Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 28

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den die einzelnen Schulstandorte von der Verwaltung entlastet. Pädagoginnen und Pä­dagogen können wieder das tun – aber das haben wir heute schon besprochen –, was sie gut können, nämlich unterrichten. Noch einmal: Wir wollen die Verwaltung in den Schulen stärker bündeln – Stichwort Entbürokratisierung, die ich heute schon erwähnt habe.

Das heißt, durch die Clusterstruktur, durch die Zusammenführung der Ressourcen fal­len bei den Schulstandortleitern dann die Einrechnungen weg, die sie jetzt als Direk­torinnen und Direktoren haben. Wenn wir diese Einrechnungen hernehmen und zu­sammenrechnen und modellieren, was das sein könnte, was da herauskommt, dann sehen wir, dass wir 700 bis 1 000 Vollbeschäftigungsäquivalente zur Verfügung haben könnten. Die werden an den Schulstandorten verbleiben, und die Cluster können sich überlegen, was sie brauchen: Ist es Verwaltungspersonal oder ist es etwas anderes?, aber es bleibt in der Hoheitsverwaltung des Schulstandortes und man soll besser ge­stalten können. – Und wenn es Verwaltung ist, ist es eben Verwaltung.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Das wäre ja durchaus sehr erfreulich und wür­de, glaube ich, absolut positive Effekte bringen.

Ich habe vorhin schon den Bereich der Klein- und Kleinstschulen erwähnt, die im länd­lichen Raum in ganz Österreich ein Thema sind – Stichwort Kärnten, wo schon mehre­re solcher Schulen geschlossen worden sind; in der Steiermark, glaube ich, ebenso.

Meine Frage: Wie viele kleinere Schulen kann man, meinen Sie, retten beziehungs­weise wie viele derartige Schulstandorte kann man erhalten?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: 77 Prozent der Pflicht­schulen sind Schulen, die weniger als 200 Schülerinnen und Schüler haben. Das heißt, dieses Clusterkonzept ist wirklich dazu da, um Kleinstschulen bewahren zu können, erhalten zu können: durch den Zusammenschluss, durch eine gemeinsame Ressour­cennutzung, durch eine gemeinsame Infrastrukturnutzung, aber vor allem auch, um mit den pädagogischen Ressourcen anders umgehen zu können, zielgerichteter umgehen zu können.

Was heißt das? – Eine ganz kleine Schule hat oft einen Lehrer, der völlig alleinge­lassen ist. Der kann sich mit Kolleginnen und Kollegen pädagogisch nicht austauschen und hat wenige Kontaktmöglichkeiten.

Im Cluster schaut es anders aus: Da sind Kolleginnen und Kollegen da, da kann es Feedback geben, da kann man das unterrichten, wofür man ausgebildet worden ist, näm­lich nicht ein fremdes Fach, sondern das Fach, das man studiert hat. Das ist deshalb möglich, weil es an diesen Clustern einen größeren Personalpool gibt. Das heißt, da ist eine ganz andere Gestaltung möglich, und davon erwarte ich mir wirklich viel.

 


Präsidentin Doris Bures: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Gusen­bauer-Jäger. – Bitte.

 


Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nister! Cluster und Clustermanager sind Begriffe, die im Schulbereich neu sind, und al­les, was neu ist, bringt Verunsicherung. Auch mein Vorredner hat das zum Ausdruck ge­bracht.

Meine Frage: Was sind die konkreten Vorteile der Verwaltung von Schulen in Clustern?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Ganz kurz noch einmal zusammenfassend: Wir wollen mit den Clusterverbünden die Verwaltung bün-


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