Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

88. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Donnerstag, 19. September 2019

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

88. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode   Donnerstag, 19. September 2019

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 19. September 2019: 10.18 – 23.37 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

2. Punkt: Bericht über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraft­fahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bun­des­abgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungs­gesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteu­er­gesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohn­bauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020)

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungs­ge­setz 2020 – PAG 2020)

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird

6. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

7. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E)

8. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E)

9. Punkt: Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der persönlichen Assistenz (508/A)(E)

10. Punkt: Bericht über den Antrag 983/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmel­bauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­ge­setz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabe­ge­setz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichs­gesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020)

11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geän­dert wird (941/A)

12. Punkt: Bericht über den Antrag 985/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundes­abgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlasten­sanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungs­gesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchfüh­rungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungs­gesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Bier­steuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Che­mikaliengesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdölbevorratungs­gesetz 2012, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamts­hilfe­ge­setz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanz­strafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flug­abgabegesetz, das Gebührengesetz 1957, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Ge­meinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen­gesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Grundsteuer­gesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kommu­nalsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Nie­derlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Privat­stiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämp­fungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungs­eingangssteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Vermarktungsnormenge­setz, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, das Versicherungssteuer­gesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaft­liche Eigentümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zoll­rechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG)

13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) (973/A)(E)

14. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­winnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheits­gesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, geändert wird (927/A)

15. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhin­derung unnötigen Tierleids (566/A)(E)

16. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte (814/A)(E)

17. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A)(E)

18. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (986/A)(E)

19. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer (932/A)(E)

20. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018) (536/A)

21. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (952/A) (Zurückziehung des Antrages 952/A siehe S. 312)

22. Punkt: Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr finanzielle Mittel, um Gewalt an Frauen zu verhindern (988/A)(E)

23. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichische Korruptionsstatistik (821/A)(E)

24. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird (968/A)

25. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

26. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM

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Inhalt

Nationalrat

Einberufung der ordentlichen Tagung 2019 der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit 10. September 2019 ....................................................................................................... 72

Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens des Bundesministers a. D. Ru­dolf Hundstorfer ............................................................................................................................... 72

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners ............................................................... 80

Wahlergebnis:

Ordner: Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .............................................................................. 80

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 73

Ordnungsruf .................................................................................................................. 188

Geschäftsbehandlung

Mitteilung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka betreffend ursprünglich avisierten Tagesordnungspunkt 21 ................................................................................................ 76

Antrag des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, dem Verfassungsaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 58/A der Abgeordneten Dr. Niko­laus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl Nr 1/1930, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................  77, 371

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 704/A(E) der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aus­reichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextremismus“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme ......  77, 371

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 705/A(E) der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strategie gegen Rechtsextremismus“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. Sep­tember 2019 zu setzen – Annahme .........................................................  77, 372

Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 827/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) und das Bundes­gesetz vom 25. Jänner 1989 über die Ausschreibung bestimmter Funktionen und Arbeitsplätze sowie die Besetzung von Planstellen im Bundesdienst und über die Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (Ausschreibungsge­setz 1989 – AusG) geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 976/A(E) der Abge­ord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung professioneller Einheiten zur Durchsetzung staatsanwaltschaftlicher Anordnun­gen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung        77, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 979/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Optimierung des richterlichen Journaldienstes“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ................................................................................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 981/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Öffentliche Hearings bei Beset­zung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 868/A der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 194/1999, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 14/2019, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung  77, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 870/A der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Annahme .........................................................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 878/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, sodass die Haltung von Schweinen auf vollständig perforiertem Boden    (Vollspaltenböden) verboten und die verpflichtende Einstreu mit weichem organischem Material in ausreichen­der Menge vorgeschrieben wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. Sep­tember 2019 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 854/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, sodass die Tötung männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen verboten wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............  78, 372

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 877/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, sodass die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen, dem Aus­schuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 388/A der Abgeordneten Angela Lueger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­gesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............  78, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 516/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz 1996, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 107/2017 wie folgt geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft!“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme ................................................................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 130/A der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. Sep­tember 2019 zu setzen – Ablehnung       78, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden (‚Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetz 2019 – EPAG 2019‘)“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 947/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle ‚Agrarmarkt Austria‘ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung  78, 373

Antrag der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen, dem Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 532/A(E) der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einleitung einer umfassenden ‚Bio-Wende‘ in der österreichischen Landwirtschaft“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung      78, 373

Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................  78, 373

Antrag der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 344/A(E) der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend notwendiges Verbot des Nervengiftes Chlorpyrifos“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung  78, 373

Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den An­trag 896/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehre für junge Asylwerbende ermöglichen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..................................................  78, 373

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 693 und 694 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .................................................... 79

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG      ............................................................................................................................... 79

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, den Antrag 968/A der Abgeord­neten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird, gemäß § 53 Abs. 6 GOG an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen – Annahme ................................  369, 370

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  192, 312

Mitteilung der Präsidentin Doris Bures betreffend Zurückziehung des unter Punkt 21 auf der Tagesordnung gereihten Antrages 952/A .................................................................... 312

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 73

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Efgani Dönmez, PMM ......................................................... 74

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Siebenter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ................................................... 77

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­er für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Cyberangriff, Desinformationsangriff und weitere Affären“ (4173/J) .......................................................................................................... 192

Begründung: Dr. Peter Pilz ......................................................................................... 204

Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner .............................................................. 209

Debatte:

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ..................................................................... ... 216

Karl Nehammer, MSc .............................................................................................. ... 218

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 220

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 222

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 223

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 226

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 229

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 230

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 232

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 233

Gabriela Schwarz .................................................................................................... ... 234

Mag. Muna Duzdar .................................................................................................. ... 236

Herbert Kickl ............................................................................................................ ... 237

Dr. Irmgard Griss ........................................................................................................ 240

Mag. Thomas Drozda ................................................................................................. 241

Ing. Christian Höbart .................................................................................................. 244

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 246

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 248

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................. ... 249

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ... 250

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Sonderprüfung Familienfest“ – Annahme (E 120) ...............................  228, 251

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehende Einsetzung eines ‚Weisen­rates‘ zur Evaluierung und Verbesserung der Kontrolle der Parteienfinanzierung in Österreich“ – Ablehnung ........................................  243, 251

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abge­ordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgaben­vergü­tungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alko­holsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauför­derungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.) .................................................. 80

3. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschaden­ge­setz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensions­ge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensions­ge­setz geän­dert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.) ............ 80

4. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss auf­grund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Per­sonen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird (689 d.B.) ................................................................................................................ 81

5. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangs­steuer­gesetz (StiftEG) geändert wird (690 d.B.)   ............................................................................................................................... 81

6. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (691 d.B.) ................................................................................................ 81

7. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E) .............. 81

8. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E) ......................................................................................................................................... 81

9. Punkt: Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Aufwertung der persönlichen Assistenz (508/A)(E) ......................................... 81

10. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 983/A der Abge­ordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuer­ge­setz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Mel­destandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfe­ge­setz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020) (686 d.B.) ....................................... 81

RednerInnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc .................................................................................. 82

August Wöginger .................................................................................................... ..... 83

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ..... 86

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 87

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 89

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 92

Mag. Gerald Loacker (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 93

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 94

MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... ..... 95

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 99

Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA ................................................. ... 100

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 103

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ..................................................................... ... 104

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 109

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 110

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 112

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 113

Hermann Brückl, MA .............................................................................................. ... 114

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 119

Karlheinz Kopf ......................................................................................................... ... 121

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 122

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 126

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 127

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 128

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 132

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ... 133

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 148

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ............................................................................ ... 149

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 151

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 151

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 156

Nurten Yılmaz .......................................................................................................... ... 159

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 160

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 163

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 168

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 171

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 174

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 176

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 178

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 185

Kira Grünberg .......................................................................................................... ... 186

Tanja Graf ................................................................................................................ ... 187

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 188

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 189

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nicht­raucherschutz für unsere heimische Gastronomie“ – Ablehnung .................................................................................  116, 349

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“ – Annahme (E 105) ................................  120, 351

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „notwendige Erleichterungen für Menschen mit Be­hinderungen durch Novellierung des Normverbrauchsabgabengesetzes, Valori­sie­rung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Ver­ordnung für außergewöhnliche Belastungen“ – Annahme (E 104)  181, 349

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 687, 688, 689, 690, 691 und 686 d.B. ............. 344

Annahme der im Antrag 974/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Ab­schaf­fung von Sonderpensionsprivilegien“ (E 106) ............................................................................. 344

Annahme der im Antrag 975/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „gesetz­liche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts“ (E 107) ................................................. 344

Annahme der im Antrag 508/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Aufwer­tung der persönlichen Assistenz“ (E 108) ........................................................................................................ 344

11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz geändert wird (941/A)      ............................................................................................................................. 251

RednerInnen:

Tanja Graf ................................................................................................................ ... 252

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 253

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 255

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 256

Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 259

Alois Kainz .................................................................................................................. 261

Christoph Stark ....................................................................................................... ... 262

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 263

Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................. 263

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „pragmatische Lösung für Asyl & Lehre“ – Annahme (E 109) ...........................  258, 265

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrlinge – Integration vor Zuzug“ – Ablehnung ...............................................  260, 266

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“ – Annahme (E 110) ........  264, 266

Annahme des im Antrag 941/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................... 265

12. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 985/A der Abge­ordneten Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zoll­verwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundes­ab­gabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsge­setz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlas­ten­sanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Arbeitskräfte­über­lassungsgesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außen­wirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Biersteuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Chemikaliengesetz 1996, das Einkom­men­steuergesetz 1988, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizei­kooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutz­steuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstraf­gesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gebührengesetz 1957, das Gefahrgutbeförderungs­ge­setz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Grundsteuergesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handels­statistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapital­ab­fluss-Meldegesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmit­telsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Privatstiftungs­gesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inver­kehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugs­bekämpfungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabak­steuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgrün­dungs­steuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Verfassungsgerichtshof­ge­setz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verrechnungspreisdokumen­ta­tionsgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshof­gesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigen­tümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohn­haus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zoll­rechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisations­reformge­setz – FORG) (692 d.B.) ........................................... 266

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 267

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 268

Mag. Selma Yildirim (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 269

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 270

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 271

Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA ................................................. ... 272

Annahme des Gesetzentwurfes in 692 d.B. ................................................................ 274

13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) (973/A)(E) ................... 275

RednerInnen:

Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 275

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 276

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 277

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)“ – Annahme (E 112)            280, 285

Annahme der im Antrag 973/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „finan­zielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)“ (E 111) ................................................... 285

14. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, geändert wird (927/A) .............................................................................. 285

RednerInnen:

Dr. Brigitte Povysil .................................................................................................. ... 285

Gabriela Schwarz .................................................................................................... ... 288

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 290

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 291

Bundesministerin Mag. Dr. Brigitte Zarfl ............................................................. ... 292

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 293

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blut­spenden“ – Annahme (E 113)  286, 294

Annahme des im Antrag 927/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................... 293

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A)(E) ....................................................................................................................................... 294

16. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte (814/A)(E) ...... 294

17. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A)(E) ................................................................... 294

18. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (986/A)(E) ..................................................................................................................... 294

RednerInnen:

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 295

Ing. Maurice Androsch ........................................................................................... ... 297

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 299

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 301

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 303

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 305

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ..................................................................... ... 306

Erwin Preiner ........................................................................................................... ... 307

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................. ... 309

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 309

Annahme der im Antrag 566/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnö­tigen Tierleids“ (E 114) 310

Annahme der im Antrag 814/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte“ (E 115) ..................................................... 310

Annahme der im Antrag 763/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Tier­transporte-Reduktionsplan“ (E 116) .......................................................................................................................... 310

Annahme der im Antrag 986/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden (‚Freigängerkatzen‘)“ (E 117)             310

19. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusam­menwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer (932/A)(E) ............................... 312

RednerInnen:

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 312

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................ ... 313

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 314

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 316

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 318

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 321

Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 323

Entschließungsantrag der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Forstbestände als natürliche CO2-Senken“ – An­nahme (E 119) .................  315, 325

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Michael Bernhard, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Green Climate Fund“ – Ablehnung ...........................................................................................................  320, 325

Entschließungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Green Climate Fund“ – Ablehnung ..........................................  322, 325

Annahme der im Antrag 932/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Ver­hand­lungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer“ (E 118) ............................................................................................. 324

20. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schafts­gesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungs­gesetz 2018) (536/A) .................................... 325

RednerInnen:

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 325

Karl Mahrer, BA ....................................................................................................... ... 329

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 330

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 332

Sabine Schatz .......................................................................................................... ... 335

Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... ... 336

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 341

Werner Neubauer, BA (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 342

Bundesminister Dr. Wolfgang Peschorn ................................................................. 342

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „enge bilaterale Gespräche zur Dop­pelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“ – Annahme (E 121) .................................................................................................................  331, 343

Entschließungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erwerb der Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus“ – Annahme (E 122)    334, 344

Annahme des im Antrag 536/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................... 343

21. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schafts­ge­setz 1985 geändert wird (952/A) (Zurückziehung dieses Antrages siehe S. 312) .................................................................................................. 312

22. Punkt: Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr finanzielle Mittel, um Gewalt an Frauen zu verhindern (988/A)(E)       ............................................................................................................................. 353

RednerInnen:

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ............................................................................ ... 353

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 354

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 355

Mag. Doris Hager-Hämmerle ................................................................................. ... 356

Eva Maria Holzleitner, BSc (tatsächliche Berichtigung) ............................................ 357

Stephanie Cox, BA .................................................................................................. ... 358

Bundesministerin Mag. Ines Stilling ..................................................................... ... 358

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................. ... 360

Mario Lindner .......................................................................................................... ... 361

Sabine Schatz .......................................................................................................... ... 362

Annahme der im Antrag 988/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern“ (E 123) ................................................................... 363

23. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Österreichische Korruptionsstatistik (821/A)(E) ........................................................... 363

RednerInnen:

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ... 363

Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner .......................................................... ... 364

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 364

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 365

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 365

Annahme der im Antrag 821/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Öster­reichische Korruptionsstatistik“ (E 124) ......................................................................................... 365

24. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird (968/A) ................................................................................................... 366

RednerInnen:

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 366

Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner .......................................................... ... 367

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 368

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 369

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 370

Rückverweisung des Antrages 986/A an den Verfassungsausschuss ....................... 370

25. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Linz (Zl. 19 St 67/19y) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (693 d.B.) ............................................................................................................... 370

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 371

26. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Linz (Zl. 21 St 94/19h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM (694 d.B.) ............................................................................................. 371

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 371

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 74

Petition betreffend „Fairer Wettbewerb und freie Wahl für moderne Mobilität in Österreich!“ (Ordnungsnummer 29) (überreicht vom Abgeordneten Michael Bernhard)

Regierungsvorlage ....................................................................................................... 74

683: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Berichte ......................................................................................................................... 74

Vorlage 52 BA: Bericht gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 2. Quartal 2019; BM f. Finanzen

Vorlage 53 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Sta­bilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 2. Quartal 2019; BM f. Finanzen

Vorlage 54 BA: Monatserfolg Juni 2019; BM f. Finanzen

Vorlage 55 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 2. Quartal 2019 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen

Vorlage 56 BA: Monatserfolg Juli 2019; BM f. Finanzen

III-300: Bericht betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29; Rechnungs­hof

III-305: Verkehrstelematikbericht 2019; BM f. Verkehr, Innovation und Tech­nolo­gie

III-306: Bericht betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30; Rechnungshof

III-307: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2018; BM f. Verkehr, Inno­vation und Technologie

III-308: Bericht betreffend Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen – Reihe BUND 2019/31; Rechnungshof

III-309: Kommunikationsbericht 2018 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 4 KommAustria-Gesetz; BM im Bundeskanzleramt, betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien, im Einvernehmen mit dem BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-310: Bericht über technische Unterwegskontrollen in den Jahren 2017 & 2018; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-311: Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018; BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

III-312: Bericht betreffend Europäischer Sozialfonds: Förderungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32; Rechnungshof

III-313: Bericht des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogen­bildung (Berichtszeitraum 2018); BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-314: Tätigkeitsbericht 2018 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkredi­tierung Austria; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-315: Jahresbericht 2018 der NADA Austria GmbH; BM f. öffentlichen Dienst und Sport

III-316: Tätigkeitsbericht 2018 der Bundesstelle für Sektenfragen; Bundeskanz­lerin

III-317: Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2018; BM f. Verfassung, Reformen, Deregu­lierung und Justiz

III-318: Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit 2019 inklusive der Stellung­nahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen; BM f. Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. April 2013, E 301-NR/XXIV. GP

III-319: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 88/E XXVI. GP betreffend Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-320: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 87/E XXVI. GP betreffend Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-321: Bericht aufgrund der Entschließungen des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 86/E XXVI. GP betreffend 200 000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungs­ministerium für FPÖ-nahen Verein und 92/E XXVI. GP betreffend 200 000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine; BM f. Landesverteidigung

III-322: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 91/E XXVI. GP betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben; Bundesregierung

III-323: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 85/E XXVI. GP betreffend Sonderprüfung des am 1. Mai 2019 im Schlosspark Schönbrunn veranstalteten Familienfests; Bundeskanzlerin

III-324: Bericht betreffend Internationaler Informationsaustausch in Steuerangele­genheiten – Reihe BUND 2019/33; Rechnungshof

III-325: Bericht gem. § 2 Abs. 2 FEG über die Vollziehung der Bestimmungen des Flughafenentgeltegesetzes im Jahr 2018; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-326: Wildschadensbericht 2018; BM f. Nachhaltigkeit und Tourismus

III-327: Bericht betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34; Rechnungshof

III-328: Bericht betreffend Burgtheater GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/35; Rechnungshof

III-329: Bericht betreffend Brandschutz in der Wiener Hofburg; Follow-up-Über­prüfung – Reihe BUND 2019/36; Rechnungshof

III-330: Grüner Bericht 2019; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das VKI-Finanzierungsgesetz 2019 erlassen und das Kartellge­setz 2005 geändert wird (991/A)

Mag. Josef Lettenbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (992/A)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entführung japa­nischer Bürger durch Nordkorea (993/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, geändert wird (994/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (995/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (996/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (997/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) sowie das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissen­schaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert werden („Ehrenzeichenrechtsänderungsgesetz“) (998/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005) geändert wird (999/A)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Postenschacher stoppen (1000/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzeslücke in den Korruptionstatbeständen des Strafgesetzbuches (1001/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung „Mittlere Reife“ (1002/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteibuch raus, Evidenz und gemeinsame Ziele rein (1003/A)(E)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unabhängiger Bundesstaats­anwalt (1004/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) und das Bundes­gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert werden (1005/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1006/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1007/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1008/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1009/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1010/A)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken geändert wird (1011/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (1012/A)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicher­heits­gesetz – GESG) geändert wird (1013/A)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert wird (1014/A)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1015/A)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (1016/A)

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Vereine und das Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz), geändert werden (1017/A)

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend vereinsrechtliche Prüfung des Verbots von Identitären Vereinen und von Vereinen, die den politischen Islam verbreiten (1018/A)(E)

Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz 2001 geändert wird (1019/A)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz und das Gesetz über die Gleichbe­handlungs­kom­mission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft geändert werden (1020/A)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundes­beamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 – PG. 1965), BGBl. Nr. 340/1965, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 102/2018, geändert wird (1021/A)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung des politischen Islam (1022/A)(E)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schul­organisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 86/2019, geändert wird (1023/A)

Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienmaklergebühren (1024/A)(E)

Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Deponien (1025/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus [(969/A)(E)] [(Zu 969/A)(E)]

Anfragen der Abgeordneten

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend VOEST-Betriebsräte unter Veruntreuungsverdacht (3840/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Drogenproblematik in den steirischen Justizanstalten (3841/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ernennung des Direktors der Inneren Medizin III – Kardiologie und Angiologie an der Medizinischen Universität Innsbruck (3842/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3843/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanz­ler­amt betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3844/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzler­amt betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3845/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3846/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3847/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im Sys­tem‘ eigentlich?“ (3848/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3849/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3850/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3851/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3852/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3853/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3854/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3855/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3856/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Budgetvollzug 2018 und 2019 einzelner Konten der UG 10 Bundeskanzleramt (3857/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraft­fahr­gesetz 1967; 37. KFG-Novelle) (3858/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraftfahrgesetz 1967; 37. KFG-Novelle) (3859/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraftfahrge­setz 1967; 37. KFG-Novelle) (3860/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraftfahrgesetz 1967; 37. KFG-Novelle) (3861/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Klärungsbedürftige Entwicklun­gen in der Causa Dr. L (3862/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Drohungen gegen österreichische JournalistInnen in Kroatien (3863/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Urfahr-Umgebung“ (3864/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Rohrbach“ (3865/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Perg“ (3866/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Freistadt“ (3867/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Studiengebühren für Erwerbstätige (3868/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Weiterentwicklung der Studienförderung (3869/J)

Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Personelle Situation bei der Polizei zum Stichtag 1. April 2019 (3870/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die personelle, arbeitsorganisatorische und infrastrukturelle Situation bei der Wiener Polizei (3871/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die personelle, arbeitsorganisatorische und infrastrukturelle Situation bei der Wiener Polizei (3872/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufgriff von illegalen Migranten im Juni 2019 (3873/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Radikal-Islam in der Steiermark (3874/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Consulting Board „Sonderpäda­gogik und schulische Inklusion“ (3875/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verzögerung bei der Veröffentlichung des Außen­politischen Berichts (3876/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten für Veranstaltungen im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport 2017-2019 (3877/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend aktueller Stand der Sport Strategie Austria (3878/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Gebarung der Ärztekam­mer 2018 (3879/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Entwicklung des Fachhochschulsektors (3880/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend fragewürdige Spenden des BMI-Stadterweiterungsfonds (3881/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gefährdung der Flugsicherheit durch Laserattacken (3882/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gefährdung der Flugsicherheit durch Laserattacken (3883/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Abschreibungsdauer der Hotelimmobilien und der Mitarbeiterwohnungen/-wohnheime im Tourismus (3884/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einrichtung einer „FPÖ-Leibgarde“ im Innenministerium (3885/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Nitrat- und Pestizidbelastung im österrreichischen Grundwasser (3886/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Nitrat- und Pestizidbelastung im österrreichischen Grundwasser (3887/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Zu hoher Wildbiss wegen Trophäenjagd (3888/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Pensionskonto: Durchschnitt­liche Pensionskontogutschriften (3889/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Verteilung der Gesamt­pensionseinkommen 2018 (3890/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Arzneimittel-Engpässe. Selbstgemacht? (3891/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Budgetvollzug 2018 und 2019 einzelner Konten der UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport (3892/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Übergriffe und dubiose Anord­nungen in der Justizanstalt Asten (3893/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Position der österreichischen Bundesregierung zu dem Assoziierungsabkommen der Europäischen Union und MERCOSUR (3894/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Grundsatzeinigung über den Handelsteil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens (3895/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im ersten Halbjahr 2019 (3896/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im ersten Halbjahr 2019 (3897/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im Bezirk im ersten Halbjahr 2019 (3898/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Überwachungsmaß­nah­men nach der StPO und Zuordnung zu einzelnen Delikten im ersten Halbjahr 2019 (3899/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanzleramt betreffend „Das Damoklesschwert der Roten Liste“ (3900/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Biomasseheizwerk Gaschurn (3901/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend frag­würdigen Umgang mit Beschlüssen des Nationalrates (3902/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Verbindungsdienst Bundesregierung“ (3903/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik (3904/J)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kürzungen Rahmenplan und Erhöhung Aufsichtsratsentschädigungen (3905/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Vermögensbestände und Werbekosten der Arbeiterkammer (3906/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Regierungsbilanz (3907/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schließung von Moscheen“ (3908/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Rück­führungsübereinkommen“ (3909/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend National-Security-Austria (3910/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend National-Security-Austria (3911/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend National-Security-Austria (3912/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Kürzungen beim Justizpersonal (3913/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Machbarkeitsstudie Pfand und Mehrweg (3914/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Pensionsversicherung: Bei­träge aus der Teilversicherung (3915/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Chefärztliche Bewilligungs­verfahren (3916/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Finale Evaluierung Integrationsjahr“ (3917/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Österreichische Vertretungen im Ausland (3918/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Integrationsbeirat (3919/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend “Rückführungsübereinkommen“ (3920/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend der „Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz“ (3921/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Expertenrat für Integration (3922/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Abdullah Zentrum (KAICIID) (3923/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei (3924/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fritsche und die BVT-Reform (3925/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Weiterbeschäftigung von Kabinettsmitarbeitern (3926/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Ibiza-Netzwerk und das Projekt „Mezzo“ (3927/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend „internationale Klimafinanzierung – Green Climate Fund“ (3928/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „internationale Klimafinanzierung – Green Climate Fund“ (3929/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3930/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Regierungsinserate und -wer­bung 2018 (3931/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3932/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanzleramt betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3933/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3934/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3935/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3936/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzleramt betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3937/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3938/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3939/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3940/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Regierungsinserate und ‑werbung 2018 (3941/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3942/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3943/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Fake-News (aus dem Ministerium?) zum NEKP (3944/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl im 1. Halbjahr 2019 (3945/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Entscheidungen des BVwG über Beschwerden gegen Bescheide des BFA im 1. Halbjahr 2019 (3946/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kosten für den Assistenzeinsatz des ÖBH an der österreichischen Staatsgrenze (3947/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aberkennungsverfahren nach dem Asylgesetz im 1. Halbjahr 2019 (3948/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Daten zu Schubhaft und Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019 (3949/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Effektivität des „Whistleblower-Systems“ der WKStA (3950/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Reform des BVT (3951/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend „Standard“-Bericht über Gehälter im Kabinett von Herbert Kickl (3952/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Addendum“-Bericht über das Kabinett von Herbert Kickl (3953/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3954/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3955/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Versorgung des General­sekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3956/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabi­nettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3957/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3958/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3959/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Versorgung des General­sekre­tärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3960/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bun­deskanzleramt betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmit­glieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3961/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3962/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Res­sorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3963/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bun­deskanzleramt betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmit­glie­der Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3964/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabi­netts­mitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3965/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Res­sorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3966/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3967/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3968/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3969/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3970/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenent­schei­dungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3971/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3972/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3973/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bun­deskanzleramt betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letz­ten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3974/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenent­schei­dungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3975/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3976/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3977/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzleramt betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3978/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­ta­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenent­scheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3979/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundes­regierung (3980/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Personal-, Vergabe und Ausga­benentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundes­regie­rung (3981/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gegenwärtige Tätigkeit von Gert-René Polli im BMI (3982/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dienstreisen von BVT-Mitarbeitern nach Ibiza (3983/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Nebenbeschäftigungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Ter­rorismusbekämpfung sowie im Bundeskriminalamt (3984/J)

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt betreffend Beauftragung einer neuen Zeitverwendungsstudie (3985/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Kosten durch Überschreitung der Treibhausgasziele (3986/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Heumarkt – Verfahren Lie­gen­schaftsverkauf“ (3987/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der SV Beitragsprüfung (3988/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der SV Beitrags­prüfung (3989/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Bilanz Ausbau ganztägige Schul­formen“ (3990/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Aufklärung des Gefängnisausbruchs in Garsten (3991/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Offizieller Kalender des Bundeskanzlers (3992/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 (3993/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Karenzierung des Kabinettsmitarbeiters Gerald Hesztera (3994/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ibiza-Netzwerk und das Projekt „Mezzo“ (3995/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Ent­wicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (3996/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsver­gü­tungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (3997/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (3998/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unterneh­men, die vom Bund beherrscht werden (3999/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unter­nehmen, die vom Bund beherrscht werden (4000/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4001/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4002/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4003/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Entwicklung der Aufsichts­rats­vergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4004/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4005/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4006/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4007/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Mangel an Schriftführern bei den Landesgerichten in Strafsachen (4008/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personenschutz unter den Bundesministern Sobotka und Mikl-Leitner (4009/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugreisen der Bundesminister Sobotka und Mikl-Leitner (4010/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Informationsweitergabe einer Hausdurchsuchung (4011/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen in der BVT-Affäre (4012/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anklagen der Sektionschefs Vogl und Hutter in der Causa Stadterweite­rungs­fonds (4013/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Inserate der Arbeiterkam­mern im Nationalratswahlkampf 2019 (4014/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Stand der Dinge im Verfahren „OSV/Meidlinger“ (4015/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schredder-Gate“ im BKA (4016/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Schredder-Gate“ im BKA und Verbindungen zur Ibiza-Affäre (4017/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Prüfung vorläufiger Suspendierungen in Causa „Stadterweiterungsfonds“ (4018/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Prüfung vorläufiger Suspen­dierungen in Causa „Stadterweiterungsfonds“ (4019/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylskandal um syrischen General (4020/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage: Verdacht des Verrats der Hausdurchsuchung an Martin Sellner – Amtsmissbrauch durch Angehörige des Innenministeriums (4021/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen in Folge der „Ibiza-Affäre“ (4022/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schredder-Affäre und Ibiza-Video (4023/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Schredder-Affäre und Ibiza-Video (4024/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gerüchte rund um das Ibiza-Video (4025/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Schredder-Affäre und Ibiza-Video (4026/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanz­leramt betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4027/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanz­leramt betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4028/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Operation Reißwolf“ durch Altkanzler Sebastian Kurz (4029/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung 3495/AB vom 5. Juli 2019 (4030/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend fehlendes WAM-Szenario („with additional measures“) und Treibhausgasziele des Umweltministeriums (4031/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Volkswirtschaftliche Auswirkungen durch den Klimawandel (4032/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend die Mittelverwendung im Bundeskanzleramt 2018 (4033/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Förderung für ein RAF-Kunstprojekt (4034/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Informationsweitergabe einer Hausdurchsuchung (4035/J)

Mag. Dr. Rudolf Taschner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Übergabe von Kabinettsausstattung an nachfolgende Regierungen (4036/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzleramt betreffend „Shredder-Affäre“ im BKA und Vorarbeiten für eine Novelle zum Bundesarchivgesetz in Entsprechung der einstimmigen Entschließung des National­rates vom 24. April 2019 (4037/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zu Ermittlungen in der Causa Ibiza (4038/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Vermögen, Einnahmen und Personal der Wirt­schaftskammern im Jahr 2018 (4039/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Österreichische Gewerbeordnung (4040/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte (Plus) (4041/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte (Plus) (4042/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Dienstreisen der Wirtschaftskammer (4043/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Auslandsreisen des Altbundeskanzlers Sebastian Kurz (4044/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsatzsteuerentgang der Republik im Postmarkt (Folgeanfrage) (4045/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens der WKStA gegen die Novomatic, Franz Wohlfahrt, Peter Westenthaler und Peter Barthold (4046/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ (4047/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ (4048/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Schreddern“ (4049/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Schreddern“ (4050/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schreddern“ (4051/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schred­dern für Kurz“ (4052/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanzleramt betreffend „Schreddern für Kurz“ (4053/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kommission zur Prüfung des IMSB (4054/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Bildungsstandard-Überprüfungen und das Projekt „Grundkompetenzen absichern“ (4055/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Deutschförderklassen und MIKA-D Testungen – Folgeanfrage“ (4056/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Auf­tragsvergabe für die Kampagne „Lass Drogen nicht ans Steuer“ (4057/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin im Bundeskanzleramt betreffend Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe (4058/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Reformbedarf in Obsorgeverfahren nach „Kindsabnahmen“ (4059/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend die Vollziehung des Art 8a B-VG und des Wappengesetzes (4060/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Vollziehung des Art 8a B-VG und des Wappengesetzes (4061/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4062/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanz­leramt betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4063/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanz­leramt betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4064/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4065/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetz­ge­bungsperiode (4066/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4067/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetz­gebungsperiode (4068/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungs­periode (4069/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4070/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4071/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4072/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltig­keit und Tourismus betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4073/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzge­bungsperiode (4074/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Ge­setz­gebungsperiode (4075/J)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Übergabe von Amtsräumlichkeiten im Zuge eines Regierungswechsels (4076/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Mauer- und Grenzzaunfantasien des ehemaligen Bundesministers für Inneres (4077/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend MERCOSUR und das Roden des Regen­waldes in Brasilien (4078/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Ehemaliges Inseratenbudget des Außenministeriums (4079/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend China-Strategie des Außen­ministe­riums (4080/J)

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Schred­dern unter Kern, Drozda, Duzdar (4081/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend EY-Gutachten zur „SV-Reform“ (4082/J)

Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Missstand an der Raststätte Weer Süd (4083/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend das System Pilnacek – das Liegenlassen von Akten in der Causa Weinzierl (4084/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes und des „Visakodex“ in Zusammenhang mit „elektronischen Verpflichtungserklärungen“ (4085/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes und des „Visakodex“ in Zu­sammenhang mit „elektronischen Verpflichtungserklärungen“ (4086/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend das System Pilnacek – das Liegenlas­sen von Akten in der Causa Stadterweiterungsfonds (4087/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Verbindungen nach Österreich zum geplanten Anschlag auf von der Leyen (4088/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend ein rechtsextremes Zentrum in Graz/Umgebung (4089/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Aktenvernichtung (4090/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Verdacht des Verrats von Hausdurchsuchungen an Martin Sellner“ (4091/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend das System Pilnacek – das Abdrehen des Verfahrens Chalet N in Lech am Arlberg (4092/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend das System PILNACEK – falsche An­fragebeantwortung zugunsten des vormaligen Generalsekretärs PILNACEK? (4093/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Umgeschulte Linkshändigkeit (ULH) (4094/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umgeschulte Linkshändigkeit (ULH) (4095/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend die Serie von Brandanschlägen in der Landeshauptstadt Graz (4096/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend dienstliche Mobiltelefone, etc. der Kabinettsmitarbeiter (4097/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Kontakte zwischen Identitären-Chef Sellner und Kickls Kabinettschef“ (4098/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Professorenberufung am Mozarteum Salzburg (4099/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Aufsichtsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Wels (4100/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend das neue Zentralorgan der österreichischen Neonazi-Szene (4101/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Hausdurchsuchungen in der Causa Casinos Austria (4102/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Überlegungen zu den Verschär­fungen beim Verbotsgesetz (4103/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend den Umzug des deutschen Rechtsextremisten Tobias L. (4104/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zugriff auf Livebilder öffentlicher Kameras – Folgeanfrage zu 2586/J (4105/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Inserate der Wirtschaftskammern im National­ratswahlkampf 2019 (4106/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorstandsbestellung Casinos Austria (4107/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Budgeteinnahmen aus außergerichtlichen Vergleichen gemäß § 33 TP 20 Abs 1 lit a bzw lit b GebG (4108/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Vollstreckung internationaler Mediationsvergleiche (United Nations Convention on International Settlement Agreements resulting from Mediation) und die Förderung Österreichs als Mediationsstandort (4109/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verdacht auf gravierende Missstände im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu 37 Hv 105/15s des LG Salzburg (4110/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die „Uniter“-Aktivitäten in Österreich (4111/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Kostenersatz für die Waldbrandbekämpfung in Hallstatt im August 2018 (4112/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „die Besetzung der SOKO Ibiza mit unabhängigen Ermittlern“ (4113/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fluggastdatenübermittlung durch Unternehmen (4114/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Kosten Familienfest Schönbrunn (4115/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Illegale Jagd auf Greifvögel (4116/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz sowie Abschiebungen in den Jahren 2018 und 2019 (4117/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Ausgaben für humanitäre Hilfe im Jahr 2018 (4118/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Keine Suspendierung nach Anklage?“ (4119/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend KMU DIGITAL (4120/J)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes – LSD-BG (4121/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Erbringung von Dienstleis­tungen im ersten Halbjahr 2019 (4122/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4123/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halb­jahr 2019 (4124/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halb­jahr 2019 (4125/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bun­deskanzleramt betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4126/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Erbringung von Dienst­leistungen im ersten Halbjahr 2019 (4127/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4128/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4129/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4130/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4131/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4132/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4133/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4134/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4135/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Vorgehen in Sachen „Pensionsgipfel“ und höchste Pensionserhöhung in 25 Jahren (4136/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorgehen in Sachen „Pensionsgipfel“ und höchste Pensionserhöhung in 25 Jahren (4137/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Nachträgliche Anpassungen in der Ministeriums-Pensionsstatistik (OPIS), die Fragen aufwirft (4138/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeiwahlplakat der FPÖ (4139/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze an steirischen Schulen (4140/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in steirischen Asylheimen in den Jahren 2016 - 2019 (4141/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aussagen eines Landespolizeidirektors (4142/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Maßnahmen gemäß § 28b KFG in Sachen Dieselbetrug (4143/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Rechtsextreme Umtriebe am Heeresgeschichtlichen Museum (4144/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Personalkosten im Kabinett (4145/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Personalkosten im Kabinett (4146/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten im Kabinett (4147/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Personalkosten im Kabinett (4148/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten im Kabinett (4149/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4150/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4151/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten im Kabinett (4152/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4153/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4154/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4155/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen in der Causa Ibiza und Zusammenarbeit mit der SOKO (4156/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zur Folgeanfrage zu Ermittlungen in der Causa Ibiza (4157/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Österreichs Beitrag zur Aufstockung der Frontex-Mittel (4158/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten der Abschiebung der Familie Altanchuluu nach Ulaanbaatar (4159/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Vermeintlicher Hackerangriff auf die ÖVP (4160/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vermeintlicher Hackerangriff auf die ÖVP (4161/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Heimholaktionen von „IS-Kindern“ (4162/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Schließung von Moscheen“ (4163/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kostenüberschreitung der nordischen Ski-WM in Seefeld 2019 (4164/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend „Rechtmäßige Unterstützung der Gemeinde Erl für die Tiroler Festspiele Erl?“ (4165/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend neuer Mobilfunkstandard 5G (4166/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend neuer Mobilfunkstandard 5G (4167/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rechtsextremer Polizei-Praktikant (4168/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Demonstration der rechtsextremen Identitären im September 2019 (4169/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend ein Neonazi-Festival in Sachsen (4170/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidi­gung betreffend rechte Zustände im Heeresgeschichtlichen Museum (4171/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Aktivitäten von Staatsverweigerern in der ersten Jahreshälfte 2019 (4172/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Cyberangriff, Desinformationsangriff und weitere Affären (4173/J)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände in Außerstreitverfahren im Streit um die Obsorge Jugendlicher am Bezirksgericht Döbling (3819/J) (Zu 3819/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3484/AB zu 3478/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3485/AB zu 3476/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (3486/AB zu 3489/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3487/AB zu 3490/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen (3488/AB zu 3487/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3489/AB zu 3483/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen (3490/AB zu 3481/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3491/AB zu 3477/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3492/AB zu 3500/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3493/AB zu 3496/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3494/AB zu 3480/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3495/AB zu 3479/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen (3496/AB zu 3488/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3497/AB zu 3646/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3498/AB zu 3558/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3499/AB zu 3573/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3500/AB zu 3499/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3501/AB zu 3504/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3502/AB zu 3494/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3503/AB zu 3492/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (3504/AB zu 3503/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3505/AB zu 3491/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3506/AB zu 3493/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3507/AB zu 3523/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (3508/AB zu 3502/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3509/AB zu 3495/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3510/AB zu 3505/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (3511/AB zu 3501/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3512/AB zu 3511/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3513/AB zu 3510/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3514/AB zu 3525/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3515/AB zu 3507/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3516/AB zu 3506/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3517/AB zu 3509/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3518/AB zu 3516/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3519/AB zu 3529/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3520/AB zu 3526/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3521/AB zu 3519/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3522/AB zu 3514/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3523/AB zu 3515/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kol­le­ginnen und Kollegen (3524/AB zu 3520/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3525/AB zu 3531/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3526/AB zu 3532/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3527/AB zu 3527/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3528/AB zu 3530/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3529/AB zu 3512/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3530/AB zu 3518/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3531/AB zu 3521/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3532/AB zu 3528/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3533/AB zu 3524/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3534/AB zu 3535/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3535/AB zu 3533/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3536/AB zu 3588/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3537/AB zu 3827/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3538/AB zu 3546/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Renate Gruber, Kolleginnen und Kollegen (3539/AB zu 3543/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3540/AB zu 3534/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3541/AB zu 3551/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3542/AB zu 3549/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3543/AB zu 3559/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (3544/AB zu 3537/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3545/AB zu 3641/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3546/AB zu 3586/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3547/AB zu 3680/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (3548/AB zu 3561/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3549/AB zu 3548/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3550/AB zu 3550/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3551/AB zu 3539/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3552/AB zu 3545/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3553/AB zu 3594/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3554/AB zu 3542/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3555/AB zu 3557/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3556/AB zu 3552/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolle­ginnen und Kollegen (3557/AB zu 3556/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3558/AB zu 3553/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3559/AB zu 3555/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kolle­gen (3560/AB zu 3562/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3561/AB zu 3564/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (3562/AB zu 3538/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3563/AB zu 3560/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3564/AB zu 3540/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3565/AB zu 3563/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3566/AB zu 3541/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3567/AB zu 3554/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3568/AB zu 3574/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3569/AB zu 3581/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3570/AB zu 3577/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3571/AB zu 3589/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3572/AB zu 3590/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3573/AB zu 3547/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3574/AB zu 3578/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3575/AB zu 3587/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3576/AB zu 3579/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3577/AB zu 3580/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3578/AB zu 3576/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3579/AB zu 3583/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3580/AB zu 3572/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3581/AB zu 3582/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3582/AB zu 3584/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3583/AB zu 3575/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3584/AB zu 3569/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3585/AB zu 3599/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3586/AB zu 3570/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3587/AB zu 3566/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3588/AB zu 3598/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3589/AB zu 3597/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3590/AB zu 3596/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3591/AB zu 3595/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3592/AB zu 3600/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolle­ginnen und Kollegen (3593/AB zu 3571/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3594/AB zu 3592/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3595/AB zu 3593/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3596/AB zu 3612/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3597/AB zu 3604/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3598/AB zu 3610/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3599/AB zu 3609/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3600/AB zu 3761/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3601/AB zu 3606/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolle­ginnen und Kollegen (3602/AB zu 3607/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3603/AB zu 3601/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3604/AB zu 3664/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3605/AB zu 3605/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3606/AB zu 3602/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3607/AB zu 3608/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3608/AB zu 3613/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3609/AB zu 3615/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3610/AB zu 3614/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3611/AB zu 3618/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3612/AB zu 3617/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3613/AB zu 3644/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3614/AB zu 3621/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3615/AB zu 3637/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3616/AB zu 3620/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3617/AB zu 3642/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3618/AB zu 3639/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3619/AB zu 3648/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3620/AB zu 3640/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3621/AB zu 3647/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3622/AB zu 3638/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3623/AB zu 3645/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3624/AB zu 3739/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3625/AB zu 3766/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3626/AB zu 3688/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3627/AB zu 3718/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3628/AB zu 3736/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3629/AB zu 3668/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3630/AB zu 3693/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3631/AB zu 3732/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3632/AB zu 3742/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3633/AB zu 3772/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3634/AB zu 3660/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3635/AB zu 3729/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3636/AB zu 3800/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3637/AB zu 3787/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, Kolleginnen und Kollegen (3638/AB zu 3795/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3639/AB zu 3692/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3640/AB zu 3714/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3641/AB zu 3723/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3642/AB zu 3734/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3643/AB zu 3764/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3644/AB zu 3839/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3645/AB zu 3686/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3646/AB zu 3753/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3647/AB zu 3678/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3648/AB zu 3719/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3649/AB zu 3728/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord-neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3650/AB zu 3683/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3651/AB zu 3662/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle-ginnen und Kollegen (3652/AB zu 3689/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kol­le­ginnen und Kollegen (3653/AB zu 3713/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3654/AB zu 3716/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3655/AB zu 3738/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kol­leginnen und Kollegen (3656/AB zu 3745/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kol­leginnen und Kollegen (3657/AB zu 3757/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kol­leginnen und Kollegen (3658/AB zu 3765/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3659/AB zu 3797/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3660/AB zu 3720/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3661/AB zu 3731/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3662/AB zu 3687/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3663/AB zu 3649/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3664/AB zu 3777/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3665/AB zu 3733/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3666/AB zu 3807/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3667/AB zu 3670/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3668/AB zu 3684/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3669/AB zu 3724/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3670/AB zu 3685/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3671/AB zu 3650/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3672/AB zu 3652/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3673/AB zu 3654/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3674/AB zu 3655/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3675/AB zu 3653/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3676/AB zu 3651/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3677/AB zu 3658/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3678/AB zu 3942/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3679/AB zu 3656/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3680/AB zu 3758/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3681/AB zu 3657/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3682/AB zu 3667/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3683/AB zu 3659/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3684/AB zu 3673/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3685/AB zu 3661/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3686/AB zu 3666/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kolle­gen (3687/AB zu 3985/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3688/AB zu 3663/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3689/AB zu 3672/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3690/AB zu 3721/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3691/AB zu 3676/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3692/AB zu 3671/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3693/AB zu 3669/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3694/AB zu 3665/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3695/AB zu 3674/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3696/AB zu 3675/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (3697/AB zu 3834/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3698/AB zu 3860/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3699/AB zu 3679/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3700/AB zu 3682/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3701/AB zu 3681/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3702/AB zu 3696/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3703/AB zu 3702/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3704/AB zu 3704/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3705/AB zu 3785/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3706/AB zu 3699/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3707/AB zu 3698/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3708/AB zu 3695/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3709/AB zu 3694/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3710/AB zu 3747/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3711/AB zu 3737/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3712/AB zu 3741/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3713/AB zu 3740/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3714/AB zu 3701/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3715/AB zu 3717/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3716/AB zu 3690/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3717/AB zu 3691/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3718/AB zu 3700/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3719/AB zu 3798/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (3720/AB zu 3882/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3721/AB zu 3703/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (3722/AB zu 3705/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (3723/AB zu 4013/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3724/AB zu 4018/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3725/AB zu 3881/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3726/AB zu 3808/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3727/AB zu 3697/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3728/AB zu 3715/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3729/AB zu 3746/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3730/AB zu 3730/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3731/AB zu 3725/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3732/AB zu 3748/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3733/AB zu 3712/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3734/AB zu 3722/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3735/AB zu 3735/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3736/AB zu 3726/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3737/AB zu 3752/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3738/AB zu 3707/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3739/AB zu 3708/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3740/AB zu 3709/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3741/AB zu 3710/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3742/AB zu 3711/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3743/AB zu 3743/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3744/AB zu 3706/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3745/AB zu 3749/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3746/AB zu 3786/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3747/AB zu 3750/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (3748/AB zu 3760/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3749/AB zu 3751/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3750/AB zu 3756/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3751/AB zu 3754/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3752/AB zu 3762/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3753/AB zu 3957/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3754/AB zu 4017/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3755/AB zu 4022/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3756/AB zu 4026/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3757/AB zu 4049/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3758/AB zu 3755/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3759/AB zu 3780/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3760/AB zu 3775/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3761/AB zu 3759/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3762/AB zu 3763/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3763/AB zu 3773/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3764/AB zu 3776/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3765/AB zu 3778/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3766/AB zu 3784/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3767/AB zu 3779/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3768/AB zu 3783/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3769/AB zu 3769/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3770/AB zu 3767/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3771/AB zu 3782/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3772/AB zu 3771/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3773/AB zu 3770/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3774/AB zu 3768/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3775/AB zu 3774/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3776/AB zu 3788/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolle­gin­nen und Kollegen (3777/AB zu 3781/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3778/AB zu 3849/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (3779/AB zu 3799/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3780/AB zu 3792/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3781/AB zu 3789/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3782/AB zu 3794/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3783/AB zu 3791/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3784/AB zu 3793/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3785/AB zu 3856/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3786/AB zu 3790/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3787/AB zu 3852/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3788/AB zu 3830/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3789/AB zu 3831/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (3790/AB zu 3869/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3791/AB zu 3875/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3792/AB zu 3804/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (3793/AB zu 4083/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3794/AB zu 3803/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3795/AB zu 4016/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3796/AB zu 4024/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolle­ginnen und Kollegen (3797/AB zu 4029/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Kolleginnen und Kollegen (3798/AB zu 4036/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3799/AB zu 4051/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3800/AB zu 4052/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH)Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (3801/AB zu 4076/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3802/AB zu 4081/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3803/AB zu 4090/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3804/AB zu 4037/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3805/AB zu 4053/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3806/AB zu 4025/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3807/AB zu 4023/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3808/AB zu 3983/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3809/AB zu 4038/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3810/AB zu 4050/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3811/AB zu 3796/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3812/AB zu 3802/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3813/AB zu 3801/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3814/AB zu 3806/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3815/AB zu 3805/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3816/AB zu 3925/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3817/AB zu 3885/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3818/AB zu 3984/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3819/AB zu 3810/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (3820/AB zu 3903/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3821/AB zu 3951/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3822/AB zu 3812/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3823/AB zu 3809/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3824/AB zu 3811/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3825/AB zu 3837/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Christian Schandor, Kolleginnen und Kollegen (3826/AB zu 3828/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3827/AB zu 3838/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3828/AB zu 3832/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3829/AB zu 3826/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3830/AB zu 3813/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3831/AB zu 3825/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (3832/AB zu 3821/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (3833/AB zu 3824/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3834/AB zu 3836/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (3835/AB zu 3887/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3836/AB zu 3818/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3837/AB zu 3829/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3838/AB zu 3859/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3839/AB zu 3864/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3840/AB zu 3865/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3841/AB zu 3866/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3842/AB zu 3867/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3843/AB zu 3815/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3844/AB zu 3814/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3845/AB zu 3816/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (3846/AB zu 3823/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen (3847/AB zu 3833/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3848/AB zu 3817/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3849/AB zu 3835/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3850/AB zu 3890/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3851/AB zu 3915/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (3852/AB zu 3989/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3853/AB zu 3861/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3854/AB zu 3956/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3855/AB zu 3980/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3856/AB zu 4004/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3857/AB zu 3843/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3858/AB zu 3889/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3859/AB zu 3857/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3860/AB zu 3844/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kolle­gen (3861/AB zu 3822/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3862/AB zu 3845/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (3863/AB zu 3904/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3864/AB zu 4014/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3865/AB zu 3848/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3866/AB zu 3842/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3867/AB zu 3906/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3868/AB zu 3879/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3869/AB zu 4041/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3870/AB zu 3931/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3871/AB zu 3858/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3872/AB zu 3847/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3873/AB zu 3917/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (3874/AB zu 3868/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3875/AB zu 3891/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (3876/AB zu 3880/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3877/AB zu 3884/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (3878/AB zu 3886/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3879/AB zu 3888/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3880/AB zu 3851/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3881/AB zu 3863/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3882/AB zu 3876/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3883/AB zu 3854/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (3884/AB zu 3877/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3885/AB zu 3846/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (3886/AB zu 3878/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3887/AB zu 3873/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3888/AB zu 3874/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (3889/AB zu 3883/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3890/AB zu 3872/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3891/AB zu 3871/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3892/AB zu 3850/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen (3893/AB zu 3870/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kolle­gen (3894/AB zu 3820/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3895/AB zu 3840/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3896/AB zu 3855/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3897/AB zu 3862/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (3898/AB zu 3905/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3899/AB zu 3841/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3900/AB zu 4006/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (3901/AB zu 4074/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3902/AB zu 3853/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3903/AB zu 3934/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3904/AB zu 3959/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3905/AB zu 3965/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3906/AB zu 3938/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3907/AB zu 3892/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3908/AB zu 3990/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (3909/AB zu 3893/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3910/AB zu 3901/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3911/AB zu 3912/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3912/AB zu 3913/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3913/AB zu 3990/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3914/AB zu 3941/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3915/AB zu 3950/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3916/AB zu 3895/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3917/AB zu 3960/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3918/AB zu 3899/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3919/AB zu 3981/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3920/AB zu 3987/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3921/AB zu 3932/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3922/AB zu 3997/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3923/AB zu 3954/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3924/AB zu 3979/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3925/AB zu 3971/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3926/AB zu 4003/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3927/AB zu 4011/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3928/AB zu 4043/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3929/AB zu 3946/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (3930/AB zu 4012/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3931/AB zu 4015/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (3932/AB zu 4055/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3933/AB zu 4008/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3934/AB zu 4019/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3935/AB zu 4039/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3936/AB zu 4021/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3937/AB zu 4040/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3938/AB zu 4030/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3939/AB zu 3919/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3940/AB zu 4059/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (3941/AB zu 4056/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3942/AB zu 3921/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3943/AB zu 3922/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3944/AB zu 3894/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3945/AB zu 3936/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3946/AB zu 3955/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3947/AB zu 4002/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3948/AB zu 3968/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3949/AB zu 3929/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3950/AB zu 3914/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3951/AB zu 3935/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3952/AB zu 4000/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3953/AB zu 4047/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3954/AB zu 3977/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3955/AB zu 3999/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3956/AB zu 3991/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3957/AB zu 4046/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3958/AB zu 3944/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3959/AB zu 3943/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3960/AB zu 3962/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3961/AB zu 3896/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3962/AB zu 3897/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3963/AB zu 4007/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3964/AB zu 4020/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3965/AB zu 3911/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3966/AB zu 3898/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3967/AB zu 4001/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3968/AB zu 3972/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3969/AB zu 3920/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3970/AB zu 3918/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3971/AB zu 3902/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3972/AB zu 3908/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3973/AB zu 3923/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3974/AB zu 3940/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (3975/AB zu 3967/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3976/AB zu 3992/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3977/AB zu 3993/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3978/AB zu 3996/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3979/AB zu 4033/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3980/AB zu 3924/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3981/AB zu 4031/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (3982/AB zu 4034/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3983/AB zu 4060/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3984/AB zu 4032/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3985/AB zu 3900/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3986/AB zu 3909/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3987/AB zu 3933/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3988/AB zu 3937/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3989/AB zu 3964/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3990/AB zu 3978/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3991/AB zu 4027/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3992/AB zu 4028/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3993/AB zu 3916/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3994/AB zu 3961/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3995/AB zu 3974/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3996/AB zu 3969/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3997/AB zu 4044/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3998/AB zu 4054/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (3999/AB zu 3994/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4000/AB zu 4010/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4001/AB zu 4035/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4002/AB zu 4048/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (4003/AB zu 4058/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4004/AB zu 3907/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (4005/AB zu 4077/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4006/AB zu 3976/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (4007/AB zu 4071/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4008/AB zu 3975/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4009/AB zu 3910/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (4010/AB zu 3928/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4011/AB zu 3939/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4012/AB zu 3973/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4013/AB zu 3995/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4014/AB zu 3998/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4015/AB zu 4045/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4016/AB zu 4057/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4017/AB zu 3953/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4018/AB zu 3952/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4019/AB zu 3966/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4020/AB zu 3926/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4021/AB zu 3970/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4022/AB zu 3945/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4023/AB zu 3949/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4024/AB zu 3948/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4025/AB zu 4009/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4026/AB zu 4042/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4027/AB zu 3927/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4028/AB zu 3930/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4029/AB zu 3958/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4030/AB zu 3947/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4031/AB zu 3963/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (4032/AB zu 3988/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4033/AB zu 3982/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (4034/AB zu 3986/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4035/AB zu 4005/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Ricarda Berger, Kolleginnen und Kollegen (31/ABPR zu 33/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (32/ABPR zu 26/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (33/ABPR zu 32/JPR)

