Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 80

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äquivalenten der angestellten Ärztinnen und Ärzte die Verhältniszahl 1:1 nicht über­steigt.“

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Ich bringe weiters folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestabgeltung sowie Spezifizierung der Leistungen von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Primärversorgung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für die gesetzlichen Grundlagen für einen Primärversorgungs-Rahmen­vertrag für die nichtärztlichen Gesundheitsberufe zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Rahmenvereinbarung soll die Spezifizierung der jeweiligen Leistungen samt deren bundesweit gültigen Mindestabgeltungen enthalten und wird zwischen dem Haupt­verband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der jeweiligen legitimier­ten Berufsgruppe abgeschlossen.

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der eingebrachte Abänderungsantrag als auch der eingebrachte Entschließungsantrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärver­sorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesund­heits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das BauernSozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenan­stalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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