Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 21

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Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Ich möchte das Thema Strafvollzug aufgreifen. Die Justizwachegewerkschaft hat in letzter Zeit öfter vom sogenannten Kuschelvollzug gesprochen, der beendet werden müsste. Österreich hat natürlich keinen Kuschelvollzug, sondern einen Vollzug, der die Resozi­alisierung zum Ziel hat, und das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, weil damit die Prävention neuer Straftaten im Vordergrund steht. Jetzt spricht die Justizwache­gewerkschaft nicht nur von Kuschelvollzug, sondern will auch mehr Rechte, unter anderem den Einsatz des knochenbrechenden Teleskopschlagstockes und das Recht, privat Dienstwaffen tragen zu dürfen.

Meine Frage ist: Wie stehen Sie zu diesem Anliegen, den knochenbrechenden Teleskopschlagstock in den Gefängnissen Österreichs einzusetzen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter, ich gebe Ihnen völlig recht, wir haben keinen Kuschelvollzug in Österreich. Was wir brauchen, ist ein sinnvoller Strafvollzug, der die Resozialisierung unter Wahrung der internationalen Vorgaben, die wir zu erfüllen haben, ermöglicht.

Um konkret auf Ihre Frage einzugehen: Ich bin eigentlich laufend in Kontakt mit der Justizwachegewerkschaft, die berechtigte Sorgen, Anliegen und auch Forderungen in Anbetracht der wirklich schwierigen Situation, die sich in einigen Haftanstalten ergeben hat, hat. Die Zahl der Aggressionsakte gegen unsere Beamten ist wirklich deutlich gestiegen. Das ist nicht zu beschönigen, und das will ich auch nicht tun. Es braucht auch mehr Schutz für unsere Beamten. Das ist meine grundsätzliche Position.

Über alles Weitere sind wir in Gesprächen. Es ist sehr wichtig, dass man das Gespräch mit der Justizwachegewerkschaft sucht, denn ohne entsprechend motivierte Justiz­wachebeamte werden wir das Ziel der Resozialisierung im Strafvollzug nicht erreichen können. Daher gibt es laufend Gespräche.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 4. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Ich kann leider nicht auf Ihre Ausführungen eingehen, die meine Frage nicht beantwortet haben, sondern muss die nächste Frage stellen, so sieht das die Geschäftsordnung vor.

Herr Minister, Sie wissen, vor einigen Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung aufge­hoben worden. Dabei ist es um die präventive Speicherung sensibelster Telekommuni­kationsdaten gegangen: Wer ist wann wo, wer hat mit wem wann telefoniert, E-Mails oder SMS geschrieben?

Im Jänner-Regierungsprogramm haben Sie angekündigt, dass eine Anlassspeicherung für Telekommunikationsdaten eingeführt werden soll.

Meine Frage ist daher:

281/M

„Wie unterscheidet sich die im Jänner-Regierungsprogramm angekündigte ‚Anlass­speicherung von Telekommunikationsdaten‘ von der als verfassungswidrig aufge­ho­benen Vorratsdatenspeicherung?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


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