Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 56

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dass sie dabei erfolgreich sind, das zeigen die Ergebnisse der letzten Paralympischen Sommerspiele: eine Gold-, vier Silber-, vier Bronzemedaillen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.08

11.08.28

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. (Abg. Gerhard Schmid spricht mit den Bediensteten auf dem Präsidium.) – Herr Kollege Schmid, würden Sie bitte auch an der Abstimmung teil­nehmen? (Abg. Gerhard Schmid begibt sich zu seinem Sitzplatz.)

Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Steger, den Gegenstand an den Aus­schuss für Sportangelegenheiten rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

In diesem Falle kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1744 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

11.09.572. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2170/A der Abgeordneten Dr. Chris­toph Matznetter, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EstG 1988) geändert wird (1721 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2231/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Son­derregelungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesell­schaft erlassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – Mitarbei­terBetStG 2017) (1722 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2237/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Alternative Investment-


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