 

 


 

10.18.41Beginn der Sitzung: 10.18 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

10.18.42*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die 88. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Ver­langens gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung einberufen wurde, für eröffnet er­klären.

Ich darf Sie nach der Sommerpause herzlich begrüßen. Ich hoffe, Sie haben Energie getankt, sodass wir die nächsten Sitzungstage mit großer Gelassenheit und mit einem entsprechend großen Verantwortungsbewusstsein abwickeln können.

Ich darf die Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und insbesondere die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten herzlich begrüßen.

10.19.32Einberufung der ordentlichen Tagung 2019


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 6. August 2019 gemäß Art. 28 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes den Nationalrat für den 10. September 2019 zu seiner ordentlichen Tagung 2019 der XXVI. Gesetzgebungsperiode einberufen.

10.20.01Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens des
Bundesministers a. D. Rudolf Hundstorfer

10.20.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf zu Beginn an eine Persönlichkeit erinnern, die vor wenigen Tagen verschieden ist, vollkommen unerwartet für ihre Fa­milie, der wir unsere Anteilnahme in ganz besonderer Art und Weise entgegenbringen wollen – viele von Ihnen haben das anlässlich des Begräbnisses ja bereits getan. Sie alle wissen: Es geht um Rudolf Hundstorfer. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen.)

Rudolf Hundstorfer war ein Politiker, der nicht nur dem Nationalrat angehört hat und Minister war, sondern vor allem in berufsständischen Vertretungen engagiert war: Er hat sein gesamtes Leben in ganz besonderer Art und Weise der gewerkschaftlichen Bewegung gewidmet. Er war überzeugt von der Sozialpartnerschaft. Er war überzeugt von der Notwendigkeit, die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen nicht nur im Bereich der Wiener Gemeindebediensteten, sondern weit darüber hinaus zu vertreten. Schließlich wurde er Chef des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in einer besonderen Situation: in einer Zeit, in der viele das Vertrauen vielleicht nicht in dem Maße hatten, wie der Gewerkschaftsbund und die Bewegung sich das vorgestellt haben.

Rudolf Hundstorfer hat es letzten Endes gerade für die Gewerkschaftsbewegung ver­standen, durch seine persönliche Art der Herangehensweise an Herausforderungen – mit Ruhe, mit Überlegtheit und vor allem mit einer besonderen persönlichen Ein­stellung, die Engagiertheit und vor allem eine sachliche Auseinandersetzung in den Mittelpunkt rückte – das wieder vergessen zu machen, was vorgefallen war.

Rudolf Hundstorfer war aber auch ein Parlamentarier der ganz besonderen Art. Er war Mitglied des Wiener Landtages, er war über lange Zeit Erster Vorsitzender des Wiener Gemeinderates, und die Diskussion in den politischen Gremien, in den gesetz­geben­den Körperschaften war ihm immer ein hohes Anliegen, egal ob als Mandatar oder später als Minister. Das Gespräch, die Diskussion war für ihn ein ganz wesentlicher Bestandteil seiner politischen Arbeit, wenngleich er seiner Überzeugung meist sehr standfest treu geblieben ist; ich habe das selbst in vielen Verhandlungen mit ihm erleben dürfen.

Er war aber nie verletzend, er war nie untergriffig, und er hat auch immer wieder die Meinungen und die Überlegungen der anderen miteinbezogen und geschätzt. Auch wenn er diesen Meinungen und Überlegungen nicht gefolgt ist, so hat er mit seiner Art letzten Endes auch den Andersdenkenden das Gefühl gegeben, wertgeschätzt zu sein, an gemeinsamen Überlegungen mitzuarbeiten und schlussendlich auch dazu beizu­tragen, dass wir der Bewältigung der Herausforderungen und der Lösung der Probleme unserer Gesellschaft gemeinsam ein Stück näherkommen.

Schließlich darf ich Rudolf Hundstorfer auch noch als Menschen ganz kurz skizzieren. Viele von Ihnen kennen ihn schon seit frühen Tagen als Wegbegleiter, manche haben ihn vielleicht nur en passant erlebt, aber jeder, der ihm begegnet ist – das hat die große Zahl der Trauergäste zum Ausdruck gebracht –, war von seiner Persönlichkeit eingenommen: von seiner Freundlichkeit, von seiner Offenheit.

Ich habe ihn nie in einer Situation erlebt, in der er griesgrämig war oder den Menschen nicht auch seinen persönlichen Respekt entgegengebracht hat. Er war natürlich auch ein typischer Wiener – immer auch ein bisschen mit einem Schmäh auf der Lippe, mit einem Augenzwinkern, mit der Aussage, das nicht so gewichtig zu nehmen. Auch in der Begegnung war er jemand, der immer wieder versucht hat, die Situation auf­zulockern, indem er persönliche Erlebnisse einfließen ließ oder Geschichten erzählt hat.

Rudi Hundstorfer war als Mensch eine ganz große Persönlichkeit, und dies hat ihm auch in seinem beruflichen und politischen Wirken jene Anerkennung gebracht, die er sich verdient hat. Wir werden ihm als Minister, als Abgeordnetem, als Gewerkschafter immer ein ehrendes Andenken bewahren.

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie und seinem unmittelbaren Freundeskreis. Wir werden ihm nicht nur ein Andenken bewahren, sondern wir werden es auch als sein Vermächtnis sehen, in der politischen Diskussion das Menschliche nicht zu vergessen. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stiller Trauer.) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

*****


10.25.30Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Amtlichen Protokolle der 84. und der 85. Sitzung vom 2. Juli 2019 sowie die nicht verlesenen Teile der Amtlichen Protokolle der 86. und der 87. Sitzung vom 3. Juli 2019 sind in der Parlamentsdirektion auf­gelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Ing. Daniela List, Dr. Peter Wittmann, Hans-Jörg Jenewein, MA, Mag. Gerhard Kaniak und Andrea Michaela Schartel.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3840/J bis 4173/J

Zurückziehung: 3819/J

2. Anfragebeantwortungen: 3484/AB bis 4035/AB

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):

31/ABPR bis 33/ABPR

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundes­minis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (683 d.B.)

4. Antrag:

Zurückziehung: Zu 969/A(E)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 2. Quartal 2019 (Vorlage 52 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Euro­päischen Stabilitäts­mechanismus getroffenen Maßnahmen im 2. Quartal 2019 (Vorlage 53 BA)

Monatserfolg Juni 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 54 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanz­stabilisierungs­gesetz über die im 2. Quartal 2019 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 55 BA)

Monatserfolg Juli 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 56 BA)

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz, GZ. 21 St 94/19h, um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 29 betreffend „Fairer Wettbewerb und freie Wahl für moderne Mobilität in Österreich!“, überreicht vom Abgeordneten Michael Bernhard

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29 (III-300 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III-306 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Aufsicht über gemeinnützige Bauvereini­gun­gen – Reihe BUND 2019/31 (III-308 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Europäischer Sozialfonds: Förderungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32 (III-312 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Internationaler Informationsaustausch in Steu­er­angelegenheiten – Reihe BUND 2019/33 (III-324 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34 (III-327 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Burgtheater GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/35 (III-328 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Brandschutz in der Wiener Hofburg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/36 (III-329 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-311 d.B.)

Ausschuss für Familie und Jugend:

Tätigkeitsbericht 2018 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundes­kanzlerin (III-316 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit 2019 inklusive der Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz aufgrund der Entschließung des Natio­nal­rates vom 26. April 2013, E 301-NR/XXIV.GP (III-318 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2018 (III­317 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Wildschadensbericht 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus (III-326 d.B.)

Grüner Bericht 2019 der Bundesregierung (III-330 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 88/E XXVI. GP betreffend Anhe­bung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt (III-319 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 87/E XXVI. GP betreffend Ver­gabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt (III-320 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung aufgrund der Entschließungen des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 86/E XXVI. GP betreffend 200.000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein und 92/E XXVI. GP betref­fend 200.000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine (III-321 d.B.)

Bericht der Bundesregierung aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 91/E XXVI. GP betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben (III-322 d.B.)

Bericht der Bundeskanzlerin aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 85/E XXVI. GP betreffend Sonderprüfung des am 1. Mai 2019 im Schlosspark Schönbrunn veranstalteten Familienfests (III-323 d.B.)

Sportausschuss:

Jahresbericht 2018 der NADA Austria GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport (III-315 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Kommunikationsbericht 2018 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 4 KommAustria-Gesetz, vorgelegt vom Bundes­minister im Bundeskanzleramt; betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-309 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Verkehrstelematikbericht 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-305 d.B.)

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-307 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über technische Unterwegskontrollen in den Jahren 2017 & 2018 (III-310 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §2 Abs. 2 FEG über die Vollziehung der Bestimmungen des Flughafenentgeltegesetzes im Jahr 2018 (III-325 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bericht des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (Be­richts­zeitraum 2018), vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-313 d.B.)

Tätigkeitsbericht 2018 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-314 d.B.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf hinweisen, dass der im Aviso vorgesehene Tagesordnungspunkt 21, Entschließungsantrag 969/A(E), zurückgezo­gen wurde. Dies wurde in der Tagesordnung entsprechend berücksichtigt, die nachfol­genden Tagesordnungspunkte wurden deshalb umnummeriert. Ich ersuche, dies bei der Einbringung von Anträgen und Verlangen ebenfalls zu berücksichtigen.

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Weiters darf ich mitteilen, dass der Siebente Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub JETZT hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 4173/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregu­lierung und Justiz, Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner, betreffend „Cyberangriff, Desinforma­tionsangriff und weitere Affären“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf mitteilen, dass Abgeordneter Dr. Scherak beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 58/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf weiters berichten: Abgeordnete Dr. Krisper hat beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 704/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Dr. Krisper hat weiters beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegen­heiten zur Berichterstattung über den Antrag 705/A(E) eine Frist bis zum 24. Septem­ber 2019 zu setzen.

Abgeordneter Mag. Loacker hat beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 827/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Dr. Krisper hat beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 976/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ebenfalls hat Abgeordnete Dr. Krisper beantragt, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 979/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters hat Abgeordnete Dr. Krisper beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 981/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 868/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 870/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber, BA hat beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 878/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber, BA hat weiters beantragt, dem Gesundheits­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 854/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber, BA hat außerdem beantragt, dem Gesundheits­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 877/A eine Frist bis zum 23. Septem­ber 2019 zu setzen.

Die Abgeordneten Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 388/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 516/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Yildirim, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 471/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf mitteilen, dass die Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den An­trag 130/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 947/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 532/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Die Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 344/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Schellhorn und Krisper beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den An­trag 896/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich hoffe, dass alle Fristsetzungsanträge verlesen wurden. Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

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Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird. Anschließend erfolgt die Übertragung online in der TVthek.

Neu ist eine interaktive Mediathek auf der Parlamentshomepage, über die diese Sitzung live mitverfolgt werden kann. Wir haben diese bereits veröffentlicht. Zusätzlich zum bereits bekannten Livestream besteht jetzt auch die Möglichkeit, die Redebeiträge der einzelnen Abgeordneten als Video-on-Demand downzuloaden. Ich bitte, davon auch Gebrach zu machen. Ich darf mich bei den MitarbeiterInnen der Parlaments­direktion wirklich herzlich dafür bedanken, dass das so schnell umgesetzt werden konnte.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 25 und 26 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 25 und 26 handelt es sich um die Berichte des Immunitäts­aus­schusses – das war der Grund, dass wir so spät begonnen haben: weil der Ausschuss länger getagt hat als vorgesehen – über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (693 der Beilagen) und über das Ersuchen – ebenfalls – der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM (694 der Beilagen).

Ich darf die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist einstimmig. Damit ist der Antrag angenommen.

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Ich begrüße herzlich (in Richtung Abg. Feichtinger, die ihr Baby auf dem Schoß hält) unseren jüngsten Teilnehmer an der Sitzung – ich habe ihn erst jetzt bemerkt. (Rufe bei der SPÖ: Teilnehmerin!) Ein so ruhiges Baby! Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! (Allgemeiner Beifall.)

Es gab ja in den Ferien oft freudige Anlässe, Kinder zu begrüßen. Auf dieser Seite (in Richtung Abg. Jachs) fehlt uns noch eines, vielleicht kommt es das nächste Mal mit.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 10, 15 bis 18 sowie 20 und 21 der Tagesordnung jeweils zusam­men­zufassen.

Wird gegen diese Zusammenfassung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: ÖVP 167, SPÖ und FPÖ jeweils 149, NEOS und JETZT je 50 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 25 Minuten, die Redezeit pro Debatte wird auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. In der Früh ist Bewegung gut. – Danke schön. Das ist einstimmig.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.36.021. Punkt

Wahl einer Ordnerin/eines Ordners


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Abgeordneter Dr. Alma Zadić ist die Wahl einer Ordnerin oder eines Ordners vorzunehmen. Der Vorschlag des Klubs JETZT für den zu wählenden Ordner lautet auf den Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch das Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird gegen die Abstimmungsform ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Auch das ist einstimmig. (Abg. Jarolim: Aber kann er das auch?!)

Ich bitte Sie dann, beim Herrn Abgeordneten Jarolim den Beweis anzutreten, dass Sie der Ordnungstätigkeit mächtig sind. – Ich danke schön.

10.37.072. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Kör­perschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elek­trizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenver­gü­tungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkohol­steuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförde­rungs­beitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wer­den (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geän­dert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird (689 d.B.)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bun­des­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird (690 d.B.)

6. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (691 d.B.)

7. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E)

8. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E)

9. Punkt

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der persönlichen Assistenz (508/A)(E)

10. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 983/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgaben­ord­nung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020) (686 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungs­punkten 2 bis 10, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich der einzelnen Verhandlungsgegenstände darf ich auf die Tagesordnung verweisen.

Betreffend die Anträge 974/A(E) und 975/A(E) wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis zum 1. August 2019 gesetzt.

Hinsichtlich des Antrages 508/A(E) wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis zum 12. September gesetzt.

Es handelt sich dabei um die Tagesordnungspunkte 7 bis 9.

Es liegt kein Wunsch auf Berichterstattung vor.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. – Bitte.


10.38.07

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute gedenken wir eines großen Menschen, Politikers, aber auch eines großen Gewerkschafters, der weit über alle Parteigrenzen hinweg immer sehr geschätzt wurde und noch immer – das haben wir heute einmal mehr gehört – geschätzt wird. Warum? – Weil er dem Wesen der Politik durch sein Handeln, durch sein Sein eine große Portion Menschlichkeit eingehaucht hat. Er stand wie kaum ein anderer für das, was Österreich stark gemacht hat, und das, was Österreich heute noch stark macht, nämlich den Dialog, den Ausgleich, das Miteinander und die Sozialpartnerschaft.

Österreich, sehr geehrte Damen und Herren, war immer dann am stärksten, wenn wir zusammengehalten haben. Österreich war immer dann am stärksten, wenn wir gemeinsam an einem Projekt für die Zukunft gearbeitet haben, und Österreich war immer dann am stärksten, wenn wir alle Menschen in Österreich, unabhängig von Alter, Herkunft, Religion oder Geldbörsl, mitgenommen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wenn wir heute über die Steuerreform diskutieren, geht es genau darum: Wie schaffen wir es, alle Menschen in Österreich in eine gute, in eine gerechte und lebens­werte Zukunft mitzunehmen? Das ist keine technische Frage, das ist keine Frage von Rechenbeispielen, nein, das ist eine hochpolitische Frage.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Thema haben wir eine Schieflage in Österreich, denn es sind die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer, die derzeit in Österreich 80 Prozent der gesamten Steuerlast schultern. Als Ärztin kann ich Ihnen sagen: Wenn im Körper etwas aus dem Gleichgewicht ist, dann wird der Körper krank. (Abg. Kickl: Sehr biologistisch!) So ist es nicht nur mit einem Organismus, so ist es auch mit einer Gesellschaft. Genau deswegen ist es notwendig, für einen gerechten und fairen Ausgleich zu sorgen, der ein Gleichgewicht herstellt; aber das, was heute vorliegt, ist das eben nicht. (Abg. Kickl: Das war jetzt der Volkskörper!)

Einen Teil dieser Steuerreform, der uns besonders wichtig ist, bringen wir auch als Antrag ein, Stichwort Sozialversicherungsbonus. Ist es fair, dass es nur eine Gruppe betrifft, nämlich die Selbstständigen und die Bäuerinnen und Bauern, die ein Jahr früher als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes eine Entlastung über ihre Sozialversicherungsbeiträge bekommen? – Nein, das ist nicht fair. (Abg. Haubner: Sagen Sie die Wahrheit!)

Wir machen genau heute einen konkreten Vorschlag, von dem nicht nur die genannten Gruppen, sondern alle in Österreich profitieren, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer in Österreich (Beifall bei der SPÖ), und zwar nicht irgendwann, in einigen Jahren, sondern jetzt. Es geht aber noch weiter: Ein Kernpunkt unserer Steuerreform ist die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Höhe von 5 Milliar­den Euro.

Wir wissen, dass unser Wirtschaftswachstum das Ergebnis der harten Arbeit der Österreicherinnen und Österreicher ist, und die Österreicher sollen auch von ihrer Arbeit gut leben können. Wir wissen auch Folgendes: Alles wird immer teurer, die Wohn- und Mietpreise verdoppeln sich, der Einkauf wird teurer, zum Leben bleibt immer weniger. Deshalb schlagen wir Maßnahmen vor, mit denen sich Arbeiten in Zukunft wieder mehr lohnen soll: mit einem Mindestlohn von 1 700 Euro österreichweit; und die ersten 1 700 Euro steuerfrei für alle, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Was heißt das? Was heißt das für den einzelnen Arbeitnehmer? – Das bedeutet für alle Menschen in Österreich mehr als 1 100 Euro mehr in der Tasche im Jahr. Dieses Maßnahmenpaket soll nicht irgendwann kommen, sondern es soll schnell kommen und es soll treffsicher sein, denn die Prognosen der Wirtschaftsforscher sind eindeutig. Sie besagen eindeutig, dass unser Wirtschaftswachstum abflaut, und sie besagen, dass die Arbeitslosigkeit möglicherweise zum Ende des Jahres wieder steigen wird bezie­hungsweise in gewissen Altersgruppen wie den über 50-Jährigen schon wieder ge­stiegen ist. Ja, es war die Sozialdemokratie, sehr geehrte Damen und Herren, die bereits im März dieses Jahres genau auf diese ersten Prognosen aufmerksam ge­macht und vor dieser Entwicklung gewarnt hat.

Was haben Sie gemacht, sehr geehrte ÖVP und FPÖ? – Sie haben es ignoriert. Sie haben von Panikmache gesprochen, als wir im März dieses Jahres die ersten Wirt­schaftsforschungsprognosen herangezogen und gesagt haben, man muss jetzt gegen­steuern. Heute geben uns die Experten recht, und auch Sie geben uns recht, dass die Entwicklung eine ist, der wir gegensteuern müssen.

Nicht nur das: Wir wollen auch in die Wirtschaft investieren, wir wollen in jene Wirt­schaft investieren, die ganz gezielt Arbeitsplätze schafft, und wir wollen mit einer steuerlichen Entlastung von 1 Milliarde Euro genau jene Wirtschaftsbereiche stützen. Wir wollen die Wirtschaft stützen und die Beschäftigung dadurch stärken, dass der Konsum durch 1 700 Euro steuerfreie Mehreinnahmen angekurbelt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Schaffen wir mehr Gerechtigkeit, und vor allem: Stärken wir unseren Zusammenhalt! Stärken wir unseren sozialen Frieden in Öster­reich, so wie es Rudolf Hundstorfer immer getan hat – aber nicht nur er, sondern auch viele seiner Kollegen auf Arbeitgeberseite, sehr geehrte ÖVP! Sie alle haben trotz aller politischen Unterschiede gemeinsam immer ein Ziel verfolgt: den sozialen Ausgleich in Österreich, den sozialen Frieden in Österreich und den gemeinsamen Fortschritt für ein gemeinsames, starkes Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubob­mann Wöginger. – Bitte.


10.44.51

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir heute umsetzen, ist der erste Teil des Steuerreformpaketes. Wir beginnen mit der Entlastung der niedri­gen Einkommensbezieher. Das, was wir zugesagt haben, halten wir ein, meine Damen und Herren, das ist die Politik der Volkpartei in den letzten Jahren, das ist die Politik heute. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Da muss er selber lachen!)

Wir entlasten die Menschen mit niedrigem Einkommen, und ich danke auch der Frei­heitlichen Partei, dass wir dieses Paket noch gemeinsam zur Beschlussfassung brin­gen. Zum Beispiel wird eine Pensionistin mit einem Einkommen von 1 100 Euro brutto mit 200 Euro im Jahr entlastet, eine Verkäuferin mit 1 200 Euro Bruttoverdienst, eine Teilzeitkraft in diesem Bereich, mit 300 Euro pro Jahr. Das ist eine gezielte Entlastung, die wir hier fortsetzen, um die Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken, und bei den Geringverdienern geht das nur über das Absenken der Krankenversiche­rungsbeiträge beziehungsweise über die Rückerstattung der Sozialversicherungs­bei­träge. – Und Frau Kollegin Rendi-Wagner, dass wir das auch den Selbstständigen und den Bäuerinnen und Bauern zugutekommen lassen, das ist Gerechtigkeit im System (Ruf bei der SPÖ: Aber nicht vorher!), es haben sich alle Berufsgruppen verdient, meine Damen und Herren, dass sie entlastet werden! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich kann nicht nachvollziehen, was daran schlecht sein soll. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Als Sie im Jahr 2015 Ministerin waren, haben wir mit Ihnen gemeinsam eine Steuerreform – beginnend mit dem Jahr 2016 – beschlossen, mit der wir die Sozial­versicherungsrückerstattung bei den Arbeitnehmern von 110 Euro auf 400 Euro ange­hoben haben – und damals war das ein ganz tolles Projekt, und es war gut und richtig. Frau Kollegin Rendi-Wagner, was vor vier Jahren gut und richtig war, das kann heute nicht schlecht sein, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen bis zu 300 Euro rückerstattet (Abg. Rendi-Wagner: Zu spät! Zu spät!), und das auf dem administrativ einfachsten Weg, nämlich bei der Arbeitnehmerveranlagung – und für alle Berufsgruppen gilt das Beginndatum 1.1.2020. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Wir haben auch Entlastungsschritte in anderen Bereichen gesetzt, zum Beispiel wird die Kleinunternehmergrenze auf 35 000 Euro angehoben; wir heben auch die Ab­schreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro an, denn viele ärgert es, dass man zum Beispiel ein Handy nicht in einem Jahr abschreiben kann. Es sind auch kleinere ökologische Maßnahmen beinhaltet, zum Beispiel die Um­gestaltung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer unter Berück­sichtigung des CO2-Ausstoßes, Begünstigungen für erneuerbare Energien, Anreize für Elektrofahrräder und -dienstautos und ein ermäßigter Steuersatz für elektronische Zeitungen und Bücher.

Meine Damen und Herren, das ist der erste Teil, das erste Paket dieser Steuerent­lastung. Wir beginnen wiederum bei den Menschen mit niedrigem Einkommen, weil die es auch am nötigsten brauchen – ob das die Verkäuferin ist, ob das die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie und in den Handwerksbetrieben sind oder ob es unsere Pensionistinnen und Pensionisten sind. Ja, auch unsere Bäuerinnen und Bauern sowie in erster Linie auch die Kleinunternehmer haben es sich verdient, dass sie entlastet werden. Es ist ein gutes Paket, es wird die Abgabenquote senken, und wir geben den Menschen das zurück, was sie sich verdient haben. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Paket diskutieren wir auch die Pensionsanpassung 2020, und ich bin dank­bar dafür, dass wir beim Pensionsgipfel – und der Dank gilt auch unseren sehr aktiven Vertreterinnen und Vertretern in den Seniorenverbänden (Abg. Loacker: Den Bei­tragszahlern könnt ihr es danken!) – ein gemeinsames Ergebnis zustande gebracht haben. – Herr Kollege Loacker, das ist uns schon wichtig. Gerade in den ländlichen Gebieten sehen wir, dass wir viele Pensionistinnen und Pensionisten haben, die mit nicht einmal 1 000 Euro das Auslangen finden müssen; daher ist es gerecht und auch notwendig, die kleinen und mittleren Pensionen stärker anzuheben. Dass es da eine Verdoppelung gibt, ist notwendig, weil die Menschen letzten Endes dieses Einkommen benötigen, um das Auslangen zu finden. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, meine Damen und Herren, der darf auch in der Pension nicht der Dumme sein! Deshalb haben wir da eine ordentliche Pensionsanpassung vorgenommen, gerade auch den unteren Bereich mit 3,6 Prozent gestärkt, sodass bei unseren Pensionistinnen und Pensionisten die Kaufkraft gegeben ist.

Ein herzliches Dankeschön der älteren Generation dafür, dass sie unser Land aufge­baut hat, dass sie uns dieses Land so übergeben kann. Danke auch für den lebens­langen Einsatz! Daher ist diese Pensionsanpassung gut und richtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Folgendes muss man schon sagen: Bei einer Bruttopension von 1 000 Euro reden wir von über 500 Euro, die die Pensionsanpassung 2020 in einem Jahr zusätzlich bringt. Dann muss man noch den ersten Teil der Steuerentlastung, also das Absenken der Krankenversicherungsbeiträge, zusätzlich erwähnen, das sind noch einmal rund 200 Euro. Also hat in Zukunft eine Pensionistin, ein Pensionist mit rund 1 000 Euro Einkommen um 700 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung – wenn das keine ordentliche Entlastung ist, meine Damen und Herren! Die Menschen werden das spüren, und es ist notwendig, das in dieser Art und Weise zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Rendi-Wagner, Sie haben in Ihrer Rede von Gemeinsamkeit gesprochen. Sicherlich kein gemeinsames Vorgehen ist es, wenn Sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zig Abänderungsanträge zu diesem Steuerreformpaket einbringen. (Abg. Leichtfried: Ah, das ist ja ganz was Neues! Das habt ihr nie gemacht!) – Na, aber Herr Kollege Leichtfried, du brauchst mir hier heraußen nicht mehr zu sagen, dass Usancen einzuhalten sind, wenn wir in der Früh Abänderungsanträge bekommen (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), deren Folgekosten wahrscheinlich die Milliardengrenze sprengen werden (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger) – es wird gerade von unseren Expertinnen und Experten gerechnet –, also da ist das Wort Gemeinsamkeit fehl am Platz. Es ist unverantwortlich, meine Damen und Herren, wenn heute zusätz­lich Anträge eingebracht werden, deren Folgekosten, wie gesagt, die Milliardengrenze jedenfalls sprengen werden. Wer soll das bezahlen? – Das wird zulasten der nächsten Generationen gehen. Das ist Casinoparlamentarismus pur. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben gesagt, wir gehen einen anderen Weg. Jetzt sind einmal die Wählerin und der Wähler am Wort. Wir wollen das zweite Paket der Steuerentlastung nach der Wahl umsetzen, das ist die Tarifsenkung der untersten drei Tarifstufen auf 20, 30, 40 Pro­zent. Das bedeutet, dass der Standort abgesichert wird, indem es auch im Bereich der Wirtschaft, der Körperschaftsteuer zu Senkungen kommt. Wir wollen die Mitarbeiter­beteiligung von 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei stellen, weniger Steuern bei Überstun­den nach dem Prinzip: Leistung muss sich lohnen!, die Abschaffung der kalten Pro­gression (Abg. Meinl-Reisinger: Ah! Ah!) und die Entlastung der Wirtschaft und des Standorts.

Meine Damen und Herren, das ist unser Weg. Jetzt sind die Wählerinnen und Wähler am Wort, und dann können neue Konzepte unter Bedachtnahme und auch unter Berücksichtigung der Einnahmen, die wir in unserem Staat haben, verabschiedet wer­den.

Sie sprengen das Budget für die nächsten Jahre mit dem, was Sie heute hier vorgelegt haben. Es ist unverantwortlich, was Sie hier einbringen!

Meine Damen und Herren, wir gehen den Weg der Verantwortung (Zwischenruf des Abg. Vogl), wir wollen diesen erfolgreichen Weg auch fortsetzen, und wer uns auf diesem Weg auch in Zukunft begleiten will und wer will, dass Sebastian Kurz wieder Bundeskanzler der Republik Österreich wird, der soll bitte auch die Volkspartei wählen, damit Österreich in eine gute Zukunft gehen kann. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim: Eine bemühte Rede, aber schlecht! – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Ruf bei der ÖVP: Wer war das jetzt? Der Matznetter?)

10.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Klub­obfrau Meinl-Reisinger. – Bitte.


10.53.56

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich darauf eingehe, was der Herr Klubobmann vor mir gesagt hat, würde ich gerne erwähnen, dass ich heute meinen zehnten Hochzeitstag habe und meinem Mann – nicht nur jetzt, aber gerade in diesen Zeiten – wirklich dankbar bin; das würde ich ihm gerne ausrichten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) – Danke, Peter Pilz, dass ich nicht feiern kann! (Allgemeine Heiterkeit.)  Na ja, ich mache das ja gern.

Herr Kollege Wöginger, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Das ist mir eigentlich durch den Kopf gegangen, als ich Ihre Rede gehört habe. Offensichtlich ist das Durchbrechen der Milliardengrenze dann okay, wenn es von der ÖVP kommt; es ist nicht okay, wenn es von anderen Parteien kommt. – Ich sage Ihnen etwas: Es ist insgesamt einfach nicht okay, was Sie heute hier machen. (Beifall bei den NEOS.)

Die Entlastung der Menschen ist ganz bitter nötig. Ich bin ja durch die vielen Kon­frontationen schon so an die Taferln gewöhnt, und um zu zeigen, dass das, was Sie immer sagen – Sie haben die Menschen entlastet – nicht stimmt, möchte ich etwas zeigen: Ihre vergangene Bundesregierung hat die Steuerquote sogar nach oben ge­trieben. (Die Rednerin hält eine Tafel in die Höhe, auf der ein Balkendiagramm mit den Abgabenquoten der Jahre 2017 – 41,9 Prozent – und 2018 – 42,2 Prozent – abgebildet ist.) 2018: 42,2 Prozent – so hoch war sie schon lange nicht mehr. (Beifall bei den NEOS.)

Das heißt, die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher, die einfach zu viel Steuern zahlen, ist etwas ganz, ganz Notwendiges. Was wollen aber Sie heute hier machen? – Anstatt vor allem auf der Seite der Entlastung Maßnahmen zu setzen, verteilen Sie heute wieder einmal sehr teure Wahlzuckerl, und da sind Sie alle dabei – alle dabei. Sie beschwören zwar in Sonntagsreden oder auch vor Monaten schon, wie notwendig es ist, verantwortungsbewusst mit dem Budget, verantwortungsvoll mit dem Haushalt umzugehen, aber wenn Sie dann den Wahltag vor Augen haben und offensichtlich die Angst vor Wählerklientelen dominiert, dann wird das ganz, ganz schnell zu einer ganz bitterlichen Unvernunft. Was wir heute sehen, ist nichts anderes als diese Unvernunft, Zukunftsvergessenheit und – ja! – letztlich auch ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen.

Ich möchte zunächst darauf eingehen, was wir gut finden, denn wir finden ja auch Teile sehr gut. Also die Entlastung der Kleinunternehmen ist ganz sicherlich wichtig, drin­gend notwendig, wir haben sie auch schon lange gefordert, genauso die bürokratische Entlastung durch die Anhebung des Grenzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter. Womit wir aber nicht einverstanden sind, ist, dass es jetzt, hier und heute, sehr teure Maßnahmen geben soll, nämlich mit Kosten von insgesamt 10 Milliarden Euro bis 2027 – das in einer Zeit, in der wir fast jeden Tag lesen können, dass aus Deutschland eine Rezession droht. (Abg. Hauser: Schon interessant, weil NEOS ... sehr interes­sant!)

Ich habe den Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben den Wahltag vor Augen, Sie haben Ihr eigenes Wahlergebnis vor Augen, aber nicht das Wohl der Österreicherinnen und Österreicher und schon gar nicht das Wohl der nächs­ten Generationen oder der Erwerbstätigen, denn die haben die Zeche zu zahlen. (Bei­fall bei den NEOS.)

Sie stellen sich hier heraus und sagen quasi, wie gut Sie als Parteien nicht sind: Ist das nicht großartig, wie gut wir zu euch Menschen sind, was wir euch geben? – Wissen Sie was, die Österreicherinnen und Österreicher können eins machen: sich selber auf die Schulter klopfen, weil es die Erwerbstätigen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind, die das alles finanzieren; die Beitragszahler, die finanzieren das alles. Was die am Wahltag also machen sollten, ist, sich selber ordentlich zu feiern, und nicht die Parteien, die ständig glauben, in Gutsherrenmanier etwas vor einer Wahl verteilen zu können. (Abg. Steinacker: ... wächst nicht auf Bäumen!)

Eine Schlagzeile vor der Wahl, die 10 Milliarden Euro bis 2027 kostet, ist wahr­schein­lich die teuerste Schlagzeile, die wir seit Langem hatten. Entlastung statt Wahlzuckerl, das wäre unser Weg. Ich habe es heute wieder gehört, und ich hoffe, die Österreiche­rinnen und Österreicher haben es auch wieder gehört: die Abschaffung der kalten Progression. Ihr Spitzenkandidat Sebastian Kurz hat ja schon gesagt, so schnell wird das nicht kommen. Ich verrate Ihnen etwas: Die Österreicher haben mittlerweile ge­lernt, dass die Versprechen von ÖVP, SPÖ und FPÖ in dieser Hinsicht nichts gelten. Wir sind die Einzigen, die heute wieder versuchen, die kalte Progression abzuschaffen. Fassen Sie sich ein Herz und machen Sie mit! (Beifall bei den NEOS.)

Ein zweiter Aspekt, der mir noch sehr wichtig ist: Steuern steuern auch. Was bei diesem Ansatz dieser Steuerreform aber komplett fehlt, ist nicht nur der Gedanke an die nächsten Generationen in ökonomischer Hinsicht, sondern vor allem auch in ökologischer Hinsicht. Sie alle haben die Dringlichkeit der Frage des Kampfs gegen den Klimawandel nicht verstanden (Ruf bei der FPÖ: Darum haben wir ja Sie!), denn Sie sind nicht bereit, eine Ökologisierung des Steuersystems durchzuführen, indem wir CO2-Emissionen und Umweltverschmutzung einen Preis geben. Ich sage immer: Habe Mut, es ist möglich, das aufkommensneutral zu machen, Umwelt und Menschen gleich­zeitig zu entlasten! (Abg. Hauser: Also neue Steuern!) – Sie müssen ein bissel mehr in kreative Ideen statt in kreative Buchhaltung investieren, da wäre Österreich mehr gedient! (Beifall bei den NEOS.)

Das wäre ein wirklich wichtiger Schritt in Richtung Zukunft, und zwar der einzige Schritt, den unsere Jungen Gott sei Dank verlangen werden, und ich hoffe auch, dass Sie am Wahltag entsprechend die Rechnung für diese Art der Zukunftsvergessenheit präsentiert bekommen, die wir heute und auch in den letzten Monaten erlebt haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strasser und Deimek.)

Wir NEOS, wir wollen echte Lösungen für eine ehrliche Zukunft, konkrete Konzepte, wie wir die Menschen entlasten und nicht weiter belasten und wie wir ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit nicht nur in Sonntagsreden fordern (Ruf bei der FPÖ: Heute ist eh Donnerstag!), sondern für unsere Kinder und für unsere Enkelkinder auch garantieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Hofer. – Bitte.


11.00.07

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir in der letzten Legislaturperiode vor allem gemacht haben, war der Versuch, zu entlasten, und zwar in allen Bereichen – nicht nur im finanziellen Bereich durch eine Entlastung der Wirtschaft und auch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sondern auch im bürokratischen Bereich. Das war die große Aufgabe dieser Regierung, und es ist trotz dieser Entlastungs­maß­nahmen, die vorgenommen wurden, gelungen, erstmals seit 44 Jahren keine neuen Schulden zu machen – keine neuen Schulden! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich weise zurück, was Sie, Frau Meinl-Reisinger, sagen: „Sogar ein Hydrant hätte dieses Budget zusammengebracht“, wegen der guten Wirtschaftsleistung. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Loacker und Meinl-Reisinger.) Eine gute Wirtschaftsleistung gab es auch in den 44 Jahren davor immer und immer wieder, und trotzdem ist es nicht gelungen, keine neuen Schulden zu machen. Und wenn sogar ein Hydrant es schafft, keine neuen Schulden zu machen, dann frage ich mich, warum die NEOS trotz Spenden Schulden haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz dieser Entlastung haben wir investiert, etwa in die Schiene. Im Rahmenplan sind Investitionen in den Schienenausbau in der Höhe von 13,9 Milliarden Euro vorgesehen – die wichtigste Maßnahme, die man umsetzen kann, wenn es auch um den Schutz der Natur und der Umwelt sowie um den Klimaschutz geht –, Investitionen in den Schienenpersonenverkehr in Höhe von 700 Millionen Euro jährlich, Investitionen in den Güterverkehr in der Höhe von 100 Mil­lionen Euro jährlich, mehr Geld für die Forschung, Wasserstoffforschung, autonomes Fahren. Investitionen gab es auch bei der Polizei – mehr Planstellen, Grenz­schutz­einheit Puma –, die Investitionen in neue Fahrzeuge für das Bundesheer waren längst überfällig. Wir haben den Familienbonus eingeführt, wodurch 700 000 Familien in Österreich von 700 Millionen Euro profitieren.

Die Pensionserhöhung wurde bereits angesprochen: zuletzt 2,6 Prozent für die kleinen Pensionen, ansonsten 2 Prozent, und jetzt, 2020, für die kleinen Pensionen 3,6 Pro­zent. Ich finde, es ist nicht in Ordnung, wenn man sagt, es sei unverantwortlich, die Pensionen anzupassen. Das ist die Generation, die unser Land aufgebaut hat. Diese Generation hat nicht nur Beiträge geleistet, sie hat auch fleißig Steuern bezahlt (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), und daher ist das mehr als gerecht­fertigt. Wenn eine Pensionistin, die 1 000 Euro an Pension erhält, mit dieser Reform um 700 Euro pro Jahr mehr erhält, dann ist das nicht zukunftsvergessen.

Sie haben das neue Modell der Mindestsicherung immer kritisiert, da waren Sie immer dagegen. Es gab Extremfälle wie zum Beispiel eine Familie aus Afghanistan, die 8 252 Euro netto an Mindestsicherung erhalten hat. – Da ist alles in Ordnung. Wenn aber eine Pensionistin, die bereits ins System eingezahlt hat – die erwähnte Familie hat nie eingezahlt –, statt 1 000 Euro pro Monat um 60 Euro pro Monat mehr bekommt, dann ist das zukunftsvergessen? – Das ist es nicht, sondern das ist Verantwortung gegenüber der Aufbaugeneration! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Heute wird diese Entlastung fortgesetzt: die Entlastung von Arbeitnehmern und Pen­sionisten, wie vorhin angesprochen, von bis zu 200 beziehungsweise 300 Euro pro Jahr. Die Steuerpauschalierung wird es auch für Kleinstunternehmer geben; zudem werden sie erst ab 35 000 Euro umsatzsteuerpflichtig. Das ist auch eine Maßnahme, die zu einer Reduktion von Bürokratie führt. Endlich wird die Grenze hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro erhöht. Auch die notwendige Änderung bei der NoVA kommt, denn aufgrund des neuen Messverfahrens ist es einfach so, dass man für ein Fahrzeug, das man jetzt kauft, automatisch deutlich mehr bezahlt als vorher. Oder: Dass der mit einer Photovoltaikanlage selbst erzeugte Strom von der Elektrizitätsabgabe befreit wird, ist auch eine Maßnahme, die unserer Meinung nach ein klares Signal in Richtung Umweltschutz, Klimaschutz ist. Auch für heuer kann ein Budgetüberschuss erwartet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist in diesem Wahlkampf so viel von Klarheit die Rede, Klarheit solle geschaffen werden. Wir haben die Vorschläge der SPÖ zur Frage, wie viel man steuerfrei erhalten soll, gehört. Es sind 1 700 Euro, die ein Arbeitnehmer nach dem Vorschlag der SPÖ künftig steuerfrei erhalten soll. Es gibt einen zweiten Vorschlag aus der SPÖ, von Max Lercher; da heißt es, es sollen 1 800 Euro steuerfrei sein – als Mindestlohn in Öster­reich – und die ersten 2 000 Euro auch ansonsten steuerfrei gestaltet werden.

Ich verstehe das alles, aber wenn man das fordert, dann muss man auch wissen, wie sich das möglicherweise auf die Arbeitslosigkeit auswirkt. Wir alle wissen, dass für einen jungen Menschen, der ein Einpersonenunternehmen betreibt, der Sprung zum ersten Angestellten ein besonders schwieriger ist. Und das – 1 800 Euro Mindestlohn und bis zu 2 000 Euro steuerfrei – ist eine neue Hürde, die aufgebaut wird. Wie wirkt sich das auf die Arbeitslosigkeit aus? Kann es sein, dass dann einige Arbeitsplätze vielleicht gar nicht entstehen oder andere vernichtet werden? Was kostet es den Steuerzahler, den Finanzminister, mit welchen Ausfällen ist bei einem steuerfreien Einkommen bis 2 000 Euro zu rechnen? – Diese Fragen müssen wir uns stellen.

Weiters: Ist die Erbschaftssteuer, die Todessteuer, wirklich Koalitionsbedingung? Wird das eine Maßnahme sein, auf die die SPÖ in einer Koalition besteht? Was ist mit der Arbeitszeitflexibilisierung? Josef Muchitsch, den ich sehr schätze, hat gesagt, das sei eine Koalitionsbedingung. Ist sie das nun oder ist sie das nicht? Was ist mit anderen Maßnahmen, etwa betreffend Mindestsicherung? Muss das neue Modell in einer allfälligen Koalition zurückgenommen werden? – Also das ist eine Gleichung mit zu vielen Unbekannten, und – für die Mathematiker – auch die Äquivalenzumformung gelingt in diesem Fall nicht.

Es droht aber auch Unheil, meine Damen und Herren. Es gibt in Deutschland im Zusammenhang mit der Industrie eine Rezession. Wenn es zu einem Hard Brexit kommt, wenn sich die Spannungen zwischen dem Iran und den USA weiter ver­schärfen, dann wird diese Rezession auf die gesamte Wirtschaft in Deutschland übergreifen, und wenn das passiert, dann werden auch wir das spüren, und zwar sehr, sehr deutlich, obwohl wir bessere Zuwachsraten haben als Deutschland.

Wir brauchen daher eine standortfreundliche Politik, und standortfreundlich heißt, es soll keine neuen Steuerfantasien geben. Wir müssen die Standortfaktoren – Infra­struk­tur, gut ausgebildete Mitarbeiter, weniger Steuern, weniger Bürokratie, mehr Sicher­heit – in der nächsten Legislaturperiode in den Vordergrund stellen, denn nur mit einem guten Standort kann es gelingen, diese schwierige Zeit, die wir in den nächsten Jahren erleben werden, unbeschadet zu überwinden. Ich warne deswegen davor, mit immer neuen Steuerfantasien zu kommen und damit den Standort Österreich zu schwächen.

Wir stehen für eine standortfreundliche Politik, für eine Entlastung der Bürger, egal ob sie Unternehmer, Unternehmerinnen, ob sie Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, ob sie Pensionisten, Pensionistinnen sind. Entlastung, weniger Bürokratie und mehr Freiheit, das ist unser Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. – Bitte.


11.09.24

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ja, eine Anmerkung zu meinem Vorredner, zu Herrn Kollegen Hofer, der gemeint hat, dass die Einführung oder die Erhöhung von Mindestlöhnen mit der Schaffung von Arbeitsplätzen nicht vereinbar sei: Das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege Hofer. Dazu gab es in Deutschland vor der Einführung von Mindestlöhnen eine lange Debatte, und es gibt zahlreiche Unter­suchungen dazu, die zeigen, dass das sehr wohl vereinbar ist und dass in der Tat auch viele neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Ihre Befürchtungen gehen also mit großer Wahrscheinlichkeit ins Leere.

Kommen wir aber zu der Materie, die hier bislang hauptsächlich behandelt worden ist, zum Steuerreformgesetz 2020! Versuchen wir, das einmal ein bisschen nüchterner zu betrachten, und blenden wir sozusagen das Wahlkampfgetöse dabei ein wenig aus! Mit dieser Steuerreform 2020 hat man sich unter anderem das Ziel gesetzt, gezielt für Entlastungen im unteren Einkommensbereich zu sorgen – im unteren Einkommens­bereich; warum ich das betone, wird sich herausstellen.

Jetzt ist zunächst einmal ein alter Vorschlag von mir aufgegriffen worden, die Ent­lastung der unteren Einkommen nicht über die Tarife zu machen – das geht nicht –, sondern über eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Herausgekommen ist dabei schon eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, aber mit einem Rück­erstattungsmodell. – Das soll auch gut sein, das findet meine Zustimmung. Bei den Selbstständigen und den Bauern allerdings ist ein anderer Weg gegangen worden. Da ist es zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge gekommen, die verteilungs­politisch ganz andere Konsequenzen hat, auf die ich aber noch zu sprechen komme. Gleichzeitig ist im Budgetausschuss dann noch die Pensionsentlastung 2020 dazuge­kommen, also die überproportionale Anhebung über den Pensionsanpassungsfaktor hinaus für niedrige Pensionen – das höchste Ausmaß bei 1 100 Euro, dann ver­schleifend bis 2 500 Euro auf den Pensionsanpassungsfaktor.

Jetzt interessiert mich die Frage: Wie wirken sich diese Maßnahmen verteilungs­politisch auf die ArbeitnehmerInnen, auf die Pensionisten und auf die Selbstständigen und Landwirte aus? Ich habe den Budgetdienst ersucht, dazu Berechnungen vorzulegen. Das hat der Budgetdienst auch in hoher Qualität getan, wie er das immer tut, und da stellt sich heraus, dass die Gruppe der Pensionisten jene Gruppe ist, die am stärksten entlastet wird, allerdings nicht von ganz unten bis ganz oben, sondern mit Einschleifregelungen. Das heißt, die Entlastung reduziert sich bis 2 500 Euro, geht dann schön langsam auf ein sehr niedriges Niveau zurück und endet bei einem absoluten Betrag von 94 Euro.

Wie ist es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? – Bei den Arbeit­neh­merIn­nen ist es so, dass bei Einkommen zwischen 700 und 1 500 Euro der höchste Entlas­tungseffekt eintritt, nämlich 300 Euro, und das reduziert sich dann bis 2 200 Euro auf null. Man sieht also, bei beiden Gruppen gibt es im unteren und im mittleren Ein­kommensbereich Entlastungen, im oberen Bereich jedoch nicht, weil die Entlastungen eingeschliffen werden.

Wenn wir jetzt einen Blick auf die Selbstständigen und die Bauern werfen, dann sehen wir, dass die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge auf 0,85 Prozent dazu führt (Abg. Haubner: Nicht „auf“, sondern um!), dass nicht nur die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden, nein, es werden auch die hohen Einkommen entlastet, bis zur Höchstbeitragsgrundlage, linear. Der Budgetdienst – das kann man leider nicht sehen, weil die Grafik zu klein ist (Unterlagen in die Höhe haltend, auf denen ein Kurvendiagramm zu sehen ist) – zeigt das sehr, sehr deutlich auf.

Jetzt ist das Ziel natürlich verfehlt worden. Von einer Entlastung im unteren Einkom­mensbereich, meine Damen und Herren von der ÖVP und der FPÖ, kann keine Rede sein. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Na ja, schauen Sie sich das an, Herr Kollege Haubner! Wie ist es denn? (Auf die einzelnen Kurven im Diagramm weisend:) Schauen Sie, das sind die Freiberufler, das sind die Selbstständigen, das sind die Bauern; da steigt die Entlastung bis zu einem Einkommen von 6 500 Euro kontinuierlich an, dort ist die Entlastung am höchsten. Und bei den unselbstständigen ArbeitnehmerInnen endet die Entlastung bei 2 200 Euro, bei den Pensionisten im Wesentlichen bei 2 500 Euro. (Abg. Haubner: ... Herr Rossmann, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! ... für alle da!) Das werden Sie mir nicht ausreden, das sind Ergebnisse, die der Budgetdienst vorgelegt hat.

Von Ihnen, von der ÖVP, bin ich aber gar nichts anderes gewohnt. Was war denn das, was Sie in Ihrer Regierung, in der Vorgängerregierung, vorgelegt haben? – Klientel­politik. Und das, was Sie hier betreiben, ist auch Klientelpolitik. Na, wen haben Sie denn bedient? – Die Hoteliers durch die Senkung der Umsatzsteuer, im Zusammen­hang mit der Grunderwerbsteuer die Immobilienbranche. Von dort sind ja die Spender des Herrn Kurz gekommen, dort haben Sie entlastet. Zur Senkung der Körper­schaftsteuer sind Sie nicht mehr gekommen. (Ruf bei der ÖVP: Kommt schon ...!)

Nun zur FPÖ: Die schiebt ja immer den kleinen Mann vor, sie gibt vor, sich für die kleinen Leute einzusetzen, tut das aber nicht. Sie schiebt den kleinen Mann vor, um die hohen Einkommen zu entlasten; das zeigt sich sehr, sehr deutlich bei diesem Steuer­reformgesetz 2020. (Beifall bei JETZT. – Zwischenruf des Abg. Haubner.) Das ist auch der Grund dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ich große Teile dieses Steuerreformgesetzes 2020 ablehnen werde und in getrennter Abstimmung nur manchen Teilen zustimmen werde.

Jetzt zur Frage: Ist denn das alles finanziert? Gibt es eine Gegenfinanzierung? – Nein, die gibt es natürlich nicht. ÖVP und FPÖ behaupten zwar, das sei alles im Budgetpfad der Vorgängerregierung enthalten gewesen, aber Geld hat bekanntlich kein Mascherl, insofern ist das Schnee von gestern. Es betrifft ja im Übrigen auch eine Regierung, die das Vertrauen dieses Hauses nicht mehr hat. Dass es sich dabei um Wahlzuckerl handelt, das ist schon klar – ein Schelm, wer irgendwie anderes dabei denkt. Konjunk­turpolitisch wäre es allerdings an sich richtig, die niedrigen Einkommen zu entlasten, aber eben nur die niedrigen.

Es ist dann von Ihnen, Herr Kollege Wöginger – er ist gerade nicht da –, mit dem Finger auf die SPÖ gezeigt worden, die heute noch einige Anträge betreffend kalte Progression und Ökologisierung des Pendlerpauschales einbringen wird. Ja, betreffend kalte Progression ist das heuchlerisch von der SPÖ, sie hat in der letzten Legis­laturperiode eine Lösung abgelehnt – wir kennen das –, und der Schnellschuss zur Ökologisierung des Pendlerpauschales ist eben ein Schnellschuss; ich glaube, es hätte mehr Aufmerksamkeit und mehr Debatte gebraucht, um da zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. (Beifall bei JETZT.)

Frau Kollegin Meinl-Reisinger, Sie haben auf Kollegen Wöginger hingehaut und haben gesagt, „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“ – Das gilt natürlich auch für Sie, denn Sie werden heute einen Antrag betreffend Abschaffung der kalten Progression einbringen. (Demonstrativer Beifall der Abg. Meinl-Reisinger.) Reden Sie hier nicht von verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber dem Budget! Haben Sie einen Gegenfinanzierungsvorschlag eingebracht? (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, Pen­sions­reform!) – Nein, also im Antrag, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, sehe ich da nichts, gar nichts. Das ist strukturierte Verantwortungslosigkeit. Hauen Sie nicht auf die ande­ren hin, wenn Sie selber um nichts besser sind!

Wo ich Ihnen recht gebe, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, das ist betreffend die Frage der Ökologisierung des Steuersystems. Da gibt es ja im Steuerreformgesetz 2020 einige Miniansätze – Symbolmaßnahmen, würde ich jetzt sagen. Es ist ja schon von einer stärkeren Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Ver­sicherungsabgabe und einigen anderen Dingen gesprochen worden. Was wir aber angesichts der Klimakrise brauchen, sind nicht Symbolmaßnahmen, sondern das sind Maßnahmen, die dazu führen, die Pariser Klimaziele zu erreichen.

Eine der wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang ist die Einführung einer CO2-Steuer. Darüber gibt es weltweit Einigkeit, wir haben aber hier in diesem Hohen Haus drei große Fraktionen sitzen, die davon nichts wissen wollen: die SPÖ, die FPÖ und die ÖVP. (Abg. Kickl: Ich habe geglaubt, es herrscht weltweit Einigkeit!) Ja, wie wollen Sie, meine Damen und Herren, denn die Pariser Klimaziele erreichen, wenn Sie die wichtigsten Maßnahmen nicht zum Gegenstand Ihres Handelns machen?

Ich habe ein Modell vorgelegt, das zeigt, dass die Einführung von CO2-Steuern aufkommensneutral sein kann, ich habe in diesem Modell aber auch gezeigt, dass sie sozial verträglich sein kann. Ich habe den Budgetdienst des Parlaments ersucht, mein Modell durchzurechnen, und er hat mir bestätigt, dass CO2-Steuern, also Klimaschutz, und soziale Verträglichkeit einander nicht ausschließen.

Ihr Modell, das Modell der NEOS, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, schafft das nicht. Sie senken nämlich im Gegenzug die Einkommensteuer. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber Fridays for Future hat unser Modell trotzdem für besser befunden!) Wer aber keine Einkommensteuer zahlt, zahlt nur die ökologischen Steuern, zahlt nur die CO2-Steuer. Nur wenn Sie über einen gleichen Pro-Kopf-Betrag die Steuerpflichtigen entlasten - - (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Na, lesen Sie die Studie des Budget­dienstes, dann werden Sie gescheiter (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, dann lesen Sie das, was die Experten von Fridays for Future gesagt haben!), werfen Sie vielleicht nur einen Blick hinein!

Nun zu Herrn Kollegen Hofer – er ist ja schon nicht mehr da, aber vielleicht können ihm die anderen das sagen : Natürlich können der Wirtschaftsstandort und der Klima­schutz miteinander vereinbart werden. Das Beispiel Schweden zeigt das. Schweden hat 1992 CO2-Steuern eingeführt – mein Modell orientiert sich am schwedischen Modell –, und was zeigt sich? – Die CO2-Emissionen sind zurückgegangen. In Öster­reich sind sie gestiegen. Die Produktivität, das Wirtschaftswachstum haben sich in Schweden erhöht (Abg. Kassegger: ... Atomkraftwerke haben die Schweden! Atom­kraftwerke!), sogar stärker, Herr Kollege Kassegger, sogar stärker als in Österreich.

Also: Wirtschaftsstandort und Klimaschutz sind miteinander vereinbar, Klimaschutz und soziale Verträglichkeit sind miteinander vereinbar. Ich würde mir wünschen, dass das Gegenstand der Debatten zu einem neuen Regierungsübereinkommen wird und dass es hier in diesem Haus in den nächsten Monaten oder im kommenden Jahr einen diesbezüglichen Beschluss gibt. Die Zeit drängt! Wir sind die letzte Generation, die im Zusammenhang mit dem Klimaschutz noch handeln kann. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Krainer.)

11.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte.


11.21.49

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren auf der Galerie! Ja, wir haben 2017 den Weg der Entlastung gestartet, und wir setzen diesen Weg mit der Steuerreform konsequent um. Diese Entlastung haben wir bereits im Budgetausschuss auf die Beine gestellt, und wir werden sie heute hier im Plenum beschließen, denn wir setzen das um, was wir versprochen haben: Wir entlasten die Menschen und belasten sie nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Damit machen wir eines: Wir gehen ganz konsequent unseren Weg weiter, für die Menschen in Österreich. Wir beschließen deshalb heute ein Maßnahmenbündel, das vielen Österreicherinnen und Österreichern wieder Erleichterungen bringen wird. Egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Pensionist oder Bauer, alle werden von diesen Maß­nahmen profitieren, meine Damen und Herren, und die Menschen, die mit geringeren Einkommen auskommen müssen, wollen wir besonders unterstützen. Meine Damen und Herren, speziell von den NEOS und von JETZT: Wir schätzen alle Berufsgruppen, und wir teilen nicht (Zwischenruf des Abg. Schellhorn), egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Bauer oder Pensionist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir heute diese Maßnahmen beschließen, dann wird den Menschen in Zukunft im Geldbörsl mehr Geld bleiben. Sie werden also mehr Netto vom Brutto erhalten, meine Damen und Herren, und das ist das Ziel unserer Steuerentlastung für die Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln mit der Aufschrift „Steuerentlastung. Mehr Netto vom Brutto.“ und dem eingekreisten und mit einem Häkchen versehenen Zusatz „Teil 1“ in die Höhe.) – Ihr könnt sie ruhig ein bisschen höher halten. (Abg. Leichtfried: Das war jetzt aber ein sehr schütterer Applaus! – Abg. Schimanek: Dieser Aktionismus passt nicht her!)

Meine Damen und Herren! Wir setzen den von uns eingeschlagenen Weg fort, ich habe es betont. Konkret sollen zum einen die Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringen Einkommen durch einen sogenannten Sozialversicherungsbonus entlastet werden. Zum anderen setzen wir auch für unsere Pensionisten zwei ganz wichtige Maßnahmen: erstens die Negativsteuererhöhung von 110 auf 300 Euro, und zweitens erhöhen wir speziell im unteren Bereich die Pensionen um 3,6 Prozent. Wenn die NEOS gegen die Entlastung der Österreicherinnen und Österreich und der älteren Bevölkerungsgruppe sind, dann ist das ihre Sache. Unsere Sache ist die Entlastung für Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten neuerlich die oben beschriebenen Tafeln in die Höhe.)

Frau Margit Schratzenstaller vom Wifo, eine von den echten Experten, sagt ganz klar, die Entlastung der geringen Einkommen sei notwendig und auch sehr dringlich, meine Damen und Herren!

Ich denke, wir machen da für die Österreicherinnen und Österreicher alles richtig; und es kommt noch eines dazu: Wenn wir in der nächsten Woche auch noch die Schul­denbremse in der Verfassung verankern, dann können wir auch beim zweiten Punkt, nämlich Politik ohne Schulden für Österreich, fortsetzen. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)

Ich fasse also zusammen: Mehr Netto vom Brutto, keine neuen Schulden, ein ausge­glichenes Budget, keine neuen Steuern und die richtigen Reformen, das ist die Hand­schrift der ÖVP. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten neuer­lich die oben beschriebenen Tafeln in die Höhe.)

11.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.25.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Abgeordneter Haubner hat gesagt, die ÖVP teile nicht, es bekommen alle eine Entlastung.

Ich berichtige tatsächlich: Von der Krankenversicherung werden alle Selbstständigen, alle Bauern entlastet, aber nur die wenig verdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sodass die Vollzeit erwerbstätigen Arbeitnehmer, die 2 000 Euro brutto und mehr verdienen, diese Entlastung nicht erhalten. (Beifall bei den NEOS. Abg. Wöginger: ... die Tarifreform, Herr Kollege!)

11.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


11.26.31

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie, vor den Fernsehgeräten! Es muss schon schlecht um die ÖVP stehen, wenn man erleben muss, dass Sie jetzt sogar schon Aktionismus versuchen (Abg. Haubner: Sagt der Herr Leichtfried!), aber so wirklich geglückt ist es nicht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das muss man schon sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Sichere Pensionen statt Altersarmut, das ist der österreichischen – und nicht nur der österreichischen – Sozialdemokratie stets ein großes Anliegen gewesen. Bei den Pensionen geht es darum, den Lebensstandard von Menschen, die durchwegs ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, langfristig zu sichern, die Kaufkraft zu sichern. Es ist meines Erachtens eine Frage von Verlässlichkeit, Solidarität und Gerechtigkeit, dass diese Menschen für ihr weiteres Leben auch faire, anständige Pensionen bekommen, geschätzte Damen und Herren, und deshalb freut es mich, dass wir heute auch Pensionen von Menschen anpassen, die das wirklich bitter nötig haben.

Konkret werden Pensionen bis 1 111 Euro um 3,6 Prozent steigen – das ist wichtig – und Pensionen ab 1 112 bis 2 500 Euro um 1,8 Prozent. Es wird auch die Aus­gleichszulage für Ehepaare angehoben, und es erfolgen weitere wichtige Schritte, damit die Menschen das in Zukunft im Geldbörsl spüren.

Geschätzte Damen und Herren, ich sage aber eines: Es ist typisch, dass die ehemalige Ibizakoalition wieder einmal dafür sorgt, dass Landwirte und Selbstständige sofort profitieren, Arbeiter und Angestellte aber ein Jahr warten müssen. Das ist Ihre Politik, die Sie immer wieder vor sich hertragen, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich möchte auch eine Frage beantworten, die jetzt öfters insbesondere in den Medien ventiliert wurde, nämlich: Warum beschließen wir diese Dinge jetzt überhaupt noch? – Für mich ist vollkommen klar: Wir sind gewählt, um unsere Arbeit zu tun, geschätzte Damen und Herren. Unsere Arbeit heißt, das Leben der Menschen in Österreich zu verbessern; deshalb sitzen wir hier, und deshalb beschließen wir gute Gesetze für die Menschen. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Das sind keine Wahlzuckerl, das sind Dinge, die unbedingt notwendig sind. Es ist aber auch so, dass wir einige Dinge nicht tun und es anscheinend keine Mehrheiten dafür gibt. Das sind bittere Wermutstropfen. Meines Erachtens ist die erste Aufgabe einer zukünftigen Mehrheit in diesem Haus, die Ungleichgewichtung zwischen Männern und Frauen im Pensionssystem – einer dieser Wermutstropfen – zu beseitigen. Altersarmut ist weiblich, geschätzte Damen und Herren. Das darf nicht so bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es passiert aber auch etwas, befürchte ich, was ich überhaupt nicht verstehe. Ich sage es Ihnen ganz offen, ich verstehe das nicht: Was hat euch von der Ibizakoalition geritten, dass ihr die obersteirischen Betriebskrankenkassen abgeschafft habt? Was hat euch da geritten?, frage ich euch. Das ist ein System, das seit hundert Jahren gut funktioniert hat, das dem Steuerzahler, das der Republik nie einen Cent gekostet hat, das ausgezeichnete Gesundheitsversorgung für die Betroffenen geleistet hat. Ihr habt das abgeschafft, um den Menschen in der Obersteiermark zu schaden. Das war eure Intention in dieser Frage, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: So ein Blödsinn!)

Wir werden heute einen Antrag einbringen, dass diese Kassen bestehen bleiben, dass die Menschen bei uns in der Obersteiermark gut versorgt bleiben. (Abg. Wöginger: Was ist mit den Obersteirern, die bei der Gebietskrankenkasse sind? – Abg. Deimek: Die Voest in Linz hat auch keine Betriebskrankenkasse! Geht es denen schlecht?) Ich wende mich an Sie alle, aber ich wende mich insbesondere an die Kollegen Amesbauer, Kühberger, Schmidhofer und Zanger, die immer vorgeben, für die ArbeitnehmerInnen da zu sein, die immer vorgeben, für die Obersteiermark da zu sein: Das wird heute die Nagelprobe, ob ihr für Arbeitnehmer da seid und ob ihr für die Ober­steiermark da seid, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und ich fordere euch auf, mit uns mitzustimmen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Und was ist mit den anderen Arbeitnehmern in der Obersteiermark?)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Frage zeigt die Ibizakoalition wieder einmal ihr kaltschnäuziges Gesicht, aber ich kann verstehen, dass Menschen, die 600 Euro für einen Haarschnitt ausgeben, nicht viel für Menschen übrig haben, die auf Krankenkassen angewiesen sind, geschätzte Damen und Herren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Nehammer: Gratuliere! – Abg. Wöginger: Zielgruppen­arbeit für die Gebietskrankenkassen war das sicher nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

11.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.


11.32.10

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ziel der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung war es, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken, und wir alle wissen, wir hätten dieses Ziel letzten Endes im Jahr 2020 auch erreicht.

Die SPÖ hingegen verteidigt in ihrem roten Steuerpapier zur Nationalratswahl eine hohe Abgabenquote. Ich darf zitieren:

„Das reflektiert unseren gut ausgebauten Sozialstaat und die leistungsfähige Infra­struktur“. Und: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass eine hohe Abgabenquote schlecht für Wachstum und Entwicklung ist“.

Wir haben heute schon gehört, dass Frau Abgeordnete Rendi-Wagner keine Freundin von Rechenbeispielen ist. Für die SPÖ sind also hohe Steuern und hohe Schulden ein Garant für einen guten Sozialstaat. Ob allerdings mit den hohen Steuern und den Schulden effizient und sparsam umgegangen wird, das spielt naturgemäß für die SPÖ keine Rolle. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist eine altbekannte Weisheit: Die Republik Österreich hat kein Einnahmenproblem, sondern wir haben ein Ausgabenproblem. Daher brauchen wir auch keine neuen Steuern, weder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer noch eine Vermögensteuer. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Mit der Rede ...! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich muss Ihnen, Frau Rendi-Wagner, widersprechen, wenn Sie gerade bei den Erb­schafts- und Schenkungssteuern meinen, es sei keine Frage von Rechenbeispielen. Auch in der Politik schaden die Grundrechnungsarten nicht, und ich darf dafür ein ent­sprechendes Beispiel bringen. – Herr Kollege Krainer, wenn Sie aufpassen würden, würden Sie manches wahrscheinlich besser verstehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur SPÖ-Erbschafts- und Schenkungssteuer: Eine Spenglerei mit einem Verkehrswert von 10 Millionen Euro würde eine Erbschaftssteuer von 337 500 Euro erfordern – aber nur dann, wenn der Erbe garantiert, dass die Arbeitnehmer fünf Jahre weiterhin be­schäftigt werden. Wir alle wissen, der Umsatz ist nicht garantiert, er ist keine Selbst­verständlichkeit, man muss sich um den Umsatz kümmern, und wenn der Umsatz sinkt, dann ist es einfach eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, dass man auch die Anzahl der Arbeitnehmer anpasst, ansonsten erleidet man einen Konkurs.

Wenn aber dieser Unternehmer nicht in der Lage ist, diese Anzahl von Arbeitnehmern fünf Jahre hindurch aufrechtzuerhalten, dann greift die Erbschafts- und Schenkungs­steuer ordentlich, und zwar in einer Höhe von 2 450 000 Euro. Das heißt, bei einem Betrieb von 10 Millionen Verkehrswert zahlt man günstigstenfalls 337 500 Euro Erb­schaftssteuer, wenn man aber Pech hat, weil eine Rezession auf uns zukommt, 2 450 000 Euro. Wie soll ein kleiner Unternehmer das zahlen? Soll er sich einen Kredit aufnehmen? Soll er einen Teil des Unternehmens verkaufen? (Ruf und Gegenruf zwischen den Abgeordneten Matznetter und Deimek.) Wir alle wissen, man kann nicht 5 Prozent eines Einzelunternehmens verkaufen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Die Herausforderung der Zukunft wird nicht die Beantwortung der Frage sein, Herr Kollege, wie wir den Wohlstand vielleicht noch gerechter umverteilen, sondern die Herausforderung der Zukunft wird sein, den Wohlstand, den wir uns erarbeitet haben, auch konservieren und aufrechterhalten zu können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich habe mir auch einen weiteren Punkt aus dem SPÖ-Reformpapier zu einer mög­lichen roten Steuerreform angesehen. Da heißt es:

„Kernstück einer SPÖ-Steuerreform“ ist, laut SPÖ-Homepage, eine „Steuerbefreiung“ für Einkommen „bis 1.700 Euro brutto [...] pro Monat [...] ab 2020“.

Die SPÖ scheint da die Neuerungen der letzten Zeit nicht ganz mitverfolgt zu haben, denn: Bereits seit dem 1.1.2019 haben wir den Familienbonus. Das heißt, die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat das schon längst umgesetzt, was die SPÖ erst für 2020 fordert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bereits seit dem 1.1.2019 zahlt man bei einem Bruttomonatsgehalt von 1 750 Euro – nicht 1 700, sondern 1 750 Euro – und einem Kind keine Lohnsteuer, bei zwei Kindern bis 2 300 Euro Monatsbrutto und bei drei Kindern bis 3 000 Euro Monatsbrutto. Seit 1.1.2019! (Abg. Matznetter: ... ohne Kinder, Herr Kollege?) Das heißt, wir haben Ihre Wünsche schon vorweggenommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hätte die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sämtliche Steuerpläne auch umsetzen können, dann hätte es ab 2022 für Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, jährlich bis zu 3 000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Mitarbeitergewinn­beteili­gung auszuzahlen. (Abg. Vogl: Na super, ein sozial ...!) Das heißt, die Arbeitnehmer hätten so auch am Erfolg eines Unternehmens steuer- und sozialversicherungsfrei mitpartizipieren können. Wir hätten also die Möglichkeit eines steuer- und sozialver­sicherungsfreien 15. Gehalts geschaffen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So würde eine ehrlich Entlastung ausschauen, und zwar ohne Arbeitgeber und Arbeit­nehmer permanent gegeneinander auszuspielen, wie die SPÖ das immer macht, und ohne neue Schulden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen im selben Boot, das hat die SPÖ noch nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin auch froh, dass wir gemeinsam mit der ÖVP heute diejenigen Maßnahmen beschließen werden, die wir im Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 für 2020 vorgesehen haben.

Erster Punkt, die Entlastung von niedrigen Einkommen über den Sozialversicherungs­bonus: Für Bezieher von Einkommen bis 2 100 Euro brutto im Monat wird es eine Ent­lastung von bis zu 300 Euro im Jahr für Arbeitnehmer und von bis zu 200 Euro im Jahr für Pensionisten geben. Für Selbstständige sowie für Land- und Forstwirte wird der Krankenversicherungsbeitrag auf 6,8 Prozent gesenkt. Auch bei den Arbeitnehmern – und das möchte ich hier ausdrücklich anführen – und bei den Pensionisten hätten wir, das heißt die ÖVP und die FPÖ, uns über eine direkte Entlastung durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge gefreut. (Abg. Loacker: Hätten, hätten!) Wir hätten diese Lösung auch präferiert, wir haben das auch so in den erläuternden Bemerkungen entsprechend vermerkt, aber leider – und das ist die Antwort auf die Frage, die schon mehrfach gestellt wurde – war dies mangels Unterstützung durch Sozialministerin Zarfl nicht möglich. An dieser Adresse können Sie sich bedanken. (Abg. Loacker: ... Minis­terin sonst auch wurscht! Jetzt tut einmal nicht so!)

Zweiter Punkt, die Bürokratieentlastung für Kleinunternehmer bis 35 000 Euro Jahres­umsatz durch eine großzügige Betriebsausgabenpauschalierung und auch eine Anhe­bung der Kleinunternehmergrenze auf 35 000 Euro: Bis zu 400 000 Steuererklärungen hätten dadurch eingespart werden können beziehungsweise werden dadurch einge­spart. Wir entlasten dadurch sowohl die Unternehmer als auch insbesondere die Finanz­verwaltung.

Dritter Punkt, Bürokratieentlastung durch die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Grenze von 400 Euro ist seit 1982 unangetastet geblieben, wir erhöhen diese auf 800 Euro, und 2021 wäre eine weitere Erhöhung auf 1 000 Euro vorgesehen gewesen. Leider können wir die Schritte, die für 2021/2022 geplant waren, nicht mehr umsetzen. Welche Schritte wären das gewesen?

Es wäre die erste Etappe der Tarifreform gewesen, in der wir den Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt hätten. Wir hätten das Werbungskostenpauschale auf 300 Euro im Jahr erhöht. Damit hätten wir wieder eine Bürokratieentlastung eingeführt, indem sich 60 000 Personen ihre Arbeitnehmerveranlagung erspart hätten.

2021 wäre auch das Jahr der Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes gewe­sen, die auch eine massive Vereinfachung in der Lohnverrechnung – derentwegen alle Unternehmer stöhnen – zur Folge gehabt hätte.

2022 wäre die zweite Etappe der Steuerreform gekommen, die Senkung des Tarifs der zweiten und der dritten Progressionsstufe. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung habe ich schon erwähnt. Die Körperschaftsteuer wäre in zwei Schritten gesenkt worden und, ganz wichtig, auch der Gewinnfreibetrag für Einzelunternehmer wäre massiv ausge­weitet worden. Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer, aber auch die Masse an Rechtsgeschäftsgebühren hätten wir abgeschafft, und zu guter Letzt hätte es eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Dienstgeberabgaben gegeben, was zu einer weiteren massiven Vereinfachung in der Lohnverrechnung geführt hätte.

Schade, dass all diese Entlastungsschritte vorerst auf Eis liegen. Wir würden diese Steuerreform nach der Wahl gerne mit der ÖVP umsetzen, auch wenn offenkundig ist, dass eine Koalition mit der FPÖ dort offenbar nicht geplant wird. Eine schwarz-grüne oder eine schwarz-rote Koalition würde für die Bevölkerung keine Entlastungen, son­dern Belastungen bringen. Das wäre sicher der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf mich aber dennoch bei dieser Gelegenheit bei Klubobmann Gust Wöginger dafür bedanken, dass wir gemeinsam die erste Etappe der Steuerreform rübergebracht haben. Ihr plakatiert ja auf euren Schildern, dass das die erste Etappe ist; die nächsten Etappen werden wir auch noch gemeinsam schaffen. Ich bedanke mich auch beim Finanzminister recht herzlich für die Unterstützung.

In diesem Zusammenhang darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz geän­dert wird (690 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

„1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:

„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebs­krankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 ent­stehen würde.““

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird (690 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

„1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:

„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebs­krankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.““

Begründung

Mit dieser Bestimmung soll die im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisations­reform geschaffene Möglichkeit, das Vermögen der im ASVG angeführten Betriebs­krankenkassen an neu errichtete Privatstiftungen zu übertragen, von der Stiftungs­eingangssteuer befreit werden. Die Befreiung soll die einmalig im Kalenderjahr 2020 stattfindende Vermögensübertragung erfassen, womit eine Verankerung der Bestim­mung bei den Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen stattfinden soll.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.


11.46.02

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister auf der Regierungsbank! Wir haben ja ein ziemliches Glück, dass beim Abänderungsantrag des Kollegen Fuchs nicht auch noch ein Konjunktiv dabei ist. Er hat insgesamt 32 Mal „hätte“ gesagt. (Zwischenruf bei der FPÖ: Na ja, das war eine Steuerreform in Schritten, bitte!) – Hätte, hätte, Fahrradkette.

Also was diesen Konjunktiv betrifft und was Sie nicht alles gemacht hätten: Vielleicht hätten Sie wirklich Österreich verkauft – das glaube ich am ehesten –, aber keine Steuerreform gemacht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das wollen wir nicht alles vergessen haben.

Nun aber zum Positiven: Ja, das geht in die richtige Richtung. Es gibt ein paar positive Punkte, die wir auch erwähnen möchten: die Anhebung für geringwertige Wirtschafts­güter natürlich, gleichzeitig die Erhöhung des Freibetrages für Kleinunternehmer auf 35 000 Euro. Das sind Schritte in die richtige Richtung, aber dann hat es sich auch schon.

Es freut mich im Übrigen ganz besonders, dass die Türkisen nach immerhin sechs Jahren jetzt „mehr Netto vom Brutto“ – was wir immer propagiert haben – zumindest einmal auf eine Tafel schreiben können. Damit aber hat es sich auch schon wieder.

Kollege Haubner hat sehr oft vom konsequenten Sparen und davon, den Weg weiter­zugehen und was weiß ich was, gesprochen. Das Konsequenteste ist: Noch nie in der Geschichte gab es so hohe Steuereinnahmen wie heute, und noch nie in der Ge­schichte waren auch die Staatsausgaben so hoch! Das ist das Eklatante. Sparen im System – Fehlanzeige! (Beifall bei den NEOS.)

Sie verteilen Steuergeschenke! Der Herr Finanzminister wird später hoffentlich referieren, was wir heute oder in der nächsten Woche alles hinauspulvern, ohne eine Gegenfinanzierung zu haben. Das einzig Konsequente, das hier vorherrscht, ist die Inkonsequenz, die Inkonsequenz nämlich dahin gehend, dass die Herren Grasser, Molterer, Pröll, Frau Fekter, die Herren Spindelegger, Schelling und Löger alle davon gesprochen haben, die kalte Progression abzuschaffen, und immer waren das nur leere Versprechungen.

Das ist der Punkt: Die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich nicht darauf verlassen, dass sie entlastet werden, dass auch der Mittelstand ent­lastet wird, weil Sie kein Interesse daran haben, die kalte Progression abzuschaffen. (Beifall bei den NEOS.)

Das ist etwas, was mich immer wieder beschäftigt. Ich frage mich: Warum tun Sie das nicht? Und was die Gegenfinanzierung betrifft: Warum sparen wir nicht gemeinsam im System? – Weil es einfach nicht lässig ist, weil es nicht lässig ist, irgendjemandem zu sagen: Du, die Doppelförderung oder sonst irgendetwas geht sich jetzt nicht mehr aus.

Das ist inkonsequent, das ist zu verurteilen. Schaffen Sie die kalte Progression ab, dann hat jeder mehr Netto vom Brutto, und das ist das Wichtigste!

Bei dieser Steuerreform ist vor allem der Mittelstand vergessen worden, so wie der Mittelstand immer vergessen wurde. Das ist zu bedauern. Diese Steuerreform hat zwar richtige Ansätze, aber dann hat Ihnen wieder der Mut gefehlt, weil irgendein Lan­deshauptmann wegen der Transparenzdatenbank aufgeschrien hat, dass man diese nicht befüllen könne.

Wir könnten so viel Geld im System sparen, da würde sich die Abschaffung der kalten Progression zweimal ausgehen. Es fehlt Ihnen der Mut, und darum geht es da. Ich glaube, das Wichtigste an einer Steuerreform wäre: Schaffen Sie endlich diese kalte Progression ab, alles andere ist inkonsequent! (Beifall bei den NEOS.)

Kollege Hofer hat gesagt: Okay, das erste Mal seit 50 Jahren machen wir keine neuen Schulden. – Ja eh, super! Noch nie waren die Zinsen so niedrig und noch nie hat der Finanzminister so viele Steuereinnahmen gehabt – und das ist der Punkt: Das waren die Unternehmerinnen und Unternehmer, das waren die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, kein Euro ist im System gespart worden. Wir haben deshalb keine neue Schulden, weil die Steuereinnahmen so hoch sind und weil die Zinsen so niedrig sind – und aus keinem anderen Grund!

Was die Entlastungen von der Bürokratie betrifft, mein Lieblingsbeispiel: 500 Gesetze wurden gestrichen. – Ja, 500 tote Gesetze, aber kein einziger Unternehmer hat irgend­eine Entlastung am bürokratischen Sektor verspürt!

Was heften Sie sich da an die Brust? – Auch so etwas Falsches wie die Abschaffung der kalten Progression. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

11.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister für Finanzen. Er hat das Wort.


11.51.15

Bundesminister für Finanzen Dkfm. Eduard Müller, MBA, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe ZuhörerInnen und ZuseherInnen! Wir diskutieren heute mit den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 ein großes Themenspektrum, von der Steuerreform über Pensionsanpassungen bis zum Pflegeregress.

Lassen Sie mich daher aus Sicht des Finanzministeriums vorweg einen kurzen Über­blick über die Wirkungen der heute anstehenden Beschlüsse geben, dann ein bisschen den wirtschafts- und budgetpolitischen Hintergrund erläutern und anschließend auf die zentralen Betroffenheiten des Finanzministeriums – das Steuerreformgesetz und das Abgabenänderungsgesetz – eingehen!

Über Ersuchen des Budgetausschusses habe ich von den Experten unseres Hauses die finanziellen Auswirkungen sämtlicher uns bekannter Anträge berechnen, schätzen lassen, und wir haben dieses Ergebnis auch an die Budgetsprecher übermittelt.

Da ist auf der einen Seite – und lassen Sie mich das kurz zusammenfassen – die Steuerreform mit der Entlastung in den Bereichen Lohnsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, mit einem KMU-Paket, mit einem Ökologisierungspaket und einem Gesamtvolumen von circa 2,8 Milliarden Euro. Wir denken da immer in vierjährigen Haushaltszeiträumen.

Auf der anderen Seite gibt es eine Gegenfinanzierung, im Wesentlichen im Abgaben­änderungsgesetz, mit einer Änderung der Rahmenbedingungen im Bereich der digitalen Wirtschaft – darauf werde ich später noch eingehen – und Betrugsbekämp­fungs­maßnahmen mit einem Volumen von circa 0,8 Milliarden Euro, sodass da ein Nettofinanzierungsbedarf von 2 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre vorhanden ist. Das ist ein Betrag, der allerdings bereits eingepreist ist, der bereits im Rahmen des Stabilitätsprogrammes auch auf europäischer Ebene gemeldet wurde und der aus heutiger Sicht den ausgeglichenen Haushalt einmal nicht gefährdet.

Wir haben allerdings auch weitere Anträge auf der Tagesordnung, die noch nicht in dieser Mittelfristplanung, die wir an die EU gemeldet haben, enthalten sind – Pensions­erhöhungen, außerordentlicher Pflegeregress und so weiter –, mit einem Volumen von circa 1,8 Milliarden Euro.

Wenn wir noch die Julibeschlüsse mit 1,3 Milliarden dazurechnen – Sie erinnern sich: Pflegegeldvalorisierung, Pensionsbonus, Papamonat und so weiter –, haben wir in den nächsten vier Jahren ein Volumen von circa 5 Milliarden Euro, wovon ein Betrag von circa 3,1 Milliarden Euro derzeit noch nicht im Stabilitätsprogramm eingepreist ist.

Das ist jetzt einmal eine Darstellung von Zahlen mit vielleicht 5 Prozent Schätzungs­ungenauigkeit. Lassen Sie mich aber ganz kurz den Hintergrund erläutern: Wir hatten Gott sei Dank in den letzten beiden Jahren 2017/2018 eine Phase der Hochkonjunktur; diese hat dann irgendwann, vermutlich schon Ende 2018, begonnen, sich abzu­schwächen.

Wir haben eine aktuelle Studie, in der das IHS vor dem Hintergrund von Handels­konflikten und politischen Unsicherheiten auf der Welt in zwei Szenarien – mit einem mittleren und mit einem eher starken Abschwung – deren Auswirkungen auf Europa analysiert hat. Wenn ich das Ergebnis kurz zusammenfassen darf: Wir gehen nach diesen IHS-Prognosen für das Jahr 2019 noch von einem Wachstum von 1,5 Prozent aus.

Am Montag dieser Woche war ich bei der OECD. Die OECD schätzt uns bei 1,4 Prozent für das heurige Jahr ein, irgendwo in dieser Größenordnung werden wir also wohl zu liegen kommen. Wir werden aber – und jetzt komme ich auf diese Szenarien des IHS zurück, die Sie wahrscheinlich kennen – eine weitere Abflachung haben, und das könnte auch in Richtung 0,9 Prozent gehen, wenn ich das zweite Szenario hernehme.

Wenn wir das mit 2,7 Prozent im Jahr 2018 vergleichen, dann ist das noch keine Rezession – wir sehen auch dafür Anzeichen in Deutschland –, aber doch eine Ent­wicklung, die wir sehr wachsam begleiten sollten.

Warum sage ich das? – Wir haben in dem an die Europäische Kommission zu übermittelnden Stabilitätsprogramm für die mittelfristige Finanzplanung eine No-policy-change-Vorgehensweise eingemeldet. Wir müssen demnächst im Oktober den nächs­ten Bericht erstellen. Ich kann wirklich nur an Sie appellieren – mehr steht mir auch nicht zu, und ich weiß, dass das für viele manchmal schon zu oft und vielleicht auch zu dramatisch ist –, denn was hier und heute beschlossen wird, das wird auf europäischer Ebene und auf Ebene der Ratingagenturen nicht unbemerkt bleiben.

Ich weiß nicht, wer von Ihnen den Bericht von Standard & Poor’s von, ich glaube, Freitag letzter Woche gesehen hat. Darin wird – ich habe mir sogar das Wortzitat aufgeschrieben – auf das potenzielle Risiko kostenintensiver Maßnahmen durch wech­selnde Mehrheiten in der aktuellen Parlamentsphase hingewiesen. Ich kann mich diesem Hinweis nur anschließen und darf Ihnen das wirklich noch einmal für Ihre weiteren Beratungen und Entscheidungsfindungen mitgeben.

Lassen Sie mich aber trotzdem auf die beiden Hauptbetroffenheiten des BMF ein­gehen! Es ist schon vieles dazu gesagt worden. Ich versuche, es jetzt noch einmal sehr sachorientiert zu wiederholen: Wir haben das Steuerreformgesetz mit im Wesent­lichen drei Eckpunkten: Der eine ist die Steuer- und, auch darin enthalten, eine Sozial­versicherungsentlastung; zweiter Eckpunkt ist die Entlastung von – schwerpunkt­mäßig – kleineren und mittleren Unternehmen, und der dritte Eckpunkt sind Maßnahmen im Umweltbereich.

Bei der Entlastung der – nicht nur dieser, das wurde heute schon diskutiert, aber mit einem Fokus auf sie – kleinen Unternehmen, der Arbeitnehmer, der Pensionisten, der Landwirte wird im System ein bisschen gemischt: hier Negativsteuer, dort Senkung der Beitragssätze. Damit werden – und jetzt bleibe ich beim eigenen Leisten – mit der Negativsteuer bei Arbeitnehmern Entlastungen von bis zu 300 Euro, bei Pensionisten bis zu 200 Euro herbeigeführt.

Wenn man sich die Verteilungswirkung ansieht, dann geht das bei den Pensionisten – auch das ist heute schon angesprochen worden, und ich darf da auf entsprechende Analysen des Budgetdienstes hinweisen – auch noch in Richtung höherer Summen. Das ist also doch eine unmittelbare, auch spürbare Maßnahme für alle Bevöl­ke­rungsgruppen.

Der zweite Bereich ist nicht nur, aber im Wesentlichen ein KMU-Paket, das auch darüber hinausgeht und das finanzielle, vor allem aber auch bürokratische Erleichte­rungen enthält. Ich glaube, die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 30 000 Euro auf 35 000 Euro oder – eine Maßnahme, die im Übrigen auch auf den Arbeit­nehmerbereich durchschlägt, vor allem aber im unternehmerischen Bereich wirken soll – die Anhebung der Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro sind signifikant.

Der dritte Bereich, der Umweltbereich, beinhaltet Maßnahmen, mit denen im Wesent­lichen die Normverbrauchsabgabe aufkommensneutral, sozial verträglich und eben trotzdem ökologisch umgestaltet werden soll – in diesem Dreigestirn eine zugegeben ziemlich große Herausforderung. Mit der Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photo­voltaikanlagen mit einem Volumen von 55 Millionen Euro – ich überlasse das Ihrer politischen Bewertung – sind da jedenfalls einmal entsprechende Anreize gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Beim Abgabenänderungsgesetz, das mehrere Pakete zusammenfasst, ist jedenfalls das Digitalsteuergesetz zu erwähnen, denn da geht es tatsächlich um faire Wettbe­werbsbedingungen für die österreichische Wirtschaft, um Wettbewerbsbedingungen, die insbesondere im digitalen Bereich mit den Internetgiganten herrschen. Mit dieser Werbeabgabe, diesen 5 Prozent auf digitale Werbeleistungen, ist eine große Maß­nahme gesetzt worden. Eine zweite Maßnahme betrifft digitale Vermittlungsplatt­for­men, es wird damit eine Informationsverpflichtung und vereinfacht gesagt auch eine Haftungsklausel geschaffen. Der dritte Punkt ist dann ab 2021 die Besteuerung von Kleinwertsendungen bis 22 Euro; das ist mengenmäßig doch ein Volumen von geschätzten 8 Millionen Sendungen, die uns jährlich erreichen. Das hat also auch entsprechende finanzielle Auswirkungen. Da wir nicht immer wissen, wie das steuerlich gehandhabt wurde, ist das auch eine Maßnahme, die den Wettbewerb für die österreichische Wirtschaft auch in diesem Bereich wieder fairer gestalten soll.

Lassen Sie mich aus Sicht der Exekutive meine Einschätzung zusammenfassen: Aus meiner Sicht bedeuten diese Steuer- und Beitragssenkungen, der Bürokratieabbau für die KMU, die ökologischen Anreize und die neuen Rahmenbedingungen für die österreichische Wirtschaft im Wettbewerb mit Internetgiganten jedenfalls entsprechend intensive Vorbereitungsarbeiten, nämlich organisatorisch, technologisch – wir sind im September, sage ich dazu – und natürlich auch personell. Und ich darf Ihnen jedenfalls versichern, dass wir, wie immer dann im Detail – es sind ja hier noch viele Anträge in Diskussion – die Beschlussfassung aussehen wird, alles daransetzen werden, die hier beschlossenen Maßnahmen erstens rechtzeitig – es wird in einigen Fällen wirklich ein Zeitstress – und zweitens effizient, sparsam und bestmöglich unterstützend umzu­setzen. Jedenfalls darf ich Ihnen auch versichern, dass wir die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft – beide sind nämlich die eigentlichen Adressaten, die sollten wir nicht vergessen – entsprechend unterstützen werden, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie hingehören. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von FPÖ und NEOS.)

12.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Strasser ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


12.02.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Steuerreform­ge­setz 2020, und ich bin wirklich dankbar, dass für Kleinverdiener eine Entlastung von 700 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 auf den Weg gebracht wird. Wir haben das versprochen, wir setzen das auch um. Ich darf anmerken, dass das nur das erste Herzstück der bereits vereinbarten Steuerreform, die wir im Frühjahr mit der FPÖ vereinbart hatten, ist und dass weitere Maßnahmen im kommenden Regierungs­pro­gramm von uns eingebracht werden. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf mich herzlich bei Gust Wöginger bedanken, ich darf mich bei Hubert Fuchs bedanken, und ich darf mich auch bei Max Linder bedanken, dass wir es geschafft haben, dass auch für den Bereich der Landwirtschaft, das heißt für Pensionisten und für aktive Bäuerinnen und Bauern, 50 Millionen Euro vorgesehen sind. Das ist eine wichtige Maßnahme, weil viele Betriebe aufgrund des Klimawandels, der Markt­verwerfungen und der steigenden Produktionskosten mit dem Rücken zur Wand stehen. Umso wichtiger ist es, Familieneinkommen und Wettbewerbsfähigkeit in der österreichischen Landwirtschaft zu erhalten. Vielen Dank! Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP.)

Steuern stellen aber auch Anreize dar, und ich habe drei Maßnahmen herausgegriffen, mit denen wir in Wahrheit Entwicklungen vorantreiben wollen. Erstens darf ich Ihnen berichten, dass die aktiven Bäuerinnen und Bauern in der österreichischen Land­wirt­schaft zu den jüngsten in Europa gehören. Ein Punkt, der dabei hilft, ist, dass auch in Zukunft Hofübergaben umsatzsteuerfrei über die Bühne gehen werden. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass es uns wichtig ist, dass unsere Betriebe von Generation zu Generation übergeben werden. Unsere Familienbetriebe sind nämlich ein Garant dafür, dass wir in Österreich ordentliche Lebensmittel in einer entsprechenden Menge zur Verfügung haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Aspekt ist, dass Flurbereinigungsverfahren bei einer Behörde auch in Zukunft nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Es ist das eine Entbüro­kratisie­rungsmaßnahme, um letztendlich Wettbewerbsfähigkeit und auch ökologische Nach­haltigkeit in den Regionen zu gewährleisten.

Und das Dritte sind ökologische Anreize. Dazu darf ich anmerken, dass es wichtig ist, die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen abzuschaffen. Das ist schon eine lang erhobene Forderung, die jetzt umgesetzt wird, die helfen wird, die österreichischen Klimaziele schneller zu erreichen. Auch hier wird die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es um Wind, wenn es um Wasser, wenn es um Photovoltaik geht, wenn es um Biomasse und Biogas Neu geht. Wir sind da nicht Teil des Problems, wir sind Teil der Lösung, wir wollen einfach liefern, und dieses Gesetz weist in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend: Meine Kollegen und ich sind in ganz Österreich unterwegs – es ist Wahlkampf, ja, keine Frage. Federführend bei diesem Paket war im Frühjahr natürlich noch Sebastian Kurz, und ich sage Ihnen das in aller Offenheit: Dieses Parlament hat unserem Land unseren Kanzler genommen (Abg. Leichtfried: Was? Das Parlament hat den Kanzler genommen?), und wir geben tagtäglich alles, dass dieser Kanzler wieder an die Spitze Österreichs kommt, um uns national und international wieder an die Spitze zu führen. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

12.06


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.06.47

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Bei dieser Fülle an Anträgen, die wir hier unter einem heute verhandeln, lege ich meinen Schwerpunkt ganz besonders auf einen sehr wichtigen Bereich, nämlich darauf, einen Schritt weiterzukommen, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Es kommt heute auch mein Antrag zur Aufwertung der persönlichen Assistenz zur Abstimmung. Da ihm im letzten Plenum schon einstimmig eine Frist gesetzt wurde, hoffe ich natürlich heute auch auf eine einstimmige Beschlussfassung dieses Antrages.

Schlafen gehen, wann ich will, die Toilette besuchen, wann ich muss, die Freizeit ge­stalten, wie ich mag – all das ist für mich und die meisten hier im Hohen Haus selbstverständlich. Daher sollten wir uns dafür einsetzen, dass es auch für Menschen mit Behinderung eine Selbstverständlichkeit wird, das eigene Leben selbstbestimmt führen zu können, und genau dafür braucht es die persönliche Assistenz. Ohne persönliche Assistenz müssen oft junge Menschen in betreuten Wohneinrichtungen leben oder sind rund um die Uhr von Familie und Freunden abhängig. Um diese Abhängigkeit zu beenden und betroffenen Menschen zu ermöglichen, aus dieser Abhängigkeit herauszutreten, genau aus diesem Grund haben wir, hat das Parlament 2008 die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen und sich dazu bekannt. Nur bei der Umsetzung – das ist wieder typisch österreichisch –, da hapert’s, denn es gibt neun verschiedene Bundes­länderlösungen, und jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen.

Ich möchte Ihnen auch ein Beispiel geben. Es ist schlichtweg unverständlich und ein Chancenraub diesen Menschen gegenüber, wenn ein Mensch mit Behinderung in der Pflegestufe 4 zum Beispiel in Wien einen Anspruch auf eine persönliche Assistenz hat und dieselbe Person nur ein paar Kilometer weiter in einem anderen Bundesland, nämlich Niederösterreich, genau diese persönliche Assistenz nicht zur Verfügung hätte, weil sie von diesem Bundesland einfach nicht gewährt wird.

Aber auch die Situation in Wien hat sich drastisch verschärft, da die finanzierten Stundensätze, die für diese persönliche Assistenz bereitgestellt werden, seit 2008 – seit 2008, seit elf Jahren! – nicht mehr erhöht wurden und sich die Menschen dadurch für das ihnen zur Verfügung gestellte Geld immer weniger Assistenzstunden zukaufen können. Und dann kann man es sich aussuchen, um bei dem Beispiel zu bleiben, ob man sich eine persönliche Assistenz nimmt, um sich mit Freunden zu treffen oder um sich zu duschen beziehungsweise aufs WC zu gehen. Alles wird sich nicht mehr ausgehen, weil der Wert dieser Summe, die für die persönliche Assistenz zur Verfü­gung gestellt wird, einfach nicht mehr jener ist, der er vor elf Jahren gewesen ist.

Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete in diesem Hohen Haus, diese persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung auch weiterhin zu gewährleisten und die Möglichkeiten auch noch auszubauen. Es gibt von Vorarlberg bis ins Burgenland gravierendste Unterschiede, und daher fordere ich auch in diesem Antrag – und ich bitte Sie da um Ihre Zustimmung – bundesweit einheitliche Lösungen. Kein Flickwerk, kein Fleckerlteppich über ganz Österreich: Ich will bundeseinheitliche Lösungen. Es braucht einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz auch in der Freizeit und eine ausreichende Zahl an Betreuungsstunden sowie die dementsprechende Finanzierung.

Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist gewährleistet, das haben wir in Öster­reich umgesetzt, und diese kommt auch allen Menschen mit Behinderung zugute. Wir bräuchten diese Regelung nur eins zu eins zu übertragen und auf den Freizeitbereich auszudehnen, um da die vorherrschenden Chancenungerechtigkeiten entsprechend beseitigen zu können.

Daher ersuche ich Sie, Frau Sozialministerin Zarfl, sich dieses Beschlusses, den wir möglicherweise hier heute fassen werden, auch entsprechend anzunehmen und schnellstmöglich an die Arbeit zu gehen, damit diesen wichtigen und notwendigen Vorhaben nicht die Schubladisierung droht, wenn die neue Bundesregierung angelobt wird. Bitte setzen Sie die entsprechenden Schritte und Vorbereitungen schon vor der Angelobung einer neuen Bundesregierung!

Ich habe auch noch zwei weitere Punkte, die zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beitragen können und auch werden, wenn wir sie heute gemeinsam beschließen. Es sind beides Abänderungsanträge zum Steuerreformgesetz, die wir gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Behindertenrates Herbert Pichler ausgearbeitet haben.

Der erste Antrag handelt von steuerlichen Freibeträgen bei außergewöhnlichen Belas­tungen. Was sind außergewöhnliche Belastungen? – Unter anderem Kosten für Um­bauten am Pkw, damit man als mobilitätsbehinderter Mensch auch ohne öffentliche Verkehrsmittel – weil das oft nicht möglich ist – mit dem eigenen Pkw zur Arbeitsstätte kommen kann. Für diese außergewöhnlichen Belastungen hat es Freibeträge gege­ben. Nur sind diese Freibeträge seit 1988 – und das ist fast so lang, wie ich alt bin! – nicht mehr valorisiert worden, was de facto einen Wertverlust von 65 Prozent bedeutet. Um diesen Wertverlust zu beheben und für Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung genau diese Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen anzupassen, bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 984/A, Steuerreformgesetz 2020

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 („Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“) wird nach der Ziffer 14. folgende Ziffer 14a. eingefügt:

14a. § 35 Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von                     ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95% ....................................................................            1.198.“

*****

Es ist eine trockene Materie, aber es hilft jedem Menschen mit Behinderung in unserem Land einen großen Schritt weiter.

Ein zweiter Antrag, den wir ebenfalls mit dem Präsidenten des Österreichischen Behin­dertenrates ausgearbeitet haben und der ebenfalls einen Abänderungsantrag zum Steuerreformgesetz darstellt – das heißt: mit dem Beschluss heute in Kraft treten könnte –, befasst sich mit der Streichung der Refundierung der NoVA. Im Jahr 2011 ist die Streichung der Refundierung der NoVA, leider wieder zulasten von Menschen mit Behinderung, durchgeführt worden. Das hat zu massiven finanziellen Mehrbelastungen dieser Gruppe geführt.

Norbert Hofer hat damals gesagt, dass das ein nächster Regierungsanschlag auf Behinderte sei, und genau deshalb ersuche ich heute speziell auch die Fraktion der Freiheitlichen, diesem Antrag zuzustimmen, um diese Verbesserung herbeiführen zu können. Ich möchte diesen Antrag jetzt ebenfalls verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 984/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 12 („Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes“) wird nach der Ziffer 1. folgende Ziffer 1a. eingefügt:

1a. Nach § 3 Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung, nachzuweisen.“

*****

Die Streichung der Refundierung der NoVA für Menschen mit Behinderung betrifft vor allem Menschen im ländlichen Bereich und sie betrifft vor allem NiedrigverdienerInnen. Für einen mobilitätsbehinderten Menschen ist ein eigener Pkw kein Luxusgut, sondern ganz einfach eine existenzsichernde Notwendigkeit. Deshalb bitte ich Sie: Gehen Sie bei diesen Anträgen mit! Die NoVA für diese Personengruppe als Luxussteuer zu be­handeln, ist nicht sachgerecht. Machen wir die Streichung der Refundierung gemein­sam rückgängig! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

12.16

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 984/A der Abgeordneten Wöginger, Fuchs, KollegInnen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Ge­bührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuer­ge­setz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzie­rungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanz­aus­gleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020), in der Fassung des Berichts des Budgetausschusses (687 d.B.) (TOP 2)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 („Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“) wird nach der Ziffer 14. folgende Ziffer 14a. eingefügt:

14a. § 35 Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von                     ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95% …………………………………………………           1.198.“

Begründung

Da die Freibeträge im Einkommenssteuergesetz seit 1988 nicht valorisiert wurden, haben sie mittlerweile 65% ihres Wertes eingebüßt. Daher sind die Freibeträge ent­sprechend dem Wertverlust anzuheben. Die hier angegeben Werte entsprechen den Berechnungen, die der Österreichische Behindertenrat durchgeführt hat.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniel Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 984/A der Abgeordneten Wöginger, Fuchs, KollegInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Ge­bührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuer­gesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­ab­gabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­ge­setz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020), in der Fassung des Berichts des Budgetausschusses (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 12 („Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes“) wird nach der Ziffer 1. folgende Ziffer 1a. eingefügt:

1a. Nach § 3 Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung, nachzuweisen.“

Begründung

Die Streichung der Refundierung der NoVA für Menschen mit Behinderungen hat zu einer massiven finanziellen Mehrbelastung geführt, die teilweise die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen verunmöglicht hat. Dies betrifft vor allem den ländlichen Bereich und es betrifft NiedrigverdienerInnen. Das führt sogar dazu, dass mobilitätsbehinderte Menschen, welche öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen kön­nen, sich Sorgen machen müssen, ob und wie sie in Zukunft ihren Arbeitsplatz (meist mit niedrigem Gehalt) erreichen können.

Für einen mobilitätsbehinderten Menschen ist ein eigener PKW kein Luxusgegenstand, sondern eine existenzerhaltende Notwendigkeit. Daher ist die NoVA als Luxussteuer für diese Personengruppe nicht sachgerecht.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Abänderungsanträge wurden ord­nungs­gemäß eingebracht, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


12.16.33

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Vielleicht vorab noch ein Wort zu Herrn Kollegen Schellhorn, der vorher gemeint hat, die Länder seien bei der Einpflegung von Daten in die Transparenzdatenbank säumig, vielleicht ein kleiner Hinweis – bevor man hier herausgeht als Immer-alles-Besserwisser und großer Sprücheklopfer –: In Salzburg, wo die NEOS in Regierungsverantwortung sind, sind von unserer Marlene Svazek mehrere Anträge eingebracht worden, dass diese Transparenzdatenbank gepflegt werden soll, und dem wird bis heute nicht nachgekommen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schimanek: Ah, schau!)

Jetzt zum heutigen Thema, zum ersten Teil unserer Steuerreform: Wenn man heute eine der besten Tageszeitungen Österreichs, die „Krone“, aufschlägt und in der Um­frage schaut, was den Menschen in diesem Land am wichtigsten ist, dann sieht man, das sind ein sicherer Arbeitsplatz und ein Einkommen, das zum Auskommen reicht.

Was hat diese Regierung mit freiheitlicher Beteiligung in den letzten zwei Jahren ge­tan? – Genau das – das heißt, wir haben für eine steuerliche Entlastung gesorgt, wir haben dafür gesorgt, dass keine Gegenfinanzierung über neue Steuern erfolgt. Sparen im System war das Motto, und so sollten in Summe 8 Milliarden Euro eingespart werden.

Bis jetzt haben wir circa ein Drittel der Entlastung umsetzen können, einerseits – es ist schon erwähnt worden – mit dem Familienbonus Plus und andererseits mit der Ent­lastung der Geringverdiener mit 1,8 Milliarden Euro. Heute kommt noch einmal circa 1 Milliarde Euro an Entlastung dazu: für die Geringverdiener und Pensionisten, die eine Negativsteuer in Form des Sozialversicherungsbonus erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zusätzlich – auch ein wichtiger Punkt für die Kleinst- und Kleinunternehmer – wird die Umsatzgrenze für die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerbefreiung von 30 000 Euro auf 35 000 Euro erhöht; das ist die Maximalgrenze, die man EU-rechtlich zur Verfügung hat. Damit werden die Kleinstunternehmer entlastet und es wird ihnen die Möglichkeit der Pauschalierung eingeräumt, was wiederum eine steuerliche Erleichterung bringt und den kleinen Unternehmen auch die Verwaltung vereinfacht.

Außerdem kommt eine Verdoppelung der Grenze für die Sofortabschreibung gering­wertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro, sodass Anschaffungskosten bis zu diesem Betrag sofort abgeschrieben werden können.

Wenn wir uns die nächste Gruppe, die Landwirte, anschauen: Unter der SPÖ-ÖVP-Regierung war es ja leider so, dass die Bauern durch die Einheitswerteanhebung massiv belastet worden sind. Die ÖVP hat zwar vor der letzten Wahl das Ganze noch etwas verzögern können – da hat anscheinend die EDV nicht funktioniert –, aber jetzt ist die Einheitswertefeststellung über die Bühne gegangen, und mit ihr sind natürlich die Sozialversicherungsbeiträge gestiegen. Dann hat die ÖVP als angebliche Bauern­vertreterpartei aufgeschrien: Das muss man jetzt reparieren! – Wer hat es repariert? – Wir Freiheitliche in unserem Ressort mit Sozialministerin Hartinger-Klein haben es repa­riert, und so werden auch die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern um 0,85 Pro­zent gesenkt.

Ein weiterer Punkt, der die Landwirte betrifft, ist, dass es für die von den Unwet­ter­schäden getroffenen Landwirte – vor allem im Kärntner Raum, im Oberkärntner Raum, im Gail- und Lesachtal, aber auch im Oberen Mölltal; dafür haben wir uns ge­mein­sam mit Kollegen Obernosterer starkgemacht – eine steuerliche Entlastung gibt.

Das haben wir erreichen können, da haben die ÖVP und Gabriel Obernosterer Wort gehalten – das ist ja nicht gerade eine sehr ausgeprägte Tugend der ÖVP (Heiterkeit der Abgeordneten Schimanek), aber in dem Fall hat es funktioniert, und ich möchte mich auch wirklich bei Gabriel dafür bedanken, dass wir da eine Entlastung der Agrargemeinschaften erreicht haben und der Steuerfreibetrag für die KESt von 2 000 auf 4 000 Euro hat erhöht werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Was passiert nächste Woche? – Wir werden ja heute sicher noch die eine oder andere Wahlkampfrede hören. Es wird Folgendes passieren: Entweder wird dieser Reformweg weiter umgesetzt – und eine freiheitliche Regierungsbeteiligung ist aus meiner Sicht Voraussetzung dafür – oder die ÖVP biegt nach links ab.

Das sollte man sich also überlegen, wenn man zur Wahl geht, denn nach links abbiegen heißt neue Belastungen für die Bevölkerung – Vermögensteuer, Erbschafts­steuer, CO2-Steuer und, und, und –, Ausländerwahlrecht – was auch noch auf uns zukommen kann –; oder man bedenkt eben vielleicht in der Wahlzelle, wenn man die Stimme abgibt, das Alleinstellungsmerkmal der FPÖ, die jetzt als einzige Partei hier herinnen keine neuen Belastungen und keine neuen Steuern will. – In diesem Sinne sage ich Danke, und ich danke auch für den ersten Teil der Steuerreform! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Muchitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


12.21.36

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Die heutige Schlagzeile ist Ihnen wahrscheinlich bekannt: Öster­reich fällt beim Index für den sozialen Fortschritt zurück. Das spiegelt genau das wider, was ich immer wieder behauptet habe: Dass Österreich in den letzten 18 Monaten unter der Ibizakoalition einfach im gesamten Sozialbereich kälter geworden ist. (Abg. Amesbauer: So ein Topfen!)

Sie haben Menschen etwas weggenommen, und das ist heute die Chance und die Gelegenheit, im Zuge dieser Debatte bei der Abstimmung über verschiedene Anträge den Menschen das wieder zurückzugeben, was Sie ihnen weggenommen haben. Ich möchte das am Beispiel der Pensionsanpassung herleiten.  (Zwischenruf des Abg. Hauser.) 2019 war es Kanzler Kurz, der als einziger Kanzler nach Schüssel die Pen­sionsvertreter nicht eingeladen hat, mit ihm an einem Tisch zu sitzen und über eine Pensionsanpassung zu reden. Das Ergebnis ist bekannt: Der tägliche, der wöchent­liche Einkauf kostet Pensionisten wesentlich mehr als den Betrag, den Sie hier an Pensionsanpassung beschlossen und den Menschen gewährt haben.

Deswegen ist es umso wichtiger und gut – und ich bedanke mich beim Pensio­nisten­verband Österreichs, bei Präsident Peter Kostelka und bei seinem Generalsekretär Andi Wohlmuth –, dass 2019 zu einem Pensionsgipfel eingeladen wurde (Beifall bei der SPÖ), bei dem Pensionistenvertreter, die Klubobleute von ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie auch andere Experten wie die Bundesministerin für Soziales und der Finanz­minister mit dabei waren. Da ist eine Einigung zustande gekommen, die den Pen­sionistinnen und Pensionisten jetzt, mit der Pensionsanpassung 2020, das zurückgibt, was Sie ihnen 2019 genommen haben, nämlich eine Kaufkraftstärkung. – Vielen Dank, Herr Präsident  er ist heute unter uns –, und vielen Dank auch dem Herrn General­sekretär! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben heute auch die Möglichkeit, weitere soziale Gerechtigkeit umzusetzen. Wir werden einen gemeinsamen Antrag einbringen – danke, Werner Neubauer! –, um die Wartefrist bei der Aliquotierung der Pensionen wegfallen zu lassen. Das ist wichtig, weil es nicht einzusehen ist, dass Menschen, die einen positiven Pensionsbescheid haben und die Pension antreten, bis zu 23 Monate warten müssen, bis sie die erste Pensionsanpassung bekommen. – Genau so geht Sozialpolitik! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden Sie heute auch einladen, mitzustimmen, wenn es darum geht, dass die Abschläge beim Sonderruhegeld wegfallen, damit es, wenn jene Menschen, die jahrzehntelang in der Nacht, in der Schicht und schwer gearbeitet haben, in die wohl­verdiente Pension gehen, genau für diese schwer arbeitende Menschengruppe keine Abschläge mehr gibt. Genau das ist Menschlichkeit! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

Wir werden Sie auch einladen, dass wir die gesetzliche Pensionssäule in der Verfas­sung verankern können, weil sie die sicherste Säule ist, weil sie der sicherste Schutz gegen Altersarmut ist und weil sie auch die sicherste Variante ist, den Lebensstandard zu sichern. Wir werden Sie einladen, bei unserem Antrag hinsichtlich Betriebs­kran­kenkassen  dass diese eigenständig bleiben mitzugehen und diesen zu unterstüt­zen, damit die 30 000 Versicherten auch weiterhin zu Zusatzleistungen und zu ihrer regionalen Betreuung kommen. (Abg. Amesbauer: Alles Panikmache!) – Sie können heute ja mitstimmen, Herr Kollege!

Wir werden Sie auch einladen, unseren Antrag, dass 45 Arbeitsjahre genug sind, wenn es darum geht, keine Abschläge zu erhalten, mit zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.) Wer 45 Jahre lang in Österreich Beiträge geleistet hat – unabhängig, ob Arbeiter, Angestellter, Selbstständiger oder Bauer, für alle Gruppen machen wir das, und wir laden Sie ein, diesen Antrag zu unterstützen –, wer 45 Beitragsjahre hat, soll in Österreich keine Abschläge mehr bekommen. Das ist ein Meilenstein, das ist eine langjährige Forderung seitens der Sozialdemokratie, die Sie heute hier unterstützen können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Plessl: Ein sehr guter Vorschlag!)

Wir werden daher auch gemeinsam Entschließungsanträge einbringen: Überprüfung der Sonderpensionsprivilegien – das heißt, nicht die kleinen Pensionen vom Postler, vom Eisenbahner, sondern die Spitzenpensionen von über 10 400 Euro im Monat –, wir werden da auch die Frau Bundesministerin und die Regierung auffordern, uns einen Bericht vorzulegen. Genauso fordern wir, das 13. und 14. Monatsgehalt für jene Menschen per Gesetz einzuführen, die es jetzt nicht haben, für die es keinen Kollek­tivvertrag gibt und für die die vollen 13. und 14. Monatsentschädigungen nicht geregelt sind.

Genau das ist Sozialpolitik, und das ist nur möglich, weil wir seit 115 Tagen keine Regierung unter Kurz haben. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Genau deshalb ist das wie viele andere Dinge möglich gewesen. Das ist heute ein guter Tag, ein guter Tag für die Menschen in Österreich, die sich mehr soziale Sicherheit, mehr Anerkennung und mehr Gerechtigkeit verdient haben. (Beifall bei der SPÖ.) – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Hammer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


12.27.10

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja wir haben – und das haben einige Vorredner meiner Fraktion auch schon gesagt – in der letzten Bundesregierung und auch jetzt immer das Ziel gehabt, die Menschen, vor allem die arbeitenden Men­schen, steuerlich zu entlasten.

Wir haben mit dem Familienbonus begonnen, wir haben mit der Senkung des Arbeits­losenversicherungsbeitrags fortgesetzt, und wir setzen heute mit der ersten Etappe der von der schwarz-blauen Regierung vorgelegten Steuerreform einen weiteren Schritt, dass diese Entlastung weitergeht. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge – eine Entlastung von rund 700 Millionen Euro für alle betroffenen Gruppen, seien es Arbeit­nehmer, seien es Pensionistinnen und Pensionisten, Selbstständige und auch Land- und Forstwirte, und das ist uns auch besonders wichtig.

Wir erreichen durch die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge beziehungs­weise durch deren Senkung eine Entlastung von bis zu 300 Euro pro Jahr und bei Pensionistinnen und Pensionisten von 200 Euro pro Jahr. Es liegt auf der Hand und ist nachweisbar, dass wir gerade Geringverdiener durch diese Maßnahmen massiv ent­lasten – ein wirklich gutes Paket! (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Kollegen von der Sozialdemokratie, wenn Sie den Ausführungen des Finanz­ministers heute aufmerksam gelauscht haben, dann wissen Sie: Das ist ein Beschluss, der auch in den Budgetpfaden der Republik mitberücksichtigt war, und das unter­scheidet diesen Beschluss der Steuerreform massiv von Ihren Anträgen des Casino­parlamentarismus, der unfassbare Ausmaße annimmt. (Abg. Matznetter: Casino ist der Herr Sidlo!) Manchmal hat man ja bei der SPÖ schon den Eindruck, ihr zweifelt, ob ihr überhaupt wieder ins Parlament einzieht, weil ihr jetzt alles erledigen wollt, was euch wichtig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, es ist auch in diesem Paket enthalten – und das ist uns besonders wichtig –, dass auch in steuerlicher Hinsicht Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutzbereich gesetzt werden. Der Österreichischen Volkspartei ist es immer wichtig, Klimaschutz mit Haus­verstand zu betreiben und nicht irgendwelche hysterischen Beschlüsse zu fassen. Wir machen da eine Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe, es wird der Sach­bezug bei elektrobetriebenen und CO2-armen Fahrzeugen entsprechend berücksich­tigt, und wir wollen auch – und das ist ja wesentlich – den Ausbau der Photovoltaik­anlagen, der erneuerbaren Energien, und dafür sollen in diesem Bereich die Eigen­stromsteuer, die Elektrizitätsabgabe entsprechend gesenkt werden.

Erlauben Sie mir auch, einen Satz zur Pensionserhöhung zu sagen, weil es mir per­sönlich wichtig ist. Ja, wir haben uns dazu entschlossen – und die ÖVP war da auch ganz massiv dahinter –, gerade kleine und mittlere Pensionen deutlich zu erhöhen, und mit der Pensionsanpassung von 3,6 Prozent bei kleinen Pensionen setzen wir da wirklich ein kräftiges Zeichen für unsere Pensionistinnen und Pensionisten.

Liebe Kollegen Leichtfried und Muchitsch, ihr wollt ja den steirischen Wahlkampf mit eurer Hysterie hinsichtlich der Betriebskrankenkassen ein bisschen ins Parlament hereinbringen. – Ich glaube, ihr liegt da nicht sonderlich richtig, die Reform der Sozial­versicherungen war eine richtige und gute Maßnahme, und heute schaffen wir mit der Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes die Voraussetzungen dafür, dass die Vermögen der Betriebskrankenkassen entsprechend gesichert und dann den Ver­sicherten als Leistungen zugutekommen werden.

Ihre Hysterie ist also absolut fehl am Platz. Wir regeln das sehr, sehr vernünftig. Laut dem, was ich von den Betriebsräten der Betriebskrankenkassen in der Steiermark gehört habe, sind sie mit eurer Vorgangsweise überhaupt nicht einverstanden.

Wir regeln es. Ihr verbreitet Hysterie, aber auch das wird sich erledigen. Ihr werdet einen Denkzettel kriegen, auch in der Steiermark. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

12.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Doppelbauer gelangt zu Wort. – Bitte.


12.30.45

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Mit­glieder der Bundesregierung! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man meinem Vorredner gerade zugehört hat, dann glaubt man, dass das jetzt der ganz große Wurf ist, oder? Das hat sich doch toll angehört! (Abg. Haubner: Sehr gut! Die Menschen spüren das!) Wir haben uns das sehr gut angeschaut. Meine Damen und Herren, es ist nicht der ganz große Wurf. Es ist ein Stückwerk.

In diesem Stückwerk sind durchaus auch gute Dinge enthalten, das kann man auch so sagen. Wir werden auch einigen Punkten zustimmen, aber die ganz, ganz großen Themen – etwa die Entlastung durch die Abschaffung der kalten Progression, die immer wieder angesprochen worden ist – werden natürlich nicht behandelt. Wenn von einer Ökologisierung des Steuersystems die Rede ist, dann muss man sagen, dass das wirklich Peanuts sind. Stattdessen verteilen wir auch heute wieder punktuell Wahlgeschenke.

Eines möchte ich auch gerne noch sagen: Ich glaube, Herr Haubner hat gesagt, dass es keine neuen Steuern gibt. – Na ja, eine gibt es schon, nämlich die Digitalsteuer, die jetzt eingeführt wird. Vielleicht ganz kurz dazu: Worum geht es bei dieser Digital­steuer? – Das ist eine Onlinewerbeabgabe. Man hat versucht, das auf europäischer Ebene zu lösen, das hat der ehemalige Finanzminister versucht. Das ist nichts geworden. Dann ist man heimgefahren und hat gesagt: Na, machen wir eben in Österreich was! – Das kann man sagen, und es ist auch gut, denn es geht uns ja allen darum, dass Steuern fair bezahlt werden, das ist uns wichtig. Aber: Dann kommt man mit diesem Paket daher, durch das massiv in die Rechte der Internetuser eingegriffen wird. Es werden Daten gesammelt, und zwar über sieben Jahre, Daten inländischer IP-Adressen und Geolocationdaten. Das sehen wir wirklich wahnsinnig kritisch.

Ich könnte jetzt noch viel darüber reden, aber ich sage jetzt einfach, was die Fach­gruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Wien dazu sagt, und zitiere Obmannstellvertreter Konrad Maric: „Die alte Regierung hat sich als große Kämpferin gegen die Steuervermeidungspolitik der Online-Giganten und gegen Ba­gatellsteuern aufgestellt. [...] Dieser Gesetzesentwurf ist inkompetenter Mist!“ (Abg. Haubner: Es ist immer schön, wenn NEOS die Wirtschaftskammer zitieren!)

Ich muss natürlich eingestehen, dass andere Teile dieses Gesetzes sehr gut sind, da werden wir auch mitgehen. Wir werden aber in zweiter Lesung diesem Digitalsteuer­gesetz natürlich nicht zustimmen. Das ist Showpolitik.

Als Budgetsprecherin möchte ich aber auch noch zu etwas anderem kommen, nämlich zu den Wahlzuckerln. Das hat massive Auswirkungen. Nur ein paar Zahlen dazu, denn das ist ein bisschen zu kurz gekommen, der Herr Bundesminister hat es ja ange­sprochen: Erhöhung des Pensionsabsetzbetrags: 110 Millionen Euro jährlich; Erhö­hung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge und des Verkehrsabsetz­betrags: 440 Millionen Euro pro Jahr; Senkung der Krankenversicherungsbeiträge, Pensionsanpassungsgesetz.

Meine Damen und Herren, weil es immer heißt, wir wollen die niedrigen Pensionen nicht erhöhen: Natürlich sind wir dafür, dass die Inflation abgegolten wird, ganz klar, aber wir geben für diese Pensionserhöhung über die Inflationsrate hinaus jährlich zu­sätzlich 370 Millionen Euro aus.

Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir auf 10 Milliarden Euro Mehr­ausgaben bis 2027, und das ist natürlich einfach ein Wahnsinn! 2017 ist noch nicht so lange her, viele von Ihnen können sich sicher noch erinnern: Damals ging es um die Abschaffung des Pflegeregresses. Letzte Woche war eine Sitzung des Budgetaus­schusses, und letzte Woche wussten wir immer noch nicht genau, was das jetzt wirk­lich kostet. Wir nähern uns an, aber so genau weiß man es nicht.

Herr Klubobmann Wöginger ist jetzt gerade nicht da, aber er sagt, das ist der Weg der Verantwortung. Ganz im Ernst: 10 Milliarden Euro, die zusätzlich ausgegeben wer­den – und zwar nicht für Bildung, nicht für Forschung und Entwicklung oder vielleicht für Umweltmaßnahmen; nein, ganz im Gegenteil, ich habe es ja gerade vorgelesen, wofür das Geld ausgegeben wird –, das ist einfach nicht fair den nächsten Genera­tionen gegenüber! Diese Gesetze, die 10 Milliarden Euro kosten, werden heute be­schlossen.

Auch angesichts dieser ganz, ganz giftigen Wahlzuckerl, die wir heute wieder aus­teilen, ist es umso wichtiger, dass wir in der letzten Sitzung des Budgetausschusses eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild auf den Weg gebracht haben. Wir müssen aufhören, jedes Jahr neue Schulden zu machen. Damit geben wir der nachfolgenden Generation einen Riesenrucksack mit, der von Jahr zu Jahr größer wird, und das ist einfach nicht fair. Ich möchte, dass nicht nur unsere Kinder noch ein funktionierendes Schulsystem und eine Gesundheitsvorsorge haben oder vielleicht auch noch eine Pension bekommen, sondern auch die Kinder unserer Kinder. Das ist der Grund dafür, warum wir diese Schuldenbremse im Verfassungsrang brauchen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

12.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Brückl zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


12.35.28

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir Freiheitliche sind vor eineinhalb Jahren mit unserer Regierungsbeteiligung angetreten, um in Österreich auch einen Wertewandel einzu­leiten, und dieser Wertewandel ist uns in vielen Bereichen auch gelungen – im Bereich der Sicherheit mit unserem Innenminister Herbert Kickl, im Bereich der Zuwanderung, im Bereich der Sozialpolitik und auch im Bereich der Finanz- und Budgetpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben die Senkung der Abgabenquote vorangetrieben. Wir haben der Schul­den­politik der Vergangenheit ein Ende gesetzt. Wir haben den Schuldenabbau voran­getrieben und haben dafür gesorgt, dass die Bürger in unserem Land wieder mehr Freiheit haben. Es war und ist nach wie vor unser freiheitliches Ziel, dass wir den Wirtschaftsstandort Österreich absichern und den Faktor Arbeit entlasten, und mit diesem Steuerpaket, mit diesen Steuermaßnahmen, die wir jetzt beschließen werden, tun wir das auch.

Wir geben dem Einzelnen mehr Verantwortung. Wir sorgen für mehr individuelle Frei­heit und weniger staatliche Bevormundung. Unter anderem, Hohes Haus, stimmen wir auch über Änderungen im Tabaksteuergesetz und im Tabakmonopolgesetz ab. Damit bin ich wieder bei den Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen, insbe­sondere auch im Hinblick auf den Raucherschutz.

Überfallsartig wurde im Juli 2019 gegen die Stimmen von uns Freiheitlichen das absolute Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen. Damit hat man nicht nur Wirte, Gastronomen und Trafikanten in ihrer Existenz massiv gefährdet, sondern man hat auch Tausende Arbeitsplätze gefährdet und nimmt in Kauf, dass diese vernichtet werden, insbesondere auch jene vorzugsberechtigter Behinderter. Für Tabakfachge­schäftsinhaber ist dies eine ökonomische, eine wirtschaftliche, aber auch eine per­sönliche Katastrophe. Hohes Haus, vor diesem Hintergrund ist es daher notwendig, umgehend eine sachpolitische, realistische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne und im Sinne der Freiheit der Menschen in unserem Land darf ich einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 Regierungsvorlagen zuzuleiten, die folgende Inhalte umfassen:

„• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­ge­schäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben.

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlau­ben.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungs­plätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen.

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veran­staltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.“

*****

Hohes Haus, ich bitte, uns in dieser wichtigen Frage zu unterstützen. Es geht nicht nur um die Sicherung von Tausenden Arbeitsplätzen, es geht auch darum, ob wir dafür sorgen, dass unsere Wirtshauskultur nicht zu Grabe getragen wird und dass das Wirte­sterben nicht weitergeht. In diesem Sinne ersuche ich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm: Bravo, Hermann! Bravo!)

12.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Hermann Brückl, Dr. Dagmar Belakowitsch betreffend Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 2.) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial-versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Im Zuge des Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) werden auch entsprechende Adaptierungen im Bereich des Tabaksteuergesetz 1995 und des Tabakmonopolgesetz 1996 vorgenommen. Mit diesen Änderungen soll in einem ersten Schritt für neue Tabak- und Rauchprodukte entsprechende Abgaben geregelt werden und auch eine Adaptierung der Einzelhandelsspanne für die Trafikanten vorgenommen werden. Durch steigende Betriebs- und Arbeitskosten für die österreichischen Trafikanten kann das aber nur ein erster Schritt sein, da ansonsten die Anzahl der Tabakfachgeschäfte und damit der Arbeitsplätze für vorzugsberechtigte Behinderte weiter zurückgeht. Mittelfristig muss es zu einer Handelsspanne von 18 Prozent bei Zigaretten und davon abgeleitet entsprechend adaptierte Handelsspannen für anderen Rauchwaren geben. Dazu kommt eine einseitig von Monopolverwaltung und Wirtschaftskammer bzw. Wirt­schaftsbund einseitig vorgenommene neue Trafiknachfolgeregelung, die viele Trafi­kanten am Ende ihrer Berufslaufbahn in den finanziellen Ruin bzw. sogar die Insolvenz führen kann, da bisher bewährte und regional unterschiedlich gehandhabte Geschäfts­ablösemodelle einfach aufgehoben wurden. Hier sollte eine Rückkehr zur Ablöse­modell von 10 Prozent des letzten Jahresumsatzes bei Tabakwaren und gleichzeitig eine echte Jungunternehmerförderung für zukünftige Trafikanten eingeführt werden.

Mit dem von ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT überfallsartig Anfang Juli 2019 beschlossenen absoluten Rauchverbot werden die österreichischen Trafikanten, aber auch die heimischen Gastronomen, zusätzlich in ihrer Existenz massivst gefährdet. Ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots am 1. November 2019 droht ein massiver Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik- und Gastronomiebetrieben. Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet und sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies eine ökonomische und auch persönliche Katastrophe.

Vor diesem Hintergrund ist es daher umgehend notwendig, eine sachpolitisch realis­tische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. 

Konkret wird daher eine entsprechende Adaptierung des Tabaksteuergesetzes und des Tabakmonopolgesetzes in folgenden Punkten angestrebt:

• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­geschäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben

Darüber hinaus wird eine entsprechende Adaptierung des die Abänderung der am 1. November 2019 in Kraft tretenden Raucher-Regelung in der Gastronomie in folgenden Punkten angestrebt:

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht wer­den darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlauben. Da Kinder ab dieser Zeit nicht mehr in Lokalen sind, bleibt der Schutz der Kinder aufrecht. Zudem würden Anrainerinnen und Anrainer dadurch in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden. Der Gastronom darf hierfür nicht in die Verantwortung gezogen werden. Es ist ernsthaft zu hinterfragen, wie ein Gastronom reagieren soll, wenn er einen Gast beim Rauchen erwischt. Hinzu kommt, dass es sich schwierig bis unmöglich gestaltet, in einer Großdisco oder bei größeren Veranstaltungen einen Gast zu entdecken, der versteckt raucht.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Die bisherige Regelung von 50 Quadratmetern ist nicht nachvollziehbar, da es Lokale mit/ohne Küche mit großen/kleinen Bars gibt und sogar die Toilettenanlagen in die Gesamtgröße eingerechnet werden. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungsplätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen.  Würde das Gesetz ohne Abänderung in Kraft treten, würden 5.000 Mitarbeiter mit einem Schlag arbeitslos werden, weil das neue Gesetz den Unternehmensgegenstand des Arbeitgebers verbietet.

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veran­staltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. Anderenfalls würden alle Clubs (Zigarrenclub, etc.) von der Gastronomie in Privaträume übersiedeln. Dies wäre ein beträchtlicher wirt­schaftlicher Schaden für die Gastronomie.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung, insbesondere der Herr Bundesminister für Finanzen und die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wer­den ersucht, eine Regierungsvorlage zum Tabaksteuergesetz, Tabakmonopolgesetz und Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­geschäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Ver­an­kerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben.

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlau­ben.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungs­plätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen. 

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der ver­anstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.40.39

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Frau Bundesministerin! Wirtshauskultur hin oder her, ich rede jetzt über die Frauen in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.) Über Frauen in diesem Land wird im Zusam­menhang mit der Steuerreform und im Zusammenhang mit der Sozialversicherung immer zu wenig geredet. Wir alle wissen es: Was brauchen und wollen viele Frauen? – Sie wollen ein unabhängiges Leben führen; sie wollen ein finanziell gut ausgestattetes Leben führen, sodass sie gut über die Runden kommen – nicht im Luxus schwelgen, sondern gut über die Runden kommen –, und sie wollen vor allem selbstbestimmt leben und nicht ein Leben lang abhängig von einem Partner sein.

Über Frauen wurde heute in Bezug auf diese Reformen, die jetzt beschlossen werden, noch nicht sehr viel gesagt, aber über das Rauchen und die Wirte wurde gerade sehr viel geredet. Ich sage Ihnen eines: Pamela Rendi-Wagner und die Sozialdemokratie sagen, dass das, was die Sozialpartner in der Vergangenheit für fast alle Berufs­branchen geschafft haben, nämlich 1 500 Euro durchzusetzen, unabdingbar ist, und so ist auch der nächste Schritt überfällig.

Warum ist dieser Schritt, 1 700 Euro netto durchzusetzen, überfällig? – Das ist nötig, damit Frauen ein Monat lang gut sich selbst, ihre Kinder, ihre Familien durchbringen können, denn viele Frauen leben alleine. Es sind Hunderttausende, deren Ex-Partner nicht immer willens sind, auch ihren Beitrag zu leisten. Wir haben es noch nicht geschafft, gemeinsam ein gutes Unterhaltssicherungsgesetz auf die Beine zu stellen. (Abg. Haubner: Wo ist Frau Rendi-Wagner eigentlich?)

Daher braucht es 1 700 Euro steuerfrei, Kindergarten ganzjährig gratis (Beifall bei der SPÖ), die Schule ganztägig und gratis, auch in den Ferien Betreuung. – Das wäre etwas, was vielen Frauen und Kindern helfen würde!

Sie wurden gerade von Kollegen Muchitsch eingeladen, zuzustimmen, dass jeder, der 45 Arbeitsjahre erreicht hat, ohne Abschläge seine Pension genießen können soll. Ja, wenn 45 Jahre genug sind, so sind es für Frauen mit Kindern 40 Jahre. Für Frauen, die Kinder haben, müssen unter Anrechnung von 60 Monaten Kinderbetreuung 40 Jahre genug sein (Zwischenrufe bei der ÖVP), damit sie keine Abschläge bei der Pension bekommen. – Bitte stimmen Sie heute mit! (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters ist es nicht einzusehen, dass man ein Jahr auf die erste Pensionsanpassung warten soll. Das ist gerade für Frauen, für sehr viele Frauen – wir wissen, es gibt im Durchschnitt 42 Prozent Unterschied in der Pension – ein Kratzen an der Altersarmut. Das könnte man ein bisschen vermindern, indem man diese Wartefrist, wie wir es heute vorschlagen werden, einfach entfallen lässt. Dazu laden wir wirklich alle ein.

Ich darf zum Thema Pensionen, zum Thema Vermeidung von Altersarmut noch einen Entschließungsantrag einbringen und ihn ein bisschen erläutern. Ich glaube, dass es ganz wichtig für die Frauen in diesem Land ist, dass wir als Parlament es nicht dulden können, dass Frauen um fast die Hälfte weniger Pension bekommen als Männer und somit in hohem Maß von Armut im Alter betroffen sind. Daher gab es einen Vorschlag von Pamela Rendi-Wagner zu diesem Bereich (Abg. Haubner: Wo ist sie?), nämlich dass wir die Anrechnung von Kindererziehungszeiten um fast 50 Prozent erhöhen. Das heißt, die Berechnungsgrundlage, die Beitragsgrundlage, muss eine höhere sein, Kindererziehungszeiten müssen höher angerechnet werden, sodass wir einer Frau im Endeffekt nicht 110 Euro pro Monat mehr Pension zugestehen, sondern 160 Euro. Das wären 50 Euro pro Monat mehr, die Frauen in der Pension hätten.

Mit diesem Entschließungsantrag, den ich jetzt einbringen möchte, lade ich Sie alle dazu ein, sich dem auch anzuschließen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine ver­besserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****

Ich glaube, es ist nur recht und billig, dass wir versuchen, gemeinsam Frauenalters­armut zu bekämpfen. Bitte schließen Sie sich diesem Antrag an! (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Pensionen für Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Hauptgrund dafür ist die schlechtere Bezahlung von Frauen. Es braucht deshalb eine Pensionserhöhung durch die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Im Juli ist mit der vollen Anrechnung der Karenzzeiten ein großer Erfolg gelungen, von dem vor allem Frauen profitieren. Denn durch die volle Anrechnung der Karenzzeiten werden bisherige Nachteile beim Urlaubsanspruch, bei der Kündigungsfrist oder beim Aufrücken im Gehaltsschema beseitigt.

Am Ende des Arbeitslebens erhalten aber die meisten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer erhalten. Frauenpensionen liegen im Median bei 957 Euro pro Monat, Männerpensionen bei 1.863 Euro. Grund für die Schieflage ist die Lohnschere (gender pay gap), da der Lohn eine Grundlage für die Pensionsberechnung ist. Dazu kommt: Wenn Mütter (oder auch Väter) nach der Geburt zuhause bleiben oder danach Teilzeit arbeiten gehen, wirkt sich das später negativ auf die Pension aus.

Als Ausgleich dafür sieht die geltende Rechtslage vor, dass pro Kind vier Jahre Kin­dererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerech­net bekommen.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass eine deutliche Erhöhung der Beitrags­grundlage für Kindererziehungszeiten erfolgt und für alle Frauen (und Männer) mit Kindererziehungszeiten, die bereits in Pension sind oder von der Anhebung der Beitragsgrundlage nicht mehr profitieren, 50 Euro Extra-Pension im Monat erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbes­serte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Zwi­schenruf des Abg. Haubner.)


12.45.49

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren ZuseherInnen, ZuhörerInnen! Das vorliegende Steuerreformgesetz beinhaltet eine gan­ze Reihe sehr, sehr guter Nachrichten. Zum einen beinhaltet es gute Nachrichten für Menschen mit geringem Einkommen, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Pensionistinnen und Pensionisten, für Selbstständige, für Bauern. Für all diese Bevöl­kerungsgruppen gibt es durch eine Rückvergütung von Krankenversicherungs­beiträ­gen Erleichterungen, und zwar bis zu einer Größenordnung von 300 Euro pro Jahr.

Zum Zweiten beinhaltet es gute Nachrichten für viele Unternehmerinnen und Unter­nehmer, vor allem für jene mit geringen Umsätzen. Für sie wird die Pauschalierung erleichtert. Wir ersparen uns dadurch bis zu 50 000 weitere Steuererklärungen pro Jahr. Die Pauschalierung hat bisher schon etwa 350 000 Unternehmerinnen und Unter­nehmer davon befreit; jetzt sind es dann 400 000. Wir sparen uns mit diesen Pau­schalierungen bis zu 1 Million unnötiger Arbeitsstunden von Steuerberatern, Einzel- und Kleinunternehmern und natürlich auch bei der Finanzverwaltung. Das ist auch eine positive Nachricht.

Das Motto dieses Steuerreformgesetzes lautet: weniger Steuern, weniger Bürokratie und vor allem mehr Anerkennung für hart arbeitende Menschen mit geringen Ein­kommen oder geringen Umsätzen! (Beifall bei der ÖVP.)

Eine weitere gute Nachricht aus diesem Gesetz richtet sich an die Umwelt. Die Abschaffung der Eigenstromsteuer auf Ökostrom ist ein ganz wichtiges Signal. Sie wissen, wir haben das Ziel, 100 Prozent unseres Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen. Das ist ein weiterer Beitrag genau in diese Richtung.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen im Namen der Volkspartei ein Versprechen für die Zeit nach der Wahl geben. (Abg. Schimanek: Lieber nicht! – Oje-Rufe bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) – Gibt es irgendeinen Grund aus der Vergangenheit, an meinen Aussagen zu zweifeln? (Abg. Schimanek: An dir nicht! An dir nicht, aber ...! – Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... aber im Namen der Volkspartei?! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)

Ich sage Ihnen eines: Wir setzen unseren Weg fort, der da lautet: für die Menschen mehr Netto vom Brutto, und zwar für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei den Lohnsteuertarifen, durch einen Mitarbeitergewinnbeteiligungsfreibetrag, durch Steuer­frei­heit bei mehr Überstunden als bisher, durch eine Senkung der Gewinnbesteuerung; denn eines muss klar sein: Leistung muss sich in diesem Land mehr als heute lohnen. Dafür werden wir sorgen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: ... jetzt das Ver­sprechen!)

Meine Damen und Herren, eines noch an Kollegen Muchitsch in meiner Funktion als Generalsekretär der Wirtschaftskammer: Du hast vor der Wahl 2017 mit deinem überfallsartigen Antrag zur Angleichung der Arbeiter und Angestellten unabgesprochen eine Einladung an die Politik ausgesprochen, in bis dahin angestammte Zuständig­keitsbereiche der Sozialpartner einzudringen und einseitig, ohne Einbindung der Sozialpartner, Regelungen vorzunehmen. (Abg. Muchitsch: Und hat der Herr Kurz ...!) Du kündigst jetzt einen Antrag an, und zwar zum 13. und 14. Monatsbezug, wieder einseitig, ohne das vorab zu besprechen. – Du darfst dich nicht wundern, wenn die Politik diesen Weg da oder dort auch ohne deine Einladung fortsetzen wird. (Abg. Schimanek: Ist das eine Drohung?) Du leistest hier einen Beitrag zur Aushöhlung der Sozialpartnerschaft. Das ist nicht gut, aber du hast begonnen, diesen Weg zu beschreiten, du hast dafür auch die Verantwortung zu tragen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Loacker ist zu Wort gemel­det. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


12.50.28

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sagen wir einmal: Eine Koalitionsankündigung für eine Neuauflage von Schwarz-Rot war das vorhin nicht. (Beifall des Abg. Haubner.) Wenn wir noch einmal zur Sache zurückkommen und uns diese Pensionserhöhung anschauen, für die interessanterweise die Pensionistenvertreter gelobt werden, dann merken wir, dass uns vorgeworfen wird, warum wir hier das Geschenkeverteilen nicht mittragen. Es wäre für eine kleine, bisherige Oppositionspartei ganz einfach gewesen, auf die Erhöhung von 3,6 Prozent hin zu sagen: Was 3,6 Prozent? Wir wollen 5,6 oder 6,6 Prozent! – Das wäre einfacher gewesen, als zu sagen: Moment, das, was hier passiert, ist nicht treffsicher, es ist nicht generationengerecht und es ist nicht in der Balance zwischen Beitragszahler und Leistungsbezieher.

Diese volle Erhöhung von 3,6 Prozent bekommen jetzt 1,1 Millionen Pensionisten. Die sind aber nicht alle arm und bedürftig, denn das wäre eine Katastrophe, wenn unser Pensionssystem so schlecht wäre, dass mehr als die Hälfte der Pensionisten in Armut leben würde. (Beifall bei den NEOS.) Vielmehr ist es so, dass 200 000 Personen von einer wirklich kleinen Pension leben müssen; und die beziehen eine Ausgleichszulage. Das sind jene, die es wirklich brauchen, und auf jene müssen wir wirklich schauen. Die vertragen auch eine außertourliche Erhöhung.

Es betrifft aber zum Beispiel 300 000 Bezieher einer österreichischen Pension im Ausland. Die haben vielleicht fünf oder zehn Jahre in Österreich und sonst meistens in Deutschland gearbeitet: 30 Jahre in Deutschland, zehn Jahre in Österreich. Deren österreichische Rumpfpension wird jetzt mit 3,6 Prozent aufgewertet, unabhängig davon, ob der Betreffende in Deutschland noch einmal 1 500 oder 2 000 Euro be­kommt. Das ist nicht treffsicher, das ist auch nicht gerecht. (Beifall bei den NEOS.)

Der Herr Universitätsprofessor in Ruhe, der seine Beamtenpension genießt, als Pro­fessor Gutachten geschrieben hat und daher eine kleine GSVG-Pension bekommt: Auch dessen GSVG-Pension wird mit 3,6 Prozent aufgewertet. Der hat das überhaupt nicht notwendig.

Sie feiern also die größte Pensionserhöhung aller Zeiten für die Leistungsbezieher. Die Beitragszahler, die Steuerzahler haben aber nicht die größte Gehaltserhöhung der letzten 25 Jahre gehabt, sie haben nicht die höchste Erhöhung der KV-Gehälter der letzten 25 Jahre gehabt, sondern sie müssen mit ihren Beiträgen und Steuern das finanzieren, was die Pensionisten bekommen. Da geht es um die Balance zwischen den beiden Gruppen. Es geht um den heute schon erwähnten starken Generationen­vertrag. Der kann nur funktionieren, wenn die Interessen ausgeglichen werden, wenn die Interessen balanciert sind. Die einzigen Fürsprecher für die Erwerbstätigen, die einzigen Fürsprecher für die Beitragszahler und für die Jungen sind in diesem Haus aber die NEOS. (Beifall bei den NEOS. – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zudem feiern Sie sich für die Entlastung der Kleinverdiener bei der Kranken­versiche­rung ab. Spannend ist einmal Folgendes: Das ist typische ÖVP-Klientel; es kriegt nämlich die Frau, die im Wesentlichen zu Hause geblieben ist und ein paar Stunden arbeiten geht, weil der Mann das Geld heimbringt und sie sich um die Kinder kümmert, die Entlastung bei der Krankenversicherung. Vor allem kriegen das alle Bauern unab­hängig vom Einkommen, die Selbstständigen bekommen es alle unabhängig vom Einkommen, aber die unselbstständig Erwerbstätigen, die Vollzeit arbeiten und über 2 000 Euro brutto verdienen, haben von dieser Entlastung genau gar nichts.

Was Sie allerdings im Unselbstständigensektor schaffen, ist eine gigantische Teilzeit­falle. Wenn da eine Arbeitskraft in 50-Prozent-Teilzeit zum Beispiel brutto 1 200 Euro verdient, dann zahlt die jetzt schon keine Lohnsteuer sowie keinen Arbeitslosenver­siche­rungsbeitrag und bekommt künftig noch die Krankenversicherung erstattet. So eine Person wird nie mehr 80 oder 100 Prozent arbeiten, denn natürlich überlegen die Leute, was sie dann mehr verdienen, wenn sie mehr arbeiten. Alle werden zum Schluss kommen, dass sich das nicht auszahlt und sie lieber in Teilzeit bleiben – dann wundern wir uns, warum die Frauen niedrigere Pensionen haben. Das ist so, weil wir sie mit Steuerförderung gezielt in Teilzeit gehalten haben. – Das ist es, was Sie er­reichen.

Was hätten Sie machen sollen? – Eine Entlastung für alle. Von der Abschaffung der kalten Progression haben alle etwas: die, die arbeiten gehen, die, die in Pension sind, die Selbstständigen, die Bauern, die unselbstständig Erwerbstätigen, alle. Die Ab­schaffung der kalten Progression nimmt Ihnen aber die Möglichkeit, vor der Wahl Geschenke zu verteilen, weil das dann nämlich automatisch passiert. Die Entlastung geschieht dann automatisch und man kann sich nicht im Wahlkreis auf die Schulter klopfen lassen. Das ist es, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen um sich selbst und es geht Ihnen gar nicht um die Bürgerinnen und Bürger, um die SteuerzahlerInnen. (Beifall bei den NEOS.)

Daher bringe ich abermals folgenden Antrag auf Abschaffung der kalten Progression ein:

Abänderungsantrag

Des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 des Antrags wird nach Z 13 folgende neue Z 13a eingefügt:

„13a. Nach § 33 Einkommensteuergesetz wird folgender neuer § 33a samt Überschrift eingefügt:

a) Die Überschrift lautet:

„Automatische Progressionsanpassung“

b) § 33a lautet:

„§ 33a. (1) Ab dem Veranlagungsjahr 2021 vermindern oder erhöhen sich die in § 33 Abs. 1 angeführten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils in dem Maß, das sich aus der Veränderung der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Ver­braucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index des Vorjahres ergibt. Bei der Berechnung der neuen Betragsgrenzen sind Beträge, die 50 Euro-Cent nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Euro abzurunden und Beträge, die 50 Euro-Cent übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden.

(2) Der Bundesminister für Finanzen hat die nach Abs 1 geänderten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils unverzüglich nach Verlautbarung des Jahresdurchschnitts­werts des Verbraucherpreisindex 2015 als Verordnung im Bundesgesetzblatt kundzu­machen.““

2. In Artikel 1 des Antrags wird in Z 21 folgende neue lit e eingefügt:

„e) Nach Ziffer 338 wird folgende neue Ziffer 339 eingefügt:

„339. § 33a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.““

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

Des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag (984/A)

der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeug-steuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenver­gütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) Top 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag (984/A) der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­ge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuer­ge­setz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieab­gaben­vergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenord­nung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alko­hol­steuer­gesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungs­beitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuer­reformgesetz 2020 – StRefG 2020) wird wie folgt geändert

1. In Artikel 1 des Antrags wird nach Z 13 folgende neue Z 13a eingefügt:

"13a. Nach § 33 Einkommensteuergesetz wird folgender neuer § 33a samt Überschrift eingefügt:

a) Die Überschrift lautet:

"Automatische Progressionsanpassung"

b) § 33a lautet:

"§ 33a. (1) Ab dem Veranlagungsjahr 2021 vermindern oder erhöhen sich die in § 33 Abs. 1 angeführten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils in dem Maß, das sich aus der Veränderung der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Ver­braucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index des Vorjahres ergibt. Bei der Berechnung der neuen Betragsgrenzen sind Beträge, die 50 Euro-Cent nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Euro abzurunden und Beträge, die 50 Euro-Cent übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden.

(2) Der Bundesminister für Finanzen hat die nach Abs 1 geänderten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils unverzüglich nach Verlautbarung des Jahresdurchschnitts­werts des Verbraucherpreisindex 2015 als Verordnung im Bundesgesetz-blatt kundzu­machen.""

2. In Artikel 1 des Antrags wird in Z 21 folgende neue lit e eingefügt:

"e) Nach Ziffer 338 wird folgende neue Ziffer 339 eingefügt:

"339. § 33a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.""

Begründung

Abschaffung der "Kalten Progression"

Die Kalte Progression bezeichnet die heimliche jährliche Steuererhöhung. Sie entsteht, da die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation angepasst werden. Somit erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation. Die Kalte Progression betrifft alle Lohn­steuer­pflichtigen. Wenn der Bruttolohn steigt, dann steigt auch der Durchschnittssteuersatz. Dies bedeutet, dass jener Anteil des Einkommens, der an den/die Finanzminister_in geht, zunimmt.

Die Kalte Progression ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür.

Die jährliche Anpassung der Einkommenssteuerstufen an die Inflation verhindert die­sen Umstand. Die Kalte Progression muss durch die oben erwähnten Bestimmungen durch die jährliche Anpassung der Einkommenssteuertarife ausgesetzt werden. Diese jährliche Inflationsanpassung soll ohne ein Zutun des/der Finanzminis­ters/Finanz­minis­terin möglich sein, denn die Steuerbelastung bzw. -verteilung ist durch den Gesetz­geber legitimiert und sollte daher in keinem nachgelagerten Prozess im Finanzminis­terium oder der Exekutive geändert werden. Dies ist nur der Fall, wenn die Tarifanpas­sungen einem Automatismus unterliegen.

Bei größer werdender Steuerbelastung auf den Faktor Arbeit sinkt der Arbeitsanreiz auch bei höheren Steuerklassen.

In den meisten OECD-Ländern ist eine vergleichbare Indexierung bereits durchgesetzt.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich nehme an, Sie kennen die einschlägigen Bestim­mungen, und ich vertraue darauf, dass Sie die einhalten. (Ruf bei der ÖVP: Aber bei der Wahrheit bleiben!)


12.57.33

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Generalsekretär! Lieber Karlheinz Kopf! Ich berichtige: Der Abgeordnete Kopf hat hier behauptet, dass hier im Hohen Haus ohne Einbindung der Sozialpartner im Sep­tember 2017 ein Gesetz beschlossen worden ist, das die Angleichung der Arbeiter und Angestellten bei den Kündigungsfristen betrifft.

Ich korrigiere: Wir haben hier in diesem Hohen Haus im September 2017 mit Mehrheit einen Beschluss gefasst, dass die Sozialpartner mit drei Jahren Übergangsfrist bis Ende 2020 dazu aufgefordert sind, bei den Kündigungsfristen eine Angleichung zwischen Arbeitern und Angestellten vorzunehmen. Das ist in vielen Branchen bereits passiert. Ich bedanke mich bei allen Arbeitgebern in der Sozialpartnerschaft, die das jetzt schon in ihren Kollektivverträgen umgesetzt haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

12.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter.


12.58.36

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Loacker, ein Wort: Die Landwirtschaft wäre froh, wenn sie ein Einkommen in entsprechendem Ausmaß hätte, sodass man eine Reduk­tion vornehmen kann. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir haben es leider nicht, das ist die derzeitige Situation. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Steuerreform bringt Entlastungen und Erleich­terungen für alle Schichten. Sie bringt aber vor allem auch – und das ist heute schon mehrfach erwähnt worden – Entlastungen, ohne neue Belastungen einzuführen und vor allem ohne umzuverteilen. Man nimmt nicht jemandem etwas weg, damit man je­mand anderem etwas geben kann, sondern man hilft wirklich aus dem System heraus. Es bringt keine neuen Schulden; und auch das ist sehr, sehr wichtig, denn davon wurden jahrelang genug gemacht.

Da immer wieder die gute Konjunktur ins Treffen geführt wird: Ja, meine Damen und Herren, es hat auch in der Vergangenheit – so wie es der ehemalige Staatssekretär Hubert Fuchs schon gesagt hat – viele Phasen der Hochkonjunktur gegeben, aber das Geld wurde für alles andere verbraucht, anstelle dass es wirklich dem Bürger zurückgegeben wurde. Deshalb, so glaube ich, ist diese Steuerreform ein erster guter Schritt. Sie bringt, wie schon erwähnt, Entlastungen für alle Personengruppen: Arbeit­nehmer, Pensionisten, Selbstständige, aber auch Bauern.

Für die Selbstständigen gibt es Entlastungen in der Sozialversicherung. Bei den Arbeit­nehmern und Pensionisten sind es bis zu 300 Euro im Jahr. Im Bereich der Selbst­ständigen, das haben wir schon gehört, gibt es viele Vereinfachungen für kleine Betriebe und Kleinstbetriebe sowie eine Verbesserung bei der Pauschalierungs­verordnung. Die Grenze der Umsatzsteuerpflicht wird von 30 000 auf 35 000 Euro angehoben, jene für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro. Dazu darf ich aus der Praxis berichten: Mit meinem kleinen Gasthof habe ich mich darüber manchmal wirklich geärgert. Wenn man zehn Tischdecken kauft, kann man sie nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben, sondern muss sie aktivieren. Daher sind das, wie ich glaube, die richtigen Schritte, dass man in solchen Bereichen wirk­liche Erleichterungen schafft.

Die Landwirtschaft – und da freue ich mich ganz besonders – wird durch diese Rück­vergütung der Krankenversicherungsbeiträge rund 50 Millionen Euro erhalten. Das, meine lieben Kollegen, kann aber nur der erste Schritt in Richtung Entlastung der Landwirte sein, denn – 2012 beschlossen, 2018 erstmals umgesetzt – die aus der neuen Einheitswertfeststellung resultierende Erhöhung der Sozialversicherungs­bei­träge war es, die die Landwirte massivst getroffen hat. Wenn man heute mit Bauern redet, weiß man, dass das der Grund ist, weshalb sie es nicht mehr schaffen, die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Auch wenn vieles damals vielleicht zwischen ÖVP und SPÖ koalitionär abgesprochen war, stößt bei mir heute noch immer auf das größte Unverständnis, dass alle neun Landwirtschaftskammerpräsidenten dieses Papier unterschrieben und gutgeheißen haben. Ich glaube, es ist wirklich notwendig, den Bauern immer wieder zu sagen, dass das einfach eine Katastrophe ist. Die neue Regierung wird sich mit dem Thema ganz ernsthaft auseinandersetzen müssen und Lösungen suchen müssen, um den Bauern diesbezüglich Entlastung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lindinger.)

Ein Thema, unabhängig von der Steuerreform, freut mich ganz besonders, nämlich dass es gestern im EU-Unterausschuss gelungen ist, das Mercosur-Abkommen zu verhindern, um für die Landwirte, aber auch für die österreichischen Konsumenten Klarheit zu schaffen, dass sie weiterhin die guten Produkte aus Österreich bekommen und keine Angst vor wirklich minderwertigen Produkten aus Südamerika, wie bei­spielsweise Fleisch, haben müssen.

Der erste Teil der Steuerreform – und das freut mich ganz besonders – ist trotz Wahlkampf zur Umsetzung gekommen. Diesbezüglich gilt vor allem Hubert Fuchs und August Wöginger wirklicher Dank, da sie unabhängig vom gesamten Wahlkampf – Thema Wahlkampfauseinandersetzung – eine Lösung gefunden haben, sodass man die Steuerreform zur Umsetzung bringt. Das war es auch, was diese Koalition aus­gezeichnet hat. Wir haben mit Vernunft, ohne Streit, ohne persönliche Anfeindungen Lösungen gesucht und für Österreich gearbeitet.

Ich bin ganz neugierig, wie die nächste Koalition ausschauen wird. Wir haben es ge­rade wieder erlebt, wie gut ÖVP und SPÖ zusammenarbeiten können. Und ich bin neugierig, wie das vielleicht die Bauern zu genießen bekommen, wenn die Grünen plötzlich Landwirtschaftspolitik machen. Deshalb: Wir haben gut gearbeitet, und ich freue mich, dass es in der Form weitergehen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Wimmer ist zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.03.57

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es könnte sein, dass das heute wirklich ein besonderer Tag für die Arbeitnehmer wird. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, denn es gibt eine Chance, vielleicht ein paar Korrekturen von ein paar Grauslichkeiten der Ära Kurz, die vor allem federführend von Altkanzler Kurz umgesetzt wurden, durch- und umsetzen zu können. (Abg. Sieber: Wieder-Kanzler!) – Noch nicht, warte es einmal ab! Er ist noch nicht Wieder-Kanzler.

Ich halte es ja fast nicht mehr aus, wenn der Altkanzler sich bei jeder Gelegenheit hinstellt und sagt: Die Arbeitnehmer dürfen nicht die Dummen sein. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Sieber.) Es gibt natürlich einige hier herinnen, die das nach­plappern.

Kolleginnen und Kollegen! Es war Kurz, der den Arbeitnehmern die 12 Stunden umge­hängt und ihnen damit die Möglichkeit genommen hat, selbstbestimmt zu arbeiten. Es war Altkanzler Kurz, der die Sozialversicherungen niedergewalzt hat, übrigens Schwarze reingesetzt und die Roten rausgeschmissen hat. Und es war Kurz, der 300 000 Menschen den Karfreitag gestohlen hat, Kolleginnen und Kollegen – drübergefahren und ersatzlos gestrichen. (Beifall bei der SPÖ. – Widerspruch bei der ÖVP.) Ihr stellt euch hierher und sagt, die Arbeitnehmer dürfen nicht die Dummen sein.

An die Aktion 20 000 habe ich jetzt noch gar nicht gedacht: Ihr habt Tausende Men­schen, die keine Chance haben, wieder in einen Arbeitsprozess hineinzukommen, im Regen stehen gelassen, Kolleginnen und Kollegen – und das wird sich rächen. Ihr werdet daran noch denken. Ihr werdet von der Vergangenheit eingeholt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Sieber.) Ich bin aber eigentlich heute hier angetreten, um Pensionen und Abschläge ein bissel zu beleuchten (Abg. Haubner: Die alte SPÖ ist wieder da!), aber auch die Abschläge für die Bauern, die Abschläge für Selbstständige und natürlich jene für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist auch euer Problem.

Wenn Menschen heute nicht bis 65 arbeiten können, dann haben die das Problem, dass sie, wenn sie mit 62 in die Korridorpension gehen, diese Abschläge von 15,3 Pro­zent ein Leben lang mitnehmen. Mit dieser Maßgabe, mit dieser Geschichte muss abgefahren werden. Die Abschläge sind einzustellen, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man 45 Jahre gearbeitet hat, dürfen keine Abschläge anfallen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich schaue ganz besonders hin, wenn ihr dann eure Soldaten ausschickt, liebe Damen und Herren der ÖVP! (Abg. Fürlinger: Wir haben wenigstens welche!) Agenda Austria vor zwei Tagen: Pensionssystem unfinanzierbar, 20 Milliarden Euro Budgetzuschuss. – Das wurde am Rande erwähnt.

Die letzten drei Jahre haben sich die Zuschüsse verringert. Und wenn man schon über Zuschüsse redet, dann reden wir natürlich auch darüber, wo die Zuschüsse hin­kommen! Schauen wir uns an, wie die Eigenfinanzierungsquoten bei den Arbeitern, bei den Angestellten ausschauen! Arbeiter und Angestellten finanzieren sich die Pension zu 85 Prozent selber, bei den Arbeitern sind es überhaupt 97 Prozent. Ein wenig blöder schaut es schon bei den Selbstständigen aus, da muss der Staat – aber dazu stehen wir – 50 Prozent beisteuern. (Zwischenrufe der Abgeordneten Fürlinger und Sieber.) Jetzt ist Herr Strasser gerade nicht da: Für die Bauern muss der Staat 80 Prozent beisteuern. Das sage ich gerade deshalb, damit wir wissen, wovon wir reden, Kolleginnen und Kollegen! Darum stehen wir auch zu diesem Zuschusssystem, meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Fürlinger.)

Ich bringe dazu zwei Abänderungsanträge ein, da das alles ja sonst nicht funktioniert.

Der erster Abänderungsantrag betrifft vor allen Dingen Arbeiter, Angestellte und alle unselbstständigen Beschäftigten:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zu 688 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Das ist der falsche Antrag, der liegt mir so nicht vor. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)


Abgeordneter Rainer Wimmer (fortsetzend): Nein? – Vielleicht lese ich ihn eh deswegen vor, wenn Sie den noch nicht haben. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Es wurde handschriftlich etwas geändert, und zwar: a) Nach Z 1 wird folgende Z 1b eingefügt:

»1b. [...]“

Diese Ergänzung dürften Sie nicht haben. Ich nehme aber an, es ist dieser Antrag gemeint. Bitte setzen Sie fort!


Abgeordneter Rainer Wimmer (fortsetzend): „[...] Im § 236 wird nach Abs. 4a folgender Abs. 4b eingefügt:

„(4b) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate der Pflicht­ver­sicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bundesgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 261 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a dieses Bundesgesetzes oder §§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b GSVG oder §§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b BSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.“«

b) Im § 727 Z 1 in der Fassung der Z 4 wird vor dem Ausdruck „292 Abs. 4“ der Ausdruck „236 Abs. 4b,“ eingefügt.

*****

Das war der erste Abänderungsantrag.

Ich komme nun zum zweiten Abänderungsantrag, zu jenem der Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zu 687 der Beilagen, in dem es um die Selbst­ständigen und die Bauern geht – wir sind ja solidarisch und wollen diese ebenfalls dabei haben, damit diese ebenfalls keine Abschläge haben.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie gefolgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert: Die Ziffer - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag wurde verteilt. Sie brauchen ihn nur in den Grundzügen zu erläutern, Sie müssen ihn nicht verlesen.


Abgeordneter Rainer Wimmer (fortsetzend): In den Grundzügen erläutert: Es geht ebenfalls um die 540 Beitragsmonate. Sind diese erreicht, dann gibt es keine Ab­schläge mehr. Bei jenen Menschen, die 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kinder­erziehung erworben haben, werden diese mit eingerechnet.

Meine sehr geschätzte Frau Präsidentin, wenn Sie damit einverstanden sind, dann ist dieser Antrag damit auch ordentlich und ordnungsgemäß eingebracht. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

13.11

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Nach Z 1 wird folgende Z 1b eingefügt:

»1b. Im § 236 wird nach Abs. 4a folgender Abs. 4b eingefügt:

„(4b) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate der Pflichtver­sicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bundesgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 261 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a dieses Bundesgesetzes oder §§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b GSVG oder §§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b BSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflicht­versicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.“«

b) Im § 727 Z 1 in der Fassung der Z 4 wird vor dem Ausdruck „292 Abs. 4“ der Ausdruck „236 Abs. 4b,“ eingefügt.

Begründung

Wer mindestens 45 Jahre lang erwerbstätig war, soll in Zukunft keine Pen­sions­abschläge mehr haben, auch wenn der Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr erfolgt.

Dabei werden auch bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitrags­monate der Erwerbstätigkeit berücksichtigt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

Zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­ab­gabege­setz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 6 erhält die Bezeichnung „5a.“ und folgende Z 6 wird eingefügt:

»6. Dem § 120 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate auf Grund einer Er­werbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bun­desgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 139 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b dieses Bundesgesetzes oder §§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a ASVG oder §§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b BSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.“«

b) Im § 376 Z 1 in der Fassung der Z 7 wird vor dem Ausdruck „149 Abs. 4“ der Ausdruck „120 Abs. 7,“ eingefügt.

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 4 erhält die Bezeichnung „3a.“ und folgende Z 4 wird eingefügt:

»4. Dem § 111 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bundesgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 130 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b dieses Bundesgesetzes oder §§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a ASVG oder §§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b GSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.«“

b) Im § 369 Z 1 in der Fassung der Z 5 wird vor dem Ausdruck „140 Abs. 4“ der Ausdruck „111 Abs. 8,“ eingefügt.

Begründung

Wer mindestens 45 Jahre lang erwerbstätig war, soll in Zukunft keine Pensions­ab­schläge mehr haben, auch wenn der Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr erfolgt.

Dabei werden auch bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitrags­monate der Erwerbstätigkeit berücksichtigt.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ein Antrag wurde vorgelesen und somit ordnungs­gemäß eingebracht, der andere wurde verteilt und in den Grundzügen erläutert und steht somit auch mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort. – Bitte.


13.11.39

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Das war jetzt eine schwierige Geburt, wie man gesehen hat. Ich darf vielleicht zu dem, was zuvor gesagt worden ist, etwas ergänzen: Herr Abgeordneter Wimmer! Wir haben unter Bundeskanzler Sebastian Kurz gemeinsam mit der Regierung in diesem Land, hier im Nationalrat vieles weiter­bringen können: eine Erleichterung, eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes, nicht nur für die Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern vor allem auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit sie sich ihre Zeit gut und selbstständig einteilen können. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Wir haben in der Sozialversicherung wichtige Maßnahmen gesetzt (Zwischenruf des Abg. Matznetter): eine Strukturreform, über die wir über Jahrzehnte gesprochen haben, die uns eh keiner mehr abgenommen hat, die wir jetzt endlich auch umsetzen konnten. Wir haben auch eine echte Entlastung für die Menschen in Österreich erreicht, damit ihnen mehr Netto vom Brutto bleibt. Dies haben wir in den letzten ein­einhalb Jahren erreicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Worauf ich heute aber aus diesem gesamten Konvolut tatsächlich zu sprechen kom­men möchte, ist das Digitalsteuerpaket. Sie alle sind jetzt, aber auch das ganz Jahr über unterwegs, so wie ich gerade in meinem Wahlkreis Weinviertel, und wenn Sie mit Unternehmerinnen und Unternehmer sprechen, dann nennen diese wesentliche Punkte, die ihnen das Leben erleichtern würden: Das ist zum einen natürlich der Fach­kräftemangel, angesichts dessen wir schauen müssen, dass Lehrlinge gefunden und ausgebildet werden können, damit die Fachkräfte von morgen auch zur Verfügung stehen und sich einbringen können. Zum anderen ist es natürlich auch die Bürokratie; es braucht in diesem Bereich eine Entlastung, damit mehr Raum zum Atmen bleibt. Und zu guter Letzt geht es ihnen auch immer wieder um einen fairen Wettbewerb, um Steuergerechtigkeit.

Das ist sicherlich ein Thema, das uns auf österreichischer Ebene und auf intern­ationaler Ebene beschäftigt. Eine faire Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle ist seit Jahren ein Thema; und es wird, wie wir sehen, zwar diskutiert, es zeigen sich aber leider noch in keiner Richtung Fortschritte. Gerade in Österreich haben wir uns in diese Debatten auch immer wieder eingebracht, vor allem durch unseren ehemaligen Finanz­minister Hartwig Löger. Wir setzen uns dafür ein, Gewinne dort zu besteuern, wo sie tatsächlich anfallen, beispielsweise mit einer digitalen Betriebsstätte, aber, wie gesagt, auf europäischer Ebene, vor allem aber auch auf OECD-Ebene ist noch kein Licht am Ende des Tunnels sichtbar.

Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, eine nationale Lösung umzusetzen, um aufzuzeigen, dass auch nationale Maßnahmen gesetzt werden, die natürlich nur ein erster Schritt und nicht der ganze Weg sind, aber natürlich trotzdem ein Mittel, bis wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Das ist unter anderem eine Werbeabgabe auf Onlinewerbung, das ist aber auch das Anfallen einer Umsatzsteuer ab dem ersten Cent bei Packerln aus Drittländern, und das ist natürlich auch, dass Plattformen wie Airbnb, die Vermittlungsdienste leisten, mit an Bord genommen werden, um Steuer­gerechtigkeit herzustellen.

Dafür stehen wir auch, das darf ich auch hier sagen. Wir stehen dafür, dass den Men­schen am Ende des Monats mehr überbleibt, mehr Netto vom Brutto. Wir stehen für Steuergerechtigkeit, und wir stehen für einen fairen Wettbewerb. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.15.06

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein umfangreiches Paket vor, über das man, wie die Diskussion der letzten zwei Stunden gezeigt hat, durchaus unter­schiedlicher Auffassung sein kann.

Ich fange gleich mit dem Beitrag des Abgeordneten Fuchs an: Herr DDr. Fuchs, der im Zivilberuf Steuerberater ist, erzählt uns, dass ein Kleinbetrieb, eine Spenglerei, bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer einen Wert von 10 Millionen Euro haben könnte, dabei weiß er ganz genau, bei einer Bewertung nach dem Wiener Verfahren (Abg. Rossmann: Genau, Wiener Verfahren!) müsste dieser Betrieb, der als Spenglerei natürlich niemals besonders viele Aktiven hat, außer vielleicht ein paar Maschinen, Gewinne in vielfacher Millionenhöhe abwerfen, um auf 10 Millionen Euro zu kommen.

Ist das Ihre Vorstellungswelt? Wissen Sie, wie es den KMUs wirklich geht? – (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Sehen Sie sich das Medianeinkommen der Selbstständigen an: Wir reden von 12 000, 14 000 Euro im Jahr, nicht von Millionen, Herr Kollege Fuchs! Das ist Ihre Vorstellung vom kleinen Mann, und daher lehnen Sie auch ab, dass diese einen Beitrag zahlen müssen. Daher beschließen Sie hier ge­meinsam mit den Türkisen eine Regelung, bei der – ein Beispiel – bei den Selbst­ständigen die höchste Entlastung im Bereich der Höchstbeitragsgrundlage erfolgt. An­statt dass Sie auf die kleinen Betriebe und auf die Selbstständigen schauen und dieselbe Entlastung wie bei Arbeitern und Angestellten, bei PensionistInnen und Beamten machen – nein! –, machen Sie eine Sonderregelung, und zwar gemeinsam mit der ÖVP, indem Sie ein Prinzip durchbrechen – das hatten wir in dem Land bisher nicht! –, nämlich dass die Krankenversicherung aus den Beiträgen finanziert wird. Sie stellen bei den Bauern und Selbstständigen auf Steuerfinanzierung um. Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, Herr Kollege (in Richtung ÖVP), genau das beschließen Sie. Sie senken die Beiträge ein Jahr früher und machen das nicht für alle kleinen und mittleren Einkommen gleich, wie es sein sollte.

Die Verteilungswirkung, die das hat, beschreibt unser eigener Budgetdienst, der Bud­getdienst des Parlaments. Wer in der Beantwortung des Budgetdienstes vom 18. Sep­tember nachliest, stellt fest, dass bei den Bauern und Selbstständigen der maximale Entlastungsbetrag bei Einkommen ab der Höchstbeitragsgrundlage erreicht wird. Weiters analysiert unser Budgetdienst, dass in Absolutbeträgen die Entlastung in den Haushalten der Selbstständigen und Bauern im fünfte Quintil – also für die obersten 20 Prozent – doppelt so hoch wie für jene im ersten Quintil ist. Das heißt, nix da mit kleinen und unteren Einkommen, nur erste Etappe – Sonderregelung!

Damit wir all das ausbessern können, möchte ich hier einen umfangreichen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag zum Antrag 984/A der Abgeordneten Wöginger, Fuchs, Kopf, Brückl, Kolleginnen und Kollegen einbringen.

Da dieser sehr umfangreich ist, Frau Präsidentin, und auch bereits im Saal verteilt wurde, würde ich mir erlauben, ihn nur in seinen Grundzügen zu erläutern:

Zunächst einmal zu den Änderungen im Einkommensteuergesetz: Da wollen wir eine Anpassung bei der Steuerfreiheit der Essensgutscheine; das sind seit Ferdinand Lacina, wenn ich mich richtig erinnere, Beträge in der sogenannten Wurstsemmelhöhe. Da wollen wir auf 8 Euro kommen.

Wir wollen im § 19 beim Rehageld und bei den Wiedereingliederungsgeldern eine Regelung, wie wir sie sonst auch schon haben, nämlich vom Zuflusszeitpunkt weg in Richtung Anspruchszeitraum.

Wir wollen, dass im § 124b, SV-Bonus, die Dienstnehmer genauso wie die Selbst­ständigen und die Bauern im Jahr 2020 ihre Entlastung bekommen, und wollen daher dort die Umgliederung zwischen den Ziffern 344 und 345, womit bereits im Jahr 2020 für 2019 die entsprechende Entlastung kommen würde.

Wir wollen eine Abgeltung der kalten Progression. Wir wollen die 1 700 Euro steuerfrei herstellen. Da haben wir wieder den Zynismus gehört, als gesagt wurde, diese letzte Regierung hätte das ja schon längst durch den Familienbonus hergestellt. Bei der Aufzählung wurde vergessen, was mit denen ohne Kinder ist – nix da mit steuerfrei! Das stellen wir mit dieser Maßnahme her.

Wir wollen im Bereich des PendlerInnenabsetzbetrages eine Regelung machen, die von der Zumutbarkeit wegkommt und als Absetzbetrag diese Pendlerpauschale neu regelt, und zwar indem sie direkt als Absetzbetrag zur Auszahlung kommt.

Wir wollen im Steuerrecht eine Anhebung der Freibeträge bei Behinderung um 90 Pro­zent. Da geht es um die Anpassung, die seit dem Jahr 1988 nicht erfolgt ist.

Die Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses – zum Beispiel Sozialpläne – werden derzeit bis 22 000 Euro nur mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Wir wollen, dass diese Begrenzung zugunsten dieses Personenkreises auf 40 000 Euro angeho­ben wird.

Wir haben heute schon über die Versorgung mit Ärzten am Land und in vielen Re­gionen und auch in kleineren Städten geredet. Dort ist das Problem, dass Kolleginnen und Kollegen, die sich dort als Arzt niederlassen wollen, oft keine Ordination mieten können. Warum? – Weil der Vermieter mangels der Umsatzsteuerpflicht des Arztes die Vorsteuern aus den Investitionen zurückzahlen muss. Das ist natürlich ein Unsinn, weil damit verhindert wird, dass der Arzt sich dort niederlassen kann. Er bekommt den Mietvertrag gar nicht. Das wollen wir durch diesen § 28 Abs. 38 UStG ändern, nämlich mit einem Optionsrecht des Vermieters auf USt-Pflicht.

Wichtig ist – das haben wir im Ausschuss auch schon erläutert –: Wir wollen, dass Hygieneprodukte für Frauen dem begünstigten Steuersatz unterliegen. Frauen können sich das nicht aussuchen, und es ist nicht einzusehen, warum da der höchste Um­satzsteuersatz einkassiert wird. Ich verstehe die Kolleginnen überhaupt nicht, dass sie diesbezüglich nicht mitstimmen. Das ist die Einladung, auch bei dieser Änderung des Umsatzsteuergesetzes unserem Antrag zu folgen und damit etwas zugunsten der Frauen zu tun.

Wir wollen eine Änderung des Versicherungssteuergesetzes betreffend die Zahlungs­weise insofern, dass die erhöhten Prämien bei vierteljährlicher oder monatlicher Zah­lungsweise nicht in dieser Form anfangen. Wir haben das bereits bei den Neu­fahrzeugen ab 1.7.2020, und wir wollen, da diese nach dem WLTP-Zyklus zu zahlen sind, dass dieser Unterjährigkeitszuschlag zur Gänze entfällt.

Und ganz wichtig im Sinne der Klimapolitik: Wir wollen für den Bereich des Elektri­zitätsabgabegesetzes, dass auch beim öffentlichen Eisenbahnverkehr und im öffent­lichen Nahverkehr, also genau dort, wo die Eisenbahn fährt und wo die Straßenbahn fährt, die Befreiung für den Bahnstrom angewendet werden wird.

Ich lade Sie ein, meine Damen und Herren, stimmen Sie dem zu, dann könnten Sie noch etwas aus Ihrer Reform machen, ansonsten fürchte ich, dass ein Teil von dem nicht so positiv konnotiert wird, wie Sie es sich gerne wünschen würden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Zusatz- bzw. Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter

Genossinnen und Genossen

zum Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­abga­be­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­gesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzaus­gleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020), in der Fassung des Ausschussberichtes 687 d.B. – TOP 2

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der oben genannte Gesetzestext wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1a (§ 3 Abs. 1 Z 36) und 1b (§4 Abs. 4 Z 1) werden zu den Ziffern 1b und 1c und vor den neuen Ziffer 1b (§ 3 Abs. 1 Z 36) wird folgende Ziffer 1a eingefügt:

„1a. In § 3 Abs. 1 lautet die Z 17:

„17.      Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haus­halt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem täglichen Wert von 8 Euro steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Kon­sumation eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebens­mitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem täglichen Betrag von 2 Euro steuerfrei.““

2. Ziffer 6 lautet:

„6. § 16 Z 6 entfällt.”

3. Nach Ziffer 7 wird  folgende Ziffer 7a eingefügt:

„7a. § 19 wird wie folgt geändert:

a)         In Abs. 1 lautet die Z 2:

 „2) In dem Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht bzw. für das sie getätigt werden, gelten als zugeflossen:

-           Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abge­sprochen wird, Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c, das Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG, das Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG oder Umschu­lungsgeld gemäß § 39b AlVG,

-           versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen,

-           Nachzahlungen im Insolvenzverfahren sowie

-           Förderungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln im Sinne des § 3 Abs. 4, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Bezüge.“

b)         Abs. 2 lautet:

„(2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalen­derjahr als abgeflossen für das der Anspruch bestand bzw. für das sie getätigt wurden. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt.““

4. Nach Ziffer 13 (§ 33) wird folgende Ziffer 13a-13e eingefügt:

“13a. § 33 Abs. 2 lautet:

„(2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind Absetzbeträge in folgender Reihenfolge abzuziehen:

1. Der Familienbonus Plus gemäß Abs. 3a; der Familienbonus Plus ist insoweit nicht abzuziehen, als er jene Steuer übersteigt, die auf das gemäß Abs. 1 zu versteuernde Einkommen entfällt.

2. Der Pendlerabsetzbetrag gemäß Abs. 5 Z 4.

3. Die Absetzbeträge nach Abs. 4, Abs. 5 Z 1 bis Z 3 und Abs. 6.“

13b. In § 33 Abs. 5 Z 2 wird die Wortfolge “Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6” durch das Wort “Pendlerabsetzbetrag gemäß Abs. 5 Z 4” ersetzt.

13c. In § 33 Abs. 5 lautet die Ziffer 4:

            „4. Für die Berücksichtigung der Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt:

            a)         Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit. b bis j steht zusätzlich ein Pendlerabsetzbetrag zu. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerabsetzbetrag sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.

            b)         Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahr­ten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pend­lerabsetzbetrag zu.

            c) Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar, steht ab dem zweiten Kilometer einfache Wegstrecke ein Pendlerabsetzbetrag von 200 € jährlich (Grundbetrag) zu, beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km, erhöht sich der jährliche Pendlerabsetzbetrag um 20 Euro je Kilometer einfache Wegstrecke. Der Pendlerabsetzbetrag beträgt höchsten 1.600 Euro jährlich.           

            d) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt der Pendlerabsetzbetrag 200 Euro jährlich (Grundbetrag) sowie zusätzlich je Kilometer einfache Wegstrecke 10 Euro jährlich, höchstens 800 Euro jährlich. Benützt der Steuerpflichtige überwiegend für diese Fahrten öffentliche Verkehrsmittel, kann je Kilometer einfacher Wegstrecke ein erhöhter Betrag von 20 Euro jährlich angesetzt werden, der Pendlerabsetzbetrag beträgt höchstens 1.600 Euro jährlich (Klimabonus). Die tatsächlichen Ausgaben für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sind beleg­mäßig nachzuweisen.

            e)         Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Pendlerabsetzbetrages gemäß lit. c oder d ist, dass der Arbeitnehmer an mindestens elf Tagen im Kalen­dermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Ist dies nicht der Fall gilt Folgen­des:

            –          Fährt der Arbeitnehmer an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht der jeweilige Pendlerabsetzbetrag zu zwei Drittel zu. Werden Fahrtkosten als Fami­lienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerabsetzbetrag für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu.

            –          Fährt der Arbeitnehmer an mindestens vier Tagen, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht der jeweilige Pendlerabsetzbetrag zu einem Drittel zu. Werden Fahrtkosten als Fami­lienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerabsetzbetrag für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu.

Einem Steuerpflichtigen steht im Kalenderjahr höchstens ein Pendlerabsetzbetrag in vollem Ausmaß zu.

            f)          Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pend­lerabsetzbetrages entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) maßgeblich.

            g)         Für die Inanspruchnahme des Pendlerabsetzbetrages hat der Arbeit­nehmer dem Arbeitgeber auf einem amtlichen Formular eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen abzugeben oder elektronisch zu übermitteln. Der Arbeitgeber hat die Erklärung des Arbeitnehmers zum Lohnkonto (§ 76) zu nehmen. Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung des Pendlerabsetzbetrages muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden.

            h)         Der Pendlerabsetzbetrag ist auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungs­zeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder Urlaub befindet.

            i)          Wird ein Arbeitnehmer, bei dem die Voraussetzungen für die Berück­sich­tigung eines Pendlerabsetzbetrages vorliegen, überwiegend im Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 befördert, steht ihm ein Pendlerabsetzbetrag nur für jene Wegstrecke zu, die nicht im Werkverkehr zurückgelegt wird. Erwachsen ihm für die Beförderung im Werkverkehr Kosten, sind diese Kosten bis zur Höhe des sich aus lit. c, d oder e ergebenden Betrages als Pendlerabsetzbetrag zu berücksichtigen.

            j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“

13d. § 33 Absatz 9 lautet:

„(9) Soweit kein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (Abs. 5 Z 3), kein Pen­sionistenabsetzbetrag (Abs. 6) oder kein SV-Bonus (Abs. 8 Z 2) zusteht, erhalten Versicherte nach § 14f oder § 21 GSVG oder § 24 BSVG einen SV-Bonus in Höhe von 300 Euro jährlich, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen 15.500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser SV-Bonus vermindert sich zwischen Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro gleichmäßig einschleifend auf Null. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung gem. § 41.“

13e. In § 33 wird nach Abs. 11 folgender Abs. 12 angefügt

„(12) Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf eines Bundesgesetzes über eine Anpassung der Werte gemäß § 33 vorzulegen, wenn die gemäß Z 1 ermittelte Inflation seit der letzten Anpassung mindestens 5% erreicht hat. Der Entwurf hat vorzusehen, dass die Grenzbeträge für die ersten drei Tarifstufen des Abs. 1 sich zumindest um den Prozentsatz der gemäß Z 1 ermittelten Inflation erhöhen. Der Entwurf ist bis spätestens 15. November dem Nationalrat vorzulegen.

            1.         Der Ermittlung der Inflation sind die kumulierten Jahresinflationsraten des von der Statistik Austria für die jeweiligen Kalenderjahre verlautbarten Ver­braucherpreisindex inklusive der für das aktuelle Kalenderjahr im September letzt­verfügbaren von der Oesterreichischen Nationalbank prognostizierten Jahresinflations­rate zu Grunde zu legen. Dabei ist der gesamte Beobachtungszeitraum seit der letzten Inflationsanpassung abzudecken. Der ermittelte kumulierte Inflationswert ist vor dem Vergleich mit der 5%-Grenze auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden.

            2.         Für Zwecke der Anpassung der Werte in § 33 ist vom Bundesminister für Finanzen auf Grundlage eines Berichts eines beauftragten, unabhängigen Wirt­schaftsforschungsinstituts ein Progressionsbericht zu erstellen, sobald im Juni des laufenden Kalenderjahres der gemäß Z 1 ermittelte kumulierte Inflationswert min­destens 4,75% erreicht, mit der Maßgabe, dass der Ermittlung die im Juni letzt­verfügbare von der Oesterreichischen Nationalbank prognostizierte Jahresinflations­rate zu Grunde zu legen ist. Der Bericht hat die einkommensspezifische Inflationswirkung auf alle Werte in § 33 sowie das daraus resultierende steuerliche Mehraufkommen im Jahr der Erstellung des Berichts insbesondere auf Basis der letztverfügbaren Kon­sumerhebung der Statistik Austria und der letztverfügbaren Daten aus der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) der Statistik Austria unter Zugrundelegung der letztverfügbaren Inflationswerte zu analysieren und umfassend darzustellen. Der Bericht ist dem Nationalrat bis spätestens 15. September vor­zu­legen.““

5. Nach Ziffer 14 werde die folgenden Ziffern 14a, 14b und 14c eingefügt:

„14a. § 35 Abs. 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            143

35% bis 44% ............................................................            189

45% bis 54% ............................................................            462

55% bis 64% ............................................................            559

65% bis 74% ............................................................            690

75% bis 84% ............................................................            827

85% bis 94% ............................................................            964

ab 95% .....................................................................            1.380.“

14b. § 41 Abs 1 Z 6. lautet:

„der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 33 Abs 5 Z 4 lit. g nicht nachgekommen ist.“

14c. § 62 Z 6 entfällt.“

6. Nach Ziffer 16 wird folgende Ziffer 16a eingefügt:

„16a. In § 67 Abs. 8 lit. f wird der Betrag von „22.000“ durch den Betrag „40.000“ ersetzt.“

7. In Ziffer 21(§ 124b) lit d) lauten die Ziffern 343, 344 und 345:

„343. § 17 Abs. 3a, § 19 und § 21 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xx/2019, sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzu­wenden.

344. § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f, § 3 Abs. 1 Z 17, § 25 Abs. 1 Z 3 lit. f, § 33 Abs. 2, Abs. 5 Z 2 und Z4, § 35 Abs. 3, § 66, § 67 Abs. 2, § 77 Abs. 3 und Abs. 4a, § 102 Abs. 1 Z 2 und 3, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019, sind erstmalig anzu­wenden, wenn

                        – die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020,

                        – die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden.            

In § 33 Abs. 8 Z 2 wird die Wortfolge “ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6” durch die Wortfolge “einen Pendlerabsetzbetrag gemäß Abs. 5 Z 4” ersetzt, die Änderung in dieser Fassung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

345. § 33 Abs. 3a Z 4, § 33 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 Z 2 und Z 3, Abs. 8 Z 2 und Z 3,§ 33 Abs. 10 und Abs. 11, § 34 Abs. 6, § 84 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019, sind erstmalig anzuwenden, wenn

                        – die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019,

                        – die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2018 enden. ““

8. Nach Ziffer 21 (§ 124b) wird folgende Ziffer 21a eingefügt:

„21a. In § 124b wird nach Z 345 folgende Ziffer 346 angefügt:

            „346.    § 33 Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Bei der erstmaligen Anpassung der Werte in § 33 gemäß § 33 Abs. 12 sind die von der Statistik Austria ab dem Kalenderjahr 2020 verlautbarten kumulierten Jahresinflationsraten inklusive der für das aktuelle Kalen­derjahr im September letztverfügbaren von der Oesterreichischen Nationalbank pro­gnostizierten Jahresinflationsrate zu Grunde zu legen.““

II. Artikel 4 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 7 lautet:

„7. § 28 wird wie folgt geändert:

a) In § 28 Abs. 38 Z 1 letzter Satz wird die Wortfolge „die ihn zum Bezug einer Beihilfe nach § 1, § 2 oder § 3 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes“ durch die Wortfolge „die ihn zum Bezug einer Beihilfe nach § 1, § 2 oder § 3 Abs 1. und Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes“ ersetzt. 

b) Nach § 28 Abs. 48 wird folgender Abs. 49 angefügt:

„(49) 1. § 3 Abs. 15, § 6 Abs. 1 Z 27, § 10 Abs. 2 Z 8 und Z 9, § 12 Abs. 2 Z 2a, § 21 Abs. 6, § 28 Abs. 38 Z 1, Anlage 1 Z 35, Art. 1a, Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1 Z 1 und Z 3 bis 5 sowie Abs. 2, Art. 21 Abs. 3, Abs. 4 Z 2, Abs. 6 und 7 und Art. 24 Abs. 1 lit. a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft und sind erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzu­wenden, die nach dem 31. Dezember 2019 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

           2. § 22 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.““

2. Ziffer 8 lautet:

„8. a) Z 1 der Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2 UStG 1994) wird wie folgt geändert:

         „1. Bienen (Unterposition 0106 41 00 der Kombinierten Nomenklatur) und Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind.“

b) In der Anlage 1 (zu §10 Abs. 2 UStG) „Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände“ entfällt das Anführungszeichen in Ziffer 34 und wird nach Ziffer 34 folgende Ziffer 35 angefügt:

„35. Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, und ähnlich Waren, aus Stoffen aller Art (Position 9619 00 der Kombinierten Nomenklatur).“““

III. Artikel 7 (Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953) wird wie folgt ge­ändert:

1. In Z 3 (§ 6 Abs. 3) lautet die lit b) (Z 2): „b) Z 2 entfällt“

2. In Z 4 (§ 12) lautet die lit b): „b) In Abs. 3 wird folgende Z 32 angefügt:

       „32. In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 treten in Kraft,

1.         § 4 Abs. 3 Z 9 lit. a und f mit 1. Dezember 2019,

2. § 4 Abs. 3 Z 4 und 7, § 5 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 sowie § 6 Abs. 3 Z 1, 8 und 9 mit 1. Oktober 2020.

3. § 6 Abs. 3 Z 2 tritt mit 31. Dezember 2019 außer Kraft und ist auf alle Zahlungen von Versicherungsentgelten nicht mehr anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 fällig werden und Versicherungszeiträume betreffen, die nach dem 31. Dezember 2019 liegen.““

IV. Artikel 9 (Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 1 (§ 2 Z 4 Elektrizitätsabgabegesetz) wird nach der neu eingefügten Ziffer 4 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Ziffer 5 angefügt:

„5. elektrische Energie aus erneuerbaren Energieträgern zur Verwendung als Kraftstoff für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-, im U-Bahn-, im Straßenbahn- und im Oberleitungsbusverkehr.“

2. In Ziffer 2 wird im neu angefügten § 7 Abs. 8 die Wortfolge „§ 2 Z 3 und 4“ durch „§ 2 Z 3, Z 4 und Z 5“ ersetzt.

V. Artikel 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1 bis 6 entfallen.

2. Die Ziffer 6a wird zu Ziffer 1, Ziffer 6b zu Ziffer 2 und Ziffer 7 zu Ziffer 3.

3. In der neuen Ziffer 3 (zuvor Z 7 idF Ausschussbericht 687 d.B. zu §§ 376 und 377) lautet § 376:

„§ 376. Mit 1. Jänner 2020 treten die §§ 149 Abs. 4 lit. s und t sowie 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 in Kraft“

VI. Artikel 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1 bis 4 entfallen.

2. Die Ziffer 4a wird zu Ziffer 1, Ziffer 4b zu Ziffer 2 und Ziffer 5 zu Ziffer 3

3. In der neuen Ziffer 3 (zuvor Z 5 idF Ausschussbericht 687 d.B. zu §§ 369 und 370) lautet § 369

„§ 369.Mit 1. Jänner 2020 treten die §§ 140 Abs. 4 lit. s und t sowie 141 Abs. 1 lit. a sublit. Aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 in Kraft.“

Begründung

Zu I. Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

zu Z 1 (§ 3 Abs. 1 Z 17)

Bis zum Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (BGBl I 180/2004) war die Gewährung von freien oder verbilligten Mahlzeiten an Arbeitnehmer ohne Betrags­grenze steuerfrei. Mit 2005 wurden Gutscheine, die am Arbeitsplatz oder in dessen Nähe konsumiert werden konnten, bis zu 4,40 €, jene die für die Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden können bis 1,10 € steuerfrei gestellt. Diese Beträge wurden seither nicht angepasst, inflationsbedingt ist daher eine Anpassung auf 8 € bzw. 2 € geboten.

Die bisherige Einschränkung der nur tageweisen Verwendung des Gutscheines erweist sich als zu wenig lebensnahe Regelung, weshalb sie flexibilisiert werden soll. Die Steuerfreiheit besteht bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 8 € bzw. 2 €, die Einlösung des Gutscheines oder der Gutscheine an nur einem Tag ist aber nicht mehr erforderlich. Damit wird den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechnung getragen. 

zu Z 3 (§ 19)

Die Besteuerung des Rehageldes bzw. Krankengeldes ist derzeit so gestaltet, dass es bei längeren Verfahrensdauern und kumulierten Zahlungen in einem Jahr für die An­spruchsberechtigten zu ungerechtfertigten Steuernachteilen kommt, wenn diese Gelder im Zeitpunkt des Zuflusses gemeinsam besteuert werden. Würde für die Besteuerung statt auf den Zuflusszeitpunkt auf das Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht, abgestellt werden, ließe sich die höhere Besteuerung nach der derzeitigen Regelung glätten.

Zu Z 2 und Z 4 (§ 33 Abs. 2 und Abs. 5)

Die zunehmende Klimakrise erfordert steuerliche Maßnahmen, die CO2-Emissionen minderndes Verhalten fördern. Die Ökologisierung des Pendlerpauschales ist eine wichtige steuerliche Maßnahme, um einen Anreiz für umweltfreundliches Verkehrs­verhalten zu setzen. Nach der bisherigen Regelung mindert das Pendlerpauschale die steuerliche Bemessungsgrundlage, setzt aber keinen Anreiz vom CO2-emittierenden Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Zudem haben hohe Einkommen bei gleicher Pendlerstrecke einen von der Steuertarifstufe abhängigen hö­heren Steuerreduktionseffekt als niedrigere und mittlere Einkommen. Mit der vorge­schlagenen Ökologisierung soll das Pendlerpauschale in einen PendlerInnen­absetz­betrag umgewandelt werden, dies führt zu einer sofortigen Minderung der Steuer­zahlung (Gutschrift in Höhe des PendlerInnenabsetzbetrages wird von der zu zah­lenden Lohnsteuer abgezogen). 

Die Berücksichtigung der PendlerInnenkosten im Steuerrecht soll einfacher, gerechter und klimafreundlicher werden. Die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Pendler­pau­schale werden ebenso wie die anderen Voraussetzungen (z.B. öffentliche Verkehrsmittel hinsichtlich der halben Wegstrecke nicht zumutbar) auch für den PendlerInnenabsetzbetrag übernommen. PendlerInnen, die nur den kleinen Pend­lerInnenabsetzbetrag erhalten, aber die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nachweisen können, zB durch Vorweisen eines Jahrestickets im Rahmen der Veranlagung, sollen Anspruch auf den großen Pendlerabsetzbetrag haben (“Klima-Bonus”).

Der Absetzbetrag berechnet sich pro Kilometer einfacher Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, es steht neben einem Grundbetrag von 200 Euro/Jahr zu:

            1)         Ist die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar, steht der große PendlerInnenabsetzbetrag in Höhe von 20 Euro jährlich je Kilometer einfacher Fahrtstrecke zu.

            2)         Ist die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar, steht ein jährlicher PendlerInnenabsetzbetrag von 10 Euro je Kilometer einfacher Wegstrecke.

                        2a) wird statt einem PKW ganzjährig ein öffentliches Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte genutzt erhöht sich dieser Betrag auf 20 Euro je Kilometer einfacher Wegstrecke (“Klimabonus”).

Beispiel 1: einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 25 km, öffentliches Verkehrsmittel zumutbar, es wird aber mit dem eigenen PKW gefahren:

Der PendlerInnenabsetzbetrag beträgt         200 Euro Grundbetrag (für die ersten 20 km)

                                                           + 25km x 10 Euro kleiner PendlerInnenabsetzbetrag,

                                                           in Summe jährlich 450 Euro.

Beispiel 2: einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 25 km, öffentliches Verkehrsmittel zumutbar, für die tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte werden tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt, dazu werden die Kosten der Mo­nats/Jahreskarten nachgewiesen:

Der PendlerInnenabsetzbetrag beträgt         200 Euro Grundbetrag (für die ersten 20km)

                                                           + 25km x 20 Euro großer PendlerInnenabsetzbetrag,

                                                           in Summe jährlich 700 Euro (Klimabonus).

Beispiel 3: einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 80 km, öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar, es wird  mit dem eigenen PKW gefahren:

Der PendlerInnenabsetzbetrag beträgt         200 Euro Grundbetrag (für die ersten 20 km)

                                                           + 80km x 20Euro großer PendlerInnenabsetzbetrag,

                                                           in Summe jährlich 1.600 Euro (Höchstbetrag).

Die geltenden Reglungen zum erhöhten Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung bleiben auf den PendlerInnenabsetzbetrag anwendbar.

Zu Z 4 (§ 33 Abs. 12 und § 124b Z 346)

Es soll sichergestellt werden, dass die mit Steuerreformgesetzen beschlossene Senkung des Einkommensteuertarifs nicht durch den Effekt der so genannten „kalten Progression“ verloren geht. Aus diesem Grund soll eine Anpassung der Werte in § 33 vorgesehen werden. Es soll sich dabei ausschließlich um eine Anpassung auf Grund der Inflation handeln, lediglich diese ist zu ermitteln und abzugelten. Eine etwaige Deflation zieht dementsprechend keine Anpassung der Grenzen der Tarifstufen nach sich. Vor der erstmaligen Anpassung ist eine Tarifreform, die die bisher seit der letzten Steuerreform aufgelaufene kalte Progression abgilt, erforderlich (2020).

Die Anpassung der Werte in § 33 soll nach den in § 33 Abs. 12 vorgesehenen Kriterien erfolgen:

Es ist jährlich zu überprüfen, ob die Inflation seit der letzten Anpassung der Tarifstufen – bei der erstmaligen inflationsbedingten Anpassung beginnend mit der Jahres­inflationsrate für das Kalenderjahr 2020 – einen Wert von mindestens 5% erreicht hat.

Die Berechnung der Inflation soll anhand der kumulierten von der Statistik Austria veröffentlichten Inflationsraten der Vorjahre zuzüglich der prognostizierten Inflations­rate für das laufende Jahr erfolgen. Da für das laufende Jahr noch keine endgültige Inflationsrate vorliegt, ist die von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichte prognostizierte Inflationsrate heranzuziehen und zwar die im September aktuellste verfügbare für das laufende Jahr prognostizierte Inflationsrate.

Ist seit der letzten Anpassung des Tarifs – bzw. bei der erstmaligen Anpassung seit dem Jahr 2020 – eine Inflation von 5% erreicht worden, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag über die Anpassung der Werte in § 33 vorzulegen. Dabei sind die Grenzbeträge der ersten drei Tarifstufen – das sind derzeit 11 000 bzw. 18 000 Euro – zumindest im Ausmaß der ermittelten Inflation zu erhöhen.

Vor der Vorlage des Gesetzesvorschlages ist durch ein vom Bundesminister für Finanzen beauftragtes personell und fachlich qualifiziertes Wirtschafts­forschungs­insti­tut gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen ein Progressionsbericht zu erstellen, der die Wirkung der einkommensspezifischen Inflation auf die Werte in § 33 und das daraus resultierende steuerliche Mehraufkommen im Jahr der Erstellung des Berichts analysiert und umfassend darstellt. Durch Berücksichtigung der einkom­mens­spezifischen Inflationswirkung auf die Werte in § 33 wird anerkannt, dass sich die Warenkörbe und damit die durchschnittlichen Inflationsraten zwischen den Einkom­mens­gruppen unterscheiden und der Gesetzgeber alle Einkommensgruppen gleich behandeln möchte.

Inhaltlich soll der Bericht auf verschiedenen Daten basieren, und zwar insbesondere auf der Konsumerhebung der Statistik Austria und auf der EU-Statistik über Ein­kommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Dabei sind jeweils die aktuellsten verfüg­baren veröffentlichten Daten heranzuziehen. Aus diesen Datensätzen können durch­schnittliche Inflationsraten für bestimmte Einkommensgruppen gebildet werden.

Der Progressionsbericht ist bis spätestens 15. September des jeweiligen Jahres dem Nationalrat vorzulegen.

Dieser Bericht ist dann zu erstellen, wenn im Juni der ermittelte kumulierte Inflations­wert zumindest 4,75% beträgt. Die Berechnung der kumulierten Jahresinflationswerte erfolgt wiederum anhand der von der Statistik Austria veröffentlichten Inflationsraten der Vorjahre zuzüglich der prognostizierten Inflationsrate für das laufende Jahr. Im Rahmen dieser Berechnung ist für das laufende Kalenderjahr die im Juni aktuellste verfügbare von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichte prognostizierte Jahresinflationsrate heranzuziehen. Die niedrigere Schwelle von 4,75% soll sicher­stellen, dass jedenfalls der Bericht vorliegt, wenn die Möglichkeit des Erreichens der 5% Grenze besteht.

Wird der Bericht erstellt, jedoch die gesetzlich geforderte 5%-Schwelle, unter Zu­grundelegung der kumulierten Inflationsraten seit der letzten Anpassung inklusive der im September letztverfügbaren Inflationsprognose, nicht erreicht, folgt dem Bericht kein Gesetzesvorschlag zur Anpassung der Werte in § 33.

Beispiel:

Beispiel für die Berechnung der kumulierten Inflationsrate für den gesamten Beobachtungszeitraum:

Jahre nach letzter erfolgter Anpassung

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

VPI, realisierte

Veränderungsrate

1,8%

2,0%

 

VPI, prognostizierte Veränderungsrate

 

 

1,9%

Kumulierte Inflationsrate (Formel)

= 1,8%

=(1+1,8%)*(1+2,0%)-1

=(1+1,8%)*(1+2,0%)*(1+1,9%)-1

Kumulierte Inflationsrate (Ergebnis)

1,8000%

3,8360%

5,8089%

Im oben angeführten Beispiel wird die 5%-Schwelle im Jahr 3 überschritten. Der exakte kumulierte Inflationswert wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet mit 5,81% festgelegt. Die Anpassung der Tarifstufen würde im Beispiel mit 1. Jänner des Jahres 4 erfolgen.

Um eine zeitgerechte Anpassung der technischen Infrastruktur im Bereich der Lohnverrechnung zu ermöglichen, soll der Progressionsbericht bis spätestens 15. September des betreffenden Jahres an den Nationalrat vorzulegen sein, sodass die Übermittlung des Gesetzesvorschlages an das Parlament zur inflationsbedingten Tarifanpassung bis spätestens 15. November des betreffenden Jahres erfolgen kann.

Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Zu Z 5 (§ 35 Abs. 3)

Die Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen durch eine eigene Behinderung, eine Behinderung des Ehepartners oder Kindes, wurden in den vergangenen Jahr­zehnten nicht angepasst. Eine Anpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex seit 1988 ergibt eine Erhöhung um 90%:

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

            aktuell  neu

25% bis 34% ............................................................            75        143

35% bis 44% ............................................................            99        189

45% bis 54% ............................................................            243      462

55% bis 64% ............................................................            294      559

65% bis 74% ............................................................            363      690

75% bis 84% ............................................................            435      827

85% bis 94% ............................................................            507      964

ab 95% .....................................................................            726      1380

Zu Z 6 (§ 67 Abs. 8)

Bezüge bei oder nach Beendigung eines Dienstverhältnisses können unter anderem bis zu einem Betrag von 22.000 € mit dem Hälftesteuersatz besteuert werden. Dieser Betrag wurde in den vergangenen Jahrzehnten nicht angepasst, obwohl die ent­sprechenden Lohnsteigerungen stattgefunden haben. Mit der Anhebung soll eine gewissen Inflationsanpassung vorgenommen werden.

Zu Z 7 (§ 33 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 Z 2 und Z 3, Abs. 8 Z 2 und Z 3, Abs. 9 sowie § 124b Z 344 und Z 345 sowie V. Artikel 22 (Änderung des Gewerblichen Sozial­versiche­rungsgesetzes) und VI. Artikel 23 (Änderung des Bauern-Sozialversiche­rungs­ge­setzes))

Die neuen Regelungen zum SV-Bonus sollen laut Antrag erst ab der Veranlagung 2020 bzw. für Lohnverrechnungszeiträume nach dem 1.1.2020 anwendbar sein, im Veranlagungsweg erhalten Betroffene daher den Bonus überhaupt erst im Jahr 2021. Mit der Inkrafttretensbestimmung der Ziffer 345 würden Gutschriften aus den § 33 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 Z 2 und Z 3, Abs. 8 Z2 und Z3, die im Antrag auf Grund der Ziffer 344 erst ein Jahr später Inkrafttreten, bereits ab 1.1.2019 bzw. der Veranlagung 2019, also ab Anfang des Jahres 2020 ausgezahlt werden können. Außerdem wird statt der in Art. 22 GSVG und Art. 23 BSVG vorgesehene allgemeinen Beitragssenkung auch für sehr hohe Einkommen, eine dem SV-Bonus für DienstnehmerInenn analoge Regelung für Selbständige und Bauern im § 33 Abs. 9 vorgesehen.

Zu II. Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Z 1 (Änderung Z 7 zu § 28)

Die bisherige Textierung der Z 7 erhält die Bezeichnung lit. b) und wird ergänzt um die Inkraftretensbestimmungen zu § 28 Abs. 38 Z 1 und Anlage 1 Z 35.

Durch die Einfügung Verweises auf § 3 Abs. 1 GSBG in § 28 Abs. 38 Z 1 UStG wird folgende Änderung beabsichtigt: Diese Regelung wurde durch das 1. StabG 2012 eingeführt. Zu § 6 Abs. 2 UStG gilt folgende Ausnahme, dass eine Option zur Steuer­pflicht für den Vermieter dann möglich ist, wenn der Leistungsempfänger das Grund­stück für Umsätze verwendet, die ihn zum Bezug einer Beihilfe nach § 1, § 2 oder § 3 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, BGBl. Nr. 746/1996, berechtigen. Damit sind alle Unternehmergruppen und Einrichtungen des GSBG von der Neubestimmung des 1. StabG 2012 bei der Vermietung ausgenommen außer die in § 3 Abs. 1 GSBG geregelten „Ärzte, Dentisten und sonstige Vertragspartner“.

Damit wird innerhalb des Gesundheitssektors unsachlich differenziert. Während bis zum 1. StabG 2012 Ärzte mit anderen im GSBG genannten Gruppen bei der Anmietung oder Pachtung gleichgestellt waren, sind sie seit diesem Zeitpunkt beispielsweise gegenüber öffentlichen Krankenhausbetreibern oder Sozialversiche­rungsträgern schlechter gestellt, auch wenn sie überschneidende gesetzliche Aufträge zu erfüllen haben und bei der Ausführung ihres Arztberufs regelmäßig unmittelbar in Konkurrenz stehen. So werden Labore oder Ambulatorien regelmäßig von frei­beruflichen Ärzten aber auch von Krankenhausbetreibern oder Sozialversiche­rungs­trägern betrieben. Zahnärzte stehen regelmäßig mit Zahnambulatorien der Kranken­kassen im Wettbewerb. Der Markt wird insofern verzerrt, als Ärzte und Zahnärzte seit 2012, wenn sie als Mieter dem Vermieter keinen Vorsteuerabzug ermöglichen, entweder höhere Mieten und Pachtzinse zu zahlen haben, oder aber, wie oft der Fall, überhaupt nicht als Mieter genommen werden. Gerade in Zeiten, in denen nicht nur im ländlichen Raum kaum noch niedergelassene Ärzte gefunden werden können, die eine bestehende Ordination übernehmen oder neu gründen, verstärkt diese Diskriminierung der Ärzte auf dem Mietmarkt den Ärztemangel unnötig.

Zwischen Ärzten, öffentlichen Krankenanstaltenbetreibern und Sozialversicherungs­trägern bestehen wesentliche Gemeinsamkeiten. Nicht nur der gesetzliche Auftrag der Gesundheitsversorgung gilt für beide Gruppen, sondern sie sind deshalb auch nach § 6 Abs. 1 UStG alle unecht steuerbefreit und nach dem GSBG zusammengefasst.

Zu Z 2 (Änderung Z 8 zu Anlage 1)

Die bisherige Textierung der Z 8 erhält die Bezeichnung lit. a).

Zu lit b) Das österreichische Steuerrecht sieht derzeit drei Steuersätze vor, und zwar den Normalsteuersatz von 20 %, den ermäßigten Steuersatz von 10 % und einen speziellen ermäßigten Steuersatz von 13 %. Für Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, und Arzneiwaren, gilt in Österreich ein begünstigter Steuersatz von 10 Prozent. Zum täglichen Bedarf von Frauen gehören auch Tampons und Binden. Um Zeit für eine technische Umstellung der Waren- und Kassensysteme zu geben, soll die Änderung mit Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.

Zu III. Artikel 7 Änderung des Versicherungssteuergesetzes

Zu Z 1 und Z 2

Im Antrag 984/A ist vorgesehen, dass der Unterjährigkeitszuschlag für die Zah­lungsweise von Versicherungsentgelten erst für Fahrzeuge, die ab dem 1.10.2020 zugelassen werden, abgeschafft werden soll. Dies könnte untere und mittlere Ein­kommen, die sich kein Neufahrzeug leisten können, benachteiligen. Aus diesem Grund soll der Unterjährigkeitszuschlag generell, auch für bereits zugelassene KFZ, ab 1.1.2020 entfallen. Damit werden auch die Inkrafttretensbestimmungen angepasst.

Zu IV. Artikel 9 Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes

Zu Z 1 und Z2

Die sich aktuelle Klimakrise verlangt rasche politische Maßnahmen, die umwelt­ge­rechtes und CO2-Emission vermeidendes Verhalten fördern. Im Vordergrund steht dabei als erster Schritt die Möglichkeit zu bieten, auf klimaschädliche Verkehrsmittel zu verzichten und ein alternatives klimaschonendes Verkehrsangebot anzunehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Verfügbarkeit klimaschonender Verkehrsmittel sondern auch der Leistbarkeit.

Die EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gestattet in der geltenden Fassung bereits, dass die Mitgliedstaaten umwelt­politische Erwägungen in die Energiebesteuerung einfließen lassen. Artikel 15 Abs. 1 lit. e der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energie­erzeug­nis­sen und elektrischem Strom, erlaubt es den Mitgliedstaaten Steuerbefreiungen für den öffentlichen Verkehr zu gewähren, insbesondere für „elektrischen Strom zur Verwen­dung als Kraftstoff für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-, im U-Bahn-, im Straßenbahn- und im Oberleitungsbusverkehr“. 

Der neue § 2 Z 5 macht von dieser Möglichkeit durch Übernahme des Richtlinientextes Gebrauch, in dem Strom aus erneuerbaren Energieträgern, soweit er für den öffent­lichen Eisenbahnverkehr (§ 2 Eisenbahngesetz) oder den öffentlichen Nahverkehr verwendet wird, von der Elektrizitätsabgabe befreit wird. Die Begünstigung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ergibt sich aus der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Gemäß § 7 Preis­gesetz 1992 sind die Preise der Steuersenkung entsprechenden Betrages zu senken. Damit trägt diese ökologische Maßnahme zu einer Reduktion der Fahrgast-Tarife  bei und erhöht damit den Anreiz zum Umstieg auf klimaschonende öffentliche Verkehrs­mittel. Die Gesetzesänderung tritt vorbehaltlich der Nicht-Untersagung durch die EU-Kommission in Kraft.

Zu V. Artikel 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) und VI. Artikel 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes))

(s. Erläuterungen Artikel 1 Einkommensteuergesetz, Z. 7)

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben erläuterte Antrag steht mit in Ver­handlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.23.07

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die ÖVP hat heute einiges gesagt, was ich ein bisschen zurechtrücken will. Es ist heute jemand rausgekommen und hat gesagt, wenn Österreich oder wenn die Wähler Kanzler Kurz als Kanzler zurückhaben wollen, dann müssen sie Kurz wählen. (Beifall bei der ÖVP.) – Das stimmt so nicht.

Sie wissen auch, dass das nicht stimmt. Und warum stimmt das nicht? – Kanzler Kurz wird wieder Kanzler werden, das ist gar nicht zu vermeiden, das geht gar nicht anders. Das heißt, jeder, der ein bisschen eine Ahnung von Wahlen hat, kann Ihnen aus­rechnen, dass es keine andere Möglichkeit gibt. Es gibt keine andere Konstellation. Es gibt überhaupt keine denkmögliche Alternative dazu, dass Kanzler Kurz nicht wieder Kanzler wird. (Abg. Leichtfried: Er ist jetzt aber nicht Kanzler!) Deshalb stimmt das nicht: Wer Kanzler Kurz will, muss ihn auch wählen. – Nein.

Auf der anderen Seite heißt es immer: Wer den Weg weitergehen will, muss Kurz wählen. – Genau das Gegenteil ist der Fall, das Gegenteil ist der Fall! Wenn irgend­jemand in dieser Republik die ÖVP und Kanzler Kurz wählt, dann eröffnet er die Möglichkeit, dass eben dieser Weg nicht mehr weitergeht, denn dann hat Kanzler Kurz die Möglichkeit, eine andere Koalition einzugehen. Und wenn wir die heutige Debatte hier betrachten und wenn wir auch die letzten zwei Jahre Revue passieren lassen, dann sehen wir, dass dieser erfolgreiche Kurs, der durch die FPÖ ermöglicht wurde, von der SPÖ und von den NEOS permanent und immer wieder kritisiert wurde. (Abg. Leichtfried: Aber zu Recht!) Das heißt, es gibt keine Schnittmenge für diesen erfolgreichen Kurs mit der SPÖ oder mit NEOS, die gibt es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, wenn irgendjemand allen Ernstes die ÖVP wählt, um diesen erfolgreichen Kurs fortzusetzen, dann eröffnet er in Wahrheit die Möglichkeit, dass Kurz nach links abbiegt und dass er eben keine Koalition mit jenen macht, mit denen er eine inhaltliche Schnittmenge hat. Versuchen Sie einmal, Gemeinsamkeiten mit der SPÖ heraus­zufinden! Versuchen Sie das einmal! Das ist genauso schwer wie Wasser aus einem Stein zu drücken. Da gibt es keine Gemeinsamkeiten. Das heißt, wenn Sie mit der SPÖ allen Ernstes eine Koalition machen wollen, dann heißt das Rückschritt, Still­stand, und all das, was wir in den letzten zwei Jahren gemacht haben, wird wieder zurückgenommen.

Mit den NEOS und den Grünen ist es ja noch schlimmer. (Abg. Meinl-Reisinger: Noch schlimmer!) Das heißt, wenn man es genau betrachtet, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich die, mit der FPÖ diesen Weg fortzuführen.

Wir biedern uns nicht an. (Abg. Leichtfried: Ah na! Was ist das sonst? Ich meine, viel mehr geht ja gar nicht! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Seien Sie mir nicht böse, hätte ich die Möglichkeit, mit einer anderen Partei als der ÖVP zu koalieren, ich wäre der Erste, der das tun würde! Ich kenne die ÖVP sehr, sehr gut, und ich weiß auch, wie die ÖVP ist. Es gibt aber gar keine Alternative. Wenn wir den freiheitlichen Weg umsetzen wollen, brauchen wir die ÖVP, weil sie einfach die einzige Partei in diesem Hohen Haus ist, die mit uns eine Schnittmenge hat, die unser freiheitliches Programm auch tatsächlich umsetzen will. Und das ist genau der Punkt.

Das heißt, wenn das wieder eine Zusammenarbeit wird, dann wird es eine Zweckehe, aber keine Liebesheirat, davon können Sie einmal ausgehen. Ich sage Ihnen aber eines: Wir als Freiheitliche würden diese Zweckehe mit Ihnen im Interesse Österreichs eingehen. Uns geht es nämlich nur um Österreich, uns ist die ÖVP wurscht (Ah-Rufe bei der ÖVP – Heiterkeit bei der SPÖ), davon können Sie ausgehen. Uns geht es um Österreich, und es gibt leider nur eine Partei, mit der man etwas in dieser freiheitlichen Richtung umsetzen kann; und das würden wir gerne tun.

Ich kann jedem Wähler, der allen Ernstes die ÖVP wählen will, nur eines sagen: Kanzler Kurz bleibt Kanzler, wird Kanzler, ist nicht zu verhindern. Eine Stimme mehr oder weniger macht da keinen Unterschied, Tausende Stimmen mehr oder weniger machen da keinen Unterschied. (Abg. Wöginger: Schon!) Will jemand den erfolg­reichen Weg weitergehen, im Gegensatz zu den Grünen und zu den anderen, die in Wahrheit genau das Gegenteil wollen, muss er FPÖ wählen (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller), denn dann kommt die ÖVP nicht an uns vorbei. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe jetzt am Schluss noch eine Befürchtung: Wenn die ÖVP durch ein gutes Wahlergebnis die Chance bekommt, mit den Grünen oder mit irgendjemandem sonst eine Koalition zu machen, dann werden sie das tun – zum Schaden Österreichs, aber zum Nutzen ihrer eigenen Funktionäre und der eigenen Posten, die sie sich dann in diesem schönen Land wieder schön aufteilen können, denn genau das ist es, was die schwarze ÖVP will. (Abg. Meinl-Reisinger: Zur Sache!) Deshalb kann ich nur eines sagen: Wenn jemand einen erfolgreichen Weg für Österreich will, kann er nur FPÖ wählen, alles andere ist ein Himmelfahrtskommando. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ab­ge­ordnete Hammerschmid. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Wöginger: Das war Zuckerbrot und Peitsche! – Abg. Leichtfried: War das der ÖVP-Geheimkandidat?)


13.28.09

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte jetzt die Wahlkampfbühne wieder mit einer Bühne tauschen, auf der wir den parlamentarischen Diskurs führen und wieder zurück zur Steuerreform kommen. Es geht heute auch darum, die Breite der Steuerreform zu diskutieren.

Die nächsten Minuten möchte ich nutzen, um die Aufmerksamkeit von Ihnen allen auf das Thema Klimaschutz und Klimakrise zurückzubringen, denn dieses Thema ist noch viel zu kurz gekommen. Es wurde von meinem Vorredner Christoph Matznetter auch ein Abänderungsantrag eingebracht, der zum Klimaschutz Stellung nimmt und Maß­nahmen vorschlägt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Biologin und weiß, was es heißt, wenn Gletscher schmelzen, wenn Pole schmelzen, wenn Methan aus Permafrostböden auftaut und aus den Meeresböden freigesetzt wird. (Abg. Rauch: Was heißt das? Was heißt das?) Ich weiß, dass Ökosysteme kippen können, und sie kippen unwiderruflich. Diese Entwicklung ist nicht rückgängig zu machen. Das heißt, es gilt, die Klima­problematik wirklich ernst zu nehmen. Es sollten uns die Sommer, wie wir ihn heuer auch hatten, und die Hurrikans wie der letzte, Dorian, auch mahnen und auffordern, mutig und sofort zu handeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Morgen ist ja wieder eine der großen Klimademonstrationen angesagt. Unsere jungen Menschen fordern die Aufmerksamkeit für dieses Thema massiv ein. Wir sollten ihnen zuhören und wir sollten endlich ins Handeln kommen. (Abg. Neubauer: Im Juli und August haben wir aber keine Demonstrationen gehabt!)

Zu dieser Steuerreform wurde mit dem Abänderungsantrag von unserer Seite die Änderung der Elektrizitätsabgabe eingebracht. Wir wissen alle, dass Verkehr ein wesentlicher Verursacher von CO2-Emissionen ist – vor allem der Verkehr, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Und wir wissen alle, dass, wenn Güter auf der Schiene transportiert werden, dies 21 Mal weniger CO2 pro Tonne verursacht als der Transport mit Lkws. Genau deshalb ist es uns Sozialdemokratinnen und Sozial­demokraten so wichtig, das Hauptaugenmerk beim Thema Klimakrise auch auf den öffentlichen Verkehr zu legen und diesen massiv auszubauen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es braucht mehr Strecken, es braucht mehr Bahnhöfe und es braucht vor allem moderne Verbindungen, moderne Technologien, modernste und schnellste Züge und es braucht ein Angebot für die Pendlerinnen und Pendler, damit sie auf die Schiene umsteigen können, damit sie überhaupt die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrs­mittel zu benützen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rauch: Nahverkehrsmilliarde!) Genau deshalb verstehe ich überhaupt nicht, warum die ÖVP – ich bin niederösterreichische Abgeordnete – das Schweinbarther Kreuz jetzt auflässt und die Züge durch 75 Die­selbusse ersetzen will. (Ruf bei der FPÖ: Das ist ja unerhört!) Das geht nicht, liebe Freundinnen und Freunde. Nehmen wir das Thema endlich ernst! (Beifall bei der SPÖ.)

Die ÖBB machen uns vor, wie es gehen kann, denn die ÖBB verwenden für ihre strombetriebenen Züge, die Bahnhöfe, die Büros, die Werkstätten und ihre Kräne 100 Prozent erneuerbare Energie und ein Drittel davon erzeugen sie in ihren eigenen Wasserkraftwerken und Solaranlagen. Genau das ist der Weg – und wir brauchen viel mehr davon. (Abg. Neubauer: Und Sie haben die Biogaskraftwerke abgelehnt!)

Es kann echt nicht sein, dass wir Flugkerosin nicht besteuern und saubere Energie, die die ÖBB im öffentlichen Bereich verwenden, schon. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb fordern wir, dass Strom aus erneuerbaren Energieträgern, soweit er für den öffent­lichen Eisenbahnverkehr oder den öffentlichen Nahverkehr verwendet wird, von der Elektrizitätsabgabe befreit werden muss. Das ist ein Gebot der Stunde. Die weg­fallenden Mehrkosten landen bei den Tickettarifen, also beim Pendler, bei der Pend­lerin; sie können es sich besser leisten. Die ÖBB können sich so auch mehr Inves­titionen leisten. Die Abgaben, die sie sich ersparen, sind Investitionen in weitere Bahn­verbindungen, weitere Zugverbindungen.

Also: Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist unser Hauptaugenmerk beim Thema Klimaschutz!

Aber eine Anmerkung kann ich mir an dieser Stelle auch nicht verkneifen: Diese Steuerreform ist wieder einmal eine vertane Chance, um auch eine Spenden­absetzbarkeit für das österreichische Bildungssystem und Österreichs Schulen ein­zuführen. Wir wissen, und das ist gut so, dass es für Wissenschaft, Forschung, auch für das Thema Tierschutz und -heime et cetera diese Spendenabsetzbarkeit gibt. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass es sie im Bildungsbereich nicht gibt. Ich werde nicht müde werden, dafür zu kämpfen, dass wir diese Spendenabsetzbarkeit auch noch bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Ottenschläger ist zu Wort ge­meldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.33.28

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann gleich auf die Aus­führungen meiner geschätzten Vorrednerin, Kollegin Hammerschmid, eingehen, weil wir bei diesem Tagesordnungspunkt unter anderem auch über das sogenannte Vor­belastungsgesetz reden. Das bedeutet, dass wir Finanzmittel für die nächsten zehn Jahre in der Höhe von über 10 Milliarden Euro, sprich mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr, freigeben, die genau dafür investiert werden sollen, dass der öffentliche Verkehr gesichert ist. Dafür tragen wir jetzt Sorge.

Die Republik Österreich ist da Vorreiter. Seit vielen Jahren investieren wir mit Steuer­mitteln – abgesehen von der Schweiz – so viel wie kein anderes Land in Europa in das System Bahn. Das muss man an der Stelle schon anmerken, wenn man davon spricht, dass das für die Ökologisierung des Verkehrs sicherlich der beste Weg ist. Das tun wir und das wollen wir auch weiterhin so tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Ergänzung noch dazu für die Zuseherinnen und Zuseher: Wir investieren nicht nur in den Verkehr auf der Schiene, sondern wir investieren auch in den Ausbau; weil (in Richtung SPÖ) Sie das kritisiert haben. Über 2 Milliarden Euro pro Jahr werden in die Ausbauprojekte der Infrastruktur investiert. Auch dazu stehen wir; man soll also nicht so tun, als würde hier nichts passieren. Auch da haben wir in Österreich eine Vorreiterrolle eingenommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe die Debatte jetzt verfolgt und möchte sagen, bis auf den Kollegen Lugar waren eigentlich alle der Meinung, ja, wir reden hier über Entlastung. Also so falsch können wir nicht liegen. Es wird entlastet, und das ist der richtige Weg.

Frau Kollegin Meinl-Reisinger spricht hier von der Steuerquote 2018 und stellt sie quasi so dar, dass da nichts passiert ist. – Das finde ich nicht ganz redlich, muss ich ganz ehrlich sagen. Wie Sie wissen, ist die damalige Bundesregierung Ende 2017, Anfang 2018 angetreten und hat dann mit den Reformen in Richtung Entlastung entsprechend begonnen. Also das Jahr 2018 für so eine Statistik herzunehmen, das ist wirklich nicht fair. Nehmen wir dann einmal 2019 als Grundlage, seither ist der Familienbonus in Geltung (Zwischenruf bei den NEOS), dann sieht man auch den Weg in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Steuerentlastung!

Der erste Schritt war für die Familien; der zweite Schritt ist jetzt für die BezieherInnen kleinerer Einkommen; und wir hoffen, wir bekommen von den Österreicherinnen und Österreichern auch den Auftrag, um auch die zweite und dritte Etappe dieser Steuerreform, die wir vorhaben, umsetzen zu können, damit auch alle anderen entlastet werden und wir den Weg in Richtung 40 Prozent Abgabenquote gehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.36.53

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Abgeordnete! Heute erleben wir anscheinend die wun­derbare Brotvermehrung bei den Pensionistinnen und Pensionisten, denn alles, was ich heute gehört habe, entspricht dem Wunderland für Pensionistinnen und Pen­sionisten.

Ich möchte bei der Steuerreform beginnen. Dazu ist vonseiten der Türkisen gesagt worden: 200 Euro werden die Pensionistinnen und Pensionisten im Zuge der Steuer­reform erhalten. Ich habe ein bisschen zu rechnen angefangen, denn so etwas mache ich gerne, und mich gefragt, was diese 200 Euro im Jahr für die Pensionistinnen und Pensionisten bedeuten. (Abg. Neubauer: Eine halbe Semmel!) – 54 Cent am Tag, eine halbe Semmel – du (in Richtung Abg. Neubauer) hast es gesagt –, oder sechs Tage Steuerreform für 1 Kilo Brot, damit sie ein bissel etwas zu essen haben. Das ist die wunderbare Steuerreform, die rausgekommen ist.

Das Nächste, meine Damen und Herren: die Pensionserhöhung, die so glorreich dar­gestellt wurde. – Ich sage, es gibt für mich nur drei Personen, die heute hier im Haus sind, die wirklich verantwortlich für diese Pensionserhöhung sind. Das sind für mich – weil er die Initiative ergriffen hat – der Präsident des Pensionistenverbandes Peter Kostelka, dann der Bundesobmann des Seniorenringes Werner Neubauer und die Präsidentin des Seniorenbundes Ingrid Korosec. Die drei waren es, die massiv Druck gemacht haben, dass diese Pensionserhöhung überhaupt zustande kommen kann, meine Damen und Herren, ihnen gebührt der Applaus hier herinnen, denn die haben sich für die Pensionistinnen und Pensionisten eingesetzt, damit wir das heute hier in diesem Haus beschließen können! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn man wirklich etwas für die Pensionistinnen und Pen­sionisten machen will, wenn man ihnen wirklich helfen will, dann, sage ich, gibt es schon etwas, nämlich den Entfall der Wartezeit auf die Pensionsanpassung. Wie schaut denn die Wartezeit auf die Pensionsanpassung jetzt aus, meine Damen und Herren? – Ich bringe ein Beispiel: Wenn man mit 1. Februar 2019 in Pension gegangen ist, beginnt am 1. Februar 2020 die Wartezeit und erst mit 1. Februar 2021 bekommt man die erste Pensionserhöhung. Das heißt, man hat 23 Monate Wartezeit, bis man überhaupt die erste Pensionserhöhung in Anspruch nehmen kann, meine Damen und Herren! Wir glauben, daran gehört etwas geändert, weshalb ich folgende Abände­rungsanträge einbringe.

Zunächst zu 688 der Beilagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 108h Abs. 1 letzter Satz entfällt.

*****

Einen weiteren Abänderungsantrag zu 687 der Beilagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

4a. § 50 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 46 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

*****

Meine Damen und Herren! Diese beiden Abänderungsanträge gewährleisten, dass die Pensionistinnen und Pensionisten, wenn sie in Pension gehen, von Anfang an und nicht erst nach 23 Monaten die Erhöhungen erhalten.

Aber, meine Damen und Herren, ich habe heute noch ein Anliegen. Ich habe hier schon oft Anträge zum Nachtschwerarbeitsgesetz und zum Sonderruhegeld, das das Nachtschwerarbeitsgesetz betrifft, eingebracht, nämlich dahin gehend, dass jene, die jahrzehntelang Nachtschwerarbeit leisten und für die die Betriebe extra 3,4 Prozent der Lohnsumme einzahlen müssen, nicht 13,8 Prozent Abschläge haben, wenn sie mit 57 Jahren in Pension gehen müssen. Das ist für mich eine Ungerechtigkeit, die nicht sein kann, denn wenn man sich das ausrechnet, erkennt man, dass sich die ihre Pen­sionen abschlagsfrei finanzieren. Ich bringe deshalb heute folgenden Abänderungs­an­trag zu 688 der Beilagen ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Keck, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 wird wie nach Z 1 folgende Z 1c eingefügt:

1c. Nach § 261 Abs. 4 wird folgender Abs. 4 a eingefügt:

„(4a) Auf die Berechnung des Sonderruhegeldes gemäß Artikel 10 Nachtschwer­arbeitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung, ist eine Verminderung der Leistung nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Berechnung des Sonderruhegeldes nach § 6 APG.“

*****

Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, meine Damen und Herren, dann haben wir heute wirklich Gerechtigkeit für die Pensionistinnen und Pensionisten geschaffen, dann haben wir wirklich Gerechtigkeit für die nachtschwerarbeitenden Menschen geschaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­ater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 108h Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Begründung

Die Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung soll entfallen.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer

Kolleginnen und Kollegen

Zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebüh­ren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­abga­be­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­gesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzaus­gleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

a) Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

4a. § 50 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 46 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Begründung

Die Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung soll entfallen.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Keck, Dr. Dagmar Belakowitsch, Muchitsch, Stöger

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungs­gesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­aterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1c eingefügt:

1c. Nach § 261 Abs. 4 wird folgender Abs. 4 a eingefügt:

„(4a) Auf die Berechnung des Sonderruhegeldes gemäß Artikel 10 Nachtschwer­arbeitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung, ist eine Verminderung der Leistung nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Berechnung des Sonderruhegeldes nach § 6 APG.“

Begründung

Für Personen, die nach Artikel VII des Nachtschwerarbeitsgesetzes Nachtarbeit in Ver­bindung mit Schwerarbeit leisten, ist vorgesehen, dass sie nach Erreichen bestimmter gesetzlichen Voraussetzungen mit 57 Jahren das Sonderruhegeld in Anspruch neh­men können.

Dafür müssen vom Dienstgeber zusätzlich für jeden Betroffenen 3,4% der Brutto­lohn­summe monatlich zum normalen Pensionsversicherungsbeitrag extra bezahlt werden. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage wird den Betroffenen trotz dieser zusätz­lichen Beiträge ein Abschlag in der Höhe von 4,2% pro Jahr, max. 13,8% auferlegt. Das Sonderruhegeld wird auf Basis der Invaliditätspension berechnet und diese Ab­schläge ziehen massive Pensionskürzungen für Arbeitnehmerinnen nach sich, die Jahrzehnte Nacht- und Schwerarbeit geleistet haben.

Der Nationalrat hat mit Entschließung 81/E XXVI.GP vom 2. Juli 2019 beschlossen, dass das Sonderruhegeld in Zukunft abschlagsfrei ausbezahlt werden soll. Mit dieser Regelung, soll das nun gesetzlich ermöglicht werden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Alle drei eingebrachten Anträge wurden ord­nungsgemäß eingebracht, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.41.29

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister auf der Regierungsbank! Ich denke, wenn man sich ungefähr 15 Jahre seines Lebens für die älteren Menschen in diesem Land eingesetzt hat und sich dann heute die Anträge durchsieht, die zur Beschlussfassung vorliegen, dann kann man mit ruhigem Gewissen sagen: Heute ist ein wirklich guter Tag für die älteren Menschen in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht um die Pensionsanpassung 2020, und ich darf mich bei Herrn Präsidenten Kostelka und bei Frau Kollegin Korosec, die im Seniorenrat maßgeblich beteiligt waren – mein Vorredner hat es schon erwähnt –, herzlich bedanken. In wochenlangen Diskussionen mit den politischen Parteien ist es letztendlich gelungen, ein Paket vorzulegen, das es ermöglicht hat, einen Pensionsgipfel einzuberufen, bei dem sich die politischen Parteien in diesem Haus – ÖVP, SPÖ und Freiheitliche Partei – auf ein Paket geeinigt haben, das sich in der Öffentlichkeit durchaus sehen lassen kann und das auch sozial gerecht ist, wie ich meine, das den älteren Menschen für ihre Leis­tungen, die sie erbracht haben, auch tatsächlich Rechnung trägt und darüber hinaus natürlich auch ein Altern in Würde ermöglicht.

Wenn immer gesagt wird – und heute wieder, hauptsächlich von den NEOS –, dass es heute hier hauptsächlich um Wahlzuckerl geht, dann verstehe ich das nicht ganz, denn um was geht es tatsächlich? – Wir erhöhen beziehungsweise passen heute den Aus­gleichszulagenrichtsatz an, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie hoch ist denn die Medianpension in Österreich, die hier heute so hochgelobt wurde, die alle Menschen, die in Pension sind, reich macht? Wissen Sie, wie hoch die Medianpension in Österreich derzeit ist? – Sie liegt bei 1 015 Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wenn da jemand davon ausgeht, dass diese Menschen reich sind, dann weiß ich nicht, auf welchem Planeten diese Menschen leben, die das behaupten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann deshalb auch nicht mehr hören, dass die Pensionen zu hoch sind, das Pensionsantrittsalter zu niedrig angesetzt ist und der Staatszuschuss unfinanzierbar ist, dass permanent Schreckensszenarien für die Zukunft an die Wand gemalt werden.

Wir haben beim Pensionsgipfel eine Erhöhung um 3,6 Prozent ab 1 111 Euro be­schlossen, und das wird dann auf 1,8 Prozent abgesenkt. Ich bin der Meinung, das ist sozial gerecht und auch sozial verträglich, auch für das Budget. Es ist darüber hinaus ein wirkliches Signal in Richtung Armutsbekämpfung in Österreich. Immerhin werden über 205 000 Pensionistinnen und Pensionisten von dieser Erhöhung profitieren. Es wird dadurch auch die Kaufkraft dieser Menschen enorm gesteigert.

Im Seniorenrat habe ich mich über diese Pensionsanpassung hinaus massiv dafür eingesetzt, dass auch die Abschaffung der zweijährigen Wartefrist für die erste Pen­sionserhöhung in das Programm aufgenommen wird. Wir haben uns kurz verständigt, und letztendlich hat es im Seniorenrat eine einstimmige Mehrheit für diese Forderung gegeben, die auch andere Parteien in der Vergangenheit bereits geäußert haben. Ich habe den ersten Antrag dazu im Jahre 2008 hier in diesem Haus eingebracht; man könnte sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Diese Ungerechtigkeit wird mit dem heutigen Beschluss endlich abgeschafft. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Doppelbauer (Abg. Doppelbauer: Ja?) – wenn ich auf Ihre Stellung­nahme im Budgetausschuss jetzt noch einmal replizieren darf –, Sie haben dort wortwörtlich gesagt, die Pensionisten bekommen mit 3,6 Prozent einfach zu viel. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, das hat sie nicht gesagt! Das ist so was von unredlich, was Sie da machen!) – Es gibt ein Protokoll, ich kann es Ihnen zeigen.

Und wissen Sie, was Sie noch gesagt haben, und auch das haben Sie wirklich ge­sagt? – Sie haben gesagt, die Mehrkosten für die Pensionen, die da ausgegeben wer­den, hätten wir besser für den Klimaschutz verwendet. Jetzt darf ich Ihnen wirklich eines sagen – und Sie bestätigen das heute wieder –: Diese Aussage werte ich als zutiefst menschenverachtend (Beifall bei der FPÖ), dieses permanente Gegeneinan­der-Ausspielen von Jung und Alt halte ich nicht mehr aus. Menschen mit dem Klima­schutz gegenzurechnen (Abg. Meinl-Reisinger: Da geht es um Menschen!), das ist überhaupt das Letzte, das hier in diesem Haus passieren kann (Abg. Meinl-Reisinger: Hallo! Es geht um Menschen!), das sage ich Ihnen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Sie sollten sich hierherstellen und sich bei allen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich für diese Äußerung und diese Entgleisung wirklich entschuldigen, diesen Rat würde ich Ihnen mitgeben. (Abg. Doppelbauer: Und wer entschuldigt sich bei den Jungen?) Ich kann nämlich eines wirklich nicht mehr hören: Ihre permanenten An­schul­digungen!

Die Senioren haben mit zwei Sparpaketen, 2008/2009 und 2012/2013, Solidarität mit den Menschen in Österreich gezeigt und auf eine Erhöhung verzichtet. Damals gab es eine Nullrunde. Der Bundeszuschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist von 2015 auf 2019 um 800 Millionen Euro gesunken; wir haben also ein Plus von 800 Millionen Euro erreicht. Zur Deckung kann ich Ihnen sagen, 90 Prozent der Pen­sionen werden durch die Versicherten selbst gedeckt. Die Zuschussausfallhaftung, derzeit 2,7 Prozent, wird auf 3,1 Prozent bis zum Jahr 2050 steigen; das sind 0,4 Pro­zent in über 30 Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und da machen Sie sich Gedanken, ob dieses Umlageverfahren dann überhaupt noch existieren kann?! Dafür sollten Sie sich schämen, das sage ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Gesamtpensionskosten sind im Rating Report der Europäischen Kommission 2018 ausgewiesen. Sie werden von derzeit 13,8 Prozent des BIP auf 14,3 Prozent – das sind 0,5 Prozent – bis zum Jahre 2070 steigen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der NEOS. Das ist im Verhältnis tatsächlich nichts und das wissen Sie als Bank­fachmann ganz genau. Sie behaupten hier wider besseres Wissen die Unwahrheit, das unterstelle ich Ihnen jetzt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Sie sind doch der größte Fan, Herr Kollege Loacker, vom sogenannten schwedischen Modell. Wissen Sie, dass in Schweden seit Monaten die Pensionistinnen und Pen­sionisten gegen dieses schwedische Modell auf die Straße gehen, demonstrieren? Wissen Sie das? Sie demonstrieren gegen das eigene schwedische Modell, die Rote-Hut-Demonstrationen! Jede Woche demonstrieren sie gegen die Ungerechtigkeiten dieses Systems. Es gibt dort eine Mindestpension von 850 Euro, Herr Loacker, und wenn man zeit seines Lebens das Geld nicht hat, in eine Pensionskasse einzuzahlen, weil man ohnehin mit dem, was man verdient, kaum mehr auskommt, dann kann man in der Pension auch nicht mehr bekommen. 70 Prozent der schwedischen Pen­sionis­ten könnten nicht mehr leben, hätten sie nicht einen Nebenerwerb, Herr Loacker – einen Nebenerwerb! (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Da können Sie reden, was Sie wollen, das sind die Fakten. Das ist so. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas: Im schwedischen Modell gibt es beispielsweise für den Dienstgeber keine Höchstbeitragsgrundlage. Erklären Sie das einmal Herrn Haselsteiner! Der wird Freude haben, wenn er das einmal von Ihnen hört, dass Sie sich dafür einsetzen! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wissen Sie, was es im schwedischen Modell noch gibt? – Dort wurden die Waisen- und die Witwenpension abgeschafft. Wir Freiheitliche sagen da ganz klar: Hände weg von den Witwen- und Waisenpensionen! Hände weg vom schwedischen Modell!

Ich gratuliere all jenen, die die heutigen Beschlüsse mittragen, und bedanke mich sehr herzlich. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hauser: Bravo!)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Neubauer, ich habe hier noch einen Antrag vorliegen.


Abgeordneter Werner Neubauer, BA (fortsetzend): Danke schön.

Aus formellen Gründen darf ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

„2. In § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall bei der FPÖ.)

13.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­aterpensionsgesetz und das Bundes-bahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

„2. In § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

Begründung

Redaktionelle Richtigstellung. Als zu ersetzender Ausgangsbetrag ist nicht der im ursprünglichen Gesetzestext enthaltene Betrag sondern der aktuell gültige, aufge­wertete Betrag zu verwenden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, was ist mit dem zweiten Antrag? (Abg. Neubauer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Der wird von jemand anderem eingebracht!) – Der wird von jemand anderem eingebracht. Gut. (Abg. Heinisch-Hosek: Der ist ja nicht mehr am Wort!)

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.51.37

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Rede betrifft die sogenannte steuerliche Behandlung von Essen in Betrieben, im Volks­mund besser bekannt unter Essensgutscheine.

Es gibt zurzeit zwei Möglichkeiten: Essensgutscheine pro Tag pro Arbeitnehmer ent­weder in firmeneigenen Kantinen oder in einem unmittelbar nahe gelegenen Wirtshaus einzulösen, mit dem es einen Vertrag gibt, dass dort diese Gutscheine angenommen werden. Zurzeit liegt der steuerfreie Betrag pro Tag bei 4,40 Euro. Diesen Betrag wollen wir auf 8 Euro erhöhen. Mein Kollege Matznetter hat den Antrag bereits einge­bracht.

Die zweite Möglichkeit ist, einen Gutschein zu bekommen, den man nicht gleich einlösen muss, und zwar für all jene Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die Außendienst haben, die sich anderweitig, auch in einem beliebigen Supermarkt, ver­sorgen können. Dieser Betrag beträgt pro Tag 1,10 Euro und wir möchten ihn auf 2 Euro – steuerfrei für den Dienstnehmer – erhöhen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Beträge, 4,40 Euro und 1,10 Euro, wurden seit 2005 nicht erhöht. Es ist daher mehr als an der Zeit, dass man jetzt den Dienst­nehmern entgegenkommt und diese Erhöhung vornimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist aber auch im Sinne der Dienstgeber und – nicht zu vergessen – der Regional­wirtschaft. Dieser Betrag geht eins zu eins in die Betriebe, die unmittelbar in der Nähe ansässig sind; ob das jetzt Wirtshäuser sind oder die Kantine. Und wenn Sie schon nicht an die Dienstnehmer denken möchten, dann denken Sie wenigstens wie die Wirtschaftskammer, die schon seit Jahren fordert, dass dieser Betrag erhöht wird, weil das eben der regionalen Wirtschaft sehr zugutekommt.

In diesem Sinne: Heute ist ein guter Tag, draußen scheint die Sonne – unterstützen Sie bitte diesen Antrag! (Beifall bei der SPÖ sowie Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

13.54


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.54.44

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Wir debattieren heute hier mit dieser Steuerentlastung eine Entlastung der Bevölkerung. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Familien­sprecher der ÖVP hier aber doch noch einmal eine der wichtigsten Entlastungen der Regierung Kurz in Erinnerung rufe: Das war der Familienbonus, der 950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern eine Entlastung von über 1,5 Milliarden gebracht hat. Eine wirklich wichtige Entlastung!

Auch wenn Kollegin Meinl-Reisinger jetzt nicht im Saal ist: Natürlich hat diese Ent­lastung noch keine Auswirkung auf die Abgabenquote, auf die Steuerquote. Wenn sie dann eingepreist oder – besser gesagt – ausgepreist ist, dann wird auch die Steuer- und Abgabenquote durch diesen Familienbonus entsprechend sinken. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sprechen also von 700 Millionen Euro Entlastung im Zuge dieser Steuerreform, und der Herr Minister hat es bereits richtig gesagt: Diese 700 Millionen Euro sind im Budgetpfad, den wir gemeinsam beschlossen haben, eingepreist, und damit ist diese Entlastung auch unter keinen Umständen als Wahlzuckerl zu bezeichnen, sondern eine ganz wichtige Entlastung der österreichischen Bevölkerung.

50 Millionen Euro davon sind für die bäuerlichen Familien vorgesehen. Wie wichtig das ist, haben wir gerade auch in den letzten Tagen und Wochen gesehen, in denen uns vor Augen geführt wurde, wie schlimm sich die Dürrekatastrophe im vergangenen Jahr auf die Bauern ausgewirkt hat. Da war ein erster Schritt, dass die Regierung Kurz mit unserer Ministerin Elli Köstinger ein Soforthilfepaket, ein Dürrepaket beschlossen hat, das den Bauern fürs Erste gut geholfen hat, aber jetzt ist in dieser Steuerreform ein zweiter wichtiger Schritt zur Entlastung der bäuerlichen Familien vorgesehen und auch notwendig.

Es sind drei Maßnahmen, die ich besonders erwähnen möchte: Das ist zum einen die Senkung des KV-Beitragssatzes um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent – eine wich­tige Entlastung der bäuerlichen Betriebe. Als Zweites ist das auch eine Entlastung der bäuerlichen Pensionisten, auch eine Verwaltungsvereinfachung ist da vorgesehen, also verwaltungstechnische Erleichterungen.

Da die Zeit sehr kurz bemessen ist, möchte ich nur noch einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Herbert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen. – Frau Präsidentin, ich glaube, dieser Antrag liegt vor, ich brauche ihn nur in den Grundzügen zu erläutern. Es geht hier um technische Änderungen ...


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag ist nicht verteilt worden. Sie müssen ihn verlesen.


Abgeordneter Norbert Sieber (fortsetzend): Okay. Das ist viel. Gut, dann lese ich ihn vor. Also:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen

zum Antrag der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elek­tri­zitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­ge­setz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (984/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (687 d.B.) – TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Z 1a wie folgt:

„1a. In § 3 Abs. 1 wird nach der Z 35 folgende Z 36 angefügt:

„36. satzungsgemäße Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privatstiftung an ihre Begünstigten, soweit sie nicht über jene Leistungen hinausgehen, die die jeweilige Betriebskrankenkasse nach ihrer Satzung am 31.12.2018 vorgesehen hat,“ – (Abg. Krainer – ein Schriftstück zeigend –: Der ist verteilt worden!) „ent­sprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und technischen Wissenschaften, nicht jedoch Rehabilitations- oder Krankengeld.““

2. In Artikel 22 lautet ...


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Ich darf Sie jetzt unterbrechen. Wir haben die Meldung nicht gehabt, dass der Antrag verteilt wurde, aber wir haben gerade gehört, er ist verteilt worden. Er war ganz toll vorgebracht und ist besonders gut eingebracht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Abgeordneter Norbert Sieber (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich bedanke mich sehr herzlich für diese Erleichterung und möchte abschließend sagen: Mit dieser Steuer­reform bleibt den Menschen natürlich mehr Netto vom Brutto. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steu­ergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabga­ben­vergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkohol­steuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförde­rungs­beitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuer­reformgesetz 2020 – StRefG 2020) (984/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (687 d.B.) – TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Z 1a wie folgt:

„1a. In § 3 Abs. 1 wird nach der Z 35 folgende Z 36 angefügt:

„36. satzungsgemäße Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privat­stiftung an ihre Begünstigten, soweit sie nicht über jene Leistungen hinausgehen, die die jeweilige Betriebskrankenkasse nach ihrer Satzung am 31.12.2018 vorgesehen hat, entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und technischen Wissen­schaften, nicht jedoch Rehabilitations- oder Krankengeld.““

2. In Artikel 22 lautet Z 6b wie folgt:

„6b. In § 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

2a. In Artikel 22 wird in der Novellierungsanordnung zu Z7 der Ausdruck „sowie“ durch den Ausdruck „und“ ersetzt.

3. In Artikel 22 Z 7 wird in § 376 nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. Der Richtsatz nach § 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I  Nr. xx/2019 ist abweichend von § 150 Abs. 2 in Verbindung mit § 51 für das Kalenderjahr 2020 nicht zu vervielfachen.“

4. In Artikel 23 lautet Z 4b wie folgt:

„4b. In § 141 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

5. In Artikel 23 Z 5 wird in § 369 nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. Der Richtsatz nach § 141 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I  Nr. xx/2019 ist abweichend von § 141 Abs. 2 in Verbindung mit § 47 für das Kalenderjahr 2020 nicht zu vervielfachen.“

5a. In Artikel 23 Z5 wird in § 370 Abs. 4 der Ausdruck „a0bweichend“ durch den Aus­druck „abweichend“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1:

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die gegenständliche Steuerbefreiung näher konkretisiert werden. Unter Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur die tatsächlich angebotenen Leistungen sondern alle Leistungen ausge­nommen Rehabilitations- oder Krankengeld zu verstehen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können.

Zu Z 2, 3, 4 und 5:

Redaktionelle Richtigstellung. Als zu ersetzender Ausgangsbetrag ist nicht der im ur­sprünglichen Gesetzestext enthaltene Betrag sondern der aktuell gültige, aufgewertete Betrag zu verwenden. Weiters wird wie bei solchen Regelungen üblich (vgl. § 634 Abs. 9 ASVG) klargestellt, dass der neue Betrag von 1 472,00 € zum 1. Jänner 2020 keiner Aufwertung unterliegt.

Zu Z 2a und 5a:

Dient der Berichtigung von Druckfehlern des dem Ausschussbericht 687 d.B. ange­schlossenen Gesetzestextes.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben großteils verlesene, vorzüglich einge­brachte und verteilte Antrag steht mit in Verhandlung.

Wir kommen nun zum nächsten Redner, und das ist Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.00.25

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße die Gäste von der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung, die heute hier bei uns sind. Ich habe sie vorher schon getroffen, und da haben mir einige gesagt, wie schwierig es ist, einen Arbeits­platz zu finden. Es ist schwierig, eine Lehrstelle zu bekommen. Ich sage das deshalb, weil Abgeordnete Himmelbauer heute hier gemeint hat, dass wir einen Fachar­bei­terinnenmangel, Facharbeitermangel haben. Man bräuchte also nur die Jugendlichen zur Absolvierung einer Lehre einzuladen und wir hätten in der Zukunft Facharbeiter. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schwarz-Blau oder Schwarz-Türkis hat sich vorgenommen (Abg. Scherak: Schwarz-Türkis geht nicht!), den Sozialstaat in seinen Wurzeln zu bekämpfen. (Abg. Wurm: Kollege Stöger!) Und heute ist ein guter Tag, weil es Elemente gibt, durch die man den Sozialstaat wieder stärken will, weil es darum geht, dass Menschen die Freiheit haben, nämlich dann, wenn es starke kollektive Sicherungssysteme gibt.

Ich freue mich, dass auch die FPÖ heute ein paar Beiträge dazu liefert (Abg. Wurm: Ein paar!), dass die Menschen in der Pension besser abgesichert werden. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich hat eine Petition eingereicht, in der es darum geht, die Pensionen in der Verfassung zu verankern und auch das umlage­finan­zierte Pensionssystem zu unterstützen. Das halte ich für ganz besonders wichtig.

Zweitens: Wir schützen den Sozialstaat, wenn es heute darum geht, dass Sozialpläne, die in den Betrieben ausgehandelt werden, steuerlich begünstigt werden; die Bemes­sungsgrundlage wird von 20 000 Euro auf 40 000 Euro ausgeweitet. Das halte ich für einen ganz besonderen, wichtigen Punkt.

Drittens: Wir haben im Rahmen dieser Debatte auch das Vorbelastungsgesetz im Zu­sammenhang mit den Verkehrsverträgen, mit den Verkehrsverbünden zu beschließen. Ich bedanke mich dafür, dass es eine große Bereitschaft gibt, das zu unterstützen.

Warum sage ich das? – Wir vergrößern die Freiheit der Menschen, wenn es gelingt, öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stellen. Und wenn wir öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen, dann leisten wir auch einen ganz besonderen Beitrag zum Klimaschutz. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe mir angesehen, wie man Freiheit verhindern kann: Man kann die Menschen einsperren oder man kann den Menschen auch die Verkehrsmittel nehmen. – Das ist also ein wichtiger Beitrag zu Freiheit.

Zum Schluss kommend möchte ich noch Folgendes sagen, und das ist mir wichtig: Ich begrüße die Betriebsräte Gritz und Bacun, die davon betroffen sind, dass die alte Regierung die Betriebskrankenkassen zerschlagen will, so wie sie die Gebietskran­kenkassen zerschlagen will. (Abg. Amesbauer: Hört jetzt einmal auf damit!) Das ist ein System, Abgeordneter Leichtfried hat es ausgeführt, das seit 100 Jahren gut funk­tioniert, kein Geld des Staates verlangt hat, und daher bitte ich die Abgeordneten Amesbauer, Kühberger, Schmidhofer und Zanger mitzustimmen, sodass dieser Abän­de­rungsantrag, den ich einbringe, angenommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bringe also den Abänderungsantrag der Abgeordneten Stöger, Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses 688 der Beila­gen ein. Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass die Betriebskran­kenkassen aufrechterhalten werden. Sie haben den Menschen viel gebracht und der Staat musste keine Beiträge dazu leisten.

*****

Ich glaube, der Antrag ist ausgeteilt, ich brauche ihn nicht vorzulesen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung! (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Leichtfried.)

14.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stöger, Muchitsch, Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­ver­sor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­theaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 wird wie folgt geändert:

a. Z 1 lautet:

1. § 5a samt Überschrift lautet:

„Betriebskrankenkassen

§ 5a. (1) Die Betriebskrankenkassen sind der sachlich zuständige Kranken­versiche­rungsträger für die Versicherten jener Betriebe, für die Betriebskrankenkassen errichtet worden sind. Sie besitzen Rechtspersönlichkeit. Anspruchsberechtigte können (freie) Dienstnehmer/innen, Lehrlinge, aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedene (freie) Dienst­nehmer/innen, Lehrlinge und deren Angehörige sein.

(2) Für Betriebskrankenkassen gelten folgende Sondervorschriften:

1.Der Betriebsunternehmer ist verpflichtet, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung der Kasse erforderlichen Kosten zu bestreiten und die hiezu erforderlichen Arbeitskräfte unter eigener Verantwortlichkeit beizustellen.

2.Reichen die Bestände der Betriebskrankenkasse nicht aus, um die laufenden Aus­gaben der Krankenkasse zu decken, so hat der Betriebsunternehmer die erforderlichen Vorschüsse zu leisten.

3.Reichen die Beitragseinnahmen selbst unter Heranziehung der Rücklagen zur Deckung der gesetzlichen Mindestleistungen nicht aus, so hat der Betriebsunternehmer die zur Deckung erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

4.Ergibt bei Auflösung der Betriebskrankenkasse die Schlussbilanz einen Fehlbetrag, so hat diesen der Betriebsunternehmer zu decken.

5.Unbeschadet der Z 1 kann die Betriebskrankenkasse Sachkosten zur ordnungs­gemäßen Verwaltung aus der ordentlichen Gebarung bestreiten, wenn die liquiden Mittel am Ende eines Geschäftsjahres zur Deckung von mindestens drei Monats­aufwendungen ausreichen; die so verwendeten Mittel dürfen pro Kalenderjahr nicht mehr als 3 vT der Beitragseinnahmen eines Geschäftsjahres betragen. Als liquide Mittel gelten die Barbestände zuzüglich der Einlagen bei Geldinstituten und der Bilanzwert der Wertpapiere abzüglich der noch nicht abgeführten, für fremde Rech­nung eingehobenen Beiträge sowie der am Ende des Geschäftsjahres buchmäßig fälligen unberichtigten Versicherungsleistungen und sonstigen Verbindlichkeiten.

3) Die innere Organisation der Betriebskrankenkassen richtet sich nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes BGBl I 100/2018.

(4) Die Bestimmungen, die sich auf den gesetzlichen Krankenversicherungsträger beziehen, sind auf die Betriebskrankenkassen sinngemäß anzuwenden.“

b. Z 2 lautet:

2. § 5b samt Überschrift lautet:

„Antrag auf Auflösung einer Betriebskrankenkasse

§ 5b. (1) Ein Antrag zur Auflösung einer bestehenden Betriebskrankenkasse ist durch den Betriebsunternehmer nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs. 1 Ziff. 5 ArbVG zu stellen. Die Auflösung hat durch Verordnung der Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu erfolgen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist Aufsichtsbehörde der Betriebskrankenkassen.

(2) Die innere Gestaltung der Betriebskrankenkassen richtet sich nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes BGBl I 100/2018.

(3) Die Bestimmungen, die sich auf den gesetzlichen Krankenversicherungsträger beziehen, sind auf die Betriebskrankenkassen sinngemäß anzuwenden.“

c. Z 3 lautet:

3. § 26 Abs. 1 lautet:

„(1) Zur Durchführung der Krankenversicherung ist die Österreichische Gesundheits­kasse, mit Ausnahme für den Bereich der Betriebskrankenkassen (§ 5a), sachlich zu­ständig.“

d. § 152 samt Überschrift lautet:

„Gleichstellung der Betriebskrankenkassen als Vertragspartner/innen

§ 152. (1) Betriebskrankenkassen nehmen am allgemeinen Versorgungssystem durch Krankenanstalten und am Verrechnungssystem der Landesgesundheitsfonds (§ 27b KAKuG) und des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds teil. Sie haben alle diesbezüglichen Verpflichtungen, insbesondere Beitragsleistungen, zu erfüllen und die zu Grunde liegenden Daten zur Verfügung stellen. Der Dachverband wird ermächtigt, die dafür notwendigen Verträge im Auftrag der betrieblichen Gesundheitseinrichtung abzuschließen.

(2) Die abgeschlossenen Gesamtverträge sowie die darauf beruhenden Einzelverträge, weitere Rahmen- und sonstigen Verträge samt Zusatzvereinbarungen der Österreichi­schen Gesundheitskasse sind auch für die Betriebskrankenkassen wirksam, wobei die Bestimmungen des Sechsten Teiles zur Anwendung kommen.“

e. Die bisherigen Ziffern 1 bis 3 erhalten die Bezeichnung 4 bis 6.

f. Folgende Z 7 wird eingefügt:

7. § 718 Abs. 8 bis 10 lauten:

„(8) Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 aufgelöst.

(8a) Im Falle der Auflösung einer Betriebskrankenkasse können zum Zweck der Auf­rechterhaltung des für die Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen der jeweiligen Betriebskrankenkasse zum Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Leis­tungsniveaus jeweils eine Privatstiftung zur Förderung der Gesundheit ihrer Be­schäftigten einrichten. Dieser Stiftung ist von der jeweiligen Betriebskrankenkasse ein Anteil ihres im Jahresabschluss ausgewiesenen Reinvermögens zu widmen. Näheres ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon­sumentenschutz nach Anhörung der Betriebsunternehmer und des Betriebsrates zu regeln.

(8b) Das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen einschließlich der eigenen Einrichtung und die Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe, abzüglich des in Abs. 9 genannten Betrages, gehen entsprechend dem Versichertenstand zum Stichtag 31. Dezember 2019 auf die Krankenfür­sorge­anstalt der Bediensteten der Stadt Wien und die Versicherungsanstalt öffentlich Be­diensteter, Eisenbahnen und Bergbau über. Die eigene Einrichtung der Betriebs­kran­kenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe als solche geht mit 1. Jänner 2020 auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau über. Die Abwicklung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe obliegt ausschließ­lich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, wobei die Kosten dieser Abwicklung im Rahmen der Vermögensaufteilung zu berücksichtigen sind. Die Vermögensverteilung ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz festzulegen.

(9) Die Betriebsunternehmer des in Abs. 8 genannten Betriebes können zum Zweck der Aufrechterhaltung des für die Versicherten und deren anspruchsberechtigten Ange­hörigen der jeweiligen Betriebskrankenkasse zum Zeitpunkt der Auflösung bestehen­den Leistungsniveaus jeweils eine Privatstiftung zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten einrichten. Dieser Stiftung ist von der jeweiligen Betriebskrankenkasse ein Anteil ihres im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Reinvermögens zu widmen. Näheres ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nach Anhörung der Betriebsunternehmer und des Betriebs­rates zu regeln, wobei die Höhe des zu widmenden Anteils des Reinvermögens in Abhängigkeit von der Summe der bisher vom Betriebsunternehmer getragenen Verwaltungskosten und dem Alter der Anspruchsberechtigten festzusetzen ist.

(10) Bezüglich des im Abs. 8 verfügten Vermögensüberganges auf die Versiche­rungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau wird Folgendes fest­gelegt:

1. Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019 der Betriebskrankenkasse ist von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu erstellen. Alle Schriften, Bücher und Akten der Betriebskrankenkassen sind mit 1. Jänner 2020 der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu über­geben.

2. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau hat

            a)         zur Nachweisung der Übernahme des Vermögens der mit 31. Dezember 2019 aufgelösten Betriebskrankenkassen dieses (Aktiva/Passiva) in geeigneten Auf­zeichnungen gesondert zu erfassen; abweichende Zuordnungen von Aktiva und Pas­siva in der Vermögensrechnung sind näher zu begründen;

            b)         in ihrer Schlussbilanz zum 31. Dezember 2020 in der Einzelnach­wei­sung zu den Posten allgemeine Rücklage, Leistungssicherungsrücklage und Unter­stützungsfonds die übernommenen Vermögensteile jeweils gesondert als „Vermögens­übertragung“ anzugeben;

            c)         in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2020 jedenfalls über das über­nommene Vermögen (Aktiva/Passiva) sowie über den zum 1. Jänner 2020 übernom­menen Versichertenstand näher zu berichten;

            d)         die Aufbewahrungsfristen nach § 58 der Weisungen für die Rechnungs­legung und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger und des Hauptver­ban­des (Rechnungsvorschriften – RV) hinsichtlich aller übernommenen Bücher, Aufzeich­nungen und sonstigen Unterlagen zu beachten.

(10a) Die Dienstverhältnisse von Bediensteten, die am 31. Dezember 2019 bei einer der im Abs. 8 genannten und mit 1. Jänner 2020 aufzulösenden Betriebskrankenkasse beschäftigt sind, gehen, sofern diese Bediensteten im Betrieb, für den die Betriebs­krankenkasse errichtet war, nicht mehr weiter beschäftigt werden können, oder in der betrieblichen Gesundheitseinrichtung nicht beschäftigt werden können, auf die Ver­siche­rungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau über.“

g. Die bisherige Z 4 erhält die Bezeichnung 8.

Begründung

Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bedeuten für die meisten Betriebs­kran­kenkassen das AUS, denn ausschließlich der Arbeitgeber kann entscheiden, ob eine BKK aufgelöst und in die ÖGK überführt wird.

Die versicherten ArbeitnehmerInnen können nur zusehen und haben keinerlei Entscheidungseinfluss, obwohl sie auch einen großen Beitrag zum Bestehen dieser BKK leisten und sich enorm mit „Ihrer“ Versicherung identifizieren.

Alleine im voestalpine-Konzern bestehen 3 Betriebskrankenkassen, die allesamt in der Steiermark angesiedelt sind:

•           Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme mit ca. 13.000 Anspruchs­be­rechtigten

•           Betriebskrankenkasse Kapfenberg mit ca. 9.900 Anspruchsberechtigten

•           Betriebskrankenkasse Zeltweg mit ca. 4.000 Anspruchsberechtigten

Eine weitere Betriebskrankenkasse besteht in Niederösterreich:

•           Betriebskrankenkasse Mondi mit ca. 2.500 Anspruchsberechtigten

Die Betriebskrankenkassen stehen finanziell gut da und kosten den Steuerzahler nichts. Noch nie wurde eine Förderung der öffentlichen Hand in Anspruch genommen. Die kleinen, überschaubaren, dezentralisierten SV-Einheiten werden den Anforde­run­gen der Versicherten geradezu optimal gerecht. Dazu kommt, dass der gesamte Ver­waltungsaufwand unmittelbar vom jeweiligen Unternehmen getragen wird und somit nicht den Versicherten belastet.

Durch diesen Antrag wird sichergestellt, dass eine Änderung der Rechtsform oder die Übertragung der Betriebskrankenkassen in die ÖGK immer nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmervertreterInnen der betroffenen Kasse erfolgen kann und dass die bisherige Bestimmung, wonach die Untätigkeit des Arbeitgebers automatisch zu einer Überführung der Betriebskrankenkasse in die ÖGK erfolgt, beseitigt wird.

*****


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Abgeordneter. Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten schriftlich verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Sie sind am Wort.


14.05.20

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundes­regierung! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Herr Kollege Stöger, Ex-Sozial­minister, ich darf heute schon noch einiges klarstellen. Zuerst zum Start: Wir haben gemeinsam mit der ÖVP die letzten eineinhalb Jahre extrem viel im Sozialbereich und für die Menschen weitergebracht, und das sollte man auch einmal klarstellen.

Auch das Steuerpaket, das wir heute beschließen, bietet wieder sehr viele soziale Ver­besserungen für ganz Österreich und für viele Österreicher. Und das verdient einmal zwischendurch einen Applaus (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP)  auch von der ÖVP!

Was wir heute aber auch beschließen werden  wir werden dem zustimmen  und was, glaube ich, ausschließlich uns, der Freiheitlichen Partei, zu verdanken ist – Sie von der Sozialdemokratie haben das in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Regie­rungsverantwortung nicht zustande gebracht; das sind ganz entscheidende Dinge –: Wir werden die Abschläge für Nacht- und Schwerarbeiter abschaffen. Das haben Sie, liebe Sozialdemokratie, über Jahre und Jahrzehnte nicht zustande gebracht! (Abg. Vogl: Das war unser Antrag!)

Wir werden heute zustimmen, weil wir es auch schon gefordert haben: 45 Jahre sind genug! 45 Jahre Arbeit müssen für die Regelpension ohne Abschläge genügen. Auch das haben Sie, liebe Sozialdemokratie, in Jahrzehnten nicht zustande gebracht. (Abg. Vogl: ... abgeschafft! – Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das haben Sie in Jahrzehnten nicht zustande gebracht! Es freut mich, dass Sie jetzt am Abend fleißig werden, aber die Arbeiter und Angestellten in Österreich wissen sehr wohl, wem sie diese Ent­wicklungen zu verdanken haben: den Freiheitlichen (Abg. Krainer: Ja, Ihnen!) und sonst niemandem! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden heute auch über eine langjährige Forderung von uns Freiheitlichen ab­stimmen – das haben, glaube ich, Kollegin Belakowitsch, Kollege Neubauer schon vor vielen Jahren eingebracht –: die gesetzliche Absicherung des 13. und 14. Gehalts. Auch das ist eine Geschichte, deren Beschlussfassung Sie über Jahre und Jahrzehnte verabsäumt haben. Sie konnten das den Österreichern nicht garantieren  wir werden es heute garantieren!

Das ist wichtig, weil der 13. und der 14. Monatslohn im Kollektivvertrag geregelt sind, und Kollektivverträge werden, wie Sie selbst wissen, auch verändert. Man kann sie verändern, sie sind keine gesetzliche Garantie. Es gibt, nur nebenbei erwähnt, auch einige Branchen, die keinen Kollektivvertrag haben und keinen 13. und 14. Gehalt garantiert haben.

Grundsätzlich noch einmal: Der 13. und der 14. Gehalt haben in Österreich wirklich Tradition, sind ganz, ganz wichtig. Viele Menschen brauchen den 13. und den 14. Ge­halt, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, brauchen sie aber auch, um teilweise Verbindlichkeiten oder Schulden abzudecken, und brauchen sie auch – und das ist ja damals auch die Idee hinter der Erfindung gewesen –, um zumindest ein- oder zweimal im Jahr einen verdienten Urlaub finanzieren zu können.

Das wollen wir den österreichischen Arbeitnehmern heute garantieren, und das ist ausschließlich der FPÖ, den Freiheitlichen zu verdanken – und sonst niemandem! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Spezialthema, zu dem ich in den letzten Jahren selbst schon einige Male ge­sprochen habe und bei dem ich schon auch die ÖVP, aber auch die Sozialdemokratie und die Grünen, die ja nicht mehr im Parlament sind, aber wahrscheinlich wieder­kom­men werden, ansprechen muss: Wir haben damals versucht, die Sonderpensionen, die sogenannten Luxuspensionen abzuschaffen, und wir sind hier im Plenum leider Gottes gescheitert – an einer gemeinsamen Ablehnung von ÖVP, SPÖ und Grünen.

Ich erinnere mich noch sehr gut an die Kollegin Schwentner von den Grünen, die dann auch noch versucht hat – das ist nämlich eine Materie, für die man eine Zweidrittel­mehrheit brauchen würde –, das ihren Wählern zu erklären. Sie haben dann Gott sei Dank 2017 die Rechnung präsentiert bekommen, auch die Grünen. Ich bin schon gespannt, wie Sie das jetzt den Wählern erklären wollen, wenn es um die Abschaffung der Luxuspensionen geht. Es gibt in Österreich laut Professor Marin rund 40 000 Pen­si­onisten, die eine Luxuspension beziehen, die also monatliche Pensionen von 10 000 Euro und mehr haben.

Einige Luxuspensionisten sitzen ja auch hier im Haus, federführend Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Wohnbaugenossenschaften, Stadt Wien, Land Tirol – Beamte; da könnte man einige aufzählen. Das war und ist bis heute eine Erbpacht der alten, schwarzen ÖVP und der alten, roten SPÖ. Es freut mich daher doppelt, dass die SPÖ hier heute offensichtlich mitgeht und zumindest bereit ist, diese Luxuspensionen end­lich abzuschaffen, denn Kollege Neubauer hat es erklärt – bei einer Durchschnitts­pension von knapp über 1 000 Euro im Monat und 1,4 Millionen Mindestpensionisten mit unter 1 000 Euro Pension im Monat kann man den Österreichern nicht 40 000 Luxus­pensionisten zumuten, die 10 000 Euro und mehr verdienen. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch da noch einmal: Wem hat Österreich das zu verdanken? Natürlich der FPÖ, den Freiheitlichen, ganz klar, und deshalb werden auch sehr, sehr viele Öster­reiche­rinnen und Österreicher, Arbeitnehmer am 29. September bei der FPÖ ihr Kreuz machen.

Abschließend darf ich folgenden Antrag einbringen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Sonderpensionsprivilegien“.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit im staatlichen und halbstaatlichen Bereich bestehende Sonderpensions­privilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbe­zahlten Beiträgen stehen, zuzuleiten.

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sonderpensionsprivilegien

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 7.) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpen­sionsprivilegien (974/A(E))

Nach wie vor bestehende Sonderpensionsprivilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbezahlten Beiträgen stehen, sollen im staat­lichen und halbstaatlichen Bereich abgeschafft werden. Ein sozialer und gesell­schaft­licher Mehrwert für den Großteil der Bevölkerung und insbesondere der älteren Generation besteht nicht. Vor diesem Hintergrund sollen alle betroffenen Bundes­ministerien die in ihre Zuständigkeit fallenden Materiengesetze hinsichtlich des Abbaus von Sonderpensionsprivilegien einer Überprüfung unterziehen.

Diesbezüglich wurde in einem Ministerratsvortrag vom 18. April 2018 im Zusam­menhang mit Regelungen betreffend der Mindestpensionshöhe auf eine Durchforstung von bestehenden Pensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich ange­kündigt.

Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung ehestmöglich einen ent­sprechen­den Bericht über derzeit bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich erstellen und dem Nationalrat zuleiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit im staatlichen und halbstaatlichen Bereich bestehende Sonderpen­sions­privilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbe­zahlten Beiträgen stehen, zuzuleiten.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Vogl. – Bitte.


14.12.21

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir verhandeln hier eine Unzahl an Themen mit sehr vielen Fragestellungen und Aufgabenstellungen. Ich möchte auf drei Punkte eingehen.

Der erste Punkt: Wir haben einen Abänderungsantrag zur Versicherungssteuer ein­ge­bracht. Es wird in Zukunft – und ich als Konsumentenschutzsprecher glaube, das ist auch sehr, sehr wichtig – der Unterjährigkeitszuschlag bei den Kfz-Versicherungen fallen. Das ist etwas, was wir wirklich begrüßen, weil gerade davon die Menschen mit kleinen Einkommen profitieren, jene, die nicht in der Lage sind, die ganze Ver­sicherungssumme auf einmal zu bezahlen, und dann auch noch dafür bestraft werden, dass sie Monat für Monat ihre Kfz-Versicherung bezahlen.

Unser Vorschlag ist, dass dies nicht nur für Neuwagen gelten sollte, sondern dass diese Regelung auch schon für all diejenigen gelten sollte, die jetzt schon ein Auto haben. Wir wissen, dass es gerade für einkommensschwache Personen nicht so einfach ist, jederzeit ein neues Auto anzumelden, das heißt, viele von ihnen müssten sehr lange darauf warten, von dieser Verbesserung zu profitieren. Darum glauben wir, dass es richtig und an der Zeit ist, diesen Unterjährigkeitszuschlag abzuschaffen.

Der zweite Punkt ist – und es freut mich, dass wir hier jetzt eine Einigung unter fast allen Parteien zusammenbringen –, dass damals, auch im freien Spiel der Kräfte, der Pflegeregress abgeschafft wurde. Das war eine Maßnahme, die sehr, sehr wichtig und richtig war, weil es die Wahlfreiheit braucht: die Wahlfreiheit, ob man zu Hause gepflegt und betreut werden möchte oder ob man in eine stationäre Einrichtung gehen möchte.

Diese Wahlfreiheit haben wir erreicht, und wir haben gesehen, dass sehr viele die Möglichkeit in Anspruch genommen haben, in stationäre Pflege und Betreuung zu gehen. Bezüglich der Kosten, die ursprünglich veranschlagt waren, von denen wir von Anfang an wussten, dass die Bedeckung mit 100 Millionen Euro nicht ausreichen würde, sind die Länder und Gemeinden in der Luft gehangen.

Es liegt jetzt ein Entschließungsantrag vor, der dafür sorgt, dass zumindest für heuer und nächstes Jahr den Ländern und Gemeinden 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Darauf sind wir stolz und darauf freuen wir uns.

Wenn jetzt hier der Vorschlag kommt, dass pflegende Angehörige einen Bonus be­kommen sollen, wenn sie zu Hause pflegen und betreuen, dann ist es natürlich schwierig zu sagen: Nein, wir sind dagegen, dass Menschen Geld bekommen. Die Frage ist nur, ob das der richtige Anreiz für das ist, was wir möchten, nämlich Wahl­freiheit zu schaffen, wo man gepflegt und betreut werden möchte, und vor allem auch Wahlfreiheit für die pflegenden Angehörigen zu schaffen, denn im Wahlkampf ist das schon immer ein Thema. Die Menschen, die zu Hause pflegen und betreuen, sagen: Was wir brauchen, ist Unterstützung, nämlich in Sachleistung. – Sie brauchen in der Beratungsleistung Unterstützung, sie brauchen Unterstützung dort, wo es um Pflege geht. Sie brauchen weniger das Geld, sie brauchen Leute, die ihnen zuhören, die sie bei den wichtigen Fragen des Alltags unterstützen.

Es ist eine riesige Herausforderung. Meistens sind es Frauen, die diese Aufgabe über­nehmen, und diese Frauen brauchen von uns, glaube ich, mehr als nur 1 500 Euro. Sie brauchen echte Unterstützung, um diese schwierige Aufgabe zu meistern, und auch die Möglichkeit, zu sagen: Ich pflege selbst!, oder: Wir können uns das leisten, dass jemand anderer die Pflege übernimmt.

Ein weiterer Punkt, der uns natürlich auch beschäftigt, ist das Thema Pensionen.

Wir haben in Österreich eines der besten Pensionssysteme überhaupt, und deshalb darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zu 688 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a. In Artikel 1 lautet Z 1 wie folgt:

1. Im vierten Teil, Abschnitt I wird nach § 221 folgender Paragraf 221a samt Überschrift eingefügt:

„Prinzipien der Pensionsversicherung

§ 221a. (Verfassungsbestimmung) Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Versicherten, welche die Voraussetzungen nach diesem oder einem anderen Bundes­gesetz erfüllen, eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Dies wird gewährleistet durch:

1. eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risikosolidarität),

2. finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich

3. einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zu­schüs­se (Bundesmittel).“

b. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Bezeichnungen Z 2 bis 5.

*****

Was heißt das? Wir wollen, dass nicht die Schuldenbremse in den Verfassungsrang kommt, wir wollen, dass unser vorbildliches Pensionssystem in den Verfassungsrang kommt, denn dort gehört es hin, das sichert uns ab.

Ein Aspekt noch zu den Ausführungen des Kollegen Wurm: Wenn du behauptest, wir haben nie etwas gegen die Abschläge getan, dann stimmt das nicht, denn diese Abschläge sind von Schwarz-Blau erst eingeführt worden. Danke. (Beifall und Bravo­ruf bei der SPÖ.)

14.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Muchitsch, Stöger

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesthe­ater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a. In Artikel 1 lautet Z 1 wie folgt:

1. Im vierten Teil, Abschnitt I wird nach § 221 folgender Paragraf 221a samt Überschrift eingefügt:

„Prinzipien der Pensionsversicherung

§ 221a. (Verfassungsbestimmung) Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Versicherten, welche die Voraussetzungen nach diesem oder einem anderen Bundes­gesetz erfüllen, eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Dies wird gewährleistet durch:

1.         eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risiko­soli­da­rität),

2.         finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich

3.         einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zuschüsse (Bundesmittel).“

b. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Bezeichnungen Z 2 bis 5.

Begründung

Das gesetzliche Pensionssystem sollte in Verfassungsrang gehoben werden, um damit das Vertrauen der Betroffenen jeder Generation in dieses System zu stärken.

Ziel ist die Aufrechterhaltung des Lebensstandards nach Ende der Erwerbstätigkeit bzw. eine existenzielle Absicherung im Alter.

Eine verfassungsmäßige „Garantie“, Österreichs bewährtes System beizubehalten, stärkt nicht nur die einzelnen Versicherten, sondern auch das gesetzliche Pensions­system sowie die Stabilität der österreichischen Wirtschaft.

Der bewährte „Generationenvertrag“ im Umlageverfahren soll abgesichert werden. Die Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Erwerbstätigen werden direkt an die Pen­sionsbezieherInnen ausbezahlt, was sowohl deren Kaufkraft als auch die gesamte Wirtschaft stärkt und in Krisenzeiten stabilisierend wirkt.

Die Bundeszuschüsse, welche das österreichische System der Ausgleichszulagen sowie der Teilversicherungen (hauptsächlich) finanzieren, müssen zur Vermeidung von Altersarmut garantiert sein.

Das österreichische Pensionssystem ist – vor allem im internationalen Vergleich – als zukunftsfit zu bewerten. Langfristprognosen zufolge werden die staatlichen Zuschüsse etwa gleich bleiben. Bis 2070 prognostiziert die EU-Kommission – inkl. der Ausgaben für die Pensionen der BeamtenInnen – einen kleinen Anstieg um 0,5 Prozentpunkte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Aging Report 2018).

Eine Schwächung durch z.B. eine verstärkte Förderung privater Altersvorsorge im hochriskanten Kapitaldeckungsverfahren soll verhindert werden bzw. soll diese Bestimmung im Verfassungsrang einen einfachgesetzlichen Eingriff erschweren.

Risikosolidarität bedeutet in diesem Zusammenhang, die finanziellen Folgerisiken, denen alle in einem ihnen unbekannten Ausmaß ausgesetzt sind, solidarisch zu teilen, sodass alle gleichermaßen Hilfe im Schadensfall in Anspruch nehmen können, während die finanzielle Belastung aufgrund des Risikoausgleichs deutlich geringer ausfällt, als wenn jeder für sich allein Vorsorgen müsste und dabei auch für den worst case gewappnet sein wollte.

Einkommenssolidarität basiert auf der Überzeugung, dass die standardsichernde Vorsorge für das Alter (einschließlich des Risikos der vorzeitigen Invalidität und des Todes des Erhalters) eine ethisch besonderes, für den Zusammenhalt einer Gesell­schaft unerlässliches Anliegen ist, das es rechtfertigt, dass für ihre Finanzierung die Beiträge nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden, während die Leistung nicht versicherungsmathematisch anhand der Beitragsleistung berechnet wird. Die Leistung entspricht vielmehr jenem Bedarf, der einerseits gemessen an den langfristig während des Erwerbslebens erzielten beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten zur Aufrechterhaltung des wesentlichen, auf diese Weise erzielten Lebensstandards einerseits (Begrenzung nach oben) und zur Verhinderung von Altersarmut andererseits (Schutz nach unten) erforderlich ist.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte.


14.16.59

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Unter diesen neun Punkten, die wir hier gemeinsam debattieren, ist auch der Punkt Pflegeregress, Pflegefinanzierung. Mein Vorredner war der Erste, der das Thema jetzt hier auch angesprochen hat, und ich möchte meinen Redebeitrag dazu nutzen, um eben zu diesem Thema ein paar Anmerkungen zu machen.

Wir haben 2017 – auch im Zuge der Vorbereitung zur Nationalratswahl – eben diesen Pflegeregress gemeinsam abgeschafft, einzig die NEOS haben dem damals nicht zugestimmt. Daraufhin wurde die Regelung in den Verfassungsrang erhoben, dass 100 Millionen Euro als Entschädigung an die Gemeinden, Sozialhilfeverbände und Länder ausbezahlt werden, und es hat sich sehr schnell gezeigt, dass diese Summe nicht reichen wird.

Daraufhin haben wir im Herbst des vorigen Jahres beschlossen, die Entschädigungs­summe auf 340 Millionen Euro zu erhöhen, verbunden mit dem Auftrag, in den Län­dern, in den Gemeinden zu erheben, wie hoch der tatsächliche Einnahmenentfall durch die Abschaffung des Pflegeregresses in den Gemeinden und in den Ländern ist.

Diese Erhebungen sind nun abgeschlossen, und die Summe beläuft sich, wenn ich jetzt richtig informiert bin, auf etwas unter 300 Millionen Euro. So kommt jetzt dieser neue Beschluss zustande. Wir beschließen heute mit einem Sondergesetz, mit einem Zweckzuschussgesetz, dass wir für die nächsten zwei Jahre 300 Millionen Euro pro Jahr an die Länder und Gemeinden refundieren.

Dieses Gesetz zeigt aber auch auf, dass es dringend notwendig ist, in der Pflegefrage ein gesamtheitliches Konzept zu haben. Deswegen schlagen wir als Volkspartei auch vor, die Finanzierung neu aufzustellen und dazu auch eine Pflegeversicherung als fünfte Säule im Bereich der Sozialversicherung einzuführen. Das ist unser Vorschlag – auch für die nächste Regierung und für die nächste Gesetzgebungsperiode. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, nämlich diese Refundierungen an die Ge­meinden, zeigt auch, dass die stationäre Pflege natürlich ein sehr kostspieliger Teil der Pflege ist; umso wichtiger ist es – und auch das ist Teil unserer Vorschläge für die Organisation der Pflege, unseres Pflegekonzepts –, dass wir möglichst versuchen, die Pflege zu Hause, die Pflege daheim in den eigenen vier Wänden so gut es geht zu stärken und zu unterstützen. Wir schlagen deswegen auch diesen Pflegebonus, diesen Pflege-daheim-Bonus für die pflegenden Angehörigen, vor (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), denn wir wissen alle ganz genau, die Ausgaben pro Pflegeplatz, die die öffentliche Hand am Ende des Tages abdecken muss, belaufen sich auf zwischen 10 000 bis 20 000 Euro – oft auch mehr – pro Jahr und Pflegeplatz.

Wenn es uns aber gelingt, möglichst viele Menschen, die zu Hause gepflegt werden wollen, dort zu halten, werden wir uns natürlich auch aus finanzieller Sicht für den Gesamtstaat ganz, ganz viel ersparen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Der Fokus der Volkspartei liegt daher darauf, die pflegenden Angehörigen massiv zu stärken, nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch, zum Beispiel auch mit der Ein­führung oder mit der Verstärkung von Tagesbetreuungseinrichtungen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Plessl.)

Daher, meine Damen und Herren, wird die Pflege auf jeden Fall ein ganz großer Teil der politischen Diskussion der nächsten Jahre hier in diesem Haus sein müssen. (Abg. Plessl: ... Urlaubsgeld bezahlt ...!)

Ich bringe zum Schluss folgenden Antrag zum Thema Mittelbereitstellung aufgrund des Verbots des Pflegeregresses ein, damit er auch zur Debatte steht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Ing. Markus Vogl, Kolle­ginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses (689 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:

§ 1. (1) Der Bund stellt als Ersatz der Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, den Ländern für die Jahre 2019 und 2020 einen Fixbetrag aus dem Pfle­gefonds von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf sind jene Beträge, die gemäß § 330b ASVG zur Auszahlung gelangen, anzurechnen.

(2) Die Aufteilung des auszuzahlenden Betrages auf die Länder erfolgt auf Basis des Ergebnisses der Endabrechnung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über einen Zweck­zuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Einrichtungen, BGBl. I Nr. 85/2018, für das Referenzjahr 2018.

*****

Ich bitte um breite Unterstützung für diesen Abänderungsantrag, den ich somit ein­gebracht habe. (Beifall bei der ÖVP.)

14.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Vogl,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses (689 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:

§ 1. (1) Der Bund stellt als Ersatz der Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, den Ländern für die Jahre 2019 und 2020 einen Fixbetrag aus dem Pflege­fonds von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf sind jene Beträge, die gemäß § 330b ASVG zur Auszahlung gelangen, anzurechnen.

 (2) Die Aufteilung des auszuzahlenden Betrages auf die Länder erfolgt auf Basis des Ergebnisses der Endabrechnung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über einen Zweck­zuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Einrichtungen, BGBl. I Nr. 85/2018, für das Referenzjahr 2018.

Begründung

Zu § 1:

§ 1 Abs. 1 sieht vor, dass durch den Bund als Ersatz für die Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a ASVG für die Jahre 2019 und 2020 ein Fixbetrag von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Der jeweilige Betrag beruht auf den Ergebnissen der von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) für das Jahr 2018 durchgeführten Endabrechnung. Diese Mittel werden durch eine Er­höhung der Dotierung des Pflegefonds aus Ertragsanteilen – in diesem Fall nur zu Lasten derjenigen des Bundes – finanziert. Von dieser Summe sollen die den Ländern gemäß § 330b ASVG gebühren-den Mittel zum Abzug gebracht werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Birgit Sandler. – Bitte.


14.21.58

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Persönliche Assistenz ist für Menschen mit schwerer Behin­derung bereits einheitlich für die Arbeitswelt geregelt, aber im Freizeitbereich und in den Schulen schaut das anders aus. Daher unterstützen wir natürlich – weil wir ja selbst diesen Antrag auch schon eingebracht haben – den Antrag von Daniela Holzin­ger, dass es endlich bundesweit einheitliche Regelungen auch in diesen Bereichen geben soll. Menschen mit Behinderung haben das Recht, an allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens teilzunehmen. Dafür brauchen sie manchmal eben etwas mehr Unterstützung, und wir sind in der Pflicht, so denke ich, sie ihnen zu geben.

Zu den Anträgen von Kollegin Holzinger: Dem ersten Antrag, den sie gestellt hat – jenem mit der Erhöhung der Freibetragsgrenzen –, werden wir nicht zustimmen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass in unserem Abänderungsantrag, den Christoph Matznetter vorgelesen hat, die Freibeträge etwas höher sind. Ich fordere die Kollegin auf, da mitzustimmen.

Beim zweiten Antrag zur Abschaffung beziehungsweise Rückvergütung der NoVA hätten wir natürlich lieber eine Befreiung von der NoVA bei Behindertenfahrzeugen. Damit den Menschen aber relativ rasch geholfen werden kann, werden wir auch da mitstimmen.

Herr Minister, als ehemalige Finanzerin glaube ich schon, dass Ihnen als Finanzer bei diesen Ausgaben natürlich das Herz etwas schneller schlägt, aber ganz ehrlich: Immer wenn es um Menschen mit Behinderung geht, wenn es zum Beispiel um die Unter­stützung der PflegerInnen geht, die unsere Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, die ja jetzt wieder aktuell ist, wenn es um Kinder und Frauen geht, dann geht es ums Sparen und ums Geld. Bei anderen Dingen nehmen wir das nicht so wichtig. Und ganz ehrlich: Das habe ich wirklich satt! Wir können bei anderen Dingen sparen, aber nicht mehr bei jenen Menschen, denen es sowieso nicht gut geht und die unsere Unterstützung dringend brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe noch eine redaktionelle Änderung und bringe daher noch einen Abänderungs­antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen zu 687 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Z 5 wird wie folgt geändert:

In § 369 Z 1 wird die Wortfolge „in der Fassung der Z1“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Z1a“ ersetzt.

*****

Danke und Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

14.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sandler

Kolleginnen und Kollegen

Zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsab­ga­be­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­gesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzaus­gleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Z 5 wird wie folgt geändert:

In § 369 Z 1 wird die Wortfolge „in der Fassung der Z1“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Z1a“ ersetzt.

Begründung

Redaktionelle Änderung.

*****


Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte.


14.24.56

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Bundesminister! Einmal eine ganz prinzipielle Anmerkung zu dem, was der Herr Finanzminister gestern gemacht hat: Er hat sich nämlich hingestellt und eine Warnung ausgesprochen, dass es jetzt zu teuer werden könnte, vor allem die Pen­sionen und das Pflegegeld würden das Budget über Gebühr belasten.

Herr Bundesminister, da muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Das ist schon ein bisschen entsetzlich, dass immer nur dann geschrien wird, wenn es darum geht, den Menschen etwas zu geben. Immer dann, wenn im Sozialbereich Geld verteilt wird be­ziehungsweise wenn es wie in dem Fall eine Pensionserhöhung gibt, die ein bisschen über der normalen Pensionserhöhung liegt, wird gleich aufgeschrien: Ist denn das überhaupt alles leistbar? – Und das finde ich eigentlich beschämend für ein Land wie Österreich. Wir geben in diesem Land so viel Geld aus. Ich glaube, auch die Pen­sionisten haben ein Recht, daran partizipieren zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, die Sie in Ihrem Redebeitrag auch angesprochen haben, ist – ganz ehrlich – etwas, was jahrelang überfällig war. Trotz der ab 1.1.2020 stattfindenden jährlichen Valorisierung haben wir eine Finanzierungs­lücke von 35 Prozent. Das heißt, der Werteverlust des Pflegegeldes seit Einführung beträgt 35 Prozent. Also ganz ehrlich: Man sollte auch einmal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen und sagen: Ja, das sind wesentliche Ausgaben!, zumal ja gerade Mindestpensionisten sofort alles in den Konsum stecken, das heißt, das kommt ja eh sofort wieder zurück in das Staatssäckel.

Womit ich mich auch noch befassen möchte – wir haben es heute schon mehrmals gehört und auch meine Vorrednerin hat darüber gesprochen –, sind die Menschen mit Behinderungen und vor allem die NoVA. Wir wissen, dass die Refundierung der NoVA leider abgeschafft wurde; das ist natürlich eine enorme Belastung, vor allem für Menschen mit Behinderung, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Wir wissen, gerade bei Menschen mit Behinderungen betragen die Arbeitslosenquoten 50 Prozent und mehr. Genau in diesem Bereich jetzt auch noch Erschwerungen einzubauen, halte ich für den falschen Weg.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „not­wendige Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch Novellierung des Normverbrauchsabgabengesetzes, Valorisierung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Verordnung für außergewöhnliche Belastungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des Normverbrauchsabgabengesetzes dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

Nach § 3 Z 4 NoVAG wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung nachzuweisen.“

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden eben­falls ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des § 35 Einkommen­steuergesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die fol­gende Inhalte umfasst:

§ 35 EStG Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95%           1.198“

§ 2 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:

„§ 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei

- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 98 Euro

- Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 72 Euro

- Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 59 Euro

pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen.“

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, eine Adaptierung der Verord­nung über außergewöhnliche Belastungen mit folgendem Inhalt noch vor dem 1. November 2019 zu erlassen:

§ 3 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:

„§ 3. (1) Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benüt­zen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 219 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung ist durch eine Bescheinigung gemäß § 29b der Straßen­ver­kehrsordnung 1960 oder einen Bescheid über die Befreiung von der Kraftfahrzeug­steuer gemäß § 2 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 des Versiche­rungssteuergesetzes 1953 nachzuweisen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte – das hat auch mein Kollege Wurm schon angesprochen –, ist die Tatsache, dass es in Österreich einen 13. und 14. Ge­halt gibt, der den Österreichern sehr lieb ist. Diese 13. und 14. Sonderzahlung wird über die KVs geregelt. Wir wissen aber, dass in Österreich 2 Prozent der Arbeitnehmer über keinen solchen KV verfügen, für sie liegt es dann wohl im Ermessensspielraum beziehungsweise in der Vertragsgestaltung.

Wir wollen, dass auch diese Menschen in den Genuss des 13. und 14. Monatsgehalts kommen, und ich stelle daher einen Abänderungsantrag:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen

betreffend „gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens, eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, mit dem

- Sonderzahlungen im Ausmaß eines zusätzlichen 13. und 14. vollen Monatsgehaltes, für all jene Bereiche, in denen solche nicht oder nicht mehr in einem Kollektivvertrag verankert sind, sichergestellt werden

- eine Umgehung der Sonderzahlungen dadurch verhindert wird, dass wenn nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, jedenfalls gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt gebührt

- die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Abs. 1 und 2 EStG sowie der Entfall der Entrichtung des Wohn­bauförderungsbeitrags und der Arbeiterkammerumlage von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesichert wird,

- und ein weitgehender Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Auszahlung von Sonderzahlungen (wie etwa quartals­weise Auszahlung und Ähnliches) erhalten bleibt.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, und ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Petra Wagner, Dr. Christian Ragger, Peter Wurm, Werner Neubauer

betreffend notwendige Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch No­vellierung des Normverbrauchsabgabengesetzes, Valorisierung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Verordnung für außergewöhnliche Belas­tungen

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 2.) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial-versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Refundierung Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen

Die Streichung der Refundierung der NOVA für Menschen mit Behinderungen hat zu einer massiven finanziellen Mehrbelastung geführt, die teilweise die Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen verunmöglicht hat, vor allem im ländlichen Bereich und für Niedrigverdiener. Es führt sogar dazu, dass mobilitätsbehinderte Menschen, welche die öffentlichen Verkehrsmitteln nicht benützen können, sich bereits große Sor­gen machen müssen ob und wie sie in Zukunft ihren Arbeitsplatz (meist mit niedrigem Gehalt) erreichen können. Zusammengefasst ist ein PKW für einen mobilitäts­be­hin­derten Menschen mit Sicherheit kein Luxusgegenstand, sondern eine existenz­erhal­tende Notwendigkeit und somit bitte nicht mit einer Luxussteuer wie die NOVA zu be­lasten!

Valorisierung der Freibeträge in § 35 Einkommenssteuergesetz

Da die Freibeträge seit 1988 nicht valorisiert wurden, haben sie 65% ihres Wertes eingebüßt. Daher sind die Freibeträge entsprechend dem Wertverlust anzuheben, was wir in den im Gesetzesvorschlag angeführten Beträgen berechnet und berücksichtigt haben.

Valorisierung der Beträge in der Verordnung außergewöhnliche Belastung

Da es seit Einführung der Verordnung einen Wertverlust von ca. 40% gab, haben wir auch in diesen Beträgen den Wertverlust hinzugerechnet. Die bereits stattgefundene Erhöhung des KFZ-Betrags von 25% aus dem Jahr 2010 wurde von uns bereits mit­berücksichtigt.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des Normverbrauchsabgabengesetzes dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte um­fasst:

Nach § 3 Z 4 NoVAG wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung nachzuweisen.“

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden eben­falls ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des § 35 Einkommen­steuer­gesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

§ 35 EStG Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95%           1.198“

§ 2 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:

„§ 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei

-           Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids                   98 Euro

-           Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit                                     72 Euro

-           Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit            59 Euro

pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen.“

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, eine Adaptierung der Verord­nung über außergewöhnliche Belastungen mit folgendem Inhalt noch vor dem 1. November 2019 zu erlassen:

§ 3 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet: