äquivalenten der angestellten Ärztinnen und Ärzte die Verhältniszahl 1:1 nicht übersteigt.“
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Ich bringe weiters folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestabgeltung sowie Spezifizierung der Leistungen von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Primärversorgung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für die gesetzlichen Grundlagen für einen Primärversorgungs-Rahmenvertrag für die nichtärztlichen Gesundheitsberufe zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Rahmenvereinbarung soll die Spezifizierung der jeweiligen Leistungen samt deren bundesweit gültigen Mindestabgeltungen enthalten und wird zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der jeweiligen legitimierten Berufsgruppe abgeschlossen.
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Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.08
Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der eingebrachte Abänderungsantrag als auch der eingebrachte Entschließungsantrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2255/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG) erlassen und das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das BauernSozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz und das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert werden (Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 – GRUG 2017) (1714 d.B)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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