Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Doppelbauer.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Mich würde interessieren, ob es klare Daten über die Wirksamkeit der Maßnahmen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL und der GAP gibt; oder ganz einfach gefragt: Wie planen Sie, die positiven Effekte, die das Programm ja sicherlich hat, nachzuweisen und für die Öffentlichkeit darzustellen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ja, absolut, wir sind durch die Vorgaben der Europäischen Kommission und der Grundverordnung für die ländliche Entwicklung, die ja in einer horizontalen Verordnung festgeschrieben ist, sogar dazu gezwungen. Das Programm für ländliche Entwicklung ist wahrscheinlich das am besten evaluierte Programm, eine Ex-ante-ex-post-Evaluierung und laufende wissenschaftliche Begleitung sind auch vorgeschrieben.
Ich darf in diesem Zusammenhang, um nicht die einzelnen Daten vorlesen zu müssen, auf den Grünen Bericht verweisen, in dem das auch im Detail dargelegt ist. Es würde jetzt meine Redezeit – 1 Minute – sprengen, wenn ich das ausführe, aber es ist im Grünen Bericht sehr gut dokumentiert.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 3. Anfrage, jener des Abgeordneten Jannach. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Es geht um dieses Zeichen (einen Ausdruck, der das AMA-Gütesiegel zeigt, in die Höhe haltend), das AMA-Gütesiegel, das haben Sie in der Vorbereitung schon gesehen. Das AMA-Gütesiegel vermittelt dem Konsumenten Transparenz und Ehrlichkeit. Wir sind der Meinung, das ist noch nicht ganz gegeben. Daher haben wir eine Frage gestellt, die sich auf Gentechnik bezieht. Dieses Gütezeichen garantiert nämlich keine Gentechnikfreiheit, dieses Gütezeichen garantiert keine Palmölfreiheit, und es lässt auch im Bereich Verarbeitungsfleisch eine Drittelregelung zu, daher unsere Frage:
„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um für das AMA-Gütesiegel im Sinne des Konsumentenschutzes hinkünftig die hundertprozentige Gentechnik- und Palmölfreiheit sowie den Entfall der ‚Drittelregelung‘ (33 Prozent Inhaltsstoffe ausländischer Herkunft) bei be- und verarbeiteten Produkten zu garantieren?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Abgeordneter Jannach! Wir haben gerade diese Frage sehr ausführlich im Landwirtschaftsausschuss und zuletzt auch im Rechnungshofausschuss diskutiert. Die AMA-Marketing GmbH und das AMA-Gütesiegel sind wirklich taugliche und starke Instrumente. Bezüglich Gentechnikfreiheit haben wir auch klargestellt, dass das AMA-Gütesiegel nicht verwendet werden darf, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder daraus bestehen.
Sofern Sie mit Ihrer Frage die Fütterung ansprechen: Bei Bioware muss auch das eingesetzte Futtermittel immer gentechnikfrei erzeugt worden sein. Bei anderen tierischen Erzeugnissen wird zusätzlich die Positivkennzeichnung „gentechnikfrei erzeugt“ gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch verwendet.
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