Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 28

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Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Innenminister, Kol­lege Scherak hat es schon ausgeführt: Sie haben die Speicherung und Vernetzung von Daten von privaten Videoüberwachungskameras gefordert. Der Verfassungsgerichts­hof hat mehrfach festgestellt, dass die anlasslose Massenüberwachung aller BürgerIn­nen verfassungswidrig ist. – Die von Ihnen aufgestellte Forderung ist damit verfassungs­widrig.

Meine Frage an Sie ist relativ einfach: Kennen Sie diese rechtlichen Rahmenbedin­gungen nicht, oder ist Ihnen das schlicht egal, wenn Sie solche Forderungen aufstellen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Dass wir eine verfassungs­konforme Aufstellung unserer Videokameras, die ja laufend passiert, durchführen, das ist ganz klar; dass es letzten Endes nicht eine anlassunbezogene Einsicht in die Daten gibt, ist auch klar – und daher ist das auch verfassungskonform. Wir werden natürlich alles daransetzen, dass alle diese Bestimmungen mit der österreichischen Bundesver­fassung in Einklang stehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Hagen. – Bitte.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Kurz zur Einleitung, damit man als Außenstehender, als Nichtexekutivbeamter ver­steht, was da dahintersteckt: Exekutivbeamte leisten 40 Wochenstunden, das ist ein­mal die Grundausstattung; sie sind verpflichtet, pro Monat 28 sogenannte Journal­dienststunden zu leisten – das sind minderwertig bezahlte Quasiüberstunden –, und dann sind sie noch – je nachdem, wie es dienstlich erforderlich ist – verpflichtet, eine Un­menge an Überstunden zu machen, die zu diesen vielen Stunden noch dazukommen.

Das heißt, ein Exekutivbeamter leistet in seinem Leben, wenn er mit 18 oder 20 Jahren bei der Polizei einsteigt, bis er in Pension geht zusätzlich noch einmal mindestens die Hälfte der Stunden, die er sonst an Lebensarbeitszeit hätte.

Das ist gesundheitlich natürlich nicht immer optimal, und das ist der Grund dafür, dass ich jetzt folgende Frage an den Herrn Minister stelle:

274/M

„Exekutivbeamte und ‑beamtinnen können vom Dienstgeber bei Bedarf verpflichtet werden, Überstunden zu leisten. – Welche Möglichkeiten der ausschließlichen Verrich­tung von Plandiensten wird es seitens des BM.I für ältere Exekutivbeamte und ‑beam­tinnen (Stichwort: 50+) geben, die aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, Überstunden zu leisten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Zuerst möchte ich mich an­lässlich dieser Anfrage bei den Polizistinnen und Polizisten bedanken. Ich glaube, es ist ein ganz wesentlicher Faktor, der immer wieder in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt werden muss, dass sie eine hervorragende Arbeit leisten, die körperlich sehr anstrengend ist, die geistig herausfordernd ist und die letzten Endes auch sehr gefähr­lich werden kann, wie wir laufend an Beispielen sehen. Dass aber unsere Polizisten, ins­besondere jene, die über 50 sind, mit einer ungeheuer hohen persönlichen Motivation weiter Ihre Dienste versehen, das sieht man draußen in den Polizeiinspektionen. Da sieht man auch, dass das Pensionsantrittsalter 2014/2015 um ein Jahr gestiegen ist, und da sieht man auch, dass es für uns ganz wesentlich ist, alle Beiträge dazu zu leis­ten, dass die Polizisten gesund bleiben können.

 


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