Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (683 d.B.)

Status

Zugewiesen an: Budgetausschuss, Beratungen noch nicht aufgenommen

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Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Kurzinformation

Einholung einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die für den Bundesanteil der Finanzierung der Verkehrsdiensteverträge erforderlich sind. Diese Verträge sind für die Gewährleistung eines effizienten Schienenpersonenverkehrs in den Jahren 2020 bis 2034 erforderlich.

Stand: 11.09.2019

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)