Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 85

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Her­kunfts­kenn­zeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um die Herkunftskennzeichnung wie bei Frischfleisch auch für Verarbeitungsfleisch derart einzuführen, dass der Ort der Geburt, der Fütterung und der Schlachtung des jeweiligen Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.40


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Weigerstorfer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1654 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrats am 07.06.2017

Gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung gilt eine verpflichtende Herkunfts­kenn­zeichnung für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Diese Pflichtkennzeichnung betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch – sie gilt aber nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelstandards (ENVI) des Europäischen Parlaments forderte bereits eine Herkunftsbezeichnung für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln und auch in Österreich sollte man diesbezüglich aktiv werden. Mit einer Kennzeichnung sollte auch aus der Ausgelobung erkennbar sein, in welchem Land das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Nur so kann man die volle Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung erreichen. Die eindeutige Kennzeichnung der Lebensmittel ist für das Vertrauen der Konsumenten, die Volksgesundheit und der Nachverfolgbarkeit im Falle eines Problems notwendig. Die bessere Nachverfolgbarkeit der Herkunft zwingt die Produzenten auf die sorgfältige Auswahl der Lieferanten zu achten. Wie aus dem Bericht des ENVI-Ausschusses hervorgeht, sieht die Beschaffungspraxis folgendermaßen aus: „Die Beschaffung aus einer Vielzahl von Quellen innerhalb der EU ist vorherrschend bei Erzeugnissen auf Schweinefleischbasis, während hauptsächlich bei Erzeugnissen auf Rindfleisch- und Geflügelfleischbasis eine Beschaffung aus Quellen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu verzeichnen ist. Lebensmittelunternehmer, insbesondere KMU,


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