Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13.52.29

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Fekter, aus der ostösterreichischen oder in Ihrem Fall der ober­österreichischen Sicht mag das so sein, dass Sie das kleine Liechtenstein ein bisschen unterschätzen. (Abg. Fekter: Nein, ich schätze das sehr!)

Ich darf darauf hinweisen, dass das kleine Liechtenstein drei Hochschulen hat, eine Universität und eine hochschulähnliche Einrichtung. Ich darf Sie daran erinnern, dass die österreichischen Studierenden allein an der Universität in Liechtenstein 40 Prozent der Gesamtzahl der Studierenden ausmachen, also einen deutlich höheren Anteil haben als beispielsweise die Schweizerinnen und Schweizer oder die Liechten­steinerInnen selbst. Also es betrifft sehr wohl auch unsere Studierenden, und deshalb bin ich als Vorarlberger Abgeordneter sehr froh (Zwischenruf der Abg. Fekter), dass wir dieses Abkommen hier umsetzen.

Ich unterstütze Sie aber in Ihrem Antrag und in Ihrer Initiative, das berufsbildende Schulwesen mitzustärken. Ich halte das für sehr wichtig. Was mich ein bisschen irritiert, ist, dass Sie das im Ausschuss eingebracht haben und jetzt im Plenum ein­bringen – in meinen Augen wäre es durchaus sinnvoll gewesen, das vielleicht im Vor­feld abzuklären, denn sie sind ja – nehme ich an – in einer harmonischen Koalitionsehe mit der SPÖ.

Ich würde meine dringende Bitte an Sie richten, solche Dinge vielleicht im Vorfeld zu klären, dann könnten wir alle heute ein Gesetz beschließen, mit dem wir alle zufrieden sind, und zwar uneingeschränkt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.54.16

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Das heutige Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein mag so sein, dass es keine besondere quantitative Bedeutung hat, aber sagen wir, vielleicht eine sehr lebensfreundliche Bedeutung. Was meine ich damit? – Es geht darum, dass zwei Nachbarstaaten zusammenkommen und beschließen, dass sie Prüfungen wie Reifezeugnisse und das Hochschulwesen gleichsetzen und gegenseitig anerkennen.

Die wichtigsten Inhalte des Abkommens sind: die gegenseitige Anerkennung der Reife­zeugnisse; Studiengebühren beziehungsweise Hochschultaxen sind gleich wie für eigene StaatsbürgerInnen geregelt; weiters gelten die Anerkennung von Studien­ab­schlüssen bei weiterführenden Studien und die Berechtigung, den akademischen Grad im jeweiligen anderen Staat zu führen.

Das ist durchaus unspektakulär, aber sehr wirkungsvoll, und zwar vor allem für jene Betroffene, die in das Nachbarland gehen, dort arbeiten oder studieren wollen. Ihnen erspart man mühsame Wege, bis die gegenseitige Anerkennung vollzogen ist. Es profitieren davon auch Arbeitgeber, die Schulen, die Hochschulen und die Verwaltung.

Wie gesagt: Das Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein ist ein lebens­freundliches Abkommen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)

13.55

13.55.55

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite