Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 18

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Dop­pelbauer.

 


Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Guten Morgen, Herr Bundesmi­nister! Mich würde interessieren, ob es klare Daten über die Wirksamkeit der Maßnah­men im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL und der GAP gibt; oder ganz ein­fach gefragt: Wie planen Sie, die positiven Effekte, die das Programm ja sicherlich hat, nachzuweisen und für die Öffentlichkeit darzustellen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Ja, absolut, wir sind durch die Vorgaben der Europäischen Kommission und der Grundverordnung für die ländliche Entwicklung, die ja in einer ho­rizontalen Verordnung festgeschrieben ist, sogar dazu gezwungen. Das Programm für ländliche Entwicklung ist wahrscheinlich das am besten evaluierte Programm, eine Ex-ante-ex-post-Evaluierung und laufende wissenschaftliche Begleitung sind auch vorge­schrieben.

Ich darf in diesem Zusammenhang, um nicht die einzelnen Daten vorlesen zu müssen, auf den Grünen Bericht verweisen, in dem das auch im Detail dargelegt ist. Es würde jetzt meine Redezeit – 1 Minute – sprengen, wenn ich das ausführe, aber es ist im Grü­nen Bericht sehr gut dokumentiert.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 3. Anfrage, jener des Abgeordneten Jannach. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Es geht um dieses Zeichen (einen Ausdruck, der das AMA-Gütesiegel zeigt, in die Höhe haltend), das AMA-Gütesiegel, das haben Sie in der Vorbereitung schon ge­sehen. Das AMA-Gütesiegel vermittelt dem Konsumenten Transparenz und Ehrlichkeit. Wir sind der Meinung, das ist noch nicht ganz gegeben. Daher haben wir eine Frage gestellt, die sich auf Gentechnik bezieht. Dieses Gütezeichen garantiert nämlich keine Gentechnikfreiheit, dieses Gütezeichen garantiert keine Palmölfreiheit, und es lässt auch im Bereich Verarbeitungsfleisch eine Drittelregelung zu, daher unsere Frage:

304/M

„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um für das AMA-Gütesiegel im Sin­ne des Konsumentenschutzes hinkünftig die hundertprozentige Gentechnik- und Palm­ölfreiheit sowie den Entfall der ‚Drittelregelung‘ (33 Prozent Inhaltsstoffe ausländischer Herkunft) bei be- und verarbeiteten Produkten zu garantieren?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Abgeordneter Jannach! Wir haben gerade diese Frage sehr ausführlich im Landwirtschaftsausschuss und zuletzt auch im Rechnungshofaus­schuss diskutiert. Die AMA-Marketing GmbH und das AMA-Gütesiegel sind wirklich taug­liche und starke Instrumente. Bezüglich Gentechnikfreiheit haben wir auch klargestellt, dass das AMA-Gütesiegel nicht verwendet werden darf, wenn Lebensmittel GVO ent­halten oder daraus bestehen.

Sofern Sie mit Ihrer Frage die Fütterung ansprechen: Bei Bioware muss auch das ein­gesetzte Futtermittel immer gentechnikfrei erzeugt worden sein. Bei anderen tierischen Erzeugnissen wird zusätzlich die Positivkennzeichnung „gentechnikfrei erzeugt“ gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch verwendet.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite