Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 34

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regelung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts verständigt. Das liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, aber Sie haben recht, ich habe mir am Rande eines Pressegesprächs über Themenbereiche, die meiner Zuständigkeit unterliegen, erlaubt, eine erfrischende Überlegung jenseits meines Zuständigkeitsbereichs anzustellen. Das ist ja, glaube ich, nicht verboten.

Eines denke ich mir schon, und insofern sind wir völlig einer Meinung: Man muss beim Versammlungsrecht aufpassen, dass es nicht da oder dort auf eine Art und Weise ausgeübt wird – um nicht zu sagen, missbraucht wird –, die der Bürger nicht mehr versteht. Das würde nämlich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch wieder einschränken, weil es seine Akzeptanz beeinträchtigt. Das war meine Überlegung.

Ich denke, wir können nicht nur die Nachteile haben, sondern müssen auch die Segnungen des Internets nützen. Mich hat gestört, dass es illegale Demonstrationen, im weitesten Sinn, mit durchaus größeren Schäden an Wiener Lokalen gab; Sie erinnern sich daran. Das stört mich deshalb, weil es etwas Illegales ist und weil es der Behörde die Chance nimmt, festzustellen, ob das Thema, für das demonstriert wird, überhaupt zulässig ist. Das ist schon wichtig.

Wir bekämpfen ja Verhetzung und die Straftaten nach dem Verbotsgesetz nicht nur im Internet, wir bekämpfen sie nach wie vor auch auf der Straße, und daher müssen wir wissen, welche Demonstrationen geplant sind, um allenfalls schon frühzeitig ein­schreiten zu können. – Das ist das eine.

Das andere ist: Mein Gott, ich denke mir – und das hatte ich im Auge – bei Themen, die vielleicht schon zwei-, dreimal Gegenstand von Demonstrationen waren, und in Zeiten, in denen sich manche rühmen, dass Sie Zehntausende oder Hunderttausende Follower auf Facebook haben: Warum muss man bei der Ausübung des für mich unbestrittenen Demonstrationsrechts für vielleicht 50 Demonstranten unbedingt die Ringstraße sperren? (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Das ist meiner Meinung nach eine Überlegung, die man im Rahmen der Interes­sen­abwägung sehr wohl legitimerweise anstellen könnte. Wie gesagt, das liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, ich habe mir nur erlaubt, darauf hinzuweisen, dass manchmal – für mich verständlich – Bürger, die von vielen Nachteilen betroffen sind, vor allem in der Innenstadt, kein Verständnis mehr dafür haben. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das schwächt das Demonstrationsrecht, das uns beiden als Grundrecht heilig ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Ja, das Demonstrations- und Ver­sammlungsrecht ist uns beiden heilig. Ich sehe aber auch keine Missbrauchsgefahr, und vor allem sehe ich kein Recht der Behörde, die Zulässigkeit des Themas einer Versammlung zu hinterfragen. Das wird angezeigt, und das Einzige, das die Behörde hinterfragen kann, ist, ob es dem Strafrecht zuwiderläuft. Dafür braucht es aber keine Reform des Versammlungsrechts, das kann die Behörde bereits jetzt tun; sie könnte eine Versammlung untersagen, die das tut.

Ich kenne Sie aber als selbstreflexiven Minister, daher habe ich eine Zusatzfrage. Mich würde Folgendes interessieren: Würden Sie aus heutiger Sicht sagen, dass diese Idee vielleicht etwas zu schnell aus der Hüfte geschossen oder zu laut gedacht war?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, ich bekenne mich dazu, dass ich mir hin und wieder Bemerkungen auch außerhalb meines Zuständigkeitsbereichs erlaube. Wenn Sie so wollen, dann erlaube ich mir hin und


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