Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 102

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Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1512 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

13.56.2812. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (1544 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1115/A(E) der Abgeord­neten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Tierhal­teverordnung, Kastration von Katzen (1545 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2002/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“ (1546 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 12 bis 14 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.57.17

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist ein hoch emotionales Thema, das viele bewegt, viele Bereiche bewegt – denken wir einmal an die kleinstrukturierte Land­wirtschaft –, das die Tierschützer bewegt, das viele Konsumenten bewegt, Tierärzte bewegt, letztendlich die Tiere auch bewegt. Und eine Stimme für die Tiere sind wir Tierschutzsprecher im Parlament.

Wenn man das Thema heute betrachtet, dann kann man erkennen, dass es oft auch einen religiösen Hintergrund hat. Wer heute die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ aufge­schlagen hat, hat gelesen, dass es einen Krieg zwischen den Hindus und den Moslems gibt, weil irgendein Moslem irrtümlicherweise vermeintlich eine Kuh ge­schlach­tet hat. Jetzt fürchtet man natürlich, dass es deshalb blutige Auseinander­set­zungen gibt. Wir haben auch aus Deutschland gehört, dass ein Moslem in der Nähe von einer Speckjause nicht mehr essen kann. Also man sieht, auch in rituellen Bereichen hat der Tierschutz natürlich eine große Auswirkung.

Wenn man das Tierschutzgesetz betrachtet, dann merkt man eines sofort: Es gibt sehr, sehr viele Richtigstellungen und Klarstellungen gegenüber der letzten Fassung. Das bedeutet, das letzte Mal war die Kritik durchaus angebracht, vieles war nicht ordentlich dargelegt. Und so ist es auch mit dem neuen Tierschutzgesetz. Einige Punkte sind positiv, einige Punkte sind verschwommen und gehörten eigentlich noch einer näheren Betrachtung unterzogen.

 


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