Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 22

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Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter, in aller Kürze zurückkommend auf die vorige Frage, die ich natürlich beant­wortet habe, nur offenbar nicht in Ihrem Sinne: Wenn es Gespräche mit den Justiz­wachegewerkschaftern gibt – und die gibt es –, dann werde ich die nicht präjudizieren, indem ich jetzt irgendetwas von mir gebe, das für diese Gespräche nicht wirklich sinnvoll wäre. Das ist meine Position, sie mag Ihnen gefallen oder nicht, aber das war auch meine Antwort auf Ihre Frage.

Was die frühere Vorratsdatenspeicherung betrifft: Sie kennen die Vorgabe durch den Europäischen Gerichtshof, das Urteil Tele2 Sverige, genau. Wir haben erst vorgestern beim Justizministerrat in Brüssel intensiv darüber diskutieren können. Zu meiner großen Freude hat sich gezeigt, dass unser Lösungsmodell, das Quick-Freeze-Modell, nämlich die Möglichkeit, anlassbezogen bei einem Anfangsverdacht Kommunika­tionsdaten zu speichern und erst bei Konkretisierung des Tatverdachts mit richterlicher Bewilligung auf diese Daten zugreifen zu können, dass dieses Modell, das ich vorgestern in Brüssel vorgestellt habe, auf höchstes Interesse gestoßen ist. Einige Kollegen haben mich darauf angesprochen, und es kann durchaus sein, dass gerade diese Konzeption auch auf europäischer Ebene Vorbildcharakter haben wird.

Dieses Modell ist absolut vereinbar mit allen Vorgaben, die sich auf der Ebene des Europäischen Gerichtshofes ergeben haben. Ich finde, es ist auch völlig in Ordnung, wenn man einmal eine längere Speicherdauer aufgrund eines Anfangsverdachts – also anlassbezogen, nicht anlasslos – fixieren und dann nach einer vernünftigen Frist schauen kann, ob sich der Tatverdacht konkretisiert. Dann kann man mit richterlicher Kontrolle und rechtsstaatlicher Absicherung auch auf die Daten zugreifen. Das ist genau das Modell, das wir brauchen, und da kann man vernünftigerweise nichts dagegen haben.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): In Fachkreisen wird dieses Modell, das Sie vorschlagen, wenn ich das richtig interpretiere, auch als Quick Freeze bezeich­net. Ich nehme an, es ist ein Quick-Freeze-Modell.

Meine Frage wäre: Ist bei diesem Quick-Freeze-Modell, das Sie andenken, die Speiche­rung in die Zukunft gerichtet? Das heißt: Wird ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gericht entscheidet, dass zu speichern ist, gespeichert oder bezieht sich das auf vergangene Daten? Wenn es um vergangene Daten geht: Auf welche Daten bezieht es sich, wenn es ja eigentlich keine Daten auf Vorrat geben kann?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Auf die vergangenen Daten bezieht es sich jedenfalls. Weitere Details sind noch offen, weil es ja noch in Aus­arbeitung ist. Wir sind jetzt gerade dabei, auch gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur die nötigen Änderungen im Telekommunikationsgesetz zu diskutieren. So weit sind wir also noch nicht.

Der Grundansatz ist aber da und stößt weitgehend auf Zustimmung, vor allem auch auf europäischer Ebene. Nichts geschieht mehr anlasslos, es gibt keine Vorratsdaten­speicherung ohne Anlass, sondern es muss einen Anfangsverdacht geben, und im Falle der Konkretisierung ist mit richterlicher Kontrolle der Zugriff auf diese Daten möglich. Diese sind dann eben vorhanden, weil sie innerhalb dieser Frist gespeichert werden müssen. Das ist die Konzeption, und ich halte sie mehr und mehr für wirklich sehr, sehr brauchbar.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Obernosterer, bitte.

 


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