Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den im Antrag 2323/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und eines Bundesverfassungsgesetzes enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Es liegt somit kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Steuergeld für korrupte Unternehmen.
Wer stimmt diesem Antrag zu? (Abg. Schieder: Jetzt aber richtig zählen, bitte! Nicht so wie vorher!) – Gut, ich lasse auszählen und bitte die Schriftführer zu mir. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Darf ich die Mitarbeiter hinten bitten, sich hinzusetzen?! – Gut, so geht es! Also bitte jetzt auszählen! (Die Abgeordneten Buchmayr, Gahr, Lueger und Zanger begeben sich aufs Präsidium und unterstützen Präsident Kopf bei der Stimmenzählung.)
Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit erlangt und ist damit abgelehnt. (Abg. Schieder: Dürfen wir die Zahlen wissen?) – 71 zu 81.
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2018 – PAG 2018) (1767 d.B.)
5. Punkt
Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz geändert wird (2307/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Hinsichtlich dieser Verhandlungsgegenstände wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist bis 11. Oktober 2017 zur Berichterstattung gesetzt.
Es wird keine mündliche Berichterstattung gewünscht.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
18.37
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Gesetz soll die Pensionserhöhung regeln. Eigentlich kämen laut
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite