Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 290

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haben. Es ist die erste Klimaschutzmaßnahme seit Jahren, die in diesem Haus beschlos­sen wird, seit dem Klimavertrag von Paris vor allem. Ich hoffe, dass es auch nur der ers­te Schritt bleibt, und dass wir diese Dynamik – wir sehen ja, dass wir auch gemeinsam können – fortsetzen und ein bisschen mehr Schwung in die Energiepolitik bringen.

Es ist uns gelungen, Ökostrom auszubauen, Hunderte Arbeitsplätze zu schaffen, eine halbe Milliarde Euro an Investitionen wird ausgelöst, ohne dass Haushalte, Unterneh­men auch nur einen Cent mehr dafür bezahlen müssen. Ich finde, das ist ein echt tolles Paket. Kollege Lettenbichler hat gesagt, dass Vertreter sehr unterschiedlicher Interes­sen etwas für die Umwelt, für die Haushalte und auch für die Unternehmen tun und wie gut das zusammen geht. Bitte merken Sie sich das! Wir können noch viel mehr solche Gesetze beitragen!

Es braucht auch viel mehr, das ist klar. Ich verspreche, dass ich persönlich und wir Grüne mindestens genauso hart, wie wir für dieses Gesetz gekämpft haben, für die Um­setzung des Klimavertrags von Paris, für die Energiewende weiterkämpfen werden. Ein bisserl schneller als bei diesem Gesetz könnten wir vielleicht werden und ein bisserl um­fassender könnten wir es auch angehen. Ich glaube, wenn wir das tun, dann können wir Österreich in der Energiewende wieder vorne an die Spitze der internationalen Um­weltbewegung bringen – das ist dort, wo Österreich hingehört. Dafür werden wir ganz sicher weiterkämpfen. Ich hoffe, Sie alle machen mit. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grü­nen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brun­ner Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1519 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Ener­gie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, erlassen wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1527 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben erwähnte Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Nach Art. 1 Z 8 werden folgende Z 8a und Z 8b eingefügt:

„Z 8a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 23 folgender Eintrag eingefügt: „§ 23a. Zusätzliche Mittel“.“

„Z 8b. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 27 folgender Eintrag eingefügt: „§ 27a. Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher“.“

2. Nach Art. 1 Z 14 wird folgende Z 14a eingefügt:

„14a. § 5 Abs. 1 Z 10 lautet:

„10. „Eigenversorgungsanteil“ der Anteil der Engpassleistung einer Anlage, für den kei­ne Tarifförderung gemäß § 12 oder § 17 beantragt wird.“

3. Nach Art. 1 Z 28 wird folgende Z 28a eingefügt:

„28a. § 8 Abs. 2 lautet letzter Satz sowie der folgende Satz wird angefügt:

 


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