Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

88. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Donnerstag, 19. September 2019

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

88. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode   Donnerstag, 19. September 2019

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 19. September 2019: 10.18 – 23.37 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

2. Punkt: Bericht über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraft­fahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bun­des­abgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungs­gesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteu­er­gesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohn­bauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020)

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungs­ge­setz 2020 – PAG 2020)

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird

6. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

7. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E)

8. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E)

9. Punkt: Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der persönlichen Assistenz (508/A)(E)

10. Punkt: Bericht über den Antrag 983/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmel­bauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­ge­setz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabe­ge­setz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichs­gesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020)

11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geän­dert wird (941/A)

12. Punkt: Bericht über den Antrag 985/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundes­abgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlasten­sanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungs­gesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchfüh­rungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungs­gesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Bier­steuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Che­mikaliengesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdölbevorratungs­gesetz 2012, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamts­hilfe­ge­setz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanz­strafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flug­abgabegesetz, das Gebührengesetz 1957, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Ge­meinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen­gesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Grundsteuer­gesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kommu­nalsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Nie­derlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Privat­stiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämp­fungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungs­eingangssteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Vermarktungsnormenge­setz, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, das Versicherungssteuer­gesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaft­liche Eigentümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zoll­rechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG)

13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) (973/A)(E)

14. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­winnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheits­gesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, geändert wird (927/A)

15. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhin­derung unnötigen Tierleids (566/A)(E)

16. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte (814/A)(E)

17. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A)(E)

18. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (986/A)(E)

19. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer (932/A)(E)

20. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018) (536/A)

21. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (952/A) (Zurückziehung des Antrages 952/A siehe S. 312)

22. Punkt: Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr finanzielle Mittel, um Gewalt an Frauen zu verhindern (988/A)(E)

23. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichische Korruptionsstatistik (821/A)(E)

24. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird (968/A)

25. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

26. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM

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Inhalt

Nationalrat

Einberufung der ordentlichen Tagung 2019 der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit 10. September 2019 ....................................................................................................... 72

Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens des Bundesministers a. D. Ru­dolf Hundstorfer ............................................................................................................................... 72

1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners ............................................................... 80

Wahlergebnis:

Ordner: Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .............................................................................. 80

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 73

Ordnungsruf .................................................................................................................. 188

Geschäftsbehandlung

Mitteilung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka betreffend ursprünglich avisierten Tagesordnungspunkt 21 ................................................................................................ 76

Antrag des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, dem Verfassungsaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 58/A der Abgeordneten Dr. Niko­laus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl Nr 1/1930, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................  77, 371

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 704/A(E) der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aus­reichende Ressourcen im BVT zum Schutz gegen Rechtsextremismus“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme ......  77, 371

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 705/A(E) der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strategie gegen Rechtsextremismus“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. Sep­tember 2019 zu setzen – Annahme .........................................................  77, 372

Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 827/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) und das Bundes­gesetz vom 25. Jänner 1989 über die Ausschreibung bestimmter Funktionen und Arbeitsplätze sowie die Besetzung von Planstellen im Bundesdienst und über die Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (Ausschreibungsge­setz 1989 – AusG) geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 976/A(E) der Abge­ord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bereitstellung professioneller Einheiten zur Durchsetzung staatsanwaltschaftlicher Anordnun­gen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung        77, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 979/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Optimierung des richterlichen Journaldienstes“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ................................................................................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 981/A(E) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Öffentliche Hearings bei Beset­zung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ........................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 868/A der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 194/1999, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 14/2019, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung  77, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 870/A der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Annahme .........................................................  77, 372

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 878/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, sodass die Haltung von Schweinen auf vollständig perforiertem Boden    (Vollspaltenböden) verboten und die verpflichtende Einstreu mit weichem organischem Material in ausreichen­der Menge vorgeschrieben wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. Sep­tember 2019 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 854/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, sodass die Tötung männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen verboten wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............  78, 372

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 877/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, sodass die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 23. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen, dem Aus­schuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 388/A der Abgeordneten Angela Lueger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­gesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............  78, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 516/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz 1996, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 107/2017 wie folgt geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 471/A(E) der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft!“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Annahme ................................................................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 130/A der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. Sep­tember 2019 zu setzen – Ablehnung       78, 372

Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden (‚Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetz 2019 – EPAG 2019‘)“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .......................................................  78, 372

Antrag der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 947/A der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle ‚Agrarmarkt Austria‘ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung  78, 373

Antrag der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen, dem Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 532/A(E) der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einleitung einer umfassenden ‚Bio-Wende‘ in der österreichischen Landwirtschaft“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung      78, 373

Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert wird“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................  78, 373

Antrag der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 344/A(E) der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend notwendiges Verbot des Nervengiftes Chlorpyrifos“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung  78, 373

Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den An­trag 896/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehre für junge Asylwerbende ermöglichen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 24. September 2019 zu setzen – Ablehnung ..................................................  78, 373

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 693 und 694 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .................................................... 79

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG      ............................................................................................................................... 79

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, den Antrag 968/A der Abgeord­neten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird, gemäß § 53 Abs. 6 GOG an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen – Annahme ................................  369, 370

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  192, 312

Mitteilung der Präsidentin Doris Bures betreffend Zurückziehung des unter Punkt 21 auf der Tagesordnung gereihten Antrages 952/A .................................................................... 312

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 73

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Efgani Dönmez, PMM ......................................................... 74

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Siebenter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ................................................... 77

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­er für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Cyberangriff, Desinformationsangriff und weitere Affären“ (4173/J) .......................................................................................................... 192

Begründung: Dr. Peter Pilz ......................................................................................... 204

Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner .............................................................. 209

Debatte:

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ..................................................................... ... 216

Karl Nehammer, MSc .............................................................................................. ... 218

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 220

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 222

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 223

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 226

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 229

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 230

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 232

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 233

Gabriela Schwarz .................................................................................................... ... 234

Mag. Muna Duzdar .................................................................................................. ... 236

Herbert Kickl ............................................................................................................ ... 237

Dr. Irmgard Griss ........................................................................................................ 240

Mag. Thomas Drozda ................................................................................................. 241

Ing. Christian Höbart .................................................................................................. 244

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 246

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 248

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................. ... 249

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ... 250

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Sonderprüfung Familienfest“ – Annahme (E 120) ...............................  228, 251

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehende Einsetzung eines ‚Weisen­rates‘ zur Evaluierung und Verbesserung der Kontrolle der Parteienfinanzierung in Österreich“ – Ablehnung ........................................  243, 251

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abge­ordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgaben­vergü­tungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alko­holsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauför­derungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.) .................................................. 80

3. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschaden­ge­setz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensions­ge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensions­ge­setz geän­dert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.) ............ 80

4. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss auf­grund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Per­sonen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird (689 d.B.) ................................................................................................................ 81

5. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangs­steuer­gesetz (StiftEG) geändert wird (690 d.B.)   ............................................................................................................................... 81

6. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (691 d.B.) ................................................................................................ 81

7. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E) .............. 81

8. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E) ......................................................................................................................................... 81

9. Punkt: Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Aufwertung der persönlichen Assistenz (508/A)(E) ......................................... 81

10. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 983/A der Abge­ordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuer­ge­setz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Mel­destandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfe­ge­setz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020) (686 d.B.) ....................................... 81

RednerInnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc .................................................................................. 82

August Wöginger .................................................................................................... ..... 83

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ..... 86

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 87

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 89

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 92

Mag. Gerald Loacker (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 93

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 94

MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... ..... 95

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 99

Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA ................................................. ... 100

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 103

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ..................................................................... ... 104

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 109

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 110

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 112

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 113

Hermann Brückl, MA .............................................................................................. ... 114

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 119

Karlheinz Kopf ......................................................................................................... ... 121

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 122

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 126

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 127

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 128

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 132

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ... 133

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 148

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ............................................................................ ... 149

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 151

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 151

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 156

Nurten Yılmaz .......................................................................................................... ... 159

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 160

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 163

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 168

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 171

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 174

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 176

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 178

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 185

Kira Grünberg .......................................................................................................... ... 186

Tanja Graf ................................................................................................................ ... 187

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 188

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 189

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nicht­raucherschutz für unsere heimische Gastronomie“ – Ablehnung .................................................................................  116, 349

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“ – Annahme (E 105) ................................  120, 351

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „notwendige Erleichterungen für Menschen mit Be­hinderungen durch Novellierung des Normverbrauchsabgabengesetzes, Valori­sie­rung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Ver­ordnung für außergewöhnliche Belastungen“ – Annahme (E 104)  181, 349

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 687, 688, 689, 690, 691 und 686 d.B. ............. 344

Annahme der im Antrag 974/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Ab­schaf­fung von Sonderpensionsprivilegien“ (E 106) ............................................................................. 344

Annahme der im Antrag 975/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „gesetz­liche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts“ (E 107) ................................................. 344

Annahme der im Antrag 508/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Aufwer­tung der persönlichen Assistenz“ (E 108) ........................................................................................................ 344

11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz geändert wird (941/A)      ............................................................................................................................. 251

RednerInnen:

Tanja Graf ................................................................................................................ ... 252

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 253

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 255

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 256

Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 259

Alois Kainz .................................................................................................................. 261

Christoph Stark ....................................................................................................... ... 262

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 263

Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................. 263

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „pragmatische Lösung für Asyl & Lehre“ – Annahme (E 109) ...........................  258, 265

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrlinge – Integration vor Zuzug“ – Ablehnung ...............................................  260, 266

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“ – Annahme (E 110) ........  264, 266

Annahme des im Antrag 941/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................... 265

12. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 985/A der Abge­ordneten Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zoll­verwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundes­ab­gabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsge­setz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlas­ten­sanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Arbeitskräfte­über­lassungsgesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außen­wirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Biersteuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Chemikaliengesetz 1996, das Einkom­men­steuergesetz 1988, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizei­kooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutz­steuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstraf­gesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gebührengesetz 1957, das Gefahrgutbeförderungs­ge­setz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Grundsteuergesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handels­statistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapital­ab­fluss-Meldegesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmit­telsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Privatstiftungs­gesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inver­kehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugs­bekämpfungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabak­steuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgrün­dungs­steuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Verfassungsgerichtshof­ge­setz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verrechnungspreisdokumen­ta­tionsgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshof­gesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigen­tümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohn­haus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zoll­rechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisations­reformge­setz – FORG) (692 d.B.) ........................................... 266

RednerInnen:

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 267

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 268

Mag. Selma Yildirim (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 269

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 270

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 271

Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA ................................................. ... 272

Annahme des Gesetzentwurfes in 692 d.B. ................................................................ 274

13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) (973/A)(E) ................... 275

RednerInnen:

Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 275

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 276

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 277

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)“ – Annahme (E 112)            280, 285

Annahme der im Antrag 973/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „finan­zielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)“ (E 111) ................................................... 285

14. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, geändert wird (927/A) .............................................................................. 285

RednerInnen:

Dr. Brigitte Povysil .................................................................................................. ... 285

Gabriela Schwarz .................................................................................................... ... 288

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 290

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 291

Bundesministerin Mag. Dr. Brigitte Zarfl ............................................................. ... 292

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 293

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blut­spenden“ – Annahme (E 113)  286, 294

Annahme des im Antrag 927/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................... 293

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A)(E) ....................................................................................................................................... 294

16. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte (814/A)(E) ...... 294

17. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A)(E) ................................................................... 294

18. Punkt: Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (986/A)(E) ..................................................................................................................... 294

RednerInnen:

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 295

Ing. Maurice Androsch ........................................................................................... ... 297

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 299

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 301

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 303

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 305

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ..................................................................... ... 306

Erwin Preiner ........................................................................................................... ... 307

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................. ... 309

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 309

Annahme der im Antrag 566/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnö­tigen Tierleids“ (E 114) 310

Annahme der im Antrag 814/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte“ (E 115) ..................................................... 310

Annahme der im Antrag 763/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Tier­transporte-Reduktionsplan“ (E 116) .......................................................................................................................... 310

Annahme der im Antrag 986/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden (‚Freigängerkatzen‘)“ (E 117)             310

19. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusam­menwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer (932/A)(E) ............................... 312

RednerInnen:

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 312

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................ ... 313

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 314

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 316

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 318

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 321

Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 323

Entschließungsantrag der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Forstbestände als natürliche CO2-Senken“ – An­nahme (E 119) .................  315, 325

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Michael Bernhard, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Green Climate Fund“ – Ablehnung ...........................................................................................................  320, 325

Entschließungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Green Climate Fund“ – Ablehnung ..........................................  322, 325

Annahme der im Antrag 932/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Ver­hand­lungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer“ (E 118) ............................................................................................. 324

20. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schafts­gesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungs­gesetz 2018) (536/A) .................................... 325

RednerInnen:

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 325

Karl Mahrer, BA ....................................................................................................... ... 329

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 330

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 332

Sabine Schatz .......................................................................................................... ... 335

Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... ... 336

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 341

Werner Neubauer, BA (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 342

Bundesminister Dr. Wolfgang Peschorn ................................................................. 342

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „enge bilaterale Gespräche zur Dop­pelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“ – Annahme (E 121) .................................................................................................................  331, 343

Entschließungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erwerb der Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus“ – Annahme (E 122)    334, 344

Annahme des im Antrag 536/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................... 343

21. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schafts­ge­setz 1985 geändert wird (952/A) (Zurückziehung dieses Antrages siehe S. 312) .................................................................................................. 312

22. Punkt: Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr finanzielle Mittel, um Gewalt an Frauen zu verhindern (988/A)(E)       ............................................................................................................................. 353

RednerInnen:

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ............................................................................ ... 353

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 354

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 355

Mag. Doris Hager-Hämmerle ................................................................................. ... 356

Eva Maria Holzleitner, BSc (tatsächliche Berichtigung) ............................................ 357

Stephanie Cox, BA .................................................................................................. ... 358

Bundesministerin Mag. Ines Stilling ..................................................................... ... 358

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................. ... 360

Mario Lindner .......................................................................................................... ... 361

Sabine Schatz .......................................................................................................... ... 362

Annahme der im Antrag 988/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern“ (E 123) ................................................................... 363

23. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Österreichische Korruptionsstatistik (821/A)(E) ........................................................... 363

RednerInnen:

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ... 363

Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner .......................................................... ... 364

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 364

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 365

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 365

Annahme der im Antrag 821/A(E) enthaltenen Entschließung betreffend „Öster­reichische Korruptionsstatistik“ (E 124) ......................................................................................... 365

24. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird (968/A) ................................................................................................... 366

RednerInnen:

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 366

Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner .......................................................... ... 367

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 368

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 369

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 370

Rückverweisung des Antrages 986/A an den Verfassungsausschuss ....................... 370

25. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Linz (Zl. 19 St 67/19y) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (693 d.B.) ............................................................................................................... 370

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 371

26. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Linz (Zl. 21 St 94/19h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM (694 d.B.) ............................................................................................. 371

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 371

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 74

Petition betreffend „Fairer Wettbewerb und freie Wahl für moderne Mobilität in Österreich!“ (Ordnungsnummer 29) (überreicht vom Abgeordneten Michael Bernhard)

Regierungsvorlage ....................................................................................................... 74

683: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Berichte ......................................................................................................................... 74

Vorlage 52 BA: Bericht gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 2. Quartal 2019; BM f. Finanzen

Vorlage 53 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Sta­bilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 2. Quartal 2019; BM f. Finanzen

Vorlage 54 BA: Monatserfolg Juni 2019; BM f. Finanzen

Vorlage 55 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 2. Quartal 2019 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen

Vorlage 56 BA: Monatserfolg Juli 2019; BM f. Finanzen

III-300: Bericht betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29; Rechnungs­hof

III-305: Verkehrstelematikbericht 2019; BM f. Verkehr, Innovation und Tech­nolo­gie

III-306: Bericht betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30; Rechnungshof

III-307: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2018; BM f. Verkehr, Inno­vation und Technologie

III-308: Bericht betreffend Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen – Reihe BUND 2019/31; Rechnungshof

III-309: Kommunikationsbericht 2018 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 4 KommAustria-Gesetz; BM im Bundeskanzleramt, betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien, im Einvernehmen mit dem BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-310: Bericht über technische Unterwegskontrollen in den Jahren 2017 & 2018; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-311: Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018; BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

III-312: Bericht betreffend Europäischer Sozialfonds: Förderungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32; Rechnungshof

III-313: Bericht des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogen­bildung (Berichtszeitraum 2018); BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-314: Tätigkeitsbericht 2018 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkredi­tierung Austria; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-315: Jahresbericht 2018 der NADA Austria GmbH; BM f. öffentlichen Dienst und Sport

III-316: Tätigkeitsbericht 2018 der Bundesstelle für Sektenfragen; Bundeskanz­lerin

III-317: Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2018; BM f. Verfassung, Reformen, Deregu­lierung und Justiz

III-318: Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit 2019 inklusive der Stellung­nahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen; BM f. Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. April 2013, E 301-NR/XXIV. GP

III-319: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 88/E XXVI. GP betreffend Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-320: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 87/E XXVI. GP betreffend Vergabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-321: Bericht aufgrund der Entschließungen des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 86/E XXVI. GP betreffend 200 000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungs­ministerium für FPÖ-nahen Verein und 92/E XXVI. GP betreffend 200 000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine; BM f. Landesverteidigung

III-322: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 91/E XXVI. GP betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben; Bundesregierung

III-323: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 85/E XXVI. GP betreffend Sonderprüfung des am 1. Mai 2019 im Schlosspark Schönbrunn veranstalteten Familienfests; Bundeskanzlerin

III-324: Bericht betreffend Internationaler Informationsaustausch in Steuerangele­genheiten – Reihe BUND 2019/33; Rechnungshof

III-325: Bericht gem. § 2 Abs. 2 FEG über die Vollziehung der Bestimmungen des Flughafenentgeltegesetzes im Jahr 2018; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-326: Wildschadensbericht 2018; BM f. Nachhaltigkeit und Tourismus

III-327: Bericht betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34; Rechnungshof

III-328: Bericht betreffend Burgtheater GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/35; Rechnungshof

III-329: Bericht betreffend Brandschutz in der Wiener Hofburg; Follow-up-Über­prüfung – Reihe BUND 2019/36; Rechnungshof

III-330: Grüner Bericht 2019; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das VKI-Finanzierungsgesetz 2019 erlassen und das Kartellge­setz 2005 geändert wird (991/A)

Mag. Josef Lettenbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (992/A)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entführung japa­nischer Bürger durch Nordkorea (993/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, geändert wird (994/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (995/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (996/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (997/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) sowie das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissen­schaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert werden („Ehrenzeichenrechtsänderungsgesetz“) (998/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005) geändert wird (999/A)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Postenschacher stoppen (1000/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzeslücke in den Korruptionstatbeständen des Strafgesetzbuches (1001/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung „Mittlere Reife“ (1002/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteibuch raus, Evidenz und gemeinsame Ziele rein (1003/A)(E)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unabhängiger Bundesstaats­anwalt (1004/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) und das Bundes­gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert werden (1005/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Par­teiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1006/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1007/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1008/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1009/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1010/A)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken geändert wird (1011/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (1012/A)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicher­heits­gesetz – GESG) geändert wird (1013/A)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert wird (1014/A)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1015/A)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (1016/A)

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Vereine und das Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz), geändert werden (1017/A)

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend vereinsrechtliche Prüfung des Verbots von Identitären Vereinen und von Vereinen, die den politischen Islam verbreiten (1018/A)(E)

Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz 2001 geändert wird (1019/A)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz und das Gesetz über die Gleichbe­handlungs­kom­mission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft geändert werden (1020/A)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundes­beamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 – PG. 1965), BGBl. Nr. 340/1965, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 102/2018, geändert wird (1021/A)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung des politischen Islam (1022/A)(E)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schul­organisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 86/2019, geändert wird (1023/A)

Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienmaklergebühren (1024/A)(E)

Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Deponien (1025/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus [(969/A)(E)] [(Zu 969/A)(E)]

Anfragen der Abgeordneten

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend VOEST-Betriebsräte unter Veruntreuungsverdacht (3840/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Drogenproblematik in den steirischen Justizanstalten (3841/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ernennung des Direktors der Inneren Medizin III – Kardiologie und Angiologie an der Medizinischen Universität Innsbruck (3842/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3843/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanz­ler­amt betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3844/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzler­amt betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3845/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3846/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3847/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im Sys­tem‘ eigentlich?“ (3848/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3849/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3850/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3851/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3852/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3853/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3854/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3855/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Wie teuer war das ‚Sparen im System‘ eigentlich?“ (3856/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Budgetvollzug 2018 und 2019 einzelner Konten der UG 10 Bundeskanzleramt (3857/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraft­fahr­gesetz 1967; 37. KFG-Novelle) (3858/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraftfahrgesetz 1967; 37. KFG-Novelle) (3859/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraftfahrge­setz 1967; 37. KFG-Novelle) (3860/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Kontrollen im Straßenverkehr (Kraftfahrgesetz 1967; 37. KFG-Novelle) (3861/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Klärungsbedürftige Entwicklun­gen in der Causa Dr. L (3862/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Drohungen gegen österreichische JournalistInnen in Kroatien (3863/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Urfahr-Umgebung“ (3864/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Rohrbach“ (3865/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Perg“ (3866/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „die Personalsituation der Polizei im Bezirk Freistadt“ (3867/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Studiengebühren für Erwerbstätige (3868/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Weiterentwicklung der Studienförderung (3869/J)

Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Personelle Situation bei der Polizei zum Stichtag 1. April 2019 (3870/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die personelle, arbeitsorganisatorische und infrastrukturelle Situation bei der Wiener Polizei (3871/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die personelle, arbeitsorganisatorische und infrastrukturelle Situation bei der Wiener Polizei (3872/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufgriff von illegalen Migranten im Juni 2019 (3873/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Radikal-Islam in der Steiermark (3874/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Consulting Board „Sonderpäda­gogik und schulische Inklusion“ (3875/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verzögerung bei der Veröffentlichung des Außen­politischen Berichts (3876/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten für Veranstaltungen im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport 2017-2019 (3877/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend aktueller Stand der Sport Strategie Austria (3878/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Gebarung der Ärztekam­mer 2018 (3879/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Entwicklung des Fachhochschulsektors (3880/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend fragewürdige Spenden des BMI-Stadterweiterungsfonds (3881/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gefährdung der Flugsicherheit durch Laserattacken (3882/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gefährdung der Flugsicherheit durch Laserattacken (3883/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Abschreibungsdauer der Hotelimmobilien und der Mitarbeiterwohnungen/-wohnheime im Tourismus (3884/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einrichtung einer „FPÖ-Leibgarde“ im Innenministerium (3885/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Nitrat- und Pestizidbelastung im österrreichischen Grundwasser (3886/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Nitrat- und Pestizidbelastung im österrreichischen Grundwasser (3887/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Zu hoher Wildbiss wegen Trophäenjagd (3888/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Pensionskonto: Durchschnitt­liche Pensionskontogutschriften (3889/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Verteilung der Gesamt­pensionseinkommen 2018 (3890/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Arzneimittel-Engpässe. Selbstgemacht? (3891/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Budgetvollzug 2018 und 2019 einzelner Konten der UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport (3892/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Übergriffe und dubiose Anord­nungen in der Justizanstalt Asten (3893/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Position der österreichischen Bundesregierung zu dem Assoziierungsabkommen der Europäischen Union und MERCOSUR (3894/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Grundsatzeinigung über den Handelsteil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens (3895/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im ersten Halbjahr 2019 (3896/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im ersten Halbjahr 2019 (3897/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im Bezirk im ersten Halbjahr 2019 (3898/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Überwachungsmaß­nah­men nach der StPO und Zuordnung zu einzelnen Delikten im ersten Halbjahr 2019 (3899/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanzleramt betreffend „Das Damoklesschwert der Roten Liste“ (3900/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Biomasseheizwerk Gaschurn (3901/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend frag­würdigen Umgang mit Beschlüssen des Nationalrates (3902/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Verbindungsdienst Bundesregierung“ (3903/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik (3904/J)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kürzungen Rahmenplan und Erhöhung Aufsichtsratsentschädigungen (3905/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Vermögensbestände und Werbekosten der Arbeiterkammer (3906/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Regierungsbilanz (3907/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schließung von Moscheen“ (3908/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Rück­führungsübereinkommen“ (3909/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend National-Security-Austria (3910/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend National-Security-Austria (3911/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend National-Security-Austria (3912/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Kürzungen beim Justizpersonal (3913/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Machbarkeitsstudie Pfand und Mehrweg (3914/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Pensionsversicherung: Bei­träge aus der Teilversicherung (3915/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Chefärztliche Bewilligungs­verfahren (3916/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Finale Evaluierung Integrationsjahr“ (3917/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Österreichische Vertretungen im Ausland (3918/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Integrationsbeirat (3919/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend “Rückführungsübereinkommen“ (3920/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend der „Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz“ (3921/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Expertenrat für Integration (3922/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Abdullah Zentrum (KAICIID) (3923/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei (3924/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fritsche und die BVT-Reform (3925/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Weiterbeschäftigung von Kabinettsmitarbeitern (3926/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Ibiza-Netzwerk und das Projekt „Mezzo“ (3927/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend „internationale Klimafinanzierung – Green Climate Fund“ (3928/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „internationale Klimafinanzierung – Green Climate Fund“ (3929/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3930/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Regierungsinserate und -wer­bung 2018 (3931/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3932/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanzleramt betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3933/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3934/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3935/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3936/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzleramt betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3937/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3938/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3939/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3940/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Regierungsinserate und ‑werbung 2018 (3941/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3942/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Regierungsinserate und -werbung 2018 (3943/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Fake-News (aus dem Ministerium?) zum NEKP (3944/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl im 1. Halbjahr 2019 (3945/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Entscheidungen des BVwG über Beschwerden gegen Bescheide des BFA im 1. Halbjahr 2019 (3946/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kosten für den Assistenzeinsatz des ÖBH an der österreichischen Staatsgrenze (3947/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aberkennungsverfahren nach dem Asylgesetz im 1. Halbjahr 2019 (3948/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Daten zu Schubhaft und Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019 (3949/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Effektivität des „Whistleblower-Systems“ der WKStA (3950/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Reform des BVT (3951/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend „Standard“-Bericht über Gehälter im Kabinett von Herbert Kickl (3952/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Addendum“-Bericht über das Kabinett von Herbert Kickl (3953/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3954/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3955/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Versorgung des General­sekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3956/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabi­nettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3957/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3958/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3959/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Versorgung des General­sekre­tärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3960/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bun­deskanzleramt betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmit­glieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3961/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3962/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Res­sorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3963/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bun­deskanzleramt betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmit­glie­der Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3964/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabi­netts­mitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3965/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Res­sorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3966/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Versorgung des Generalsekretärs und der Kabinettsmitglieder Ihres Ressorts nach Koalitionsende im Mai 2019 (3967/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3968/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3969/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3970/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenent­schei­dungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3971/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3972/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3973/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bun­deskanzleramt betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letz­ten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3974/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenent­schei­dungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3975/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3976/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3977/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzleramt betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3978/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­ta­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenent­scheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundesregierung (3979/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Personal-, Vergabe und Ausgabenentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundes­regierung (3980/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Personal-, Vergabe und Ausga­benentscheidungen der letzten Tage der Koalition vor Antritt der neuen Bundes­regie­rung (3981/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gegenwärtige Tätigkeit von Gert-René Polli im BMI (3982/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dienstreisen von BVT-Mitarbeitern nach Ibiza (3983/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Nebenbeschäftigungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Ter­rorismusbekämpfung sowie im Bundeskriminalamt (3984/J)

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt betreffend Beauftragung einer neuen Zeitverwendungsstudie (3985/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Kosten durch Überschreitung der Treibhausgasziele (3986/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Heumarkt – Verfahren Lie­gen­schaftsverkauf“ (3987/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der SV Beitragsprüfung (3988/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der SV Beitrags­prüfung (3989/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Bilanz Ausbau ganztägige Schul­formen“ (3990/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Aufklärung des Gefängnisausbruchs in Garsten (3991/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Offizieller Kalender des Bundeskanzlers (3992/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 (3993/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Karenzierung des Kabinettsmitarbeiters Gerald Hesztera (3994/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ibiza-Netzwerk und das Projekt „Mezzo“ (3995/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Ent­wicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (3996/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsver­gü­tungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (3997/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (3998/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unterneh­men, die vom Bund beherrscht werden (3999/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unter­nehmen, die vom Bund beherrscht werden (4000/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4001/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4002/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4003/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Entwicklung der Aufsichts­rats­vergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4004/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4005/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4006/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4007/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Mangel an Schriftführern bei den Landesgerichten in Strafsachen (4008/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personenschutz unter den Bundesministern Sobotka und Mikl-Leitner (4009/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugreisen der Bundesminister Sobotka und Mikl-Leitner (4010/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Informationsweitergabe einer Hausdurchsuchung (4011/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen in der BVT-Affäre (4012/J)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anklagen der Sektionschefs Vogl und Hutter in der Causa Stadterweite­rungs­fonds (4013/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Inserate der Arbeiterkam­mern im Nationalratswahlkampf 2019 (4014/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Stand der Dinge im Verfahren „OSV/Meidlinger“ (4015/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schredder-Gate“ im BKA (4016/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Schredder-Gate“ im BKA und Verbindungen zur Ibiza-Affäre (4017/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Prüfung vorläufiger Suspendierungen in Causa „Stadterweiterungsfonds“ (4018/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Prüfung vorläufiger Suspen­dierungen in Causa „Stadterweiterungsfonds“ (4019/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylskandal um syrischen General (4020/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage: Verdacht des Verrats der Hausdurchsuchung an Martin Sellner – Amtsmissbrauch durch Angehörige des Innenministeriums (4021/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen in Folge der „Ibiza-Affäre“ (4022/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schredder-Affäre und Ibiza-Video (4023/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Schredder-Affäre und Ibiza-Video (4024/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gerüchte rund um das Ibiza-Video (4025/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Schredder-Affäre und Ibiza-Video (4026/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanz­leramt betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4027/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanz­leramt betreffend Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden (4028/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Operation Reißwolf“ durch Altkanzler Sebastian Kurz (4029/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung 3495/AB vom 5. Juli 2019 (4030/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend fehlendes WAM-Szenario („with additional measures“) und Treibhausgasziele des Umweltministeriums (4031/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Volkswirtschaftliche Auswirkungen durch den Klimawandel (4032/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend die Mittelverwendung im Bundeskanzleramt 2018 (4033/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Förderung für ein RAF-Kunstprojekt (4034/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Informationsweitergabe einer Hausdurchsuchung (4035/J)

Mag. Dr. Rudolf Taschner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Übergabe von Kabinettsausstattung an nachfolgende Regierungen (4036/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanzleramt betreffend „Shredder-Affäre“ im BKA und Vorarbeiten für eine Novelle zum Bundesarchivgesetz in Entsprechung der einstimmigen Entschließung des National­rates vom 24. April 2019 (4037/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zu Ermittlungen in der Causa Ibiza (4038/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Vermögen, Einnahmen und Personal der Wirt­schaftskammern im Jahr 2018 (4039/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Österreichische Gewerbeordnung (4040/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte (Plus) (4041/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte (Plus) (4042/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Dienstreisen der Wirtschaftskammer (4043/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Auslandsreisen des Altbundeskanzlers Sebastian Kurz (4044/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsatzsteuerentgang der Republik im Postmarkt (Folgeanfrage) (4045/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens der WKStA gegen die Novomatic, Franz Wohlfahrt, Peter Westenthaler und Peter Barthold (4046/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ (4047/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ (4048/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Schreddern“ (4049/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Schreddern“ (4050/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schreddern“ (4051/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend „Schred­dern für Kurz“ (4052/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanzleramt betreffend „Schreddern für Kurz“ (4053/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kommission zur Prüfung des IMSB (4054/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Bildungsstandard-Überprüfungen und das Projekt „Grundkompetenzen absichern“ (4055/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Deutschförderklassen und MIKA-D Testungen – Folgeanfrage“ (4056/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Auf­tragsvergabe für die Kampagne „Lass Drogen nicht ans Steuer“ (4057/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin im Bundeskanzleramt betreffend Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe (4058/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Reformbedarf in Obsorgeverfahren nach „Kindsabnahmen“ (4059/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend die Vollziehung des Art 8a B-VG und des Wappengesetzes (4060/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Vollziehung des Art 8a B-VG und des Wappengesetzes (4061/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4062/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundes­kanz­leramt betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4063/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundes­kanz­leramt betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4064/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4065/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetz­ge­bungsperiode (4066/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4067/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetz­gebungsperiode (4068/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungs­periode (4069/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4070/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4071/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4072/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltig­keit und Tourismus betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode (4073/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Gesetzge­bungsperiode (4074/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Dienstreisen innerhalb der XXVI. Ge­setz­gebungsperiode (4075/J)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Übergabe von Amtsräumlichkeiten im Zuge eines Regierungswechsels (4076/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Mauer- und Grenzzaunfantasien des ehemaligen Bundesministers für Inneres (4077/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend MERCOSUR und das Roden des Regen­waldes in Brasilien (4078/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Ehemaliges Inseratenbudget des Außenministeriums (4079/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend China-Strategie des Außen­ministe­riums (4080/J)

Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Schred­dern unter Kern, Drozda, Duzdar (4081/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend EY-Gutachten zur „SV-Reform“ (4082/J)

Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Missstand an der Raststätte Weer Süd (4083/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend das System Pilnacek – das Liegenlassen von Akten in der Causa Weinzierl (4084/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes und des „Visakodex“ in Zusammenhang mit „elektronischen Verpflichtungserklärungen“ (4085/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes und des „Visakodex“ in Zu­sammenhang mit „elektronischen Verpflichtungserklärungen“ (4086/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend das System Pilnacek – das Liegenlas­sen von Akten in der Causa Stadterweiterungsfonds (4087/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Verbindungen nach Österreich zum geplanten Anschlag auf von der Leyen (4088/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend ein rechtsextremes Zentrum in Graz/Umgebung (4089/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Aktenvernichtung (4090/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Verdacht des Verrats von Hausdurchsuchungen an Martin Sellner“ (4091/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend das System Pilnacek – das Abdrehen des Verfahrens Chalet N in Lech am Arlberg (4092/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend das System PILNACEK – falsche An­fragebeantwortung zugunsten des vormaligen Generalsekretärs PILNACEK? (4093/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Umgeschulte Linkshändigkeit (ULH) (4094/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umgeschulte Linkshändigkeit (ULH) (4095/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend die Serie von Brandanschlägen in der Landeshauptstadt Graz (4096/J)

Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend dienstliche Mobiltelefone, etc. der Kabinettsmitarbeiter (4097/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Kontakte zwischen Identitären-Chef Sellner und Kickls Kabinettschef“ (4098/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Professorenberufung am Mozarteum Salzburg (4099/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Aufsichtsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Wels (4100/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend das neue Zentralorgan der österreichischen Neonazi-Szene (4101/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Hausdurchsuchungen in der Causa Casinos Austria (4102/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Überlegungen zu den Verschär­fungen beim Verbotsgesetz (4103/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend den Umzug des deutschen Rechtsextremisten Tobias L. (4104/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zugriff auf Livebilder öffentlicher Kameras – Folgeanfrage zu 2586/J (4105/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Inserate der Wirtschaftskammern im National­ratswahlkampf 2019 (4106/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorstandsbestellung Casinos Austria (4107/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Budgeteinnahmen aus außergerichtlichen Vergleichen gemäß § 33 TP 20 Abs 1 lit a bzw lit b GebG (4108/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Vollstreckung internationaler Mediationsvergleiche (United Nations Convention on International Settlement Agreements resulting from Mediation) und die Förderung Österreichs als Mediationsstandort (4109/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verdacht auf gravierende Missstände im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu 37 Hv 105/15s des LG Salzburg (4110/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die „Uniter“-Aktivitäten in Österreich (4111/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Kostenersatz für die Waldbrandbekämpfung in Hallstatt im August 2018 (4112/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „die Besetzung der SOKO Ibiza mit unabhängigen Ermittlern“ (4113/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fluggastdatenübermittlung durch Unternehmen (4114/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Kosten Familienfest Schönbrunn (4115/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Illegale Jagd auf Greifvögel (4116/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz sowie Abschiebungen in den Jahren 2018 und 2019 (4117/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Ausgaben für humanitäre Hilfe im Jahr 2018 (4118/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Keine Suspendierung nach Anklage?“ (4119/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend KMU DIGITAL (4120/J)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes – LSD-BG (4121/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Erbringung von Dienstleis­tungen im ersten Halbjahr 2019 (4122/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betref­fend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4123/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halb­jahr 2019 (4124/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halb­jahr 2019 (4125/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bun­deskanzleramt betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4126/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Erbringung von Dienst­leistungen im ersten Halbjahr 2019 (4127/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4128/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4129/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4130/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4131/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4132/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4133/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4134/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erbringung von Dienstleistungen im ersten Halbjahr 2019 (4135/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Vorgehen in Sachen „Pensionsgipfel“ und höchste Pensionserhöhung in 25 Jahren (4136/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorgehen in Sachen „Pensionsgipfel“ und höchste Pensionserhöhung in 25 Jahren (4137/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Nachträgliche Anpassungen in der Ministeriums-Pensionsstatistik (OPIS), die Fragen aufwirft (4138/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeiwahlplakat der FPÖ (4139/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Polizeieinsätze an steirischen Schulen (4140/J)

Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten in steirischen Asylheimen in den Jahren 2016 - 2019 (4141/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aussagen eines Landespolizeidirektors (4142/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Maßnahmen gemäß § 28b KFG in Sachen Dieselbetrug (4143/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Rechtsextreme Umtriebe am Heeresgeschichtlichen Museum (4144/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundeskanzlerin betreffend Personalkosten im Kabinett (4145/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Personalkosten im Kabinett (4146/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten im Kabinett (4147/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Personalkosten im Kabinett (4148/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten im Kabinett (4149/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4150/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4151/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten im Kabinett (4152/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4153/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4154/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Personalkosten in den Kabinetten (4155/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen in der Causa Ibiza und Zusammenarbeit mit der SOKO (4156/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zur Folgeanfrage zu Ermittlungen in der Causa Ibiza (4157/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Österreichs Beitrag zur Aufstockung der Frontex-Mittel (4158/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten der Abschiebung der Familie Altanchuluu nach Ulaanbaatar (4159/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Vermeintlicher Hackerangriff auf die ÖVP (4160/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vermeintlicher Hackerangriff auf die ÖVP (4161/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Heimholaktionen von „IS-Kindern“ (4162/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend „Schließung von Moscheen“ (4163/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kostenüberschreitung der nordischen Ski-WM in Seefeld 2019 (4164/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend „Rechtmäßige Unterstützung der Gemeinde Erl für die Tiroler Festspiele Erl?“ (4165/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend neuer Mobilfunkstandard 5G (4166/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend neuer Mobilfunkstandard 5G (4167/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rechtsextremer Polizei-Praktikant (4168/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Demonstration der rechtsextremen Identitären im September 2019 (4169/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend ein Neonazi-Festival in Sachsen (4170/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidi­gung betreffend rechte Zustände im Heeresgeschichtlichen Museum (4171/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Aktivitäten von Staatsverweigerern in der ersten Jahreshälfte 2019 (4172/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Cyberangriff, Desinformationsangriff und weitere Affären (4173/J)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände in Außerstreitverfahren im Streit um die Obsorge Jugendlicher am Bezirksgericht Döbling (3819/J) (Zu 3819/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3484/AB zu 3478/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3485/AB zu 3476/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (3486/AB zu 3489/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3487/AB zu 3490/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen (3488/AB zu 3487/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3489/AB zu 3483/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen (3490/AB zu 3481/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3491/AB zu 3477/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3492/AB zu 3500/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3493/AB zu 3496/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3494/AB zu 3480/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3495/AB zu 3479/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen (3496/AB zu 3488/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3497/AB zu 3646/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3498/AB zu 3558/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3499/AB zu 3573/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3500/AB zu 3499/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3501/AB zu 3504/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3502/AB zu 3494/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3503/AB zu 3492/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (3504/AB zu 3503/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3505/AB zu 3491/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3506/AB zu 3493/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3507/AB zu 3523/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (3508/AB zu 3502/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3509/AB zu 3495/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3510/AB zu 3505/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (3511/AB zu 3501/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3512/AB zu 3511/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3513/AB zu 3510/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3514/AB zu 3525/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3515/AB zu 3507/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3516/AB zu 3506/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3517/AB zu 3509/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3518/AB zu 3516/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3519/AB zu 3529/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3520/AB zu 3526/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3521/AB zu 3519/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3522/AB zu 3514/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3523/AB zu 3515/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kol­le­ginnen und Kollegen (3524/AB zu 3520/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3525/AB zu 3531/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3526/AB zu 3532/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3527/AB zu 3527/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3528/AB zu 3530/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3529/AB zu 3512/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3530/AB zu 3518/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3531/AB zu 3521/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3532/AB zu 3528/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3533/AB zu 3524/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3534/AB zu 3535/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3535/AB zu 3533/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3536/AB zu 3588/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3537/AB zu 3827/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3538/AB zu 3546/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Renate Gruber, Kolleginnen und Kollegen (3539/AB zu 3543/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3540/AB zu 3534/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3541/AB zu 3551/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3542/AB zu 3549/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3543/AB zu 3559/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (3544/AB zu 3537/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3545/AB zu 3641/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3546/AB zu 3586/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3547/AB zu 3680/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (3548/AB zu 3561/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3549/AB zu 3548/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3550/AB zu 3550/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3551/AB zu 3539/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3552/AB zu 3545/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3553/AB zu 3594/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3554/AB zu 3542/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3555/AB zu 3557/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3556/AB zu 3552/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolle­ginnen und Kollegen (3557/AB zu 3556/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3558/AB zu 3553/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3559/AB zu 3555/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kolle­gen (3560/AB zu 3562/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3561/AB zu 3564/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (3562/AB zu 3538/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (3563/AB zu 3560/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3564/AB zu 3540/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3565/AB zu 3563/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3566/AB zu 3541/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3567/AB zu 3554/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3568/AB zu 3574/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3569/AB zu 3581/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3570/AB zu 3577/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3571/AB zu 3589/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3572/AB zu 3590/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3573/AB zu 3547/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3574/AB zu 3578/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3575/AB zu 3587/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3576/AB zu 3579/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3577/AB zu 3580/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3578/AB zu 3576/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3579/AB zu 3583/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3580/AB zu 3572/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3581/AB zu 3582/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3582/AB zu 3584/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3583/AB zu 3575/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3584/AB zu 3569/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3585/AB zu 3599/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3586/AB zu 3570/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3587/AB zu 3566/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3588/AB zu 3598/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3589/AB zu 3597/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3590/AB zu 3596/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3591/AB zu 3595/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3592/AB zu 3600/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolle­ginnen und Kollegen (3593/AB zu 3571/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3594/AB zu 3592/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3595/AB zu 3593/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3596/AB zu 3612/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3597/AB zu 3604/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3598/AB zu 3610/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3599/AB zu 3609/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3600/AB zu 3761/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3601/AB zu 3606/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolle­ginnen und Kollegen (3602/AB zu 3607/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3603/AB zu 3601/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3604/AB zu 3664/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3605/AB zu 3605/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3606/AB zu 3602/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3607/AB zu 3608/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3608/AB zu 3613/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3609/AB zu 3615/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3610/AB zu 3614/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3611/AB zu 3618/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3612/AB zu 3617/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3613/AB zu 3644/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3614/AB zu 3621/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3615/AB zu 3637/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3616/AB zu 3620/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3617/AB zu 3642/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3618/AB zu 3639/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3619/AB zu 3648/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3620/AB zu 3640/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3621/AB zu 3647/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3622/AB zu 3638/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3623/AB zu 3645/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3624/AB zu 3739/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3625/AB zu 3766/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3626/AB zu 3688/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3627/AB zu 3718/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3628/AB zu 3736/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3629/AB zu 3668/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3630/AB zu 3693/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3631/AB zu 3732/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3632/AB zu 3742/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3633/AB zu 3772/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3634/AB zu 3660/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3635/AB zu 3729/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3636/AB zu 3800/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3637/AB zu 3787/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, Kolleginnen und Kollegen (3638/AB zu 3795/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3639/AB zu 3692/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3640/AB zu 3714/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3641/AB zu 3723/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3642/AB zu 3734/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3643/AB zu 3764/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3644/AB zu 3839/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3645/AB zu 3686/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3646/AB zu 3753/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3647/AB zu 3678/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3648/AB zu 3719/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3649/AB zu 3728/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord-neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3650/AB zu 3683/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3651/AB zu 3662/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle-ginnen und Kollegen (3652/AB zu 3689/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kol­le­ginnen und Kollegen (3653/AB zu 3713/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3654/AB zu 3716/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3655/AB zu 3738/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kol­leginnen und Kollegen (3656/AB zu 3745/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kol­leginnen und Kollegen (3657/AB zu 3757/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kol­leginnen und Kollegen (3658/AB zu 3765/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3659/AB zu 3797/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3660/AB zu 3720/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3661/AB zu 3731/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3662/AB zu 3687/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3663/AB zu 3649/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3664/AB zu 3777/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3665/AB zu 3733/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3666/AB zu 3807/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3667/AB zu 3670/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3668/AB zu 3684/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3669/AB zu 3724/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3670/AB zu 3685/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3671/AB zu 3650/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3672/AB zu 3652/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3673/AB zu 3654/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3674/AB zu 3655/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3675/AB zu 3653/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3676/AB zu 3651/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3677/AB zu 3658/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3678/AB zu 3942/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3679/AB zu 3656/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3680/AB zu 3758/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3681/AB zu 3657/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3682/AB zu 3667/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3683/AB zu 3659/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3684/AB zu 3673/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3685/AB zu 3661/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3686/AB zu 3666/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kolle­gen (3687/AB zu 3985/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3688/AB zu 3663/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3689/AB zu 3672/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3690/AB zu 3721/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3691/AB zu 3676/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3692/AB zu 3671/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3693/AB zu 3669/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3694/AB zu 3665/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3695/AB zu 3674/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3696/AB zu 3675/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (3697/AB zu 3834/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3698/AB zu 3860/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3699/AB zu 3679/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3700/AB zu 3682/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3701/AB zu 3681/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3702/AB zu 3696/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3703/AB zu 3702/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3704/AB zu 3704/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3705/AB zu 3785/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3706/AB zu 3699/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3707/AB zu 3698/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3708/AB zu 3695/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3709/AB zu 3694/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3710/AB zu 3747/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3711/AB zu 3737/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3712/AB zu 3741/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3713/AB zu 3740/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3714/AB zu 3701/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3715/AB zu 3717/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3716/AB zu 3690/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3717/AB zu 3691/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3718/AB zu 3700/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3719/AB zu 3798/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (3720/AB zu 3882/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3721/AB zu 3703/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (3722/AB zu 3705/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (3723/AB zu 4013/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3724/AB zu 4018/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3725/AB zu 3881/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3726/AB zu 3808/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (3727/AB zu 3697/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3728/AB zu 3715/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (3729/AB zu 3746/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3730/AB zu 3730/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3731/AB zu 3725/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3732/AB zu 3748/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3733/AB zu 3712/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3734/AB zu 3722/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3735/AB zu 3735/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3736/AB zu 3726/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3737/AB zu 3752/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3738/AB zu 3707/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3739/AB zu 3708/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3740/AB zu 3709/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3741/AB zu 3710/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3742/AB zu 3711/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3743/AB zu 3743/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3744/AB zu 3706/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3745/AB zu 3749/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3746/AB zu 3786/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3747/AB zu 3750/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (3748/AB zu 3760/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3749/AB zu 3751/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3750/AB zu 3756/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3751/AB zu 3754/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3752/AB zu 3762/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3753/AB zu 3957/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3754/AB zu 4017/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3755/AB zu 4022/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3756/AB zu 4026/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3757/AB zu 4049/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3758/AB zu 3755/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3759/AB zu 3780/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3760/AB zu 3775/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3761/AB zu 3759/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3762/AB zu 3763/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3763/AB zu 3773/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3764/AB zu 3776/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3765/AB zu 3778/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3766/AB zu 3784/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3767/AB zu 3779/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3768/AB zu 3783/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3769/AB zu 3769/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3770/AB zu 3767/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3771/AB zu 3782/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3772/AB zu 3771/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3773/AB zu 3770/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3774/AB zu 3768/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3775/AB zu 3774/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3776/AB zu 3788/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolle­gin­nen und Kollegen (3777/AB zu 3781/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3778/AB zu 3849/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (3779/AB zu 3799/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3780/AB zu 3792/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3781/AB zu 3789/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3782/AB zu 3794/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3783/AB zu 3791/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3784/AB zu 3793/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3785/AB zu 3856/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3786/AB zu 3790/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3787/AB zu 3852/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3788/AB zu 3830/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3789/AB zu 3831/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (3790/AB zu 3869/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3791/AB zu 3875/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3792/AB zu 3804/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (3793/AB zu 4083/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3794/AB zu 3803/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3795/AB zu 4016/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3796/AB zu 4024/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolle­ginnen und Kollegen (3797/AB zu 4029/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Kolleginnen und Kollegen (3798/AB zu 4036/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3799/AB zu 4051/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3800/AB zu 4052/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH)Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (3801/AB zu 4076/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Mahrer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3802/AB zu 4081/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3803/AB zu 4090/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3804/AB zu 4037/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3805/AB zu 4053/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3806/AB zu 4025/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3807/AB zu 4023/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3808/AB zu 3983/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3809/AB zu 4038/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3810/AB zu 4050/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3811/AB zu 3796/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3812/AB zu 3802/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3813/AB zu 3801/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (3814/AB zu 3806/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3815/AB zu 3805/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3816/AB zu 3925/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3817/AB zu 3885/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3818/AB zu 3984/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3819/AB zu 3810/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (3820/AB zu 3903/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3821/AB zu 3951/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3822/AB zu 3812/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3823/AB zu 3809/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3824/AB zu 3811/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3825/AB zu 3837/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Christian Schandor, Kolleginnen und Kollegen (3826/AB zu 3828/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3827/AB zu 3838/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3828/AB zu 3832/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3829/AB zu 3826/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3830/AB zu 3813/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3831/AB zu 3825/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (3832/AB zu 3821/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (3833/AB zu 3824/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (3834/AB zu 3836/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (3835/AB zu 3887/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3836/AB zu 3818/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3837/AB zu 3829/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3838/AB zu 3859/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3839/AB zu 3864/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3840/AB zu 3865/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3841/AB zu 3866/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3842/AB zu 3867/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3843/AB zu 3815/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3844/AB zu 3814/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (3845/AB zu 3816/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen (3846/AB zu 3823/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen (3847/AB zu 3833/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3848/AB zu 3817/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3849/AB zu 3835/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3850/AB zu 3890/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3851/AB zu 3915/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (3852/AB zu 3989/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3853/AB zu 3861/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3854/AB zu 3956/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3855/AB zu 3980/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3856/AB zu 4004/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3857/AB zu 3843/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3858/AB zu 3889/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3859/AB zu 3857/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3860/AB zu 3844/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kolle­gen (3861/AB zu 3822/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3862/AB zu 3845/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (3863/AB zu 3904/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3864/AB zu 4014/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3865/AB zu 3848/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3866/AB zu 3842/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3867/AB zu 3906/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3868/AB zu 3879/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3869/AB zu 4041/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3870/AB zu 3931/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (3871/AB zu 3858/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3872/AB zu 3847/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3873/AB zu 3917/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (3874/AB zu 3868/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3875/AB zu 3891/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (3876/AB zu 3880/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3877/AB zu 3884/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (3878/AB zu 3886/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3879/AB zu 3888/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3880/AB zu 3851/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (3881/AB zu 3863/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3882/AB zu 3876/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3883/AB zu 3854/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (3884/AB zu 3877/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3885/AB zu 3846/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (3886/AB zu 3878/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3887/AB zu 3873/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3888/AB zu 3874/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (3889/AB zu 3883/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3890/AB zu 3872/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3891/AB zu 3871/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3892/AB zu 3850/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen (3893/AB zu 3870/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kolle­gen (3894/AB zu 3820/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3895/AB zu 3840/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3896/AB zu 3855/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3897/AB zu 3862/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (3898/AB zu 3905/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (3899/AB zu 3841/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3900/AB zu 4006/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (3901/AB zu 4074/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (3902/AB zu 3853/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3903/AB zu 3934/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3904/AB zu 3959/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3905/AB zu 3965/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3906/AB zu 3938/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3907/AB zu 3892/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3908/AB zu 3990/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (3909/AB zu 3893/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3910/AB zu 3901/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3911/AB zu 3912/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3912/AB zu 3913/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (3913/AB zu 3990/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3914/AB zu 3941/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3915/AB zu 3950/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3916/AB zu 3895/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3917/AB zu 3960/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (3918/AB zu 3899/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3919/AB zu 3981/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3920/AB zu 3987/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3921/AB zu 3932/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3922/AB zu 3997/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3923/AB zu 3954/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3924/AB zu 3979/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3925/AB zu 3971/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3926/AB zu 4003/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3927/AB zu 4011/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3928/AB zu 4043/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3929/AB zu 3946/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (3930/AB zu 4012/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3931/AB zu 4015/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (3932/AB zu 4055/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3933/AB zu 4008/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3934/AB zu 4019/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3935/AB zu 4039/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3936/AB zu 4021/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3937/AB zu 4040/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3938/AB zu 4030/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3939/AB zu 3919/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (3940/AB zu 4059/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (3941/AB zu 4056/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3942/AB zu 3921/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen (3943/AB zu 3922/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (3944/AB zu 3894/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3945/AB zu 3936/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3946/AB zu 3955/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3947/AB zu 4002/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3948/AB zu 3968/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3949/AB zu 3929/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3950/AB zu 3914/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3951/AB zu 3935/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3952/AB zu 4000/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3953/AB zu 4047/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3954/AB zu 3977/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3955/AB zu 3999/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (3956/AB zu 3991/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3957/AB zu 4046/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3958/AB zu 3944/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3959/AB zu 3943/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3960/AB zu 3962/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3961/AB zu 3896/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3962/AB zu 3897/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3963/AB zu 4007/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3964/AB zu 4020/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (3965/AB zu 3911/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3966/AB zu 3898/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3967/AB zu 4001/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3968/AB zu 3972/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3969/AB zu 3920/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3970/AB zu 3918/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3971/AB zu 3902/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3972/AB zu 3908/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3973/AB zu 3923/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3974/AB zu 3940/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (3975/AB zu 3967/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3976/AB zu 3992/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3977/AB zu 3993/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3978/AB zu 3996/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3979/AB zu 4033/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3980/AB zu 3924/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3981/AB zu 4031/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (3982/AB zu 4034/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (3983/AB zu 4060/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3984/AB zu 4032/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3985/AB zu 3900/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (3986/AB zu 3909/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3987/AB zu 3933/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3988/AB zu 3937/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3989/AB zu 3964/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3990/AB zu 3978/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3991/AB zu 4027/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3992/AB zu 4028/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3993/AB zu 3916/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3994/AB zu 3961/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3995/AB zu 3974/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (3996/AB zu 3969/J)

der Bundeskanzlerin auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3997/AB zu 4044/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (3998/AB zu 4054/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (3999/AB zu 3994/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4000/AB zu 4010/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4001/AB zu 4035/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4002/AB zu 4048/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (4003/AB zu 4058/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4004/AB zu 3907/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (4005/AB zu 4077/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4006/AB zu 3976/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (4007/AB zu 4071/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4008/AB zu 3975/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4009/AB zu 3910/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (4010/AB zu 3928/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4011/AB zu 3939/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4012/AB zu 3973/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4013/AB zu 3995/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4014/AB zu 3998/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4015/AB zu 4045/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4016/AB zu 4057/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4017/AB zu 3953/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4018/AB zu 3952/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4019/AB zu 3966/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4020/AB zu 3926/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4021/AB zu 3970/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4022/AB zu 3945/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4023/AB zu 3949/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4024/AB zu 3948/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4025/AB zu 4009/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4026/AB zu 4042/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Kolleginnen und Kollegen (4027/AB zu 3927/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4028/AB zu 3930/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4029/AB zu 3958/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4030/AB zu 3947/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4031/AB zu 3963/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (4032/AB zu 3988/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4033/AB zu 3982/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (4034/AB zu 3986/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4035/AB zu 4005/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Ricarda Berger, Kolleginnen und Kollegen (31/ABPR zu 33/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (32/ABPR zu 26/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (33/ABPR zu 32/JPR)

 

 


 

10.18.41Beginn der Sitzung: 10.18 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

10.18.42*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die 88. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Ver­langens gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung einberufen wurde, für eröffnet er­klären.

Ich darf Sie nach der Sommerpause herzlich begrüßen. Ich hoffe, Sie haben Energie getankt, sodass wir die nächsten Sitzungstage mit großer Gelassenheit und mit einem entsprechend großen Verantwortungsbewusstsein abwickeln können.

Ich darf die Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und insbesondere die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten herzlich begrüßen.

10.19.32Einberufung der ordentlichen Tagung 2019


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 6. August 2019 gemäß Art. 28 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes den Nationalrat für den 10. September 2019 zu seiner ordentlichen Tagung 2019 der XXVI. Gesetzgebungsperiode einberufen.

10.20.01Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens des
Bundesministers a. D. Rudolf Hundstorfer

10.20.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf zu Beginn an eine Persönlichkeit erinnern, die vor wenigen Tagen verschieden ist, vollkommen unerwartet für ihre Fa­milie, der wir unsere Anteilnahme in ganz besonderer Art und Weise entgegenbringen wollen – viele von Ihnen haben das anlässlich des Begräbnisses ja bereits getan. Sie alle wissen: Es geht um Rudolf Hundstorfer. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen.)

Rudolf Hundstorfer war ein Politiker, der nicht nur dem Nationalrat angehört hat und Minister war, sondern vor allem in berufsständischen Vertretungen engagiert war: Er hat sein gesamtes Leben in ganz besonderer Art und Weise der gewerkschaftlichen Bewegung gewidmet. Er war überzeugt von der Sozialpartnerschaft. Er war überzeugt von der Notwendigkeit, die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen nicht nur im Bereich der Wiener Gemeindebediensteten, sondern weit darüber hinaus zu vertreten. Schließlich wurde er Chef des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in einer besonderen Situation: in einer Zeit, in der viele das Vertrauen vielleicht nicht in dem Maße hatten, wie der Gewerkschaftsbund und die Bewegung sich das vorgestellt haben.

Rudolf Hundstorfer hat es letzten Endes gerade für die Gewerkschaftsbewegung ver­standen, durch seine persönliche Art der Herangehensweise an Herausforderungen – mit Ruhe, mit Überlegtheit und vor allem mit einer besonderen persönlichen Ein­stellung, die Engagiertheit und vor allem eine sachliche Auseinandersetzung in den Mittelpunkt rückte – das wieder vergessen zu machen, was vorgefallen war.

Rudolf Hundstorfer war aber auch ein Parlamentarier der ganz besonderen Art. Er war Mitglied des Wiener Landtages, er war über lange Zeit Erster Vorsitzender des Wiener Gemeinderates, und die Diskussion in den politischen Gremien, in den gesetz­geben­den Körperschaften war ihm immer ein hohes Anliegen, egal ob als Mandatar oder später als Minister. Das Gespräch, die Diskussion war für ihn ein ganz wesentlicher Bestandteil seiner politischen Arbeit, wenngleich er seiner Überzeugung meist sehr standfest treu geblieben ist; ich habe das selbst in vielen Verhandlungen mit ihm erleben dürfen.

Er war aber nie verletzend, er war nie untergriffig, und er hat auch immer wieder die Meinungen und die Überlegungen der anderen miteinbezogen und geschätzt. Auch wenn er diesen Meinungen und Überlegungen nicht gefolgt ist, so hat er mit seiner Art letzten Endes auch den Andersdenkenden das Gefühl gegeben, wertgeschätzt zu sein, an gemeinsamen Überlegungen mitzuarbeiten und schlussendlich auch dazu beizu­tragen, dass wir der Bewältigung der Herausforderungen und der Lösung der Probleme unserer Gesellschaft gemeinsam ein Stück näherkommen.

Schließlich darf ich Rudolf Hundstorfer auch noch als Menschen ganz kurz skizzieren. Viele von Ihnen kennen ihn schon seit frühen Tagen als Wegbegleiter, manche haben ihn vielleicht nur en passant erlebt, aber jeder, der ihm begegnet ist – das hat die große Zahl der Trauergäste zum Ausdruck gebracht –, war von seiner Persönlichkeit eingenommen: von seiner Freundlichkeit, von seiner Offenheit.

Ich habe ihn nie in einer Situation erlebt, in der er griesgrämig war oder den Menschen nicht auch seinen persönlichen Respekt entgegengebracht hat. Er war natürlich auch ein typischer Wiener – immer auch ein bisschen mit einem Schmäh auf der Lippe, mit einem Augenzwinkern, mit der Aussage, das nicht so gewichtig zu nehmen. Auch in der Begegnung war er jemand, der immer wieder versucht hat, die Situation auf­zulockern, indem er persönliche Erlebnisse einfließen ließ oder Geschichten erzählt hat.

Rudi Hundstorfer war als Mensch eine ganz große Persönlichkeit, und dies hat ihm auch in seinem beruflichen und politischen Wirken jene Anerkennung gebracht, die er sich verdient hat. Wir werden ihm als Minister, als Abgeordnetem, als Gewerkschafter immer ein ehrendes Andenken bewahren.

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie und seinem unmittelbaren Freundeskreis. Wir werden ihm nicht nur ein Andenken bewahren, sondern wir werden es auch als sein Vermächtnis sehen, in der politischen Diskussion das Menschliche nicht zu vergessen. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stiller Trauer.) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

*****


10.25.30Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Amtlichen Protokolle der 84. und der 85. Sitzung vom 2. Juli 2019 sowie die nicht verlesenen Teile der Amtlichen Protokolle der 86. und der 87. Sitzung vom 3. Juli 2019 sind in der Parlamentsdirektion auf­gelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Ing. Daniela List, Dr. Peter Wittmann, Hans-Jörg Jenewein, MA, Mag. Gerhard Kaniak und Andrea Michaela Schartel.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3840/J bis 4173/J

Zurückziehung: 3819/J

2. Anfragebeantwortungen: 3484/AB bis 4035/AB

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):

31/ABPR bis 33/ABPR

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundes­minis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (683 d.B.)

4. Antrag:

Zurückziehung: Zu 969/A(E)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 2. Quartal 2019 (Vorlage 52 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Euro­päischen Stabilitäts­mechanismus getroffenen Maßnahmen im 2. Quartal 2019 (Vorlage 53 BA)

Monatserfolg Juni 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 54 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanz­stabilisierungs­gesetz über die im 2. Quartal 2019 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 55 BA)

Monatserfolg Juli 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 56 BA)

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz, GZ. 21 St 94/19h, um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 29 betreffend „Fairer Wettbewerb und freie Wahl für moderne Mobilität in Österreich!“, überreicht vom Abgeordneten Michael Bernhard

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen – Reihe BUND 2019/29 (III-300 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III-306 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Aufsicht über gemeinnützige Bauvereini­gun­gen – Reihe BUND 2019/31 (III-308 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Europäischer Sozialfonds: Förderungen in Schulen und in der Erwachsenenbildung – Reihe BUND 2019/32 (III-312 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Internationaler Informationsaustausch in Steu­er­angelegenheiten – Reihe BUND 2019/33 (III-324 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/34 (III-327 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Burgtheater GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/35 (III-328 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Brandschutz in der Wiener Hofburg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/36 (III-329 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-311 d.B.)

Ausschuss für Familie und Jugend:

Tätigkeitsbericht 2018 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundes­kanzlerin (III-316 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit 2019 inklusive der Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz aufgrund der Entschließung des Natio­nal­rates vom 26. April 2013, E 301-NR/XXIV.GP (III-318 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2018 (III­317 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Wildschadensbericht 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus (III-326 d.B.)

Grüner Bericht 2019 der Bundesregierung (III-330 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 88/E XXVI. GP betreffend Anhe­bung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt (III-319 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 87/E XXVI. GP betreffend Ver­gabeverfahren im Hoch- und Tiefbau des BMVIT und jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt (III-320 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung aufgrund der Entschließungen des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 86/E XXVI. GP betreffend 200.000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für FPÖ-nahen Verein und 92/E XXVI. GP betref­fend 200.000 Euro aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine (III-321 d.B.)

Bericht der Bundesregierung aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 91/E XXVI. GP betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben (III-322 d.B.)

Bericht der Bundeskanzlerin aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Juli 2019, 85/E XXVI. GP betreffend Sonderprüfung des am 1. Mai 2019 im Schlosspark Schönbrunn veranstalteten Familienfests (III-323 d.B.)

Sportausschuss:

Jahresbericht 2018 der NADA Austria GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport (III-315 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Kommunikationsbericht 2018 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 4 KommAustria-Gesetz, vorgelegt vom Bundes­minister im Bundeskanzleramt; betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-309 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Verkehrstelematikbericht 2019, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-305 d.B.)

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-307 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über technische Unterwegskontrollen in den Jahren 2017 & 2018 (III-310 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §2 Abs. 2 FEG über die Vollziehung der Bestimmungen des Flughafenentgeltegesetzes im Jahr 2018 (III-325 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bericht des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (Be­richts­zeitraum 2018), vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-313 d.B.)

Tätigkeitsbericht 2018 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-314 d.B.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf hinweisen, dass der im Aviso vorgesehene Tagesordnungspunkt 21, Entschließungsantrag 969/A(E), zurückgezo­gen wurde. Dies wurde in der Tagesordnung entsprechend berücksichtigt, die nachfol­genden Tagesordnungspunkte wurden deshalb umnummeriert. Ich ersuche, dies bei der Einbringung von Anträgen und Verlangen ebenfalls zu berücksichtigen.

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Weiters darf ich mitteilen, dass der Siebente Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub JETZT hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 4173/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregu­lierung und Justiz, Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner, betreffend „Cyberangriff, Desinforma­tionsangriff und weitere Affären“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf mitteilen, dass Abgeordneter Dr. Scherak beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 58/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf weiters berichten: Abgeordnete Dr. Krisper hat beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 704/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Dr. Krisper hat weiters beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegen­heiten zur Berichterstattung über den Antrag 705/A(E) eine Frist bis zum 24. Septem­ber 2019 zu setzen.

Abgeordneter Mag. Loacker hat beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 827/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Dr. Krisper hat beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 976/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ebenfalls hat Abgeordnete Dr. Krisper beantragt, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 979/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters hat Abgeordnete Dr. Krisper beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 981/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 868/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 870/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber, BA hat beantragt, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 878/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber, BA hat weiters beantragt, dem Gesundheits­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 854/A eine Frist bis zum 23. September 2019 zu setzen.

Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber, BA hat außerdem beantragt, dem Gesundheits­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 877/A eine Frist bis zum 23. Septem­ber 2019 zu setzen.

Die Abgeordneten Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 388/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 516/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Yildirim, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 471/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf mitteilen, dass die Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den An­trag 130/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Griss, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 953/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich darf weiters mitteilen, dass die Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 947/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 532/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Die Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters haben die Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den An­trag 344/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Weiters darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Schellhorn und Krisper beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den An­trag 896/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Ich hoffe, dass alle Fristsetzungsanträge verlesen wurden. Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

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Ich darf bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird. Anschließend erfolgt die Übertragung online in der TVthek.

Neu ist eine interaktive Mediathek auf der Parlamentshomepage, über die diese Sitzung live mitverfolgt werden kann. Wir haben diese bereits veröffentlicht. Zusätzlich zum bereits bekannten Livestream besteht jetzt auch die Möglichkeit, die Redebeiträge der einzelnen Abgeordneten als Video-on-Demand downzuloaden. Ich bitte, davon auch Gebrach zu machen. Ich darf mich bei den MitarbeiterInnen der Parlaments­direktion wirklich herzlich dafür bedanken, dass das so schnell umgesetzt werden konnte.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 25 und 26 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 25 und 26 handelt es sich um die Berichte des Immunitäts­aus­schusses – das war der Grund, dass wir so spät begonnen haben: weil der Ausschuss länger getagt hat als vorgesehen – über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (693 der Beilagen) und über das Ersuchen – ebenfalls – der Staatsanwaltschaft Linz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM (694 der Beilagen).

Ich darf die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist einstimmig. Damit ist der Antrag angenommen.

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Ich begrüße herzlich (in Richtung Abg. Feichtinger, die ihr Baby auf dem Schoß hält) unseren jüngsten Teilnehmer an der Sitzung – ich habe ihn erst jetzt bemerkt. (Rufe bei der SPÖ: Teilnehmerin!) Ein so ruhiges Baby! Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! (Allgemeiner Beifall.)

Es gab ja in den Ferien oft freudige Anlässe, Kinder zu begrüßen. Auf dieser Seite (in Richtung Abg. Jachs) fehlt uns noch eines, vielleicht kommt es das nächste Mal mit.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 10, 15 bis 18 sowie 20 und 21 der Tagesordnung jeweils zusam­men­zufassen.

Wird gegen diese Zusammenfassung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: ÖVP 167, SPÖ und FPÖ jeweils 149, NEOS und JETZT je 50 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 25 Minuten, die Redezeit pro Debatte wird auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. In der Früh ist Bewegung gut. – Danke schön. Das ist einstimmig.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.36.021. Punkt

Wahl einer Ordnerin/eines Ordners


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Abgeordneter Dr. Alma Zadić ist die Wahl einer Ordnerin oder eines Ordners vorzunehmen. Der Vorschlag des Klubs JETZT für den zu wählenden Ordner lautet auf den Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch das Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird gegen die Abstimmungsform ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Auch das ist einstimmig. (Abg. Jarolim: Aber kann er das auch?!)

Ich bitte Sie dann, beim Herrn Abgeordneten Jarolim den Beweis anzutreten, dass Sie der Ordnungstätigkeit mächtig sind. – Ich danke schön.

10.37.072. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Kör­perschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elek­trizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenver­gü­tungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkohol­steuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförde­rungs­beitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wer­den (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geän­dert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird (689 d.B.)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bun­des­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird (690 d.B.)

6. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (691 d.B.)

7. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien (974/A)(E)

8. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A)(E)

9. Punkt

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der persönlichen Assistenz (508/A)(E)

10. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 983/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgaben­ord­nung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020) (686 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungs­punkten 2 bis 10, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich der einzelnen Verhandlungsgegenstände darf ich auf die Tagesordnung verweisen.

Betreffend die Anträge 974/A(E) und 975/A(E) wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis zum 1. August 2019 gesetzt.

Hinsichtlich des Antrages 508/A(E) wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis zum 12. September gesetzt.

Es handelt sich dabei um die Tagesordnungspunkte 7 bis 9.

Es liegt kein Wunsch auf Berichterstattung vor.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. – Bitte.


10.38.07

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute gedenken wir eines großen Menschen, Politikers, aber auch eines großen Gewerkschafters, der weit über alle Parteigrenzen hinweg immer sehr geschätzt wurde und noch immer – das haben wir heute einmal mehr gehört – geschätzt wird. Warum? – Weil er dem Wesen der Politik durch sein Handeln, durch sein Sein eine große Portion Menschlichkeit eingehaucht hat. Er stand wie kaum ein anderer für das, was Österreich stark gemacht hat, und das, was Österreich heute noch stark macht, nämlich den Dialog, den Ausgleich, das Miteinander und die Sozialpartnerschaft.

Österreich, sehr geehrte Damen und Herren, war immer dann am stärksten, wenn wir zusammengehalten haben. Österreich war immer dann am stärksten, wenn wir gemeinsam an einem Projekt für die Zukunft gearbeitet haben, und Österreich war immer dann am stärksten, wenn wir alle Menschen in Österreich, unabhängig von Alter, Herkunft, Religion oder Geldbörsl, mitgenommen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wenn wir heute über die Steuerreform diskutieren, geht es genau darum: Wie schaffen wir es, alle Menschen in Österreich in eine gute, in eine gerechte und lebens­werte Zukunft mitzunehmen? Das ist keine technische Frage, das ist keine Frage von Rechenbeispielen, nein, das ist eine hochpolitische Frage.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Thema haben wir eine Schieflage in Österreich, denn es sind die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer, die derzeit in Österreich 80 Prozent der gesamten Steuerlast schultern. Als Ärztin kann ich Ihnen sagen: Wenn im Körper etwas aus dem Gleichgewicht ist, dann wird der Körper krank. (Abg. Kickl: Sehr biologistisch!) So ist es nicht nur mit einem Organismus, so ist es auch mit einer Gesellschaft. Genau deswegen ist es notwendig, für einen gerechten und fairen Ausgleich zu sorgen, der ein Gleichgewicht herstellt; aber das, was heute vorliegt, ist das eben nicht. (Abg. Kickl: Das war jetzt der Volkskörper!)

Einen Teil dieser Steuerreform, der uns besonders wichtig ist, bringen wir auch als Antrag ein, Stichwort Sozialversicherungsbonus. Ist es fair, dass es nur eine Gruppe betrifft, nämlich die Selbstständigen und die Bäuerinnen und Bauern, die ein Jahr früher als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes eine Entlastung über ihre Sozialversicherungsbeiträge bekommen? – Nein, das ist nicht fair. (Abg. Haubner: Sagen Sie die Wahrheit!)

Wir machen genau heute einen konkreten Vorschlag, von dem nicht nur die genannten Gruppen, sondern alle in Österreich profitieren, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer in Österreich (Beifall bei der SPÖ), und zwar nicht irgendwann, in einigen Jahren, sondern jetzt. Es geht aber noch weiter: Ein Kernpunkt unserer Steuerreform ist die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Höhe von 5 Milliar­den Euro.

Wir wissen, dass unser Wirtschaftswachstum das Ergebnis der harten Arbeit der Österreicherinnen und Österreicher ist, und die Österreicher sollen auch von ihrer Arbeit gut leben können. Wir wissen auch Folgendes: Alles wird immer teurer, die Wohn- und Mietpreise verdoppeln sich, der Einkauf wird teurer, zum Leben bleibt immer weniger. Deshalb schlagen wir Maßnahmen vor, mit denen sich Arbeiten in Zukunft wieder mehr lohnen soll: mit einem Mindestlohn von 1 700 Euro österreichweit; und die ersten 1 700 Euro steuerfrei für alle, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Was heißt das? Was heißt das für den einzelnen Arbeitnehmer? – Das bedeutet für alle Menschen in Österreich mehr als 1 100 Euro mehr in der Tasche im Jahr. Dieses Maßnahmenpaket soll nicht irgendwann kommen, sondern es soll schnell kommen und es soll treffsicher sein, denn die Prognosen der Wirtschaftsforscher sind eindeutig. Sie besagen eindeutig, dass unser Wirtschaftswachstum abflaut, und sie besagen, dass die Arbeitslosigkeit möglicherweise zum Ende des Jahres wieder steigen wird bezie­hungsweise in gewissen Altersgruppen wie den über 50-Jährigen schon wieder ge­stiegen ist. Ja, es war die Sozialdemokratie, sehr geehrte Damen und Herren, die bereits im März dieses Jahres genau auf diese ersten Prognosen aufmerksam ge­macht und vor dieser Entwicklung gewarnt hat.

Was haben Sie gemacht, sehr geehrte ÖVP und FPÖ? – Sie haben es ignoriert. Sie haben von Panikmache gesprochen, als wir im März dieses Jahres die ersten Wirt­schaftsforschungsprognosen herangezogen und gesagt haben, man muss jetzt gegen­steuern. Heute geben uns die Experten recht, und auch Sie geben uns recht, dass die Entwicklung eine ist, der wir gegensteuern müssen.

Nicht nur das: Wir wollen auch in die Wirtschaft investieren, wir wollen in jene Wirt­schaft investieren, die ganz gezielt Arbeitsplätze schafft, und wir wollen mit einer steuerlichen Entlastung von 1 Milliarde Euro genau jene Wirtschaftsbereiche stützen. Wir wollen die Wirtschaft stützen und die Beschäftigung dadurch stärken, dass der Konsum durch 1 700 Euro steuerfreie Mehreinnahmen angekurbelt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Schaffen wir mehr Gerechtigkeit, und vor allem: Stärken wir unseren Zusammenhalt! Stärken wir unseren sozialen Frieden in Öster­reich, so wie es Rudolf Hundstorfer immer getan hat – aber nicht nur er, sondern auch viele seiner Kollegen auf Arbeitgeberseite, sehr geehrte ÖVP! Sie alle haben trotz aller politischen Unterschiede gemeinsam immer ein Ziel verfolgt: den sozialen Ausgleich in Österreich, den sozialen Frieden in Österreich und den gemeinsamen Fortschritt für ein gemeinsames, starkes Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubob­mann Wöginger. – Bitte.


10.44.51

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir heute umsetzen, ist der erste Teil des Steuerreformpaketes. Wir beginnen mit der Entlastung der niedri­gen Einkommensbezieher. Das, was wir zugesagt haben, halten wir ein, meine Damen und Herren, das ist die Politik der Volkpartei in den letzten Jahren, das ist die Politik heute. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Da muss er selber lachen!)

Wir entlasten die Menschen mit niedrigem Einkommen, und ich danke auch der Frei­heitlichen Partei, dass wir dieses Paket noch gemeinsam zur Beschlussfassung brin­gen. Zum Beispiel wird eine Pensionistin mit einem Einkommen von 1 100 Euro brutto mit 200 Euro im Jahr entlastet, eine Verkäuferin mit 1 200 Euro Bruttoverdienst, eine Teilzeitkraft in diesem Bereich, mit 300 Euro pro Jahr. Das ist eine gezielte Entlastung, die wir hier fortsetzen, um die Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken, und bei den Geringverdienern geht das nur über das Absenken der Krankenversiche­rungsbeiträge beziehungsweise über die Rückerstattung der Sozialversicherungs­bei­träge. – Und Frau Kollegin Rendi-Wagner, dass wir das auch den Selbstständigen und den Bäuerinnen und Bauern zugutekommen lassen, das ist Gerechtigkeit im System (Ruf bei der SPÖ: Aber nicht vorher!), es haben sich alle Berufsgruppen verdient, meine Damen und Herren, dass sie entlastet werden! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich kann nicht nachvollziehen, was daran schlecht sein soll. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Als Sie im Jahr 2015 Ministerin waren, haben wir mit Ihnen gemeinsam eine Steuerreform – beginnend mit dem Jahr 2016 – beschlossen, mit der wir die Sozial­versicherungsrückerstattung bei den Arbeitnehmern von 110 Euro auf 400 Euro ange­hoben haben – und damals war das ein ganz tolles Projekt, und es war gut und richtig. Frau Kollegin Rendi-Wagner, was vor vier Jahren gut und richtig war, das kann heute nicht schlecht sein, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen bis zu 300 Euro rückerstattet (Abg. Rendi-Wagner: Zu spät! Zu spät!), und das auf dem administrativ einfachsten Weg, nämlich bei der Arbeitnehmerveranlagung – und für alle Berufsgruppen gilt das Beginndatum 1.1.2020. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Wir haben auch Entlastungsschritte in anderen Bereichen gesetzt, zum Beispiel wird die Kleinunternehmergrenze auf 35 000 Euro angehoben; wir heben auch die Ab­schreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro an, denn viele ärgert es, dass man zum Beispiel ein Handy nicht in einem Jahr abschreiben kann. Es sind auch kleinere ökologische Maßnahmen beinhaltet, zum Beispiel die Um­gestaltung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer unter Berück­sichtigung des CO2-Ausstoßes, Begünstigungen für erneuerbare Energien, Anreize für Elektrofahrräder und -dienstautos und ein ermäßigter Steuersatz für elektronische Zeitungen und Bücher.

Meine Damen und Herren, das ist der erste Teil, das erste Paket dieser Steuerent­lastung. Wir beginnen wiederum bei den Menschen mit niedrigem Einkommen, weil die es auch am nötigsten brauchen – ob das die Verkäuferin ist, ob das die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie und in den Handwerksbetrieben sind oder ob es unsere Pensionistinnen und Pensionisten sind. Ja, auch unsere Bäuerinnen und Bauern sowie in erster Linie auch die Kleinunternehmer haben es sich verdient, dass sie entlastet werden. Es ist ein gutes Paket, es wird die Abgabenquote senken, und wir geben den Menschen das zurück, was sie sich verdient haben. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Paket diskutieren wir auch die Pensionsanpassung 2020, und ich bin dank­bar dafür, dass wir beim Pensionsgipfel – und der Dank gilt auch unseren sehr aktiven Vertreterinnen und Vertretern in den Seniorenverbänden (Abg. Loacker: Den Bei­tragszahlern könnt ihr es danken!) – ein gemeinsames Ergebnis zustande gebracht haben. – Herr Kollege Loacker, das ist uns schon wichtig. Gerade in den ländlichen Gebieten sehen wir, dass wir viele Pensionistinnen und Pensionisten haben, die mit nicht einmal 1 000 Euro das Auslangen finden müssen; daher ist es gerecht und auch notwendig, die kleinen und mittleren Pensionen stärker anzuheben. Dass es da eine Verdoppelung gibt, ist notwendig, weil die Menschen letzten Endes dieses Einkommen benötigen, um das Auslangen zu finden. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, meine Damen und Herren, der darf auch in der Pension nicht der Dumme sein! Deshalb haben wir da eine ordentliche Pensionsanpassung vorgenommen, gerade auch den unteren Bereich mit 3,6 Prozent gestärkt, sodass bei unseren Pensionistinnen und Pensionisten die Kaufkraft gegeben ist.

Ein herzliches Dankeschön der älteren Generation dafür, dass sie unser Land aufge­baut hat, dass sie uns dieses Land so übergeben kann. Danke auch für den lebens­langen Einsatz! Daher ist diese Pensionsanpassung gut und richtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Folgendes muss man schon sagen: Bei einer Bruttopension von 1 000 Euro reden wir von über 500 Euro, die die Pensionsanpassung 2020 in einem Jahr zusätzlich bringt. Dann muss man noch den ersten Teil der Steuerentlastung, also das Absenken der Krankenversicherungsbeiträge, zusätzlich erwähnen, das sind noch einmal rund 200 Euro. Also hat in Zukunft eine Pensionistin, ein Pensionist mit rund 1 000 Euro Einkommen um 700 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung – wenn das keine ordentliche Entlastung ist, meine Damen und Herren! Die Menschen werden das spüren, und es ist notwendig, das in dieser Art und Weise zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Rendi-Wagner, Sie haben in Ihrer Rede von Gemeinsamkeit gesprochen. Sicherlich kein gemeinsames Vorgehen ist es, wenn Sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zig Abänderungsanträge zu diesem Steuerreformpaket einbringen. (Abg. Leichtfried: Ah, das ist ja ganz was Neues! Das habt ihr nie gemacht!) – Na, aber Herr Kollege Leichtfried, du brauchst mir hier heraußen nicht mehr zu sagen, dass Usancen einzuhalten sind, wenn wir in der Früh Abänderungsanträge bekommen (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), deren Folgekosten wahrscheinlich die Milliardengrenze sprengen werden (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger) – es wird gerade von unseren Expertinnen und Experten gerechnet –, also da ist das Wort Gemeinsamkeit fehl am Platz. Es ist unverantwortlich, meine Damen und Herren, wenn heute zusätz­lich Anträge eingebracht werden, deren Folgekosten, wie gesagt, die Milliardengrenze jedenfalls sprengen werden. Wer soll das bezahlen? – Das wird zulasten der nächsten Generationen gehen. Das ist Casinoparlamentarismus pur. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben gesagt, wir gehen einen anderen Weg. Jetzt sind einmal die Wählerin und der Wähler am Wort. Wir wollen das zweite Paket der Steuerentlastung nach der Wahl umsetzen, das ist die Tarifsenkung der untersten drei Tarifstufen auf 20, 30, 40 Pro­zent. Das bedeutet, dass der Standort abgesichert wird, indem es auch im Bereich der Wirtschaft, der Körperschaftsteuer zu Senkungen kommt. Wir wollen die Mitarbeiter­beteiligung von 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei stellen, weniger Steuern bei Überstun­den nach dem Prinzip: Leistung muss sich lohnen!, die Abschaffung der kalten Pro­gression (Abg. Meinl-Reisinger: Ah! Ah!) und die Entlastung der Wirtschaft und des Standorts.

Meine Damen und Herren, das ist unser Weg. Jetzt sind die Wählerinnen und Wähler am Wort, und dann können neue Konzepte unter Bedachtnahme und auch unter Berücksichtigung der Einnahmen, die wir in unserem Staat haben, verabschiedet wer­den.

Sie sprengen das Budget für die nächsten Jahre mit dem, was Sie heute hier vorgelegt haben. Es ist unverantwortlich, was Sie hier einbringen!

Meine Damen und Herren, wir gehen den Weg der Verantwortung (Zwischenruf des Abg. Vogl), wir wollen diesen erfolgreichen Weg auch fortsetzen, und wer uns auf diesem Weg auch in Zukunft begleiten will und wer will, dass Sebastian Kurz wieder Bundeskanzler der Republik Österreich wird, der soll bitte auch die Volkspartei wählen, damit Österreich in eine gute Zukunft gehen kann. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim: Eine bemühte Rede, aber schlecht! – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Ruf bei der ÖVP: Wer war das jetzt? Der Matznetter?)

10.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Klub­obfrau Meinl-Reisinger. – Bitte.


10.53.56

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich darauf eingehe, was der Herr Klubobmann vor mir gesagt hat, würde ich gerne erwähnen, dass ich heute meinen zehnten Hochzeitstag habe und meinem Mann – nicht nur jetzt, aber gerade in diesen Zeiten – wirklich dankbar bin; das würde ich ihm gerne ausrichten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) – Danke, Peter Pilz, dass ich nicht feiern kann! (Allgemeine Heiterkeit.)  Na ja, ich mache das ja gern.

Herr Kollege Wöginger, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Das ist mir eigentlich durch den Kopf gegangen, als ich Ihre Rede gehört habe. Offensichtlich ist das Durchbrechen der Milliardengrenze dann okay, wenn es von der ÖVP kommt; es ist nicht okay, wenn es von anderen Parteien kommt. – Ich sage Ihnen etwas: Es ist insgesamt einfach nicht okay, was Sie heute hier machen. (Beifall bei den NEOS.)

Die Entlastung der Menschen ist ganz bitter nötig. Ich bin ja durch die vielen Kon­frontationen schon so an die Taferln gewöhnt, und um zu zeigen, dass das, was Sie immer sagen – Sie haben die Menschen entlastet – nicht stimmt, möchte ich etwas zeigen: Ihre vergangene Bundesregierung hat die Steuerquote sogar nach oben ge­trieben. (Die Rednerin hält eine Tafel in die Höhe, auf der ein Balkendiagramm mit den Abgabenquoten der Jahre 2017 – 41,9 Prozent – und 2018 – 42,2 Prozent – abgebildet ist.) 2018: 42,2 Prozent – so hoch war sie schon lange nicht mehr. (Beifall bei den NEOS.)

Das heißt, die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher, die einfach zu viel Steuern zahlen, ist etwas ganz, ganz Notwendiges. Was wollen aber Sie heute hier machen? – Anstatt vor allem auf der Seite der Entlastung Maßnahmen zu setzen, verteilen Sie heute wieder einmal sehr teure Wahlzuckerl, und da sind Sie alle dabei – alle dabei. Sie beschwören zwar in Sonntagsreden oder auch vor Monaten schon, wie notwendig es ist, verantwortungsbewusst mit dem Budget, verantwortungsvoll mit dem Haushalt umzugehen, aber wenn Sie dann den Wahltag vor Augen haben und offensichtlich die Angst vor Wählerklientelen dominiert, dann wird das ganz, ganz schnell zu einer ganz bitterlichen Unvernunft. Was wir heute sehen, ist nichts anderes als diese Unvernunft, Zukunftsvergessenheit und – ja! – letztlich auch ein Schlag ins Gesicht der jungen Menschen.

Ich möchte zunächst darauf eingehen, was wir gut finden, denn wir finden ja auch Teile sehr gut. Also die Entlastung der Kleinunternehmen ist ganz sicherlich wichtig, drin­gend notwendig, wir haben sie auch schon lange gefordert, genauso die bürokratische Entlastung durch die Anhebung des Grenzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter. Womit wir aber nicht einverstanden sind, ist, dass es jetzt, hier und heute, sehr teure Maßnahmen geben soll, nämlich mit Kosten von insgesamt 10 Milliarden Euro bis 2027 – das in einer Zeit, in der wir fast jeden Tag lesen können, dass aus Deutschland eine Rezession droht. (Abg. Hauser: Schon interessant, weil NEOS ... sehr interes­sant!)

Ich habe den Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben den Wahltag vor Augen, Sie haben Ihr eigenes Wahlergebnis vor Augen, aber nicht das Wohl der Österreicherinnen und Österreicher und schon gar nicht das Wohl der nächs­ten Generationen oder der Erwerbstätigen, denn die haben die Zeche zu zahlen. (Bei­fall bei den NEOS.)

Sie stellen sich hier heraus und sagen quasi, wie gut Sie als Parteien nicht sind: Ist das nicht großartig, wie gut wir zu euch Menschen sind, was wir euch geben? – Wissen Sie was, die Österreicherinnen und Österreicher können eins machen: sich selber auf die Schulter klopfen, weil es die Erwerbstätigen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind, die das alles finanzieren; die Beitragszahler, die finanzieren das alles. Was die am Wahltag also machen sollten, ist, sich selber ordentlich zu feiern, und nicht die Parteien, die ständig glauben, in Gutsherrenmanier etwas vor einer Wahl verteilen zu können. (Abg. Steinacker: ... wächst nicht auf Bäumen!)

Eine Schlagzeile vor der Wahl, die 10 Milliarden Euro bis 2027 kostet, ist wahr­schein­lich die teuerste Schlagzeile, die wir seit Langem hatten. Entlastung statt Wahlzuckerl, das wäre unser Weg. Ich habe es heute wieder gehört, und ich hoffe, die Österreiche­rinnen und Österreicher haben es auch wieder gehört: die Abschaffung der kalten Progression. Ihr Spitzenkandidat Sebastian Kurz hat ja schon gesagt, so schnell wird das nicht kommen. Ich verrate Ihnen etwas: Die Österreicher haben mittlerweile ge­lernt, dass die Versprechen von ÖVP, SPÖ und FPÖ in dieser Hinsicht nichts gelten. Wir sind die Einzigen, die heute wieder versuchen, die kalte Progression abzuschaffen. Fassen Sie sich ein Herz und machen Sie mit! (Beifall bei den NEOS.)

Ein zweiter Aspekt, der mir noch sehr wichtig ist: Steuern steuern auch. Was bei diesem Ansatz dieser Steuerreform aber komplett fehlt, ist nicht nur der Gedanke an die nächsten Generationen in ökonomischer Hinsicht, sondern vor allem auch in ökologischer Hinsicht. Sie alle haben die Dringlichkeit der Frage des Kampfs gegen den Klimawandel nicht verstanden (Ruf bei der FPÖ: Darum haben wir ja Sie!), denn Sie sind nicht bereit, eine Ökologisierung des Steuersystems durchzuführen, indem wir CO2-Emissionen und Umweltverschmutzung einen Preis geben. Ich sage immer: Habe Mut, es ist möglich, das aufkommensneutral zu machen, Umwelt und Menschen gleich­zeitig zu entlasten! (Abg. Hauser: Also neue Steuern!) – Sie müssen ein bissel mehr in kreative Ideen statt in kreative Buchhaltung investieren, da wäre Österreich mehr gedient! (Beifall bei den NEOS.)

Das wäre ein wirklich wichtiger Schritt in Richtung Zukunft, und zwar der einzige Schritt, den unsere Jungen Gott sei Dank verlangen werden, und ich hoffe auch, dass Sie am Wahltag entsprechend die Rechnung für diese Art der Zukunftsvergessenheit präsentiert bekommen, die wir heute und auch in den letzten Monaten erlebt haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strasser und Deimek.)

Wir NEOS, wir wollen echte Lösungen für eine ehrliche Zukunft, konkrete Konzepte, wie wir die Menschen entlasten und nicht weiter belasten und wie wir ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit nicht nur in Sonntagsreden fordern (Ruf bei der FPÖ: Heute ist eh Donnerstag!), sondern für unsere Kinder und für unsere Enkelkinder auch garantieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Hofer. – Bitte.


11.00.07

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir in der letzten Legislaturperiode vor allem gemacht haben, war der Versuch, zu entlasten, und zwar in allen Bereichen – nicht nur im finanziellen Bereich durch eine Entlastung der Wirtschaft und auch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sondern auch im bürokratischen Bereich. Das war die große Aufgabe dieser Regierung, und es ist trotz dieser Entlastungs­maß­nahmen, die vorgenommen wurden, gelungen, erstmals seit 44 Jahren keine neuen Schulden zu machen – keine neuen Schulden! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich weise zurück, was Sie, Frau Meinl-Reisinger, sagen: „Sogar ein Hydrant hätte dieses Budget zusammengebracht“, wegen der guten Wirtschaftsleistung. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Loacker und Meinl-Reisinger.) Eine gute Wirtschaftsleistung gab es auch in den 44 Jahren davor immer und immer wieder, und trotzdem ist es nicht gelungen, keine neuen Schulden zu machen. Und wenn sogar ein Hydrant es schafft, keine neuen Schulden zu machen, dann frage ich mich, warum die NEOS trotz Spenden Schulden haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz dieser Entlastung haben wir investiert, etwa in die Schiene. Im Rahmenplan sind Investitionen in den Schienenausbau in der Höhe von 13,9 Milliarden Euro vorgesehen – die wichtigste Maßnahme, die man umsetzen kann, wenn es auch um den Schutz der Natur und der Umwelt sowie um den Klimaschutz geht –, Investitionen in den Schienenpersonenverkehr in Höhe von 700 Millionen Euro jährlich, Investitionen in den Güterverkehr in der Höhe von 100 Mil­lionen Euro jährlich, mehr Geld für die Forschung, Wasserstoffforschung, autonomes Fahren. Investitionen gab es auch bei der Polizei – mehr Planstellen, Grenz­schutz­einheit Puma –, die Investitionen in neue Fahrzeuge für das Bundesheer waren längst überfällig. Wir haben den Familienbonus eingeführt, wodurch 700 000 Familien in Österreich von 700 Millionen Euro profitieren.

Die Pensionserhöhung wurde bereits angesprochen: zuletzt 2,6 Prozent für die kleinen Pensionen, ansonsten 2 Prozent, und jetzt, 2020, für die kleinen Pensionen 3,6 Pro­zent. Ich finde, es ist nicht in Ordnung, wenn man sagt, es sei unverantwortlich, die Pensionen anzupassen. Das ist die Generation, die unser Land aufgebaut hat. Diese Generation hat nicht nur Beiträge geleistet, sie hat auch fleißig Steuern bezahlt (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), und daher ist das mehr als gerecht­fertigt. Wenn eine Pensionistin, die 1 000 Euro an Pension erhält, mit dieser Reform um 700 Euro pro Jahr mehr erhält, dann ist das nicht zukunftsvergessen.

Sie haben das neue Modell der Mindestsicherung immer kritisiert, da waren Sie immer dagegen. Es gab Extremfälle wie zum Beispiel eine Familie aus Afghanistan, die 8 252 Euro netto an Mindestsicherung erhalten hat. – Da ist alles in Ordnung. Wenn aber eine Pensionistin, die bereits ins System eingezahlt hat – die erwähnte Familie hat nie eingezahlt –, statt 1 000 Euro pro Monat um 60 Euro pro Monat mehr bekommt, dann ist das zukunftsvergessen? – Das ist es nicht, sondern das ist Verantwortung gegenüber der Aufbaugeneration! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Heute wird diese Entlastung fortgesetzt: die Entlastung von Arbeitnehmern und Pen­sionisten, wie vorhin angesprochen, von bis zu 200 beziehungsweise 300 Euro pro Jahr. Die Steuerpauschalierung wird es auch für Kleinstunternehmer geben; zudem werden sie erst ab 35 000 Euro umsatzsteuerpflichtig. Das ist auch eine Maßnahme, die zu einer Reduktion von Bürokratie führt. Endlich wird die Grenze hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro erhöht. Auch die notwendige Änderung bei der NoVA kommt, denn aufgrund des neuen Messverfahrens ist es einfach so, dass man für ein Fahrzeug, das man jetzt kauft, automatisch deutlich mehr bezahlt als vorher. Oder: Dass der mit einer Photovoltaikanlage selbst erzeugte Strom von der Elektrizitätsabgabe befreit wird, ist auch eine Maßnahme, die unserer Meinung nach ein klares Signal in Richtung Umweltschutz, Klimaschutz ist. Auch für heuer kann ein Budgetüberschuss erwartet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist in diesem Wahlkampf so viel von Klarheit die Rede, Klarheit solle geschaffen werden. Wir haben die Vorschläge der SPÖ zur Frage, wie viel man steuerfrei erhalten soll, gehört. Es sind 1 700 Euro, die ein Arbeitnehmer nach dem Vorschlag der SPÖ künftig steuerfrei erhalten soll. Es gibt einen zweiten Vorschlag aus der SPÖ, von Max Lercher; da heißt es, es sollen 1 800 Euro steuerfrei sein – als Mindestlohn in Öster­reich – und die ersten 2 000 Euro auch ansonsten steuerfrei gestaltet werden.

Ich verstehe das alles, aber wenn man das fordert, dann muss man auch wissen, wie sich das möglicherweise auf die Arbeitslosigkeit auswirkt. Wir alle wissen, dass für einen jungen Menschen, der ein Einpersonenunternehmen betreibt, der Sprung zum ersten Angestellten ein besonders schwieriger ist. Und das – 1 800 Euro Mindestlohn und bis zu 2 000 Euro steuerfrei – ist eine neue Hürde, die aufgebaut wird. Wie wirkt sich das auf die Arbeitslosigkeit aus? Kann es sein, dass dann einige Arbeitsplätze vielleicht gar nicht entstehen oder andere vernichtet werden? Was kostet es den Steuerzahler, den Finanzminister, mit welchen Ausfällen ist bei einem steuerfreien Einkommen bis 2 000 Euro zu rechnen? – Diese Fragen müssen wir uns stellen.

Weiters: Ist die Erbschaftssteuer, die Todessteuer, wirklich Koalitionsbedingung? Wird das eine Maßnahme sein, auf die die SPÖ in einer Koalition besteht? Was ist mit der Arbeitszeitflexibilisierung? Josef Muchitsch, den ich sehr schätze, hat gesagt, das sei eine Koalitionsbedingung. Ist sie das nun oder ist sie das nicht? Was ist mit anderen Maßnahmen, etwa betreffend Mindestsicherung? Muss das neue Modell in einer allfälligen Koalition zurückgenommen werden? – Also das ist eine Gleichung mit zu vielen Unbekannten, und – für die Mathematiker – auch die Äquivalenzumformung gelingt in diesem Fall nicht.

Es droht aber auch Unheil, meine Damen und Herren. Es gibt in Deutschland im Zusammenhang mit der Industrie eine Rezession. Wenn es zu einem Hard Brexit kommt, wenn sich die Spannungen zwischen dem Iran und den USA weiter ver­schärfen, dann wird diese Rezession auf die gesamte Wirtschaft in Deutschland übergreifen, und wenn das passiert, dann werden auch wir das spüren, und zwar sehr, sehr deutlich, obwohl wir bessere Zuwachsraten haben als Deutschland.

Wir brauchen daher eine standortfreundliche Politik, und standortfreundlich heißt, es soll keine neuen Steuerfantasien geben. Wir müssen die Standortfaktoren – Infra­struk­tur, gut ausgebildete Mitarbeiter, weniger Steuern, weniger Bürokratie, mehr Sicher­heit – in der nächsten Legislaturperiode in den Vordergrund stellen, denn nur mit einem guten Standort kann es gelingen, diese schwierige Zeit, die wir in den nächsten Jahren erleben werden, unbeschadet zu überwinden. Ich warne deswegen davor, mit immer neuen Steuerfantasien zu kommen und damit den Standort Österreich zu schwächen.

Wir stehen für eine standortfreundliche Politik, für eine Entlastung der Bürger, egal ob sie Unternehmer, Unternehmerinnen, ob sie Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, ob sie Pensionisten, Pensionistinnen sind. Entlastung, weniger Bürokratie und mehr Freiheit, das ist unser Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. – Bitte.


11.09.24

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ja, eine Anmerkung zu meinem Vorredner, zu Herrn Kollegen Hofer, der gemeint hat, dass die Einführung oder die Erhöhung von Mindestlöhnen mit der Schaffung von Arbeitsplätzen nicht vereinbar sei: Das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege Hofer. Dazu gab es in Deutschland vor der Einführung von Mindestlöhnen eine lange Debatte, und es gibt zahlreiche Unter­suchungen dazu, die zeigen, dass das sehr wohl vereinbar ist und dass in der Tat auch viele neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Ihre Befürchtungen gehen also mit großer Wahrscheinlichkeit ins Leere.

Kommen wir aber zu der Materie, die hier bislang hauptsächlich behandelt worden ist, zum Steuerreformgesetz 2020! Versuchen wir, das einmal ein bisschen nüchterner zu betrachten, und blenden wir sozusagen das Wahlkampfgetöse dabei ein wenig aus! Mit dieser Steuerreform 2020 hat man sich unter anderem das Ziel gesetzt, gezielt für Entlastungen im unteren Einkommensbereich zu sorgen – im unteren Einkommens­bereich; warum ich das betone, wird sich herausstellen.

Jetzt ist zunächst einmal ein alter Vorschlag von mir aufgegriffen worden, die Ent­lastung der unteren Einkommen nicht über die Tarife zu machen – das geht nicht –, sondern über eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Herausgekommen ist dabei schon eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, aber mit einem Rück­erstattungsmodell. – Das soll auch gut sein, das findet meine Zustimmung. Bei den Selbstständigen und den Bauern allerdings ist ein anderer Weg gegangen worden. Da ist es zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge gekommen, die verteilungs­politisch ganz andere Konsequenzen hat, auf die ich aber noch zu sprechen komme. Gleichzeitig ist im Budgetausschuss dann noch die Pensionsentlastung 2020 dazuge­kommen, also die überproportionale Anhebung über den Pensionsanpassungsfaktor hinaus für niedrige Pensionen – das höchste Ausmaß bei 1 100 Euro, dann ver­schleifend bis 2 500 Euro auf den Pensionsanpassungsfaktor.

Jetzt interessiert mich die Frage: Wie wirken sich diese Maßnahmen verteilungs­politisch auf die ArbeitnehmerInnen, auf die Pensionisten und auf die Selbstständigen und Landwirte aus? Ich habe den Budgetdienst ersucht, dazu Berechnungen vorzulegen. Das hat der Budgetdienst auch in hoher Qualität getan, wie er das immer tut, und da stellt sich heraus, dass die Gruppe der Pensionisten jene Gruppe ist, die am stärksten entlastet wird, allerdings nicht von ganz unten bis ganz oben, sondern mit Einschleifregelungen. Das heißt, die Entlastung reduziert sich bis 2 500 Euro, geht dann schön langsam auf ein sehr niedriges Niveau zurück und endet bei einem absoluten Betrag von 94 Euro.

Wie ist es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? – Bei den Arbeit­neh­merIn­nen ist es so, dass bei Einkommen zwischen 700 und 1 500 Euro der höchste Entlas­tungseffekt eintritt, nämlich 300 Euro, und das reduziert sich dann bis 2 200 Euro auf null. Man sieht also, bei beiden Gruppen gibt es im unteren und im mittleren Ein­kommensbereich Entlastungen, im oberen Bereich jedoch nicht, weil die Entlastungen eingeschliffen werden.

Wenn wir jetzt einen Blick auf die Selbstständigen und die Bauern werfen, dann sehen wir, dass die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge auf 0,85 Prozent dazu führt (Abg. Haubner: Nicht „auf“, sondern um!), dass nicht nur die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden, nein, es werden auch die hohen Einkommen entlastet, bis zur Höchstbeitragsgrundlage, linear. Der Budgetdienst – das kann man leider nicht sehen, weil die Grafik zu klein ist (Unterlagen in die Höhe haltend, auf denen ein Kurvendiagramm zu sehen ist) – zeigt das sehr, sehr deutlich auf.

Jetzt ist das Ziel natürlich verfehlt worden. Von einer Entlastung im unteren Einkom­mensbereich, meine Damen und Herren von der ÖVP und der FPÖ, kann keine Rede sein. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) – Na ja, schauen Sie sich das an, Herr Kollege Haubner! Wie ist es denn? (Auf die einzelnen Kurven im Diagramm weisend:) Schauen Sie, das sind die Freiberufler, das sind die Selbstständigen, das sind die Bauern; da steigt die Entlastung bis zu einem Einkommen von 6 500 Euro kontinuierlich an, dort ist die Entlastung am höchsten. Und bei den unselbstständigen ArbeitnehmerInnen endet die Entlastung bei 2 200 Euro, bei den Pensionisten im Wesentlichen bei 2 500 Euro. (Abg. Haubner: ... Herr Rossmann, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! ... für alle da!) Das werden Sie mir nicht ausreden, das sind Ergebnisse, die der Budgetdienst vorgelegt hat.

Von Ihnen, von der ÖVP, bin ich aber gar nichts anderes gewohnt. Was war denn das, was Sie in Ihrer Regierung, in der Vorgängerregierung, vorgelegt haben? – Klientel­politik. Und das, was Sie hier betreiben, ist auch Klientelpolitik. Na, wen haben Sie denn bedient? – Die Hoteliers durch die Senkung der Umsatzsteuer, im Zusammen­hang mit der Grunderwerbsteuer die Immobilienbranche. Von dort sind ja die Spender des Herrn Kurz gekommen, dort haben Sie entlastet. Zur Senkung der Körper­schaftsteuer sind Sie nicht mehr gekommen. (Ruf bei der ÖVP: Kommt schon ...!)

Nun zur FPÖ: Die schiebt ja immer den kleinen Mann vor, sie gibt vor, sich für die kleinen Leute einzusetzen, tut das aber nicht. Sie schiebt den kleinen Mann vor, um die hohen Einkommen zu entlasten; das zeigt sich sehr, sehr deutlich bei diesem Steuer­reformgesetz 2020. (Beifall bei JETZT. – Zwischenruf des Abg. Haubner.) Das ist auch der Grund dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ich große Teile dieses Steuerreformgesetzes 2020 ablehnen werde und in getrennter Abstimmung nur manchen Teilen zustimmen werde.

Jetzt zur Frage: Ist denn das alles finanziert? Gibt es eine Gegenfinanzierung? – Nein, die gibt es natürlich nicht. ÖVP und FPÖ behaupten zwar, das sei alles im Budgetpfad der Vorgängerregierung enthalten gewesen, aber Geld hat bekanntlich kein Mascherl, insofern ist das Schnee von gestern. Es betrifft ja im Übrigen auch eine Regierung, die das Vertrauen dieses Hauses nicht mehr hat. Dass es sich dabei um Wahlzuckerl handelt, das ist schon klar – ein Schelm, wer irgendwie anderes dabei denkt. Konjunk­turpolitisch wäre es allerdings an sich richtig, die niedrigen Einkommen zu entlasten, aber eben nur die niedrigen.

Es ist dann von Ihnen, Herr Kollege Wöginger – er ist gerade nicht da –, mit dem Finger auf die SPÖ gezeigt worden, die heute noch einige Anträge betreffend kalte Progression und Ökologisierung des Pendlerpauschales einbringen wird. Ja, betreffend kalte Progression ist das heuchlerisch von der SPÖ, sie hat in der letzten Legis­laturperiode eine Lösung abgelehnt – wir kennen das –, und der Schnellschuss zur Ökologisierung des Pendlerpauschales ist eben ein Schnellschuss; ich glaube, es hätte mehr Aufmerksamkeit und mehr Debatte gebraucht, um da zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. (Beifall bei JETZT.)

Frau Kollegin Meinl-Reisinger, Sie haben auf Kollegen Wöginger hingehaut und haben gesagt, „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“ – Das gilt natürlich auch für Sie, denn Sie werden heute einen Antrag betreffend Abschaffung der kalten Progression einbringen. (Demonstrativer Beifall der Abg. Meinl-Reisinger.) Reden Sie hier nicht von verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber dem Budget! Haben Sie einen Gegenfinanzierungsvorschlag eingebracht? (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, Pen­sions­reform!) – Nein, also im Antrag, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, sehe ich da nichts, gar nichts. Das ist strukturierte Verantwortungslosigkeit. Hauen Sie nicht auf die ande­ren hin, wenn Sie selber um nichts besser sind!

Wo ich Ihnen recht gebe, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, das ist betreffend die Frage der Ökologisierung des Steuersystems. Da gibt es ja im Steuerreformgesetz 2020 einige Miniansätze – Symbolmaßnahmen, würde ich jetzt sagen. Es ist ja schon von einer stärkeren Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Ver­sicherungsabgabe und einigen anderen Dingen gesprochen worden. Was wir aber angesichts der Klimakrise brauchen, sind nicht Symbolmaßnahmen, sondern das sind Maßnahmen, die dazu führen, die Pariser Klimaziele zu erreichen.

Eine der wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang ist die Einführung einer CO2-Steuer. Darüber gibt es weltweit Einigkeit, wir haben aber hier in diesem Hohen Haus drei große Fraktionen sitzen, die davon nichts wissen wollen: die SPÖ, die FPÖ und die ÖVP. (Abg. Kickl: Ich habe geglaubt, es herrscht weltweit Einigkeit!) Ja, wie wollen Sie, meine Damen und Herren, denn die Pariser Klimaziele erreichen, wenn Sie die wichtigsten Maßnahmen nicht zum Gegenstand Ihres Handelns machen?

Ich habe ein Modell vorgelegt, das zeigt, dass die Einführung von CO2-Steuern aufkommensneutral sein kann, ich habe in diesem Modell aber auch gezeigt, dass sie sozial verträglich sein kann. Ich habe den Budgetdienst des Parlaments ersucht, mein Modell durchzurechnen, und er hat mir bestätigt, dass CO2-Steuern, also Klimaschutz, und soziale Verträglichkeit einander nicht ausschließen.

Ihr Modell, das Modell der NEOS, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, schafft das nicht. Sie senken nämlich im Gegenzug die Einkommensteuer. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber Fridays for Future hat unser Modell trotzdem für besser befunden!) Wer aber keine Einkommensteuer zahlt, zahlt nur die ökologischen Steuern, zahlt nur die CO2-Steuer. Nur wenn Sie über einen gleichen Pro-Kopf-Betrag die Steuerpflichtigen entlasten - - (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Na, lesen Sie die Studie des Budget­dienstes, dann werden Sie gescheiter (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, dann lesen Sie das, was die Experten von Fridays for Future gesagt haben!), werfen Sie vielleicht nur einen Blick hinein!

Nun zu Herrn Kollegen Hofer – er ist ja schon nicht mehr da, aber vielleicht können ihm die anderen das sagen : Natürlich können der Wirtschaftsstandort und der Klima­schutz miteinander vereinbart werden. Das Beispiel Schweden zeigt das. Schweden hat 1992 CO2-Steuern eingeführt – mein Modell orientiert sich am schwedischen Modell –, und was zeigt sich? – Die CO2-Emissionen sind zurückgegangen. In Öster­reich sind sie gestiegen. Die Produktivität, das Wirtschaftswachstum haben sich in Schweden erhöht (Abg. Kassegger: ... Atomkraftwerke haben die Schweden! Atom­kraftwerke!), sogar stärker, Herr Kollege Kassegger, sogar stärker als in Österreich.

Also: Wirtschaftsstandort und Klimaschutz sind miteinander vereinbar, Klimaschutz und soziale Verträglichkeit sind miteinander vereinbar. Ich würde mir wünschen, dass das Gegenstand der Debatten zu einem neuen Regierungsübereinkommen wird und dass es hier in diesem Haus in den nächsten Monaten oder im kommenden Jahr einen diesbezüglichen Beschluss gibt. Die Zeit drängt! Wir sind die letzte Generation, die im Zusammenhang mit dem Klimaschutz noch handeln kann. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Krainer.)

11.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haubner. – Bitte.


11.21.49

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren auf der Galerie! Ja, wir haben 2017 den Weg der Entlastung gestartet, und wir setzen diesen Weg mit der Steuerreform konsequent um. Diese Entlastung haben wir bereits im Budgetausschuss auf die Beine gestellt, und wir werden sie heute hier im Plenum beschließen, denn wir setzen das um, was wir versprochen haben: Wir entlasten die Menschen und belasten sie nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Damit machen wir eines: Wir gehen ganz konsequent unseren Weg weiter, für die Menschen in Österreich. Wir beschließen deshalb heute ein Maßnahmenbündel, das vielen Österreicherinnen und Österreichern wieder Erleichterungen bringen wird. Egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Pensionist oder Bauer, alle werden von diesen Maß­nahmen profitieren, meine Damen und Herren, und die Menschen, die mit geringeren Einkommen auskommen müssen, wollen wir besonders unterstützen. Meine Damen und Herren, speziell von den NEOS und von JETZT: Wir schätzen alle Berufsgruppen, und wir teilen nicht (Zwischenruf des Abg. Schellhorn), egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Bauer oder Pensionist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir heute diese Maßnahmen beschließen, dann wird den Menschen in Zukunft im Geldbörsl mehr Geld bleiben. Sie werden also mehr Netto vom Brutto erhalten, meine Damen und Herren, und das ist das Ziel unserer Steuerentlastung für die Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln mit der Aufschrift „Steuerentlastung. Mehr Netto vom Brutto.“ und dem eingekreisten und mit einem Häkchen versehenen Zusatz „Teil 1“ in die Höhe.) – Ihr könnt sie ruhig ein bisschen höher halten. (Abg. Leichtfried: Das war jetzt aber ein sehr schütterer Applaus! – Abg. Schimanek: Dieser Aktionismus passt nicht her!)

Meine Damen und Herren! Wir setzen den von uns eingeschlagenen Weg fort, ich habe es betont. Konkret sollen zum einen die Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringen Einkommen durch einen sogenannten Sozialversicherungsbonus entlastet werden. Zum anderen setzen wir auch für unsere Pensionisten zwei ganz wichtige Maßnahmen: erstens die Negativsteuererhöhung von 110 auf 300 Euro, und zweitens erhöhen wir speziell im unteren Bereich die Pensionen um 3,6 Prozent. Wenn die NEOS gegen die Entlastung der Österreicherinnen und Österreich und der älteren Bevölkerungsgruppe sind, dann ist das ihre Sache. Unsere Sache ist die Entlastung für Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten neuerlich die oben beschriebenen Tafeln in die Höhe.)

Frau Margit Schratzenstaller vom Wifo, eine von den echten Experten, sagt ganz klar, die Entlastung der geringen Einkommen sei notwendig und auch sehr dringlich, meine Damen und Herren!

Ich denke, wir machen da für die Österreicherinnen und Österreicher alles richtig; und es kommt noch eines dazu: Wenn wir in der nächsten Woche auch noch die Schul­denbremse in der Verfassung verankern, dann können wir auch beim zweiten Punkt, nämlich Politik ohne Schulden für Österreich, fortsetzen. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)

Ich fasse also zusammen: Mehr Netto vom Brutto, keine neuen Schulden, ein ausge­glichenes Budget, keine neuen Steuern und die richtigen Reformen, das ist die Hand­schrift der ÖVP. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten neuer­lich die oben beschriebenen Tafeln in die Höhe.)

11.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.25.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Abgeordneter Haubner hat gesagt, die ÖVP teile nicht, es bekommen alle eine Entlastung.

Ich berichtige tatsächlich: Von der Krankenversicherung werden alle Selbstständigen, alle Bauern entlastet, aber nur die wenig verdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sodass die Vollzeit erwerbstätigen Arbeitnehmer, die 2 000 Euro brutto und mehr verdienen, diese Entlastung nicht erhalten. (Beifall bei den NEOS. Abg. Wöginger: ... die Tarifreform, Herr Kollege!)

11.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


11.26.31

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie, vor den Fernsehgeräten! Es muss schon schlecht um die ÖVP stehen, wenn man erleben muss, dass Sie jetzt sogar schon Aktionismus versuchen (Abg. Haubner: Sagt der Herr Leichtfried!), aber so wirklich geglückt ist es nicht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das muss man schon sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Sichere Pensionen statt Altersarmut, das ist der österreichischen – und nicht nur der österreichischen – Sozialdemokratie stets ein großes Anliegen gewesen. Bei den Pensionen geht es darum, den Lebensstandard von Menschen, die durchwegs ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, langfristig zu sichern, die Kaufkraft zu sichern. Es ist meines Erachtens eine Frage von Verlässlichkeit, Solidarität und Gerechtigkeit, dass diese Menschen für ihr weiteres Leben auch faire, anständige Pensionen bekommen, geschätzte Damen und Herren, und deshalb freut es mich, dass wir heute auch Pensionen von Menschen anpassen, die das wirklich bitter nötig haben.

Konkret werden Pensionen bis 1 111 Euro um 3,6 Prozent steigen – das ist wichtig – und Pensionen ab 1 112 bis 2 500 Euro um 1,8 Prozent. Es wird auch die Aus­gleichszulage für Ehepaare angehoben, und es erfolgen weitere wichtige Schritte, damit die Menschen das in Zukunft im Geldbörsl spüren.

Geschätzte Damen und Herren, ich sage aber eines: Es ist typisch, dass die ehemalige Ibizakoalition wieder einmal dafür sorgt, dass Landwirte und Selbstständige sofort profitieren, Arbeiter und Angestellte aber ein Jahr warten müssen. Das ist Ihre Politik, die Sie immer wieder vor sich hertragen, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich möchte auch eine Frage beantworten, die jetzt öfters insbesondere in den Medien ventiliert wurde, nämlich: Warum beschließen wir diese Dinge jetzt überhaupt noch? – Für mich ist vollkommen klar: Wir sind gewählt, um unsere Arbeit zu tun, geschätzte Damen und Herren. Unsere Arbeit heißt, das Leben der Menschen in Österreich zu verbessern; deshalb sitzen wir hier, und deshalb beschließen wir gute Gesetze für die Menschen. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Das sind keine Wahlzuckerl, das sind Dinge, die unbedingt notwendig sind. Es ist aber auch so, dass wir einige Dinge nicht tun und es anscheinend keine Mehrheiten dafür gibt. Das sind bittere Wermutstropfen. Meines Erachtens ist die erste Aufgabe einer zukünftigen Mehrheit in diesem Haus, die Ungleichgewichtung zwischen Männern und Frauen im Pensionssystem – einer dieser Wermutstropfen – zu beseitigen. Altersarmut ist weiblich, geschätzte Damen und Herren. Das darf nicht so bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es passiert aber auch etwas, befürchte ich, was ich überhaupt nicht verstehe. Ich sage es Ihnen ganz offen, ich verstehe das nicht: Was hat euch von der Ibizakoalition geritten, dass ihr die obersteirischen Betriebskrankenkassen abgeschafft habt? Was hat euch da geritten?, frage ich euch. Das ist ein System, das seit hundert Jahren gut funktioniert hat, das dem Steuerzahler, das der Republik nie einen Cent gekostet hat, das ausgezeichnete Gesundheitsversorgung für die Betroffenen geleistet hat. Ihr habt das abgeschafft, um den Menschen in der Obersteiermark zu schaden. Das war eure Intention in dieser Frage, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: So ein Blödsinn!)

Wir werden heute einen Antrag einbringen, dass diese Kassen bestehen bleiben, dass die Menschen bei uns in der Obersteiermark gut versorgt bleiben. (Abg. Wöginger: Was ist mit den Obersteirern, die bei der Gebietskrankenkasse sind? – Abg. Deimek: Die Voest in Linz hat auch keine Betriebskrankenkasse! Geht es denen schlecht?) Ich wende mich an Sie alle, aber ich wende mich insbesondere an die Kollegen Amesbauer, Kühberger, Schmidhofer und Zanger, die immer vorgeben, für die ArbeitnehmerInnen da zu sein, die immer vorgeben, für die Obersteiermark da zu sein: Das wird heute die Nagelprobe, ob ihr für Arbeitnehmer da seid und ob ihr für die Ober­steiermark da seid, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und ich fordere euch auf, mit uns mitzustimmen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Und was ist mit den anderen Arbeitnehmern in der Obersteiermark?)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Frage zeigt die Ibizakoalition wieder einmal ihr kaltschnäuziges Gesicht, aber ich kann verstehen, dass Menschen, die 600 Euro für einen Haarschnitt ausgeben, nicht viel für Menschen übrig haben, die auf Krankenkassen angewiesen sind, geschätzte Damen und Herren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Nehammer: Gratuliere! – Abg. Wöginger: Zielgruppen­arbeit für die Gebietskrankenkassen war das sicher nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

11.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.


11.32.10

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ziel der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung war es, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken, und wir alle wissen, wir hätten dieses Ziel letzten Endes im Jahr 2020 auch erreicht.

Die SPÖ hingegen verteidigt in ihrem roten Steuerpapier zur Nationalratswahl eine hohe Abgabenquote. Ich darf zitieren:

„Das reflektiert unseren gut ausgebauten Sozialstaat und die leistungsfähige Infra­struktur“. Und: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass eine hohe Abgabenquote schlecht für Wachstum und Entwicklung ist“.

Wir haben heute schon gehört, dass Frau Abgeordnete Rendi-Wagner keine Freundin von Rechenbeispielen ist. Für die SPÖ sind also hohe Steuern und hohe Schulden ein Garant für einen guten Sozialstaat. Ob allerdings mit den hohen Steuern und den Schulden effizient und sparsam umgegangen wird, das spielt naturgemäß für die SPÖ keine Rolle. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist eine altbekannte Weisheit: Die Republik Österreich hat kein Einnahmenproblem, sondern wir haben ein Ausgabenproblem. Daher brauchen wir auch keine neuen Steuern, weder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer noch eine Vermögensteuer. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Mit der Rede ...! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich muss Ihnen, Frau Rendi-Wagner, widersprechen, wenn Sie gerade bei den Erb­schafts- und Schenkungssteuern meinen, es sei keine Frage von Rechenbeispielen. Auch in der Politik schaden die Grundrechnungsarten nicht, und ich darf dafür ein ent­sprechendes Beispiel bringen. – Herr Kollege Krainer, wenn Sie aufpassen würden, würden Sie manches wahrscheinlich besser verstehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur SPÖ-Erbschafts- und Schenkungssteuer: Eine Spenglerei mit einem Verkehrswert von 10 Millionen Euro würde eine Erbschaftssteuer von 337 500 Euro erfordern – aber nur dann, wenn der Erbe garantiert, dass die Arbeitnehmer fünf Jahre weiterhin be­schäftigt werden. Wir alle wissen, der Umsatz ist nicht garantiert, er ist keine Selbst­verständlichkeit, man muss sich um den Umsatz kümmern, und wenn der Umsatz sinkt, dann ist es einfach eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, dass man auch die Anzahl der Arbeitnehmer anpasst, ansonsten erleidet man einen Konkurs.

Wenn aber dieser Unternehmer nicht in der Lage ist, diese Anzahl von Arbeitnehmern fünf Jahre hindurch aufrechtzuerhalten, dann greift die Erbschafts- und Schenkungs­steuer ordentlich, und zwar in einer Höhe von 2 450 000 Euro. Das heißt, bei einem Betrieb von 10 Millionen Verkehrswert zahlt man günstigstenfalls 337 500 Euro Erb­schaftssteuer, wenn man aber Pech hat, weil eine Rezession auf uns zukommt, 2 450 000 Euro. Wie soll ein kleiner Unternehmer das zahlen? Soll er sich einen Kredit aufnehmen? Soll er einen Teil des Unternehmens verkaufen? (Ruf und Gegenruf zwischen den Abgeordneten Matznetter und Deimek.) Wir alle wissen, man kann nicht 5 Prozent eines Einzelunternehmens verkaufen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Die Herausforderung der Zukunft wird nicht die Beantwortung der Frage sein, Herr Kollege, wie wir den Wohlstand vielleicht noch gerechter umverteilen, sondern die Herausforderung der Zukunft wird sein, den Wohlstand, den wir uns erarbeitet haben, auch konservieren und aufrechterhalten zu können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich habe mir auch einen weiteren Punkt aus dem SPÖ-Reformpapier zu einer mög­lichen roten Steuerreform angesehen. Da heißt es:

„Kernstück einer SPÖ-Steuerreform“ ist, laut SPÖ-Homepage, eine „Steuerbefreiung“ für Einkommen „bis 1.700 Euro brutto [...] pro Monat [...] ab 2020“.

Die SPÖ scheint da die Neuerungen der letzten Zeit nicht ganz mitverfolgt zu haben, denn: Bereits seit dem 1.1.2019 haben wir den Familienbonus. Das heißt, die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat das schon längst umgesetzt, was die SPÖ erst für 2020 fordert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bereits seit dem 1.1.2019 zahlt man bei einem Bruttomonatsgehalt von 1 750 Euro – nicht 1 700, sondern 1 750 Euro – und einem Kind keine Lohnsteuer, bei zwei Kindern bis 2 300 Euro Monatsbrutto und bei drei Kindern bis 3 000 Euro Monatsbrutto. Seit 1.1.2019! (Abg. Matznetter: ... ohne Kinder, Herr Kollege?) Das heißt, wir haben Ihre Wünsche schon vorweggenommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hätte die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sämtliche Steuerpläne auch umsetzen können, dann hätte es ab 2022 für Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, jährlich bis zu 3 000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Mitarbeitergewinn­beteili­gung auszuzahlen. (Abg. Vogl: Na super, ein sozial ...!) Das heißt, die Arbeitnehmer hätten so auch am Erfolg eines Unternehmens steuer- und sozialversicherungsfrei mitpartizipieren können. Wir hätten also die Möglichkeit eines steuer- und sozialver­sicherungsfreien 15. Gehalts geschaffen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So würde eine ehrlich Entlastung ausschauen, und zwar ohne Arbeitgeber und Arbeit­nehmer permanent gegeneinander auszuspielen, wie die SPÖ das immer macht, und ohne neue Schulden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen im selben Boot, das hat die SPÖ noch nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin auch froh, dass wir gemeinsam mit der ÖVP heute diejenigen Maßnahmen beschließen werden, die wir im Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 für 2020 vorgesehen haben.

Erster Punkt, die Entlastung von niedrigen Einkommen über den Sozialversicherungs­bonus: Für Bezieher von Einkommen bis 2 100 Euro brutto im Monat wird es eine Ent­lastung von bis zu 300 Euro im Jahr für Arbeitnehmer und von bis zu 200 Euro im Jahr für Pensionisten geben. Für Selbstständige sowie für Land- und Forstwirte wird der Krankenversicherungsbeitrag auf 6,8 Prozent gesenkt. Auch bei den Arbeitnehmern – und das möchte ich hier ausdrücklich anführen – und bei den Pensionisten hätten wir, das heißt die ÖVP und die FPÖ, uns über eine direkte Entlastung durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge gefreut. (Abg. Loacker: Hätten, hätten!) Wir hätten diese Lösung auch präferiert, wir haben das auch so in den erläuternden Bemerkungen entsprechend vermerkt, aber leider – und das ist die Antwort auf die Frage, die schon mehrfach gestellt wurde – war dies mangels Unterstützung durch Sozialministerin Zarfl nicht möglich. An dieser Adresse können Sie sich bedanken. (Abg. Loacker: ... Minis­terin sonst auch wurscht! Jetzt tut einmal nicht so!)

Zweiter Punkt, die Bürokratieentlastung für Kleinunternehmer bis 35 000 Euro Jahres­umsatz durch eine großzügige Betriebsausgabenpauschalierung und auch eine Anhe­bung der Kleinunternehmergrenze auf 35 000 Euro: Bis zu 400 000 Steuererklärungen hätten dadurch eingespart werden können beziehungsweise werden dadurch einge­spart. Wir entlasten dadurch sowohl die Unternehmer als auch insbesondere die Finanz­verwaltung.

Dritter Punkt, Bürokratieentlastung durch die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Grenze von 400 Euro ist seit 1982 unangetastet geblieben, wir erhöhen diese auf 800 Euro, und 2021 wäre eine weitere Erhöhung auf 1 000 Euro vorgesehen gewesen. Leider können wir die Schritte, die für 2021/2022 geplant waren, nicht mehr umsetzen. Welche Schritte wären das gewesen?

Es wäre die erste Etappe der Tarifreform gewesen, in der wir den Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt hätten. Wir hätten das Werbungskostenpauschale auf 300 Euro im Jahr erhöht. Damit hätten wir wieder eine Bürokratieentlastung eingeführt, indem sich 60 000 Personen ihre Arbeitnehmerveranlagung erspart hätten.

2021 wäre auch das Jahr der Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes gewe­sen, die auch eine massive Vereinfachung in der Lohnverrechnung – derentwegen alle Unternehmer stöhnen – zur Folge gehabt hätte.

2022 wäre die zweite Etappe der Steuerreform gekommen, die Senkung des Tarifs der zweiten und der dritten Progressionsstufe. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung habe ich schon erwähnt. Die Körperschaftsteuer wäre in zwei Schritten gesenkt worden und, ganz wichtig, auch der Gewinnfreibetrag für Einzelunternehmer wäre massiv ausge­weitet worden. Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer, aber auch die Masse an Rechtsgeschäftsgebühren hätten wir abgeschafft, und zu guter Letzt hätte es eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Dienstgeberabgaben gegeben, was zu einer weiteren massiven Vereinfachung in der Lohnverrechnung geführt hätte.

Schade, dass all diese Entlastungsschritte vorerst auf Eis liegen. Wir würden diese Steuerreform nach der Wahl gerne mit der ÖVP umsetzen, auch wenn offenkundig ist, dass eine Koalition mit der FPÖ dort offenbar nicht geplant wird. Eine schwarz-grüne oder eine schwarz-rote Koalition würde für die Bevölkerung keine Entlastungen, son­dern Belastungen bringen. Das wäre sicher der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf mich aber dennoch bei dieser Gelegenheit bei Klubobmann Gust Wöginger dafür bedanken, dass wir gemeinsam die erste Etappe der Steuerreform rübergebracht haben. Ihr plakatiert ja auf euren Schildern, dass das die erste Etappe ist; die nächsten Etappen werden wir auch noch gemeinsam schaffen. Ich bedanke mich auch beim Finanzminister recht herzlich für die Unterstützung.

In diesem Zusammenhang darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz geän­dert wird (690 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

„1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:

„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebs­krankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 ent­stehen würde.““

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird (690 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

„1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:

„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebs­krankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.““

Begründung

Mit dieser Bestimmung soll die im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisations­reform geschaffene Möglichkeit, das Vermögen der im ASVG angeführten Betriebs­krankenkassen an neu errichtete Privatstiftungen zu übertragen, von der Stiftungs­eingangssteuer befreit werden. Die Befreiung soll die einmalig im Kalenderjahr 2020 stattfindende Vermögensübertragung erfassen, womit eine Verankerung der Bestim­mung bei den Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen stattfinden soll.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.


11.46.02

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister auf der Regierungsbank! Wir haben ja ein ziemliches Glück, dass beim Abänderungsantrag des Kollegen Fuchs nicht auch noch ein Konjunktiv dabei ist. Er hat insgesamt 32 Mal „hätte“ gesagt. (Zwischenruf bei der FPÖ: Na ja, das war eine Steuerreform in Schritten, bitte!) – Hätte, hätte, Fahrradkette.

Also was diesen Konjunktiv betrifft und was Sie nicht alles gemacht hätten: Vielleicht hätten Sie wirklich Österreich verkauft – das glaube ich am ehesten –, aber keine Steuerreform gemacht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das wollen wir nicht alles vergessen haben.

Nun aber zum Positiven: Ja, das geht in die richtige Richtung. Es gibt ein paar positive Punkte, die wir auch erwähnen möchten: die Anhebung für geringwertige Wirtschafts­güter natürlich, gleichzeitig die Erhöhung des Freibetrages für Kleinunternehmer auf 35 000 Euro. Das sind Schritte in die richtige Richtung, aber dann hat es sich auch schon.

Es freut mich im Übrigen ganz besonders, dass die Türkisen nach immerhin sechs Jahren jetzt „mehr Netto vom Brutto“ – was wir immer propagiert haben – zumindest einmal auf eine Tafel schreiben können. Damit aber hat es sich auch schon wieder.

Kollege Haubner hat sehr oft vom konsequenten Sparen und davon, den Weg weiter­zugehen und was weiß ich was, gesprochen. Das Konsequenteste ist: Noch nie in der Geschichte gab es so hohe Steuereinnahmen wie heute, und noch nie in der Ge­schichte waren auch die Staatsausgaben so hoch! Das ist das Eklatante. Sparen im System – Fehlanzeige! (Beifall bei den NEOS.)

Sie verteilen Steuergeschenke! Der Herr Finanzminister wird später hoffentlich referieren, was wir heute oder in der nächsten Woche alles hinauspulvern, ohne eine Gegenfinanzierung zu haben. Das einzig Konsequente, das hier vorherrscht, ist die Inkonsequenz, die Inkonsequenz nämlich dahin gehend, dass die Herren Grasser, Molterer, Pröll, Frau Fekter, die Herren Spindelegger, Schelling und Löger alle davon gesprochen haben, die kalte Progression abzuschaffen, und immer waren das nur leere Versprechungen.

Das ist der Punkt: Die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich nicht darauf verlassen, dass sie entlastet werden, dass auch der Mittelstand ent­lastet wird, weil Sie kein Interesse daran haben, die kalte Progression abzuschaffen. (Beifall bei den NEOS.)

Das ist etwas, was mich immer wieder beschäftigt. Ich frage mich: Warum tun Sie das nicht? Und was die Gegenfinanzierung betrifft: Warum sparen wir nicht gemeinsam im System? – Weil es einfach nicht lässig ist, weil es nicht lässig ist, irgendjemandem zu sagen: Du, die Doppelförderung oder sonst irgendetwas geht sich jetzt nicht mehr aus.

Das ist inkonsequent, das ist zu verurteilen. Schaffen Sie die kalte Progression ab, dann hat jeder mehr Netto vom Brutto, und das ist das Wichtigste!

Bei dieser Steuerreform ist vor allem der Mittelstand vergessen worden, so wie der Mittelstand immer vergessen wurde. Das ist zu bedauern. Diese Steuerreform hat zwar richtige Ansätze, aber dann hat Ihnen wieder der Mut gefehlt, weil irgendein Lan­deshauptmann wegen der Transparenzdatenbank aufgeschrien hat, dass man diese nicht befüllen könne.

Wir könnten so viel Geld im System sparen, da würde sich die Abschaffung der kalten Progression zweimal ausgehen. Es fehlt Ihnen der Mut, und darum geht es da. Ich glaube, das Wichtigste an einer Steuerreform wäre: Schaffen Sie endlich diese kalte Progression ab, alles andere ist inkonsequent! (Beifall bei den NEOS.)

Kollege Hofer hat gesagt: Okay, das erste Mal seit 50 Jahren machen wir keine neuen Schulden. – Ja eh, super! Noch nie waren die Zinsen so niedrig und noch nie hat der Finanzminister so viele Steuereinnahmen gehabt – und das ist der Punkt: Das waren die Unternehmerinnen und Unternehmer, das waren die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, kein Euro ist im System gespart worden. Wir haben deshalb keine neue Schulden, weil die Steuereinnahmen so hoch sind und weil die Zinsen so niedrig sind – und aus keinem anderen Grund!

Was die Entlastungen von der Bürokratie betrifft, mein Lieblingsbeispiel: 500 Gesetze wurden gestrichen. – Ja, 500 tote Gesetze, aber kein einziger Unternehmer hat irgend­eine Entlastung am bürokratischen Sektor verspürt!

Was heften Sie sich da an die Brust? – Auch so etwas Falsches wie die Abschaffung der kalten Progression. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

11.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister für Finanzen. Er hat das Wort.


11.51.15

Bundesminister für Finanzen Dkfm. Eduard Müller, MBA, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe ZuhörerInnen und ZuseherInnen! Wir diskutieren heute mit den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 ein großes Themenspektrum, von der Steuerreform über Pensionsanpassungen bis zum Pflegeregress.

Lassen Sie mich daher aus Sicht des Finanzministeriums vorweg einen kurzen Über­blick über die Wirkungen der heute anstehenden Beschlüsse geben, dann ein bisschen den wirtschafts- und budgetpolitischen Hintergrund erläutern und anschließend auf die zentralen Betroffenheiten des Finanzministeriums – das Steuerreformgesetz und das Abgabenänderungsgesetz – eingehen!

Über Ersuchen des Budgetausschusses habe ich von den Experten unseres Hauses die finanziellen Auswirkungen sämtlicher uns bekannter Anträge berechnen, schätzen lassen, und wir haben dieses Ergebnis auch an die Budgetsprecher übermittelt.

Da ist auf der einen Seite – und lassen Sie mich das kurz zusammenfassen – die Steuerreform mit der Entlastung in den Bereichen Lohnsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, mit einem KMU-Paket, mit einem Ökologisierungspaket und einem Gesamtvolumen von circa 2,8 Milliarden Euro. Wir denken da immer in vierjährigen Haushaltszeiträumen.

Auf der anderen Seite gibt es eine Gegenfinanzierung, im Wesentlichen im Abgaben­änderungsgesetz, mit einer Änderung der Rahmenbedingungen im Bereich der digitalen Wirtschaft – darauf werde ich später noch eingehen – und Betrugsbekämp­fungs­maßnahmen mit einem Volumen von circa 0,8 Milliarden Euro, sodass da ein Nettofinanzierungsbedarf von 2 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre vorhanden ist. Das ist ein Betrag, der allerdings bereits eingepreist ist, der bereits im Rahmen des Stabilitätsprogrammes auch auf europäischer Ebene gemeldet wurde und der aus heutiger Sicht den ausgeglichenen Haushalt einmal nicht gefährdet.

Wir haben allerdings auch weitere Anträge auf der Tagesordnung, die noch nicht in dieser Mittelfristplanung, die wir an die EU gemeldet haben, enthalten sind – Pensions­erhöhungen, außerordentlicher Pflegeregress und so weiter –, mit einem Volumen von circa 1,8 Milliarden Euro.

Wenn wir noch die Julibeschlüsse mit 1,3 Milliarden dazurechnen – Sie erinnern sich: Pflegegeldvalorisierung, Pensionsbonus, Papamonat und so weiter –, haben wir in den nächsten vier Jahren ein Volumen von circa 5 Milliarden Euro, wovon ein Betrag von circa 3,1 Milliarden Euro derzeit noch nicht im Stabilitätsprogramm eingepreist ist.

Das ist jetzt einmal eine Darstellung von Zahlen mit vielleicht 5 Prozent Schätzungs­ungenauigkeit. Lassen Sie mich aber ganz kurz den Hintergrund erläutern: Wir hatten Gott sei Dank in den letzten beiden Jahren 2017/2018 eine Phase der Hochkonjunktur; diese hat dann irgendwann, vermutlich schon Ende 2018, begonnen, sich abzu­schwächen.

Wir haben eine aktuelle Studie, in der das IHS vor dem Hintergrund von Handels­konflikten und politischen Unsicherheiten auf der Welt in zwei Szenarien – mit einem mittleren und mit einem eher starken Abschwung – deren Auswirkungen auf Europa analysiert hat. Wenn ich das Ergebnis kurz zusammenfassen darf: Wir gehen nach diesen IHS-Prognosen für das Jahr 2019 noch von einem Wachstum von 1,5 Prozent aus.

Am Montag dieser Woche war ich bei der OECD. Die OECD schätzt uns bei 1,4 Prozent für das heurige Jahr ein, irgendwo in dieser Größenordnung werden wir also wohl zu liegen kommen. Wir werden aber – und jetzt komme ich auf diese Szenarien des IHS zurück, die Sie wahrscheinlich kennen – eine weitere Abflachung haben, und das könnte auch in Richtung 0,9 Prozent gehen, wenn ich das zweite Szenario hernehme.

Wenn wir das mit 2,7 Prozent im Jahr 2018 vergleichen, dann ist das noch keine Rezession – wir sehen auch dafür Anzeichen in Deutschland –, aber doch eine Ent­wicklung, die wir sehr wachsam begleiten sollten.

Warum sage ich das? – Wir haben in dem an die Europäische Kommission zu übermittelnden Stabilitätsprogramm für die mittelfristige Finanzplanung eine No-policy-change-Vorgehensweise eingemeldet. Wir müssen demnächst im Oktober den nächs­ten Bericht erstellen. Ich kann wirklich nur an Sie appellieren – mehr steht mir auch nicht zu, und ich weiß, dass das für viele manchmal schon zu oft und vielleicht auch zu dramatisch ist –, denn was hier und heute beschlossen wird, das wird auf europäischer Ebene und auf Ebene der Ratingagenturen nicht unbemerkt bleiben.

Ich weiß nicht, wer von Ihnen den Bericht von Standard & Poor’s von, ich glaube, Freitag letzter Woche gesehen hat. Darin wird – ich habe mir sogar das Wortzitat aufgeschrieben – auf das potenzielle Risiko kostenintensiver Maßnahmen durch wech­selnde Mehrheiten in der aktuellen Parlamentsphase hingewiesen. Ich kann mich diesem Hinweis nur anschließen und darf Ihnen das wirklich noch einmal für Ihre weiteren Beratungen und Entscheidungsfindungen mitgeben.

Lassen Sie mich aber trotzdem auf die beiden Hauptbetroffenheiten des BMF ein­gehen! Es ist schon vieles dazu gesagt worden. Ich versuche, es jetzt noch einmal sehr sachorientiert zu wiederholen: Wir haben das Steuerreformgesetz mit im Wesent­lichen drei Eckpunkten: Der eine ist die Steuer- und, auch darin enthalten, eine Sozial­versicherungsentlastung; zweiter Eckpunkt ist die Entlastung von – schwerpunkt­mäßig – kleineren und mittleren Unternehmen, und der dritte Eckpunkt sind Maßnahmen im Umweltbereich.

Bei der Entlastung der – nicht nur dieser, das wurde heute schon diskutiert, aber mit einem Fokus auf sie – kleinen Unternehmen, der Arbeitnehmer, der Pensionisten, der Landwirte wird im System ein bisschen gemischt: hier Negativsteuer, dort Senkung der Beitragssätze. Damit werden – und jetzt bleibe ich beim eigenen Leisten – mit der Negativsteuer bei Arbeitnehmern Entlastungen von bis zu 300 Euro, bei Pensionisten bis zu 200 Euro herbeigeführt.

Wenn man sich die Verteilungswirkung ansieht, dann geht das bei den Pensionisten – auch das ist heute schon angesprochen worden, und ich darf da auf entsprechende Analysen des Budgetdienstes hinweisen – auch noch in Richtung höherer Summen. Das ist also doch eine unmittelbare, auch spürbare Maßnahme für alle Bevöl­ke­rungsgruppen.

Der zweite Bereich ist nicht nur, aber im Wesentlichen ein KMU-Paket, das auch darüber hinausgeht und das finanzielle, vor allem aber auch bürokratische Erleichte­rungen enthält. Ich glaube, die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 30 000 Euro auf 35 000 Euro oder – eine Maßnahme, die im Übrigen auch auf den Arbeit­nehmerbereich durchschlägt, vor allem aber im unternehmerischen Bereich wirken soll – die Anhebung der Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro sind signifikant.

Der dritte Bereich, der Umweltbereich, beinhaltet Maßnahmen, mit denen im Wesent­lichen die Normverbrauchsabgabe aufkommensneutral, sozial verträglich und eben trotzdem ökologisch umgestaltet werden soll – in diesem Dreigestirn eine zugegeben ziemlich große Herausforderung. Mit der Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photo­voltaikanlagen mit einem Volumen von 55 Millionen Euro – ich überlasse das Ihrer politischen Bewertung – sind da jedenfalls einmal entsprechende Anreize gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Beim Abgabenänderungsgesetz, das mehrere Pakete zusammenfasst, ist jedenfalls das Digitalsteuergesetz zu erwähnen, denn da geht es tatsächlich um faire Wettbe­werbsbedingungen für die österreichische Wirtschaft, um Wettbewerbsbedingungen, die insbesondere im digitalen Bereich mit den Internetgiganten herrschen. Mit dieser Werbeabgabe, diesen 5 Prozent auf digitale Werbeleistungen, ist eine große Maß­nahme gesetzt worden. Eine zweite Maßnahme betrifft digitale Vermittlungsplatt­for­men, es wird damit eine Informationsverpflichtung und vereinfacht gesagt auch eine Haftungsklausel geschaffen. Der dritte Punkt ist dann ab 2021 die Besteuerung von Kleinwertsendungen bis 22 Euro; das ist mengenmäßig doch ein Volumen von geschätzten 8 Millionen Sendungen, die uns jährlich erreichen. Das hat also auch entsprechende finanzielle Auswirkungen. Da wir nicht immer wissen, wie das steuerlich gehandhabt wurde, ist das auch eine Maßnahme, die den Wettbewerb für die österreichische Wirtschaft auch in diesem Bereich wieder fairer gestalten soll.

Lassen Sie mich aus Sicht der Exekutive meine Einschätzung zusammenfassen: Aus meiner Sicht bedeuten diese Steuer- und Beitragssenkungen, der Bürokratieabbau für die KMU, die ökologischen Anreize und die neuen Rahmenbedingungen für die österreichische Wirtschaft im Wettbewerb mit Internetgiganten jedenfalls entsprechend intensive Vorbereitungsarbeiten, nämlich organisatorisch, technologisch – wir sind im September, sage ich dazu – und natürlich auch personell. Und ich darf Ihnen jedenfalls versichern, dass wir, wie immer dann im Detail – es sind ja hier noch viele Anträge in Diskussion – die Beschlussfassung aussehen wird, alles daransetzen werden, die hier beschlossenen Maßnahmen erstens rechtzeitig – es wird in einigen Fällen wirklich ein Zeitstress – und zweitens effizient, sparsam und bestmöglich unterstützend umzu­setzen. Jedenfalls darf ich Ihnen auch versichern, dass wir die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft – beide sind nämlich die eigentlichen Adressaten, die sollten wir nicht vergessen – entsprechend unterstützen werden, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie hingehören. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von FPÖ und NEOS.)

12.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Strasser ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


12.02.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Steuerreform­ge­setz 2020, und ich bin wirklich dankbar, dass für Kleinverdiener eine Entlastung von 700 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 auf den Weg gebracht wird. Wir haben das versprochen, wir setzen das auch um. Ich darf anmerken, dass das nur das erste Herzstück der bereits vereinbarten Steuerreform, die wir im Frühjahr mit der FPÖ vereinbart hatten, ist und dass weitere Maßnahmen im kommenden Regierungs­pro­gramm von uns eingebracht werden. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf mich herzlich bei Gust Wöginger bedanken, ich darf mich bei Hubert Fuchs bedanken, und ich darf mich auch bei Max Linder bedanken, dass wir es geschafft haben, dass auch für den Bereich der Landwirtschaft, das heißt für Pensionisten und für aktive Bäuerinnen und Bauern, 50 Millionen Euro vorgesehen sind. Das ist eine wichtige Maßnahme, weil viele Betriebe aufgrund des Klimawandels, der Markt­verwerfungen und der steigenden Produktionskosten mit dem Rücken zur Wand stehen. Umso wichtiger ist es, Familieneinkommen und Wettbewerbsfähigkeit in der österreichischen Landwirtschaft zu erhalten. Vielen Dank! Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP.)

Steuern stellen aber auch Anreize dar, und ich habe drei Maßnahmen herausgegriffen, mit denen wir in Wahrheit Entwicklungen vorantreiben wollen. Erstens darf ich Ihnen berichten, dass die aktiven Bäuerinnen und Bauern in der österreichischen Land­wirt­schaft zu den jüngsten in Europa gehören. Ein Punkt, der dabei hilft, ist, dass auch in Zukunft Hofübergaben umsatzsteuerfrei über die Bühne gehen werden. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass es uns wichtig ist, dass unsere Betriebe von Generation zu Generation übergeben werden. Unsere Familienbetriebe sind nämlich ein Garant dafür, dass wir in Österreich ordentliche Lebensmittel in einer entsprechenden Menge zur Verfügung haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Aspekt ist, dass Flurbereinigungsverfahren bei einer Behörde auch in Zukunft nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Es ist das eine Entbüro­kratisie­rungsmaßnahme, um letztendlich Wettbewerbsfähigkeit und auch ökologische Nach­haltigkeit in den Regionen zu gewährleisten.

Und das Dritte sind ökologische Anreize. Dazu darf ich anmerken, dass es wichtig ist, die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen abzuschaffen. Das ist schon eine lang erhobene Forderung, die jetzt umgesetzt wird, die helfen wird, die österreichischen Klimaziele schneller zu erreichen. Auch hier wird die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es um Wind, wenn es um Wasser, wenn es um Photovoltaik geht, wenn es um Biomasse und Biogas Neu geht. Wir sind da nicht Teil des Problems, wir sind Teil der Lösung, wir wollen einfach liefern, und dieses Gesetz weist in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend: Meine Kollegen und ich sind in ganz Österreich unterwegs – es ist Wahlkampf, ja, keine Frage. Federführend bei diesem Paket war im Frühjahr natürlich noch Sebastian Kurz, und ich sage Ihnen das in aller Offenheit: Dieses Parlament hat unserem Land unseren Kanzler genommen (Abg. Leichtfried: Was? Das Parlament hat den Kanzler genommen?), und wir geben tagtäglich alles, dass dieser Kanzler wieder an die Spitze Österreichs kommt, um uns national und international wieder an die Spitze zu führen. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

12.06


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.06.47

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Bei dieser Fülle an Anträgen, die wir hier unter einem heute verhandeln, lege ich meinen Schwerpunkt ganz besonders auf einen sehr wichtigen Bereich, nämlich darauf, einen Schritt weiterzukommen, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Es kommt heute auch mein Antrag zur Aufwertung der persönlichen Assistenz zur Abstimmung. Da ihm im letzten Plenum schon einstimmig eine Frist gesetzt wurde, hoffe ich natürlich heute auch auf eine einstimmige Beschlussfassung dieses Antrages.

Schlafen gehen, wann ich will, die Toilette besuchen, wann ich muss, die Freizeit ge­stalten, wie ich mag – all das ist für mich und die meisten hier im Hohen Haus selbstverständlich. Daher sollten wir uns dafür einsetzen, dass es auch für Menschen mit Behinderung eine Selbstverständlichkeit wird, das eigene Leben selbstbestimmt führen zu können, und genau dafür braucht es die persönliche Assistenz. Ohne persönliche Assistenz müssen oft junge Menschen in betreuten Wohneinrichtungen leben oder sind rund um die Uhr von Familie und Freunden abhängig. Um diese Abhängigkeit zu beenden und betroffenen Menschen zu ermöglichen, aus dieser Abhängigkeit herauszutreten, genau aus diesem Grund haben wir, hat das Parlament 2008 die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen und sich dazu bekannt. Nur bei der Umsetzung – das ist wieder typisch österreichisch –, da hapert’s, denn es gibt neun verschiedene Bundes­länderlösungen, und jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen.

Ich möchte Ihnen auch ein Beispiel geben. Es ist schlichtweg unverständlich und ein Chancenraub diesen Menschen gegenüber, wenn ein Mensch mit Behinderung in der Pflegestufe 4 zum Beispiel in Wien einen Anspruch auf eine persönliche Assistenz hat und dieselbe Person nur ein paar Kilometer weiter in einem anderen Bundesland, nämlich Niederösterreich, genau diese persönliche Assistenz nicht zur Verfügung hätte, weil sie von diesem Bundesland einfach nicht gewährt wird.

Aber auch die Situation in Wien hat sich drastisch verschärft, da die finanzierten Stundensätze, die für diese persönliche Assistenz bereitgestellt werden, seit 2008 – seit 2008, seit elf Jahren! – nicht mehr erhöht wurden und sich die Menschen dadurch für das ihnen zur Verfügung gestellte Geld immer weniger Assistenzstunden zukaufen können. Und dann kann man es sich aussuchen, um bei dem Beispiel zu bleiben, ob man sich eine persönliche Assistenz nimmt, um sich mit Freunden zu treffen oder um sich zu duschen beziehungsweise aufs WC zu gehen. Alles wird sich nicht mehr ausgehen, weil der Wert dieser Summe, die für die persönliche Assistenz zur Verfü­gung gestellt wird, einfach nicht mehr jener ist, der er vor elf Jahren gewesen ist.

Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete in diesem Hohen Haus, diese persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung auch weiterhin zu gewährleisten und die Möglichkeiten auch noch auszubauen. Es gibt von Vorarlberg bis ins Burgenland gravierendste Unterschiede, und daher fordere ich auch in diesem Antrag – und ich bitte Sie da um Ihre Zustimmung – bundesweit einheitliche Lösungen. Kein Flickwerk, kein Fleckerlteppich über ganz Österreich: Ich will bundeseinheitliche Lösungen. Es braucht einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz auch in der Freizeit und eine ausreichende Zahl an Betreuungsstunden sowie die dementsprechende Finanzierung.

Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist gewährleistet, das haben wir in Öster­reich umgesetzt, und diese kommt auch allen Menschen mit Behinderung zugute. Wir bräuchten diese Regelung nur eins zu eins zu übertragen und auf den Freizeitbereich auszudehnen, um da die vorherrschenden Chancenungerechtigkeiten entsprechend beseitigen zu können.

Daher ersuche ich Sie, Frau Sozialministerin Zarfl, sich dieses Beschlusses, den wir möglicherweise hier heute fassen werden, auch entsprechend anzunehmen und schnellstmöglich an die Arbeit zu gehen, damit diesen wichtigen und notwendigen Vorhaben nicht die Schubladisierung droht, wenn die neue Bundesregierung angelobt wird. Bitte setzen Sie die entsprechenden Schritte und Vorbereitungen schon vor der Angelobung einer neuen Bundesregierung!

Ich habe auch noch zwei weitere Punkte, die zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beitragen können und auch werden, wenn wir sie heute gemeinsam beschließen. Es sind beides Abänderungsanträge zum Steuerreformgesetz, die wir gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Behindertenrates Herbert Pichler ausgearbeitet haben.

Der erste Antrag handelt von steuerlichen Freibeträgen bei außergewöhnlichen Belas­tungen. Was sind außergewöhnliche Belastungen? – Unter anderem Kosten für Um­bauten am Pkw, damit man als mobilitätsbehinderter Mensch auch ohne öffentliche Verkehrsmittel – weil das oft nicht möglich ist – mit dem eigenen Pkw zur Arbeitsstätte kommen kann. Für diese außergewöhnlichen Belastungen hat es Freibeträge gege­ben. Nur sind diese Freibeträge seit 1988 – und das ist fast so lang, wie ich alt bin! – nicht mehr valorisiert worden, was de facto einen Wertverlust von 65 Prozent bedeutet. Um diesen Wertverlust zu beheben und für Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung genau diese Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen anzupassen, bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 984/A, Steuerreformgesetz 2020

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 („Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“) wird nach der Ziffer 14. folgende Ziffer 14a. eingefügt:

14a. § 35 Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von                     ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95% ....................................................................            1.198.“

*****

Es ist eine trockene Materie, aber es hilft jedem Menschen mit Behinderung in unserem Land einen großen Schritt weiter.

Ein zweiter Antrag, den wir ebenfalls mit dem Präsidenten des Österreichischen Behin­dertenrates ausgearbeitet haben und der ebenfalls einen Abänderungsantrag zum Steuerreformgesetz darstellt – das heißt: mit dem Beschluss heute in Kraft treten könnte –, befasst sich mit der Streichung der Refundierung der NoVA. Im Jahr 2011 ist die Streichung der Refundierung der NoVA, leider wieder zulasten von Menschen mit Behinderung, durchgeführt worden. Das hat zu massiven finanziellen Mehrbelastungen dieser Gruppe geführt.

Norbert Hofer hat damals gesagt, dass das ein nächster Regierungsanschlag auf Behinderte sei, und genau deshalb ersuche ich heute speziell auch die Fraktion der Freiheitlichen, diesem Antrag zuzustimmen, um diese Verbesserung herbeiführen zu können. Ich möchte diesen Antrag jetzt ebenfalls verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 984/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 12 („Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes“) wird nach der Ziffer 1. folgende Ziffer 1a. eingefügt:

1a. Nach § 3 Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung, nachzuweisen.“

*****

Die Streichung der Refundierung der NoVA für Menschen mit Behinderung betrifft vor allem Menschen im ländlichen Bereich und sie betrifft vor allem NiedrigverdienerInnen. Für einen mobilitätsbehinderten Menschen ist ein eigener Pkw kein Luxusgut, sondern ganz einfach eine existenzsichernde Notwendigkeit. Deshalb bitte ich Sie: Gehen Sie bei diesen Anträgen mit! Die NoVA für diese Personengruppe als Luxussteuer zu be­handeln, ist nicht sachgerecht. Machen wir die Streichung der Refundierung gemein­sam rückgängig! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

12.16

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 984/A der Abgeordneten Wöginger, Fuchs, KollegInnen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Ge­bührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuer­ge­setz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzie­rungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanz­aus­gleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020), in der Fassung des Berichts des Budgetausschusses (687 d.B.) (TOP 2)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 („Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“) wird nach der Ziffer 14. folgende Ziffer 14a. eingefügt:

14a. § 35 Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von                     ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95% …………………………………………………           1.198.“

Begründung

Da die Freibeträge im Einkommenssteuergesetz seit 1988 nicht valorisiert wurden, haben sie mittlerweile 65% ihres Wertes eingebüßt. Daher sind die Freibeträge ent­sprechend dem Wertverlust anzuheben. Die hier angegeben Werte entsprechen den Berechnungen, die der Österreichische Behindertenrat durchgeführt hat.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Daniel Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 984/A der Abgeordneten Wöginger, Fuchs, KollegInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Ge­bührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuer­gesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­ab­gabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­ge­setz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020), in der Fassung des Berichts des Budgetausschusses (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 12 („Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes“) wird nach der Ziffer 1. folgende Ziffer 1a. eingefügt:

1a. Nach § 3 Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung, nachzuweisen.“

Begründung

Die Streichung der Refundierung der NoVA für Menschen mit Behinderungen hat zu einer massiven finanziellen Mehrbelastung geführt, die teilweise die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen verunmöglicht hat. Dies betrifft vor allem den ländlichen Bereich und es betrifft NiedrigverdienerInnen. Das führt sogar dazu, dass mobilitätsbehinderte Menschen, welche öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen kön­nen, sich Sorgen machen müssen, ob und wie sie in Zukunft ihren Arbeitsplatz (meist mit niedrigem Gehalt) erreichen können.

Für einen mobilitätsbehinderten Menschen ist ein eigener PKW kein Luxusgegenstand, sondern eine existenzerhaltende Notwendigkeit. Daher ist die NoVA als Luxussteuer für diese Personengruppe nicht sachgerecht.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Abänderungsanträge wurden ord­nungs­gemäß eingebracht, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


12.16.33

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Vielleicht vorab noch ein Wort zu Herrn Kollegen Schellhorn, der vorher gemeint hat, die Länder seien bei der Einpflegung von Daten in die Transparenzdatenbank säumig, vielleicht ein kleiner Hinweis – bevor man hier herausgeht als Immer-alles-Besserwisser und großer Sprücheklopfer –: In Salzburg, wo die NEOS in Regierungsverantwortung sind, sind von unserer Marlene Svazek mehrere Anträge eingebracht worden, dass diese Transparenzdatenbank gepflegt werden soll, und dem wird bis heute nicht nachgekommen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schimanek: Ah, schau!)

Jetzt zum heutigen Thema, zum ersten Teil unserer Steuerreform: Wenn man heute eine der besten Tageszeitungen Österreichs, die „Krone“, aufschlägt und in der Um­frage schaut, was den Menschen in diesem Land am wichtigsten ist, dann sieht man, das sind ein sicherer Arbeitsplatz und ein Einkommen, das zum Auskommen reicht.

Was hat diese Regierung mit freiheitlicher Beteiligung in den letzten zwei Jahren ge­tan? – Genau das – das heißt, wir haben für eine steuerliche Entlastung gesorgt, wir haben dafür gesorgt, dass keine Gegenfinanzierung über neue Steuern erfolgt. Sparen im System war das Motto, und so sollten in Summe 8 Milliarden Euro eingespart werden.

Bis jetzt haben wir circa ein Drittel der Entlastung umsetzen können, einerseits – es ist schon erwähnt worden – mit dem Familienbonus Plus und andererseits mit der Ent­lastung der Geringverdiener mit 1,8 Milliarden Euro. Heute kommt noch einmal circa 1 Milliarde Euro an Entlastung dazu: für die Geringverdiener und Pensionisten, die eine Negativsteuer in Form des Sozialversicherungsbonus erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zusätzlich – auch ein wichtiger Punkt für die Kleinst- und Kleinunternehmer – wird die Umsatzgrenze für die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerbefreiung von 30 000 Euro auf 35 000 Euro erhöht; das ist die Maximalgrenze, die man EU-rechtlich zur Verfügung hat. Damit werden die Kleinstunternehmer entlastet und es wird ihnen die Möglichkeit der Pauschalierung eingeräumt, was wiederum eine steuerliche Erleichterung bringt und den kleinen Unternehmen auch die Verwaltung vereinfacht.

Außerdem kommt eine Verdoppelung der Grenze für die Sofortabschreibung gering­wertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro, sodass Anschaffungskosten bis zu diesem Betrag sofort abgeschrieben werden können.

Wenn wir uns die nächste Gruppe, die Landwirte, anschauen: Unter der SPÖ-ÖVP-Regierung war es ja leider so, dass die Bauern durch die Einheitswerteanhebung massiv belastet worden sind. Die ÖVP hat zwar vor der letzten Wahl das Ganze noch etwas verzögern können – da hat anscheinend die EDV nicht funktioniert –, aber jetzt ist die Einheitswertefeststellung über die Bühne gegangen, und mit ihr sind natürlich die Sozialversicherungsbeiträge gestiegen. Dann hat die ÖVP als angebliche Bauern­vertreterpartei aufgeschrien: Das muss man jetzt reparieren! – Wer hat es repariert? – Wir Freiheitliche in unserem Ressort mit Sozialministerin Hartinger-Klein haben es repa­riert, und so werden auch die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern um 0,85 Pro­zent gesenkt.

Ein weiterer Punkt, der die Landwirte betrifft, ist, dass es für die von den Unwet­ter­schäden getroffenen Landwirte – vor allem im Kärntner Raum, im Oberkärntner Raum, im Gail- und Lesachtal, aber auch im Oberen Mölltal; dafür haben wir uns ge­mein­sam mit Kollegen Obernosterer starkgemacht – eine steuerliche Entlastung gibt.

Das haben wir erreichen können, da haben die ÖVP und Gabriel Obernosterer Wort gehalten – das ist ja nicht gerade eine sehr ausgeprägte Tugend der ÖVP (Heiterkeit der Abgeordneten Schimanek), aber in dem Fall hat es funktioniert, und ich möchte mich auch wirklich bei Gabriel dafür bedanken, dass wir da eine Entlastung der Agrargemeinschaften erreicht haben und der Steuerfreibetrag für die KESt von 2 000 auf 4 000 Euro hat erhöht werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Was passiert nächste Woche? – Wir werden ja heute sicher noch die eine oder andere Wahlkampfrede hören. Es wird Folgendes passieren: Entweder wird dieser Reformweg weiter umgesetzt – und eine freiheitliche Regierungsbeteiligung ist aus meiner Sicht Voraussetzung dafür – oder die ÖVP biegt nach links ab.

Das sollte man sich also überlegen, wenn man zur Wahl geht, denn nach links abbiegen heißt neue Belastungen für die Bevölkerung – Vermögensteuer, Erbschafts­steuer, CO2-Steuer und, und, und –, Ausländerwahlrecht – was auch noch auf uns zukommen kann –; oder man bedenkt eben vielleicht in der Wahlzelle, wenn man die Stimme abgibt, das Alleinstellungsmerkmal der FPÖ, die jetzt als einzige Partei hier herinnen keine neuen Belastungen und keine neuen Steuern will. – In diesem Sinne sage ich Danke, und ich danke auch für den ersten Teil der Steuerreform! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Muchitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


12.21.36

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Die heutige Schlagzeile ist Ihnen wahrscheinlich bekannt: Öster­reich fällt beim Index für den sozialen Fortschritt zurück. Das spiegelt genau das wider, was ich immer wieder behauptet habe: Dass Österreich in den letzten 18 Monaten unter der Ibizakoalition einfach im gesamten Sozialbereich kälter geworden ist. (Abg. Amesbauer: So ein Topfen!)

Sie haben Menschen etwas weggenommen, und das ist heute die Chance und die Gelegenheit, im Zuge dieser Debatte bei der Abstimmung über verschiedene Anträge den Menschen das wieder zurückzugeben, was Sie ihnen weggenommen haben. Ich möchte das am Beispiel der Pensionsanpassung herleiten.  (Zwischenruf des Abg. Hauser.) 2019 war es Kanzler Kurz, der als einziger Kanzler nach Schüssel die Pen­sionsvertreter nicht eingeladen hat, mit ihm an einem Tisch zu sitzen und über eine Pensionsanpassung zu reden. Das Ergebnis ist bekannt: Der tägliche, der wöchent­liche Einkauf kostet Pensionisten wesentlich mehr als den Betrag, den Sie hier an Pensionsanpassung beschlossen und den Menschen gewährt haben.

Deswegen ist es umso wichtiger und gut – und ich bedanke mich beim Pensio­nisten­verband Österreichs, bei Präsident Peter Kostelka und bei seinem Generalsekretär Andi Wohlmuth –, dass 2019 zu einem Pensionsgipfel eingeladen wurde (Beifall bei der SPÖ), bei dem Pensionistenvertreter, die Klubobleute von ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie auch andere Experten wie die Bundesministerin für Soziales und der Finanz­minister mit dabei waren. Da ist eine Einigung zustande gekommen, die den Pen­sionistinnen und Pensionisten jetzt, mit der Pensionsanpassung 2020, das zurückgibt, was Sie ihnen 2019 genommen haben, nämlich eine Kaufkraftstärkung. – Vielen Dank, Herr Präsident  er ist heute unter uns –, und vielen Dank auch dem Herrn General­sekretär! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben heute auch die Möglichkeit, weitere soziale Gerechtigkeit umzusetzen. Wir werden einen gemeinsamen Antrag einbringen – danke, Werner Neubauer! –, um die Wartefrist bei der Aliquotierung der Pensionen wegfallen zu lassen. Das ist wichtig, weil es nicht einzusehen ist, dass Menschen, die einen positiven Pensionsbescheid haben und die Pension antreten, bis zu 23 Monate warten müssen, bis sie die erste Pensionsanpassung bekommen. – Genau so geht Sozialpolitik! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden Sie heute auch einladen, mitzustimmen, wenn es darum geht, dass die Abschläge beim Sonderruhegeld wegfallen, damit es, wenn jene Menschen, die jahrzehntelang in der Nacht, in der Schicht und schwer gearbeitet haben, in die wohl­verdiente Pension gehen, genau für diese schwer arbeitende Menschengruppe keine Abschläge mehr gibt. Genau das ist Menschlichkeit! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

Wir werden Sie auch einladen, dass wir die gesetzliche Pensionssäule in der Verfas­sung verankern können, weil sie die sicherste Säule ist, weil sie der sicherste Schutz gegen Altersarmut ist und weil sie auch die sicherste Variante ist, den Lebensstandard zu sichern. Wir werden Sie einladen, bei unserem Antrag hinsichtlich Betriebs­kran­kenkassen  dass diese eigenständig bleiben mitzugehen und diesen zu unterstüt­zen, damit die 30 000 Versicherten auch weiterhin zu Zusatzleistungen und zu ihrer regionalen Betreuung kommen. (Abg. Amesbauer: Alles Panikmache!) – Sie können heute ja mitstimmen, Herr Kollege!

Wir werden Sie auch einladen, unseren Antrag, dass 45 Arbeitsjahre genug sind, wenn es darum geht, keine Abschläge zu erhalten, mit zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.) Wer 45 Jahre lang in Österreich Beiträge geleistet hat – unabhängig, ob Arbeiter, Angestellter, Selbstständiger oder Bauer, für alle Gruppen machen wir das, und wir laden Sie ein, diesen Antrag zu unterstützen –, wer 45 Beitragsjahre hat, soll in Österreich keine Abschläge mehr bekommen. Das ist ein Meilenstein, das ist eine langjährige Forderung seitens der Sozialdemokratie, die Sie heute hier unterstützen können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Plessl: Ein sehr guter Vorschlag!)

Wir werden daher auch gemeinsam Entschließungsanträge einbringen: Überprüfung der Sonderpensionsprivilegien – das heißt, nicht die kleinen Pensionen vom Postler, vom Eisenbahner, sondern die Spitzenpensionen von über 10 400 Euro im Monat –, wir werden da auch die Frau Bundesministerin und die Regierung auffordern, uns einen Bericht vorzulegen. Genauso fordern wir, das 13. und 14. Monatsgehalt für jene Menschen per Gesetz einzuführen, die es jetzt nicht haben, für die es keinen Kollek­tivvertrag gibt und für die die vollen 13. und 14. Monatsentschädigungen nicht geregelt sind.

Genau das ist Sozialpolitik, und das ist nur möglich, weil wir seit 115 Tagen keine Regierung unter Kurz haben. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Genau deshalb ist das wie viele andere Dinge möglich gewesen. Das ist heute ein guter Tag, ein guter Tag für die Menschen in Österreich, die sich mehr soziale Sicherheit, mehr Anerkennung und mehr Gerechtigkeit verdient haben. (Beifall bei der SPÖ.) – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Hammer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


12.27.10

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja wir haben – und das haben einige Vorredner meiner Fraktion auch schon gesagt – in der letzten Bundesregierung und auch jetzt immer das Ziel gehabt, die Menschen, vor allem die arbeitenden Men­schen, steuerlich zu entlasten.

Wir haben mit dem Familienbonus begonnen, wir haben mit der Senkung des Arbeits­losenversicherungsbeitrags fortgesetzt, und wir setzen heute mit der ersten Etappe der von der schwarz-blauen Regierung vorgelegten Steuerreform einen weiteren Schritt, dass diese Entlastung weitergeht. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge – eine Entlastung von rund 700 Millionen Euro für alle betroffenen Gruppen, seien es Arbeit­nehmer, seien es Pensionistinnen und Pensionisten, Selbstständige und auch Land- und Forstwirte, und das ist uns auch besonders wichtig.

Wir erreichen durch die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge beziehungs­weise durch deren Senkung eine Entlastung von bis zu 300 Euro pro Jahr und bei Pensionistinnen und Pensionisten von 200 Euro pro Jahr. Es liegt auf der Hand und ist nachweisbar, dass wir gerade Geringverdiener durch diese Maßnahmen massiv ent­lasten – ein wirklich gutes Paket! (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Kollegen von der Sozialdemokratie, wenn Sie den Ausführungen des Finanz­ministers heute aufmerksam gelauscht haben, dann wissen Sie: Das ist ein Beschluss, der auch in den Budgetpfaden der Republik mitberücksichtigt war, und das unter­scheidet diesen Beschluss der Steuerreform massiv von Ihren Anträgen des Casino­parlamentarismus, der unfassbare Ausmaße annimmt. (Abg. Matznetter: Casino ist der Herr Sidlo!) Manchmal hat man ja bei der SPÖ schon den Eindruck, ihr zweifelt, ob ihr überhaupt wieder ins Parlament einzieht, weil ihr jetzt alles erledigen wollt, was euch wichtig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, es ist auch in diesem Paket enthalten – und das ist uns besonders wichtig –, dass auch in steuerlicher Hinsicht Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutzbereich gesetzt werden. Der Österreichischen Volkspartei ist es immer wichtig, Klimaschutz mit Haus­verstand zu betreiben und nicht irgendwelche hysterischen Beschlüsse zu fassen. Wir machen da eine Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe, es wird der Sach­bezug bei elektrobetriebenen und CO2-armen Fahrzeugen entsprechend berücksich­tigt, und wir wollen auch – und das ist ja wesentlich – den Ausbau der Photovoltaik­anlagen, der erneuerbaren Energien, und dafür sollen in diesem Bereich die Eigen­stromsteuer, die Elektrizitätsabgabe entsprechend gesenkt werden.

Erlauben Sie mir auch, einen Satz zur Pensionserhöhung zu sagen, weil es mir per­sönlich wichtig ist. Ja, wir haben uns dazu entschlossen – und die ÖVP war da auch ganz massiv dahinter –, gerade kleine und mittlere Pensionen deutlich zu erhöhen, und mit der Pensionsanpassung von 3,6 Prozent bei kleinen Pensionen setzen wir da wirklich ein kräftiges Zeichen für unsere Pensionistinnen und Pensionisten.

Liebe Kollegen Leichtfried und Muchitsch, ihr wollt ja den steirischen Wahlkampf mit eurer Hysterie hinsichtlich der Betriebskrankenkassen ein bisschen ins Parlament hereinbringen. – Ich glaube, ihr liegt da nicht sonderlich richtig, die Reform der Sozial­versicherungen war eine richtige und gute Maßnahme, und heute schaffen wir mit der Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes die Voraussetzungen dafür, dass die Vermögen der Betriebskrankenkassen entsprechend gesichert und dann den Ver­sicherten als Leistungen zugutekommen werden.

Ihre Hysterie ist also absolut fehl am Platz. Wir regeln das sehr, sehr vernünftig. Laut dem, was ich von den Betriebsräten der Betriebskrankenkassen in der Steiermark gehört habe, sind sie mit eurer Vorgangsweise überhaupt nicht einverstanden.

Wir regeln es. Ihr verbreitet Hysterie, aber auch das wird sich erledigen. Ihr werdet einen Denkzettel kriegen, auch in der Steiermark. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

12.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Doppelbauer gelangt zu Wort. – Bitte.


12.30.45

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Mit­glieder der Bundesregierung! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man meinem Vorredner gerade zugehört hat, dann glaubt man, dass das jetzt der ganz große Wurf ist, oder? Das hat sich doch toll angehört! (Abg. Haubner: Sehr gut! Die Menschen spüren das!) Wir haben uns das sehr gut angeschaut. Meine Damen und Herren, es ist nicht der ganz große Wurf. Es ist ein Stückwerk.

In diesem Stückwerk sind durchaus auch gute Dinge enthalten, das kann man auch so sagen. Wir werden auch einigen Punkten zustimmen, aber die ganz, ganz großen Themen – etwa die Entlastung durch die Abschaffung der kalten Progression, die immer wieder angesprochen worden ist – werden natürlich nicht behandelt. Wenn von einer Ökologisierung des Steuersystems die Rede ist, dann muss man sagen, dass das wirklich Peanuts sind. Stattdessen verteilen wir auch heute wieder punktuell Wahlgeschenke.

Eines möchte ich auch gerne noch sagen: Ich glaube, Herr Haubner hat gesagt, dass es keine neuen Steuern gibt. – Na ja, eine gibt es schon, nämlich die Digitalsteuer, die jetzt eingeführt wird. Vielleicht ganz kurz dazu: Worum geht es bei dieser Digital­steuer? – Das ist eine Onlinewerbeabgabe. Man hat versucht, das auf europäischer Ebene zu lösen, das hat der ehemalige Finanzminister versucht. Das ist nichts geworden. Dann ist man heimgefahren und hat gesagt: Na, machen wir eben in Österreich was! – Das kann man sagen, und es ist auch gut, denn es geht uns ja allen darum, dass Steuern fair bezahlt werden, das ist uns wichtig. Aber: Dann kommt man mit diesem Paket daher, durch das massiv in die Rechte der Internetuser eingegriffen wird. Es werden Daten gesammelt, und zwar über sieben Jahre, Daten inländischer IP-Adressen und Geolocationdaten. Das sehen wir wirklich wahnsinnig kritisch.

Ich könnte jetzt noch viel darüber reden, aber ich sage jetzt einfach, was die Fach­gruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Wien dazu sagt, und zitiere Obmannstellvertreter Konrad Maric: „Die alte Regierung hat sich als große Kämpferin gegen die Steuervermeidungspolitik der Online-Giganten und gegen Ba­gatellsteuern aufgestellt. [...] Dieser Gesetzesentwurf ist inkompetenter Mist!“ (Abg. Haubner: Es ist immer schön, wenn NEOS die Wirtschaftskammer zitieren!)

Ich muss natürlich eingestehen, dass andere Teile dieses Gesetzes sehr gut sind, da werden wir auch mitgehen. Wir werden aber in zweiter Lesung diesem Digitalsteuer­gesetz natürlich nicht zustimmen. Das ist Showpolitik.

Als Budgetsprecherin möchte ich aber auch noch zu etwas anderem kommen, nämlich zu den Wahlzuckerln. Das hat massive Auswirkungen. Nur ein paar Zahlen dazu, denn das ist ein bisschen zu kurz gekommen, der Herr Bundesminister hat es ja ange­sprochen: Erhöhung des Pensionsabsetzbetrags: 110 Millionen Euro jährlich; Erhö­hung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge und des Verkehrsabsetz­betrags: 440 Millionen Euro pro Jahr; Senkung der Krankenversicherungsbeiträge, Pensionsanpassungsgesetz.

Meine Damen und Herren, weil es immer heißt, wir wollen die niedrigen Pensionen nicht erhöhen: Natürlich sind wir dafür, dass die Inflation abgegolten wird, ganz klar, aber wir geben für diese Pensionserhöhung über die Inflationsrate hinaus jährlich zu­sätzlich 370 Millionen Euro aus.

Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir auf 10 Milliarden Euro Mehr­ausgaben bis 2027, und das ist natürlich einfach ein Wahnsinn! 2017 ist noch nicht so lange her, viele von Ihnen können sich sicher noch erinnern: Damals ging es um die Abschaffung des Pflegeregresses. Letzte Woche war eine Sitzung des Budgetaus­schusses, und letzte Woche wussten wir immer noch nicht genau, was das jetzt wirk­lich kostet. Wir nähern uns an, aber so genau weiß man es nicht.

Herr Klubobmann Wöginger ist jetzt gerade nicht da, aber er sagt, das ist der Weg der Verantwortung. Ganz im Ernst: 10 Milliarden Euro, die zusätzlich ausgegeben wer­den – und zwar nicht für Bildung, nicht für Forschung und Entwicklung oder vielleicht für Umweltmaßnahmen; nein, ganz im Gegenteil, ich habe es ja gerade vorgelesen, wofür das Geld ausgegeben wird –, das ist einfach nicht fair den nächsten Genera­tionen gegenüber! Diese Gesetze, die 10 Milliarden Euro kosten, werden heute be­schlossen.

Auch angesichts dieser ganz, ganz giftigen Wahlzuckerl, die wir heute wieder aus­teilen, ist es umso wichtiger, dass wir in der letzten Sitzung des Budgetausschusses eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild auf den Weg gebracht haben. Wir müssen aufhören, jedes Jahr neue Schulden zu machen. Damit geben wir der nachfolgenden Generation einen Riesenrucksack mit, der von Jahr zu Jahr größer wird, und das ist einfach nicht fair. Ich möchte, dass nicht nur unsere Kinder noch ein funktionierendes Schulsystem und eine Gesundheitsvorsorge haben oder vielleicht auch noch eine Pension bekommen, sondern auch die Kinder unserer Kinder. Das ist der Grund dafür, warum wir diese Schuldenbremse im Verfassungsrang brauchen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

12.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Brückl zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


12.35.28

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir Freiheitliche sind vor eineinhalb Jahren mit unserer Regierungsbeteiligung angetreten, um in Österreich auch einen Wertewandel einzu­leiten, und dieser Wertewandel ist uns in vielen Bereichen auch gelungen – im Bereich der Sicherheit mit unserem Innenminister Herbert Kickl, im Bereich der Zuwanderung, im Bereich der Sozialpolitik und auch im Bereich der Finanz- und Budgetpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben die Senkung der Abgabenquote vorangetrieben. Wir haben der Schul­den­politik der Vergangenheit ein Ende gesetzt. Wir haben den Schuldenabbau voran­getrieben und haben dafür gesorgt, dass die Bürger in unserem Land wieder mehr Freiheit haben. Es war und ist nach wie vor unser freiheitliches Ziel, dass wir den Wirtschaftsstandort Österreich absichern und den Faktor Arbeit entlasten, und mit diesem Steuerpaket, mit diesen Steuermaßnahmen, die wir jetzt beschließen werden, tun wir das auch.

Wir geben dem Einzelnen mehr Verantwortung. Wir sorgen für mehr individuelle Frei­heit und weniger staatliche Bevormundung. Unter anderem, Hohes Haus, stimmen wir auch über Änderungen im Tabaksteuergesetz und im Tabakmonopolgesetz ab. Damit bin ich wieder bei den Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen, insbe­sondere auch im Hinblick auf den Raucherschutz.

Überfallsartig wurde im Juli 2019 gegen die Stimmen von uns Freiheitlichen das absolute Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen. Damit hat man nicht nur Wirte, Gastronomen und Trafikanten in ihrer Existenz massiv gefährdet, sondern man hat auch Tausende Arbeitsplätze gefährdet und nimmt in Kauf, dass diese vernichtet werden, insbesondere auch jene vorzugsberechtigter Behinderter. Für Tabakfachge­schäftsinhaber ist dies eine ökonomische, eine wirtschaftliche, aber auch eine per­sönliche Katastrophe. Hohes Haus, vor diesem Hintergrund ist es daher notwendig, umgehend eine sachpolitische, realistische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne und im Sinne der Freiheit der Menschen in unserem Land darf ich einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 Regierungsvorlagen zuzuleiten, die folgende Inhalte umfassen:

„• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­ge­schäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben.

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlau­ben.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungs­plätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen.

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veran­staltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.“

*****

Hohes Haus, ich bitte, uns in dieser wichtigen Frage zu unterstützen. Es geht nicht nur um die Sicherung von Tausenden Arbeitsplätzen, es geht auch darum, ob wir dafür sorgen, dass unsere Wirtshauskultur nicht zu Grabe getragen wird und dass das Wirte­sterben nicht weitergeht. In diesem Sinne ersuche ich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm: Bravo, Hermann! Bravo!)

12.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Hermann Brückl, Dr. Dagmar Belakowitsch betreffend Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 2.) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial-versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Im Zuge des Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) werden auch entsprechende Adaptierungen im Bereich des Tabaksteuergesetz 1995 und des Tabakmonopolgesetz 1996 vorgenommen. Mit diesen Änderungen soll in einem ersten Schritt für neue Tabak- und Rauchprodukte entsprechende Abgaben geregelt werden und auch eine Adaptierung der Einzelhandelsspanne für die Trafikanten vorgenommen werden. Durch steigende Betriebs- und Arbeitskosten für die österreichischen Trafikanten kann das aber nur ein erster Schritt sein, da ansonsten die Anzahl der Tabakfachgeschäfte und damit der Arbeitsplätze für vorzugsberechtigte Behinderte weiter zurückgeht. Mittelfristig muss es zu einer Handelsspanne von 18 Prozent bei Zigaretten und davon abgeleitet entsprechend adaptierte Handelsspannen für anderen Rauchwaren geben. Dazu kommt eine einseitig von Monopolverwaltung und Wirtschaftskammer bzw. Wirt­schaftsbund einseitig vorgenommene neue Trafiknachfolgeregelung, die viele Trafi­kanten am Ende ihrer Berufslaufbahn in den finanziellen Ruin bzw. sogar die Insolvenz führen kann, da bisher bewährte und regional unterschiedlich gehandhabte Geschäfts­ablösemodelle einfach aufgehoben wurden. Hier sollte eine Rückkehr zur Ablöse­modell von 10 Prozent des letzten Jahresumsatzes bei Tabakwaren und gleichzeitig eine echte Jungunternehmerförderung für zukünftige Trafikanten eingeführt werden.

Mit dem von ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT überfallsartig Anfang Juli 2019 beschlossenen absoluten Rauchverbot werden die österreichischen Trafikanten, aber auch die heimischen Gastronomen, zusätzlich in ihrer Existenz massivst gefährdet. Ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots am 1. November 2019 droht ein massiver Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik- und Gastronomiebetrieben. Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet und sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies eine ökonomische und auch persönliche Katastrophe.

Vor diesem Hintergrund ist es daher umgehend notwendig, eine sachpolitisch realis­tische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. 

Konkret wird daher eine entsprechende Adaptierung des Tabaksteuergesetzes und des Tabakmonopolgesetzes in folgenden Punkten angestrebt:

• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­geschäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben

Darüber hinaus wird eine entsprechende Adaptierung des die Abänderung der am 1. November 2019 in Kraft tretenden Raucher-Regelung in der Gastronomie in folgenden Punkten angestrebt:

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht wer­den darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlauben. Da Kinder ab dieser Zeit nicht mehr in Lokalen sind, bleibt der Schutz der Kinder aufrecht. Zudem würden Anrainerinnen und Anrainer dadurch in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden. Der Gastronom darf hierfür nicht in die Verantwortung gezogen werden. Es ist ernsthaft zu hinterfragen, wie ein Gastronom reagieren soll, wenn er einen Gast beim Rauchen erwischt. Hinzu kommt, dass es sich schwierig bis unmöglich gestaltet, in einer Großdisco oder bei größeren Veranstaltungen einen Gast zu entdecken, der versteckt raucht.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Die bisherige Regelung von 50 Quadratmetern ist nicht nachvollziehbar, da es Lokale mit/ohne Küche mit großen/kleinen Bars gibt und sogar die Toilettenanlagen in die Gesamtgröße eingerechnet werden. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungsplätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen.  Würde das Gesetz ohne Abänderung in Kraft treten, würden 5.000 Mitarbeiter mit einem Schlag arbeitslos werden, weil das neue Gesetz den Unternehmensgegenstand des Arbeitgebers verbietet.

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veran­staltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. Anderenfalls würden alle Clubs (Zigarrenclub, etc.) von der Gastronomie in Privaträume übersiedeln. Dies wäre ein beträchtlicher wirt­schaftlicher Schaden für die Gastronomie.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung, insbesondere der Herr Bundesminister für Finanzen und die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wer­den ersucht, eine Regierungsvorlage zum Tabaksteuergesetz, Tabakmonopolgesetz und Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­geschäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Ver­an­kerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben.

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlau­ben.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungs­plätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen. 

• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der ver­anstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.40.39

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Frau Bundesministerin! Wirtshauskultur hin oder her, ich rede jetzt über die Frauen in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.) Über Frauen in diesem Land wird im Zusam­menhang mit der Steuerreform und im Zusammenhang mit der Sozialversicherung immer zu wenig geredet. Wir alle wissen es: Was brauchen und wollen viele Frauen? – Sie wollen ein unabhängiges Leben führen; sie wollen ein finanziell gut ausgestattetes Leben führen, sodass sie gut über die Runden kommen – nicht im Luxus schwelgen, sondern gut über die Runden kommen –, und sie wollen vor allem selbstbestimmt leben und nicht ein Leben lang abhängig von einem Partner sein.

Über Frauen wurde heute in Bezug auf diese Reformen, die jetzt beschlossen werden, noch nicht sehr viel gesagt, aber über das Rauchen und die Wirte wurde gerade sehr viel geredet. Ich sage Ihnen eines: Pamela Rendi-Wagner und die Sozialdemokratie sagen, dass das, was die Sozialpartner in der Vergangenheit für fast alle Berufs­branchen geschafft haben, nämlich 1 500 Euro durchzusetzen, unabdingbar ist, und so ist auch der nächste Schritt überfällig.

Warum ist dieser Schritt, 1 700 Euro netto durchzusetzen, überfällig? – Das ist nötig, damit Frauen ein Monat lang gut sich selbst, ihre Kinder, ihre Familien durchbringen können, denn viele Frauen leben alleine. Es sind Hunderttausende, deren Ex-Partner nicht immer willens sind, auch ihren Beitrag zu leisten. Wir haben es noch nicht geschafft, gemeinsam ein gutes Unterhaltssicherungsgesetz auf die Beine zu stellen. (Abg. Haubner: Wo ist Frau Rendi-Wagner eigentlich?)

Daher braucht es 1 700 Euro steuerfrei, Kindergarten ganzjährig gratis (Beifall bei der SPÖ), die Schule ganztägig und gratis, auch in den Ferien Betreuung. – Das wäre etwas, was vielen Frauen und Kindern helfen würde!

Sie wurden gerade von Kollegen Muchitsch eingeladen, zuzustimmen, dass jeder, der 45 Arbeitsjahre erreicht hat, ohne Abschläge seine Pension genießen können soll. Ja, wenn 45 Jahre genug sind, so sind es für Frauen mit Kindern 40 Jahre. Für Frauen, die Kinder haben, müssen unter Anrechnung von 60 Monaten Kinderbetreuung 40 Jahre genug sein (Zwischenrufe bei der ÖVP), damit sie keine Abschläge bei der Pension bekommen. – Bitte stimmen Sie heute mit! (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters ist es nicht einzusehen, dass man ein Jahr auf die erste Pensionsanpassung warten soll. Das ist gerade für Frauen, für sehr viele Frauen – wir wissen, es gibt im Durchschnitt 42 Prozent Unterschied in der Pension – ein Kratzen an der Altersarmut. Das könnte man ein bisschen vermindern, indem man diese Wartefrist, wie wir es heute vorschlagen werden, einfach entfallen lässt. Dazu laden wir wirklich alle ein.

Ich darf zum Thema Pensionen, zum Thema Vermeidung von Altersarmut noch einen Entschließungsantrag einbringen und ihn ein bisschen erläutern. Ich glaube, dass es ganz wichtig für die Frauen in diesem Land ist, dass wir als Parlament es nicht dulden können, dass Frauen um fast die Hälfte weniger Pension bekommen als Männer und somit in hohem Maß von Armut im Alter betroffen sind. Daher gab es einen Vorschlag von Pamela Rendi-Wagner zu diesem Bereich (Abg. Haubner: Wo ist sie?), nämlich dass wir die Anrechnung von Kindererziehungszeiten um fast 50 Prozent erhöhen. Das heißt, die Berechnungsgrundlage, die Beitragsgrundlage, muss eine höhere sein, Kindererziehungszeiten müssen höher angerechnet werden, sodass wir einer Frau im Endeffekt nicht 110 Euro pro Monat mehr Pension zugestehen, sondern 160 Euro. Das wären 50 Euro pro Monat mehr, die Frauen in der Pension hätten.

Mit diesem Entschließungsantrag, den ich jetzt einbringen möchte, lade ich Sie alle dazu ein, sich dem auch anzuschließen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine ver­besserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****

Ich glaube, es ist nur recht und billig, dass wir versuchen, gemeinsam Frauenalters­armut zu bekämpfen. Bitte schließen Sie sich diesem Antrag an! (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Pensionen für Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Hauptgrund dafür ist die schlechtere Bezahlung von Frauen. Es braucht deshalb eine Pensionserhöhung durch die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Im Juli ist mit der vollen Anrechnung der Karenzzeiten ein großer Erfolg gelungen, von dem vor allem Frauen profitieren. Denn durch die volle Anrechnung der Karenzzeiten werden bisherige Nachteile beim Urlaubsanspruch, bei der Kündigungsfrist oder beim Aufrücken im Gehaltsschema beseitigt.

Am Ende des Arbeitslebens erhalten aber die meisten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer erhalten. Frauenpensionen liegen im Median bei 957 Euro pro Monat, Männerpensionen bei 1.863 Euro. Grund für die Schieflage ist die Lohnschere (gender pay gap), da der Lohn eine Grundlage für die Pensionsberechnung ist. Dazu kommt: Wenn Mütter (oder auch Väter) nach der Geburt zuhause bleiben oder danach Teilzeit arbeiten gehen, wirkt sich das später negativ auf die Pension aus.

Als Ausgleich dafür sieht die geltende Rechtslage vor, dass pro Kind vier Jahre Kin­dererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerech­net bekommen.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass eine deutliche Erhöhung der Beitrags­grundlage für Kindererziehungszeiten erfolgt und für alle Frauen (und Männer) mit Kindererziehungszeiten, die bereits in Pension sind oder von der Anhebung der Beitragsgrundlage nicht mehr profitieren, 50 Euro Extra-Pension im Monat erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbes­serte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Zwi­schenruf des Abg. Haubner.)


12.45.49

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren ZuseherInnen, ZuhörerInnen! Das vorliegende Steuerreformgesetz beinhaltet eine gan­ze Reihe sehr, sehr guter Nachrichten. Zum einen beinhaltet es gute Nachrichten für Menschen mit geringem Einkommen, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Pensionistinnen und Pensionisten, für Selbstständige, für Bauern. Für all diese Bevöl­kerungsgruppen gibt es durch eine Rückvergütung von Krankenversicherungs­beiträ­gen Erleichterungen, und zwar bis zu einer Größenordnung von 300 Euro pro Jahr.

Zum Zweiten beinhaltet es gute Nachrichten für viele Unternehmerinnen und Unter­nehmer, vor allem für jene mit geringen Umsätzen. Für sie wird die Pauschalierung erleichtert. Wir ersparen uns dadurch bis zu 50 000 weitere Steuererklärungen pro Jahr. Die Pauschalierung hat bisher schon etwa 350 000 Unternehmerinnen und Unter­nehmer davon befreit; jetzt sind es dann 400 000. Wir sparen uns mit diesen Pau­schalierungen bis zu 1 Million unnötiger Arbeitsstunden von Steuerberatern, Einzel- und Kleinunternehmern und natürlich auch bei der Finanzverwaltung. Das ist auch eine positive Nachricht.

Das Motto dieses Steuerreformgesetzes lautet: weniger Steuern, weniger Bürokratie und vor allem mehr Anerkennung für hart arbeitende Menschen mit geringen Ein­kommen oder geringen Umsätzen! (Beifall bei der ÖVP.)

Eine weitere gute Nachricht aus diesem Gesetz richtet sich an die Umwelt. Die Abschaffung der Eigenstromsteuer auf Ökostrom ist ein ganz wichtiges Signal. Sie wissen, wir haben das Ziel, 100 Prozent unseres Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen. Das ist ein weiterer Beitrag genau in diese Richtung.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen im Namen der Volkspartei ein Versprechen für die Zeit nach der Wahl geben. (Abg. Schimanek: Lieber nicht! – Oje-Rufe bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) – Gibt es irgendeinen Grund aus der Vergangenheit, an meinen Aussagen zu zweifeln? (Abg. Schimanek: An dir nicht! An dir nicht, aber ...! – Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... aber im Namen der Volkspartei?! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)

Ich sage Ihnen eines: Wir setzen unseren Weg fort, der da lautet: für die Menschen mehr Netto vom Brutto, und zwar für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei den Lohnsteuertarifen, durch einen Mitarbeitergewinnbeteiligungsfreibetrag, durch Steuer­frei­heit bei mehr Überstunden als bisher, durch eine Senkung der Gewinnbesteuerung; denn eines muss klar sein: Leistung muss sich in diesem Land mehr als heute lohnen. Dafür werden wir sorgen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: ... jetzt das Ver­sprechen!)

Meine Damen und Herren, eines noch an Kollegen Muchitsch in meiner Funktion als Generalsekretär der Wirtschaftskammer: Du hast vor der Wahl 2017 mit deinem überfallsartigen Antrag zur Angleichung der Arbeiter und Angestellten unabgesprochen eine Einladung an die Politik ausgesprochen, in bis dahin angestammte Zuständig­keitsbereiche der Sozialpartner einzudringen und einseitig, ohne Einbindung der Sozialpartner, Regelungen vorzunehmen. (Abg. Muchitsch: Und hat der Herr Kurz ...!) Du kündigst jetzt einen Antrag an, und zwar zum 13. und 14. Monatsbezug, wieder einseitig, ohne das vorab zu besprechen. – Du darfst dich nicht wundern, wenn die Politik diesen Weg da oder dort auch ohne deine Einladung fortsetzen wird. (Abg. Schimanek: Ist das eine Drohung?) Du leistest hier einen Beitrag zur Aushöhlung der Sozialpartnerschaft. Das ist nicht gut, aber du hast begonnen, diesen Weg zu beschreiten, du hast dafür auch die Verantwortung zu tragen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Loacker ist zu Wort gemel­det. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


12.50.28

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sagen wir einmal: Eine Koalitionsankündigung für eine Neuauflage von Schwarz-Rot war das vorhin nicht. (Beifall des Abg. Haubner.) Wenn wir noch einmal zur Sache zurückkommen und uns diese Pensionserhöhung anschauen, für die interessanterweise die Pensionistenvertreter gelobt werden, dann merken wir, dass uns vorgeworfen wird, warum wir hier das Geschenkeverteilen nicht mittragen. Es wäre für eine kleine, bisherige Oppositionspartei ganz einfach gewesen, auf die Erhöhung von 3,6 Prozent hin zu sagen: Was 3,6 Prozent? Wir wollen 5,6 oder 6,6 Prozent! – Das wäre einfacher gewesen, als zu sagen: Moment, das, was hier passiert, ist nicht treffsicher, es ist nicht generationengerecht und es ist nicht in der Balance zwischen Beitragszahler und Leistungsbezieher.

Diese volle Erhöhung von 3,6 Prozent bekommen jetzt 1,1 Millionen Pensionisten. Die sind aber nicht alle arm und bedürftig, denn das wäre eine Katastrophe, wenn unser Pensionssystem so schlecht wäre, dass mehr als die Hälfte der Pensionisten in Armut leben würde. (Beifall bei den NEOS.) Vielmehr ist es so, dass 200 000 Personen von einer wirklich kleinen Pension leben müssen; und die beziehen eine Ausgleichszulage. Das sind jene, die es wirklich brauchen, und auf jene müssen wir wirklich schauen. Die vertragen auch eine außertourliche Erhöhung.

Es betrifft aber zum Beispiel 300 000 Bezieher einer österreichischen Pension im Ausland. Die haben vielleicht fünf oder zehn Jahre in Österreich und sonst meistens in Deutschland gearbeitet: 30 Jahre in Deutschland, zehn Jahre in Österreich. Deren österreichische Rumpfpension wird jetzt mit 3,6 Prozent aufgewertet, unabhängig davon, ob der Betreffende in Deutschland noch einmal 1 500 oder 2 000 Euro be­kommt. Das ist nicht treffsicher, das ist auch nicht gerecht. (Beifall bei den NEOS.)

Der Herr Universitätsprofessor in Ruhe, der seine Beamtenpension genießt, als Pro­fessor Gutachten geschrieben hat und daher eine kleine GSVG-Pension bekommt: Auch dessen GSVG-Pension wird mit 3,6 Prozent aufgewertet. Der hat das überhaupt nicht notwendig.

Sie feiern also die größte Pensionserhöhung aller Zeiten für die Leistungsbezieher. Die Beitragszahler, die Steuerzahler haben aber nicht die größte Gehaltserhöhung der letzten 25 Jahre gehabt, sie haben nicht die höchste Erhöhung der KV-Gehälter der letzten 25 Jahre gehabt, sondern sie müssen mit ihren Beiträgen und Steuern das finanzieren, was die Pensionisten bekommen. Da geht es um die Balance zwischen den beiden Gruppen. Es geht um den heute schon erwähnten starken Generationen­vertrag. Der kann nur funktionieren, wenn die Interessen ausgeglichen werden, wenn die Interessen balanciert sind. Die einzigen Fürsprecher für die Erwerbstätigen, die einzigen Fürsprecher für die Beitragszahler und für die Jungen sind in diesem Haus aber die NEOS. (Beifall bei den NEOS. – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zudem feiern Sie sich für die Entlastung der Kleinverdiener bei der Kranken­versiche­rung ab. Spannend ist einmal Folgendes: Das ist typische ÖVP-Klientel; es kriegt nämlich die Frau, die im Wesentlichen zu Hause geblieben ist und ein paar Stunden arbeiten geht, weil der Mann das Geld heimbringt und sie sich um die Kinder kümmert, die Entlastung bei der Krankenversicherung. Vor allem kriegen das alle Bauern unab­hängig vom Einkommen, die Selbstständigen bekommen es alle unabhängig vom Einkommen, aber die unselbstständig Erwerbstätigen, die Vollzeit arbeiten und über 2 000 Euro brutto verdienen, haben von dieser Entlastung genau gar nichts.

Was Sie allerdings im Unselbstständigensektor schaffen, ist eine gigantische Teilzeit­falle. Wenn da eine Arbeitskraft in 50-Prozent-Teilzeit zum Beispiel brutto 1 200 Euro verdient, dann zahlt die jetzt schon keine Lohnsteuer sowie keinen Arbeitslosenver­siche­rungsbeitrag und bekommt künftig noch die Krankenversicherung erstattet. So eine Person wird nie mehr 80 oder 100 Prozent arbeiten, denn natürlich überlegen die Leute, was sie dann mehr verdienen, wenn sie mehr arbeiten. Alle werden zum Schluss kommen, dass sich das nicht auszahlt und sie lieber in Teilzeit bleiben – dann wundern wir uns, warum die Frauen niedrigere Pensionen haben. Das ist so, weil wir sie mit Steuerförderung gezielt in Teilzeit gehalten haben. – Das ist es, was Sie er­reichen.

Was hätten Sie machen sollen? – Eine Entlastung für alle. Von der Abschaffung der kalten Progression haben alle etwas: die, die arbeiten gehen, die, die in Pension sind, die Selbstständigen, die Bauern, die unselbstständig Erwerbstätigen, alle. Die Ab­schaffung der kalten Progression nimmt Ihnen aber die Möglichkeit, vor der Wahl Geschenke zu verteilen, weil das dann nämlich automatisch passiert. Die Entlastung geschieht dann automatisch und man kann sich nicht im Wahlkreis auf die Schulter klopfen lassen. Das ist es, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen um sich selbst und es geht Ihnen gar nicht um die Bürgerinnen und Bürger, um die SteuerzahlerInnen. (Beifall bei den NEOS.)

Daher bringe ich abermals folgenden Antrag auf Abschaffung der kalten Progression ein:

Abänderungsantrag

Des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 des Antrags wird nach Z 13 folgende neue Z 13a eingefügt:

„13a. Nach § 33 Einkommensteuergesetz wird folgender neuer § 33a samt Überschrift eingefügt:

a) Die Überschrift lautet:

„Automatische Progressionsanpassung“

b) § 33a lautet:

„§ 33a. (1) Ab dem Veranlagungsjahr 2021 vermindern oder erhöhen sich die in § 33 Abs. 1 angeführten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils in dem Maß, das sich aus der Veränderung der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Ver­braucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index des Vorjahres ergibt. Bei der Berechnung der neuen Betragsgrenzen sind Beträge, die 50 Euro-Cent nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Euro abzurunden und Beträge, die 50 Euro-Cent übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden.

(2) Der Bundesminister für Finanzen hat die nach Abs 1 geänderten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils unverzüglich nach Verlautbarung des Jahresdurchschnitts­werts des Verbraucherpreisindex 2015 als Verordnung im Bundesgesetzblatt kundzu­machen.““

2. In Artikel 1 des Antrags wird in Z 21 folgende neue lit e eingefügt:

„e) Nach Ziffer 338 wird folgende neue Ziffer 339 eingefügt:

„339. § 33a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.““

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

Des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag (984/A)

der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeug-steuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenver­gütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) Top 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag (984/A) der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuer­ge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuer­ge­setz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieab­gaben­vergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenord­nung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alko­hol­steuer­gesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungs­beitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuer­reformgesetz 2020 – StRefG 2020) wird wie folgt geändert

1. In Artikel 1 des Antrags wird nach Z 13 folgende neue Z 13a eingefügt:

"13a. Nach § 33 Einkommensteuergesetz wird folgender neuer § 33a samt Überschrift eingefügt:

a) Die Überschrift lautet:

"Automatische Progressionsanpassung"

b) § 33a lautet:

"§ 33a. (1) Ab dem Veranlagungsjahr 2021 vermindern oder erhöhen sich die in § 33 Abs. 1 angeführten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils in dem Maß, das sich aus der Veränderung der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Ver­braucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index des Vorjahres ergibt. Bei der Berechnung der neuen Betragsgrenzen sind Beträge, die 50 Euro-Cent nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Euro abzurunden und Beträge, die 50 Euro-Cent übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden.

(2) Der Bundesminister für Finanzen hat die nach Abs 1 geänderten Grenzwerte für Einkommensteile jeweils unverzüglich nach Verlautbarung des Jahresdurchschnitts­werts des Verbraucherpreisindex 2015 als Verordnung im Bundesgesetz-blatt kundzu­machen.""

2. In Artikel 1 des Antrags wird in Z 21 folgende neue lit e eingefügt:

"e) Nach Ziffer 338 wird folgende neue Ziffer 339 eingefügt:

"339. § 33a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.""

Begründung

Abschaffung der "Kalten Progression"

Die Kalte Progression bezeichnet die heimliche jährliche Steuererhöhung. Sie entsteht, da die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation angepasst werden. Somit erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation. Die Kalte Progression betrifft alle Lohn­steuer­pflichtigen. Wenn der Bruttolohn steigt, dann steigt auch der Durchschnittssteuersatz. Dies bedeutet, dass jener Anteil des Einkommens, der an den/die Finanzminister_in geht, zunimmt.

Die Kalte Progression ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür.

Die jährliche Anpassung der Einkommenssteuerstufen an die Inflation verhindert die­sen Umstand. Die Kalte Progression muss durch die oben erwähnten Bestimmungen durch die jährliche Anpassung der Einkommenssteuertarife ausgesetzt werden. Diese jährliche Inflationsanpassung soll ohne ein Zutun des/der Finanzminis­ters/Finanz­minis­terin möglich sein, denn die Steuerbelastung bzw. -verteilung ist durch den Gesetz­geber legitimiert und sollte daher in keinem nachgelagerten Prozess im Finanzminis­terium oder der Exekutive geändert werden. Dies ist nur der Fall, wenn die Tarifanpas­sungen einem Automatismus unterliegen.

Bei größer werdender Steuerbelastung auf den Faktor Arbeit sinkt der Arbeitsanreiz auch bei höheren Steuerklassen.

In den meisten OECD-Ländern ist eine vergleichbare Indexierung bereits durchgesetzt.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich nehme an, Sie kennen die einschlägigen Bestim­mungen, und ich vertraue darauf, dass Sie die einhalten. (Ruf bei der ÖVP: Aber bei der Wahrheit bleiben!)


12.57.33

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Generalsekretär! Lieber Karlheinz Kopf! Ich berichtige: Der Abgeordnete Kopf hat hier behauptet, dass hier im Hohen Haus ohne Einbindung der Sozialpartner im Sep­tember 2017 ein Gesetz beschlossen worden ist, das die Angleichung der Arbeiter und Angestellten bei den Kündigungsfristen betrifft.

Ich korrigiere: Wir haben hier in diesem Hohen Haus im September 2017 mit Mehrheit einen Beschluss gefasst, dass die Sozialpartner mit drei Jahren Übergangsfrist bis Ende 2020 dazu aufgefordert sind, bei den Kündigungsfristen eine Angleichung zwischen Arbeitern und Angestellten vorzunehmen. Das ist in vielen Branchen bereits passiert. Ich bedanke mich bei allen Arbeitgebern in der Sozialpartnerschaft, die das jetzt schon in ihren Kollektivverträgen umgesetzt haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

12.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter.


12.58.36

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Loacker, ein Wort: Die Landwirtschaft wäre froh, wenn sie ein Einkommen in entsprechendem Ausmaß hätte, sodass man eine Reduk­tion vornehmen kann. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir haben es leider nicht, das ist die derzeitige Situation. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Steuerreform bringt Entlastungen und Erleich­terungen für alle Schichten. Sie bringt aber vor allem auch – und das ist heute schon mehrfach erwähnt worden – Entlastungen, ohne neue Belastungen einzuführen und vor allem ohne umzuverteilen. Man nimmt nicht jemandem etwas weg, damit man je­mand anderem etwas geben kann, sondern man hilft wirklich aus dem System heraus. Es bringt keine neuen Schulden; und auch das ist sehr, sehr wichtig, denn davon wurden jahrelang genug gemacht.

Da immer wieder die gute Konjunktur ins Treffen geführt wird: Ja, meine Damen und Herren, es hat auch in der Vergangenheit – so wie es der ehemalige Staatssekretär Hubert Fuchs schon gesagt hat – viele Phasen der Hochkonjunktur gegeben, aber das Geld wurde für alles andere verbraucht, anstelle dass es wirklich dem Bürger zurückgegeben wurde. Deshalb, so glaube ich, ist diese Steuerreform ein erster guter Schritt. Sie bringt, wie schon erwähnt, Entlastungen für alle Personengruppen: Arbeit­nehmer, Pensionisten, Selbstständige, aber auch Bauern.

Für die Selbstständigen gibt es Entlastungen in der Sozialversicherung. Bei den Arbeit­nehmern und Pensionisten sind es bis zu 300 Euro im Jahr. Im Bereich der Selbst­ständigen, das haben wir schon gehört, gibt es viele Vereinfachungen für kleine Betriebe und Kleinstbetriebe sowie eine Verbesserung bei der Pauschalierungs­verordnung. Die Grenze der Umsatzsteuerpflicht wird von 30 000 auf 35 000 Euro angehoben, jene für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro. Dazu darf ich aus der Praxis berichten: Mit meinem kleinen Gasthof habe ich mich darüber manchmal wirklich geärgert. Wenn man zehn Tischdecken kauft, kann man sie nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben, sondern muss sie aktivieren. Daher sind das, wie ich glaube, die richtigen Schritte, dass man in solchen Bereichen wirk­liche Erleichterungen schafft.

Die Landwirtschaft – und da freue ich mich ganz besonders – wird durch diese Rück­vergütung der Krankenversicherungsbeiträge rund 50 Millionen Euro erhalten. Das, meine lieben Kollegen, kann aber nur der erste Schritt in Richtung Entlastung der Landwirte sein, denn – 2012 beschlossen, 2018 erstmals umgesetzt – die aus der neuen Einheitswertfeststellung resultierende Erhöhung der Sozialversicherungs­bei­träge war es, die die Landwirte massivst getroffen hat. Wenn man heute mit Bauern redet, weiß man, dass das der Grund ist, weshalb sie es nicht mehr schaffen, die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Auch wenn vieles damals vielleicht zwischen ÖVP und SPÖ koalitionär abgesprochen war, stößt bei mir heute noch immer auf das größte Unverständnis, dass alle neun Landwirtschaftskammerpräsidenten dieses Papier unterschrieben und gutgeheißen haben. Ich glaube, es ist wirklich notwendig, den Bauern immer wieder zu sagen, dass das einfach eine Katastrophe ist. Die neue Regierung wird sich mit dem Thema ganz ernsthaft auseinandersetzen müssen und Lösungen suchen müssen, um den Bauern diesbezüglich Entlastung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lindinger.)

Ein Thema, unabhängig von der Steuerreform, freut mich ganz besonders, nämlich dass es gestern im EU-Unterausschuss gelungen ist, das Mercosur-Abkommen zu verhindern, um für die Landwirte, aber auch für die österreichischen Konsumenten Klarheit zu schaffen, dass sie weiterhin die guten Produkte aus Österreich bekommen und keine Angst vor wirklich minderwertigen Produkten aus Südamerika, wie bei­spielsweise Fleisch, haben müssen.

Der erste Teil der Steuerreform – und das freut mich ganz besonders – ist trotz Wahlkampf zur Umsetzung gekommen. Diesbezüglich gilt vor allem Hubert Fuchs und August Wöginger wirklicher Dank, da sie unabhängig vom gesamten Wahlkampf – Thema Wahlkampfauseinandersetzung – eine Lösung gefunden haben, sodass man die Steuerreform zur Umsetzung bringt. Das war es auch, was diese Koalition aus­gezeichnet hat. Wir haben mit Vernunft, ohne Streit, ohne persönliche Anfeindungen Lösungen gesucht und für Österreich gearbeitet.

Ich bin ganz neugierig, wie die nächste Koalition ausschauen wird. Wir haben es ge­rade wieder erlebt, wie gut ÖVP und SPÖ zusammenarbeiten können. Und ich bin neugierig, wie das vielleicht die Bauern zu genießen bekommen, wenn die Grünen plötzlich Landwirtschaftspolitik machen. Deshalb: Wir haben gut gearbeitet, und ich freue mich, dass es in der Form weitergehen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Wimmer ist zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.03.57

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es könnte sein, dass das heute wirklich ein besonderer Tag für die Arbeitnehmer wird. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, denn es gibt eine Chance, vielleicht ein paar Korrekturen von ein paar Grauslichkeiten der Ära Kurz, die vor allem federführend von Altkanzler Kurz umgesetzt wurden, durch- und umsetzen zu können. (Abg. Sieber: Wieder-Kanzler!) – Noch nicht, warte es einmal ab! Er ist noch nicht Wieder-Kanzler.

Ich halte es ja fast nicht mehr aus, wenn der Altkanzler sich bei jeder Gelegenheit hinstellt und sagt: Die Arbeitnehmer dürfen nicht die Dummen sein. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Sieber.) Es gibt natürlich einige hier herinnen, die das nach­plappern.

Kolleginnen und Kollegen! Es war Kurz, der den Arbeitnehmern die 12 Stunden umge­hängt und ihnen damit die Möglichkeit genommen hat, selbstbestimmt zu arbeiten. Es war Altkanzler Kurz, der die Sozialversicherungen niedergewalzt hat, übrigens Schwarze reingesetzt und die Roten rausgeschmissen hat. Und es war Kurz, der 300 000 Menschen den Karfreitag gestohlen hat, Kolleginnen und Kollegen – drübergefahren und ersatzlos gestrichen. (Beifall bei der SPÖ. – Widerspruch bei der ÖVP.) Ihr stellt euch hierher und sagt, die Arbeitnehmer dürfen nicht die Dummen sein.

An die Aktion 20 000 habe ich jetzt noch gar nicht gedacht: Ihr habt Tausende Men­schen, die keine Chance haben, wieder in einen Arbeitsprozess hineinzukommen, im Regen stehen gelassen, Kolleginnen und Kollegen – und das wird sich rächen. Ihr werdet daran noch denken. Ihr werdet von der Vergangenheit eingeholt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Sieber.) Ich bin aber eigentlich heute hier angetreten, um Pensionen und Abschläge ein bissel zu beleuchten (Abg. Haubner: Die alte SPÖ ist wieder da!), aber auch die Abschläge für die Bauern, die Abschläge für Selbstständige und natürlich jene für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist auch euer Problem.

Wenn Menschen heute nicht bis 65 arbeiten können, dann haben die das Problem, dass sie, wenn sie mit 62 in die Korridorpension gehen, diese Abschläge von 15,3 Pro­zent ein Leben lang mitnehmen. Mit dieser Maßgabe, mit dieser Geschichte muss abgefahren werden. Die Abschläge sind einzustellen, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man 45 Jahre gearbeitet hat, dürfen keine Abschläge anfallen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich schaue ganz besonders hin, wenn ihr dann eure Soldaten ausschickt, liebe Damen und Herren der ÖVP! (Abg. Fürlinger: Wir haben wenigstens welche!) Agenda Austria vor zwei Tagen: Pensionssystem unfinanzierbar, 20 Milliarden Euro Budgetzuschuss. – Das wurde am Rande erwähnt.

Die letzten drei Jahre haben sich die Zuschüsse verringert. Und wenn man schon über Zuschüsse redet, dann reden wir natürlich auch darüber, wo die Zuschüsse hin­kommen! Schauen wir uns an, wie die Eigenfinanzierungsquoten bei den Arbeitern, bei den Angestellten ausschauen! Arbeiter und Angestellten finanzieren sich die Pension zu 85 Prozent selber, bei den Arbeitern sind es überhaupt 97 Prozent. Ein wenig blöder schaut es schon bei den Selbstständigen aus, da muss der Staat – aber dazu stehen wir – 50 Prozent beisteuern. (Zwischenrufe der Abgeordneten Fürlinger und Sieber.) Jetzt ist Herr Strasser gerade nicht da: Für die Bauern muss der Staat 80 Prozent beisteuern. Das sage ich gerade deshalb, damit wir wissen, wovon wir reden, Kolleginnen und Kollegen! Darum stehen wir auch zu diesem Zuschusssystem, meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Fürlinger.)

Ich bringe dazu zwei Abänderungsanträge ein, da das alles ja sonst nicht funktioniert.

Der erster Abänderungsantrag betrifft vor allen Dingen Arbeiter, Angestellte und alle unselbstständigen Beschäftigten:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zu 688 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Das ist der falsche Antrag, der liegt mir so nicht vor. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)


Abgeordneter Rainer Wimmer (fortsetzend): Nein? – Vielleicht lese ich ihn eh deswegen vor, wenn Sie den noch nicht haben. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Es wurde handschriftlich etwas geändert, und zwar: a) Nach Z 1 wird folgende Z 1b eingefügt:

»1b. [...]“

Diese Ergänzung dürften Sie nicht haben. Ich nehme aber an, es ist dieser Antrag gemeint. Bitte setzen Sie fort!


Abgeordneter Rainer Wimmer (fortsetzend): „[...] Im § 236 wird nach Abs. 4a folgender Abs. 4b eingefügt:

„(4b) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate der Pflicht­ver­sicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bundesgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 261 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a dieses Bundesgesetzes oder §§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b GSVG oder §§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b BSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.“«

b) Im § 727 Z 1 in der Fassung der Z 4 wird vor dem Ausdruck „292 Abs. 4“ der Ausdruck „236 Abs. 4b,“ eingefügt.

*****

Das war der erste Abänderungsantrag.

Ich komme nun zum zweiten Abänderungsantrag, zu jenem der Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zu 687 der Beilagen, in dem es um die Selbst­ständigen und die Bauern geht – wir sind ja solidarisch und wollen diese ebenfalls dabei haben, damit diese ebenfalls keine Abschläge haben.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie gefolgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert: Die Ziffer - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag wurde verteilt. Sie brauchen ihn nur in den Grundzügen zu erläutern, Sie müssen ihn nicht verlesen.


Abgeordneter Rainer Wimmer (fortsetzend): In den Grundzügen erläutert: Es geht ebenfalls um die 540 Beitragsmonate. Sind diese erreicht, dann gibt es keine Ab­schläge mehr. Bei jenen Menschen, die 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kinder­erziehung erworben haben, werden diese mit eingerechnet.

Meine sehr geschätzte Frau Präsidentin, wenn Sie damit einverstanden sind, dann ist dieser Antrag damit auch ordentlich und ordnungsgemäß eingebracht. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

13.11

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Nach Z 1 wird folgende Z 1b eingefügt:

»1b. Im § 236 wird nach Abs. 4a folgender Abs. 4b eingefügt:

„(4b) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate der Pflichtver­sicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bundesgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 261 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a dieses Bundesgesetzes oder §§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b GSVG oder §§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b BSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflicht­versicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.“«

b) Im § 727 Z 1 in der Fassung der Z 4 wird vor dem Ausdruck „292 Abs. 4“ der Ausdruck „236 Abs. 4b,“ eingefügt.

Begründung

Wer mindestens 45 Jahre lang erwerbstätig war, soll in Zukunft keine Pen­sions­abschläge mehr haben, auch wenn der Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr erfolgt.

Dabei werden auch bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitrags­monate der Erwerbstätigkeit berücksichtigt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

Zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­ab­gabege­setz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 6 erhält die Bezeichnung „5a.“ und folgende Z 6 wird eingefügt:

»6. Dem § 120 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate auf Grund einer Er­werbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bun­desgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 139 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b dieses Bundesgesetzes oder §§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a ASVG oder §§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b BSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.“«

b) Im § 376 Z 1 in der Fassung der Z 7 wird vor dem Ausdruck „149 Abs. 4“ der Ausdruck „120 Abs. 7,“ eingefügt.

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 4 erhält die Bezeichnung „3a.“ und folgende Z 4 wird eingefügt:

»4. Dem § 111 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Hat die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben, so ist eine Verminderung der Leistung nach diesem Bundesgesetz sowie nach dem APG unzulässig; § 130 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes sowie die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 APG sind nicht anzuwenden. Als Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit gelten auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung (§§ 4a Abs. 1 Z 4, 107a oder 107b dieses Bundesgesetzes oder §§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. g, 227a oder 228a ASVG oder §§ 3 Abs. 3 Z 4, 116a oder 116b GSVG), wenn sie sich nicht mit Zeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit decken.«“

b) Im § 369 Z 1 in der Fassung der Z 5 wird vor dem Ausdruck „140 Abs. 4“ der Ausdruck „111 Abs. 8,“ eingefügt.

Begründung

Wer mindestens 45 Jahre lang erwerbstätig war, soll in Zukunft keine Pensions­ab­schläge mehr haben, auch wenn der Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr erfolgt.

Dabei werden auch bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitrags­monate der Erwerbstätigkeit berücksichtigt.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ein Antrag wurde vorgelesen und somit ordnungs­gemäß eingebracht, der andere wurde verteilt und in den Grundzügen erläutert und steht somit auch mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer zu Wort. – Bitte.


13.11.39

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Das war jetzt eine schwierige Geburt, wie man gesehen hat. Ich darf vielleicht zu dem, was zuvor gesagt worden ist, etwas ergänzen: Herr Abgeordneter Wimmer! Wir haben unter Bundeskanzler Sebastian Kurz gemeinsam mit der Regierung in diesem Land, hier im Nationalrat vieles weiter­bringen können: eine Erleichterung, eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes, nicht nur für die Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern vor allem auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit sie sich ihre Zeit gut und selbstständig einteilen können. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Wir haben in der Sozialversicherung wichtige Maßnahmen gesetzt (Zwischenruf des Abg. Matznetter): eine Strukturreform, über die wir über Jahrzehnte gesprochen haben, die uns eh keiner mehr abgenommen hat, die wir jetzt endlich auch umsetzen konnten. Wir haben auch eine echte Entlastung für die Menschen in Österreich erreicht, damit ihnen mehr Netto vom Brutto bleibt. Dies haben wir in den letzten ein­einhalb Jahren erreicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Worauf ich heute aber aus diesem gesamten Konvolut tatsächlich zu sprechen kom­men möchte, ist das Digitalsteuerpaket. Sie alle sind jetzt, aber auch das ganz Jahr über unterwegs, so wie ich gerade in meinem Wahlkreis Weinviertel, und wenn Sie mit Unternehmerinnen und Unternehmer sprechen, dann nennen diese wesentliche Punkte, die ihnen das Leben erleichtern würden: Das ist zum einen natürlich der Fach­kräftemangel, angesichts dessen wir schauen müssen, dass Lehrlinge gefunden und ausgebildet werden können, damit die Fachkräfte von morgen auch zur Verfügung stehen und sich einbringen können. Zum anderen ist es natürlich auch die Bürokratie; es braucht in diesem Bereich eine Entlastung, damit mehr Raum zum Atmen bleibt. Und zu guter Letzt geht es ihnen auch immer wieder um einen fairen Wettbewerb, um Steuergerechtigkeit.

Das ist sicherlich ein Thema, das uns auf österreichischer Ebene und auf intern­ationaler Ebene beschäftigt. Eine faire Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle ist seit Jahren ein Thema; und es wird, wie wir sehen, zwar diskutiert, es zeigen sich aber leider noch in keiner Richtung Fortschritte. Gerade in Österreich haben wir uns in diese Debatten auch immer wieder eingebracht, vor allem durch unseren ehemaligen Finanz­minister Hartwig Löger. Wir setzen uns dafür ein, Gewinne dort zu besteuern, wo sie tatsächlich anfallen, beispielsweise mit einer digitalen Betriebsstätte, aber, wie gesagt, auf europäischer Ebene, vor allem aber auch auf OECD-Ebene ist noch kein Licht am Ende des Tunnels sichtbar.

Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, eine nationale Lösung umzusetzen, um aufzuzeigen, dass auch nationale Maßnahmen gesetzt werden, die natürlich nur ein erster Schritt und nicht der ganze Weg sind, aber natürlich trotzdem ein Mittel, bis wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Das ist unter anderem eine Werbeabgabe auf Onlinewerbung, das ist aber auch das Anfallen einer Umsatzsteuer ab dem ersten Cent bei Packerln aus Drittländern, und das ist natürlich auch, dass Plattformen wie Airbnb, die Vermittlungsdienste leisten, mit an Bord genommen werden, um Steuer­gerechtigkeit herzustellen.

Dafür stehen wir auch, das darf ich auch hier sagen. Wir stehen dafür, dass den Men­schen am Ende des Monats mehr überbleibt, mehr Netto vom Brutto. Wir stehen für Steuergerechtigkeit, und wir stehen für einen fairen Wettbewerb. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.15.06

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein umfangreiches Paket vor, über das man, wie die Diskussion der letzten zwei Stunden gezeigt hat, durchaus unter­schiedlicher Auffassung sein kann.

Ich fange gleich mit dem Beitrag des Abgeordneten Fuchs an: Herr DDr. Fuchs, der im Zivilberuf Steuerberater ist, erzählt uns, dass ein Kleinbetrieb, eine Spenglerei, bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer einen Wert von 10 Millionen Euro haben könnte, dabei weiß er ganz genau, bei einer Bewertung nach dem Wiener Verfahren (Abg. Rossmann: Genau, Wiener Verfahren!) müsste dieser Betrieb, der als Spenglerei natürlich niemals besonders viele Aktiven hat, außer vielleicht ein paar Maschinen, Gewinne in vielfacher Millionenhöhe abwerfen, um auf 10 Millionen Euro zu kommen.

Ist das Ihre Vorstellungswelt? Wissen Sie, wie es den KMUs wirklich geht? – (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Sehen Sie sich das Medianeinkommen der Selbstständigen an: Wir reden von 12 000, 14 000 Euro im Jahr, nicht von Millionen, Herr Kollege Fuchs! Das ist Ihre Vorstellung vom kleinen Mann, und daher lehnen Sie auch ab, dass diese einen Beitrag zahlen müssen. Daher beschließen Sie hier ge­meinsam mit den Türkisen eine Regelung, bei der – ein Beispiel – bei den Selbst­ständigen die höchste Entlastung im Bereich der Höchstbeitragsgrundlage erfolgt. An­statt dass Sie auf die kleinen Betriebe und auf die Selbstständigen schauen und dieselbe Entlastung wie bei Arbeitern und Angestellten, bei PensionistInnen und Beamten machen – nein! –, machen Sie eine Sonderregelung, und zwar gemeinsam mit der ÖVP, indem Sie ein Prinzip durchbrechen – das hatten wir in dem Land bisher nicht! –, nämlich dass die Krankenversicherung aus den Beiträgen finanziert wird. Sie stellen bei den Bauern und Selbstständigen auf Steuerfinanzierung um. Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln, Herr Kollege (in Richtung ÖVP), genau das beschließen Sie. Sie senken die Beiträge ein Jahr früher und machen das nicht für alle kleinen und mittleren Einkommen gleich, wie es sein sollte.

Die Verteilungswirkung, die das hat, beschreibt unser eigener Budgetdienst, der Bud­getdienst des Parlaments. Wer in der Beantwortung des Budgetdienstes vom 18. Sep­tember nachliest, stellt fest, dass bei den Bauern und Selbstständigen der maximale Entlastungsbetrag bei Einkommen ab der Höchstbeitragsgrundlage erreicht wird. Weiters analysiert unser Budgetdienst, dass in Absolutbeträgen die Entlastung in den Haushalten der Selbstständigen und Bauern im fünfte Quintil – also für die obersten 20 Prozent – doppelt so hoch wie für jene im ersten Quintil ist. Das heißt, nix da mit kleinen und unteren Einkommen, nur erste Etappe – Sonderregelung!

Damit wir all das ausbessern können, möchte ich hier einen umfangreichen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag zum Antrag 984/A der Abgeordneten Wöginger, Fuchs, Kopf, Brückl, Kolleginnen und Kollegen einbringen.

Da dieser sehr umfangreich ist, Frau Präsidentin, und auch bereits im Saal verteilt wurde, würde ich mir erlauben, ihn nur in seinen Grundzügen zu erläutern:

Zunächst einmal zu den Änderungen im Einkommensteuergesetz: Da wollen wir eine Anpassung bei der Steuerfreiheit der Essensgutscheine; das sind seit Ferdinand Lacina, wenn ich mich richtig erinnere, Beträge in der sogenannten Wurstsemmelhöhe. Da wollen wir auf 8 Euro kommen.

Wir wollen im § 19 beim Rehageld und bei den Wiedereingliederungsgeldern eine Regelung, wie wir sie sonst auch schon haben, nämlich vom Zuflusszeitpunkt weg in Richtung Anspruchszeitraum.

Wir wollen, dass im § 124b, SV-Bonus, die Dienstnehmer genauso wie die Selbst­ständigen und die Bauern im Jahr 2020 ihre Entlastung bekommen, und wollen daher dort die Umgliederung zwischen den Ziffern 344 und 345, womit bereits im Jahr 2020 für 2019 die entsprechende Entlastung kommen würde.

Wir wollen eine Abgeltung der kalten Progression. Wir wollen die 1 700 Euro steuerfrei herstellen. Da haben wir wieder den Zynismus gehört, als gesagt wurde, diese letzte Regierung hätte das ja schon längst durch den Familienbonus hergestellt. Bei der Aufzählung wurde vergessen, was mit denen ohne Kinder ist – nix da mit steuerfrei! Das stellen wir mit dieser Maßnahme her.

Wir wollen im Bereich des PendlerInnenabsetzbetrages eine Regelung machen, die von der Zumutbarkeit wegkommt und als Absetzbetrag diese Pendlerpauschale neu regelt, und zwar indem sie direkt als Absetzbetrag zur Auszahlung kommt.

Wir wollen im Steuerrecht eine Anhebung der Freibeträge bei Behinderung um 90 Pro­zent. Da geht es um die Anpassung, die seit dem Jahr 1988 nicht erfolgt ist.

Die Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses – zum Beispiel Sozialpläne – werden derzeit bis 22 000 Euro nur mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Wir wollen, dass diese Begrenzung zugunsten dieses Personenkreises auf 40 000 Euro angeho­ben wird.

Wir haben heute schon über die Versorgung mit Ärzten am Land und in vielen Re­gionen und auch in kleineren Städten geredet. Dort ist das Problem, dass Kolleginnen und Kollegen, die sich dort als Arzt niederlassen wollen, oft keine Ordination mieten können. Warum? – Weil der Vermieter mangels der Umsatzsteuerpflicht des Arztes die Vorsteuern aus den Investitionen zurückzahlen muss. Das ist natürlich ein Unsinn, weil damit verhindert wird, dass der Arzt sich dort niederlassen kann. Er bekommt den Mietvertrag gar nicht. Das wollen wir durch diesen § 28 Abs. 38 UStG ändern, nämlich mit einem Optionsrecht des Vermieters auf USt-Pflicht.

Wichtig ist – das haben wir im Ausschuss auch schon erläutert –: Wir wollen, dass Hygieneprodukte für Frauen dem begünstigten Steuersatz unterliegen. Frauen können sich das nicht aussuchen, und es ist nicht einzusehen, warum da der höchste Um­satzsteuersatz einkassiert wird. Ich verstehe die Kolleginnen überhaupt nicht, dass sie diesbezüglich nicht mitstimmen. Das ist die Einladung, auch bei dieser Änderung des Umsatzsteuergesetzes unserem Antrag zu folgen und damit etwas zugunsten der Frauen zu tun.

Wir wollen eine Änderung des Versicherungssteuergesetzes betreffend die Zahlungs­weise insofern, dass die erhöhten Prämien bei vierteljährlicher oder monatlicher Zah­lungsweise nicht in dieser Form anfangen. Wir haben das bereits bei den Neu­fahrzeugen ab 1.7.2020, und wir wollen, da diese nach dem WLTP-Zyklus zu zahlen sind, dass dieser Unterjährigkeitszuschlag zur Gänze entfällt.

Und ganz wichtig im Sinne der Klimapolitik: Wir wollen für den Bereich des Elektri­zitätsabgabegesetzes, dass auch beim öffentlichen Eisenbahnverkehr und im öffent­lichen Nahverkehr, also genau dort, wo die Eisenbahn fährt und wo die Straßenbahn fährt, die Befreiung für den Bahnstrom angewendet werden wird.

Ich lade Sie ein, meine Damen und Herren, stimmen Sie dem zu, dann könnten Sie noch etwas aus Ihrer Reform machen, ansonsten fürchte ich, dass ein Teil von dem nicht so positiv konnotiert wird, wie Sie es sich gerne wünschen würden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Zusatz- bzw. Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter

Genossinnen und Genossen

zum Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­abga­be­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­gesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzaus­gleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020), in der Fassung des Ausschussberichtes 687 d.B. – TOP 2

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der oben genannte Gesetzestext wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1a (§ 3 Abs. 1 Z 36) und 1b (§4 Abs. 4 Z 1) werden zu den Ziffern 1b und 1c und vor den neuen Ziffer 1b (§ 3 Abs. 1 Z 36) wird folgende Ziffer 1a eingefügt:

„1a. In § 3 Abs. 1 lautet die Z 17:

„17.      Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haus­halt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem täglichen Wert von 8 Euro steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Kon­sumation eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebens­mitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem täglichen Betrag von 2 Euro steuerfrei.““

2. Ziffer 6 lautet:

„6. § 16 Z 6 entfällt.”

3. Nach Ziffer 7 wird  folgende Ziffer 7a eingefügt:

„7a. § 19 wird wie folgt geändert:

a)         In Abs. 1 lautet die Z 2:

 „2) In dem Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht bzw. für das sie getätigt werden, gelten als zugeflossen:

-           Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abge­sprochen wird, Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c, das Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG, das Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG oder Umschu­lungsgeld gemäß § 39b AlVG,

-           versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen,

-           Nachzahlungen im Insolvenzverfahren sowie

-           Förderungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln im Sinne des § 3 Abs. 4, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Bezüge.“

b)         Abs. 2 lautet:

„(2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalen­derjahr als abgeflossen für das der Anspruch bestand bzw. für das sie getätigt wurden. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt.““

4. Nach Ziffer 13 (§ 33) wird folgende Ziffer 13a-13e eingefügt:

“13a. § 33 Abs. 2 lautet:

„(2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind Absetzbeträge in folgender Reihenfolge abzuziehen:

1. Der Familienbonus Plus gemäß Abs. 3a; der Familienbonus Plus ist insoweit nicht abzuziehen, als er jene Steuer übersteigt, die auf das gemäß Abs. 1 zu versteuernde Einkommen entfällt.

2. Der Pendlerabsetzbetrag gemäß Abs. 5 Z 4.

3. Die Absetzbeträge nach Abs. 4, Abs. 5 Z 1 bis Z 3 und Abs. 6.“

13b. In § 33 Abs. 5 Z 2 wird die Wortfolge “Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6” durch das Wort “Pendlerabsetzbetrag gemäß Abs. 5 Z 4” ersetzt.

13c. In § 33 Abs. 5 lautet die Ziffer 4:

            „4. Für die Berücksichtigung der Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt:

            a)         Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit. b bis j steht zusätzlich ein Pendlerabsetzbetrag zu. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerabsetzbetrag sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.

            b)         Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahr­ten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pend­lerabsetzbetrag zu.

            c) Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar, steht ab dem zweiten Kilometer einfache Wegstrecke ein Pendlerabsetzbetrag von 200 € jährlich (Grundbetrag) zu, beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km, erhöht sich der jährliche Pendlerabsetzbetrag um 20 Euro je Kilometer einfache Wegstrecke. Der Pendlerabsetzbetrag beträgt höchsten 1.600 Euro jährlich.           

            d) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt der Pendlerabsetzbetrag 200 Euro jährlich (Grundbetrag) sowie zusätzlich je Kilometer einfache Wegstrecke 10 Euro jährlich, höchstens 800 Euro jährlich. Benützt der Steuerpflichtige überwiegend für diese Fahrten öffentliche Verkehrsmittel, kann je Kilometer einfacher Wegstrecke ein erhöhter Betrag von 20 Euro jährlich angesetzt werden, der Pendlerabsetzbetrag beträgt höchstens 1.600 Euro jährlich (Klimabonus). Die tatsächlichen Ausgaben für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sind beleg­mäßig nachzuweisen.

            e)         Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Pendlerabsetzbetrages gemäß lit. c oder d ist, dass der Arbeitnehmer an mindestens elf Tagen im Kalen­dermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Ist dies nicht der Fall gilt Folgen­des:

            –          Fährt der Arbeitnehmer an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht der jeweilige Pendlerabsetzbetrag zu zwei Drittel zu. Werden Fahrtkosten als Fami­lienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerabsetzbetrag für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu.

            –          Fährt der Arbeitnehmer an mindestens vier Tagen, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht der jeweilige Pendlerabsetzbetrag zu einem Drittel zu. Werden Fahrtkosten als Fami­lienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerabsetzbetrag für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu.

Einem Steuerpflichtigen steht im Kalenderjahr höchstens ein Pendlerabsetzbetrag in vollem Ausmaß zu.

            f)          Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pend­lerabsetzbetrages entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) maßgeblich.

            g)         Für die Inanspruchnahme des Pendlerabsetzbetrages hat der Arbeit­nehmer dem Arbeitgeber auf einem amtlichen Formular eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen abzugeben oder elektronisch zu übermitteln. Der Arbeitgeber hat die Erklärung des Arbeitnehmers zum Lohnkonto (§ 76) zu nehmen. Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung des Pendlerabsetzbetrages muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden.

            h)         Der Pendlerabsetzbetrag ist auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungs­zeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder Urlaub befindet.

            i)          Wird ein Arbeitnehmer, bei dem die Voraussetzungen für die Berück­sich­tigung eines Pendlerabsetzbetrages vorliegen, überwiegend im Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 befördert, steht ihm ein Pendlerabsetzbetrag nur für jene Wegstrecke zu, die nicht im Werkverkehr zurückgelegt wird. Erwachsen ihm für die Beförderung im Werkverkehr Kosten, sind diese Kosten bis zur Höhe des sich aus lit. c, d oder e ergebenden Betrages als Pendlerabsetzbetrag zu berücksichtigen.

            j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“

13d. § 33 Absatz 9 lautet:

„(9) Soweit kein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (Abs. 5 Z 3), kein Pen­sionistenabsetzbetrag (Abs. 6) oder kein SV-Bonus (Abs. 8 Z 2) zusteht, erhalten Versicherte nach § 14f oder § 21 GSVG oder § 24 BSVG einen SV-Bonus in Höhe von 300 Euro jährlich, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen 15.500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser SV-Bonus vermindert sich zwischen Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro gleichmäßig einschleifend auf Null. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung gem. § 41.“

13e. In § 33 wird nach Abs. 11 folgender Abs. 12 angefügt

„(12) Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf eines Bundesgesetzes über eine Anpassung der Werte gemäß § 33 vorzulegen, wenn die gemäß Z 1 ermittelte Inflation seit der letzten Anpassung mindestens 5% erreicht hat. Der Entwurf hat vorzusehen, dass die Grenzbeträge für die ersten drei Tarifstufen des Abs. 1 sich zumindest um den Prozentsatz der gemäß Z 1 ermittelten Inflation erhöhen. Der Entwurf ist bis spätestens 15. November dem Nationalrat vorzulegen.

            1.         Der Ermittlung der Inflation sind die kumulierten Jahresinflationsraten des von der Statistik Austria für die jeweiligen Kalenderjahre verlautbarten Ver­braucherpreisindex inklusive der für das aktuelle Kalenderjahr im September letzt­verfügbaren von der Oesterreichischen Nationalbank prognostizierten Jahresinflations­rate zu Grunde zu legen. Dabei ist der gesamte Beobachtungszeitraum seit der letzten Inflationsanpassung abzudecken. Der ermittelte kumulierte Inflationswert ist vor dem Vergleich mit der 5%-Grenze auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden.

            2.         Für Zwecke der Anpassung der Werte in § 33 ist vom Bundesminister für Finanzen auf Grundlage eines Berichts eines beauftragten, unabhängigen Wirt­schaftsforschungsinstituts ein Progressionsbericht zu erstellen, sobald im Juni des laufenden Kalenderjahres der gemäß Z 1 ermittelte kumulierte Inflationswert min­destens 4,75% erreicht, mit der Maßgabe, dass der Ermittlung die im Juni letzt­verfügbare von der Oesterreichischen Nationalbank prognostizierte Jahresinflations­rate zu Grunde zu legen ist. Der Bericht hat die einkommensspezifische Inflationswirkung auf alle Werte in § 33 sowie das daraus resultierende steuerliche Mehraufkommen im Jahr der Erstellung des Berichts insbesondere auf Basis der letztverfügbaren Kon­sumerhebung der Statistik Austria und der letztverfügbaren Daten aus der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) der Statistik Austria unter Zugrundelegung der letztverfügbaren Inflationswerte zu analysieren und umfassend darzustellen. Der Bericht ist dem Nationalrat bis spätestens 15. September vor­zu­legen.““

5. Nach Ziffer 14 werde die folgenden Ziffern 14a, 14b und 14c eingefügt:

„14a. § 35 Abs. 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            143

35% bis 44% ............................................................            189

45% bis 54% ............................................................            462

55% bis 64% ............................................................            559

65% bis 74% ............................................................            690

75% bis 84% ............................................................            827

85% bis 94% ............................................................            964

ab 95% .....................................................................            1.380.“

14b. § 41 Abs 1 Z 6. lautet:

„der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 33 Abs 5 Z 4 lit. g nicht nachgekommen ist.“

14c. § 62 Z 6 entfällt.“

6. Nach Ziffer 16 wird folgende Ziffer 16a eingefügt:

„16a. In § 67 Abs. 8 lit. f wird der Betrag von „22.000“ durch den Betrag „40.000“ ersetzt.“

7. In Ziffer 21(§ 124b) lit d) lauten die Ziffern 343, 344 und 345:

„343. § 17 Abs. 3a, § 19 und § 21 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xx/2019, sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzu­wenden.

344. § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f, § 3 Abs. 1 Z 17, § 25 Abs. 1 Z 3 lit. f, § 33 Abs. 2, Abs. 5 Z 2 und Z4, § 35 Abs. 3, § 66, § 67 Abs. 2, § 77 Abs. 3 und Abs. 4a, § 102 Abs. 1 Z 2 und 3, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019, sind erstmalig anzu­wenden, wenn

                        – die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020,

                        – die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden.            

In § 33 Abs. 8 Z 2 wird die Wortfolge “ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6” durch die Wortfolge “einen Pendlerabsetzbetrag gemäß Abs. 5 Z 4” ersetzt, die Änderung in dieser Fassung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

345. § 33 Abs. 3a Z 4, § 33 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 Z 2 und Z 3, Abs. 8 Z 2 und Z 3,§ 33 Abs. 10 und Abs. 11, § 34 Abs. 6, § 84 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019, sind erstmalig anzuwenden, wenn

                        – die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019,

                        – die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2018 enden. ““

8. Nach Ziffer 21 (§ 124b) wird folgende Ziffer 21a eingefügt:

„21a. In § 124b wird nach Z 345 folgende Ziffer 346 angefügt:

            „346.    § 33 Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Bei der erstmaligen Anpassung der Werte in § 33 gemäß § 33 Abs. 12 sind die von der Statistik Austria ab dem Kalenderjahr 2020 verlautbarten kumulierten Jahresinflationsraten inklusive der für das aktuelle Kalen­derjahr im September letztverfügbaren von der Oesterreichischen Nationalbank pro­gnostizierten Jahresinflationsrate zu Grunde zu legen.““

II. Artikel 4 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 7 lautet:

„7. § 28 wird wie folgt geändert:

a) In § 28 Abs. 38 Z 1 letzter Satz wird die Wortfolge „die ihn zum Bezug einer Beihilfe nach § 1, § 2 oder § 3 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes“ durch die Wortfolge „die ihn zum Bezug einer Beihilfe nach § 1, § 2 oder § 3 Abs 1. und Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes“ ersetzt. 

b) Nach § 28 Abs. 48 wird folgender Abs. 49 angefügt:

„(49) 1. § 3 Abs. 15, § 6 Abs. 1 Z 27, § 10 Abs. 2 Z 8 und Z 9, § 12 Abs. 2 Z 2a, § 21 Abs. 6, § 28 Abs. 38 Z 1, Anlage 1 Z 35, Art. 1a, Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1 Z 1 und Z 3 bis 5 sowie Abs. 2, Art. 21 Abs. 3, Abs. 4 Z 2, Abs. 6 und 7 und Art. 24 Abs. 1 lit. a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft und sind erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzu­wenden, die nach dem 31. Dezember 2019 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

           2. § 22 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.““

2. Ziffer 8 lautet:

„8. a) Z 1 der Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2 UStG 1994) wird wie folgt geändert:

         „1. Bienen (Unterposition 0106 41 00 der Kombinierten Nomenklatur) und Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind.“

b) In der Anlage 1 (zu §10 Abs. 2 UStG) „Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände“ entfällt das Anführungszeichen in Ziffer 34 und wird nach Ziffer 34 folgende Ziffer 35 angefügt:

„35. Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, und ähnlich Waren, aus Stoffen aller Art (Position 9619 00 der Kombinierten Nomenklatur).“““

III. Artikel 7 (Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953) wird wie folgt ge­ändert:

1. In Z 3 (§ 6 Abs. 3) lautet die lit b) (Z 2): „b) Z 2 entfällt“

2. In Z 4 (§ 12) lautet die lit b): „b) In Abs. 3 wird folgende Z 32 angefügt:

       „32. In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 treten in Kraft,

1.         § 4 Abs. 3 Z 9 lit. a und f mit 1. Dezember 2019,

2. § 4 Abs. 3 Z 4 und 7, § 5 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 sowie § 6 Abs. 3 Z 1, 8 und 9 mit 1. Oktober 2020.

3. § 6 Abs. 3 Z 2 tritt mit 31. Dezember 2019 außer Kraft und ist auf alle Zahlungen von Versicherungsentgelten nicht mehr anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 fällig werden und Versicherungszeiträume betreffen, die nach dem 31. Dezember 2019 liegen.““

IV. Artikel 9 (Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 1 (§ 2 Z 4 Elektrizitätsabgabegesetz) wird nach der neu eingefügten Ziffer 4 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Ziffer 5 angefügt:

„5. elektrische Energie aus erneuerbaren Energieträgern zur Verwendung als Kraftstoff für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-, im U-Bahn-, im Straßenbahn- und im Oberleitungsbusverkehr.“

2. In Ziffer 2 wird im neu angefügten § 7 Abs. 8 die Wortfolge „§ 2 Z 3 und 4“ durch „§ 2 Z 3, Z 4 und Z 5“ ersetzt.

V. Artikel 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1 bis 6 entfallen.

2. Die Ziffer 6a wird zu Ziffer 1, Ziffer 6b zu Ziffer 2 und Ziffer 7 zu Ziffer 3.

3. In der neuen Ziffer 3 (zuvor Z 7 idF Ausschussbericht 687 d.B. zu §§ 376 und 377) lautet § 376:

„§ 376. Mit 1. Jänner 2020 treten die §§ 149 Abs. 4 lit. s und t sowie 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 in Kraft“

VI. Artikel 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1 bis 4 entfallen.

2. Die Ziffer 4a wird zu Ziffer 1, Ziffer 4b zu Ziffer 2 und Ziffer 5 zu Ziffer 3

3. In der neuen Ziffer 3 (zuvor Z 5 idF Ausschussbericht 687 d.B. zu §§ 369 und 370) lautet § 369

„§ 369.Mit 1. Jänner 2020 treten die §§ 140 Abs. 4 lit. s und t sowie 141 Abs. 1 lit. a sublit. Aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 in Kraft.“

Begründung

Zu I. Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

zu Z 1 (§ 3 Abs. 1 Z 17)

Bis zum Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (BGBl I 180/2004) war die Gewährung von freien oder verbilligten Mahlzeiten an Arbeitnehmer ohne Betrags­grenze steuerfrei. Mit 2005 wurden Gutscheine, die am Arbeitsplatz oder in dessen Nähe konsumiert werden konnten, bis zu 4,40 €, jene die für die Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden können bis 1,10 € steuerfrei gestellt. Diese Beträge wurden seither nicht angepasst, inflationsbedingt ist daher eine Anpassung auf 8 € bzw. 2 € geboten.

Die bisherige Einschränkung der nur tageweisen Verwendung des Gutscheines erweist sich als zu wenig lebensnahe Regelung, weshalb sie flexibilisiert werden soll. Die Steuerfreiheit besteht bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 8 € bzw. 2 €, die Einlösung des Gutscheines oder der Gutscheine an nur einem Tag ist aber nicht mehr erforderlich. Damit wird den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechnung getragen. 

zu Z 3 (§ 19)

Die Besteuerung des Rehageldes bzw. Krankengeldes ist derzeit so gestaltet, dass es bei längeren Verfahrensdauern und kumulierten Zahlungen in einem Jahr für die An­spruchsberechtigten zu ungerechtfertigten Steuernachteilen kommt, wenn diese Gelder im Zeitpunkt des Zuflusses gemeinsam besteuert werden. Würde für die Besteuerung statt auf den Zuflusszeitpunkt auf das Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht, abgestellt werden, ließe sich die höhere Besteuerung nach der derzeitigen Regelung glätten.

Zu Z 2 und Z 4 (§ 33 Abs. 2 und Abs. 5)

Die zunehmende Klimakrise erfordert steuerliche Maßnahmen, die CO2-Emissionen minderndes Verhalten fördern. Die Ökologisierung des Pendlerpauschales ist eine wichtige steuerliche Maßnahme, um einen Anreiz für umweltfreundliches Verkehrs­verhalten zu setzen. Nach der bisherigen Regelung mindert das Pendlerpauschale die steuerliche Bemessungsgrundlage, setzt aber keinen Anreiz vom CO2-emittierenden Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Zudem haben hohe Einkommen bei gleicher Pendlerstrecke einen von der Steuertarifstufe abhängigen hö­heren Steuerreduktionseffekt als niedrigere und mittlere Einkommen. Mit der vorge­schlagenen Ökologisierung soll das Pendlerpauschale in einen PendlerInnen­absetz­betrag umgewandelt werden, dies führt zu einer sofortigen Minderung der Steuer­zahlung (Gutschrift in Höhe des PendlerInnenabsetzbetrages wird von der zu zah­lenden Lohnsteuer abgezogen). 

Die Berücksichtigung der PendlerInnenkosten im Steuerrecht soll einfacher, gerechter und klimafreundlicher werden. Die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Pendler­pau­schale werden ebenso wie die anderen Voraussetzungen (z.B. öffentliche Verkehrsmittel hinsichtlich der halben Wegstrecke nicht zumutbar) auch für den PendlerInnenabsetzbetrag übernommen. PendlerInnen, die nur den kleinen Pend­lerInnenabsetzbetrag erhalten, aber die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nachweisen können, zB durch Vorweisen eines Jahrestickets im Rahmen der Veranlagung, sollen Anspruch auf den großen Pendlerabsetzbetrag haben (“Klima-Bonus”).

Der Absetzbetrag berechnet sich pro Kilometer einfacher Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, es steht neben einem Grundbetrag von 200 Euro/Jahr zu:

            1)         Ist die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar, steht der große PendlerInnenabsetzbetrag in Höhe von 20 Euro jährlich je Kilometer einfacher Fahrtstrecke zu.

            2)         Ist die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar, steht ein jährlicher PendlerInnenabsetzbetrag von 10 Euro je Kilometer einfacher Wegstrecke.

                        2a) wird statt einem PKW ganzjährig ein öffentliches Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte genutzt erhöht sich dieser Betrag auf 20 Euro je Kilometer einfacher Wegstrecke (“Klimabonus”).

Beispiel 1: einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 25 km, öffentliches Verkehrsmittel zumutbar, es wird aber mit dem eigenen PKW gefahren:

Der PendlerInnenabsetzbetrag beträgt         200 Euro Grundbetrag (für die ersten 20 km)

                                                           + 25km x 10 Euro kleiner PendlerInnenabsetzbetrag,

                                                           in Summe jährlich 450 Euro.

Beispiel 2: einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 25 km, öffentliches Verkehrsmittel zumutbar, für die tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte werden tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt, dazu werden die Kosten der Mo­nats/Jahreskarten nachgewiesen:

Der PendlerInnenabsetzbetrag beträgt         200 Euro Grundbetrag (für die ersten 20km)

                                                           + 25km x 20 Euro großer PendlerInnenabsetzbetrag,

                                                           in Summe jährlich 700 Euro (Klimabonus).

Beispiel 3: einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 80 km, öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar, es wird  mit dem eigenen PKW gefahren:

Der PendlerInnenabsetzbetrag beträgt         200 Euro Grundbetrag (für die ersten 20 km)

                                                           + 80km x 20Euro großer PendlerInnenabsetzbetrag,

                                                           in Summe jährlich 1.600 Euro (Höchstbetrag).

Die geltenden Reglungen zum erhöhten Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung bleiben auf den PendlerInnenabsetzbetrag anwendbar.

Zu Z 4 (§ 33 Abs. 12 und § 124b Z 346)

Es soll sichergestellt werden, dass die mit Steuerreformgesetzen beschlossene Senkung des Einkommensteuertarifs nicht durch den Effekt der so genannten „kalten Progression“ verloren geht. Aus diesem Grund soll eine Anpassung der Werte in § 33 vorgesehen werden. Es soll sich dabei ausschließlich um eine Anpassung auf Grund der Inflation handeln, lediglich diese ist zu ermitteln und abzugelten. Eine etwaige Deflation zieht dementsprechend keine Anpassung der Grenzen der Tarifstufen nach sich. Vor der erstmaligen Anpassung ist eine Tarifreform, die die bisher seit der letzten Steuerreform aufgelaufene kalte Progression abgilt, erforderlich (2020).

Die Anpassung der Werte in § 33 soll nach den in § 33 Abs. 12 vorgesehenen Kriterien erfolgen:

Es ist jährlich zu überprüfen, ob die Inflation seit der letzten Anpassung der Tarifstufen – bei der erstmaligen inflationsbedingten Anpassung beginnend mit der Jahres­inflationsrate für das Kalenderjahr 2020 – einen Wert von mindestens 5% erreicht hat.

Die Berechnung der Inflation soll anhand der kumulierten von der Statistik Austria veröffentlichten Inflationsraten der Vorjahre zuzüglich der prognostizierten Inflations­rate für das laufende Jahr erfolgen. Da für das laufende Jahr noch keine endgültige Inflationsrate vorliegt, ist die von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichte prognostizierte Inflationsrate heranzuziehen und zwar die im September aktuellste verfügbare für das laufende Jahr prognostizierte Inflationsrate.

Ist seit der letzten Anpassung des Tarifs – bzw. bei der erstmaligen Anpassung seit dem Jahr 2020 – eine Inflation von 5% erreicht worden, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag über die Anpassung der Werte in § 33 vorzulegen. Dabei sind die Grenzbeträge der ersten drei Tarifstufen – das sind derzeit 11 000 bzw. 18 000 Euro – zumindest im Ausmaß der ermittelten Inflation zu erhöhen.

Vor der Vorlage des Gesetzesvorschlages ist durch ein vom Bundesminister für Finanzen beauftragtes personell und fachlich qualifiziertes Wirtschafts­forschungs­insti­tut gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen ein Progressionsbericht zu erstellen, der die Wirkung der einkommensspezifischen Inflation auf die Werte in § 33 und das daraus resultierende steuerliche Mehraufkommen im Jahr der Erstellung des Berichts analysiert und umfassend darstellt. Durch Berücksichtigung der einkom­mens­spezifischen Inflationswirkung auf die Werte in § 33 wird anerkannt, dass sich die Warenkörbe und damit die durchschnittlichen Inflationsraten zwischen den Einkom­mens­gruppen unterscheiden und der Gesetzgeber alle Einkommensgruppen gleich behandeln möchte.

Inhaltlich soll der Bericht auf verschiedenen Daten basieren, und zwar insbesondere auf der Konsumerhebung der Statistik Austria und auf der EU-Statistik über Ein­kommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Dabei sind jeweils die aktuellsten verfüg­baren veröffentlichten Daten heranzuziehen. Aus diesen Datensätzen können durch­schnittliche Inflationsraten für bestimmte Einkommensgruppen gebildet werden.

Der Progressionsbericht ist bis spätestens 15. September des jeweiligen Jahres dem Nationalrat vorzulegen.

Dieser Bericht ist dann zu erstellen, wenn im Juni der ermittelte kumulierte Inflations­wert zumindest 4,75% beträgt. Die Berechnung der kumulierten Jahresinflationswerte erfolgt wiederum anhand der von der Statistik Austria veröffentlichten Inflationsraten der Vorjahre zuzüglich der prognostizierten Inflationsrate für das laufende Jahr. Im Rahmen dieser Berechnung ist für das laufende Kalenderjahr die im Juni aktuellste verfügbare von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichte prognostizierte Jahresinflationsrate heranzuziehen. Die niedrigere Schwelle von 4,75% soll sicher­stellen, dass jedenfalls der Bericht vorliegt, wenn die Möglichkeit des Erreichens der 5% Grenze besteht.

Wird der Bericht erstellt, jedoch die gesetzlich geforderte 5%-Schwelle, unter Zu­grundelegung der kumulierten Inflationsraten seit der letzten Anpassung inklusive der im September letztverfügbaren Inflationsprognose, nicht erreicht, folgt dem Bericht kein Gesetzesvorschlag zur Anpassung der Werte in § 33.

Beispiel:

Beispiel für die Berechnung der kumulierten Inflationsrate für den gesamten Beobachtungszeitraum:

Jahre nach letzter erfolgter Anpassung

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

VPI, realisierte

Veränderungsrate

1,8%

2,0%

 

VPI, prognostizierte Veränderungsrate

 

 

1,9%

Kumulierte Inflationsrate (Formel)

= 1,8%

=(1+1,8%)*(1+2,0%)-1

=(1+1,8%)*(1+2,0%)*(1+1,9%)-1

Kumulierte Inflationsrate (Ergebnis)

1,8000%

3,8360%

5,8089%

Im oben angeführten Beispiel wird die 5%-Schwelle im Jahr 3 überschritten. Der exakte kumulierte Inflationswert wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet mit 5,81% festgelegt. Die Anpassung der Tarifstufen würde im Beispiel mit 1. Jänner des Jahres 4 erfolgen.

Um eine zeitgerechte Anpassung der technischen Infrastruktur im Bereich der Lohnverrechnung zu ermöglichen, soll der Progressionsbericht bis spätestens 15. September des betreffenden Jahres an den Nationalrat vorzulegen sein, sodass die Übermittlung des Gesetzesvorschlages an das Parlament zur inflationsbedingten Tarifanpassung bis spätestens 15. November des betreffenden Jahres erfolgen kann.

Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Zu Z 5 (§ 35 Abs. 3)

Die Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen durch eine eigene Behinderung, eine Behinderung des Ehepartners oder Kindes, wurden in den vergangenen Jahr­zehnten nicht angepasst. Eine Anpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex seit 1988 ergibt eine Erhöhung um 90%:

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

            aktuell  neu

25% bis 34% ............................................................            75        143

35% bis 44% ............................................................            99        189

45% bis 54% ............................................................            243      462

55% bis 64% ............................................................            294      559

65% bis 74% ............................................................            363      690

75% bis 84% ............................................................            435      827

85% bis 94% ............................................................            507      964

ab 95% .....................................................................            726      1380

Zu Z 6 (§ 67 Abs. 8)

Bezüge bei oder nach Beendigung eines Dienstverhältnisses können unter anderem bis zu einem Betrag von 22.000 € mit dem Hälftesteuersatz besteuert werden. Dieser Betrag wurde in den vergangenen Jahrzehnten nicht angepasst, obwohl die ent­sprechenden Lohnsteigerungen stattgefunden haben. Mit der Anhebung soll eine gewissen Inflationsanpassung vorgenommen werden.

Zu Z 7 (§ 33 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 Z 2 und Z 3, Abs. 8 Z 2 und Z 3, Abs. 9 sowie § 124b Z 344 und Z 345 sowie V. Artikel 22 (Änderung des Gewerblichen Sozial­versiche­rungsgesetzes) und VI. Artikel 23 (Änderung des Bauern-Sozialversiche­rungs­ge­setzes))

Die neuen Regelungen zum SV-Bonus sollen laut Antrag erst ab der Veranlagung 2020 bzw. für Lohnverrechnungszeiträume nach dem 1.1.2020 anwendbar sein, im Veranlagungsweg erhalten Betroffene daher den Bonus überhaupt erst im Jahr 2021. Mit der Inkrafttretensbestimmung der Ziffer 345 würden Gutschriften aus den § 33 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 Z 2 und Z 3, Abs. 8 Z2 und Z3, die im Antrag auf Grund der Ziffer 344 erst ein Jahr später Inkrafttreten, bereits ab 1.1.2019 bzw. der Veranlagung 2019, also ab Anfang des Jahres 2020 ausgezahlt werden können. Außerdem wird statt der in Art. 22 GSVG und Art. 23 BSVG vorgesehene allgemeinen Beitragssenkung auch für sehr hohe Einkommen, eine dem SV-Bonus für DienstnehmerInenn analoge Regelung für Selbständige und Bauern im § 33 Abs. 9 vorgesehen.

Zu II. Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Z 1 (Änderung Z 7 zu § 28)

Die bisherige Textierung der Z 7 erhält die Bezeichnung lit. b) und wird ergänzt um die Inkraftretensbestimmungen zu § 28 Abs. 38 Z 1 und Anlage 1 Z 35.

Durch die Einfügung Verweises auf § 3 Abs. 1 GSBG in § 28 Abs. 38 Z 1 UStG wird folgende Änderung beabsichtigt: Diese Regelung wurde durch das 1. StabG 2012 eingeführt. Zu § 6 Abs. 2 UStG gilt folgende Ausnahme, dass eine Option zur Steuer­pflicht für den Vermieter dann möglich ist, wenn der Leistungsempfänger das Grund­stück für Umsätze verwendet, die ihn zum Bezug einer Beihilfe nach § 1, § 2 oder § 3 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, BGBl. Nr. 746/1996, berechtigen. Damit sind alle Unternehmergruppen und Einrichtungen des GSBG von der Neubestimmung des 1. StabG 2012 bei der Vermietung ausgenommen außer die in § 3 Abs. 1 GSBG geregelten „Ärzte, Dentisten und sonstige Vertragspartner“.

Damit wird innerhalb des Gesundheitssektors unsachlich differenziert. Während bis zum 1. StabG 2012 Ärzte mit anderen im GSBG genannten Gruppen bei der Anmietung oder Pachtung gleichgestellt waren, sind sie seit diesem Zeitpunkt beispielsweise gegenüber öffentlichen Krankenhausbetreibern oder Sozialversiche­rungsträgern schlechter gestellt, auch wenn sie überschneidende gesetzliche Aufträge zu erfüllen haben und bei der Ausführung ihres Arztberufs regelmäßig unmittelbar in Konkurrenz stehen. So werden Labore oder Ambulatorien regelmäßig von frei­beruflichen Ärzten aber auch von Krankenhausbetreibern oder Sozialversiche­rungs­trägern betrieben. Zahnärzte stehen regelmäßig mit Zahnambulatorien der Kranken­kassen im Wettbewerb. Der Markt wird insofern verzerrt, als Ärzte und Zahnärzte seit 2012, wenn sie als Mieter dem Vermieter keinen Vorsteuerabzug ermöglichen, entweder höhere Mieten und Pachtzinse zu zahlen haben, oder aber, wie oft der Fall, überhaupt nicht als Mieter genommen werden. Gerade in Zeiten, in denen nicht nur im ländlichen Raum kaum noch niedergelassene Ärzte gefunden werden können, die eine bestehende Ordination übernehmen oder neu gründen, verstärkt diese Diskriminierung der Ärzte auf dem Mietmarkt den Ärztemangel unnötig.

Zwischen Ärzten, öffentlichen Krankenanstaltenbetreibern und Sozialversicherungs­trägern bestehen wesentliche Gemeinsamkeiten. Nicht nur der gesetzliche Auftrag der Gesundheitsversorgung gilt für beide Gruppen, sondern sie sind deshalb auch nach § 6 Abs. 1 UStG alle unecht steuerbefreit und nach dem GSBG zusammengefasst.

Zu Z 2 (Änderung Z 8 zu Anlage 1)

Die bisherige Textierung der Z 8 erhält die Bezeichnung lit. a).

Zu lit b) Das österreichische Steuerrecht sieht derzeit drei Steuersätze vor, und zwar den Normalsteuersatz von 20 %, den ermäßigten Steuersatz von 10 % und einen speziellen ermäßigten Steuersatz von 13 %. Für Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, und Arzneiwaren, gilt in Österreich ein begünstigter Steuersatz von 10 Prozent. Zum täglichen Bedarf von Frauen gehören auch Tampons und Binden. Um Zeit für eine technische Umstellung der Waren- und Kassensysteme zu geben, soll die Änderung mit Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.

Zu III. Artikel 7 Änderung des Versicherungssteuergesetzes

Zu Z 1 und Z 2

Im Antrag 984/A ist vorgesehen, dass der Unterjährigkeitszuschlag für die Zah­lungsweise von Versicherungsentgelten erst für Fahrzeuge, die ab dem 1.10.2020 zugelassen werden, abgeschafft werden soll. Dies könnte untere und mittlere Ein­kommen, die sich kein Neufahrzeug leisten können, benachteiligen. Aus diesem Grund soll der Unterjährigkeitszuschlag generell, auch für bereits zugelassene KFZ, ab 1.1.2020 entfallen. Damit werden auch die Inkrafttretensbestimmungen angepasst.

Zu IV. Artikel 9 Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes

Zu Z 1 und Z2

Die sich aktuelle Klimakrise verlangt rasche politische Maßnahmen, die umwelt­ge­rechtes und CO2-Emission vermeidendes Verhalten fördern. Im Vordergrund steht dabei als erster Schritt die Möglichkeit zu bieten, auf klimaschädliche Verkehrsmittel zu verzichten und ein alternatives klimaschonendes Verkehrsangebot anzunehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Verfügbarkeit klimaschonender Verkehrsmittel sondern auch der Leistbarkeit.

Die EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gestattet in der geltenden Fassung bereits, dass die Mitgliedstaaten umwelt­politische Erwägungen in die Energiebesteuerung einfließen lassen. Artikel 15 Abs. 1 lit. e der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energie­erzeug­nis­sen und elektrischem Strom, erlaubt es den Mitgliedstaaten Steuerbefreiungen für den öffentlichen Verkehr zu gewähren, insbesondere für „elektrischen Strom zur Verwen­dung als Kraftstoff für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-, im U-Bahn-, im Straßenbahn- und im Oberleitungsbusverkehr“. 

Der neue § 2 Z 5 macht von dieser Möglichkeit durch Übernahme des Richtlinientextes Gebrauch, in dem Strom aus erneuerbaren Energieträgern, soweit er für den öffent­lichen Eisenbahnverkehr (§ 2 Eisenbahngesetz) oder den öffentlichen Nahverkehr verwendet wird, von der Elektrizitätsabgabe befreit wird. Die Begünstigung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ergibt sich aus der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Gemäß § 7 Preis­gesetz 1992 sind die Preise der Steuersenkung entsprechenden Betrages zu senken. Damit trägt diese ökologische Maßnahme zu einer Reduktion der Fahrgast-Tarife  bei und erhöht damit den Anreiz zum Umstieg auf klimaschonende öffentliche Verkehrs­mittel. Die Gesetzesänderung tritt vorbehaltlich der Nicht-Untersagung durch die EU-Kommission in Kraft.

Zu V. Artikel 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) und VI. Artikel 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes))

(s. Erläuterungen Artikel 1 Einkommensteuergesetz, Z. 7)

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben erläuterte Antrag steht mit in Ver­handlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.23.07

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die ÖVP hat heute einiges gesagt, was ich ein bisschen zurechtrücken will. Es ist heute jemand rausgekommen und hat gesagt, wenn Österreich oder wenn die Wähler Kanzler Kurz als Kanzler zurückhaben wollen, dann müssen sie Kurz wählen. (Beifall bei der ÖVP.) – Das stimmt so nicht.

Sie wissen auch, dass das nicht stimmt. Und warum stimmt das nicht? – Kanzler Kurz wird wieder Kanzler werden, das ist gar nicht zu vermeiden, das geht gar nicht anders. Das heißt, jeder, der ein bisschen eine Ahnung von Wahlen hat, kann Ihnen aus­rechnen, dass es keine andere Möglichkeit gibt. Es gibt keine andere Konstellation. Es gibt überhaupt keine denkmögliche Alternative dazu, dass Kanzler Kurz nicht wieder Kanzler wird. (Abg. Leichtfried: Er ist jetzt aber nicht Kanzler!) Deshalb stimmt das nicht: Wer Kanzler Kurz will, muss ihn auch wählen. – Nein.

Auf der anderen Seite heißt es immer: Wer den Weg weitergehen will, muss Kurz wählen. – Genau das Gegenteil ist der Fall, das Gegenteil ist der Fall! Wenn irgend­jemand in dieser Republik die ÖVP und Kanzler Kurz wählt, dann eröffnet er die Möglichkeit, dass eben dieser Weg nicht mehr weitergeht, denn dann hat Kanzler Kurz die Möglichkeit, eine andere Koalition einzugehen. Und wenn wir die heutige Debatte hier betrachten und wenn wir auch die letzten zwei Jahre Revue passieren lassen, dann sehen wir, dass dieser erfolgreiche Kurs, der durch die FPÖ ermöglicht wurde, von der SPÖ und von den NEOS permanent und immer wieder kritisiert wurde. (Abg. Leichtfried: Aber zu Recht!) Das heißt, es gibt keine Schnittmenge für diesen erfolgreichen Kurs mit der SPÖ oder mit NEOS, die gibt es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, wenn irgendjemand allen Ernstes die ÖVP wählt, um diesen erfolgreichen Kurs fortzusetzen, dann eröffnet er in Wahrheit die Möglichkeit, dass Kurz nach links abbiegt und dass er eben keine Koalition mit jenen macht, mit denen er eine inhaltliche Schnittmenge hat. Versuchen Sie einmal, Gemeinsamkeiten mit der SPÖ heraus­zufinden! Versuchen Sie das einmal! Das ist genauso schwer wie Wasser aus einem Stein zu drücken. Da gibt es keine Gemeinsamkeiten. Das heißt, wenn Sie mit der SPÖ allen Ernstes eine Koalition machen wollen, dann heißt das Rückschritt, Still­stand, und all das, was wir in den letzten zwei Jahren gemacht haben, wird wieder zurückgenommen.

Mit den NEOS und den Grünen ist es ja noch schlimmer. (Abg. Meinl-Reisinger: Noch schlimmer!) Das heißt, wenn man es genau betrachtet, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich die, mit der FPÖ diesen Weg fortzuführen.

Wir biedern uns nicht an. (Abg. Leichtfried: Ah na! Was ist das sonst? Ich meine, viel mehr geht ja gar nicht! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Seien Sie mir nicht böse, hätte ich die Möglichkeit, mit einer anderen Partei als der ÖVP zu koalieren, ich wäre der Erste, der das tun würde! Ich kenne die ÖVP sehr, sehr gut, und ich weiß auch, wie die ÖVP ist. Es gibt aber gar keine Alternative. Wenn wir den freiheitlichen Weg umsetzen wollen, brauchen wir die ÖVP, weil sie einfach die einzige Partei in diesem Hohen Haus ist, die mit uns eine Schnittmenge hat, die unser freiheitliches Programm auch tatsächlich umsetzen will. Und das ist genau der Punkt.

Das heißt, wenn das wieder eine Zusammenarbeit wird, dann wird es eine Zweckehe, aber keine Liebesheirat, davon können Sie einmal ausgehen. Ich sage Ihnen aber eines: Wir als Freiheitliche würden diese Zweckehe mit Ihnen im Interesse Österreichs eingehen. Uns geht es nämlich nur um Österreich, uns ist die ÖVP wurscht (Ah-Rufe bei der ÖVP – Heiterkeit bei der SPÖ), davon können Sie ausgehen. Uns geht es um Österreich, und es gibt leider nur eine Partei, mit der man etwas in dieser freiheitlichen Richtung umsetzen kann; und das würden wir gerne tun.

Ich kann jedem Wähler, der allen Ernstes die ÖVP wählen will, nur eines sagen: Kanzler Kurz bleibt Kanzler, wird Kanzler, ist nicht zu verhindern. Eine Stimme mehr oder weniger macht da keinen Unterschied, Tausende Stimmen mehr oder weniger machen da keinen Unterschied. (Abg. Wöginger: Schon!) Will jemand den erfolg­reichen Weg weitergehen, im Gegensatz zu den Grünen und zu den anderen, die in Wahrheit genau das Gegenteil wollen, muss er FPÖ wählen (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller), denn dann kommt die ÖVP nicht an uns vorbei. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe jetzt am Schluss noch eine Befürchtung: Wenn die ÖVP durch ein gutes Wahlergebnis die Chance bekommt, mit den Grünen oder mit irgendjemandem sonst eine Koalition zu machen, dann werden sie das tun – zum Schaden Österreichs, aber zum Nutzen ihrer eigenen Funktionäre und der eigenen Posten, die sie sich dann in diesem schönen Land wieder schön aufteilen können, denn genau das ist es, was die schwarze ÖVP will. (Abg. Meinl-Reisinger: Zur Sache!) Deshalb kann ich nur eines sagen: Wenn jemand einen erfolgreichen Weg für Österreich will, kann er nur FPÖ wählen, alles andere ist ein Himmelfahrtskommando. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ab­ge­ordnete Hammerschmid. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Wöginger: Das war Zuckerbrot und Peitsche! – Abg. Leichtfried: War das der ÖVP-Geheimkandidat?)


13.28.09

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte jetzt die Wahlkampfbühne wieder mit einer Bühne tauschen, auf der wir den parlamentarischen Diskurs führen und wieder zurück zur Steuerreform kommen. Es geht heute auch darum, die Breite der Steuerreform zu diskutieren.

Die nächsten Minuten möchte ich nutzen, um die Aufmerksamkeit von Ihnen allen auf das Thema Klimaschutz und Klimakrise zurückzubringen, denn dieses Thema ist noch viel zu kurz gekommen. Es wurde von meinem Vorredner Christoph Matznetter auch ein Abänderungsantrag eingebracht, der zum Klimaschutz Stellung nimmt und Maß­nahmen vorschlägt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Biologin und weiß, was es heißt, wenn Gletscher schmelzen, wenn Pole schmelzen, wenn Methan aus Permafrostböden auftaut und aus den Meeresböden freigesetzt wird. (Abg. Rauch: Was heißt das? Was heißt das?) Ich weiß, dass Ökosysteme kippen können, und sie kippen unwiderruflich. Diese Entwicklung ist nicht rückgängig zu machen. Das heißt, es gilt, die Klima­problematik wirklich ernst zu nehmen. Es sollten uns die Sommer, wie wir ihn heuer auch hatten, und die Hurrikans wie der letzte, Dorian, auch mahnen und auffordern, mutig und sofort zu handeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Morgen ist ja wieder eine der großen Klimademonstrationen angesagt. Unsere jungen Menschen fordern die Aufmerksamkeit für dieses Thema massiv ein. Wir sollten ihnen zuhören und wir sollten endlich ins Handeln kommen. (Abg. Neubauer: Im Juli und August haben wir aber keine Demonstrationen gehabt!)

Zu dieser Steuerreform wurde mit dem Abänderungsantrag von unserer Seite die Änderung der Elektrizitätsabgabe eingebracht. Wir wissen alle, dass Verkehr ein wesentlicher Verursacher von CO2-Emissionen ist – vor allem der Verkehr, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Und wir wissen alle, dass, wenn Güter auf der Schiene transportiert werden, dies 21 Mal weniger CO2 pro Tonne verursacht als der Transport mit Lkws. Genau deshalb ist es uns Sozialdemokratinnen und Sozial­demokraten so wichtig, das Hauptaugenmerk beim Thema Klimakrise auch auf den öffentlichen Verkehr zu legen und diesen massiv auszubauen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es braucht mehr Strecken, es braucht mehr Bahnhöfe und es braucht vor allem moderne Verbindungen, moderne Technologien, modernste und schnellste Züge und es braucht ein Angebot für die Pendlerinnen und Pendler, damit sie auf die Schiene umsteigen können, damit sie überhaupt die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrs­mittel zu benützen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rauch: Nahverkehrsmilliarde!) Genau deshalb verstehe ich überhaupt nicht, warum die ÖVP – ich bin niederösterreichische Abgeordnete – das Schweinbarther Kreuz jetzt auflässt und die Züge durch 75 Die­selbusse ersetzen will. (Ruf bei der FPÖ: Das ist ja unerhört!) Das geht nicht, liebe Freundinnen und Freunde. Nehmen wir das Thema endlich ernst! (Beifall bei der SPÖ.)

Die ÖBB machen uns vor, wie es gehen kann, denn die ÖBB verwenden für ihre strombetriebenen Züge, die Bahnhöfe, die Büros, die Werkstätten und ihre Kräne 100 Prozent erneuerbare Energie und ein Drittel davon erzeugen sie in ihren eigenen Wasserkraftwerken und Solaranlagen. Genau das ist der Weg – und wir brauchen viel mehr davon. (Abg. Neubauer: Und Sie haben die Biogaskraftwerke abgelehnt!)

Es kann echt nicht sein, dass wir Flugkerosin nicht besteuern und saubere Energie, die die ÖBB im öffentlichen Bereich verwenden, schon. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb fordern wir, dass Strom aus erneuerbaren Energieträgern, soweit er für den öffent­lichen Eisenbahnverkehr oder den öffentlichen Nahverkehr verwendet wird, von der Elektrizitätsabgabe befreit werden muss. Das ist ein Gebot der Stunde. Die weg­fallenden Mehrkosten landen bei den Tickettarifen, also beim Pendler, bei der Pend­lerin; sie können es sich besser leisten. Die ÖBB können sich so auch mehr Inves­titionen leisten. Die Abgaben, die sie sich ersparen, sind Investitionen in weitere Bahn­verbindungen, weitere Zugverbindungen.

Also: Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist unser Hauptaugenmerk beim Thema Klimaschutz!

Aber eine Anmerkung kann ich mir an dieser Stelle auch nicht verkneifen: Diese Steuerreform ist wieder einmal eine vertane Chance, um auch eine Spenden­absetzbarkeit für das österreichische Bildungssystem und Österreichs Schulen ein­zuführen. Wir wissen, und das ist gut so, dass es für Wissenschaft, Forschung, auch für das Thema Tierschutz und -heime et cetera diese Spendenabsetzbarkeit gibt. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass es sie im Bildungsbereich nicht gibt. Ich werde nicht müde werden, dafür zu kämpfen, dass wir diese Spendenabsetzbarkeit auch noch bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Ottenschläger ist zu Wort ge­meldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.33.28

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann gleich auf die Aus­führungen meiner geschätzten Vorrednerin, Kollegin Hammerschmid, eingehen, weil wir bei diesem Tagesordnungspunkt unter anderem auch über das sogenannte Vor­belastungsgesetz reden. Das bedeutet, dass wir Finanzmittel für die nächsten zehn Jahre in der Höhe von über 10 Milliarden Euro, sprich mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr, freigeben, die genau dafür investiert werden sollen, dass der öffentliche Verkehr gesichert ist. Dafür tragen wir jetzt Sorge.

Die Republik Österreich ist da Vorreiter. Seit vielen Jahren investieren wir mit Steuer­mitteln – abgesehen von der Schweiz – so viel wie kein anderes Land in Europa in das System Bahn. Das muss man an der Stelle schon anmerken, wenn man davon spricht, dass das für die Ökologisierung des Verkehrs sicherlich der beste Weg ist. Das tun wir und das wollen wir auch weiterhin so tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Ergänzung noch dazu für die Zuseherinnen und Zuseher: Wir investieren nicht nur in den Verkehr auf der Schiene, sondern wir investieren auch in den Ausbau; weil (in Richtung SPÖ) Sie das kritisiert haben. Über 2 Milliarden Euro pro Jahr werden in die Ausbauprojekte der Infrastruktur investiert. Auch dazu stehen wir; man soll also nicht so tun, als würde hier nichts passieren. Auch da haben wir in Österreich eine Vorreiterrolle eingenommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe die Debatte jetzt verfolgt und möchte sagen, bis auf den Kollegen Lugar waren eigentlich alle der Meinung, ja, wir reden hier über Entlastung. Also so falsch können wir nicht liegen. Es wird entlastet, und das ist der richtige Weg.

Frau Kollegin Meinl-Reisinger spricht hier von der Steuerquote 2018 und stellt sie quasi so dar, dass da nichts passiert ist. – Das finde ich nicht ganz redlich, muss ich ganz ehrlich sagen. Wie Sie wissen, ist die damalige Bundesregierung Ende 2017, Anfang 2018 angetreten und hat dann mit den Reformen in Richtung Entlastung entsprechend begonnen. Also das Jahr 2018 für so eine Statistik herzunehmen, das ist wirklich nicht fair. Nehmen wir dann einmal 2019 als Grundlage, seither ist der Familienbonus in Geltung (Zwischenruf bei den NEOS), dann sieht man auch den Weg in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Steuerentlastung!

Der erste Schritt war für die Familien; der zweite Schritt ist jetzt für die BezieherInnen kleinerer Einkommen; und wir hoffen, wir bekommen von den Österreicherinnen und Österreichern auch den Auftrag, um auch die zweite und dritte Etappe dieser Steuerreform, die wir vorhaben, umsetzen zu können, damit auch alle anderen entlastet werden und wir den Weg in Richtung 40 Prozent Abgabenquote gehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.36.53

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Abgeordnete! Heute erleben wir anscheinend die wun­derbare Brotvermehrung bei den Pensionistinnen und Pensionisten, denn alles, was ich heute gehört habe, entspricht dem Wunderland für Pensionistinnen und Pen­sionisten.

Ich möchte bei der Steuerreform beginnen. Dazu ist vonseiten der Türkisen gesagt worden: 200 Euro werden die Pensionistinnen und Pensionisten im Zuge der Steuer­reform erhalten. Ich habe ein bisschen zu rechnen angefangen, denn so etwas mache ich gerne, und mich gefragt, was diese 200 Euro im Jahr für die Pensionistinnen und Pensionisten bedeuten. (Abg. Neubauer: Eine halbe Semmel!) – 54 Cent am Tag, eine halbe Semmel – du (in Richtung Abg. Neubauer) hast es gesagt –, oder sechs Tage Steuerreform für 1 Kilo Brot, damit sie ein bissel etwas zu essen haben. Das ist die wunderbare Steuerreform, die rausgekommen ist.

Das Nächste, meine Damen und Herren: die Pensionserhöhung, die so glorreich dar­gestellt wurde. – Ich sage, es gibt für mich nur drei Personen, die heute hier im Haus sind, die wirklich verantwortlich für diese Pensionserhöhung sind. Das sind für mich – weil er die Initiative ergriffen hat – der Präsident des Pensionistenverbandes Peter Kostelka, dann der Bundesobmann des Seniorenringes Werner Neubauer und die Präsidentin des Seniorenbundes Ingrid Korosec. Die drei waren es, die massiv Druck gemacht haben, dass diese Pensionserhöhung überhaupt zustande kommen kann, meine Damen und Herren, ihnen gebührt der Applaus hier herinnen, denn die haben sich für die Pensionistinnen und Pensionisten eingesetzt, damit wir das heute hier in diesem Haus beschließen können! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn man wirklich etwas für die Pensionistinnen und Pen­sionisten machen will, wenn man ihnen wirklich helfen will, dann, sage ich, gibt es schon etwas, nämlich den Entfall der Wartezeit auf die Pensionsanpassung. Wie schaut denn die Wartezeit auf die Pensionsanpassung jetzt aus, meine Damen und Herren? – Ich bringe ein Beispiel: Wenn man mit 1. Februar 2019 in Pension gegangen ist, beginnt am 1. Februar 2020 die Wartezeit und erst mit 1. Februar 2021 bekommt man die erste Pensionserhöhung. Das heißt, man hat 23 Monate Wartezeit, bis man überhaupt die erste Pensionserhöhung in Anspruch nehmen kann, meine Damen und Herren! Wir glauben, daran gehört etwas geändert, weshalb ich folgende Abände­rungsanträge einbringe.

Zunächst zu 688 der Beilagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 108h Abs. 1 letzter Satz entfällt.

*****

Einen weiteren Abänderungsantrag zu 687 der Beilagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

4a. § 50 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 46 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

*****

Meine Damen und Herren! Diese beiden Abänderungsanträge gewährleisten, dass die Pensionistinnen und Pensionisten, wenn sie in Pension gehen, von Anfang an und nicht erst nach 23 Monaten die Erhöhungen erhalten.

Aber, meine Damen und Herren, ich habe heute noch ein Anliegen. Ich habe hier schon oft Anträge zum Nachtschwerarbeitsgesetz und zum Sonderruhegeld, das das Nachtschwerarbeitsgesetz betrifft, eingebracht, nämlich dahin gehend, dass jene, die jahrzehntelang Nachtschwerarbeit leisten und für die die Betriebe extra 3,4 Prozent der Lohnsumme einzahlen müssen, nicht 13,8 Prozent Abschläge haben, wenn sie mit 57 Jahren in Pension gehen müssen. Das ist für mich eine Ungerechtigkeit, die nicht sein kann, denn wenn man sich das ausrechnet, erkennt man, dass sich die ihre Pen­sionen abschlagsfrei finanzieren. Ich bringe deshalb heute folgenden Abänderungs­an­trag zu 688 der Beilagen ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Keck, Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 wird wie nach Z 1 folgende Z 1c eingefügt:

1c. Nach § 261 Abs. 4 wird folgender Abs. 4 a eingefügt:

„(4a) Auf die Berechnung des Sonderruhegeldes gemäß Artikel 10 Nachtschwer­arbeitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung, ist eine Verminderung der Leistung nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Berechnung des Sonderruhegeldes nach § 6 APG.“

*****

Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, meine Damen und Herren, dann haben wir heute wirklich Gerechtigkeit für die Pensionistinnen und Pensionisten geschaffen, dann haben wir wirklich Gerechtigkeit für die nachtschwerarbeitenden Menschen geschaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.41

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­ater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 108h Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Begründung

Die Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung soll entfallen.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer

Kolleginnen und Kollegen

Zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebüh­ren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchs­abga­be­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­gesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzaus­gleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 22 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

a) Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

4a. § 50 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:

1. § 46 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

Begründung

Die Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung soll entfallen.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Keck, Dr. Dagmar Belakowitsch, Muchitsch, Stöger

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferver­sor­gungs­gesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­aterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1c eingefügt:

1c. Nach § 261 Abs. 4 wird folgender Abs. 4 a eingefügt:

„(4a) Auf die Berechnung des Sonderruhegeldes gemäß Artikel 10 Nachtschwer­arbeitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung, ist eine Verminderung der Leistung nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Berechnung des Sonderruhegeldes nach § 6 APG.“

Begründung

Für Personen, die nach Artikel VII des Nachtschwerarbeitsgesetzes Nachtarbeit in Ver­bindung mit Schwerarbeit leisten, ist vorgesehen, dass sie nach Erreichen bestimmter gesetzlichen Voraussetzungen mit 57 Jahren das Sonderruhegeld in Anspruch neh­men können.

Dafür müssen vom Dienstgeber zusätzlich für jeden Betroffenen 3,4% der Brutto­lohn­summe monatlich zum normalen Pensionsversicherungsbeitrag extra bezahlt werden. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage wird den Betroffenen trotz dieser zusätz­lichen Beiträge ein Abschlag in der Höhe von 4,2% pro Jahr, max. 13,8% auferlegt. Das Sonderruhegeld wird auf Basis der Invaliditätspension berechnet und diese Ab­schläge ziehen massive Pensionskürzungen für Arbeitnehmerinnen nach sich, die Jahrzehnte Nacht- und Schwerarbeit geleistet haben.

Der Nationalrat hat mit Entschließung 81/E XXVI.GP vom 2. Juli 2019 beschlossen, dass das Sonderruhegeld in Zukunft abschlagsfrei ausbezahlt werden soll. Mit dieser Regelung, soll das nun gesetzlich ermöglicht werden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Alle drei eingebrachten Anträge wurden ord­nungsgemäß eingebracht, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.41.29

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister auf der Regierungsbank! Ich denke, wenn man sich ungefähr 15 Jahre seines Lebens für die älteren Menschen in diesem Land eingesetzt hat und sich dann heute die Anträge durchsieht, die zur Beschlussfassung vorliegen, dann kann man mit ruhigem Gewissen sagen: Heute ist ein wirklich guter Tag für die älteren Menschen in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht um die Pensionsanpassung 2020, und ich darf mich bei Herrn Präsidenten Kostelka und bei Frau Kollegin Korosec, die im Seniorenrat maßgeblich beteiligt waren – mein Vorredner hat es schon erwähnt –, herzlich bedanken. In wochenlangen Diskussionen mit den politischen Parteien ist es letztendlich gelungen, ein Paket vorzulegen, das es ermöglicht hat, einen Pensionsgipfel einzuberufen, bei dem sich die politischen Parteien in diesem Haus – ÖVP, SPÖ und Freiheitliche Partei – auf ein Paket geeinigt haben, das sich in der Öffentlichkeit durchaus sehen lassen kann und das auch sozial gerecht ist, wie ich meine, das den älteren Menschen für ihre Leis­tungen, die sie erbracht haben, auch tatsächlich Rechnung trägt und darüber hinaus natürlich auch ein Altern in Würde ermöglicht.

Wenn immer gesagt wird – und heute wieder, hauptsächlich von den NEOS –, dass es heute hier hauptsächlich um Wahlzuckerl geht, dann verstehe ich das nicht ganz, denn um was geht es tatsächlich? – Wir erhöhen beziehungsweise passen heute den Aus­gleichszulagenrichtsatz an, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie hoch ist denn die Medianpension in Österreich, die hier heute so hochgelobt wurde, die alle Menschen, die in Pension sind, reich macht? Wissen Sie, wie hoch die Medianpension in Österreich derzeit ist? – Sie liegt bei 1 015 Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wenn da jemand davon ausgeht, dass diese Menschen reich sind, dann weiß ich nicht, auf welchem Planeten diese Menschen leben, die das behaupten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann deshalb auch nicht mehr hören, dass die Pensionen zu hoch sind, das Pensionsantrittsalter zu niedrig angesetzt ist und der Staatszuschuss unfinanzierbar ist, dass permanent Schreckensszenarien für die Zukunft an die Wand gemalt werden.

Wir haben beim Pensionsgipfel eine Erhöhung um 3,6 Prozent ab 1 111 Euro be­schlossen, und das wird dann auf 1,8 Prozent abgesenkt. Ich bin der Meinung, das ist sozial gerecht und auch sozial verträglich, auch für das Budget. Es ist darüber hinaus ein wirkliches Signal in Richtung Armutsbekämpfung in Österreich. Immerhin werden über 205 000 Pensionistinnen und Pensionisten von dieser Erhöhung profitieren. Es wird dadurch auch die Kaufkraft dieser Menschen enorm gesteigert.

Im Seniorenrat habe ich mich über diese Pensionsanpassung hinaus massiv dafür eingesetzt, dass auch die Abschaffung der zweijährigen Wartefrist für die erste Pen­sionserhöhung in das Programm aufgenommen wird. Wir haben uns kurz verständigt, und letztendlich hat es im Seniorenrat eine einstimmige Mehrheit für diese Forderung gegeben, die auch andere Parteien in der Vergangenheit bereits geäußert haben. Ich habe den ersten Antrag dazu im Jahre 2008 hier in diesem Haus eingebracht; man könnte sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Diese Ungerechtigkeit wird mit dem heutigen Beschluss endlich abgeschafft. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Doppelbauer (Abg. Doppelbauer: Ja?) – wenn ich auf Ihre Stellung­nahme im Budgetausschuss jetzt noch einmal replizieren darf –, Sie haben dort wortwörtlich gesagt, die Pensionisten bekommen mit 3,6 Prozent einfach zu viel. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, das hat sie nicht gesagt! Das ist so was von unredlich, was Sie da machen!) – Es gibt ein Protokoll, ich kann es Ihnen zeigen.

Und wissen Sie, was Sie noch gesagt haben, und auch das haben Sie wirklich ge­sagt? – Sie haben gesagt, die Mehrkosten für die Pensionen, die da ausgegeben wer­den, hätten wir besser für den Klimaschutz verwendet. Jetzt darf ich Ihnen wirklich eines sagen – und Sie bestätigen das heute wieder –: Diese Aussage werte ich als zutiefst menschenverachtend (Beifall bei der FPÖ), dieses permanente Gegeneinan­der-Ausspielen von Jung und Alt halte ich nicht mehr aus. Menschen mit dem Klima­schutz gegenzurechnen (Abg. Meinl-Reisinger: Da geht es um Menschen!), das ist überhaupt das Letzte, das hier in diesem Haus passieren kann (Abg. Meinl-Reisinger: Hallo! Es geht um Menschen!), das sage ich Ihnen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Sie sollten sich hierherstellen und sich bei allen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich für diese Äußerung und diese Entgleisung wirklich entschuldigen, diesen Rat würde ich Ihnen mitgeben. (Abg. Doppelbauer: Und wer entschuldigt sich bei den Jungen?) Ich kann nämlich eines wirklich nicht mehr hören: Ihre permanenten An­schul­digungen!

Die Senioren haben mit zwei Sparpaketen, 2008/2009 und 2012/2013, Solidarität mit den Menschen in Österreich gezeigt und auf eine Erhöhung verzichtet. Damals gab es eine Nullrunde. Der Bundeszuschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist von 2015 auf 2019 um 800 Millionen Euro gesunken; wir haben also ein Plus von 800 Millionen Euro erreicht. Zur Deckung kann ich Ihnen sagen, 90 Prozent der Pen­sionen werden durch die Versicherten selbst gedeckt. Die Zuschussausfallhaftung, derzeit 2,7 Prozent, wird auf 3,1 Prozent bis zum Jahr 2050 steigen; das sind 0,4 Pro­zent in über 30 Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und da machen Sie sich Gedanken, ob dieses Umlageverfahren dann überhaupt noch existieren kann?! Dafür sollten Sie sich schämen, das sage ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Gesamtpensionskosten sind im Rating Report der Europäischen Kommission 2018 ausgewiesen. Sie werden von derzeit 13,8 Prozent des BIP auf 14,3 Prozent – das sind 0,5 Prozent – bis zum Jahre 2070 steigen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der NEOS. Das ist im Verhältnis tatsächlich nichts und das wissen Sie als Bank­fachmann ganz genau. Sie behaupten hier wider besseres Wissen die Unwahrheit, das unterstelle ich Ihnen jetzt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Sie sind doch der größte Fan, Herr Kollege Loacker, vom sogenannten schwedischen Modell. Wissen Sie, dass in Schweden seit Monaten die Pensionistinnen und Pen­sionisten gegen dieses schwedische Modell auf die Straße gehen, demonstrieren? Wissen Sie das? Sie demonstrieren gegen das eigene schwedische Modell, die Rote-Hut-Demonstrationen! Jede Woche demonstrieren sie gegen die Ungerechtigkeiten dieses Systems. Es gibt dort eine Mindestpension von 850 Euro, Herr Loacker, und wenn man zeit seines Lebens das Geld nicht hat, in eine Pensionskasse einzuzahlen, weil man ohnehin mit dem, was man verdient, kaum mehr auskommt, dann kann man in der Pension auch nicht mehr bekommen. 70 Prozent der schwedischen Pen­sionis­ten könnten nicht mehr leben, hätten sie nicht einen Nebenerwerb, Herr Loacker – einen Nebenerwerb! (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Da können Sie reden, was Sie wollen, das sind die Fakten. Das ist so. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas: Im schwedischen Modell gibt es beispielsweise für den Dienstgeber keine Höchstbeitragsgrundlage. Erklären Sie das einmal Herrn Haselsteiner! Der wird Freude haben, wenn er das einmal von Ihnen hört, dass Sie sich dafür einsetzen! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wissen Sie, was es im schwedischen Modell noch gibt? – Dort wurden die Waisen- und die Witwenpension abgeschafft. Wir Freiheitliche sagen da ganz klar: Hände weg von den Witwen- und Waisenpensionen! Hände weg vom schwedischen Modell!

Ich gratuliere all jenen, die die heutigen Beschlüsse mittragen, und bedanke mich sehr herzlich. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hauser: Bravo!)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Neubauer, ich habe hier noch einen Antrag vorliegen.


Abgeordneter Werner Neubauer, BA (fortsetzend): Danke schön.

Aus formellen Gründen darf ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

„2. In § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall bei der FPÖ.)

13.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­aterpensionsgesetz und das Bundes-bahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

„2. In § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

Begründung

Redaktionelle Richtigstellung. Als zu ersetzender Ausgangsbetrag ist nicht der im ursprünglichen Gesetzestext enthaltene Betrag sondern der aktuell gültige, aufge­wertete Betrag zu verwenden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, was ist mit dem zweiten Antrag? (Abg. Neubauer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Der wird von jemand anderem eingebracht!) – Der wird von jemand anderem eingebracht. Gut. (Abg. Heinisch-Hosek: Der ist ja nicht mehr am Wort!)

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.51.37

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Rede betrifft die sogenannte steuerliche Behandlung von Essen in Betrieben, im Volks­mund besser bekannt unter Essensgutscheine.

Es gibt zurzeit zwei Möglichkeiten: Essensgutscheine pro Tag pro Arbeitnehmer ent­weder in firmeneigenen Kantinen oder in einem unmittelbar nahe gelegenen Wirtshaus einzulösen, mit dem es einen Vertrag gibt, dass dort diese Gutscheine angenommen werden. Zurzeit liegt der steuerfreie Betrag pro Tag bei 4,40 Euro. Diesen Betrag wollen wir auf 8 Euro erhöhen. Mein Kollege Matznetter hat den Antrag bereits einge­bracht.

Die zweite Möglichkeit ist, einen Gutschein zu bekommen, den man nicht gleich einlösen muss, und zwar für all jene Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die Außendienst haben, die sich anderweitig, auch in einem beliebigen Supermarkt, ver­sorgen können. Dieser Betrag beträgt pro Tag 1,10 Euro und wir möchten ihn auf 2 Euro – steuerfrei für den Dienstnehmer – erhöhen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Beträge, 4,40 Euro und 1,10 Euro, wurden seit 2005 nicht erhöht. Es ist daher mehr als an der Zeit, dass man jetzt den Dienst­nehmern entgegenkommt und diese Erhöhung vornimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist aber auch im Sinne der Dienstgeber und – nicht zu vergessen – der Regional­wirtschaft. Dieser Betrag geht eins zu eins in die Betriebe, die unmittelbar in der Nähe ansässig sind; ob das jetzt Wirtshäuser sind oder die Kantine. Und wenn Sie schon nicht an die Dienstnehmer denken möchten, dann denken Sie wenigstens wie die Wirtschaftskammer, die schon seit Jahren fordert, dass dieser Betrag erhöht wird, weil das eben der regionalen Wirtschaft sehr zugutekommt.

In diesem Sinne: Heute ist ein guter Tag, draußen scheint die Sonne – unterstützen Sie bitte diesen Antrag! (Beifall bei der SPÖ sowie Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

13.54


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.54.44

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Minister! Hohes Haus! Wir debattieren heute hier mit dieser Steuerentlastung eine Entlastung der Bevölkerung. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Familien­sprecher der ÖVP hier aber doch noch einmal eine der wichtigsten Entlastungen der Regierung Kurz in Erinnerung rufe: Das war der Familienbonus, der 950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern eine Entlastung von über 1,5 Milliarden gebracht hat. Eine wirklich wichtige Entlastung!

Auch wenn Kollegin Meinl-Reisinger jetzt nicht im Saal ist: Natürlich hat diese Ent­lastung noch keine Auswirkung auf die Abgabenquote, auf die Steuerquote. Wenn sie dann eingepreist oder – besser gesagt – ausgepreist ist, dann wird auch die Steuer- und Abgabenquote durch diesen Familienbonus entsprechend sinken. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sprechen also von 700 Millionen Euro Entlastung im Zuge dieser Steuerreform, und der Herr Minister hat es bereits richtig gesagt: Diese 700 Millionen Euro sind im Budgetpfad, den wir gemeinsam beschlossen haben, eingepreist, und damit ist diese Entlastung auch unter keinen Umständen als Wahlzuckerl zu bezeichnen, sondern eine ganz wichtige Entlastung der österreichischen Bevölkerung.

50 Millionen Euro davon sind für die bäuerlichen Familien vorgesehen. Wie wichtig das ist, haben wir gerade auch in den letzten Tagen und Wochen gesehen, in denen uns vor Augen geführt wurde, wie schlimm sich die Dürrekatastrophe im vergangenen Jahr auf die Bauern ausgewirkt hat. Da war ein erster Schritt, dass die Regierung Kurz mit unserer Ministerin Elli Köstinger ein Soforthilfepaket, ein Dürrepaket beschlossen hat, das den Bauern fürs Erste gut geholfen hat, aber jetzt ist in dieser Steuerreform ein zweiter wichtiger Schritt zur Entlastung der bäuerlichen Familien vorgesehen und auch notwendig.

Es sind drei Maßnahmen, die ich besonders erwähnen möchte: Das ist zum einen die Senkung des KV-Beitragssatzes um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent – eine wich­tige Entlastung der bäuerlichen Betriebe. Als Zweites ist das auch eine Entlastung der bäuerlichen Pensionisten, auch eine Verwaltungsvereinfachung ist da vorgesehen, also verwaltungstechnische Erleichterungen.

Da die Zeit sehr kurz bemessen ist, möchte ich nur noch einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Herbert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen. – Frau Präsidentin, ich glaube, dieser Antrag liegt vor, ich brauche ihn nur in den Grundzügen zu erläutern. Es geht hier um technische Änderungen ...


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag ist nicht verteilt worden. Sie müssen ihn verlesen.


Abgeordneter Norbert Sieber (fortsetzend): Okay. Das ist viel. Gut, dann lese ich ihn vor. Also:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen

zum Antrag der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elek­tri­zitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­ge­setz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (984/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (687 d.B.) – TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Z 1a wie folgt:

„1a. In § 3 Abs. 1 wird nach der Z 35 folgende Z 36 angefügt:

„36. satzungsgemäße Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privatstiftung an ihre Begünstigten, soweit sie nicht über jene Leistungen hinausgehen, die die jeweilige Betriebskrankenkasse nach ihrer Satzung am 31.12.2018 vorgesehen hat,“ – (Abg. Krainer – ein Schriftstück zeigend –: Der ist verteilt worden!) „ent­sprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und technischen Wissenschaften, nicht jedoch Rehabilitations- oder Krankengeld.““

2. In Artikel 22 lautet ...


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Ich darf Sie jetzt unterbrechen. Wir haben die Meldung nicht gehabt, dass der Antrag verteilt wurde, aber wir haben gerade gehört, er ist verteilt worden. Er war ganz toll vorgebracht und ist besonders gut eingebracht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Abgeordneter Norbert Sieber (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich bedanke mich sehr herzlich für diese Erleichterung und möchte abschließend sagen: Mit dieser Steuer­reform bleibt den Menschen natürlich mehr Netto vom Brutto. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steu­ergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabga­ben­vergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkohol­steuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförde­rungs­beitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuer­reformgesetz 2020 – StRefG 2020) (984/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (687 d.B.) – TOP 2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Z 1a wie folgt:

„1a. In § 3 Abs. 1 wird nach der Z 35 folgende Z 36 angefügt:

„36. satzungsgemäße Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privat­stiftung an ihre Begünstigten, soweit sie nicht über jene Leistungen hinausgehen, die die jeweilige Betriebskrankenkasse nach ihrer Satzung am 31.12.2018 vorgesehen hat, entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und technischen Wissen­schaften, nicht jedoch Rehabilitations- oder Krankengeld.““

2. In Artikel 22 lautet Z 6b wie folgt:

„6b. In § 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

2a. In Artikel 22 wird in der Novellierungsanordnung zu Z7 der Ausdruck „sowie“ durch den Ausdruck „und“ ersetzt.

3. In Artikel 22 Z 7 wird in § 376 nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. Der Richtsatz nach § 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I  Nr. xx/2019 ist abweichend von § 150 Abs. 2 in Verbindung mit § 51 für das Kalenderjahr 2020 nicht zu vervielfachen.“

4. In Artikel 23 lautet Z 4b wie folgt:

„4b. In § 141 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

5. In Artikel 23 Z 5 wird in § 369 nach Z 2 folgende Z 3 angefügt:

„3. Der Richtsatz nach § 141 Abs. 1 lit. a sublit. aa in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I  Nr. xx/2019 ist abweichend von § 141 Abs. 2 in Verbindung mit § 47 für das Kalenderjahr 2020 nicht zu vervielfachen.“

5a. In Artikel 23 Z5 wird in § 370 Abs. 4 der Ausdruck „a0bweichend“ durch den Aus­druck „abweichend“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1:

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die gegenständliche Steuerbefreiung näher konkretisiert werden. Unter Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur die tatsächlich angebotenen Leistungen sondern alle Leistungen ausge­nommen Rehabilitations- oder Krankengeld zu verstehen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können.

Zu Z 2, 3, 4 und 5:

Redaktionelle Richtigstellung. Als zu ersetzender Ausgangsbetrag ist nicht der im ur­sprünglichen Gesetzestext enthaltene Betrag sondern der aktuell gültige, aufgewertete Betrag zu verwenden. Weiters wird wie bei solchen Regelungen üblich (vgl. § 634 Abs. 9 ASVG) klargestellt, dass der neue Betrag von 1 472,00 € zum 1. Jänner 2020 keiner Aufwertung unterliegt.

Zu Z 2a und 5a:

Dient der Berichtigung von Druckfehlern des dem Ausschussbericht 687 d.B. ange­schlossenen Gesetzestextes.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben großteils verlesene, vorzüglich einge­brachte und verteilte Antrag steht mit in Verhandlung.

Wir kommen nun zum nächsten Redner, und das ist Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.00.25

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße die Gäste von der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung, die heute hier bei uns sind. Ich habe sie vorher schon getroffen, und da haben mir einige gesagt, wie schwierig es ist, einen Arbeits­platz zu finden. Es ist schwierig, eine Lehrstelle zu bekommen. Ich sage das deshalb, weil Abgeordnete Himmelbauer heute hier gemeint hat, dass wir einen Fachar­bei­terinnenmangel, Facharbeitermangel haben. Man bräuchte also nur die Jugendlichen zur Absolvierung einer Lehre einzuladen und wir hätten in der Zukunft Facharbeiter. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schwarz-Blau oder Schwarz-Türkis hat sich vorgenommen (Abg. Scherak: Schwarz-Türkis geht nicht!), den Sozialstaat in seinen Wurzeln zu bekämpfen. (Abg. Wurm: Kollege Stöger!) Und heute ist ein guter Tag, weil es Elemente gibt, durch die man den Sozialstaat wieder stärken will, weil es darum geht, dass Menschen die Freiheit haben, nämlich dann, wenn es starke kollektive Sicherungssysteme gibt.

Ich freue mich, dass auch die FPÖ heute ein paar Beiträge dazu liefert (Abg. Wurm: Ein paar!), dass die Menschen in der Pension besser abgesichert werden. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich hat eine Petition eingereicht, in der es darum geht, die Pensionen in der Verfassung zu verankern und auch das umlage­finan­zierte Pensionssystem zu unterstützen. Das halte ich für ganz besonders wichtig.

Zweitens: Wir schützen den Sozialstaat, wenn es heute darum geht, dass Sozialpläne, die in den Betrieben ausgehandelt werden, steuerlich begünstigt werden; die Bemes­sungsgrundlage wird von 20 000 Euro auf 40 000 Euro ausgeweitet. Das halte ich für einen ganz besonderen, wichtigen Punkt.

Drittens: Wir haben im Rahmen dieser Debatte auch das Vorbelastungsgesetz im Zu­sammenhang mit den Verkehrsverträgen, mit den Verkehrsverbünden zu beschließen. Ich bedanke mich dafür, dass es eine große Bereitschaft gibt, das zu unterstützen.

Warum sage ich das? – Wir vergrößern die Freiheit der Menschen, wenn es gelingt, öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stellen. Und wenn wir öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen, dann leisten wir auch einen ganz besonderen Beitrag zum Klimaschutz. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe mir angesehen, wie man Freiheit verhindern kann: Man kann die Menschen einsperren oder man kann den Menschen auch die Verkehrsmittel nehmen. – Das ist also ein wichtiger Beitrag zu Freiheit.

Zum Schluss kommend möchte ich noch Folgendes sagen, und das ist mir wichtig: Ich begrüße die Betriebsräte Gritz und Bacun, die davon betroffen sind, dass die alte Regierung die Betriebskrankenkassen zerschlagen will, so wie sie die Gebietskran­kenkassen zerschlagen will. (Abg. Amesbauer: Hört jetzt einmal auf damit!) Das ist ein System, Abgeordneter Leichtfried hat es ausgeführt, das seit 100 Jahren gut funk­tioniert, kein Geld des Staates verlangt hat, und daher bitte ich die Abgeordneten Amesbauer, Kühberger, Schmidhofer und Zanger mitzustimmen, sodass dieser Abän­de­rungsantrag, den ich einbringe, angenommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bringe also den Abänderungsantrag der Abgeordneten Stöger, Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses 688 der Beila­gen ein. Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen, dass die Betriebskran­kenkassen aufrechterhalten werden. Sie haben den Menschen viel gebracht und der Staat musste keine Beiträge dazu leisten.

*****

Ich glaube, der Antrag ist ausgeteilt, ich brauche ihn nicht vorzulesen. Ich ersuche um Ihre Zustimmung! (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Leichtfried.)

14.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stöger, Muchitsch, Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­ver­sor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­theaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 wird wie folgt geändert:

a. Z 1 lautet:

1. § 5a samt Überschrift lautet:

„Betriebskrankenkassen

§ 5a. (1) Die Betriebskrankenkassen sind der sachlich zuständige Kranken­versiche­rungsträger für die Versicherten jener Betriebe, für die Betriebskrankenkassen errichtet worden sind. Sie besitzen Rechtspersönlichkeit. Anspruchsberechtigte können (freie) Dienstnehmer/innen, Lehrlinge, aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedene (freie) Dienst­nehmer/innen, Lehrlinge und deren Angehörige sein.

(2) Für Betriebskrankenkassen gelten folgende Sondervorschriften:

1.Der Betriebsunternehmer ist verpflichtet, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung der Kasse erforderlichen Kosten zu bestreiten und die hiezu erforderlichen Arbeitskräfte unter eigener Verantwortlichkeit beizustellen.

2.Reichen die Bestände der Betriebskrankenkasse nicht aus, um die laufenden Aus­gaben der Krankenkasse zu decken, so hat der Betriebsunternehmer die erforderlichen Vorschüsse zu leisten.

3.Reichen die Beitragseinnahmen selbst unter Heranziehung der Rücklagen zur Deckung der gesetzlichen Mindestleistungen nicht aus, so hat der Betriebsunternehmer die zur Deckung erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

4.Ergibt bei Auflösung der Betriebskrankenkasse die Schlussbilanz einen Fehlbetrag, so hat diesen der Betriebsunternehmer zu decken.

5.Unbeschadet der Z 1 kann die Betriebskrankenkasse Sachkosten zur ordnungs­gemäßen Verwaltung aus der ordentlichen Gebarung bestreiten, wenn die liquiden Mittel am Ende eines Geschäftsjahres zur Deckung von mindestens drei Monats­aufwendungen ausreichen; die so verwendeten Mittel dürfen pro Kalenderjahr nicht mehr als 3 vT der Beitragseinnahmen eines Geschäftsjahres betragen. Als liquide Mittel gelten die Barbestände zuzüglich der Einlagen bei Geldinstituten und der Bilanzwert der Wertpapiere abzüglich der noch nicht abgeführten, für fremde Rech­nung eingehobenen Beiträge sowie der am Ende des Geschäftsjahres buchmäßig fälligen unberichtigten Versicherungsleistungen und sonstigen Verbindlichkeiten.

3) Die innere Organisation der Betriebskrankenkassen richtet sich nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes BGBl I 100/2018.

(4) Die Bestimmungen, die sich auf den gesetzlichen Krankenversicherungsträger beziehen, sind auf die Betriebskrankenkassen sinngemäß anzuwenden.“

b. Z 2 lautet:

2. § 5b samt Überschrift lautet:

„Antrag auf Auflösung einer Betriebskrankenkasse

§ 5b. (1) Ein Antrag zur Auflösung einer bestehenden Betriebskrankenkasse ist durch den Betriebsunternehmer nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs. 1 Ziff. 5 ArbVG zu stellen. Die Auflösung hat durch Verordnung der Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu erfolgen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist Aufsichtsbehörde der Betriebskrankenkassen.

(2) Die innere Gestaltung der Betriebskrankenkassen richtet sich nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes BGBl I 100/2018.

(3) Die Bestimmungen, die sich auf den gesetzlichen Krankenversicherungsträger beziehen, sind auf die Betriebskrankenkassen sinngemäß anzuwenden.“

c. Z 3 lautet:

3. § 26 Abs. 1 lautet:

„(1) Zur Durchführung der Krankenversicherung ist die Österreichische Gesundheits­kasse, mit Ausnahme für den Bereich der Betriebskrankenkassen (§ 5a), sachlich zu­ständig.“

d. § 152 samt Überschrift lautet:

„Gleichstellung der Betriebskrankenkassen als Vertragspartner/innen

§ 152. (1) Betriebskrankenkassen nehmen am allgemeinen Versorgungssystem durch Krankenanstalten und am Verrechnungssystem der Landesgesundheitsfonds (§ 27b KAKuG) und des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds teil. Sie haben alle diesbezüglichen Verpflichtungen, insbesondere Beitragsleistungen, zu erfüllen und die zu Grunde liegenden Daten zur Verfügung stellen. Der Dachverband wird ermächtigt, die dafür notwendigen Verträge im Auftrag der betrieblichen Gesundheitseinrichtung abzuschließen.

(2) Die abgeschlossenen Gesamtverträge sowie die darauf beruhenden Einzelverträge, weitere Rahmen- und sonstigen Verträge samt Zusatzvereinbarungen der Österreichi­schen Gesundheitskasse sind auch für die Betriebskrankenkassen wirksam, wobei die Bestimmungen des Sechsten Teiles zur Anwendung kommen.“

e. Die bisherigen Ziffern 1 bis 3 erhalten die Bezeichnung 4 bis 6.

f. Folgende Z 7 wird eingefügt:

7. § 718 Abs. 8 bis 10 lauten:

„(8) Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 aufgelöst.

(8a) Im Falle der Auflösung einer Betriebskrankenkasse können zum Zweck der Auf­rechterhaltung des für die Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen der jeweiligen Betriebskrankenkasse zum Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Leis­tungsniveaus jeweils eine Privatstiftung zur Förderung der Gesundheit ihrer Be­schäftigten einrichten. Dieser Stiftung ist von der jeweiligen Betriebskrankenkasse ein Anteil ihres im Jahresabschluss ausgewiesenen Reinvermögens zu widmen. Näheres ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon­sumentenschutz nach Anhörung der Betriebsunternehmer und des Betriebsrates zu regeln.

(8b) Das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen einschließlich der eigenen Einrichtung und die Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe, abzüglich des in Abs. 9 genannten Betrages, gehen entsprechend dem Versichertenstand zum Stichtag 31. Dezember 2019 auf die Krankenfür­sorge­anstalt der Bediensteten der Stadt Wien und die Versicherungsanstalt öffentlich Be­diensteter, Eisenbahnen und Bergbau über. Die eigene Einrichtung der Betriebs­kran­kenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe als solche geht mit 1. Jänner 2020 auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau über. Die Abwicklung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe obliegt ausschließ­lich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, wobei die Kosten dieser Abwicklung im Rahmen der Vermögensaufteilung zu berücksichtigen sind. Die Vermögensverteilung ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz festzulegen.

(9) Die Betriebsunternehmer des in Abs. 8 genannten Betriebes können zum Zweck der Aufrechterhaltung des für die Versicherten und deren anspruchsberechtigten Ange­hörigen der jeweiligen Betriebskrankenkasse zum Zeitpunkt der Auflösung bestehen­den Leistungsniveaus jeweils eine Privatstiftung zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten einrichten. Dieser Stiftung ist von der jeweiligen Betriebskrankenkasse ein Anteil ihres im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Reinvermögens zu widmen. Näheres ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nach Anhörung der Betriebsunternehmer und des Betriebs­rates zu regeln, wobei die Höhe des zu widmenden Anteils des Reinvermögens in Abhängigkeit von der Summe der bisher vom Betriebsunternehmer getragenen Verwaltungskosten und dem Alter der Anspruchsberechtigten festzusetzen ist.

(10) Bezüglich des im Abs. 8 verfügten Vermögensüberganges auf die Versiche­rungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau wird Folgendes fest­gelegt:

1. Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019 der Betriebskrankenkasse ist von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu erstellen. Alle Schriften, Bücher und Akten der Betriebskrankenkassen sind mit 1. Jänner 2020 der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu über­geben.

2. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau hat

            a)         zur Nachweisung der Übernahme des Vermögens der mit 31. Dezember 2019 aufgelösten Betriebskrankenkassen dieses (Aktiva/Passiva) in geeigneten Auf­zeichnungen gesondert zu erfassen; abweichende Zuordnungen von Aktiva und Pas­siva in der Vermögensrechnung sind näher zu begründen;

            b)         in ihrer Schlussbilanz zum 31. Dezember 2020 in der Einzelnach­wei­sung zu den Posten allgemeine Rücklage, Leistungssicherungsrücklage und Unter­stützungsfonds die übernommenen Vermögensteile jeweils gesondert als „Vermögens­übertragung“ anzugeben;

            c)         in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2020 jedenfalls über das über­nommene Vermögen (Aktiva/Passiva) sowie über den zum 1. Jänner 2020 übernom­menen Versichertenstand näher zu berichten;

            d)         die Aufbewahrungsfristen nach § 58 der Weisungen für die Rechnungs­legung und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger und des Hauptver­ban­des (Rechnungsvorschriften – RV) hinsichtlich aller übernommenen Bücher, Aufzeich­nungen und sonstigen Unterlagen zu beachten.

(10a) Die Dienstverhältnisse von Bediensteten, die am 31. Dezember 2019 bei einer der im Abs. 8 genannten und mit 1. Jänner 2020 aufzulösenden Betriebskrankenkasse beschäftigt sind, gehen, sofern diese Bediensteten im Betrieb, für den die Betriebs­krankenkasse errichtet war, nicht mehr weiter beschäftigt werden können, oder in der betrieblichen Gesundheitseinrichtung nicht beschäftigt werden können, auf die Ver­siche­rungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau über.“

g. Die bisherige Z 4 erhält die Bezeichnung 8.

Begründung

Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bedeuten für die meisten Betriebs­kran­kenkassen das AUS, denn ausschließlich der Arbeitgeber kann entscheiden, ob eine BKK aufgelöst und in die ÖGK überführt wird.

Die versicherten ArbeitnehmerInnen können nur zusehen und haben keinerlei Entscheidungseinfluss, obwohl sie auch einen großen Beitrag zum Bestehen dieser BKK leisten und sich enorm mit „Ihrer“ Versicherung identifizieren.

Alleine im voestalpine-Konzern bestehen 3 Betriebskrankenkassen, die allesamt in der Steiermark angesiedelt sind:

•           Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme mit ca. 13.000 Anspruchs­be­rechtigten

•           Betriebskrankenkasse Kapfenberg mit ca. 9.900 Anspruchsberechtigten

•           Betriebskrankenkasse Zeltweg mit ca. 4.000 Anspruchsberechtigten

Eine weitere Betriebskrankenkasse besteht in Niederösterreich:

•           Betriebskrankenkasse Mondi mit ca. 2.500 Anspruchsberechtigten

Die Betriebskrankenkassen stehen finanziell gut da und kosten den Steuerzahler nichts. Noch nie wurde eine Förderung der öffentlichen Hand in Anspruch genommen. Die kleinen, überschaubaren, dezentralisierten SV-Einheiten werden den Anforde­run­gen der Versicherten geradezu optimal gerecht. Dazu kommt, dass der gesamte Ver­waltungsaufwand unmittelbar vom jeweiligen Unternehmen getragen wird und somit nicht den Versicherten belastet.

Durch diesen Antrag wird sichergestellt, dass eine Änderung der Rechtsform oder die Übertragung der Betriebskrankenkassen in die ÖGK immer nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmervertreterInnen der betroffenen Kasse erfolgen kann und dass die bisherige Bestimmung, wonach die Untätigkeit des Arbeitgebers automatisch zu einer Überführung der Betriebskrankenkasse in die ÖGK erfolgt, beseitigt wird.

*****


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Abgeordneter. Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten schriftlich verteilt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Sie sind am Wort.


14.05.20

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundes­regierung! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Herr Kollege Stöger, Ex-Sozial­minister, ich darf heute schon noch einiges klarstellen. Zuerst zum Start: Wir haben gemeinsam mit der ÖVP die letzten eineinhalb Jahre extrem viel im Sozialbereich und für die Menschen weitergebracht, und das sollte man auch einmal klarstellen.

Auch das Steuerpaket, das wir heute beschließen, bietet wieder sehr viele soziale Ver­besserungen für ganz Österreich und für viele Österreicher. Und das verdient einmal zwischendurch einen Applaus (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP)  auch von der ÖVP!

Was wir heute aber auch beschließen werden  wir werden dem zustimmen  und was, glaube ich, ausschließlich uns, der Freiheitlichen Partei, zu verdanken ist – Sie von der Sozialdemokratie haben das in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Regie­rungsverantwortung nicht zustande gebracht; das sind ganz entscheidende Dinge –: Wir werden die Abschläge für Nacht- und Schwerarbeiter abschaffen. Das haben Sie, liebe Sozialdemokratie, über Jahre und Jahrzehnte nicht zustande gebracht! (Abg. Vogl: Das war unser Antrag!)

Wir werden heute zustimmen, weil wir es auch schon gefordert haben: 45 Jahre sind genug! 45 Jahre Arbeit müssen für die Regelpension ohne Abschläge genügen. Auch das haben Sie, liebe Sozialdemokratie, in Jahrzehnten nicht zustande gebracht. (Abg. Vogl: ... abgeschafft! – Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das haben Sie in Jahrzehnten nicht zustande gebracht! Es freut mich, dass Sie jetzt am Abend fleißig werden, aber die Arbeiter und Angestellten in Österreich wissen sehr wohl, wem sie diese Ent­wicklungen zu verdanken haben: den Freiheitlichen (Abg. Krainer: Ja, Ihnen!) und sonst niemandem! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden heute auch über eine langjährige Forderung von uns Freiheitlichen ab­stimmen – das haben, glaube ich, Kollegin Belakowitsch, Kollege Neubauer schon vor vielen Jahren eingebracht –: die gesetzliche Absicherung des 13. und 14. Gehalts. Auch das ist eine Geschichte, deren Beschlussfassung Sie über Jahre und Jahrzehnte verabsäumt haben. Sie konnten das den Österreichern nicht garantieren  wir werden es heute garantieren!

Das ist wichtig, weil der 13. und der 14. Monatslohn im Kollektivvertrag geregelt sind, und Kollektivverträge werden, wie Sie selbst wissen, auch verändert. Man kann sie verändern, sie sind keine gesetzliche Garantie. Es gibt, nur nebenbei erwähnt, auch einige Branchen, die keinen Kollektivvertrag haben und keinen 13. und 14. Gehalt garantiert haben.

Grundsätzlich noch einmal: Der 13. und der 14. Gehalt haben in Österreich wirklich Tradition, sind ganz, ganz wichtig. Viele Menschen brauchen den 13. und den 14. Ge­halt, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, brauchen sie aber auch, um teilweise Verbindlichkeiten oder Schulden abzudecken, und brauchen sie auch – und das ist ja damals auch die Idee hinter der Erfindung gewesen –, um zumindest ein- oder zweimal im Jahr einen verdienten Urlaub finanzieren zu können.

Das wollen wir den österreichischen Arbeitnehmern heute garantieren, und das ist ausschließlich der FPÖ, den Freiheitlichen zu verdanken – und sonst niemandem! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Spezialthema, zu dem ich in den letzten Jahren selbst schon einige Male ge­sprochen habe und bei dem ich schon auch die ÖVP, aber auch die Sozialdemokratie und die Grünen, die ja nicht mehr im Parlament sind, aber wahrscheinlich wieder­kom­men werden, ansprechen muss: Wir haben damals versucht, die Sonderpensionen, die sogenannten Luxuspensionen abzuschaffen, und wir sind hier im Plenum leider Gottes gescheitert – an einer gemeinsamen Ablehnung von ÖVP, SPÖ und Grünen.

Ich erinnere mich noch sehr gut an die Kollegin Schwentner von den Grünen, die dann auch noch versucht hat – das ist nämlich eine Materie, für die man eine Zweidrittel­mehrheit brauchen würde –, das ihren Wählern zu erklären. Sie haben dann Gott sei Dank 2017 die Rechnung präsentiert bekommen, auch die Grünen. Ich bin schon gespannt, wie Sie das jetzt den Wählern erklären wollen, wenn es um die Abschaffung der Luxuspensionen geht. Es gibt in Österreich laut Professor Marin rund 40 000 Pen­si­onisten, die eine Luxuspension beziehen, die also monatliche Pensionen von 10 000 Euro und mehr haben.

Einige Luxuspensionisten sitzen ja auch hier im Haus, federführend Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Wohnbaugenossenschaften, Stadt Wien, Land Tirol – Beamte; da könnte man einige aufzählen. Das war und ist bis heute eine Erbpacht der alten, schwarzen ÖVP und der alten, roten SPÖ. Es freut mich daher doppelt, dass die SPÖ hier heute offensichtlich mitgeht und zumindest bereit ist, diese Luxuspensionen end­lich abzuschaffen, denn Kollege Neubauer hat es erklärt – bei einer Durchschnitts­pension von knapp über 1 000 Euro im Monat und 1,4 Millionen Mindestpensionisten mit unter 1 000 Euro Pension im Monat kann man den Österreichern nicht 40 000 Luxus­pensionisten zumuten, die 10 000 Euro und mehr verdienen. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch da noch einmal: Wem hat Österreich das zu verdanken? Natürlich der FPÖ, den Freiheitlichen, ganz klar, und deshalb werden auch sehr, sehr viele Öster­reiche­rinnen und Österreicher, Arbeitnehmer am 29. September bei der FPÖ ihr Kreuz machen.

Abschließend darf ich folgenden Antrag einbringen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Sonderpensionsprivilegien“.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit im staatlichen und halbstaatlichen Bereich bestehende Sonderpensions­privilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbe­zahlten Beiträgen stehen, zuzuleiten.

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sonderpensionsprivilegien

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 7.) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Sonderpen­sionsprivilegien (974/A(E))

Nach wie vor bestehende Sonderpensionsprivilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbezahlten Beiträgen stehen, sollen im staat­lichen und halbstaatlichen Bereich abgeschafft werden. Ein sozialer und gesell­schaft­licher Mehrwert für den Großteil der Bevölkerung und insbesondere der älteren Generation besteht nicht. Vor diesem Hintergrund sollen alle betroffenen Bundes­ministerien die in ihre Zuständigkeit fallenden Materiengesetze hinsichtlich des Abbaus von Sonderpensionsprivilegien einer Überprüfung unterziehen.

Diesbezüglich wurde in einem Ministerratsvortrag vom 18. April 2018 im Zusam­menhang mit Regelungen betreffend der Mindestpensionshöhe auf eine Durchforstung von bestehenden Pensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich ange­kündigt.

Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung ehestmöglich einen ent­sprechen­den Bericht über derzeit bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich erstellen und dem Nationalrat zuleiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit im staatlichen und halbstaatlichen Bereich bestehende Sonderpen­sions­privilegien, also Pensionszahlungen, die nicht in angemessener Relation zu einbe­zahlten Beiträgen stehen, zuzuleiten.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Vogl. – Bitte.


14.12.21

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir verhandeln hier eine Unzahl an Themen mit sehr vielen Fragestellungen und Aufgabenstellungen. Ich möchte auf drei Punkte eingehen.

Der erste Punkt: Wir haben einen Abänderungsantrag zur Versicherungssteuer ein­ge­bracht. Es wird in Zukunft – und ich als Konsumentenschutzsprecher glaube, das ist auch sehr, sehr wichtig – der Unterjährigkeitszuschlag bei den Kfz-Versicherungen fallen. Das ist etwas, was wir wirklich begrüßen, weil gerade davon die Menschen mit kleinen Einkommen profitieren, jene, die nicht in der Lage sind, die ganze Ver­sicherungssumme auf einmal zu bezahlen, und dann auch noch dafür bestraft werden, dass sie Monat für Monat ihre Kfz-Versicherung bezahlen.

Unser Vorschlag ist, dass dies nicht nur für Neuwagen gelten sollte, sondern dass diese Regelung auch schon für all diejenigen gelten sollte, die jetzt schon ein Auto haben. Wir wissen, dass es gerade für einkommensschwache Personen nicht so einfach ist, jederzeit ein neues Auto anzumelden, das heißt, viele von ihnen müssten sehr lange darauf warten, von dieser Verbesserung zu profitieren. Darum glauben wir, dass es richtig und an der Zeit ist, diesen Unterjährigkeitszuschlag abzuschaffen.

Der zweite Punkt ist – und es freut mich, dass wir hier jetzt eine Einigung unter fast allen Parteien zusammenbringen –, dass damals, auch im freien Spiel der Kräfte, der Pflegeregress abgeschafft wurde. Das war eine Maßnahme, die sehr, sehr wichtig und richtig war, weil es die Wahlfreiheit braucht: die Wahlfreiheit, ob man zu Hause gepflegt und betreut werden möchte oder ob man in eine stationäre Einrichtung gehen möchte.

Diese Wahlfreiheit haben wir erreicht, und wir haben gesehen, dass sehr viele die Möglichkeit in Anspruch genommen haben, in stationäre Pflege und Betreuung zu gehen. Bezüglich der Kosten, die ursprünglich veranschlagt waren, von denen wir von Anfang an wussten, dass die Bedeckung mit 100 Millionen Euro nicht ausreichen würde, sind die Länder und Gemeinden in der Luft gehangen.

Es liegt jetzt ein Entschließungsantrag vor, der dafür sorgt, dass zumindest für heuer und nächstes Jahr den Ländern und Gemeinden 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Darauf sind wir stolz und darauf freuen wir uns.

Wenn jetzt hier der Vorschlag kommt, dass pflegende Angehörige einen Bonus be­kommen sollen, wenn sie zu Hause pflegen und betreuen, dann ist es natürlich schwierig zu sagen: Nein, wir sind dagegen, dass Menschen Geld bekommen. Die Frage ist nur, ob das der richtige Anreiz für das ist, was wir möchten, nämlich Wahl­freiheit zu schaffen, wo man gepflegt und betreut werden möchte, und vor allem auch Wahlfreiheit für die pflegenden Angehörigen zu schaffen, denn im Wahlkampf ist das schon immer ein Thema. Die Menschen, die zu Hause pflegen und betreuen, sagen: Was wir brauchen, ist Unterstützung, nämlich in Sachleistung. – Sie brauchen in der Beratungsleistung Unterstützung, sie brauchen Unterstützung dort, wo es um Pflege geht. Sie brauchen weniger das Geld, sie brauchen Leute, die ihnen zuhören, die sie bei den wichtigen Fragen des Alltags unterstützen.

Es ist eine riesige Herausforderung. Meistens sind es Frauen, die diese Aufgabe über­nehmen, und diese Frauen brauchen von uns, glaube ich, mehr als nur 1 500 Euro. Sie brauchen echte Unterstützung, um diese schwierige Aufgabe zu meistern, und auch die Möglichkeit, zu sagen: Ich pflege selbst!, oder: Wir können uns das leisten, dass jemand anderer die Pflege übernimmt.

Ein weiterer Punkt, der uns natürlich auch beschäftigt, ist das Thema Pensionen.

Wir haben in Österreich eines der besten Pensionssysteme überhaupt, und deshalb darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen zu 688 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a. In Artikel 1 lautet Z 1 wie folgt:

1. Im vierten Teil, Abschnitt I wird nach § 221 folgender Paragraf 221a samt Überschrift eingefügt:

„Prinzipien der Pensionsversicherung

§ 221a. (Verfassungsbestimmung) Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Versicherten, welche die Voraussetzungen nach diesem oder einem anderen Bundes­gesetz erfüllen, eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Dies wird gewährleistet durch:

1. eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risikosolidarität),

2. finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich

3. einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zu­schüs­se (Bundesmittel).“

b. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Bezeichnungen Z 2 bis 5.

*****

Was heißt das? Wir wollen, dass nicht die Schuldenbremse in den Verfassungsrang kommt, wir wollen, dass unser vorbildliches Pensionssystem in den Verfassungsrang kommt, denn dort gehört es hin, das sichert uns ab.

Ein Aspekt noch zu den Ausführungen des Kollegen Wurm: Wenn du behauptest, wir haben nie etwas gegen die Abschläge getan, dann stimmt das nicht, denn diese Abschläge sind von Schwarz-Blau erst eingeführt worden. Danke. (Beifall und Bravo­ruf bei der SPÖ.)

14.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wimmer, Muchitsch, Stöger

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesthe­ater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a. In Artikel 1 lautet Z 1 wie folgt:

1. Im vierten Teil, Abschnitt I wird nach § 221 folgender Paragraf 221a samt Überschrift eingefügt:

„Prinzipien der Pensionsversicherung

§ 221a. (Verfassungsbestimmung) Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Versicherten, welche die Voraussetzungen nach diesem oder einem anderen Bundes­gesetz erfüllen, eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Dies wird gewährleistet durch:

1.         eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risiko­soli­da­rität),

2.         finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich

3.         einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zuschüsse (Bundesmittel).“

b. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Bezeichnungen Z 2 bis 5.

Begründung

Das gesetzliche Pensionssystem sollte in Verfassungsrang gehoben werden, um damit das Vertrauen der Betroffenen jeder Generation in dieses System zu stärken.

Ziel ist die Aufrechterhaltung des Lebensstandards nach Ende der Erwerbstätigkeit bzw. eine existenzielle Absicherung im Alter.

Eine verfassungsmäßige „Garantie“, Österreichs bewährtes System beizubehalten, stärkt nicht nur die einzelnen Versicherten, sondern auch das gesetzliche Pensions­system sowie die Stabilität der österreichischen Wirtschaft.

Der bewährte „Generationenvertrag“ im Umlageverfahren soll abgesichert werden. Die Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Erwerbstätigen werden direkt an die Pen­sionsbezieherInnen ausbezahlt, was sowohl deren Kaufkraft als auch die gesamte Wirtschaft stärkt und in Krisenzeiten stabilisierend wirkt.

Die Bundeszuschüsse, welche das österreichische System der Ausgleichszulagen sowie der Teilversicherungen (hauptsächlich) finanzieren, müssen zur Vermeidung von Altersarmut garantiert sein.

Das österreichische Pensionssystem ist – vor allem im internationalen Vergleich – als zukunftsfit zu bewerten. Langfristprognosen zufolge werden die staatlichen Zuschüsse etwa gleich bleiben. Bis 2070 prognostiziert die EU-Kommission – inkl. der Ausgaben für die Pensionen der BeamtenInnen – einen kleinen Anstieg um 0,5 Prozentpunkte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Aging Report 2018).

Eine Schwächung durch z.B. eine verstärkte Förderung privater Altersvorsorge im hochriskanten Kapitaldeckungsverfahren soll verhindert werden bzw. soll diese Bestimmung im Verfassungsrang einen einfachgesetzlichen Eingriff erschweren.

Risikosolidarität bedeutet in diesem Zusammenhang, die finanziellen Folgerisiken, denen alle in einem ihnen unbekannten Ausmaß ausgesetzt sind, solidarisch zu teilen, sodass alle gleichermaßen Hilfe im Schadensfall in Anspruch nehmen können, während die finanzielle Belastung aufgrund des Risikoausgleichs deutlich geringer ausfällt, als wenn jeder für sich allein Vorsorgen müsste und dabei auch für den worst case gewappnet sein wollte.

Einkommenssolidarität basiert auf der Überzeugung, dass die standardsichernde Vorsorge für das Alter (einschließlich des Risikos der vorzeitigen Invalidität und des Todes des Erhalters) eine ethisch besonderes, für den Zusammenhalt einer Gesell­schaft unerlässliches Anliegen ist, das es rechtfertigt, dass für ihre Finanzierung die Beiträge nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden, während die Leistung nicht versicherungsmathematisch anhand der Beitragsleistung berechnet wird. Die Leistung entspricht vielmehr jenem Bedarf, der einerseits gemessen an den langfristig während des Erwerbslebens erzielten beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten zur Aufrechterhaltung des wesentlichen, auf diese Weise erzielten Lebensstandards einerseits (Begrenzung nach oben) und zur Verhinderung von Altersarmut andererseits (Schutz nach unten) erforderlich ist.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte.


14.16.59

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Unter diesen neun Punkten, die wir hier gemeinsam debattieren, ist auch der Punkt Pflegeregress, Pflegefinanzierung. Mein Vorredner war der Erste, der das Thema jetzt hier auch angesprochen hat, und ich möchte meinen Redebeitrag dazu nutzen, um eben zu diesem Thema ein paar Anmerkungen zu machen.

Wir haben 2017 – auch im Zuge der Vorbereitung zur Nationalratswahl – eben diesen Pflegeregress gemeinsam abgeschafft, einzig die NEOS haben dem damals nicht zugestimmt. Daraufhin wurde die Regelung in den Verfassungsrang erhoben, dass 100 Millionen Euro als Entschädigung an die Gemeinden, Sozialhilfeverbände und Länder ausbezahlt werden, und es hat sich sehr schnell gezeigt, dass diese Summe nicht reichen wird.

Daraufhin haben wir im Herbst des vorigen Jahres beschlossen, die Entschädigungs­summe auf 340 Millionen Euro zu erhöhen, verbunden mit dem Auftrag, in den Län­dern, in den Gemeinden zu erheben, wie hoch der tatsächliche Einnahmenentfall durch die Abschaffung des Pflegeregresses in den Gemeinden und in den Ländern ist.

Diese Erhebungen sind nun abgeschlossen, und die Summe beläuft sich, wenn ich jetzt richtig informiert bin, auf etwas unter 300 Millionen Euro. So kommt jetzt dieser neue Beschluss zustande. Wir beschließen heute mit einem Sondergesetz, mit einem Zweckzuschussgesetz, dass wir für die nächsten zwei Jahre 300 Millionen Euro pro Jahr an die Länder und Gemeinden refundieren.

Dieses Gesetz zeigt aber auch auf, dass es dringend notwendig ist, in der Pflegefrage ein gesamtheitliches Konzept zu haben. Deswegen schlagen wir als Volkspartei auch vor, die Finanzierung neu aufzustellen und dazu auch eine Pflegeversicherung als fünfte Säule im Bereich der Sozialversicherung einzuführen. Das ist unser Vorschlag – auch für die nächste Regierung und für die nächste Gesetzgebungsperiode. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Gesetz, das wir heute beschließen, nämlich diese Refundierungen an die Ge­meinden, zeigt auch, dass die stationäre Pflege natürlich ein sehr kostspieliger Teil der Pflege ist; umso wichtiger ist es – und auch das ist Teil unserer Vorschläge für die Organisation der Pflege, unseres Pflegekonzepts –, dass wir möglichst versuchen, die Pflege zu Hause, die Pflege daheim in den eigenen vier Wänden so gut es geht zu stärken und zu unterstützen. Wir schlagen deswegen auch diesen Pflegebonus, diesen Pflege-daheim-Bonus für die pflegenden Angehörigen, vor (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), denn wir wissen alle ganz genau, die Ausgaben pro Pflegeplatz, die die öffentliche Hand am Ende des Tages abdecken muss, belaufen sich auf zwischen 10 000 bis 20 000 Euro – oft auch mehr – pro Jahr und Pflegeplatz.

Wenn es uns aber gelingt, möglichst viele Menschen, die zu Hause gepflegt werden wollen, dort zu halten, werden wir uns natürlich auch aus finanzieller Sicht für den Gesamtstaat ganz, ganz viel ersparen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Der Fokus der Volkspartei liegt daher darauf, die pflegenden Angehörigen massiv zu stärken, nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch, zum Beispiel auch mit der Ein­führung oder mit der Verstärkung von Tagesbetreuungseinrichtungen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Plessl.)

Daher, meine Damen und Herren, wird die Pflege auf jeden Fall ein ganz großer Teil der politischen Diskussion der nächsten Jahre hier in diesem Haus sein müssen. (Abg. Plessl: ... Urlaubsgeld bezahlt ...!)

Ich bringe zum Schluss folgenden Antrag zum Thema Mittelbereitstellung aufgrund des Verbots des Pflegeregresses ein, damit er auch zur Debatte steht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Ing. Markus Vogl, Kolle­ginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses (689 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:

§ 1. (1) Der Bund stellt als Ersatz der Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, den Ländern für die Jahre 2019 und 2020 einen Fixbetrag aus dem Pfle­gefonds von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf sind jene Beträge, die gemäß § 330b ASVG zur Auszahlung gelangen, anzurechnen.

(2) Die Aufteilung des auszuzahlenden Betrages auf die Länder erfolgt auf Basis des Ergebnisses der Endabrechnung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über einen Zweck­zuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Einrichtungen, BGBl. I Nr. 85/2018, für das Referenzjahr 2018.

*****

Ich bitte um breite Unterstützung für diesen Abänderungsantrag, den ich somit ein­gebracht habe. (Beifall bei der ÖVP.)

14.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Vogl,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses (689 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:

§ 1. (1) Der Bund stellt als Ersatz der Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, den Ländern für die Jahre 2019 und 2020 einen Fixbetrag aus dem Pflege­fonds von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf sind jene Beträge, die gemäß § 330b ASVG zur Auszahlung gelangen, anzurechnen.

 (2) Die Aufteilung des auszuzahlenden Betrages auf die Länder erfolgt auf Basis des Ergebnisses der Endabrechnung gemäß § 4 des Bundesgesetzes über einen Zweck­zuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Einrichtungen, BGBl. I Nr. 85/2018, für das Referenzjahr 2018.

Begründung

Zu § 1:

§ 1 Abs. 1 sieht vor, dass durch den Bund als Ersatz für die Auswirkungen des Verbots des Pflegeregresses nach § 330a ASVG für die Jahre 2019 und 2020 ein Fixbetrag von jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Der jeweilige Betrag beruht auf den Ergebnissen der von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) für das Jahr 2018 durchgeführten Endabrechnung. Diese Mittel werden durch eine Er­höhung der Dotierung des Pflegefonds aus Ertragsanteilen – in diesem Fall nur zu Lasten derjenigen des Bundes – finanziert. Von dieser Summe sollen die den Ländern gemäß § 330b ASVG gebühren-den Mittel zum Abzug gebracht werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Birgit Sandler. – Bitte.


14.21.58

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Persönliche Assistenz ist für Menschen mit schwerer Behin­derung bereits einheitlich für die Arbeitswelt geregelt, aber im Freizeitbereich und in den Schulen schaut das anders aus. Daher unterstützen wir natürlich – weil wir ja selbst diesen Antrag auch schon eingebracht haben – den Antrag von Daniela Holzin­ger, dass es endlich bundesweit einheitliche Regelungen auch in diesen Bereichen geben soll. Menschen mit Behinderung haben das Recht, an allen gesellschaftlichen Bereichen des Lebens teilzunehmen. Dafür brauchen sie manchmal eben etwas mehr Unterstützung, und wir sind in der Pflicht, so denke ich, sie ihnen zu geben.

Zu den Anträgen von Kollegin Holzinger: Dem ersten Antrag, den sie gestellt hat – jenem mit der Erhöhung der Freibetragsgrenzen –, werden wir nicht zustimmen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass in unserem Abänderungsantrag, den Christoph Matznetter vorgelesen hat, die Freibeträge etwas höher sind. Ich fordere die Kollegin auf, da mitzustimmen.

Beim zweiten Antrag zur Abschaffung beziehungsweise Rückvergütung der NoVA hätten wir natürlich lieber eine Befreiung von der NoVA bei Behindertenfahrzeugen. Damit den Menschen aber relativ rasch geholfen werden kann, werden wir auch da mitstimmen.

Herr Minister, als ehemalige Finanzerin glaube ich schon, dass Ihnen als Finanzer bei diesen Ausgaben natürlich das Herz etwas schneller schlägt, aber ganz ehrlich: Immer wenn es um Menschen mit Behinderung geht, wenn es zum Beispiel um die Unter­stützung der PflegerInnen geht, die unsere Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, die ja jetzt wieder aktuell ist, wenn es um Kinder und Frauen geht, dann geht es ums Sparen und ums Geld. Bei anderen Dingen nehmen wir das nicht so wichtig. Und ganz ehrlich: Das habe ich wirklich satt! Wir können bei anderen Dingen sparen, aber nicht mehr bei jenen Menschen, denen es sowieso nicht gut geht und die unsere Unterstützung dringend brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe noch eine redaktionelle Änderung und bringe daher noch einen Abänderungs­antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen zu 687 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Z 5 wird wie folgt geändert:

In § 369 Z 1 wird die Wortfolge „in der Fassung der Z1“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Z1a“ ersetzt.

*****

Danke und Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

14.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sandler

Kolleginnen und Kollegen

Zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gas­abgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsab­ga­be­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­gesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzaus­gleichs­gesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Z 5 wird wie folgt geändert:

In § 369 Z 1 wird die Wortfolge „in der Fassung der Z1“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Z1a“ ersetzt.

Begründung

Redaktionelle Änderung.

*****


Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte.


14.24.56

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Bundesminister! Einmal eine ganz prinzipielle Anmerkung zu dem, was der Herr Finanzminister gestern gemacht hat: Er hat sich nämlich hingestellt und eine Warnung ausgesprochen, dass es jetzt zu teuer werden könnte, vor allem die Pen­sionen und das Pflegegeld würden das Budget über Gebühr belasten.

Herr Bundesminister, da muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Das ist schon ein bisschen entsetzlich, dass immer nur dann geschrien wird, wenn es darum geht, den Menschen etwas zu geben. Immer dann, wenn im Sozialbereich Geld verteilt wird be­ziehungsweise wenn es wie in dem Fall eine Pensionserhöhung gibt, die ein bisschen über der normalen Pensionserhöhung liegt, wird gleich aufgeschrien: Ist denn das überhaupt alles leistbar? – Und das finde ich eigentlich beschämend für ein Land wie Österreich. Wir geben in diesem Land so viel Geld aus. Ich glaube, auch die Pen­sionisten haben ein Recht, daran partizipieren zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, die Sie in Ihrem Redebeitrag auch angesprochen haben, ist – ganz ehrlich – etwas, was jahrelang überfällig war. Trotz der ab 1.1.2020 stattfindenden jährlichen Valorisierung haben wir eine Finanzierungs­lücke von 35 Prozent. Das heißt, der Werteverlust des Pflegegeldes seit Einführung beträgt 35 Prozent. Also ganz ehrlich: Man sollte auch einmal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen und sagen: Ja, das sind wesentliche Ausgaben!, zumal ja gerade Mindestpensionisten sofort alles in den Konsum stecken, das heißt, das kommt ja eh sofort wieder zurück in das Staatssäckel.

Womit ich mich auch noch befassen möchte – wir haben es heute schon mehrmals gehört und auch meine Vorrednerin hat darüber gesprochen –, sind die Menschen mit Behinderungen und vor allem die NoVA. Wir wissen, dass die Refundierung der NoVA leider abgeschafft wurde; das ist natürlich eine enorme Belastung, vor allem für Menschen mit Behinderung, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Wir wissen, gerade bei Menschen mit Behinderungen betragen die Arbeitslosenquoten 50 Prozent und mehr. Genau in diesem Bereich jetzt auch noch Erschwerungen einzubauen, halte ich für den falschen Weg.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „not­wendige Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch Novellierung des Normverbrauchsabgabengesetzes, Valorisierung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Verordnung für außergewöhnliche Belastungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des Normverbrauchsabgabengesetzes dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

Nach § 3 Z 4 NoVAG wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung nachzuweisen.“

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden eben­falls ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des § 35 Einkommen­steuergesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die fol­gende Inhalte umfasst:

§ 35 EStG Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95%           1.198“

§ 2 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:

„§ 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei

- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 98 Euro

- Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 72 Euro

- Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 59 Euro

pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen.“

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, eine Adaptierung der Verord­nung über außergewöhnliche Belastungen mit folgendem Inhalt noch vor dem 1. November 2019 zu erlassen:

§ 3 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:

„§ 3. (1) Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benüt­zen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 219 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung ist durch eine Bescheinigung gemäß § 29b der Straßen­ver­kehrsordnung 1960 oder einen Bescheid über die Befreiung von der Kraftfahrzeug­steuer gemäß § 2 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 des Versiche­rungssteuergesetzes 1953 nachzuweisen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte – das hat auch mein Kollege Wurm schon angesprochen –, ist die Tatsache, dass es in Österreich einen 13. und 14. Ge­halt gibt, der den Österreichern sehr lieb ist. Diese 13. und 14. Sonderzahlung wird über die KVs geregelt. Wir wissen aber, dass in Österreich 2 Prozent der Arbeitnehmer über keinen solchen KV verfügen, für sie liegt es dann wohl im Ermessensspielraum beziehungsweise in der Vertragsgestaltung.

Wir wollen, dass auch diese Menschen in den Genuss des 13. und 14. Monatsgehalts kommen, und ich stelle daher einen Abänderungsantrag:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen

betreffend „gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens, eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, mit dem

- Sonderzahlungen im Ausmaß eines zusätzlichen 13. und 14. vollen Monatsgehaltes, für all jene Bereiche, in denen solche nicht oder nicht mehr in einem Kollektivvertrag verankert sind, sichergestellt werden

- eine Umgehung der Sonderzahlungen dadurch verhindert wird, dass wenn nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, jedenfalls gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt gebührt

- die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Abs. 1 und 2 EStG sowie der Entfall der Entrichtung des Wohn­bauförderungsbeitrags und der Arbeiterkammerumlage von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesichert wird,

- und ein weitgehender Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Auszahlung von Sonderzahlungen (wie etwa quartals­weise Auszahlung und Ähnliches) erhalten bleibt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, und ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Petra Wagner, Dr. Christian Ragger, Peter Wurm, Werner Neubauer

betreffend notwendige Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch No­vellierung des Normverbrauchsabgabengesetzes, Valorisierung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Verordnung für außergewöhnliche Belas­tungen

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 2.) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungs­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundes­finanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­ge­setz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial-versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Refundierung Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen

Die Streichung der Refundierung der NOVA für Menschen mit Behinderungen hat zu einer massiven finanziellen Mehrbelastung geführt, die teilweise die Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen verunmöglicht hat, vor allem im ländlichen Bereich und für Niedrigverdiener. Es führt sogar dazu, dass mobilitätsbehinderte Menschen, welche die öffentlichen Verkehrsmitteln nicht benützen können, sich bereits große Sor­gen machen müssen ob und wie sie in Zukunft ihren Arbeitsplatz (meist mit niedrigem Gehalt) erreichen können. Zusammengefasst ist ein PKW für einen mobilitäts­be­hin­derten Menschen mit Sicherheit kein Luxusgegenstand, sondern eine existenz­erhal­tende Notwendigkeit und somit bitte nicht mit einer Luxussteuer wie die NOVA zu be­lasten!

Valorisierung der Freibeträge in § 35 Einkommenssteuergesetz

Da die Freibeträge seit 1988 nicht valorisiert wurden, haben sie 65% ihres Wertes eingebüßt. Daher sind die Freibeträge entsprechend dem Wertverlust anzuheben, was wir in den im Gesetzesvorschlag angeführten Beträgen berechnet und berücksichtigt haben.

Valorisierung der Beträge in der Verordnung außergewöhnliche Belastung

Da es seit Einführung der Verordnung einen Wertverlust von ca. 40% gab, haben wir auch in diesen Beträgen den Wertverlust hinzugerechnet. Die bereits stattgefundene Erhöhung des KFZ-Betrags von 25% aus dem Jahr 2010 wurde von uns bereits mit­berücksichtigt.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des Normverbrauchsabgabengesetzes dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte um­fasst:

Nach § 3 Z 4 NoVAG wird folgende Z 5 eingefügt:

„5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird.

Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundes­behindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung nachzuweisen.“

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden eben­falls ersucht, eine Regierungsvorlage für eine Adaptierung des § 35 Einkommen­steuer­gesetz dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

§ 35 EStG Abs 3 lautet:

„(3) Es wird jährlich gewährt

bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von         ein Freibetrag von Euro

25% bis 34% ............................................................            124

35% bis 44% ............................................................            164

45% bis 54% ............................................................            401

55% bis 64% ............................................................            486

65% bis 74% ............................................................            599

75% bis 84% ............................................................            718

85% bis 94% ............................................................            837

ab 95%           1.198“

§ 2 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:

„§ 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei

-           Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids                   98 Euro

-           Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit                                     72 Euro

-           Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit            59 Euro

pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen.“

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, eine Adaptierung der Verord­nung über außergewöhnliche Belastungen mit folgendem Inhalt noch vor dem 1. November 2019 zu erlassen:

§ 3 Abs 1 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen lautet:

„§ 3. (1) Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benüt­zen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 219 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung ist durch eine Bescheinigung gemäß § 29b der Straßen­verkehrsordnung 1960 oder einen Bescheid über die Befreiung von der Kraftfahr­zeugsteuer gemäß § 2 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1952, gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992 oder gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 des Ver­sicherungssteuergesetzes 1953 nachzuweisen.“

*****

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Josef Muchitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top  8.)         Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts (975/A(E))

Urlaubs- und Weihnachtsgeld für unselbständig Beschäftigte ist eine der besonderen Errungenschaften der Gewerkschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Es gibt fast keinen Kollektivvertrag, in dem diese Sonderzahlungen nicht abgesichert sind. Eine IFES-Umfrage aus dem Jahr 2014 zeigte, die Wichtigkeit dieser Sonderzahlungen für die Beschäftigten in Österreich. 36 Prozent benötigten diese für tägliche Ausgaben. 2008 waren es „nur“ 32 Prozent.

Ebenfalls 36 Prozent gaben an, die Gelder für die Altersvorsorge oder für spätere Anschaffungen zu benötigen, 18 Prozent decken damit Schulden und Kontoüber­zie­hungen ab. Verwendungszweck Nummer 1 blieb aber der Urlaub.

Entsprechend wichtig ist es, dass diese Errungenschaft gesetzlich abgesichert ist. Es muss jedoch auch sichergestellt sein, dass durch ein Gesetz keine Lücken entstehen. Es darf nicht möglich sein, dass durch ein Gesetz das laufende Entgelt gekürzt werden kann oder dass die Sonderzahlungen ihre steuerliche Begünstigung verlieren. Aktuell wird das Jahressechstel mit nur 6 Prozent Lohnsteuer und einem Freibetrag von 620 Euro steuerlich bevorteilt. Überdies werden von den Sonderzahlungen kein Wohn­bauförderungsbeitrag sowie keine Arbeiterkammerumlage eingehoben.

Für circa 2 % der unselbständig Beschäftigten findet kein Kollektivvertrag Anwendung und es obliegt den Arbeitsvertragsparteien, ob sie überhaupt Sonderzahlungen verein­baren, wobei hierbei § 1152 ABGB heranzuziehen ist. Dementsprechend ist es für diese Gruppe von Beschäftigten wichtig, hierfür eine Regelung zu finden, dass keine Umgehungsmöglichkeit besteht, sodass einfach die zwölf Monatsgehälter auf 14 Monatsgehälter aufgeteilt werden und den Beschäftigten dadurch die Sonderzahlungen vorenthalten werden.

Laut bereits erwähnter IFES-Umfrage wollen 94 Prozent wollen so wie bisher die Auszahlung vor dem Sommer und zu Weihnachten. Eine anteilsmäßige monatliche Auszahlung wird von der Mehrheit abgelehnt. In anderen Branchen ist jedoch auch eine quartalsweise Auszahlung üblich. Da es hier sehr unterschiedliche Bedürfnisse und Usancen gibt muss ein entsprechender Spielraum für die Kollektivverträge sicher­gestellt werden. Denn die Beschäftigten selbst und ihre Kollektivvertragsver­handlerIn­nen aus den Gewerkschaften wissen am besten was sie brauchen.

Die gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts muss deshalb umgehend legistisch umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens, eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, mit dem

•           Sonderzahlungen im Ausmaß eines zusätzlichen 13. und 14. vollen Monats­gehaltes, für all jene Bereiche, in denen solche nicht oder nicht mehr in einem Kollektiv­vertrag verankert sind, sichergestellt werden

•           eine Umgehung der Sonderzahlungen dadurch verhindert wird, dass wenn nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, jedenfalls gemäß § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt gebührt

•           die steuerliche Begünstigung des Jahressechstels zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Abs. 1 und 2 EStG sowie der Entfall der Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags und der Arbeiterkammerumlage von Urlaubs- und Weih­nachtsgeld gesichert wird,

•           und ein weitgehender Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner hin­sichtlich der Rahmenbedingungen der Auszahlung von Sonderzahlungen (wie etwa quartalsweise Auszahlung und Ähnliches) erhalten bleibt.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag und der gesamtändernde Abän­de­rungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht, beide stehen mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.


14.32.37

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Als ersten Punkt möchte ich auf den Erhalt der Umsatz­steuerbefreiung bei den Betriebsübergaben in den pauschalierten land- und forstwirt­schaftlichen Betrieben eingehen.

Das ist notwendig, damit der notwendige Spielraum für die jungen Betriebsführerinnen und Betriebsführer gegeben ist, dass innovative und nachhaltige Ideen und auch dementsprechende Investitionen in die Zukunft der Betriebe getätigt werden können.

Bei der Betriebsführerstruktur sind unsere Betriebsführerinnen und Betriebsführer in der Land- und Forstwirtschaft Europameister, was das Alter betrifft. 22 Prozent der Betriebsführerinnen und Betriebsführer sind unter 40 Jahre alt, und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Zum Zweiten möchte ich ganz kurz auf das heute beschlossene Paket der Steuer­reform eingehen: Entlastung Österreich. Da geht es um insgesamt 700 Millionen Euro für die gesamte Bevölkerung in Österreich. Damit schaffen wir eine Abgabenquoten­senkung, damit schaffen wir aber vor allem mehr Netto vom Brutto. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zu Beginn der Legislaturperiode wurde ja bereits mit der Entlastung der niedrigen Einkommen gestartet. Begonnen hat das mit der Beitragssenkung der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge, weitergegangen ist es mit dem Familienbonus Plus, der ja mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten ist und 1 500 Euro pro Kind und Jahr bringt, und der dritte Teil ist eben jener der Entlastung Österreich, durch den Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer bis zu 300 Euro pro Jahr mehr haben und Pensionistinnen und Pensionisten bis zu 200 Euro pro Jahr mehr haben, und bei dem aber auch Selbstständige und Land- und Forstwirte nicht vergessen werden.

Da möchte ich darauf hinweisen, dass insgesamt 130 500 land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe betroffen sind. Vorher wurde schon angesprochen, dass diese ganz besonders profitieren. – Nein, das ist nicht so! Ich gebe euch ein Beispiel: Einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von 15 000 Euro bleiben im Jahr 270 Euro mehr. Es ist eine gute Entscheidung, dass wir das so umsetzen, davon profitieren alle in Österreich.

Wir wollen diesen erfolgreichen Weg auch nach der Wahl fortsetzen. Sie, meine Damen und Herren, geben uns die Chance, wenn Sie uns bei der Wahl Ihre Stimme geben, um auch für die Zukunft ein nachhaltiges Budget und vor allem einen verant­wortungsvollen Umgang mit dem Steuergeld im Sinne der Generationengerechtigkeit sicherstellen zu können. Uns geht es vor allem um die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

14.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte.


14.35.53

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Da viele verschiedene Anträge unter einem Punkt debattiert werden, möchte ich mich auf den Entschließungsantrag von Kollegin Holzinger-Vogtenhuber zur Aufwertung der persönlichen Assistenz beziehen.

Ich möchte mit Ihnen heute eine Art Gedankenreise machen, damit auch Sie ver­stehen, was es bedeutet, persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen, und was es eben auch bedeuten kann, wenn man als Mensch mit Behinderung keine Möglichkeit hat, persönliche Assistenz zu bekommen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Behinderung! Vielleicht sitzen Sie im Rollstuhl, vielleicht haben Sie eine halbseitige Lähmung aufgrund eines Schlaganfalls. Sie brauchen in der Früh Hilfe beim Anziehen, bei der Dusche, auch bei der Essens­zubereitung. All diese Tätigkeiten übernehmen im Moment Familienmitglieder, ent­weder Ihre Eltern oder vielleicht sogar Ihr Partner oder Ihre Geschwister. Ihre Eltern und Ihr Partner müssen aber arbeiten gehen, wie jeder andere, sie sind tagsüber nicht da. Das heißt, morgens hilft Ihnen Ihre Mutter aus dem Bett und den ganzen Tag über sitzen Sie dann zu Hause und warten, bis wieder Menschen kommen, die Sie unter­stützen können. Sie werden immer unglücklicher, unzufriedener mit Ihrem Leben. Sie wissen nicht, ob Ihr Leben überhaupt noch lebenswert ist und Sie bekommen immer mehr Depressionen. Sie haben die persönliche Assistenz mittlerweile schon beantragt, aber warten immerhin schon ein Jahr darauf, um eben die Zusage zu bekommen, weil die Warteliste so lang ist und so viele Menschen mit Behinderung sich persönliche Assistenz wünschen.

Nun machen wir einen Sprung in die Zukunft, vielleicht drei Jahre oder vier Jahre später: Sie haben nun Unterstützung durch persönliche Assistenz. Sie sind viel unter­wegs, sind viel selbstbewusster geworden, und das Schönste daran: Sie haben die Möglichkeit bekommen, sich zu bewerben, und Sie haben einen Job gefunden. In der Früh gehen Sie mit Ihrer Assistentin zu Ihrem Job, sie begleitet Sie dorthin, und an Ihrem Arbeitsplatz können Sie die meisten Dinge sehr selbstständig erledigen, da der Arbeitsplatz für Sie adaptiert wurde.

Persönliche Assistenz kann also das Leben verändern – sie hat auch mein Leben verändert, ich selbst lebe auch mit persönlicher Assistenz, ohne diese Hilfe könnte ich heute nicht hier stehen, eine Rede halten und meinen Job ausüben.

Sie sind jetzt ein Teil der Gesellschaft, Sie können ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen. Sie können selbst für Ihren Unterhalt sorgen und sich Dinge leisten.

Ich hoffe, ich konnte damit ein bisschen aufzeigen, was persönliche Assistenz ist, dass persönliche Assistenz Leben verändern kann und Leben zum Positiven verändern kann.

In letzter Zeit wird auch viel über das Thema der Pflege debattiert. Ich möchte schon noch einmal betonen, dass die Pflege für ältere Menschen etwas ganz anderes ist als die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Darauf müssen wir auf jeden Fall Rücksicht nehmen. Deshalb unterstützen wir von der Volkspartei den vorlie­genden Entschließungsantrag. Hinzu kommt auch, dass wir dem Abänderungsantrag der Kollegin Holzinger-Vogtenhuber zur Rückerstattung der NoVA von Menschen mit Behinderungen zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.39


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.


14.39.51

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Wir haben heute schon sehr viel und sehr Unterschiedliches über die Steuerreform gehört. Ich möchte aus Sicht einer Unternehmerin und als Vertreterin der Wirtschaft diese erste Etappe der Steuerreform noch einmal betrachten.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Österreich zu reformieren und damit die Öster­reicher und Österreicherinnen und die Unternehmer nachhaltig zu entlasten. Nun gelingt es uns mit dem heutigen Beschluss, den ersten Teil der Steuerreform auf den Weg zu bringen. Entlasten statt belasten ist auch das Motto dieser Steuerreform; davon profitieren auch viele Bezieher niedriger Einkommen, nämlich durch die schon erwähnte Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Umfang von 700 Millionen Euro. Damit bleibt allen mehr Netto vom Brutto. (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln mit der Aufschrift „Steuerentlastung. Mehr Netto vom Brutto.“ und dem eingekreisten und mit einem Häkchen versehenen Zusatz „Teil 1“ in die Höhe. Ruf bei der SPÖ: Was steht da drauf? Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das gilt nicht nur, wie die lieben Kollegen von der SPÖ behaupten, für Selbstständige und Bauern, sondern eben auch für die vielen Geringverdiener.

Etwas konkreter möchte ich jetzt doch noch auf die Erleichterungen und Verein­fachun­gen für die Kleinunternehmer und die Wirtschaft eingehen, denn Österreich weist bekanntlich mit über 42 Prozent eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten auf. Erste Anzeichen einer möglichen Konjunkturveränderung bedeuten für die Unterneh­mer ohnehin eine große Herausforderung. Daher kommen die Senkung und Redu­zierung der steuerlichen und bürokratischen Belastungen jetzt auch zur richtigen Zeit, und sie sind richtig und wichtig für uns.

Es freut mich, dass unsere Betriebe – speziell die Klein- und Mittelbetriebe, das Rück­grat unserer Wirtschaft – gleich von mehreren Maßnahmen profitieren. Zum einen werden die Kleinunternehmer durch eine einfache Pauschalierung und die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 30 000 auf 35 000 Euro pro Jahr profitieren. Das hilft 350 000 Unternehmern. Zum anderen wird durch die Verdoppelung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro eine längst überfäl­lige Maßnahme und Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Die letzte Anhebung dieser Wertgrenze erfolgte nämlich vor fast 20 Jahren. Damit müssen Gebrauchsgegen­stän­de wie Smartphone, Drucker und Laptops in der Steuererklärung nicht mehr auf meh­rere Jahre verteilt werden.

Vereinfachung und weniger Bürokratie auf der einen Seite gehen Hand in Hand mit sozialpolitischen Beschlüssen und Erleichterungen für unsere Betriebe auf der anderen Seite. Der sanktionsfreie Zeitraum bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wird bis 31.3.2020 verlängert, die Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge bei den Selbstständigen beträgt 0,85 Prozent.

Summa summarum können wir also festhalten, dass wir mit dem ersten Teil der Steuerreform unseren Vorsatz, die Österreicherinnen und Österreicher zu entlasten, konsequent umsetzen und damit unseren Beitrag leisten, dass sie im Endeffekt mehr Netto vom Brutto im Geldtascherl haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Jetzt kommt der Wolfi!)


14.43.20

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, lieber Kollege Leichtfried! Es passt jetzt eh, dass du da bist, denn genau dir möchte ich heute ein paar Worte sagen. Du hast mich ja auch zum Thema Betriebskrankenkassen, das bei uns in der Region ein Thema ist, genannt. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Jetzt reden wir aber auch ein bissel von der Wahrheit. Es ist schon interessant, wer sich zu dem Thema bei mir meldet. Du hättest mich auch anrufen und sagen können: Du, Kollege, da haben wir in unserer Region ein Thema! – Nein, das hast du nicht gemacht, und heute redest du wichtig.

Wer sich gemeldet hat, das sind ganz andere Leute, das sind die Betriebsräte der be­troffenen Firmen. Die haben sich bei mir im Juli gemeldet und mir von der Problematik erzählt. Es war sehr interessant. Ich habe ihnen dann, da ich nicht unbedingt der große Sozialpolitiker bin und von der Materie jetzt nicht wirklich eine Ahnung hatte, versprochen, einen Faktencheck zu machen (Zwischenruf des Abg. Krainer) und ihr Anliegen einmal in unserer Fraktion zu unterstützen. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Das habe ich auch gemacht, und es sind daraufhin auch die entsprechenden Gespräche erfolgt.

Momentan ist dieses Thema in Verhandlung und von unserer Seite wird darauf ge­schaut, dass das einen positiven Abschluss für alle Betroffenen findet. Nur eines machen wir halt sicher nicht: einem roten Hudriwuschantrag zustimmen, der kommt, wenn wir das gerade verhandeln. Das macht man nicht! Das ist nicht korrekt und das ist nicht anständig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Das ist ein Beispiel dafür, dass ich es mit unseren Arbeitnehmern ehrlich meine.

Bei euch macht man im Gegenteil Folgendes: Abschläge beim Thema Sonderruhe­geld. Im Juli wurden dazu ein paar Anträge gestellt, ein Entschließungsantrag und ein Initiativantrag von der SPÖ. Dem Entschließungsantrag, der gezeigt hat, dass diese Problematik dem Grunde nach auch für uns eine ist, haben wir zugestimmt, dem Initiativantrag von euch nicht. Wir haben gesagt, wir gehen in Verhandlungen, das ist zu unausgegoren. Wir machen das gescheit und so, dass es sitzt, passt und Luft hat.

Was macht der Kollege Wimmer, euer Obergewerkschafter? – Er geht her und lügt die Arbeitnehmer pinkelbreit an (Zwischenruf des Abg. Wurm), sagt: Die FPÖ ist gegen die Arbeitnehmer, lehnt die Abschaffung der Abschläge ab.

14.45.37*****


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Ich glaube, ich habe Sie akustisch richtig verstanden. Sie wissen, der Ausdruck „Lüge“ bedingt einen Ordnungsruf.

Wenn ich Sie da richtig gehört habe, dann erteile ich Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

*****

14.45.53


Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Sagen wir halt: bewusst die Unwahr­heit gesagt. Er hat immer gesagt, wir haben diesem Antrag nicht zugestimmt und wären gegen die Arbeitnehmer. (Zwischenruf des Abg. Wurm. Zwischenruf bei der SPÖ.)

So! Was ist heute? – Heute wird das abgeschafft. Es ist beschlossen und aus­verhandelt worden. Jetzt seien wir einmal ehrlich, Herr Kollege Wimmer! Was soll denn das? – Das ist eure Methode. Ich weiß, es ist Wahlkampf, aber das haben wir nicht notwendig. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abgeordneten Wurm.) Es ist so, dass ich ganz einfach hergehe und den Arbeitnehmern die Wahrheit sage. Ihr tut das nicht! Das ist nicht anständig, das ist nicht korrekt, das ist nicht fair. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Gleiche gilt für das 13. und 14. Monatsgehalt. Ihr behauptet, wir würden es ablehnen, das gesetzmäßig einzubauen. Das ist ja nicht wahr, es passiert heute. Also bitte, Kollegen von der SPÖ, wundert euch nicht, wenn die Arbeiter in der Region am 29. uns die Stimme geben und nicht euch! (Beifall bei der FPÖ.)

14.47


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.


14.47.13

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Zanger hat einen ganz richtigen und wichtigen Satz gesagt – gleich eingangs –, er hat nämlich gesagt, er kenne sich gar nicht so gut bei der Sozialpolitik aus und er sei kein Experte. Das hat man bei der Rede gemerkt. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Zanger: Aber dass ich mich informiert habe, habe ich auch gesagt!)

Wenn Sie einen Experten haben wollen, werden Sie es sich halt bei der SPÖ anhören. Sie bekommen aber jederzeit gerne Nachhilfestunden. (Abg. Zanger: Von dir ...?) Wir finden das total super, dass Sie jetzt, zwei Monate, nachdem wir diese Vorschläge gemacht haben, hier gemeinsam eine Reihe von Sachen beschließen. Ich verstehe aber nicht, wieso Sie sich jetzt darüber beschweren, dass die Vorschläge von uns gekommen sind. Wir sind halt die Experten in der Sozialpolitik, daran müssten Sie sich gewöhnen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Zanger: Ich hoffe nur, dass das viele Leute sehen, was du sagst!)

Man muss überhaupt sagen: Ich meine, als Budget- und Finanzsprecher gewöhnt man sich an, nüchtern zu sein und sich auf Fakten zu verlassen. Das, was mich schon ein bissel irritiert, ist, wie faktenbefreit hier teilweise gesprochen oder im Wahlkampf agiert wird. Der ehemalige Bürgermeister von Wien hat ja einmal gesagt, dass Wahlkampf nicht die Zeit der fokussierten Intelligenz sei, womit er nicht unrecht hat. Ich bin aber dann schon erschrocken, als ich durch die Stadt gegangen bin oder hier Kollegen Wöginger hörte, der sagte – und das wird dann auch vom ehemaligen Bundeskanzler Kurz plakatiert –: damit die Steuern weiter sinken, damit die Steuern weiter sinken.

Wenn man sich anschaut, wie sich die Steuern in den letzten 25 Jahren entwickelt haben, dann muss man sagen, dass die Steuer- und Abgabenquote relativ stabil ist. Es hat einen großen Ausreißer nach oben gegeben, das war, als Karl-Heinz Grasser Finanzminister war. So hoch waren die Steuern vorher und nachher nie. Im Wesent­lichen sind sie stabil. Wenn ich es mir im Detail anschaue, dann sind die Steuern insgesamt in Österreich 2016 gesunken, sie sind 2017 gesunken. Also man muss sagen: Sowohl während der Regierung Faymann/Mitterlehner als auch während der Regierung Kern/Mitterlehner sind die Steuern und Abgaben in Österreich gesunken.

Und was ist 2018 unter Kurz/Strache passiert? – Sie sind gestiegen. Also bitte plaka­tieren Sie und behaupten Sie hier nicht Sachen, die nicht stimmen! Die Steuern und Abgaben sind 2016, 2017 unter Rot-Schwarz gesunken und unter Schwarz-Blau gestiegen. Das sind einfach die nüchternen Fakten. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Wurm ist herausgegangen und hat überhaupt ganz bemerkenswerte Sachen gesagt. (Abg. Wurm: Wahrheit ...!) Er hat gesagt: Den Grundsatz „45 Jahre sind genug“, dass man danach nämlich abschlagsfrei in Pension gehen kann, hat die SPÖ „in Jahrzehnten nicht zustande gebracht.“ Das ist ein super Satz, den muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Was ist die Wahrheit? – Die Wahrheit ist, jahrzehntelang waren 45 Jahre immer genug, bis FPÖ und ÖVP das abgeschafft haben. Das ist die Wahrheit. Sie haben 2005 diesen Grundsatz abgeschafft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wurm: Nein, Herr Krainer, ... Geschichte! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Was passiert ist, ist, dass wir Rote, als wir 2007 in die Regierung gekommen sind, diesen Grundsatz wenigstens verlängert haben. Heute beschließen wir diesen Grundsatz erneut und Sie stimmen einem SPÖ-Antrag zu. Das ist eh super, hat aber mit dem Satz, den Sie hier sagten, gar nichts zu tun. Bleiben Sie doch bitte bei der Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Fuchs ist überhaupt der Beste. Die SPÖ macht Vorschläge in Richtung Steuersenkung, und das vollkommen zu Recht, denn alle internationalen Experten sagen: Bei euch sind die Steuern und Abgaben auf Arbeit zu hoch, bitte senkt die! – Die SPÖ macht das. Wir haben das in den letzten Jahren gemacht, wir machen Vorschläge in diese Richtung.

Diese Experten sagen aber genauso: Die Steuern auf Vermögen und Kapital sind in Österreich zu niedrig und ihr habt ein Steuerstrukturproblem: Die einen zahlen zu viel, die andern zahlen zu wenig. – Wir legen einen Vorschlag vor, der sich am deutschen Modell orientiert – in Deutschland gibt es ja die Erbschaftssteuer –, dann bemüht sich Kollege Fuchs wahnsinnig, theoretische Beispiele zu entwickeln, wo es Probleme geben könnte, nämlich bei Betriebsübergaben.

Sie müssen nicht irgendwelche theoretischen Beispiele suchen. (Abg. Fuchs: Das ist Ihr Berechnungsmodell, Herr Kollege!) Jedes Jahr, Kollege Fuchs, wird in Deutschland in 600 000 Fällen eine Erbschaftssteuer fällig, und die Betriebsübergaben in Deutsch­land sind kein Problem. Bringen Sie die Probleme aus der Praxis in Deutschland (Abg. Stefan: Das ist genau das Thema!), lassen Sie uns dann über diese Probleme reden und erfinden Sie nicht irgendwelche Luftschlösser, die es gar nicht gibt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Fuchs: Sie können nicht rechnen, Herr Krainer!)

So, zum gegenständlichen Antrag: Es sind viele, viele Sachen, die da drinnen stehen gut. Die unterstützen wir. Besonders unterstützen wir, dass Arbeitnehmer mit geringem Einkommen weniger Steuern oder Abgaben zahlen werden. Ob das Sozialversiche­rungsbonus oder anders heißt, unterm Strich sind es bis zu 300 Euro. Wieso finden wir das so gut? – Weil Sie es von unserem Antrag abgeschrieben haben. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Wir haben im Juni einen Antrag eingebracht, in dem genau dieses Modell drinnen war. Im Juli haben Sie einen eingebracht, in dem Sie eins zu eins da abgeschrieben haben (Zwischenruf der Abg. Schimanek), allerdings mit einem kleinen Schönheitsfehler: In unserem Modell hätten die Arbeitnehmer bereits nächstes Jahr das Geld bekommen, in Ihrem Modell müssen sie ein Jahr länger warten. Das halten wir für falsch, daher werden wir natürlich gegen diesen Teil stimmen, denn wir sind der Meinung, die Arbeit­nehmer sollen nächstes Jahr, 2020, ihr Geld bekommen und nicht erst 2021. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie selber haben jetzt auch ein Modell vorgelegt, nämlich für Bauern und Selbst­ständige. Die bekommen ihr Geld interessanterweise bereits 2020 und nicht 2021. Ich frage: Wieso sind Arbeitnehmer schlechtere Menschen? Wieso müssen die ein Jahr länger warten? Das verstehe ich gar nicht.

Was Ihr Modell unter dem Titel Geringverdiener betrifft: Haben Sie sich einmal ange­schaut, wozu das führt? – Das führt dazu, dass jemand mit 6 000 Euro brutto circa 600 Euro weniger an Krankenversicherungsbeitrag zahlt und jemand mit 1 000 Euro brutto, ein kleiner Selbstständiger, quasi 7 Euro im Monat weniger. Das ist ihr Modell: Die Kleinen kriegen Brösel, die Großen kriegen das große Geld, und das obwohl der Vorsatz lautet, für die Geringverdiener die Steuern und Abgaben zu senken. Da ver­stehe ich die Welt nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Wir machen aber auch Vorschläge dazu, wie es besser geht. Zum Beispiel beim Klima­schutz. Da ist ein guter Teil drinnen, das hat Kollege Kopf ja gesagt, nämlich die Befreiung von eigenerzeugtem Strom von der Stromsteuer.

Nun gibt es verschiedene Arten, zu reisen. Wenn Sie etwa nach Tirol wollen, können Sie zum Beispiel fliegen. Wie hoch ist die Besteuerung des Treibstoffs, wenn Sie nach Tirol fliegen? – Null, beim Fliegen gibt es keine Steuer. Wenn Sie mit der Bahn fahren, also die umweltfreundlichste Art und Weise wählen, wird dort der Treibstoff, nämlich der Strom, extra besteuert.

Wir bringen einen Antrag ein, in dem wir fordern, dass die Bahn von dieser Strom­steuer befreit wird. Die Bahn fährt ja zu 100 Prozent mit Ökostrom, das ist zu 100 Pro­zent erneuerbare Energie, und wir besteuern das! Das ist ja keine parteipolitische Frage. Wenn jemand von Wien nach Innsbruck fliegt, zahlt er keine Steuer, wenn er mit der Bahn fährt, dann zahlt er eine Steuer – das versteht niemand! Ich verstehe es auch nicht. Ich lade alle ein, dem ein Ende zu machen und unserem Antrag zuzustimmen. Wir haben auch noch eine Reihe von anderen Anträgen eingebracht.

Nur noch ein Wort zur Digitalsteuer: Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Was Sie hier vorlegen, ist aber bitte von der Größenordnung in etwa mit der Hundesteuer in Wien vergleichbar. Selbst die Schaumweinsteuer, von der die Sie immer sagen, es sei eine Bagatellsteuer, ist doppelt so hoch wie diese Digitalsteuer, die Sie hier einbringen.

Glauben Sie, dass wenn Sie so eine Mini-mini-Ministeuer machen, Facebook, Amazon oder irgendwer anderer zittert und sagt: Jetzt muss ich in Österreich wirklich einen gerechten Beitrag zahlen? – Nein, die zahlen Peanuts! Dabei befürchte ich – weil diese Steuer schlecht konstruiert ist –, dass die nicht einmal diese Steuer zahlen werden. Die haben ja bereits angekündigt, dass sie dagegen klagen werden, und ich fürchte, sie werden gewinnen, weil die Steuer unsachlich konstruiert ist. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Wahrscheinlich werden wir das am Ende des Tages gemeinsam verlieren, weil sie schlecht gemacht ist. Das finde ich schade. Es wäre gut, wenn Sie mehr von unseren Ideen abschreiben und nicht Sachen selber entwickeln würden – dann halten die Sachen vor Gericht, dann sind sie sozial gerecht und dann funktionieren sie auch! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich frage jetzt – betreffend die unterschiedlichen Tagesordnungspunkte –, ob die Be­richterstattung zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 gemäß § 63 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Dann frage ich, ob seitens der Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie 10 ein Schlusswort gewünscht ist. – Das ist auch nicht der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie gemerkt haben, hat es während der Debatte einen großen Umfang an eingebrachten Abänderungs-, Zusatz- und Entschließungsanträgen gegeben. Aufgrund dieser Fülle an Anträgen wäre die Vorbereitung des Croquis für die Abstimmung während einer kurzen Sitzungsunter­brechung nicht möglich. Daher werde ich die Abstimmung zu den Tagesordnungs­punkten 2 bis 10 auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Die Parlamentsdirektion wird Ihnen allen rechtzeitig bekannt geben, wann wir diese Abstimmungen durchführen können.

Da eine Dringliche Anfrage vorliegt, werde ich die Sitzung kurz unterbrechen und um 15 Uhr – das ist in 2 Minuten – zum Aufruf der Dringlichen Anfrage gelangen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

15.00.34 Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Cyberangriff, Desinformationsangriff und weitere Affären“ (4173/J)


Präsidentin Doris Bures (das Glockenzeichen gebend): Ich nehme nun die unter­brochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 4173/J.

Ich begrüße sehr herzlich Herrn Vizekanzler Dr. Clemens Jabloner in unserer Mitte. (Vizekanzler Jabloner erhebt sich von seinem Platz und verneigt sich zuerst in Rich­tung der Präsidentin, dann in Richtung der Abgeordneten.)

Da diese Anfrage inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die ÖVP ist seit dem erfolgreichen Misstrauensvotum gegen Kanzler Kurz und seine Regierung vom 27. Mai 2019 in eine Reihe politischer Skandale verwickelt, welche in den meisten Fällen auch zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führten.

Die jüngste Affäre betrifft einen Datenabfluss aus der ÖVP-Parteizentrale. Bereits die Vorgeschichte belastet Kurz und die ÖVP: Im Nationalratswahlkampf 2017 hat die ÖVP die gesetzliche Wahlkampfkostenbeschränkung bewusst um Millionen überschritten – und damit ein Gesetz gebrochen.

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Der Falter veröffentlichte am 3. September 2019 geheime Buchhaltungsunterlagen der ÖVP. In dem Bericht wird der Vorwurf erhoben, Kurz habe die wahren Wahlkampf­kosten für 2019 durch die Einrichtung eines zweigeteilten Buchhaltungssystems verschleiert und eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzen um zwei Millionen Euro geplant. Damit wäre die ÖVP als Wiederholungstäterin überführt worden.

Wahlkampfkostenüberschreitung 2019

In dieser Situation hatte die ÖVP zwei Möglichkeiten:

•           die Echtheit der Unterlagen und damit die Absicht, nach 2017 zum zweiten Mal dasselbe Gesetz zu brechen, zu bestätigen;

•           oder zu behaupten, die Unterlagen seien gefälscht.

Dazu musste allerdings ein Fälscher, der nicht der ÖVP angehört, gefunden werden. Die Wahl fiel auf einen Unbekannten: einen „Hacker“, für den es weder einen Namen noch Beweise gab. Eine schnell bestellte Firma bestätigte, dass es rein technisch einen Hacker geben könnte. Das reichte der ÖVP, um seine Existenz so lange zu behaupten, bis alle davon schrieben: vom „Hackerangriff“ auf die ÖVP.

Diese dringliche Anfrage ist der erste ernsthafte Versuch, mit Hilfe eines unabhängigen Justizministers Fakten von Behauptungen und Information von Desinformation zu trennen.

Drei Erklärungen und eine Behauptung

Schon am 5. September erklärten Vertreter der ÖVP, es handle sich um einen „Hackerangriff“. Durch ständige Wiederholungen der Zeile „Das ist nicht nur ein Angriff auf die Volkspartei, das ist ein Angriff auf die Demokratie“ und durch gezielte Desinfor­mation der Öffentlichkeit wurde der Eindruck erweckt, die ÖVP sei zum Opfer eines Cyberangriffs geworden. Zahlreiche Medien über-nahmen ungeprüft die Behauptungen der ÖVP.

Unbestritten ist, dass Daten aus der ÖVP unter Missbrauch von Zugangsdaten einer berechtigten Person verschlüsselt an einen Server in Frankreich abgeflossen sind. Für diesen Datenabfluss gibt es drei mögliche Erklärungen:

•           einen Cyberangriff („Hackerangriff“) von außen;

•           einen Datenexport durch einen Maulwurf in der ÖVP;

•           und einen False Flag-Angriff durch die ÖVP selbst.

Wenn Daten unverfälscht nach außen (Server in Frankreich, Falter) geleakt wurden, spricht das für die ersten beiden Varianten und gegen einen False Flag-Angriff. Sowohl ein Hacker als auch ein Maulwurf haben Interesse, die ÖVP mit echten Daten zu kompromittieren. Im Falle der Fälschung der Daten müssten sie damit rechnen, dass die Fälschung über Buchhaltungssoftware und über die Back Ups der ÖVP schnell bewiesen werden. Wenn jemand Daten verfälschen will, dann ist die Quelldatei (ÖVP-Server) dafür der schlechteste Ort. Nur hier kann sofort festgestellt werden, wer wann und wie Daten verfälscht hat.

Im Falle eines False Flag-Angriffs durch die ÖVP selbst besteht Interesse am Eindruck, die bereits veröffentlichten belastenden Daten seien gefälscht. Der Schaden ist durch die Veröffentlichung bereits eingetreten. Jetzt geht es darum, aus dem Täter ÖVP (illegale Wahlkampfkosten) ein Opfer (scheinbarer Hackerangriff) zu machen. Natürlich weiß die ÖVP: Nur sie besitzt das Original der Buchhaltung. Nur sie hat es also in der Hand zu bestimmen, wann und ob die Echtheit der Falter-Dokumente überprüft werden kann. In Fall eines False Flag-Angriffs würde die ÖVP als Urheberin des Angriffs alles tun, damit die Echtheit der Daten nicht überprüft werden kann. Das scheint bisher geschehen zu sein.

Gegen einen Hacker-Angriff sprechen weitere Fakten:

•           Die ÖVP und die von ihr beauftragte Firma Cybertrap behaupten lediglich, dass sich jemand Zugangsdaten beschafft und über einen längeren Zeitraum Daten abgesaugt habe. Warum das ein Hacker und kein Maulwurf sein soll, wird nicht be­gründet.

•           Ein Hacker wird versuchen, gezielt und unbemerkt verwertbare Daten zu beschaffen. Die behaupteten 1,3 TB entsprechen etwa 1.300 Buchhaltungen. Das übergroße und unspezifische Datenvolumen spricht gegen einen Hacker.

•           Eine Übermittlung von 1,3 Terabyte Daten aus dem Intranet der Parteizentrale würde bei 25%iger Auslastung (um durch die Beeinträchtigung anderer Datenver­wendungen nicht aufzufallen) bei einer angenommenen Uploadleistung von 4 Mbit/s 3102 Stunden oder 126 Tage, also rund 4 Monate dauern. Diese langwierige Daten­übertragung könnte dann immer noch andere Datenverwendungen beeinträchtigen. Damit ist das Risiko, entdeckt zu wer-den, außerordentlich hoch.

•           Die ÖVP behauptet: „11. August: Dem Einbrecher gelingt das Eindringen in den Datenraum der ÖVP.“1 Aber schon am 17. August erhält der Falter 20 Dateien und Tabellen. Über den langsamen Weg „ÖVP – Tor-Serverkette – Server in Frankreich – Falter“ ist das zeitlich schlicht und einfach unmöglich.

Zwei Transfers statt einem?

Derzeit deutet vieles darauf hin, dass es zwei und nicht einen Datentransfer aus der ÖVP gegeben hat:

•           den Falter-Transfer, auf dem echte, belastende Daten aus der Buchhaltung an den Falter gespielt wurden;

•           und einen zweiten, über den 1,3 TB über Tor an den Server in Frankreich gesandt wurden.

Für Experten wäre es nicht überraschend, wenn kurz vor der Wahl am 29. September am französischen Server die zum Wahlkampf passenden „gefälschten“ Daten auf­tauchen würden.

Diese Affäre und die damit verbundene Umdeutung von geplanten illegalen Wahl­kampfkosten der ÖVP in einen Hackerangriff ist die letzte einer Reihe einschlägiger ÖVP-Affären seit Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Wie im Falle der Ibiza-Mails lautet die Antwort der ÖVP auf die jeweiligen Vorwürfe nicht „Offenlegung“, sondern „Des­information“. Was die ÖVP belastet, ist ein Fälschung. Was sie entlastet, ist echt.

Angesichts der massiven, kaum durch Fakten gestützten Behauptungen durch die Spitzen der ÖVP ist es daher wichtig, dass vor der Nationalratswahl möglichst viel Licht ins türkise Halbdunkel kommt.

Gleichzeitig beschäftigt mit dem Fall „Chorherr“ eine weitere Affäre die Öffentlichkeit. Auch in dieser Sache sind mangels Antworten aus der betroffenen Partei wesentliche Fragen offen.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

Anfrage

A.        Zur Hacker-Affäre

Behauptungen statt Beweise

1.         Am 6.9.2019 haben Vertreter der ÖVP in einer Besprechung der StA Wien den Datenabfluss erklärt und ihre Behauptung, die Daten seien von einem „Hacker“ ent­wendet und in der Folge „gefälscht“ worden, begründet. Wer waren die Vertreter der ÖVP bei dieser Besprechung?

2.         Hat die ÖVP im Rahmen dieser Besprechung oder zu einem anderen Zeitpunkt gegenüber den Ermittlungsbehörden erklärt, dass Daten manipuliert bzw. gefälscht wurden?

3.         Haben die Vertreter der ÖVP dabei konkrete Beweise für einen Hackerangriff vorgelegt?

Die „Verfälschung“ der Daten und der Schutz der ÖVP

4.         Haben die Vertreter der ÖVP dabei konkrete Beweise für die behauptete Verfälschung der Daten ihrer Buchhaltung bzw. für die „Einpflanzung“ neuer Daten vorgelegt?

5.         Der Teilaspekt „Verfälschung der Daten ihrer Buchhaltung“ ist der einzige As­pekt, der schnell und einfach geklärt werden kann. Dazu muss nur das letzte Buchhaltungs-Backup der ÖVP als Original mit den im Falter veröffentlichten Daten verglichen werden. Ist es richtig, dass die StA Wien die Ermittler angewiesen hat, zu diesem Aspekt erst später und nicht von Beginn an zu ermitteln?

6.         Ist es richtig, dass damit eine für die ÖVP gefährliche Ermittlung auf die Zeit nach der Nationalratswahl verschoben wird?

7.         Wer schützt hier die ÖVP?

8.         Hat es zu der Vorgangsweise der StA Wien eine Dienstbesprechung gegeben?

a.         Wenn ja, wann und wer waren die Teilnehmer?

9.         Wer hat entschieden, dass dieser Teil der Ermittlungen erst später durchgeführt wird?

10.       Ist die StA Wien dazu beraten worden?

a.         Wenn ja, von wem?

11.       Der Falter behauptet, dass in der Anzeige der ÖVP gegen ihn das Faktum „Verfälschung der Daten der ÖVP-Buchhaltung“ ausgelassen wurde. Findet sich dieses Faktum in der Anzeige, die von der ÖVP bei der StA Wien eingebracht wurde?

Hacker, Maulwurf oder False Flag-Angriff

12.       Kann ausgeschlossen werden, dass berechtigte Personen aus der ÖVP oder von ihnen beauftragte Dritte anonymisiert auf das Intranet zugegriffen haben und Daten kopiert haben?

13.       Kann ausgeschlossen werden, dass Personen aus der ÖVP oder von ihnen beauftragte Dritte so einen False Flag-Angriff zum Zweck von Propaganda und Des­information auf den eigenen Web-server durchführten?

14.       Hat sich im bisherigen Ermittlungsverfahren der Verdacht erhärtet, dass es einen Cyberangriff auf die ÖVP-Parteizentrale gab?

a.         Wenn ja, welche Ermittlungsergebnisse sprechen für einen Cyberangriff? (Bitte um möglichst genaue Darstellung der Ermittlungsergebnisse.)

15.       Hat sich im bisherigen Ermittlungsverfahren der Verdacht erhärtet, dass die Daten durch einen „Maulwurf“ innerhalb der ÖVP (und nicht durch einen Cyberangriff) abgesaugt wurden?

a.         Wenn ja, welche Ermittlungsergebnisse sprechen für einen internen „ÖVP-Maulwurf“? (Bitte um möglichst genaue Darstellung der Ermittlungsergebnisse.)

b.         Wenn nein, kann aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse ausge­schlos­sen werden, dass die Daten von einem internen „ÖVP-Maulwurf“ abgesaugt und an die Medien übergeben wurden?

16.       Hat sich im bisherigen Ermittlungsverfahren der Verdacht erhärtet, dass die Daten durch einen False Flag-Angriff der ÖVP (und nicht durch einen Cyberangriff) abgesaugt wurden?

a.         Wenn ja, welche Ermittlungsergebnisse sprechen für einen False Flag-Angriff? (Bitte um möglichst genaue Darstellung der Ermittlungsergebnisse.)

b.         Wenn nein, kann aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse ausgeschlos­sen werden, dass es sich um einen False Flag-Angriff handelte?

17.       Wissen die Ermittlungsbehörden mittlerweile, wer für die Absaugung der Daten verantwortlich ist bzw. hat sich ein diesbezüglicher Verdacht erhärtet?

a.         Wenn ja, handelt es sich bei den verdächtigen Personen um Angehörige eines Nachrichtendienstes?

b.         Wenn ja, handelt es sich dabei um eine Person, die in einem Naheverhältnis zur ÖVP oder einer anderen politischen Partei steht?

Ermittlungsaufträge

18.       Wann hat die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen in der Causa einge­leitet?

a.         Wurden die Ermittlungen von Amts wegen oder aufgrund der Anzeige der ÖVP eingeleitet?

b.         Wann hat die ÖVP (bzw. ein Vertreter der ÖVP) Anzeige in der Causa erstattet?

c.         Von welcher Person und bei welcher Stelle wurde die Anzeige von der ÖVP eingebracht?

d.         Hat die ÖVP (bzw. ein Vertreter der ÖVP) im Zuge der Anzeigenerstattung bereits Beweise für den vermeintlichen Hackerangriff vorgelegt?

e.         Hat die ÖVP im Zuge der Anzeigenerstattung ihre Buchhaltungsunterlagen vorgelegt, welche beweisen könnten, dass diesbezügliche Daten durch (vermeint­liche?) Hacker manipuliert wurden?

19.       Welche Ermittlungsaufträge wurden bisher in der Causa erteilt?

20.       Wurden Ermittlungsmaßnahmen nach dem 5. Abschnitt der StPO (Beschla­gnahme von Briefen, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Lokalisie­rung einer technischen Einrichtung, Anlassdatenspeicherung und Überwachung von Nachrichten und von Personen) bzw. nach den vergleichbaren Bestimmungen des SPG angeordnet?

21.       An welche Einheiten des BMI wurden Ermittlungsaufträge erteilt?

22.       Ist das  BVT in die Ermittlungen eingebunden und wenn ja, inwiefern?

Schwarzes Netzwerk

23.       Am 16.9.2019 meldet die APA: „Geführt werden die Ermittlungen nach wie vor wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§118a StGB) sowie der Datenbeschädigung (§126a StGB). Involviert ist nach Angaben des Bundeskriminalamtes neben dem hauseigenen Cyber Crime Competence Center (C4) auch das Cyber-Security-Center (CSC) des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).“ Wer vertritt das CSC des BVT bei den Ermittlungen?

24.       Ist Philipp B. als Leiter des Cyber Security Centers im BVT in irgendeiner Form in die Ermittlungen in der Causa „Hackerangriff“ eingebunden?

25.       Ist Ihnen bekannt, dass Philipp B. ident ist mit dem (ehemaligen) Obmann-Stellvertreter des niederösterreichischen ÖVP-Tarnvereins „Heimatverein ProPatria – Für Niederösterreich“ (kurz „Pro Patria“)?

26.       Ist Ihnen bekannt, dass Pro Patria in Wahlkämpfen von der ÖVP zur Desinformation im Netz eingesetzt wurde?

27.       Ist Ihnen bekannt, dass Philipp B. gemeinsam mit dem Hauptbeschuldigten in der BVT-Affäre, Bernhard P., für die ÖVP politisch aktiv ist bzw. war?

28.       Ist Ihnen bekannt, dass Philipp B. einer der Köpfe des Schwarzen Netzwerks im BVT ist?

29.       Sofern Philipp B. in irgendeiner Form in die Ermittlungen eingebunden ist: Wurde in Bezug auf Philipp B. eine mögliche Befangenheit geprüft?

a.         Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

b.         Wenn ja, wer hat die Prüfung durchgeführt und wie lange hat sie gedauert?

c.         Wenn ja, wurden hinsichtlich der möglichen Befangenheit von Philipp B. Vor­kehrungen getroffen, dass keine Ermittlungsergebnisse an die ÖVP oder ihr nahe­stehende Personen abfließen?

i.          Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

d.         Wenn nein, weshalb nicht?

30.       Wurden andere in die Ermittlungen eingebundene Personen auf eine mögliche Befangenheit  geprüft?

a.         Wenn ja, weshalb wurde die Befangenheit geprüft und wie viele Ermittler waren betroffen?

b.         Wenn ja, wurden bereits Personen aufgrund von Befangenheit von den Ermitt­lungen ausgeschlossen?

Weitere Fragen

31.       Sind Heeresnachrichtenamt und Abwehramt in die Ermittlungen in der Causa eingebunden und wenn ja, inwiefern?

32.       Sind Personen, die in der „Soko-Ibiza“ ermitteln, mit den Ermittlungen in der Causa „Hackerangriff“ betraut oder in sonstiger Weise in die Ermittlungen einge­bunden?

a.         Wenn ja, handelt es sich dabei um Personen, die Mitglieder der ÖVP sind oder waren?

b.         Wenn ja, wurden in Bezug auf den BVT-Mitarbeiter Erich W. (gegen welchen bis zum 2.5.2019 von der WKStA ein Ermittlungsverfahren geführt wurde) eine mögliche Befangenheit geprüft?

i.          Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

ii.         Wenn ja, wie lange hat die Prüfung gedauert?

iii.         Wenn nein, weshalb nicht?

c.         Wenn ja, wurden hinsichtlich der möglichen Befangenheit von Erich W. Vor­kehrungen getroffen, dass keine Ermittlungsergebnisse an die ÖVP oder ihr nahe­stehende Personen abfließen?

i.          Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

d.         Wenn ja, wurde in Bezug auf den BVT-Mitarbeiter Karl O. eine mögliche Befangenheit geprüft?

i.          Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

ii.         Wenn ja, wie lange hat die Prüfung gedauert?

iii.         Wenn nein, weshalb nicht?

e.         Wenn ja, wurden hinsichtlich der möglichen Befangenheit von Karl O. Vor­kehrungen getroffen, dass keine Ermittlungsergebnisse an die ÖVP oder ihr nahe­stehende Personen abfließen?

i.          Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

33.       Gegen wie viele Personen wird in dieser Causa derzeit ermittelt?

34.       Wird in der Causa „Hackerangriff“ gegen die ÖVP ermittelt?

35.       Wird gegen Personen ermittelt, die Parteimitglied der ÖVP sind oder in einem sonstigen Naheverhältnis zur ÖVP stehen?

36.       Wie viele Personen werden derzeit als Beschuldigte in der Causa geführt?

a.         Werden Personen, die heute (oder zu einem früheren Zeitpunkt) für die ÖVP oder eine ihr nahestehende Organisation arbeiten, als Beschuldigte geführt?

i.          Wenn ja, wie viele Personen aus dem ÖVP-Umfeld werden als Beschuldigte geführt?

ii.         Wenn ja, um welche Personen handelt es sich dabei?

37.       Wegen welcher Delikte wird in dieser Causa ermittelt? (Bitte um Nennung der einzelnen Straftatbestände des StGB.)

38.       Wird wegen § 298 StGB (Vortäuschung einer strafbaren Handlung) ermittelt?

a.         Wenn ja, gegen wen wird wegen § 298 StGB ermittelt?

b.         Wenn nein, aufgrund welcher Fakten wurde der Anfangsverdacht verneint?

Buchhaltungsdaten und Zugangsdaten

39.       Hat die ÖVP in der Causa „Hackerangriff“ Beweismittel an die ermittelnden Stellen übergeben?

a.         Wenn ja, welche Beweismittel wurden wann von wem übergeben?

40.       Hat die ÖVP den ermittelnden Stellen vollen Zugang zu allen Daten, allen Beweisen und allen Informationen in der Parteizentrale gewährt?

a.         Haben die Ermittlungsbehörden bereits in der Parteizentrale Nachschau ge­halten?

i.          Wenn ja, wann und welche Ermittlungsergebnisse hat diese Nachschau gebracht?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

41.       Hat die ÖVP den ermittelnden Stellen vollen Zugang zu allen Daten ihrer Buchhaltung gewährt?

42.       Die ÖVP behauptet, die behaupteten „Hacker hätten von einem hochrangigen ÖVP-Mitarbeiter, der die Zugriffsberechtigung zu allen Datenträgern im ÖVP-Daten­raum besitzt, die Passwörter abgesaugt.“2 Von welchem ÖVP-Funktionär stammen diese Passwörter?

43.       Handelt es sich bei dieser Person um Gernot Blümel?

44.       Ist den Ermittlungsbehörden mittlerweile bekannt, wie viele und welche Daten aus der ÖVP-Parteizentrale abgesaugt wurden?

Zielserver in Frankreich

45.       Ist den Ermittlungsbehörden bekannt, wie lange der Datentransfer aus der ÖVP-Parteizentrale an den Zielserver in Frankreich gedauert hat und mit welcher Geschwindigkeit die Daten übertragen wurden?

46.       Es ist davon auszugehen, dass ein derart großer Datenabfluss in einer gut geschützten IT-Infrastruktur bemerkt hätte werden müssen. Gibt es Hinweise darauf, dass Personen inner-halb der ÖVP wussten, dass Daten abfließen?

47.       Ist den Ermittlungsbehörden bekannt, um welchen Zielserver in Frankreich es sich handelt?

a.         Wenn ja, lassen sich aus dieser Erkenntnis Rückschlüsse auf jene Personen ziehen, die die Daten abgesaugt haben? (Bitte um möglichst genaue Darstellung.)

48.       Wer betreibt diesen Server und wer hat auf die Daten dieses Servers Zugriff?

49.       Ist es richtig, dass die Daten noch immer verschlüsselt auf dem Zielserver in Frankreich liegen?

a.         Wenn ja, woher weiß man, dass es sich (da Daten verschlüsselt sind) um die richtigen Daten handelt?

b.         Wenn ja, kann man ausschließen, dass es sich nicht um ganz anderes Material handelt, das zwar aus dem Intranet kopiert wurde aber keine Daten der ÖVP enthält?

c.         Sind diese Daten als verschlüsseltes Archiv gespeichert?

d.         Gibt es Hinweise warum nicht, wie logisch anzunehmen wäre, alle Daten gelöscht bzw. formatiert wurden und Spuren am Zielserver verwischt wurden?

e.         Ist auszuschließen, dass hier absichtlich Spuren gelegt wurden, die auf einen False Flag-Angriff deuten würden?

f.          Gibt es Hinweise wie lange die Daten noch auf dem Server verfügbar sein sollen?

50.       Hat sich im bisherigen Ermittlungsverfahren der Verdacht erhärtet, dass Daten manipuliert wurden, bevor sie den Medien zugespielt wurden?

51.       Konnten die Ermittlungsbehörden Diskrepanzen zwischen den Angaben der ÖVP und den vorliegenden technischen Beweisen feststellen?

52.       Gibt es Hinweise darauf, dass Angehörige der ÖVP im Zuge der „Hacker-Affäre“ (medial oder vor Behörden) bewusst falsche Aussagen getätigt haben?

53.       Gibt es Hinweise, dass die sogenannten „Ibiza-Mails“ zwischen Kurz und Blümel im Zuge des vermeintlichen Hackerangriffs von ÖVP-Servern abgesaugt wur­den?

54.       Gibt es Hinweise, dass im Zuge des vermeintlichen Hackerangriffs auch Daten von anderen politischen Parteien abgesaugt wurden oder dies zumindest versucht wurde?

a.         Wenn ja, bezüglich welcher Parteien gibt es Hinweise?

b.         Wenn ja, wurden Daten anderer politischer Parteien abgesaugt?

55.       Gab es im bisherigen Ermittlungsverfahren Weisungen (formell oder informell) an die StA Wien?

a.         Wenn ja, wer hat wann an wen Weisung(en) erteilt?

b.         Wenn ja, was war der Inhalt der Weisung(en)?

56.       Gab es Zwischenberichte der StA Wien an die OStA Wien?

a.         Wenn ja, wann wurden Zwischenberichte gelegt und was war deren Inhalt?

Datenschutz

57.       Gibt es Hinweise, dass personenbezogene Daten iSd DSGVO vom ÖVP-Server abgesaugt wurden?

58.       Hat die ÖVP bei der Datenschutzbehörde einen Data Breach gemäß Art 33 DSGVO gemeldet?

a.         Wenn ja, wann erfolgte die Meldung und welchen Inhalt hatte sie?

b.         Wenn ja, erfolgte die Meldung fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist von 72 Stunden?

59.       Wurden Personen, die von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffen sind, gemäß Art 34 DSGVO benachrichtigt?

B.        Zur E-Mail Affäre

60.       Am 17.6.2019 haben Sebastian Kurz und Karl Nehammer bei einer Presse­konferenz bekannt gegeben, dass die ÖVP mit (laut ÖVP gefälschten) E-Mails konfrontiert wurde, die angeblich von Kurz und anderen im Jahr 2018 verschickt worden seien. Laut Kurz war dies „der Versuch uns massiv zu diffamieren und die ÖVP in die Ibiza-Enthüllungen hineinzuziehen“. Hat die ÖVP bzw. ein Vertreter der ÖVP Anzeige in dieser Causa erstattet?

a.         Wenn ja, wann wurde die Anzeige erstattet und von welcher Person wurde sie bei welcher Stelle eingebracht?

b.         Wenn ja, hat die ÖVP im Zuge der Anzeigenerstattung Beweise für die angebliche E-Mail Fälschung vorgelegt?

61.       Werden strafrechtliche Ermittlungen in der Causa „E-Mail-Affäre“ geführt?

62.       Wenn ja, wann wurden die Ermittlungen eingeleitet?

63.       Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen?

64.       Wenn ja, welche Ermittlungsaufträge wurden bisher in der Causa erteilt?

65.       Wenn ja, an welche Einheiten des BMI wurden Ermittlungsaufträge erteilt?

66.       Wenn ja, ist das BVT in die Ermittlungen eingebunden und wenn ja, inwiefern?

67.       Wenn ja, ist das Cyber Security Center des BVT unter der Leitung von Philipp B. in die Ermittlungen eingebunden?

a.         Wenn ja, wurde in Bezug auf Philipp B. eine mögliche Befangenheit geprüft?

i.          Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

ii.         Wenn ja, wie lange hat die Prüfung gedauert?

iii.         Wenn nein, weshalb nicht?

b.         Wenn ja, wurden hinsichtlich der möglichen Befangenheit von Philipp B. Vor­kehrungen getroffen, dass keine Ermittlungsergebnisse an die ÖVP oder ihr nahe­stehende Personen abfließen?

i.          Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

68.       Ist die „Soko-Ibiza“ mit den Ermittlungen in der Causa „E-Mail-Affäre“ betraut?

69.       Sind Personen, die in der „Soko-Ibiza“ ermitteln, mit den Ermittlungen in der Causa „E-Mail-Affäre“ betraut oder in sonstiger Weise in die Ermittlungen einge­bunden?

a.         Wenn ja, handelt es sich dabei um Personen, die Mitglieder der ÖVP sind oder waren?

b.         Wenn ja, wurde in Bezug auf den BVT-Mitarbeiter Erich W. (gegen welchen bis zum 2.5.2019 von der WKStA ein Ermittlungsverfahren geführt wurde) eine mögliche Befangenheit geprüft?

i.          Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

ii.         Wenn ja, wie lange hat die Prüfung gedauert?

iii.         Wenn nein, weshalb nicht?

c.         Wenn ja, wurden hinsichtlich der möglichen Befangenheit von Erich W. Vorkeh­rungen getroffen, dass keine Ermittlungsergebnisse an die ÖVP oder ihr nahestehende Personen abfließen?

i.          Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

d.         Wenn ja, wurde in Bezug auf den BVT-Mitarbeiter Karl O. eine mögliche Befangenheit geprüft?

i.          Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

i.          Wenn ja, wie lange hat die Prüfung gedauert?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

e.         Wenn ja, wurden hinsichtlich der möglichen Befangenheit von Karl O. Vorkeh­rungen getroffen, dass keine Ermittlungsergebnisse an die ÖVP oder ihr nahestehende Personen abfließen?

i.          Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden getroffen?

ii.         Wenn nein, weshalb nicht?

70.       Laut Zeitungsberichten wurde ein Beamter wegen einer Nachricht, die er an HC Strache gerichtet haben soll, aus der Soko Ibiza ausgeschlossen.

a.         Wie lautet der Inhalt dieser Nachricht?

b.         In welcher Form wurde sie an Strache übermittelt?

c.         Wann wurde sie übermittelt?

71.       Warum ist bisher nur eine Person, die der FPÖ nahesteht, aber keine Person mit einem Naheverhältnis zur ÖVP aus der Soko Ibiza ausgeschlossen worden?

72.       Gegen wie viele Personen wird in dieser Causa derzeit ermittelt?

73.       Wird gegen Personen ermittelt, die Parteimitglied der ÖVP sind oder in einem sonstigen Naheverhältnis zur ÖVP stehen?

74.       Wie viele Personen werden derzeit als Beschuldigte in der Causa „E-Mail-Affäre“ geführt?

a.         Werden Personen, die heute (oder zu einem früheren Zeitpunkt) für die ÖVP oder eine ihr nahestehende Organisation arbeiten, als Beschuldigte geführt?

i.          Wenn ja, wie viele Personen aus dem ÖVP-Umfeld werden als Beschuldigte geführt?

ii.         Wenn ja, um welche Personen handelt es sich dabei?

75.       Wegen welcher Delikte wird in der Causa „E-Mail-Affäre“ ermittelt? (Bitte um Nennung der einzelnen Straftatbestände des StGB.)

76.       Gibt es eine Verbindung zwischen der Causa „E-Mail-Affäre“ und der Causa „Hacker-Affäre“?

a.         Wenn ja, welche konkreten Verbindungen konnten hergestellt werden?

b.         Wenn ja, aus welchen Fakten ergeben sich Verbindungen?

77.       Kann ausgeschlossen werden, dass es sich um authentische (also nicht gefälschte) E-Mails handelt?

a.         Wenn ja, wie wurde dies festgestellt?

78.       Kann ausgeschlossen werden, dass es sich um gefälschte E-Mails handelt?

a.         Wenn ja, wie wurde das festgestellt?

C.        Zur Causa „Chorherr“

79.       Von wem wurde gegen Christoph Chorherr Anzeige im Zusammenhang mit Spenden von mehreren Immobilieninvestoren an den von ihm im Jahr 2004 gegründeten gemeinnützigen Verein s2arch erstattet?

80.       Wann wurde die Anzeige erstattet und wann wurden die Ermittlungen in dieser Causa eingeleitet?

81.       War von Beginn an die WKStA mit den Ermittlungen in dieser Causa betraut?

82.       Welche Ermittlungsaufträge wurden bisher in dieser Causa erteilt?

83.       Welche Einheiten des BMI sind mit den Ermittlungen betraut?

84.       Die Vorwürfe rund um Christoph Chorherr und den von ihm gegründeten Verein s2arch sind bereits seit 2017 bekannt. Weshalb wurde die freiwillige Einschau in Akten der MA21 (Stadt-planung und Flächennutzung) erst im September 2019 durchgeführt? (Bitte um genaue Begründung.)

85.       Welche konkreten Vorkehrungen wurden getroffen, um einer möglichen Ver­dunkelungsgefahr entgegenzuwirken?

86.       Gegen wie viele Personen wird in dieser Causa derzeit ermittelt?

87.       Wie viele Personen werden derzeit als Beschuldigte geführt?

88.       Wer sind diese Personen?

89.       Wird gegen Personen ermittelt, die Parteimitglied der Grünen sind oder waren oder in einem sonstigen Naheverhältnis zu den Grünen stehen oder standen?

a.         Wenn ja, gegen welche?

90.       Ist es zutreffend, dass auch in dieser Causa gegen Michael Tojner ermittelt wird?

a.         Wenn ja, seit wann wird gegen Michael Tojner ermittelt?

b.         Wenn ja, wegen welcher Delikte wird gegen Michael Tojner ermittelt?

c.         Wenn ja, wird Michael Tojner als Beschuldigter geführt?

91.       Wird wegen Verdachtsmomenten in Bezug auf das Projekt „Heumarkt“ ermit­telt?

a.         Wenn ja, wegen welcher Verdachtsmomente wird gegen wen ermittelt?

92.       Die ÖVP gab am 18.9.2019 unter Berufung auf einen Unternehmer bekannt, dass die Stadt Wien Bau-Genehmigungen nur dann erteilt habe, wenn das Architek­turbüro von Chorherrs Ehefrau am Prozess beteiligt wurde.3 Wird oder wurde in diese Richtung bereits ermittelt?

a.         Wenn ja, wegen welchem Anfangsverdacht wird in dieser Sache ermittelt?

b.         Wenn ja, gibt es bereits Ermittlungsergebnisse und erhärten diese einen strafrechtlich relevanten Verdacht?

c.         Wenn ja, sind den ermittelnden Behörden weitere derartige Fälle bekannt?

93.       Wegen welcher Delikte wird in dieser Causa ermittelt? (Bitte um Nennung der einzelnen Straftatbestände des StGB.)

94.       Wegen welcher Delikte wird gegen Christoph Chorherr ermittelt? (Bitte um Nennung der einzelnen Straftatbestände des StGB.)

95.       Ist den Ermittlungsbehörden bekannt, welche Immobilieninvestoren an den Verein s2arch gespendet haben?

a.         Wenn ja, welche Investoren haben wann wie viel an den Verein s2arch ge­spendet?

b.         Wenn ja, haben die getätigten Spenden den Verdacht gegen Christoph Chorherr wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder anderen Delikten erhärtet?

c.         Ist es richtig, dass die Unternehmensgruppe Soravia an den Verein s2arch gespendet hat und wenn ja, wann und in welcher Höhe wurde gespendet?

d.         Ist es richtig, dass die Unternehmensgruppe Tojner an den Verein s2arch gespendet hat und wenn ja, wann und in welcher Höhe wurde gespendet?

e.         Wenn nein, weshalb nicht?

96.       In den umfangreichen Verfahren, die wegen des Verdachts des schweren und gewerbsmäßigen Betrugs gegen Michael Tojner geführt werden, geht es auch um Liegenschaften in Wien. Haben die Ermittlungen hier Hinweise auf Chorherr bzw. ihm zurechenbare Unternehmen erbracht?

97.       Haben die bisherigen Ermittlungen den Verdacht gegen Christoph Chorherr wegen Delikten nach dem 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Verlet­zungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen) erhärtet?

98.       Wird Chorherr als Einzeltäter verdächtigt oder hat er bei der möglichen Bege­hung der Delikte (politische) Unterstützung erhalten?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

1 https://kurier.at/politik/inland/absolut-plausibel-was-experten-zum-hacker-angriff-auf-oevp-sagen/400597691?fbclid=IwAR0FEIyPylXgfXPzgoH7nR0t9wKScwbWTTxmQCJHHCxCA4ApV9jxmr0bgNc

(18.9.2019).

2 https://kurier.at/politik/inland/absolut-plausibel-was-experten-zum-hacker-angriff-auf-oevp-sagen/400597691?fbclid=IwAR0FEIyPylXgfXPzgoH7nR0t9wKScwbWTTxmQCJHHCxCA4ApV9jxmr0bgNc

(18.9.2019).

3 https://www.heute.at/s/ovp-verwickelt-chorrherrs-ehefrau-in-causa-41117902 (18.9.2019).

*****


Präsidentin Doris Bures: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Peter Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung das Wort. Herr Abgeordneter, Sie wissen, maximal 20 Minuten Redezeit. – Bitte.


15.01.34

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Frau Präsidentin! Danke, Herr Vizekanzler, dafür, dass Sie ein nicht mehr ganz übliches Signal gesetzt haben und dem Parlament klar signalisiert haben, dass andere Termine nicht so wichtig sind wie eine Dringliche Anfrage in diesem Haus! (Beifall bei JETZT.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einer einfachen Tatsachen­fest­stellung und werde einige Tatsachenfeststellungen an diese anfügen.

Am 3. September dieses Jahres hat die Wochenzeitschrift „Falter“ ein Dokument veröffentlicht, das belegen soll, dass die Österreichische Volkspartei zum zweiten Mal plant, die gesetzlichen Wahlkampfkostenbeschränkungen von 7 Millionen Euro im Natio­nalratswahlkampf 2019 vorsätzlich zu ignorieren und damit vorsätzlich zum zweiten Mal – nach dem Jahr 2017 – ein geltendes Gesetz zu brechen.

Nun hätten die Volkspartei und Sebastian Kurz das tun können, was er und seine Partei auch 2017 gemacht haben, nämlich eine Zeit lang zu sagen: Stimmt nicht, ist nicht wahr, haben wir nicht gemacht, wir sind nicht so, die anderen sind schuld, das sind alles Schmutzkübel!, und wenn das alles nichts mehr nützt, zu sagen: Ui, das tut uns aber leid! Jetzt entschuldigen wir uns – und machen einfach weiter.

Wir haben diese Entschuldigung für die bewusste Gesetzesverletzung 2017 durch Sebastian Kurz und sein Team ja noch im Ohr. Jetzt ist 2019, und das wird ver­öffentlicht. Und jetzt passiert etwas ganz Erstaunliches: Die Österreichische Volks­partei geht nicht her und sagt: Da ist uns schon wieder etwas passiert! Also nein, dass das ein zweites Mal passiert, ist uns entsetzlich unangenehm, wir entschuldigen uns! – Diesmal ist das nicht der Fall, diesmal taucht ein völlig neuer Player im türkisen Spiel auf: der Hacker. (Heiterkeit bei Abgeordneten von Jetzt, SPÖ und FPÖ.) Der Hacker taucht auf, und am 5. September, zwei Tage nach Erscheinen des „Falter“, kann die Spitze der Volkspartei bereits in den Brusttönen der Parteispitzenüberzeugung fest­stellen: Ein Hackerangriff! Unbekannte Hacker haben den ÖVP-Server gehackt.

Sebastian Kurz wörtlich: „Das ist nicht nur ein Angriff auf die Volkspartei, sondern auch ein Angriff auf das demokratische System (...).“

Auftritt Blümel: Das ist kein Angriff auf die Volkspartei, das ist ein Angriff auf die Demokratie.

Auftritt Nehammer: „Hacker-Angriff auf die Volkspartei war ein Anschlag auf die Demo­kratie“.

Das einzige Problem dabei: Weit und breit ist kein Hacker ausfindig zu machen – ein hackerloser Hackerangriff, der ein Angriff auf die Demokratie ist. (Heiterkeit der Abgeordneten Leichtfried und Rendi-Wagner.)

Nun gibt es den einfachsten Weg der Welt, das innerhalb von wenigen Tagen auf­zuklären. Die Original-Buchhaltungsunterlagen über die Wahlkampfkosten und die Wahlkampfkostenplanungen der ÖVP liegen ja nicht beim „Falter“. Sehr verehrte Damen und Herren von der ÖVP, vielleicht wissen manche von Ihnen sogar, dass diese Originalunterlagen nach wie vor in der ÖVP liegen.

Was macht man in so einer Situation? – Man nimmt den „Falter“, legt den Artikel hin, man nimmt die ÖVP-Buchhaltungsunterlagen, die am letzten Backup drauf sind – die von der Buchhaltungssoftware selbstdokumentierend gespeichert werden, das kann man gar nicht löschen –, legt sie daneben und sagt: Das stimmt ja überhaupt nicht überein, das ist eine Fälschung! Oder, wovon ich derzeit ausgehen muss: Ui jegerl, da stimmen Euro für Euro, Cent für Cent überein, wir müssen – und dann geht der ganze Film wieder los: Ja, wir haben da einen Fehler gemacht und wir entschuldigen uns.

An diesem Punkt kommt es zu einer Dienstbesprechung in der Staatsanwaltschaft Wien, einen Tag nach der großen Hackererklärung des ÖVP-Parteivorstandes. Bei dieser Dienstbesprechung sind anwesend: Vertreter des Bundeskriminalamtes, der Staatsanwalt selbstverständlich und Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung; darauf komme ich dann noch zurück, denn da ist etwas passiert. Aber zuerst einmal zu diesem Treffen: Werden bei diesem Treffen von den Vertretern der ÖVP, die an dieser Sitzung teilnehmen, die Buchhaltungsunterlagen vorgelegt? (Ruf bei der FPÖ: Besser nicht!) – Nein, noch immer nicht.

Dann aber werden die Besprechung durchgeführt und die Ermittlungsstrategie be­sprochen, und diese lautet – soweit ich weiß, aber das ist eine Frage, die wir an den Herrn Bundesminister richten –: Versuchen wir, zuerst einmal den Hackerangriff auf­zuklären, und die allereinfachste Frage – nämlich: Sind das die echten Buchhaltungs­unterlagen, stimmt das, was im „Falter“ steht? – klären wir zum Schluss! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wissen Sie, wann zum Schluss ist? – Mit Sicherheit nach der Natio­nalratswahl. (Abg. Schwarz: Für Sie auch!)

Da möchte ich einmal wissen: Wer bringt einen unabhängigen Staatsanwalt der Republik Österreich dazu, das einzige Faktum, das problemlos und auf der Stelle zu klären ist, auf die Zeit nach der Nationalratswahl zu schieben? Spielt da möglicher­weise eine Rolle, Herr Justizminister, dass das das einzige Faktum ist, von dem nicht nur die ÖVP weiß, dass es für die ÖVP und für Sebastian Kurz brandgefährlich ist?

Wenn sich nach einem Tag Ermittlungen beim Vergleich dieser Unterlagen heraus­stellt: Ja, das ist echt!, dann hat der Wahlkampf der ÖVP ein echtes Problem, denn dann ist Sebastian Kurz kein Einzeltäter und kein Einmaltäter bei der Verletzung des Parteiengesetzes, sondern ein vorsätzlicher Wiederholungstäter, ein vorsätzlicher Gesetzesbrecher; und man möchte ja weder als Altkanzler noch als Kanzler in spe in einen Wahlkampf ziehen und dauernd erklären müssen: Ach, das ist mir passiert, ich wollte ja gar nicht Wiederholungstäter sein.

Jetzt möchte ich diese Frage beantwortet haben, weil es ja nicht so einfach mit den anderen Ermittlungen ist.

Jetzt komme ich zu den Ermittlungen zurück und frage: Wer ermittelt hier? – Da ist auf der einen Seite das Cyber Crime Competence Center, C4, aus dem Bundes­krimi­nalamt; völlig zu Recht, da sind die richtigen Leute am richtigen Platz. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist das CSC dort vertreten, das Cyber-Security-Center; völlig zu Recht, da sind ja die kompetenten Leute am richtigen Platz.

Wer ist der Chef und wer war zu Zeiten des BVT-Untersuchungsausschusses der Chef des Cyber-Security-Centers im Bundesamt für Verfassungsschutz? – Ein gewisser Philipp B., den Mitgliedern dieses Ausschusses gut bekannt. Hatte Herr Philipp B. zu diesem Zeitpunkt neben der Leitung des Cyber-Security-Centers eine zweite Funk­tion? – Ja, er war stellvertretender Obmann des niederösterreichischen Vereins Pro Patria.

Was ist der niederösterreichische Verein Pro Patria? – Das ist ein Tarnverein der Österreichischen Volkspartei, bei dem Gernot Blümel früher Kassier war; er kann sich nicht mehr daran erinnern, steht aber im Vereinsregister – wahrscheinlich alles gefakt! Wir werden demnächst den Vereinsregisterhackerangriff aufklären, bei dem Gernot Blümel in ein wehrloses Vereinsregister reingepflanzt worden ist. Stellen Sie sich einmal vor, wie weit wir in Österreich gekommen sind! (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Und wer sitzt im Verein Pro Patria? Wer ist denn der Obmann? – Der Kopf des schwarzen Netzwerks im BVT, Bernhard P., gegen den die großen Verfahren im Zusammenhang mit dem BVT laufen. Wer ist der Kassier? – Ein weiterer schwarzer V-Mann aus dem BVT. Was ist die Aufgabe von Pro Patria? – Weit und breit doku­men­tiert: Trollauftritte und Internetdesinformation in Wahlkämpfen. Gut dokumentiert! (Hei­ter­keit bei Abgeordneten der ÖVP.) Na ja, bestimmte Leute aus dem Verfassungs­schutz wissen schon, wie man es macht. (Ruf bei der ÖVP: Nicht mehr lange!)

Ich frage Sie, Herr Justizminister: Wie gibt es das, dass solche Leute solche Ermitt­lungen führen? Wie gibt es das? – Ich weiß, dass Sie nicht der richtige Adressat sind, weil Sie für die personelle Beschickung vonseiten des Innenministeriums nicht zustän­dig sind, ich möchte Ihnen das auch gar nicht unterstellen, aber ich ersuche Sie, diese Frage möglichst umgehend an den zuständigen Innenminister weiterzuleiten. Ich habe es sehr begrüßt, wie der Innenminister gesagt hat, in der Soko Ibiza ist ein Beamter, der Strache ein SMS geschickt hat – wir fragen nach dem Inhalt dieses SMS –; dieser Beamte mit FPÖ-Nähe wurde sofort aus der Soko entfernt.

Warum können die schwarzen V-Leute, die Leute aus dem schwarzen Netzwerk in beiden Sokos bleiben? – Ich verstehe es nicht! Ich möchte keinem der beteiligten Minister unterstellen, dass sie hier Interessen einer Partei vertreten, weil sich etwa Innenminister Peschorn in der „ZIB 2“ unmissverständlich geäußert hat, dass er willens und bereit ist, gegen schwarze, blaue und andersfärbige Netzwerke im Innenminis­terium vorzugehen. Ich halte ihn diesbezüglich für ausgesprochen glaubwürdig. Bitte, Herr Justizminister – Sie können das nicht selbst aufklären –, helfen Sie uns als Mitglied der Bundesregierung bei dieser Aufklärung! So kann es nicht weitergehen.

Wie schaut es jetzt eigentlich mit dem Hacker aus? Was ist da passiert? – Also: 1 Terabyte Daten wurde vom Server der ÖVP abgesaugt – über eine Tor-Server-Kette, das heißt über eine extrem komplizierte Verschlüsselung mit extrem langsamen Leitungen – und auf einen französischen Server überspielt. Wissen Sie, wie lange es dauert, wenn man mit der Übertragungsgeschwindigkeit von Tor 1,3 Terabyte auf einen anderen Server überträgt? – Ziemlich genau einen Monat. Jetzt muss man aber davon ausgehen, dass der brandgefährliche Hacker nicht 100 Prozent der Leitungen beansprucht hat, weil dann das Netz der ÖVP zusammengebrochen wäre und jeder gleich gewusst hätte, dass da etwas passiert ist. Solche Angriffe, solche Ableitungen werden etwa im Kapazitätsbereich von 25 Prozent durchgeführt, damit das halbwegs unauffällig bleibt. Sie müssen nach internationalen Erfahrungen annehmen: vier Monate.

So, die Experten der ÖVP stellen am 11. August fest: Da ist wer eingedrungen, mit Schlüsseln, und zwar mit ÖVP-Schlüsseln; mit dem Schlüssel eines hochrangigen ÖVP-Funktionärs, weil die ÖVP als Sicherheitspartei die Schlüssel zum Server und zum Intranet – die übrigens dieselben sind, was sicherheitspolitisch völlig absurd ist – irgendwo herumkugeln lässt. Jetzt kugeln also die Schüssel – sagen wir einmal von Gernot Blümel; es kann ja jemand anderer sein, diese Frage wird noch beantwortet werden – da irgendwo herum, dann kommt der geheimnisvolle Hacker und überträgt Daten.

Am 11. August, so wird behauptet, findet der Einbruch statt, am 17. August hat der „Falter“ bereits die Daten. – Das kann nicht dieser Datenfluss gewesen sein, das ist vollkommen auszuschließen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es muss zumindest zwei Datenflüsse gegeben haben: einen kurzen mit Informationen über die Buchhaltung an den „Falter“ – eine Buchhaltung umfasst etwa 1 Gigabyte –; und einen langen mit etwa 1 300 Gigabyte, verschlüsselt über Tor an einen französischen Server.

Jetzt muss Folgendes untersucht werden, und ich ersuche Sie, Herr Justizminister, das möglichst genau zu tun: Wer hat Interesse daran, dass unverfälschte Daten nach außen gelangen? – Das sind Maulwürfe und das sind in bestimmten Situationen Hacker; die wollen eine Partei oder wen auch immer mit echten Daten kompromit­tieren. Wer hat Interesse daran, dass gefälschte Daten über komplizierte Wege in großen Mengen nach außen geraten? – Alle Expertinnen und Experten, und ich habe mit vielen gesprochen, sagen: Genau das deutet auf einen sogenannten False-Flag-Angriff hin, auf einen Angriff, der inszeniert ist und der Desinformation dient.

Herr Justizminister, ich ersuche Sie, genau untersuchen zu lassen (Zwischenruf der Abg. Steinacker), ob es da nicht einen Maulwurfangriff gegeben hat, der eine übersichtliche Menge von Daten in kurzer Zeit einer Wochenzeitschrift zukommen ließ, und möglicherweise einen als Antwort gedachten False-Flag-Angriff mit großen Datenmengen, großer Verwirrung, der der Desinformation der österreichischen Bevöl­kerung dient. (Abg. Höfinger: Wer war denn ...?)

Da sind wir jetzt bei Fakes: Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, reden immer von Fakes. Reden wir einmal von Fakes! Sie haben bis heute keinen Beweis für einen Hacker, Sie haben bis heute keinen Beweis für einen Angriff von außen (Zwischenruf bei der ÖVP), was wir aber haben, sind Hinweise, dass es mit immer größerer Wahrscheinlichkeit anders gelaufen ist. Es geht nicht darum, heute im Parlament zu sagen, dass es so und so war (neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP) – das ist weder unsere Aufgabe, noch können wir das –; aber wir können sagen: Es deutet immer mehr in eine bestimmte Richtung.

Wenn es um Fakes geht, dann gibt es eine Partei in dieser Republik, die Spezialistin für Fakes ist, und das ist die Österreichische Volkspartei. (Abg. Steinacker: ... Unterstellung!) Die Österreichische Volkspartei ist die Fakemeisterpartei der Republik Österreich.

Ich erläutere Ihnen das an harmlosen Beispielen: Haben Sie das Video gesehen, in dem der Altkanzler und, wie es derzeit ausschaut, zukünftige Bundeskanzler am 11.10.2017 erklärt, woher er stammt? – Ich zitiere: „Ich komm’ aus Wien [...], aus Meidling, einem Arbeiterbezirk.“ (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Am 10. Sep­tember 2019 kommt das nächste Video: „Ich komm’ [...] aus dem Waldviertel“ (Heiter­keit bei Abgeordneten der FPÖ), „eine kleine Gemeinde, [...] ungefähr 100 Einwohner.“

Meine Damen und Herren von der ÖVP, jetzt geben Sie mir in aller Ehrlichkeit eine Antwort: Jemand, der seinen Geburtsort fakt, ist doch auch in der Lage, einen Hackerangriff zu faken. (Beifall bei JETZT. – Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Abg. Steinacker: Das ist so lächerlich, was Sie da produzieren, Herr Pilz!) Nein, ich sage Ihnen eines, Frau Kollegin: Das ist nicht lächerlich. Sollte sich herausstellen (Zwischenruf des Abg. Hammer), dass es einen Hackerangriff auf eine politische Partei gegeben hat, was ich für äußerst unwahrscheinlich halte, dann ist das nicht lächerlich, sondern ein ernsthafter Anschlag auf Einrichtungen der Republik Österreich und auch des Parlaments. Sollte es einen Maulwurf in der ÖVP geben, dann ist das mehr Ihr Problem und kein Problem der Republik Österreich (Zwischenruf des Abg. Zarits), und es spricht einiges dafür.

Sollte es aber einen False-Flag-Angriff gegeben haben, einen inszenierten, vorge­täuschten, gefakten Angriff mit einem einzigen Zweck, nämlich die österreichische Bevölkerung zu desinformieren, dann ist das nicht lächerlich, Frau Kollegin, sondern dann ist das das Schlimmste, was in einem Wahlkampf passieren kann! Ich kann mir kaum etwas Schlimmeres vorstellen, als zu derartigen Mitteln zu greifen, um von den eigenen gesetzesbrecherischen Absichten in Bezug auf das Parteiengesetz (Zwischen­rufe bei der ÖVP) und die Wahlkampfkostenfinanzierung abzulenken, dazu möglicher­weise einen Hackerangriff zu erfinden.

Nein, Frau Kollegin, das ist nicht lächerlich. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Das ist eine sehr ernste Situation, und es ist mir sehr wichtig, dass das von den zuständigen Organen der Strafjustiz aufgeklärt wird. (Beifall bei JETZT. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eßl. – Abg. Martin Graf: Aber er kommt auch nicht ...!)

So, ich komme zu einem zweiten Punkt, weil er mir persönlich auch wichtig ist: Herr Justizminister, wie, stellen Sie sich vor, soll dieser Fall aufgeklärt werden? Wie, stellen Sie sich vor, Herr Justizminister, können Sie die Staatsanwaltschaft Wien davon überzeugen – wir reden jetzt nicht von Weisungen, sondern wir reden einfach darüber, dass das Notwendige und das Mögliche zuerst gemacht wird –, wie können Sie dafür sorgen, dass es bereits vor der Nationalratswahl ein Maximum an Aufklärung und Klarheit gibt?

Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht, zu erfahren, was da passiert ist. Bevor gewählt wird, muss es eine Grundsicherheit geben: Ja, da ist geplant worden, Gesetze zu verletzen, durch die Österreichische Volkspartei; oder: Nein, das ist der Öster­reichischen Volkspartei zu Unrecht unterstellt worden und da sind Dokumente ge­fälscht worden.

Herr Justizminister, Herr Vizekanzler, ich ersuche Sie dringend, diese Klärung zu ermöglichen. Es ist nicht unsere Aufgabe, der Justiz bei Ermittlungen Vorschriften zu machen, das hat der Nationalrat nie getan, aber ich deponiere hier das Ersuchen, diesbezüglich vor dem Wahltermin möglichst viel Klarheit zu schaffen. Die Wählerinnen und Wähler sollen wissen, wen sie wählen: ob sie eine Partei wählen, die zum Opfer einer Fälschung geworden ist, oder ob sie eine Partei wählen, die selbst einen Hackerangriff erfunden hat, um vom eigenen beabsichtigten Gesetzesbruch abzu­lenken. Ob das richtig ist, kann die Staatsanwaltschaft binnen kürzester Zeit mittels Vergleich der Buchhaltungen – „Falter“-Dokumente und Originaldokumente der ÖVP-Buchhaltung – überprüfen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Herr Justizminister, ermöglichen Sie das! Die österreichische Bevölkerung braucht die Wahrheit, bevor gewählt wird. Herr Justizminister, geben Sie den Menschen eine Chance, sich ein Urteil zu bilden! – Besten Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Martin Graf: Manchmal ist es schwer ...!)

15.22


Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Vizekanzler Justizminister Dr. Jabloner zu Wort gemeldet.

Herr Vizekanzler, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.


15.22.18

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Dr. Pilz, ich gebe Ihnen heute sehr gerne Auskunft über den Stand der Ermittlungen im Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien über den Verdacht des widerrechtlichen Zugriffs auf das Computersystem der ÖVP und den damit im Zusammenhang stehenden Verdacht der Datenbeschädigung. Damit eröffnet sich für mich auch eine gute und angemessene Gelegenheit, hier in öffentlicher Sitzung des Plenums des Nationalrates den Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 11. September 2019 umzusetzen,  mit dem der Bundesregierung empfohlen wurde – ich zitiere wörtlich –, „jene ihr zur Verfügung stehenden Informationen betreffend des vermeintlichen Hackerangriffes auf die ÖVP mit der Öffentlichkeit zu teilen, die den BürgerInnen eine auf Tatsachen gegründete Beurteilung der Situation ermöglichen“.

Diesem Verlangen komme ich umso bereitwilliger nach, als es mir auch persönlich ein großes Anliegen ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ihre Meinung aufgrund eines fairen, sachlichen und von Manipulationen freien Wahlkampfs bilden können. Soweit die Justiz, die eine solche Meinungsbildung ermöglicht, dazu beitragen kann, dass jene Rahmenbedingungen gesichert sind, wird sie ihren Beitrag leisten. Dies betrifft in erster Linie die Klärung der Frage, ob im Rahmen der Wahl­auseinandersetzung strafrechtlich relevante Vorgänge stattgefunden haben oder nicht.

Lassen Sie mich doch vorweg einige wenige grundsätzliche Gedanken zu meinem Verständnis meiner Rolle und meiner Aufgaben im Verhältnis zu den das Ermitt­lungs­verfahren führenden Staatsanwaltschaften ausführen! Orientierung bietet diesbezüglich die Verfassung sowie auf einfachgesetzlicher Ebene das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung. Mag auch verfassungsdogmatisch die Bedeutung des Artikels 90a B-VG unterschiedlicher Auslegung zugänglich sein, so ist es mir doch ein Anliegen, als Vertreter der Verwaltung Organen der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Respekt zu begegnen – Respekt, den ich natürlich auch dem Hohen Haus und seiner Kontrolle des Handelns der, wohlgemerkt, Verwaltung entgegenbringe.

Mein Respekt vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird aber auch durch das Staats­an­waltschaftsgesetz gestützt, das die Staatsanwaltschaften seit der letzten Novelle mit gutem Grund davon entbindet, über einzelne Ermittlungsschritte im Vorhinein zu berichten. Das ist gut und wichtig, um das Ermittlungsverfahren unbeeinflusst, nach den Notwendigkeiten der Aufklärung objektiv und unter voller Wahrung der Unschulds­vermutung führen zu können. Sicher, die Staatsanwaltschaften haben im Nachhinein über bedeutende Ermittlungsschritte zu informieren; über nicht mehr und nicht weniger kann ich Ihnen hier berichten, und ich gebe zu, dass mein Informationsstand natur­gemäß lückenhaft sein muss. Nicht ich oder meine Strafrechtssektion führen das Ermittlungsverfahren, sondern eben die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei, die allein Zugang zu den Ermittlungsakten und den Ermittlungsdetails haben.

Über das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch der Öffentlichkeit, über be­deutende Strafverfahren informiert zu werden, und den grundrechtlichen Bindungen, insbesondere Schutz der Unschuldsvermutung und Schutz personenbezogener Daten, ist viel publiziert und diskutiert worden. Die schwierige Abwägung im Einzelfall liegt auch den Bestimmungen des Veröffentlichungsverbots nach § 54 StPO und des § 35b StAG über die Information der Medien zugrunde. Persönlichkeitsrechte, Grundsatz der Unschuldsvermutung, Anspruch auf ein faires Verfahren binden auch meine Auskunfts­erteilung, im Rahmen derer ich auch eine Gefährdung des Zwecks des Ermittlungs­verfahrens zu vermeiden habe. So sehe ich es auch nicht als meine Aufgabe, den Verfahrensgrundsatz des § 12 StPO, wonach das Ermittlungsverfahren nicht öffentlich ist, im Rahmen der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage in sein Gegenteil zu ver­kehren. Ich muss schon jetzt um Verständnis bitten, dass ich über Details der Ermitt­lungen, insbesondere den Inhalt von Anordnungen und das weitere Vorgehen nur beschränkt Auskunft geben kann; Gleiches gilt für Angaben zu Personen, die nicht in meinem Ressortbereich tätig sind.

Bei einem Ermittlungsverfahren geht es ja darum, jene konkreten Anhaltspunkte aufzu­klären, die den Verdacht einer Straftat begründen. Das Nähren von Spekulationen oder Mutmaßungen liegt außerhalb des Sinns eines rechtsstaatlich einwandfreien Ermitt­lungsverfahrens. Ich gebe hier auch zu bedenken, dass nicht jede Anzeige gegen be­stimmte Personen einen Anfangsverdacht zu begründen vermag, sodass in diesem Stadium dem Respekt vor den Persönlichkeitsrechten eine besondere Bedeutung auch und gerade in Zeiten der sogenannten heißen Phase einer Wahlauseinandersetzung zukommt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Staatsanwaltschaften gut daran tun, sich nicht politisch vereinnahmen zu lassen; ihr Fokus ist allein auf die objektive Aufklärung konkreter Verdachtsmomente gerichtet. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Unter diesen Prämissen und in Befolgung des von mir bereits zitierten Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates kann ich den Stand meiner Informationen über das Ermittlungsverfahren der StA Wien zum Zugriff auf Daten der ÖVP wie folgt zusammenfassen.

„Am Montag den 2. September 2019 gelangten vermeintliche ‚Buchhaltungs­doku­mente‘ der ÖVP an die Öffentlichkeit, in denen ‚Wahlkampfkosten‘ aufgeführt werden. Diese Dokumente würden nachweisen, wie die ÖVP bewusst die gesetzlichen Vor­gaben zur Deckelung der Wahlkampfkosten umgehe. Vier Tage nach der Veröffent­lichung der Dokumente, am Donnerstag den 5. September 2019, informierte die ÖVP im Wege einer ‚Pressekonferenz‘, sie sei Opfer eines gezielten Hackangriffs gewor­den.“ – Ich zitiere aus dem Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 11. Sep­tember.

Ebenfalls am 5. September 2019 erstattete die ÖVP wegen des von ihr vermuteten und durch eigene Nachforschungen verifizierten Datenleaks im eigenen System auch An­zeige beim Innenministerium. Noch am selben Tag wurde ein Ermittlungsteam, be­stehend aus Mitarbeitern des BKA und des BVT, zusammengestellt. Am darauf­folgenden Tag fanden eine Erstbesprechung mit der StA Wien sowie Ersterhebungen vor Ort, also eine erste Befragung der Beteiligten und eine Erstsichtung von Doku­men­ten, statt.

Das von der StA Wien zu einer näher bestimmten Zahl am 6. September 2019 eröff­nete Ermittlungsverfahren wird gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem, § 118a Abs. 1 Z 2 StGB, und der Datenbeschädigung, § 126a Abs. 1 StGB, zum Nachteil der ÖVP geführt.

Seit Einlangen der Anzeige wurden bereits diverse Ermittlungsschritte gesetzt. So wurden etwa durch das Ermittlerteam technisch-datenforensische Untersuchungen vorge­nommen und Vernehmungen durchgeführt, um den in der Anzeige dargestellten Sachverhalt zu verifizieren. Außerdem besteht in dieser Strafsache seit dem 10. Sep­tember eine enge Kooperation mit Europol.

Die bisherigen Ermittlungen bestätigen den Verdacht, dass sich ein unbekannter Täter ab dem 27. Juli 2019 Zugriff auf das gesamte ÖVP-IT-Netzwerk verschafft hat. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen ist weiters davon auszugehen, dass dieser unbekannte Täter zumindest eine Administrator-Passwortänderung im internen IT-Netzwerk der ÖVP durchgeführt hat. Damit wurden berechtigte Administratoren tem­porär aus der betroffenen EDV-Applikation der ÖVP ausgesperrt. Außerdem wurde festgestellt, dass es jedenfalls zwischen dem 30. August 2019 und dem 1. September 2019 einen widerrechtlichen Datentransfer größeren Umfangs gegeben hat. Dabei wurden circa 463 Gigabyte auf einen französischen Zielserver übermittelt.

Nach einer Kontaktaufnahme auf polizeilicher Ebene wurde am 13. September auch ein ausführliches schriftliches Rechtshilfeersuchen der StA Wien an die französischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Aufgrund neuer Ermittlungserkenntnisse besteht nunmehr der Verdacht, dass zumindest ein unbekannter Täter sich, erstens, in Wien in der Zeit vom 27. Juli bis zum 3. September 2019 zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht alleine verfügen durfte, oder zu einem Teil eines solchen durch Überwindung einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung im Computersystem Zugang verschafft hat, in der Absicht, einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft, oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zuzufügen, indem er von außen auf mehrere Server der ÖVP zugriff und zumindest 52 Zip-Dateien mit einer Größe von 463,13 GB, gezippt, auf einen externen FTP-Server in Frankreich übermittelte; zweitens, am 27. Juli 2019 einen anderen dadurch geschädigt zu haben, dass er automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten, über die er nicht verfügen durfte, verändert, gelöscht oder sonst unbrauchbar gemacht oder unterdrückt hat, indem er von außen auf die Netzwerkapplikation der ÖVP zugriff, eine Passwortänderung durchführte und hiedurch bewirkte, dass die berechtigten Adminis­tratoren der ÖVP nicht auf die Applikation zugreifen konnten.

In Hinblick auf diese erweiterte Verdachtslage hat die StA Wien am 18. September 2019 eine erweiterte Europäische Ermittlungsanordnung an die französischen Straf­verfolgungsbehörden gerichtet. Die Identifizierung der Person, die sich nach den bis­herigen Erkenntnissen unberechtigt Zugriff auf das IT-System der ÖVP verschafft hat, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Straf­verfolgungsbehörden mit großem Nachdruck arbeiten. Der Staatsanwalt und unter seiner Führung die Kriminalpolizei ermitteln hier wie immer entlang der im Raum stehenden Tatbestände zur Aufklärung eines möglichen strafrechtlich relevanten Ver­haltens, von wem auch immer, und nicht prioritär gerade für den Wahlkampf politisch interessanter Aspekte.

Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich der StA Wien und insbesondere deren Sachbearbeiter meine Anerkennung und meinen Dank für das initiative Vorge­hen und das Engagement im Zusammenwirken mit der Sonderkommission des Bun­des­kriminalamtes aussprechen.

Hohes Haus! Die an mich konkret gestellten Fragen beantworte ich nun wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Darüber, wer konkret an der Besprechung am 6.9.2019 teilgenommen hat und was genau in dieser Besprechung erörtert wurde, liegen mir keine Informationen vor. Von den Vertretern der ÖVP wurden meinen Informationen zufolge auch Beweismittel für einen Hackerangriff in erheblichem Ausmaß vorgelegt; zu welchem Zeitpunkt genau entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Zu den Fragen 4 bis 11:

Die Ermittlungstätigkeit von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei orientiert sich wie in jedem Ermittlungsverfahren auch in diesem ausschließlich an den im Raum stehenden Tatbeständen. Zweck der Ermittlungen ist allein die Aufklärung eines möglichen, von wem auch immer gezeigten strafrechtlich relevanten Verhaltens. Welche Ermittlungs­handlungen zu welchem Zeitpunkt gesetzt werden, richtet sich folglich allein nach ermittlungstaktischen Überlegungen. Wahltaktische Überlegungen beziehungsweise eine Sonderbehandlung von für den Wahlkampf politisch besonders interessanten Aspekten haben auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden keinen Einfluss. Welche kon­kreten Ermittlungsschritte die StA aufgrund welcher Überlegungen zu welchem Zeit­punkt setzt, ist Ausfluss ihrer Tätigkeit als Organ der Gerichtsbarkeit und daher der parlamentarischen Interpellation nicht zugänglich. Es hat keine Dienstbesprechung zur Vorgangsweise der StA Wien gegeben.

In der von der ÖVP beim BMI eingebrachten Anzeige wird auch der Verdacht einer Weitergabe von allenfalls auch verfälschten Daten an die Presse geäußert. Ob und gegebenenfalls inwieweit geleakte Daten in der Folge verfälscht wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Zu den Fragen 12 bis 17 sowie 39 bis 50:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen, in denen ich den aktuellen Stand der Ermittlungen anhand der mir vorliegenden Informationen dargelegt habe, soweit dies einerseits für die Information der Öffentlichkeit zwecks einer auf Tatsachen gegründeten Beurteilung der Situation notwendig und andererseits ohne Gefährdung der weiteren Ermittlungen im laufenden Verfahren möglich war.

Die ÖVP hat jedenfalls den von ihr vor Anzeigeerstattung privat in Auftrag gegebenen, Datenleaks darstellenden Analysebericht an die Ermittlungsbehörden übergeben. Den Ermittlern wurde auch Zugriff auf etwaige Protokolldateien und Analysesysteme ge­währt. Ein technischer Experte der Ermittlungsgruppe ist zudem regelmäßig vor Ort und führt vor Ort Prüfungen durch.

Im Übrigen ist es nicht meine Aufgabe als Justizminister, Spekulationen zu möglichen Tatbeteiligten anzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu den Fragen 18 bis 22:

Die StA Wien hat von den Hackerangriffen auf die ÖVP aus den Medien erfahren und noch am 5.9.2019 aus eigenem einen Ermittlungsakt angelegt. Die Bekanntgabe der konkret ergangenen Ermittlungsaufträge würde das laufende Ermittlungsverfahren ge­fährden; darüber kann ich daher keine Auskunft geben.

Zu den Anzeigemodalitäten und zum Verfahrensstand verweise ich auf meine ein­leitende Darstellung. Ermittelnde Polizeibehörde ist das Bundeskriminalamt, wobei nach den mir vorliegenden Informationen dem Ermittlerteam auch Experten des BVT beigezogen wurden.

Zu den Fragen 23 bis 32:

Zur Identität der konkreten Ermittler liegen mir keine Informationen vor. Diesbezüglich weise ich jedoch darauf hin, dass solche personenbezogene Daten aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage bekannt ge­geben werden können.

Im Übrigen habe ich als Justizminister auf die Zusammensetzung des Ermittlerteams der Kriminalpolizei keinen Einfluss. Die Prüfung allfälliger Befangenheiten in diesem Bereich obliegt allein dem zuständigen Leiter des Innenressorts und betrifft sohin nicht meinen Zuständigkeitsbereich.

Zu den Fragen 33 bis 38:

Wie bereits in der Einleitung dargestellt, wird derzeit gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem und der Daten­beschädigung zum Nachteil der ÖVP ermittelt. Es gibt soweit keine Anhaltspunkte für eine Vortäuschung einer strafbaren Handlung, respektive wird in diese Richtung nicht ermittelt.

Zu den Fragen 51 bis 54:

Darauf gibt es keine Hinweise.

Zur Frage 55:

Es wurden keine Weisungen erteilt.

Zur Frage 56:

Die StA Wien hat bislang zwei Informationsberichte, sogenannte Zwischenberichte, an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet, die vom 13.9.2019 und vom 18.9.2019 datieren und in denen jeweils über den aktuellen Stand der Ermittlungen berichtet wur­de.

Zu den Fragen 57 bis 59:

Es gibt Hinweise darauf, dass personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung vom ÖVP-Server abgesaugt wurden. Es wurde eine Meldung nach Artikel 33 DSGVO erstattet. Diese Meldung langte am 5.9.2019 bei der Datenschutz­behörde ein.

Der Inhalt der Meldung ist Gegenstand eines Verfahrens, das die Datenschutzbehörde in völliger Unabhängigkeit zu führen hat. Ich kann daher zu dieser Frage keine weitere Auskunft erteilen.

Zu den Fragen 60 bis 64:

Am 17. Juni 2019 brachten die ÖVP-Bundespartei, die Wiener Landespartei der ÖVP, Sebastian Kurz und Mag. Gernot Blümel durch ihre rechtsfreundliche Vertretung eine Sachverhaltsdarstellung bei der StA Wien ein, in der auch Beweise zu den behaup­teten Manipulationen vorgelegt beziehungsweise angeboten wurden. Diese Sachver­haltsdarstellung nahm die StA Wien zum Anlass für die Einleitung eines Ermittlungs­verfahrens gegen unbekannte Täter wegen § 108 Abs. 1 StGB.

Da das besagte Mail nach bisherigem Erkenntnisstand unter Verwendung einer regis­trierten IP-Adresse versandt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien gemäß § 76a Abs. 2 StPO die Erteilung einer Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten nach Maßgabe des § 99 Abs. 5 Z 2 TKG für einen Internetzugangsdienst angeordnet und im Rechtshilfeweg umgesetzt. Zu den weiteren Details des nicht öffentlichen Ermittlungs­verfahrens kann ich keine Auskunft geben.

Zu den Fragen 65 bis 69:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist die Soko Ibiza in die Ermittlungen der Causa E-Mail-Affäre eingebunden. Die Zusammensetzung fällt in den Zuständigkeits­bereich des Innenministers, dem auch die Prüfung allfälliger Befangenheiten ihrer Mit­glieder obliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich hiezu keine Auskunft geben kann.

Zu den Fragen 70 und 71:

Auch die Beantwortung dieser Fragen betrifft den Zuständigkeitsbereich des Innen­ministers.

Zu den Fragen 72 bis 75:

Nach den mir vorliegenden Berichten wird primär gegen unbekannte Täter wegen § 108 Abs. 1 StGB ermittelt, wobei auch die Verdachtslage gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten, gegen den die StA Wien wegen § 118a Abs. 1 Z 1 StGB ermittelt, Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Prüfung ist. Zur Frage, ob und ge­gebenenfalls in welcher Beziehung dieser zur ÖVP steht, kann ich keine Auskunft geben.

Zur Frage 76:

Nach derzeitigem Erkenntnisstand: Nein.

Zu den Fragen 77 und 78:

Zu diesen Fragen kann ich nach dem derzeitigen Ermittlungsstand keine Auskunft geben, zumal es nicht zu meinen Aufgaben gehört, zu Spekulationen Stellung zu neh­men. Die Staatsanwaltschaft wird jedenfalls allen ersichtlichen Verdachtsgründen nach­gehen.

Zu den Fragen 79, 80 und 81:

Die Anzeige wurde von der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, erstattet. Diese Anzeige langte am 25. Oktober 2017 bei der WKStA ein. Das Ermittlungsverfahren wurde am 3. November 2017 eingeleitet, sodass die WKStA von Beginn an mit den Ermittlungen in dieser Causa betraut war.

Zu den Fragen 82 und 83:

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wurde mit Ermittlungsersuchen vom 3. November 2017 um die Übernahme und Durchführung der notwendigen Ermittlungen ersucht, deren Zielrichtung ich hier zur Vermeidung einer Gefährdung des Zwecks des Ermittlungsverfahrens nicht weiter konkretisieren kann.

Zur Frage 84:

Das Amtshilfeersuchen des BAK an die Gemeinde Wien erging bereits im Herbst 2018. Die Bearbeitung nahm dort gewisse Zeit in Anspruch, weshalb im Rahmen einer Besprechung am 18. Juni 2019 die Beschleunigung der Amtshilfe im Wege der frei­willigen Nachschau vereinbart wurde. Diese freiwillige Nachschau wurde bis zum 8. Juli 2019 abgeschlossen.

Zur Frage 85:

Da die Anzeige von einer Pressekonferenz des Anzeigers beziehungsweise des Anzei­ge­vertreters begleitet wurde, war davon auszugehen, dass alle staatsanwalt­schaft­lichen Anordnungen, die auf die Gewinnung von in der Sphäre des Beschuldigten befindlichen Unterlagen und Daten abzielen würden, nur eine geringe Erfolgsaussicht haben, mithin eine allenfalls drohende Verdunkelung aufgrund des Vorgehens des Anzeigers bereits eingetreten wäre.

Zu den Fragen 86, 87 und 98:

Die Ermittlungen richten sich gegen sechs natürliche Personen, eine unbekannte Anzahl von unbekannten Tätern und einen belangten Verband, die sämtliche als Be­schuldigte geführt werden. Soweit nach einer allfälligen politischen Unterstützung ge­fragt wird, entzieht sich das einer staatsanwaltschaftlichen Beurteilung.

Zu den Fragen 88 bis 90:

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zu diesen Fragen aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten keine Auskunft geben kann.

Zu den Fragen 91 und 92:

Ermittelt wird wegen Geldflüssen an den Verein S2arch – social and sustainable archi­tecture. Deren Zusammenhang mit konkreten Projekten ist noch einer Überprüfung zuzuführen.

Zur Frage 92:

Nein, weil entsprechende tragfähige Verdachtsmomente im Ermittlungsverfahren der­zeit nicht vorliegen.

Zur Frage 93:

§§ 302 Abs. 1, 304 Abs. 1 und 2 StGB, § 307 Abs. 1 und 2 StGB.

Zur Frage 94:

§§ 302 Abs. 1, 304 Abs. 1 und 2 StGB.

Zur Frage 95:

Die Namen der Spender sind aufgrund einer Bankauskunft bekannt, aber noch nicht abschließend Investoren zugeordnet. Die nachfolgenden Fragen lassen sich daher nicht seriös beantworten.

Zur Frage 96: Nein.

Zur Frage 97:

Im Sinn einer Vorteilsannahme durch den Zufluss in die Sphäre des angeführten Ver­eins: Ja.

Ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit des Mag. Christoph Chorherr und den gewährten Vorteilen ist Gegenstand des offenen Ermittlungsverfahrens.

Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

15.46


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Vizekanzler.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass jeder Redner, jede Rednerin maximal 10 Mi­nuten Redezeit hat. Gesamtredezeit jedes Klubs nach der Geschäftsordnung: 25 Minu­ten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.


15.46.48

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Geschätzter Herr Justizminister! Wenn wir uns ansehen, was sich seit dem internen ÖVP-Putsch und dem Sprengen der letzten Regierung durch Sebastian Kurz in diesem Land abge­spielt hat, dann bleibt man eigentlich mit bloßem Staunen zurück.

Begonnen hat es mit einem der schmutzigsten Wahlkämpfe der Zweiten Republik, in dem die ÖVP kalkuliert und mit voller Absicht die Wahlkampfkostenbeschränkung und somit ein Gesetz dieser Republik gebrochen hat.

Und es ist weitergegangen: Erinnern wir uns an den patscherten Abhörskandal, den die FPÖ damals publik gemacht hat, bei dem Ex-Vizekanzler Strache eine alte Stand­leitung in das Plenum gefunden und geglaubt hat, das wäre der große Lauschangriff der Illuminaten – eigentlich ein interessantes Vorspiel, wenn man sich in Erinnerung ruft, was dann noch alles gekommen ist.

Im weiteren Verlauf hat es sich fortgesetzt: Es gab einen Nacht-und-Nebel-Übergriff auf den Verfassungsschutz. Es ist weitergegangen mit der De-facto-Aufkündigung der Sozialpartnerschaft und, um es fortzuführen, dem Abbau von Arbeitnehmerrechten – wir haben heute schon darüber diskutiert –, Postenschacher in staatsnahen Be­reichen – aktuelle Ermittlungen laufen –, dem Umbau der Sozialversicherungen inklu­sive der Festschreibung von türkis-blauer Entscheidungshoheit gegen die Mehrheit der Versicherten. Man könnte – oder muss eigentlich – davon sprechen, dass sich in diesem Bereich ein Ende der Selbstverwaltung abzeichnet.

Es gab dann türkise Feste, Familienfeste auf Kosten der Steuerzahler. Ja, und schließ­lich – um wieder auf den Lauschangriff zurückzukommen – erfolgte der tatsächliche Lauschangriff, nämlich auf Ibiza. Dieser war eigentlich schon lange erfolgt, denn er hat sich eigentlich vor der Wahl 2017 abgespielt, und die Falle selbst war lange gelegt und entsprechend auch vorbereitet – von Leuten, die ihr Handwerk verstanden haben, von Hintermännern, die einerseits über das nötige Kapital verfügt haben und andererseits diese geheimdienstliche Operation über Monate hinweg geplant haben, und von Hintermännern, die auch ein irrsinnig großes Interesse daran gehabt haben müssen, die FPÖ im nächsten Schritt erpressen und kontrollieren zu können.

Heute wissen wir immer noch nicht, wer es war, nur eines wissen wir ganz genau: Es waren sicher nicht linke Aktivisten oder, wie sie oft von den Rechten bezeichnet wer­den, die Gutmenschen dieses Landes – nein, denn die hätten dieses Video schon vor der Wahl nach außen gespielt, damit es nicht zu diesem Sozialabbauprogramm kommen kann, das wir dann in den letzten zwei Jahren gesehen haben.

Ich möchte aber an die letzten zwei Jahre Sebastian Kurz in dieser Regierung an­schließen. Es kommt dann zu einer E-Mail-Affäre, ganz klar, Schriftstücke würden mutmaßlich belegen, dass Sebastian Kurz und die ÖVP vom Ibizavideo nicht so überrascht gewesen sind, wie sie getan haben. Diese Schriftstücke hat bis zu diesem Zeitpunkt noch niemand gesehen, niemand, aber es ist behauptet worden, die seien gefälscht, ganz klar. Es hat sie zwar niemand gesehen, aber sie würden belegen, dass schon zuvor Einblicke stattgefunden haben und schon davor Wissen vorhanden gewesen ist, wie es zu Ibiza gekommen ist. Aber: Niemand hat sie gesehen, und sie wurden entsprechend auch für unwahr erklärt und als Fälschungen bezeichnet.

Ganz klar ist aber, es hat etwas anderes gegeben, was keine Fälschung ist, was wir alle miteinander sehen konnten, nämlich das Video, auf dem ein hoher ÖVP-Mitar­beiter des Kanzleramtes zu sehen ist, wie er unter falschem Namen, sichtlich nervös und ohne die Rechnung zu bezahlen, fünf Festplatten schreddern lässt, mehrmals, und dann noch die Brösel mitnimmt. All das haben wir mit unseren eigenen Augen sehen können.

Die ÖVP hat ein paar Tage später erklärt, das ist ein ganz normaler Vorgang, wie er anscheinend in Österreich überall üblich ist. (Abg. Steinacker: Das hat die Frau Bundeskanzlerin bestätigt, Frau Kollegin!) – Also wirklich, ist so etwas mittlerweile üblich in Österreich? Ist das der gute Ton in Österreich? Also wenn ich Drucker­fest­platten des Bundeskanzleramtes schreddern lassen möchte, dann könnte doch ein ganz normaler Vorgang im Bundeskanzleramt auch sein, bei Reisswolf anzurufen und zu sagen: Ja, Reisswolf, du, wir hätten da wieder ein paar Druckerfestplatten zum Schreddern, kommt vorbei! Dienstag passt super, ja, klar, Rechnung bitte zu Handen Sebastian Kurz! (Zwischenruf des Abg. Prinz.) – All das ist nicht passiert, in keiner Weise passiert! Nach meinem Verständnis ist das alles andere als ein ganz normaler Vorgang, was wir auf diesem Video sehen konnten.

Ja, und wir sind noch immer nicht fertig. Es hat sich noch einiges in den letzten zwei Jahren zugetragen: Es brachen die Spendenskandale plötzlich wie eine Flut über die Österreichische, über die neue Volkspartei herein. Kurz hat im Wahlkampf 2017 im Fernsehen erklärt – wir haben das auf Video und Sie können es sehr gerne nachsehen –, dass er doch offensichtlich etwas zu verbergen hätte, würde er Spenden nicht trans­parent machen. Ja, und heute? – Heute wissen wir, dass Großspender Millionen­beträge, am Rechnungshof vorbei, gestückelt haben.

Und das geht noch weiter: Kurz verkündet auch, dass es überwiegend Klein- und Kleinstspender seien, die die ÖVP, die neue Volkspartei finanzieren und unterstützen würden. Ja, und heute wissen wir, dass die Spenden zu 98 Prozent von Milliardären und Millionären gekommen sind.

Also, um das vielleicht zusammenzufassen: Draußen auf dem Land würde man sagen, da wird vonseiten der ÖVP-Führungsebene einfach gelogen. Wir in diesem Haus können nur sagen, dass hier ganz deutlich die Unwahrheit ans Licht gekommen ist.

Und was veranlasst uns jetzt dazu – da möchte ich bei Ihnen anschließen, Herr Justizminister –, was veranlasst uns jetzt dazu, zu glauben, dass sich dieser zwei­jährige Wirkungskreis schließt und die Daten, die einen erneuten geplanten Bruch eines Gesetzes, nämlich jenes, in dem die Wahlkampfkostenbeschränkung festge­schrie­ben ist, durch die ÖVP beweisen würden, jetzt gefälscht seien?

Auf die Buchhaltung und darauf, ob die Buchhaltungsdaten, wie bereits mehrmals verkündet worden ist, entnommen worden sind, verändert worden sind und wieder eingepflanzt worden sind, sind Sie in Ihren Ausführungen in keiner Weise einge­gangen. Dazu wird vonseiten der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. Das heißt, zu sämtlichen Behauptungen, die hier im Raum stehen, es seien gefälschte Daten und nicht die Originalbuchungsbelege der Österreichischen Volkspartei, haben Sie sich in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage nicht geäußert. Das heißt, es könnte ge­nauso gut sein, dass die Volkspartei genau das macht, was sie schon im Wahl­kampf 2017 gemacht hat, nämlich den geplanten und vorsätzlichen Bruch österreichi­scher Gesetze, das heißt, die Wahlkampfkostenobergrenze zu überschreiten.

In der Anfragebeantwortung ist auch kein Wort zu folgender Frage gekommen: Können Sie ausschließen, dass es vielleicht nicht ein Hackerangriff war, sondern es sich um einen Maulwurf oder einen False-Flag-Angriff gehandelt hat, um eine Vortäuschung? (Abg. Haubner: Da haben Sie nicht aufgepasst!) Kann man ausschließen, dass es sich nicht nur um einen Datenabfluss, um ein Datenleak, wie Sie gesagt haben, gehandelt hat, sondern um einen Maulwurf oder einen False-Flag-Angriff? Ich bitte Sie, das noch einmal ganz konkret zu beantworten, denn nach meinem Dafürhalten hat die Beant­wortung dieser Dringlichen Anfrage sehr viele Fragen offen gelassen. (Abg. Wöginger: Die war brillant!)

Es ist vieles noch nicht geklärt, eines ist aber sonnenklar: Millionäre sind keine Mildtäter, die gehen nicht her und sagen: Jö, schau, der Sebastian und der Gernot schauen so schlecht aus, ich spende jetzt ein paar Millionen! (Abg. Wöginger: Da hat jetzt schon der erste Teil des Satzes nicht gestimmt! Die schauen nicht schlecht aus!) Nein, Millionäre, die investieren, wollen für ihr Investment auch etwas sehen. Zuerst wollen sie ihr Investment in Form von Gesetzen und dann in Form von Euros umge­setzt sehen – und genau das ist es, was in dieser Republik passiert.

Ich will dazu beitragen, dass sich etwas ändert, und würde mir wirklich wünschen, dass die Menschen in diesem Lande mit dieser gekauften Politik Schluss machen, ein für alle Mal! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

15.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karl Nehammer. – Bitte. (Abg. Wöginger – in Richtung JETZT –: Das Röhrl hat’s heute wieder g’scheit zerrissen da hinten!)


15.56.14

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren! Das, was ich derzeit aus­schließen kann, nachdem ich Kollegen Pilz und Kollegin Vogtenhuber-Holzinger gehört habe, ist, dass es ihnen in dieser Dringlichen um Redlichkeit geht. (Beifall bei der ÖVP.)

Das, worüber ich gerne sprechen würde, ist aber das Thema Fakten. Reden wir über Fakten! Ein Faktum ist, dass die Volkspartei massiv angegriffen worden ist, von außen, wie gerade festgestellt. Ein Faktum ist, dass ein Datendiebstahl in großem Ausmaß stattgefunden hat. – Und dann kommen zeitgleich die Mutmaßungen: Na wieso ist denn das nicht aufgefallen? Wie konnten denn so viele Daten gestohlen werden?

Dazu ist zu sagen, und das ist auch ausgeführt worden, dass der Datendiebstahl, diese 1,3 Terabyte oder mehr, in gezippten Dateien erfolgt ist, das heißt, die Dateien wurden verkleinert. Die Diebe haben mit einem elektronischen Zentralschlüssel gearbeitet und die Datenschränke ausgeräumt. Ja, ich verstehe schon, dass das für manche hier im Hohen Haus schwer nachvollziehbar ist. Vor Jahren wären das dramatische Bilder gewesen, wenn in eine Parteizentrale eingebrochen wird: aufgesprengte Türen, zer­schlagene Scheiben, aufgerissene Stahlschränke, Ordner, die herausgerissen und deren Inhalte entfernt worden sind. Heute geht das über einen Hackerangriff. Das wirklich Schlimme dabei ist, dass das sehr perfide und mit hoher krimineller Energie erfolgt ist. Microsoft hat eine Studie in Auftrag gegeben, die belegt, dass Hacker­angriffe überhaupt erst nach drei Monaten entdeckt werden. – So viel zu den Fragen, die hier im Raum stehen, warum das so lange gedauert hat.

Ich kann Ihnen sagen, was das für eine demokratische Partei bedeutet, die sich im Wahlkampf befindet, ich kann Ihnen sagen, was es heißt, wenn auf die Ressourcen einer Partei, die im Wahlkampf ist, massiv zugegriffen wird, um eben Aufklärung zu leisten, weil wir voll mit dem BVT, mit dem Bundeskriminalamt, mit der Staatsan­walt­schaft kooperieren. Wissen Sie, was es bedeutet, wenn Sie in einem Intensiv­wahl­kampf Ihre Infrastruktur gar nicht mehr nutzen können, weil sie eben zum Teil ange­griffen ist? – Das ist eine echte Bedrohung für einen Wahlkampf in einer Demokratie. Der ganze Zynismus, der Hohn und die Häme, die hier von den anderen Parteien aus­gehen, seien Ihnen eine Mahnung: Sie können derzeit nicht ausschließen, dass Sie selbst auch schon gehackt sind. Fragen Sie jetzt Ihren Administrator, ob er aus­schließen kann, dass Sie gehackt sind, und er wird Ihnen keine Garantie geben können, weil es kein Sicherheitssystem der Welt gibt, das davor schützt!

Die Auswirkungen sind für einen Wahlkampf dramatisch, sie sind auch kostenmäßig dramatisch, all das ist in dieser Situation zum Schaden der Volkspartei. Und ja, es gilt für uns die Frage zu klären, welche Hintermänner Interesse daran hatten, uns in der Intensivwahlkampfphase so zu belasten.

Heute – und das ist jetzt für mich der wichtige Punkt – hat man hier aber gesehen: Das Kartenhaus der Verdächtigungen, der Anschuldigungen und des Anpatzens durch einen Peter Pilz ist in sich zusammengebrochen. Es ist nichts Substanzielles da! (Beifall bei der ÖVP.) Auch ein Lächeln hilft darüber nicht hinweg, wenn man sieht, dass aus den Behauptungen nichts wird, weil eben die Behörden ermitteln.

Herr Vizekanzler, ein großes Danke an Sie, ein großes Danke aber auch an das Innenministerium, das BVT, das Bundeskriminalamt, auch an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gerade in dieser herausfordernden Zeit alles tun, damit wir den Täterinnen und Tätern auf die Spur kommen, die die Daten nach Frankreich ver­schoben haben! Wir werden schauen, was die Spuren ergeben werden, denn es gibt Spuren, und das ist die einzig gute Nachricht an dem Ganzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber Peter Pilz hat ja System in dem, was er tut; wir haben einmal im Klub nach­recherchiert. Das, was von ihm bekannt ist: Es gab in Summe 64 Anzeigen eines Peter Pilz bei der Staatsanwaltschaft. Fünf davon haben zu einem Ergebnis geführt. Die anderen haben Menschen belastet, verdächtigt, sie wurden angepatzt und in ein schiefes Licht gerückt. Eine Konsequenz dieses Hackerangriffs und der Reaktion der Liste JETZT daraus ist, wie bei all diesen Dingen, dass das politische Klima in diesem Land vergiftet ist, dass man überall nur mehr Argwohn sät, Verschwörungstheorien, wie heute hier gerade erlebt, streut und gar nicht mehr über Themen oder über Inhalte spricht. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Aber ich kann den Täterinnen oder Tätern, die da im Hintergrund agieren, im Ausland oder hier im Inland, und auch der Liste JETZT mit Pilz eines versichern: Wir sind nicht gebrochen, wir sind nicht verunsichert. Die Funktionärinnen und Funktionäre, die Mit­glieder der Bewegung laufen, weil es um viel geht für dieses Land, weil wir uns im Wahlkampf nicht behindern lassen von solchen kriminellen Machenschaften wie das Stehlen von Daten in großem Ausmaß. (Beifall bei der ÖVP.)

Ganz ehrlich, wir hätten ja eine Chance, gemeinsam hier im Hohen Haus zu sagen, wir sind jetzt im Wahlkampffinale und bemühen uns diese letzten Tage vor der Wahl besonders, im Wahlkampf nicht tief zu werden, dass wir fair miteinander umgehen (Heiterkeit bei der SPÖ), dass wir hart in der Sache sind - - (Abg. Jarolim: Das wäre was für Sie! Da spricht genau der Richtige!) Da höre ich wieder viel Häme von der SPÖ. Dabei hätte ich sie mir eher von Peter Pilz erwartet, denn wir wissen ja aus der Vergangenheit, dass er an sich selber eher geringe moralische Ansprüche stellt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim: Niemand sudelt so wie Sie!)

Aber die wirklich gute Nachricht ist: Am 29. September haben die Wählerin und der Wähler die Chance, genau gegen diese Reaktionen eines Kollegen Jarolim von der SPÖ, des Peter Pilz, überhaupt der Liste JETZT ein Zeichen zu setzen. Das wurde ja noch gar nicht erwähnt von mir: Sie von der Liste JETZT wollen ja sogar ein Gesetz beschließen, das einen zukünftigen Bundeskanzler Sebastian Kurz verbietet, ohne überhaupt eine Wahl abzuwarten. Das ist das Demokratieverständnis der Liste JETZT! (Beifall bei der ÖVP.)

Wer dagegen ein Zeichen setzen möchte, hat jetzt die Chance. Wenn man den Weg der Veränderung fortsetzen will, dann am 29. September eine Stimme für die Volks­partei mit Sebastian Kurz an der Spitze! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim: Solche Reden schaden eher! – Abg. Haubner: Und deine Zwischenrufe mehr! – Abg. Wöginger – in Richtung SPÖ –: Bei euch ist es schon wurscht!)

16.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Leichtfried ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.03.23

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte ZuhörerInnen und Zuse­herInnen! Herr Nehammer, ich habe Ihnen jetzt sehr interessiert zugehört, aber ich glaube, mir geht es inzwischen wie vielen Menschen in Österreich: Ich glaube Ihnen nichts mehr, und die glauben Ihnen auch nichts mehr. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lopatka: Ein sehr sachlicher Beitrag!)

Denn der Eindruck, den man hat, ist: Irgendwas ist faul in dieser ÖVP. (Widerspruch bei der ÖVP.) Irgendwas ist faul in dieser ÖVP.

Es sind in den letzten Monaten so viele Dinge passiert, man verliert ja fast ein bisschen den Überblick. Aber zwei Dinge sind mir besonders aufgefallen. (Abg. Nehammer verlässt den Saal.) – Jetzt geht er, der Nehammer! – Zwei Dinge sind mir besonders aufgefallen: diese Geschichte mit dem Festplatten-Schreddern: Bitte, wer kommt auf die Idee (Zwischenrufe bei der ÖVP), den Social-Media-Chef der ÖVP zu beauftragen: Hörst, lass das nicht richtig schreddern, geh zur Firma Reisswolf, aber sag denen ja nicht, wie du heißt?! Und dann zahl nichts! (Heiterkeit bei der SPÖ.) Aber gib deine richtige Nummer an, dass Sie dich ja erwischen! – Wer kommt auf solche Ideen, geschätzte Damen und Herren?! (Beifall bei der SPÖ.)

Oder dass plötzlich der Parteiobmann – ich glaube, er war damals nicht mehr Bun­deskanzler, ich kann das zeitlich gar nicht so wirklich zuordnen –, dass der Parteiob­mann der ÖVP mit dem Generalsekretär eine Pressekonferenz zu E-Mails macht, die noch nie irgendjemand gelesen hat, die keiner kennt und wo keiner weiß, was drinnen steht, das hat es auch in diesem Land noch nie gegeben. Und da kommt man schon auf die Idee, dass da etwas anders geworden ist. (Abg. Wöginger verlässt den Saal.)

Der Klubobmann geht jetzt auch. (Abg. Wöginger: Ja, das kann man sich nicht anhören, Herr Kollege!) Sie wollen sich das nicht anhören, glaube ich, weil die Wahr­heit wehtut. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es tut wirklich weh. Ich muss sagen, es war ja die alte ÖVP auch ein bisschen mühsam, aber die haben wenigstens noch einen gewissen Anstand gehabt. Aber was ist da jetzt passiert? – Passiert ist, dass Sie alle, Sie als Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei, zugelassen haben, dass aus dieser ehemals alten, doch anständigen ÖVP eine Partei geworden ist, der man vor­sätzliche Täuschung, Abhängigkeit von Millionären und Verantwortungslosigkeit zu­rechnen kann. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Anscheinend war es so, dass das selbst aus Ihren Kreisen einigen schon nicht mehr passt. Und das ist mein Verdacht, warum diese Daten in die Öffentlichkeit gekommen sind, geschätzte Damen und Herren: Jemandem von Ihnen ist das alles zu viel gewor­den, was Sie hier treiben! (Beifall bei der SPÖ.)

Warum spreche ich von vorsätzlicher Täuschung? – Wenn man einige Tage vor der Nationalratswahl 2017 sagt: Ich verspreche euch, wir werden die Wahlkampfkosten­grenze nicht überschreiten!, und sich dann herausstellt, dass sie doppelt überschritten worden ist, dass statt 7 Millionen Euro 14 Millionen ausgegeben worden sind, ist das eine Partei der vorsätzlichen Täuschung.

Wenn man sagt, wir legen unsere neue Regierung der absoluten Harmonie, wie ihr immer gesagt habt, auf fünf bis zehn Jahre an, und schon gleichzeitig Monate zuvor die nächste Nationalratswahl plant – und jetzt ist sie da, die Nationalratswahl –, dann ist das auch vorsätzliche Täuschung. Ihr könnt euch bei eurem Ex-Partner wirklich bedanken, so etwas getan zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Und wenn man treuherzig versichert: Aber diesmal werden wir die Wahlkampf­kosten­obergrenze sicher nicht überschreiten!, und sich herausstellt, dass es schon wieder 2 Millionen Euro zu viel sind (Abg. Kirchbaumer: Woher wissen Sie das?), ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist das auch vorsätzliche Täuschung. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!) Das macht jetzt euren Charakter aus in dieser Zeit, und da dürft ihr euch nicht wundern, dass man euch nichts mehr glaubt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zarits: 20 Prozent dank dir!)

Es ist auch die Partei der Abhängigkeit von den Millionären (Ruf bei der SPÖ: Und Milliardären!) und Milliardären, ja, Entschuldigung. Da stelle ich eine Frage: Bitte, wie schafft man es, wenn einem buchstäblich die Millionen hinterhergeschoben werden, dass man trotzdem 20 Millionen Schulden hat? Das muss man ja auch einmal zusam­menbringen. Das ist ja eine Großtat, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.)

Ich sage Ihnen, wie man das schafft, und da will ich jetzt nicht wieder über Frisuren reden, denn das ist wirklich schon zu lächerlich. Das schafft man, wenn man das Geld zum Fenster hinauswirft und sagt, man spart im System. Das ist nämlich das, was ihr tut, und das macht euch genauso unglaubwürdig, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP!

Kollege Lugar hat gesagt, die ÖVP ist ihm wurscht. Bitte schön. Jetzt könnte ich sagen, die Schulden der ÖVP sind mir wurscht. Könnte ich sagen, tue ich aber nicht, weil gleichzeitig diese Abhängigkeit von den Spendern gegeben ist. Diese Kombination kann den Eindruck erwecken, dass manche Menschen, die spenden, mehr Einfluss auf Politik nehmen können als die, die zur Wahl gehen. Und das, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP, ist Gift für die Demokratie! Deshalb haben wir auch beschlossen, dass solche Spenden in Zukunft nicht mehr möglich sein werden. Das war Notwehr, und zwar gerechtfertigte Notwehr, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer.)

Es ist die Partei der Verantwortungslosigkeit. Wenn jemand binnen 17 Monaten zwei­mal hintereinander eine Regierung in die Luft sprengt, wenn jemand seine eigenen Parteifreunde und seinen Koalitionspartner bewusst hintergeht, wenn jemand sich zu gut dafür ist, obwohl er gewählt ist, die Arbeit im Parlament aufzunehmen, dann ist das verantwortungslos.

Geschätzte Damen und Herren, es gibt so ein Sprichwort: Wer einmal die Unwahrheit sagt, dem glaubt man nicht. – Das trifft schon zu. (Abg. Kirchbaumer: ... die SPÖ! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wer noch dazu von Milliardären abhängig und verantwortungslos ist, den wählt man nicht. Das werdet ihr ja bald sehen, dass das so ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Belakowitsch ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


16.10.21

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Freunde von der ÖVP, ich weiß schon, ihr habt euch das sicherlich ganz anders vorgestellt, als ihr im Mai 2019 ohne Not die Regierung in die Luft gejagt habt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jetzt ist der September 2019 da, und viele Dinge sind passiert und viele Dinge sind bekannt geworden. Es ist beispielsweise bekannt geworden, dass die ÖVP die Wahl­kampfkosten 2017 mit Vorsatz überschritten hat. Das kann man in einer Wochen­zeitung nachlesen.

Es ist auch bekannt, dass die ÖVP bereits seit Dezember 2018 geplant hat, im Herbst Neuwahlen durchzuführen. Sie haben nicht nur die Plakatflächen schon bestellt ge­habt, es gibt auch einen Artikel in der „Welt“ darüber, in dem schon vor Monaten berichtet worden ist, dass die ÖVP im Herbst wählen lassen möchte. Auch das ist in der Zwischenzeit bekannt geworden.

Dann kam dieses Ibizavideo (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer), und Sie haben nichts Besseres zu tun gehabt, als zwei Tage danach einen Mitarbeiter des Herrn Bundeskanzlers zu einer externen Firma zu schicken, um dort etwas schreddern zu lassen. Er hat dort unter falschem Namen eine Festplatte geschreddert – gleich drei Mal! – und dann diesen ganzen Ramsch auch noch mitgenommen, diesen Sand, vor lauter Panik, dass man vielleicht die Körnchen wieder zusammensetzen könnte. Das – bitte, seien Sie mir nicht böse! – ist ein Problem, das Sie haben. Das hat sonst keiner. Dieses Problem haben Sie, und Sie haben bis heute nicht erklären können – jedenfalls nicht schlüssig –, warum das geschreddert worden ist und warum der Betroffene das erstens unter falschem Namen getan hat, zweitens nicht bezahlt hat und drittens die Körnchen mitgenommen hat. Warum ist das so passiert? – Bringen Sie dafür einmal eine Erklärung! (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen wissen wir ja bis heute nicht, was auf diesen Festplatten gespeichert war. Wir werden es wahrscheinlich auch nie erfahren, denn das war ja der Sinn dieser ganzen Aktion.

Dann ist es weitergegangen: Auf einmal gibt es eine Pressekonferenz von Ex-Kanzler Kurz und dem sich jetzt nicht mehr im Saal befindenden Generalsekretär, bei der sie sich hinstellen und erklären, dass die E-Mails alle gefälscht sind. – Niemand in dieser Republik wusste zu diesem Zeitpunkt, von welchen E-Mails sie überhaupt geredet haben. Sie machen sofort eine riesengroße Pressekonferenz und reden davon, dass 1 500 E-Mails in einer Zeitspanne, die relativ kurz ist, gefälscht wurden; E-Mails von Blümel und Kurz, in denen angeblich von einem Ibizavideo – ohne Ibiza: von einem Video – die Rede ist, von einem Video, auf dem Strache und Gudenus zu sehen sind. Das ist in diesen E-Mails enthalten; da hat offensichtlich irgendjemand in dieser Re­pu­blik innerhalb von drei Wochen diese E-Mails gefälscht. – Auch das war bei der ÖVP.

Jetzt, kurz vor der Nationalratswahl, kommen Sie mit dem Nächsten und erklären, dass es ein Hackerangriff war, 1,4 Terabyte seien abgesaugt worden. Interessant ist dabei: Sie sind nicht zur Polizei gegangen, Sie sind nicht zur Staatsanwaltschaft gegangen, sondern Sie haben eine Pressekonferenz gemacht und gehofft, dass die Staats­an­waltschaft von sich aus tätig wird. Das ist auch eine Auffälligkeit von Ihnen.

Dann gehen Sie auch noch her und sagen: Ja, die Daten sind abgesaugt worden und die Daten sind verfälscht worden. – Ich weiß nicht, was Sie sich davon erwartet haben, dass Sie uns diese Geschichte auftischen. Was soll denn das sein? Wie soll man denn das verstehen, da saugt jetzt ein Hacker Daten ab? – Nehmen wir einmal an, es ist einer gewesen; auch das wissen wir übrigens nicht. Herr Nehammer stellt sich heute hierher und sagt: Wir wissen es! – Nein, wir wissen nur, dass Daten abgesaugt wurden, woher, von wem, das wissen wir noch nicht! Offensichtlich weiß das nur Herr Nehammer. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Es werden also Daten abgesaugt, manipuliert und dann wieder in dieses System der ÖVP eingeschleust? Wie soll denn das bitte funktionieren? Wissen Sie, das ist ungefähr so, wie wenn ein Einbrecher ein Bild stiehlt, es dann übermalt, dann wieder einbricht und es zurück an die Wand hängt. Das ist doch völlig unplausibel, was Sie hier erzählen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist doch in Wahrheit das Problem.

Darum sage ich Ihnen: Das, was Sie hier treiben, ist ein Ablenkungsmanöver, ein Ablenkungsmanöver auf der ganzen Linie. Sie wollten die FPÖ in Schwierigkeiten bringen, indem Sie die Regierung platzen lassen, indem Sie die Wahlen vorziehen. Aber diese Taktik, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, ist nicht aufgegangen. Die Schwierigkeiten haben jetzt Sie. Sie sind in den größten Schwierigkeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

16.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Scherak ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.14.43

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Herr Vizekanzler, für die Beantwortung, die Sie, so gut es möglich war, durchgeführt haben. Es war ja von Anfang an klar, dass Sie in Wirklichkeit nicht mehr sagen hätten dürfen. Das hätte eigentlich auch der Liste JETZT klar sein können, dass zu einem laufenden Ermitt­lungsverfahren hier nichts geäußert werden darf.

Wenn es so ist, dass es einen Hackerangriff gab – ich gehe einmal davon aus, dass es wirklich einen Hackerangriff gab; damit befasst sich ja die Justiz und wird aufklären, ob es so war –, dann gibt es drei Dinge, die ich der ÖVP ganz gerne mitgeben würde.

Erstens: Sie müssen ganz massiv an den Sicherheitsvorkehrungen Ihres IT-Systems arbeiten. Das ist Ihnen klar.

Das Zweite, das ich schon sehr wichtig finde, ist: Es war schon in vielen Bereichen auch die ÖVP, die sich in den letzten eineinhalb Jahren immer dann, wenn es um die Frage von Cybersecurity ging, nicht sonderlich mit Ruhm bekleckert hat. Wir erinnern uns: Ich habe im Ausschuss gefragt, und auch im Plenum haben wir Herrn Bun­desminister Blümel gefragt, wer denn für die Umsetzung des Aktionsplans der Euro­päischen Kommission gegen Desinformation und gegen Wahlmanipulation zuständig ist. Die Aussage damals war, dass es eine Person bei Regierungssprecher Launsky-Tieffenthal gibt, die dafür zuständig ist. Vielleicht merken Sie jetzt – wenn es denn wirklich einen Hackerangriff gegeben hat –, wie wichtig es ist, dass man solche Aktionspläne ernst nimmt. Es gibt eben offensichtlich Leute, die Interesse daran haben, Wahlen zu manipulieren.

Das Dritte: Sie waren ja auch immer federführend bei der Umsetzung des Bun­des­trojaners. Auch das ist so ein riesiges Problem. Der Verfassungsgerichtshof befasst sich ja gerade damit – schauen wir einmal, wie er entscheiden wird! Wir wissen aber, dass der Bundestrojaner nur dann funktioniert, wenn Sicherheitslücken bewusst offen gelassen werden. Genau solch eine Situation erleben Sie jetzt, dass nämlich Leute, die kriminell sind, offensichtlich Interesse daran haben, Daten bei Ihnen abzusaugen. Ich glaube, es wäre – gerade in der Situation, wenn es wirklich einen Hackerangriff ge­geben hat – wichtig, dass sich die ÖVP überlegt, wie man mit solchen Dingen in Zukunft umgeht und ob man in Zukunft vielleicht mehr für Cybersecurity macht und nicht immer versucht, sich in diesem Zusammenhang ein bisschen wegzuducken und nicht groß darüber zu reden.

Worum geht es jetzt eigentlich am Schluss? Wir wissen ja nicht, ob es diesen Hackerangriff gab, wer dahinter steckt und so weiter und so fort. Das wird die Justiz klären. Kollege Nehammer hat vorhin gesagt, er würde gerne Fakten und Redlichkeit in die Debatte einbringen. Es sind ja viele Informationen über die Buchhaltung der ÖVP an die Öffentlichkeit gelangt – ob diese Daten stimmen oder nicht, es geht in der gesamten Debatte darum, wie wir in Österreich mit den Parteifinanzen umgehen. Es gibt eine Partei hier im Hohen Haus, die sich immer wieder dafür eingesetzt hat, in diesem Bereich positive Änderungen zustande zu bringen, und das sind wir NEOS. Es geht darum, dass man 365 Tage im Jahr transparent ist. Wenn Sie zum Beispiel transparent wären, wäre es total unproblematisch, wenn Dinge herauskommen. Damit wäre dem Ganzen einfach gedient.

Ich erinnere mich, es war Ihr Parteiobmann Sebastian Kurz – und deswegen würde ich gerne zu den Fakten zurückkommen –, der gesagt hat, dass sich die ÖVP ja immer für mehr Transparenz eingesetzt hat. – Das finde ich unredlich, denn das ist unwahr! Wer hat dagegengestimmt, als wir NEOS den Antrag auf volle Einsichts- und Prüfungs­rechte des Rechnungshofes eingebracht haben? – Die Volkspartei von Sebastian Kurz. Wer hat dagegengestimmt, als wir den Antrag auf Einführung eines Straftatbestands illegale Parteienfinanzierung eingebracht haben? – Die ÖVP von Sebastian Kurz. Wer hat dagegengestimmt, als wir den Antrag eingebracht haben, dass die Teilorga­ni­sationen in den Rechenschaftsbericht der Parteien einbezogen werden sollen? – Die ÖVP von Sebastian Kurz. Wer hat dagegengestimmt, als wir gesagt haben, dass alle Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Bezirks- und Gemeindeorganisationen offengelegt werden sollen? – Die ÖVP von Sebastian Kurz. Wer hat dagegengestimmt, als wir die Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze beantragt haben? – Die ÖVP von Sebastian Kurz. Wer hat dagegengestimmt, als wir höhere Geldstrafen oder über­haupt Geldstrafen bei der Nichtvorlage des Rechenschaftsberichts an den Rech­nungshof eingefordert haben? – Die ÖVP von Sebastian Kurz. Und wer hat dagegen­gestimmt, als wir einen Antrag für ein Monitoring der Einnahmen und Ausgaben während eines Wahlkampfs eingebracht haben? – Die ÖVP von Sebastian Kurz. Wenn es also um Redlichkeit und Fakten geht, dann ist eines klar: Eine Partei ist jedenfalls immer gegen Transparenz gewesen, und das ist die ÖVP von Sebastian Kurz. (Beifall bei den NEOS.)

Es sind aber, das muss man auch ehrlich sagen, auch andere Parteien dagegen gewesen: Auch die FPÖ hat es nicht so mit der Transparenz, auch die SPÖ hat es nicht so mit der Transparenz. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Kollege Nehammer wollte über Inhalte diskutieren, wollte, dass wir jetzt über andere Dinge reden. Ich würde auch gerne darüber diskutieren. Ja, reden wir über Inhalte! Schauen wir, wie wir es schaffen, dass wir den Menschen in Österreich die Infor­mationen geben, die ihnen eigentlich zustehen! Das, was wir in diesem Wahlkampf machen, ist, dass wir unfassbar viel Steuergeld ausgeben – manche viel mehr als andere –, und das ist das Geld, das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler uns zur Verfügung gestellt haben.

Ich verstehe nicht, wie es sein kann, dass nicht jede Partei 365 Tage im Jahr offenlegt, was sie mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler macht. (Abg. Kickl: Ihr seid die Einzigen, die mit der normalen ... nicht auskommen!) Wenn Sie das gemacht hätten, wäre das alles unproblematisch. Dann wäre schon längst draußen, welche Ausgaben es gegeben hat – da sind ja einige Schmankerl dabei, aber auf die muss man nicht eingehen. Wenn man offen und ehrlich und transparent ist, dann gibt es überhaupt kein Problem mit der Frage, wer wofür was ausgegeben hat. 

Ich wäre dafür, dass sich alle diesbezüglich ein Beispiel an uns nehmen, 365 Tage im Jahr. Ich glaube, wir sind es den Menschen schuldig, wir sind den Menschen in diesem Zusammenhang Rechenschaft schuldig. Seien wir endlich alle gemeinsam transparent! (Beifall bei den NEOS.)

Es braucht – ich habe es schon gesagt – volle Einsichts- und Prüfungsrechte für den Rechnungshof. Ich fand gerade die Aussagen der Sozialdemokratie, teilweise auch der FPÖ, über den Rechnungshof und darüber, wie der Rechnungshof durch diese Aus­sagen diskreditiert wurde, unfassbar gefährlich. Der Rechnungshof ist immerhin ein Hilfsorgan des Parlaments. Es wurde gesagt: Den Rechnungshof kann man da nicht reinschauen lassen, das wäre ja grauenhaft, das kann man nicht tun! – Das ist ein Angriff auf die Institutionen in diesem Land. Solch ein Angriff ist insbesondere von der Sozialdemokratie sonst nicht in dieser Art zu erwarten, deswegen habe ich es nicht verstanden. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Ich glaube, es ist ganz normal, dass der Rechnungshof in die Parteifinanzen hinein­schauen kann, denn nur dann ist garantiert, dass es eben nicht zu den ganzen Umgehungskonstruktionen kommt, die es immer noch gibt. Wenn zum Beispiel ein Verein, der in diesem Fall nur der SPÖ nahe steht, Veranstaltungen organisiert – denn diese Vereine dürfen das ja immer noch –, bei denen im Rahmen eines Wahlkampfs natürlich Wahlkampf betrieben wird, dann sind diese Kosten wahrscheinlich am Schluss nicht in der Wahlkampfkostenabrechnung enthalten.

Es braucht eine niedrigere Wahlkampfkostenobergrenze. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dass man bis zu 7 Millionen Euro in einem Wahlkampf ausgeben muss. In den Bundesländern ist es noch schlimmer. Im Land Niederösterreich kann man noch einmal bis zu 7 Millionen Euro ausgeben. Das sind alles Dinge, die nicht nachvoll­zieh­bar sind.

Wir brauchen scharfe Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkosten­ober­grenze. Was ich jetzt noch immer nicht verstanden habe, ist, dass sich Generalsekretär Nehammer, nachdem die ÖVP ja beim letzten Mal sehenden Auges und ganz bewusst in Kauf genommen hat, dass sie diese Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet, nach der Wahl hingestellt und gesagt hat, es tut ihm leid. Also wenn andere Menschen in Österreich etwas Rechtswidriges tun, dann gibt es in der Regel ordentliche Sanktionen oder sie müssen ganz, ganz viel Geld zurückzuzahlen. – Wir schauen einmal, was am Schluss passieren wird. Was das Schlimmste ist: Wenn diese anderen Menschen dann zum Wiederholungstäter werden – jetzt wird einmal anhand dieser Daten, die da rausgekommen sind, gemutmaßt, dass die ÖVP wieder vorhat, die Wahl­kampfkostenobergrenze bewusst nicht einzuhalten –, dann gibt es noch härtere Strafen. Ich glaube, es braucht ernst zu nehmende Strafen.

Es wäre wichtig, dass man einfach diesbezüglich einmal auf den Tisch legt, was eigentlich geplant ist. Wenn Sie 365 Tage im Jahr transparent wären, wäre das völlig unproblematisch. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger in Österreich haben Bes­seres verdient. Sie haben anständige Politik verdient, und ich glaube, wir alle sollten uns ernsthaft diesbezüglich zusammensetzen und uns überlegen, wie wir das machen können, wie wir alle 365 Tage im Jahr transparent sein können. (Beifall bei den NEOS.)

16.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Zinggl ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.22.38

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Zuerst eine kleine Erinnerung: In der letzten Sitzung des Nationalrates vor dem Som­mer haben wir das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus einstimmig aufgefordert, eine Sonderprüfung durchzuführen und einen ausführlichen Bericht über diese Sonderprüfung bis zum 15. August zu legen. Es ist um das Familienfest der ÖVP in Schönbrunn gegangen, Sie erinnern sich sicher alle. Dieses Familienfest war eine Wahlveranstaltung auf Staatskosten in der Größen­ord­nung von mindestens 230 000 Euro. Wir wollten einfach wissen: Was genau ist da dahinter? (Abg. Jarolim: Das war ein Schönbrunn-Fest!) Wer ist verantwortlich? Was hat das wirklich gekostet? Wer hat das bezahlt?

Das Bundeskanzleramt hat am 15. August geliefert, allerdings nur eine DIN-A4-Seite, eine Art Zusammenfassung, und hat im Wesentlichen auf das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus verwiesen. Und was ist mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus? – Das hat diesen Auftrag völlig ignoriert. Dazu muss man wissen, dass das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus seit Men­schengedenken oder noch länger – damals hat es noch Landwirtschaftsministerium geheißen – von schwarzen Beamten durchsetzt ist, und alles, was nicht schwarz ist, ist türkis. Man kann sich also ausrechnen, warum das Ministerium diesen Auftrag des Parlaments ignoriert hat.

Frau Ministerin Patek, Sie sind jetzt zwar nicht hier, aber trotzdem: Was ist mit Ihnen? Was ist los? Haben Sie diesen Auftrag auf den Tisch bekommen? Haben Sie ihn gleich in den Papierkorb geworfen? Haben Sie den Auftrag irgendeinem Sektionschef gege­ben, der das dann für Sie erledigt hat? – Vielleicht haben Sie diesen Auftrag auch an Ihre Beamten weitergeleitet und die haben sich auf die Schenkel geklopft und haben gefragt: Wie, Sonderprüfung im Auftrag des Parlaments? Brouhaha! – Da haben sie den Auftrag also gleich weggeschmissen.

Herr Präsident Sobotka, ich frage auch Sie: Wissen Sie eigentlich davon, dass dieser Auftrag des Parlaments nicht erfüllt wurde? Wissen Sie, warum der Auftrag nicht erfüllt worden ist? Und was machen Sie dagegen?

Ich stelle jedenfalls diesbezüglich folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderprüfung Familienfest“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sowohl den ungekürzten Bericht des Bundes­kanzleramtes, als auch den Bericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, gemäß der Entschließung des Nationalrats (85/E), unverzüglich, spä­tes­tens aber bis 23. September 2019, zu veröffentlichen.“

*****

(Beifall bei JETZT sowie der Abgeordneten Jarolim und Zadić.)

Jetzt zu einem anderen Thema: In den letzten Jahren war es mir, wie Sie alle wissen, ein sehr großes Anliegen, Wien aus der Umklammerung der Immobilienbranche zu befreien und vor der Zerstörung durch Immobilienspekulanten zu bewahren. Ich habe in vielen Reden im Nationalrat und auch in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen, wie Geld diesbezüglich die Politik bestimmt und die Umwelt und unsere Baukultur zerstört.

Grundsätzlich dazu: Warum spendet eine Baufirma wie zum Beispiel Porr überhaupt in einer großen Dimension an die ÖVP, an Entscheidungsträger? –Vielleicht, weil sie keine Verteuerung von Zementprodukten haben möchte. Wir wissen, dass die Zement­produktion ein ganz massiver Klimaschädling ist und dass die Produktion von Zement bei einer Abgabe für CO2-belastetes Material natürlich teurer werden würde.

Jetzt kann man sagen: Okay, aber was ist mit Heidi Horten? Was hat denn die davon, dass sie gespendet hat? – Möglicherweise gibt es auch für sie einen Grund, der noch nicht offensichtlich ist, aber ich weiß aus dem Kulturbereich sehr gut, dass Heidi Horten ein privates Museum hat. Schauen wir uns nach der Eröffnung einmal an, ob nicht ein Subventionsantrag einlangt, dem dann entsprochen wird! Dann ist es schon wieder eine gute Investition gewesen.

Grundsätzlich kann man sagen: Nicht die Sponsoren, die Spender, die Geldgeber sind diejenigen, die unverantwortlich agieren – die investieren einfach –, sondern unverant­wortlich agieren die Entscheidungsträger, die nicht zum Wohl der Bevölkerung ent­scheiden – Stichwort 12-Stunden-Tag –, die sich nicht an den Warnungen der Klima­schützer orientieren – Stichwort Klimakatastrophe – und die nicht zum Schutz des gemeinsamen Kulturguts agieren – Stichwort Welterbe. Wir wissen, dass die Entschei­dungsträger Geschenkegebern gegenüber immer in einer Art Schuldposition sind. Geschenke sehnen sich geradezu nach einem Danke, egal, ob das jetzt direkte Spen­den sind oder Spenden an einen nahen Verein, irgendwo in Südafrika. Es sagt ja eigentlich alles, dass die Baulöwen und die Immobilienhaie an mehrere Fraktionen spenden (Abg. Hafenecker: Sehr viel an die NEOS!), und es sagt aber noch mehr, wenn wir wissen, dass aufgrund dieser Spenden illegale Flächenwidmungen zustande kommen, denn dann wissen wir auch, warum sie spenden und welchen Erfolg das gehabt hat.

Ich habe in der Öffentlichkeit wirklich sehr oft darauf hingewiesen und ich habe auch intern bei den Grünen wiederholt darauf hingewiesen. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass mir das nicht gut bekommen ist, dass ich nicht zuletzt deswegen aus der Partei gedrängt wurde. Ich erinnere mich noch sehr genau an eine Landeskonferenz, bei der ich gerade einmal 3 Minuten Zeit bekommen habe, um die Falschmeldungen der Vor­sitzenden Maria Vassilakou und von Christoph Chorherr zu dementieren, die davor je eine halbe Stunde oder noch länger referiert haben. In den 3 Minuten war mir das natürlich nicht möglich. (Abg. Hauser: So schaut Demokratie bei den Grünen aus!) Karl Öllinger hat damals die Sitzung verlassen und Gabi Moser hat diese 3 Minuten ebenfalls verweigert, Peter Pilz hat sie genutzt.

Ich kann Ihnen dazu sagen: Die Grünen sind im Parlament wichtig und notwendig und es ist ganz schlecht, wenn sie im Parlament nicht agieren. Die Basis der Grünen war auch immer gegen diese Politik, die ein Hochhaus wider besseres Wissen forciert, und die Basis hat auch, wie Sie wissen, gegen dieses Hochhaus gestimmt. Der Klub­ob­mann der Wiener Grünen, David Ellensohn, hat nicht falsch gesagt: Millionäre kaufen die Politik. – Er hat auch die Entscheidung, mit Herrn Tojner zu agieren, bereut.

Allerdings, wie wir wissen, ist diese Flächenwidmung bis heute beständig und er könnte jederzeit, die Grünen könnten jederzeit einen entsprechenden Antrag stellen und diese Flächenwidmung revidieren.

Es ist nicht zu spät. Die Entscheidung der Basis gilt eigentlich noch immer, aber solange illegale Flächenwidmungen nicht korrigiert werden, sind die Grünen in meinen Augen nicht glaubwürdig, und das ist sehr schade, weil ich natürlich im tiefsten Herzen noch immer ein Grüner bin und es gerne wieder wäre. – Danke. (Beifall der Abgeord­neten Pilz und Rossmann.)

16.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

betreffend Sonderprüfung Familienfest

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage in der 88. Sitzung

Begründung

In einer Entschließung (85/E) vom 3. Juli 2019 hat der Nationalrat die Bundeskanzlerin dazu aufgefordert, „im Hinblick auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Organi­sation und Durchführung des ‚Familienfests im Schlosspark Schönbrunn‘ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nach­haltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergabe­rechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vor­gaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundes­ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Ver­dachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“

Grund für die beantragte Sonderprüfung war die fragwürdige Verwendung von minis­teriellen Mitteln für parteipolitische Zwecke. Das Fest hat dem Steuerzahler zumindest 230.000 Euro an Kosten verursacht.

Das Bundeskanzleramt hat am 14. August eine äußerst knappe Zusammenfassung seines Berichtes, jedoch nicht den gesamten Bericht veröffentlicht. Das Bundes­minis­terium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat seinen Bericht bis heute nicht veröffent­licht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sowohl den ungekürzten Bericht des Bundes­kanzleramtes, als auch den Bericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, gemäß der Entschließung des Nationalrats (85/E), unverzüglich, spätes­tens aber bis 23. September 2019, zu veröffentlichen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag – auch wenn der Zu­sammenhang schwer herstellbar ist – ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.


16.30.53

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler und Justizminister! Hohes Haus! Man fühlt sich heute ein bisschen wie im falschen Film. Die geplante Zweitkarriere nach dem Parlamentsaus des Kolle­gen Pilz – wo auch immer er jetzt ist (Abg. Belakowitsch – in Richtung des neben dem Präsidium stehenden Abg. Pilz –: Da!) – als IT-Experte hat nach 20 Minuten Redezeit, glaube ich, schon wieder geendet, denn, was auch immer da gesagt worden ist, es war auch sehr viel Falsches dabei. (Abg. Belakowitsch: Auch! – Ruf bei der FPÖ: Auch! Das ist richtig!)

Ich erwarte nicht, dass man sich technisch perfekt auskennt. Gerade als Abgeordnete sind wir auch immer wieder in verschiedensten Bereichen tätig, und man kann natürlich nicht überall firm sein. Wenn man aber so eine Sondersitzung einberuft und eine solche Dringliche Anfrage einbringt, dann erwarte ich doch, dass man sich mit der Materie auseinandersetzt, dass man sich technisch damit befasst und dass man nicht mit Verschwörungstheorien, die man vielleicht in sozialen Medien aufgeschnappt hat, hier im Parlament herumwirft. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ich möchte aber dennoch noch einmal Folgendes betonen, weil manche so süffisant über die Aussagen von Sebastian Kurz oder Karl Nehammer zur Ernsthaftigkeit dieser Lage sprechen: Dieser Angriff, ein Angriff auf die Volkspartei (Abg. Pilz: Auf die Demokratie! – Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Auf die Demokratie!), ist nicht nur ein Thema der Volkspartei, sondern ist ein Thema für uns alle, weil es natürlich für uns als Vertreter und auch als Hüter der Demokratie wichtig und wertvoll ist, für sie ein­zustehen. Wir kennen solche Situationen aus den USA, aus den Niederlanden, aus Großbritannien, und es ist erschreckend, dass so etwas ebenso bei uns um sich greift, dass gerade in einer Wahlauseinandersetzung eine wahlwerbende Partei geschädigt wird, dass diskreditiert wird und dass vor allem auch die Wählerinnen und Wähler in ihrer Meinungsbildung manipuliert werden.

Dieses heutige Schauspiel kann ich nur so werten, dass es ein letzter Versuch ist, als Liste JETZT, Liste Pilz, der auch schon einige Abgeordnete abhandengekommen sind, Aufmerksamkeit zu generieren, vielleicht auch noch einmal ein Lebenszeichen von sich zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich den unseriösen Behauptungen, die hier von diesem Rednerpult aus dargelegt wurden, auch die Fakten gegenüberstellen!

Ja, wir als Volkspartei wurden gehackt, und wie Sie es auch drehen und wenden, das ist von unabhängiger Seite, von Sicherheitsexperten, von renommierten Sicherheits­unternehmen aus Österreich bestätigt worden. Wir haben es heute auch selbst gehört, dass es ein Angriff von außen war. Das allein ist schon beunruhigend genug, aber man sieht auch, mit welcher Professionalität da herangegangen worden ist. Der technische Angriff, das Ausspähen, die widerrechtliche Inbesitznahme eines Systems, auch der schleichende Datenklau, der da vonstattengegangen ist – das war kein Scriptkiddie, das war kein Anfänger, kein Laie, das war professionell, das waren ein Profi oder mehrere Profis, die dahinter stecken.

Man kann sich das wie in einem Haus vorstellen – auch Karl Nehammer hat versucht, es darzulegen –, bei dem von einer Seite eingestiegen worden ist und dann Raum für Raum systematisch durchsucht worden ist, illegal ein Schlüssel geholt wurde, um auch in versperrte Räumlichkeiten einsteigen zu können und dann alle gesammelten Informationen, Daten und so etwas feinsäuberlich in schöne Pakete zu packen, festzuschnüren, zu komprimieren und nach außen zu bringen. Das ist auch passiert, und die Daten sind zuletzt bekannterweise per FTP an den französischen Server ge­langt.

Ich weiß nicht, was Peter Pilz mit Tor und Datenübertragungsraten gemeint hat. Da hat man sich irgendetwas zusammengesucht. Wenn Sie zu Hause einen Netztest gemacht haben und nur 4 Mbit/s haben – ja, dann kann es so langsam sein. Im Unternehmens­sektor, in großen Institutionen ist die Bandbreite weitaus höher; das ist auch eine Milchmädchenrechnung.

Sie fragen, wie das denn im täglichen Betrieb so unbemerkt stattfinden kann. – Reden Sie mit ihren IT-Verantwortlichen! (Zwischenruf des Abg. Pilz.) Im täglichen Betrieb läuft eine hohe Datenübertragung, da werden Updates gemacht, da wird gearbeitet, da werden Back-ups gemacht oder so etwas, und aufgrund der Professionalität sind diese Datenpakete sukzessive, schleichend hinaustransportiert worden.

Ich kann sagen, dieser Anpatzversuch, dem sich heute anscheinend auch viele angeschlossen haben, wird wie viele andere Anpatzversuche gegen Sebastian Kurz, gegen die Volkspartei, nichts bringen. Ich sagen Ihnen auch: Wenn man draußen bei den Leuten unterwegs ist, wenn man mit den Leuten redet, dann erfährt man: Sie haben diese Schmutzkübelkampagnen satt, sie haben diese Anpatzversuche satt. (Beifall bei der ÖVP.) Sie erwarten sich, dass wir zur Sachlichkeit zurückkehren, dass wir über die Ideen reden, die unser Land auch voranbringen. – Und das hoffe ich auch. (Beifall bei der ÖVP.)

16.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. – Bitte. (Abg. Jarolim – auf dem Weg zum Rednerpult in Richtung des Präsidenten –: Ich habe die Zeugnisse heute schon alle eingesehen, und die Qualifikationen sind vorhanden!)  Alles da, passt.


16.36.00

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Vizekanzler, Sie haben hier von einer Sonderbehandlung, bei der das Verfahren nicht zugänglich sein kann, gesprochen. – Ich sehe das ein bisschen anders, weil die Dar­stellungen, was da tatsächlich abgelaufen ist und ob das jetzt glaubwürdig ist oder nicht, aus meiner Sicht schon eine sehr klare Sprache sprechen.

Kollege Pilz hat das heute hier ausgeführt, aber er ist bei Gott nicht der Einzige. Es gibt Artikel von allen Seiten und es gibt vor allem auch immer wieder sehr seltsame Auftritte von ÖVP-Kollegen, etwa den Auftritt des Kollegen Nehammer, bei denen dann plötz­lich – das ist heute hier angesprochen worden – über E-Mails gesprochen wird, die keiner kennt, die quasi hinaustransportiert werden sollen. Da wird also schon erkenn­bar, dass das Ganze irgendwie ein einziger Fake ist, dass etwas vorgegaukelt werden soll, dass vor der Wahl noch irgendwie etwas versteckt wird. Ich glaube, dass es eigentlich eine Art Notwehr wäre, auf die sich die Justiz in diesem Zusammenhang berufen könnte: zu sagen, eigentlich erscheint das so komisch – ich glaube, der Mehr­heit von uns, wahrscheinlich auch den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, kommt das komisch vor –, dass man diesbezüglich die Geheimnisse also noch etwas lüften sollte.

Eines verstehe ich wirklich nicht: Herr Kurz hat uns ja erklärt, es sind nicht nur Daten abgesaugt worden, sondern es ist sogar in die Computer eingestiegen worden und dort sind die Daten verändert worden, und nachdem die Daten dann verändert waren, sind sie abgesaugt worden.

Meine Damen und Herren! Wer soll diesen Schwachsinn, den uns Herr Kurz die ganze Zeit erzählt, wirklich glauben? Schon allein deshalb muss man sich denken: Was ist da eigentlich? Was gibt es da? Was geht da ab? (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Ich kann mir schon vorstellen, dass da einiges drinnen ist, was verschleiert werden soll.

Wenn man sich anschaut, wie das Verfahren selbst läuft, dann ist das das Nächste, bei dem man sich denkt: Das ist eigentlich unfassbar! Es kann doch auch nicht normal sein, wenn ein Führungsmitglied der Pro Patria, das ist die ÖVP-Trolltruppe aus Nie­derösterreich, im Ermittlungsteam sitzt (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pilz), meine Damen und Herren! Wer setzt so jemanden hinein, wenn das eine ganz normale Ermittlung ist?

Das ist aber nicht die einzige seltsame Verhaltensweise der Vergangenheit. Es gibt auch leider Gottes, Herr Vizekanzler, in der Justiz einige Punkte, die sehr seltsam sind, zum Beispiel das Verfahren Mediaselect, das ist also diese quasi Schlammagentur der ÖVP, wo Gelder gewaschen wurden. Bei diesem ÖVP-Verfahren gibt es einen Sachverständigen, und dieser Sachverständige ist lustigerweise der Gatte einer ÖVP-Kollegin, die hier im Nationalrat sitzt, und ist mit Axel Melchior, das ist der Bundes­geschäftsführer gewesen, in die Schule gegangen.

Meine Damen und Herren! Das gibt es ja alles nicht! Wieso soll noch irgendjemand darauf vertrauen, dass die Justiz und vor allem das Innenministerium diesbezüglich ordnungsgemäß ermitteln? Aus diesem Grund ist es notwendig, dass man noch vor der Wahl die Wahrheit, dass das Ganze eine riesige Chuzpe ist, an den Tag bringt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich verstehe schon, dass es da viele Dinge gibt, die man beseitigen soll. Wenn man sich die Vita des Herrn Kurz anschaut, dann sieht man immer wieder das Wort Pla­nung. Da wird also lange davor, drei Jahre davor geplant, wie man die ÖVP über­nimmt, also so charmant, dass man Herrn Mitterlehner wirklich vor der Kamera fertig­gemacht hat. Logischerweise geht diese Planung dann auch weiter.

Im Februar haben wir diskutiert, wieso im Februar Werbeflächen für den Herbst, also für jetzt, von der ÖVP in Kärnten angekauft worden sind. Jetzt wissen wir es auch: Es gibt für diesen Wahlkampf schon lange eine Planung. Und dann kommt mehr oder weniger plötzlich diese Initialzündung, nämlich das Video, daher. Nachdem das Video dahergekommen ist, wird geschreddert. Meine Damen und Herren (Zwischenrufe bei der ÖVP), Sie können diesen Grundverdacht, dass Sie selbst hinter diesem Video stehen – wobei ich der Meinung bin, dass das, was sie dort gefilmt haben, eine riesige Sauerei ist und die gefilmten Personen letztklassig sind –, dass Sie das Video selbst hergestellt haben – und das vor zwei Jahren! –, nicht so leicht vom Tisch wischen. Ich würde schon annehmen, dass da gewisse Zusammenhänge sind; und die muss man aufklären, die muss man aufdecken.

Daher bin ich auch der Meinung, dass Herr Dr. Karl Kohlbacher völlig recht hat. Das bezieht sich jetzt auf ein Video auf YouTube, das wir alle sehen können. Der renom­mierte und hochgeachtete ehemalige Kampagnenleiter der ÖVP sagt, die ÖVP hat die Werte verloren, sie ist „zu einem Kurz-Wahlverein“ verkommen, und spricht von „An­näherung an den Rechtspopulismus“. Wir sind nicht weit vom Dollfuß-Staat, sagt Ihr steirischer Kampagnenleiter Dr. Kohlbacher, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Haubner: ... zitieren! Was würden die sagen?)

Und er fragt dann: Wohin führt das noch? Kurz betreibt in erster Linie für sich selbst Machtstreben; er lässt rechtspopulistisches Gedankengut zu. Dann schließt er – und ich glaube eigentlich, vielen von uns kommt das aus dem Herzen –: Ich werde Kurz nicht mehr wählen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Du hättest ihn eh nicht gewählt!)

16.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.


16.41.33

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Ich glaube ja, dass die Diskussion heute in die falsche Richtung geht. Es geht nicht darum, ob das ein Hackerangriff war, ob das ein Insider war, ob das ein enttäuschter ÖVPler war, ob das möglicherweise ein rosa­roter Elefant war, der diese Daten abgesaugt hat – es geht um die Daten an sich. Natürlich muss die Justiz aufklären, wer das gemacht hat – keine Frage! –, aber wir hier im Hohen Haus sollten uns nicht darum kümmern, denn wir haben heute ja schon gehört, dass wir nichts hören werden, sondern wir müssen uns darum kümmern, was uns diese Daten sagen.

Diese Daten sagen uns eindeutig, dass sich Sebastian Kurz hinstellt und sagt: Okay, es tut mir leid, ich habe beim letzten Mal ganz, ganz viel mehr Geld ausgegeben als erlaubt. Das ist auch illegal, das ist gegen das Gesetz, ich mache es nie wieder! – Im gleichen Moment frisiert er seine Buchhaltung, um 2 Millionen Euro mehr auszugeben. Er meint also, wenn er sagt, dass sie das nie wieder machen, nicht, dass sie es wirklich nie wieder machen, er meint damit, dass er sich diesmal nicht erwischen lässt. – Und das ist genau der Punkt, über den wir sprechen sollten (Beifall bei Abge­ordneten der FPÖ – Zwischenruf bei der SPÖ), nämlich was uns diese Daten sagen. Diese Daten sagen uns, dass es Sebastian Kurz nicht immer ganz ehrlich meint, wenn er etwas sagt.

Schauen wir einmal in die Vergangenheit zurück! Zu Zeiten, als noch Mitterlehner Obmann war und Sebastian Kurz an seinem Sessel gesägt hat – das ist alles im Buch von Mitterlehner nachzulesen –, ist er durchs Land gezogen und hat hinter dem Rücken von Mitterlehner Spenden gesammelt, die natürlich auch nicht in die Partei­kassen eingegangen sind. Darüber sollten wir auch einmal sprechen, das steht im Buch von Mitterlehner. Das könnte auch einmal jemand lesen und dementsprechend eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermitteln.

Dann schauen wir uns auch an, was er mit uns gemacht hat: Er hat uns in die Hand versprochen, dass diese Regierung weitergeführt wird, wenn es gewisse Konsequen­zen gibt – und er hat dieses Versprechen dann in der Sekunde gebrochen. (Zwischen­ruf bei der ÖVP.) Das ist nämlich genau das, wovon ich spreche. Ich spreche davon, dass Sebastian Kurz nicht das tut, was er sagt.

Wenn man sich Nehammer ansieht, dann sieht man, dass das anscheinend in der DNA der ÖVP drinsteckt. Erinnern Sie sich an die Plakatkampagne! Damals wurde das Plakat enthüllt und es war ein Spruch drauf, den Herbert Kickl erfunden hat. Das wusste Nehammer nicht; und reflexartig, weil es in der DNA der ÖVP drin ist, hat er gesagt: Da war sicher ein FPÖler bei uns in der Druckerei, hat ein Foto gemacht und das ausspioniert! – Reflexartig, so funktioniert das nämlich bei der ÖVP. Wenn man etwas falsch macht, muss sofort ein Schuldiger her – und der heißt natürlich nicht ÖVP, das ist eh klar.

Das heißt, man dreht einfach um, so, wie bei dieser aktuellen Geschichte: Man ist Täter, weil man die Wahlkampfkosten illegal überschreitet, und dreht sich dann zum Opfer. Das heißt, man kommt in die Opferrolle, ist ganz arm und wird von allen von außen bedrängt, und auch der Sebastian ist ja ganz, ganz arm.

Warum gehe ich so genau auf die Historie des Sebastian Kurz ein? – Bei dieser Wahl kann es passieren, dass viele ÖVP-Wähler Sebastian Kurz leider auf den Leim gehen, denn er behauptet, er will den erfolgreichen Weg weitergehen, er behauptet, er will weiter freiheitliche Politik machen, wie er sie ja mit uns so erfolgreich gemacht hat. In Wahrheit will er das aber gar nicht. Was er will, ist einfach regieren, mehr Macht. Macht und Machterhalt – natürlich das Spezialgebiet der ÖVP –, das ist das, was ihn inter­essiert. Mit wem er regiert, ist ihm komplett egal. Und wenn es wieder in die andere Richtung geht, wenn sie wieder links abbiegen, wenn all das, was wir in den letzten zwei Jahren gemacht haben, wieder den Bach runtergeht, ist das Sebastian Kurz auch egal.

Deshalb kann ich nur jedem sagen: Bitte unterstützen Sie die FPÖ, denn wenn Sie mit dieser Regierung zufrieden waren, dann ist das der einzige sichere und garantierte Weg, dass auch nach der nächsten Wahl keine Überraschung herauskommt, sondern der erfolgreiche Weg für Österreich weitergegangen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.


16.45.51

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Ich möchte zuerst auf ein Dokument eingehen, das vom „Falter“ veröffentlicht wurde. Laut einem Dokument vom Juli 2017 hat die ÖVP nämlich mit einem Wahlkampfbudget von 13 Millionen Euro kalkuliert. Einige Wochen nach dem Erscheinen dieses Doku­ments behauptete die damalige Wahlkampfleiterin und Generalsekretärin der ÖVP Köstinger (Ruf bei der SPÖ: Wo ist sie denn!), man werde mit den Ausgaben im Rahmen bleiben. Zitat aus einem ATV-Interview: „Wir haben klar gesagt, dass wir planen, die Wahlkampfkostenobergrenze einzuhalten. Die liegt bei 7 Millionen Euro, und wir sind sehr gut im Plan.“ (Abg. Krainer: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) – Das war eine klare Lüge, außer das Dokument ist falsch – und das hat die ÖVP dem „Falter“ gegenüber in ihrer Unter­lassungsklage nicht vorgeworfen. Meine Frage ist: Warum nicht?, und: Warum sind Sie nicht einfach transparent?

Ich möchte auch auf eine generelle Problematik zu sprechen kommen: Es gibt im Mo­ment viele Verfahren, die die ÖVP betreffen: Schreddern, Datenleak, Ibiza. Da ermit­teln Beamtinnen und Beamte des BMI, viele dieser Beamtinnen und Beamten machen einen tadellosen Job. Wir wissen aber auch, dass es im Innenministerium ein partei­politisches schwarzes Netzwerk gibt. Das haben die ersten Befragungen im Unter­suchungsausschuss gezeigt, den wir leider wegen der Neuwahlen nicht fortsetzen konnten.

Ich möchte jetzt nicht in die Vorverurteilung meines Kollegen Pilz einstimmen, aber es gibt eine Skepsis, die nicht nur systemisch angebracht ist, sondern auch im konkreten Fall Ibiza. Für mich ist das spätestens seit dem Moment der Fall, als die Staats­an­walt­schaft, die WKStA, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der Soko Ibiza nachgefragt hat, welche Personen drinnen sitzen und was deren Hintergrund ist, und die Soko die Antwort mit Verweis auf Datenschutzgründe nicht gegeben hat. Wo leben wir, dass die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens vom Innenministerium nicht erfährt, wer für sie ermittelt?

Wir haben noch dazu die Problematik, dass die Befangenheit, wie der Herr Bundes­minister schon ausgeführt hat, vom Innenministerium selbst geprüft wird. Das führt sich schließlich ad absurdum. Es besteht also die berechtigte Skepsis, dass in den Ermitt­lungen wieder einmal Parteipolitik Einzug hält.

Und das war nicht das erste Mal. Wir haben uns im Untersuchungsausschuss zum BVT der Tierschützercausa und der BVT-Causa gewidmet, und in beiden Fällen spricht das Ergebnis dafür, dass in beiden Causen parteipolitisch interveniert wurde.

Unserer Meinung nach muss es daher einen Untersuchungsausschuss Ibiza geben. Wir können nicht, wie Kollege Pilz gerne die Menschen glauben lässt, die Ermittlungen übernehmen. Wir können uns als Untersuchungsgegenstand nur die Vollziehung der Verwaltung anschauen, also was die Staatsanwaltschaft, die weisungsgebunden ist, getan hat, warum sie etwas nicht oder warum sie etwas schon getan hat und ob es Weisungen, und wenn ja, von wem, gegeben hat. Wir NEOS wollen so einen Aus­schuss einsetzen, und das hängt nicht wie bei der ÖVP von unserer Position nach der Wahl ab, weil wir der Meinung sind – in jeder Position, in der wir nach der Wahl sind –, es muss Ermittlungen, eine Klarstellung, eine Aufklärung geben, wie unabhängig unsere Justiz agiert und wie unabhängig in solchen Fällen, wo Parteien im Fokus eines Strafverfahrens sind, ermittelt wird.

Wir brauchen auch nicht, wie Sebastian Kurz fälschlich glaubt, seinen Sanktus, weil es ein Minderheitsrecht ist, einen Untersuchungsausschuss einzurichten; es braucht nur die qualifizierte Mehrheit von 46 Abgeordneten zum Nationalrat.

Warum wir heute diese Dringliche Anfrage haben, verstehe ich ohnedies nicht ganz, weil ganz klar war, dass Minister Jabloner uns hier nicht viel sagen kann, ohne die Ermittlungen zu gefährden. Wir können das Parlament aber auch für die Gesetzgebung nützen, Herr Kollege Pilz, und in diesem Sinne haben wir abgeleitet aus den Ergeb­nissen des BVT-Untersuchungsausschusses Anträge eingebracht, um da positive Veränderungen für die Zukunft auf den Weg zu bringen: zum einen einen Antrag für eine eigene Ermittlungseinheit bei der WKStA, zum anderen Anträge zur erhöhten Objektivierung bei der Personalauswahl.

Als NEOS wollen wir nämlich nicht skandalisieren, sondern auf Basis der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses Reformen für eine unabhängige und effiziente Justiz auf den Weg bringen, und wir hoffen auf die Zustimmung und die Unterstützung der anderen Parteien. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Schwarz ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.50.45

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Ich nehme mir die Freiheit, ein Wort aus der Dringlichen Anfrage von Peter Pilz herauszunehmen, und das ist das Wort Affären, weil ich finde, dass das ganz gut zu Peter Pilz passt. (Beifall bei der ÖVP.) Ich habe zwar nur 4 Minuten zur Verfügung, aber ich werde versuchen, diese 4 Minuten zu nützen.

Lassen Sie es mich einmal in das Kapitel Pilz und die Frauen unterteilen! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Als Frau finde ich es wirklich letztklassig, dass Peter Pilz in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, er wäre vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen worden. – Mitnichten!

Das eine ist der Verjährung geschuldet und das andere der Tatsache, dass sich die betroffene Person mit sich selbst und ihrem Umfeld nicht auf eine strafrechtliche Verfolgung einigen konnte. Auch die ehemalige Mitarbeiterin des Parlamentsklubs der Grünen hat einen ähnlichen Weg eingeschlagen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was passiert in der ersten Sekunde? – Peter Pilz zeigt sich reumütig, spricht von mächtigen alten Männern, die noch etwas lernen sollten, ändert dann aber flugs seine Strategie und sagt ganz einfach, das seien Rachegelüste seiner Ex-Partei, der Grünen, und die Mitarbeiterin rege sich nur auf, weil sie nicht befördert wurde. – So weit, so schlecht. Diese Opferrolle steht Peter Pilz überhaupt nicht. (Abg. Jarolim: Bitte zur Sache! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Am 14.8.2018 berichtet die „Kleine Zeitung“, Pilz sehe sich nicht mit Vorwürfen konfrontiert. (Abg. Noll: Herr Präsident, zur Sache!) Da ging es nämlich um den Vorwurf, dass er im Rahmen des Forums Alpbach eine Mitarbeiterin der EVP sexuell belästigt habe. Er sagt: „Ich bin ein Mann und werde mich nicht dafür entschuldigen.“ – Na ja. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Bleiben wir noch beim Thema Pilz und die Frauen: Pilz will zurück in den Nationalrat. Was passiert? – Unterstützt von seinen männlichen Klubkollegen fliegt Martha Bißmann aus dem Klub, weil man ihr vorwirft, sie hätte Klubgeheimnisse ausgeplaudert. Bis heute bestreitet sie das und ist wilde Abgeordnete, also muss ein anderes Mandat für Peter Pilz her. Peter Kolba zieht sich aus dem Nationalrat zurück, Maria Stern verzichtet auf ihr Mandat, Alfred Noll marschiert vom Bundeslistenmandat auf die niederösterreichische Landesliste (Abg. Krainer: Ist das jetzt die bunte Stunde? – Rufe bei der SPÖ: Zur Sache!), das Bundeslistenmandat wird frei. Stern wird Parteichefin und sagt wortwörtlich, ihr Mandatsverzicht sei ein zutiefst feministischer Akt. – Wie bitte? (Abg. Krainer: Das ist erst der TOP 32! – Rufe bei der SPÖ: Thema!)

Erstmals in der Geschichte des Hohen Hauses passiert es, dass bei einer Angelobung fast alle Frauen geschlossen den Plenarsaal verlassen; und glauben Sie mir, meine Damen und Herren, ich würde es jederzeit wieder tun! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Thema!)

Dann kommen wir noch zu den Strafverfahren. Auch da gibt es eine Liste. (Abg. Noll: Herr Präsident, Sie werden Ihres Amtes nicht gerecht!) Peter Pilz konnte sich durch seine Immunität sehr vielen Verfahren entziehen – ich denke, dass diese Mög­lichkeit bald nicht mehr gegeben sein wird (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) –, zum Beispiel einer Strafanzeige gegen ihn durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wegen übler Nachrede. Pilz hatte die Beamten des amtlichen Mordversuchs be­zichtigt.

Es gibt eine Anzeige wegen Verleumdung durch den ehemaligen Generalsekretär des Justizministeriums, Sektionschef Mag. Christian Pilnacek, und dann gab es noch ein Verfahren, das eigentlich aufgeschlagen wäre, aber am Tag vor seinem Wiedereintritt in den Nationalrat hat er sich dem Prozess wegen einer akuten Gastritis entzogen, die dann ein Kreislaufkollaps wurde – und am nächsten Tag wurde er wieder immun. (Neu­erlicher Zwischenruf des Abg. Noll.)

Ich denke, dass der 29. September dieses Jahres zeigen wird, was die Österreicherin­nen und Österreicher von dieser Art der Politik, von dieser Art der Affären halten (Zwi­schenruf des Abg. Krainer), und ich glaube nicht, dass wir noch jemals in der Situation sein werden, dass wir bei der Angelobung von Peter Pilz ausziehen müssen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Duzdar ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.54.33

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Jabloner! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schwarz, ich möchte nur einen Satz darüber verlieren: Ich weiß wirklich nicht, was Ihre Ausführungen mit der Dringlichen Anfrage zu tun gehabt haben – für mich nämlich gar nichts. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT. – Die Abgeordneten Schwarz und Großbauer: Mit Affären!)

Es ist mir schon klar, dass sich die ÖVP sehr gerne in der Rolle des Opfers sieht und am liebsten den lieben langen Tag nur darüber redet, wie arm sie nicht ist. Wissen Sie, ich möchte aber über etwas anderes reden: Ich möchte darüber reden, worüber Sie nicht reden wollen, nämlich über die Wahrheit, die ans Tageslicht gekommen ist.

Sie müssen sich vorstellen, bei der ÖVP ist das so: Es gibt auf der einen Seite eine Buchhaltung, die fürs Volk gemacht ist – das ist die offizielle Variante, das ist die Schmähbuchhaltung –, und auf der anderen Seite gibt es die andere Buchhaltung, die nur interne ÖVP-Kreise kennen und von der niemand etwas wissen darf – darin sind die richtigen Zahlen dokumentiert. Interessanterweise sind bei dieser Buchhaltung plötzlich mehrere Millionen Euro mehr abgebildet. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was sagt uns das? – Das ist doch der Beweis dafür, dass die Österreichische Volks­partei, wie bereits im Jahr 2017, ganz bewusst und absichtlich Gesetze bricht und die Wahlkampfkosten um Millionen überschreitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich noch ganz genau erinnern: Wahlkampf 2017, zwei Wochen vor der Wahl gab es einen Auftritt der General­sekre­tärin Köstinger im Fernsehen, und da hieß es: Natürlich werden wir die Wahlkampf­kostenobergrenze einhalten!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute befinden wir uns auch zwei Wochen vor der Wahl und es wäre wieder an der Zeit! Herr Generalsekretär Nehammer, es würde mich freuen, wenn Sie hier herauskommen und eine Erklärung darüber abge­ben, ob die Österreichische Volkspartei wieder vorhat, die Wahlkampfkostenober­grenze einzuhalten. – Das würde mich sehr interessieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Ich bin schon sehr gespannt auf Ihre Erklärung.

Wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, da gibt es noch eine andere Wahrheit. Die ÖVP erklärt uns tagein, tagaus, sie sei die großartige Wirtschaftspartei, sie könne mit Finanzen umgehen, könne haushalten, und alle anderen würden Schul­den machen und das Geld beim Fenster hinauswerfen. Natürlich ist sie folgerichtig für die Schuldenbremse in der Verfassung, denn alle müssen doch den Gürtel enger schnallen; deshalb gibt es aber auch kein Geld für den Klimaschutz, das können wir uns nicht leisten! – Das ist die sogenannte ÖVP-Erzählung.

Die Wahrheit aber, wenn wir uns diese doppelte Buchhaltung anschauen, ist eine ganz andere. Die ist nämlich jene: Die ÖVP kann überhaupt nicht wirtschaften, kann über­haupt nicht mit Finanzen umgehen, kann nicht haushalten und wirft das Geld beim Fenster hinaus. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber und Pilz.)

Das haben Sie uns zur Genüge in der Regierung – in der letzten nämlich – vorgeführt, mit den aufgeblähten Kabinetten, den aufgeblähten Generalsekretariaten; und für die PR von Sebastian Kurz gibt es überhaupt keine Kostenobergrenze. Alles, was Sie von den anderen verlangen, gilt offenbar nicht für Sie!

Ich frage mich: Warum ist das eigentlich so? Warum gelten für andere Maßstäbe, die für die Österreichische Volkspartei nicht gelten? Wissen Sie, warum? – Weil Sie ein­fach abgehoben sind! Für mich sind Sie eine abgehobene Partie, die glaubt, dass sie so viel Geld ausgeben kann, wie sie will. Der ÖVP-Leitspruch: Geld regiert die Welt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie führen die Öffentlichkeit und die Men­schen in Österreich nicht nur hinters Licht – nein! –, sondern Sie verschaffen sich damit auf hinterlistigste Art und Weise einen Wahlkampfvorteil. Sie können mir nicht sagen, dass es keinen Unterschied macht, ob eine Partei in einem Wahlkampf 6 Millionen Euro mehr ausgibt oder nicht! Daher haben Sie geschummelt und damit die Gesetze gebrochen.

Sebastian Kurz predigt Zuverlässigkeit und Stabilität, zieht als Missionar durchs ganze Land und erzählt uns, wie toll er nicht ist. Die Doppelmoral aber von der ganzen Geschichte, die Doppelmoral der ÖVP kennen wir schon zur Genüge, nämlich die zwei Gesichter des Sebastian Kurz: Wasser predigen und Wein trinken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber und Pilz.)

16.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.


16.59.40

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Justizminister! Bei allem Respekt vor Ihrem – nennen wir ihn akademi­schen – Zugang zur Fragestellung und zu den Dingen, die Gegenstand dieser Dring­lichen Anfrage sind: Es geht hier nicht um eine rechtstheoretische Vorlesung, und es geht hier nicht darum, uns zu erklären, wie sich die gesetzliche Lage in Österreich in welchen konkreten gesetzlichen Materien widerspiegelt.

Wie diese Regelungen ausschauen, wissen wir alle. Dass die Unschuldsvermutung ein hohes Gut ist, wissen wir alle. Dass Verfahren nicht in der Öffentlichkeit geführt wer­den – sollen, sage ich dazu –, wissen wir alle. Wir wissen alle, dass Details irgend­welcher Ermittlungshandlungen nicht Gegenstand des Plenums hier sein können und sollen. Ich würde mich im Übrigen sehr darüber freuen, wenn der Justiz- und der Er­mittlungsapparat insgesamt von sich behaupten könnten, derartig dicht und geschlos­sen zu sein, dass wir über diese Dinge gar nicht zu diskutieren bräuchten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Nehammer.)

Worum es aber geht, ist aus meiner Sicht doch etwas ganz anderes: Es geht auch um eine Form von Problembewusstsein, Herr Justizminister, und da frage ich Sie schon: Stört Sie das nicht? Stört Sie das nicht, dass hier – und jetzt bin ich weit davon entfernt, ein Adorant des Peter Pilz zu sein; ich glaube, uns trennt viel, viel mehr, als uns verbindet – ganz klar und für jeden nachvollziehbar problematische personelle Ver­bindungen aufgezeigt werden, problematische Verbindungen zwischen Ermittlungsbe­hörden und dem Gegenstand der Ermittlung: der ÖVP? Stört Sie das nicht?

Das muss ich Sie fragen, und da hätte ich mir schon, abseits von Ermittlungsdetails, auch eine Auskunft von Ihnen erwartet. Da kann man doch nicht einfach zur Tages­ordnung übergehen! Selbst wenn sich alle Beamten dort drinnen hochgradig korrekt verhalten, so müssten Sie doch alles unternehmen, um das Restrisiko auszuschalten, um zu verhindern, dass überhaupt ein Anschein der Befangenheit im Zusammenhang mit so brisanten Ermittlungen entsteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Optik ist doch katastrophal, wenn man feststellt, dass Teile der Ermittlungs­be­hörden ausgerechnet jene Leute sind, die laut Ergebnis des Untersuchungs­ausschus­ses eindeutig ÖVP-Netzwerken zuzuordnen sind. Das heißt, die ÖVP ermittelt gegen sich selbst. Um in der Diktion der Volkspartei zu bleiben: Das reicht dafür, einen Minis­ter abzuservieren, auch wenn es dort nicht der Fall gewesen ist. (Abg. Neubauer: So ist es!) Da aber ist es eine Selbstverständlichkeit und niemanden in der Republik stört es. – Und auch Sie, Herr Justizminister, verlieren dazu kein Wort.

Ich kann mich nicht damit abfinden, dass man sagt: Da kann ich nichts machen, das geht mich nichts an, denn das ist die Zuständigkeit des Innenministers. Wenn der Innenminister hier gewesen wäre, hätte er gesagt, da kann ich nichts machen, das geht mich nichts an, denn das ist die Zuständigkeit des Justizministers. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) So drehen wir uns bei all diesen Dingen permanent im Kreis und erhalten damit eine problematische Struktur in diesem Land aufrecht, die man in Wahrheit im Interesse der politischen Hygiene und der Rechtsstaatlichkeit, die Ihnen so sehr am Herzen liegt, wie ich in Alpbach vernommen habe, zerschlagen müsste. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gerstl: Unglaublich!)

Jetzt gebe ich Ihnen nur ein Beispiel dafür, wie man es machen könnte. Als ich als Minister gefragt wurde: Wie soll das mit Ermittlern im Zusammenhang mit der BVT-Affäre gehen?, habe ich zur Staatsanwaltschaft gesagt: Die Staatsanwaltschaft sucht sich diese Ermittler aus, der Minister bestimmt nicht und es wird jede Form von Weisungs- und Informationszusammenhang zum Ministerium gekappt, damit nicht der geringste Anschein entsteht, dass da in irgendeiner Art und Weise Einfluss genommen wird.

Warum wird dieser Weg in diesem Fall nicht beschritten? – Sie könnten das Restrisiko schon in hohem Maße ausschalten, wenn Sie so vorgehen würden. Das ist eine Frage der Hygiene im System, das ist eine Frage der rechtsstaatlichen Kultur, das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der Ermittlungsbehörden insgesamt. Ich glaube, Herr Justizminister, dass es im Bereich der Ermittlungsbehörden so viele Baustellen gibt – ich denke nur an den Stellungskrieg der Staatsanwaltschaften gegeneinander –, dass es eigentlich unverantwortlich ist, wenn man so einfache Maßnahmen auslässt, mit denen man einen Beitrag zu mehr Sauberkeit leisten könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Dabei rede ich noch gar nicht von anderen Befangenheiten im Zusammenhang mit der Soko. Wir haben ja auch schon von anderen Befangenheiten gehört. Ein Ermittler ist wegen eines SMS im Zusammenhang mit H.-C. Strache abgezogen worden. Wenn ich aber Medienberichten glauben darf, gibt es ja noch andere Ermittler, zum Beispiel einen Ermittler, der in der Vergangenheit im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten des Kriminalamtes quasi Führungsoffizier von einem der Herrschaften, der jetzt als Beschuldigter im Ibizaverfahren geführt wird, war, weil dieser nämlich dort tätig ge­wesen ist. Also da ermittelt ein ehemaliger Führungsoffizier gegen jemanden, den er in der Vergangenheit geführt hat. – Ja, wenn das keine Befangenheit ist, dann weiß ich nicht!

Nach meinem Wissensstand weiß das Innenressort darüber Bescheid. Warum passiert da nichts oder warum erfahren wir nicht, dass da Konsequenzen gezogen werden? – Also ehrlich gesagt, um die Rechtsstaatlichkeit sieht es in diesem Bereich nicht gut aus.

Jetzt noch etwas, und das ist ein wichtiger Hinweis, Kollege Lugar hat es gesagt: Bei der Frage, die wir heute diskutieren, müssen wir die Frage nach dem Inhalt: Ist dieser echt oder unecht?, von der Frage: Wie ist man zu diesen Inhalten gekommen?, tren­nen. Da sind wir dann beim berühmten Hacker, den es geben kann oder auch nicht, der in diesem oder in jenem Auftrag gearbeitet hat.

Das sind zwei Paar Schuhe! Das ist etwas ganz anderes. Jetzt nehmen Sie einfach eine kurze Parallelverschiebung vor und denken Sie an die Ibizaermittlungen. Ich habe heute gehört, diese Hackeraffäre sei ein großer Anschlag auf die Republik. – Ja, was ist es denn dann, wenn man auf Ibiza einen Lauschangriff auf zwei politische Re­präsentanten dieser Republik organisiert? Was ist das dann? – Ich glaube, auch das ist ein großer Angriff auf die Republik. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt wollen wir vergleichen, was dort und was da passiert ist: Im einen Fall stürzt sich der gesamte Ermittlungsapparat in Windeseile und mit allem, was man hat, auf die Hintermänner. Bei Ibiza waren die Hintermänner völlig wurscht. Bei Ibiza hat man gesagt: Es ist nur der Inhalt des Videos relevant, nämlich was Strache dort gesagt hat. Hat das stattgefunden? Da müssen wir die Untersuchungen hinlenken, das steht im Fokus der Ermittlungen.

Bei der ÖVP dagegen ist der Inhalt völlig wurscht. Dabei geht es darum, ob da sozu­sagen zum wiederholten Male ein Anlauf genommen worden ist, um diese Wahlkampf­kostenbegrenzung zu überschreiten. Warum ist das eine Mal der Inhalt so wichtig und das andere Mal vollkommen wurscht? – Da merkt man schon, dass es in dieser Republik eine Schieflage gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Da fällt dann doch auf, dass die ÖVP in diesem Wahlkampf seit Beginn an einer Immunisierungsstrategie arbeitet. Als Sebastian Kurz, um nur ein Beispiel zu nennen, aus dem Silicon Valley zurückgekommen ist, hat er nichts Besseres zu tun gehabt, als in den Medien lang und breit zu erklären, was er dort darüber gelernt hat, was man alles fälschen und manipulieren kann: Alle Fotos kann man bearbeiten, Videos kann man bearbeiten, E-Mails kann man fälschen, alles kann man fälschen. – Das ist der Teil, den ich als Immunisierungsstrategie bezeichnen würde.

Da immunisiert man sich vorab, falls etwas von den Dingen, die einem selbst unan­genehm sind, auffliegen sollte. Da dürfen Sie sich nicht wundern, wenn es nach diesen Aussagen des Sebastian Kurz eine ausgeprägte Skepsis gibt. Auch nach der Schred­derei, als sie wiederholte Male die Unwahrheit gesagt haben und dann erst Stück für Stück mit der Wahrheit herausgekommen sind, oder nach den Spendenlisten, die sie erst dann der Öffentlichkeit präsentiert haben, als die Medien schon hinter ihnen her gewesen sind, dürfen Sie sich nicht wundern. All das sind keine Beiträge zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann fällt mir noch eine Sache ein: die berühmte E-Mail-Affäre. Die ist mir wieder eingefallen, als ich mir diese Causa mit dem Hacker angesehen habe. Da hat es im Juni 2019 Berichte eines investigativen Mediums gegeben, dass offenbar im Frühjahr Mails von ÖVP-Spitzenpolitikern möglicherweise durch einen Hacker, auf jeden Fall durch jemanden, der nicht dazu befugt war, abgesaugt worden sind.

Abgesaugt worden sind sie, diesem investigativen Medium zufolge, offenbar aus dem Bereich der Agentur zur Modernisierung der Ukraine. Das ist ein interessanter Verein: Da spielt Herr Spindelegger eine Rolle, da gibt es Verbindungslinien zu einem ge­wissen Herrn Firtasch – so viel zu den wirklichen Verbindungen zu irgendwelchen Oligarchen. Die sind nicht dahererzählt, die gibt es wirklich. Aus diesen Mails könnte man ein Wissen über das Ibizavideo von ÖVP-Spitzenpolitikern zumindest zum Zeit­punkt Beginn des Jahres 2018 ableiten.

Ich finde das ausgesprochen interessant, weil diesem Medium zufolge am 14.6. eine entsprechende Anfrage an die betroffenen ÖVP-Politiker gestellt wurde. Das war am 14.6. Und siehe da, was zwei, drei Tage später passiert: Die übliche Vorwärts­be­we­gung: eine Fälschung!, wird in die Öffentlichkeit hinausgetragen. Eine Fälschung. Das war dann das berühmte Gutachten über die gefälschten Mails, aus dem im Übrigen nicht hervorgeht, dass sie gefälscht sind – das sage ich nur dazu.

Deswegen meine Frage an den nächsten Redner der ÖVP – das kann nur die ÖVP beantworten –: Können Sie ausschließen, dass jemals zu irgendeinem Zeitpunkt Teile der ÖVP-Kommunikation über einen Server oder über die Infrastruktur der Agentur zur Modernisierung der Ukraine gelaufen sind? Können Sie das ausschließen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Sie können ja geglaubt haben, dass das möglicherweise ein sicherer Kommunikationskanal ist. Und wenn Sie das ausschließen können, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann sagen Sie mir bitte, wer von Ihnen oder wer in der Parteispitze zurücktritt, falls sich diese Ihre Aussage als unwahr erweist! (Beifall bei der FPÖ.)

17.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte.


17.10.52

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Für mich ist das ein Tiefpunkt dieses Wahlkampfs, wie versucht wird, die Justiz in die Wahlauseinandersetzung hineinzuziehen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ah-Ruf bei der FPÖ.)

Die Justiz hat die Aufgabe, Sachverhalte aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft muss einen Tatbestand klären, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Es ist aber nicht die Aufgabe der Justiz, wem immer Munition im Wahlkampf zu liefern. Die Achtung und der Respekt vor der dritten Staatsgewalt Justiz sollte verantwortliche Politiker daran hindern, zu versuchen, politisches Kleingeld im Wahlkampf zu wech­seln. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Meiner Meinung ist der Wahlkampf organisierte Unverantwortung. Ich finde, das trifft die Situation, wie wir sie jetzt erleben, sehr gut; das beginnt bei den Ausgaben und endet bei den Inhalten.

Ich habe nie verstanden, warum der Stichtag für die Wahlkampffinanzierung so spät angesetzt ist. Vorher weiß man schon sicher, dass eine Wahl kommt, und man kann noch schnell Aufträge erteilen und Rechnungen zahlen, und das wird dann nicht einge­rechnet.

Ich verstehe auch nicht, warum diese Umgehungskonstruktion mit Vereinen und durch Vereine nach wie vor möglich ist.

Als Schluss bleibt dann nur: Das Parteiengesetz ist ein Gesetz von Parteien für Parteien. Es ist für mich ein Paradebeispiel organisierter Unverantwortung. Nach wie vor kann der Rechnungshof nicht in die Bücher schauen. Könnte der Rechnungshof das, wäre es möglich, dass er die Bücher der Parteien prüft. Und wären die Rechen­schaftsberichte nicht auf formale Kriterien beschränkt, dann könnte das, was wir heute in aller Breite diskutieren, gar kein Problem sein; denn müsste jede Partei ihre Ausgaben/Einnahmen offenlegen und müsste jede Partei damit rechnen, dass der Rechnungshof in ihren Büchern nachschaut, ob das wirklich so stimmt. Dann ist ja auch die Versuchung gering, sich Informationen über die Parteifinanzen zu beschaffen. All das wäre also nicht passiert, hätten wir eine Situation, wie sie schon lange von NEOS gefordert wird.

Ich habe das damals als starkes Stück empfunden, als die Nichteinräumung einer Prüfkompetenz für den Rechnungshof damit begründet wurde, dass der Rechnungshof nicht unabhängig sei – das war die eine Begründung. Jetzt wird gesagt – und das ist ungefähr gleich zu bewerten –, die 14 Tage bis zur Nationalratssitzung hätten nicht ausgereicht, die Prüfkompetenz ins Gesetz zu schreiben. – Also wer das glaubt, muss selig werden! (Beifall bei den NEOS.)

Das heißt, es ist dringend notwendig, dass endlich diese Prüfkompetenz eingeräumt wird.

Dringend notwendig ist auch, dass auch bei den Wahlbotschaften stärker darauf abge­stellt wird, worum es eigentlich geht. Eigentlich müsste es doch darum gehen, den Wählerinnen und Wählern eine Vorstellung davon zu geben, was man für Österreich erreichen will, was man für diesen Staat tun will. – Man erlebt das Gegenteil. Man hat manchmal den Eindruck, das Geld sei abgeschafft angesichts dessen, wie mit vollen Händen Geld ausgegeben wird.

Vor einigen Tagen habe ich gelesen, dass wieder ein Grenzsturm droht – man ver­sucht, Ängste zu schüren, um bei der Wahl zu punkten. Das ist für mich organisierte Unverantwortung.

Österreich hat das nicht verdient. Österreich braucht Parteien, jede Demokratie braucht Parteien, aber Parteien werden ihrer Aufgabe nur gerecht, wenn sie anständig und seriös mit der ihnen anvertrauten Aufgabe und mit ihrer Macht umgehen. Es ist daher mein dringender Appell an Sie, dass Sie endlich im neuen Nationalrat umsetzen, was immer wieder gefordert wurde: Fangen Sie bei den Parteifinanzen an, machen Sie die Parteifinanzen transparent! Das wird ein wichtiger erster Schritt dazu sein, dass Vertrauen in die Politik wieder erwartet werden kann und auch gerechtfertigt ist. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Drozda ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


17.16.28

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Was haben eigentlich Angela Merkel, Emmanuel Macron, Frank-Walter Steinmeier und Hillary Clinton gemein? – Sie wurden wie viele andere Opfer von Cyberattacken. Mit fortdauernder Diskussion hier schließt sich bei mir immer deutlicher das Bild, dass Sebastian Kurz und seine ÖVP eigentlich nicht in diese Auflistung hineinpassen.

Das ändert nichts daran, dass gehackte Konten, verwendete Daten ein Problem sind, das mittlerweile fast alle Österreicherinnen und Österreicher kennen und auch betrifft. Es ist kein Thema, über das ich einfach hinwegschauen möchte und über das man hinwegschauen kann. Es ist wichtig, dass wir entsprechende Sensibilität haben, fordern und fördern. Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn das Facebook-Konto oder das E-Mail-Konto illegal aufgemacht wird. Im Gegenteil! Gerade weil diese Daten, wie es immer heißt, das Gold des Digitalisierungszeitalters sind, ist es auch die Privatsache und die Privatsphäre jedes Einzelnen, und diese Privatsache und Privatsphäre sind zu schützen.

Als Geschäftsführer der SPÖ muss ich feststellen, dass auch bei uns regelmäßig und immer wieder versucht wird, Seiten zu manipulieren und Daten abzugreifen. Laut Aus­kunft von Facebook waren in den letzten Monaten die Seiten der SPÖ jene, die am stärksten und intensivsten von Attacken betroffen waren. Also ja, eine kommende Bun­desregierung muss auf diesen Bereich der Cybersicherheit einen klaren Schwerpunkt legen, denn von diesen Angriffen sind nicht ein paar wenige betroffen, sondern die breite Masse der Menschen, und es ist die Aufgabe der Politik, für Sicherheit zu sorgen. (Beifall bei der SPÖ.)

Gleichzeitig ist es aber auch so, dass Sicherheit bedeutet, dass man sich verlassen können muss, und da komme ich jetzt schon zur ÖVP. Ich habe eine Reihe von spannenden Fragen, die sich stellen – es sind zwölf an der Zahl.

Kollegin Köstinger ist leider nicht da, sie könnte gleich die erste Frage beantworten, nämlich die Frage: Ist es richtig, dass die ÖVP im Jahr 2017 statt 7 Millionen Euro 13 Millionen Euro ausgegeben hat, wie aus diesen Daten hervorgeht? (Zwischenruf des Abg. Zarits.)

Stimmt es ferner, dass die ÖVP im Jahr 2019 – das könnte jetzt Karl Nehammer be­antworten; Karl, vielleicht machst du das heute klar, ob das stimmt –, im Natio­nalrats­wahlkampf dieses Jahres, statt 7 Millionen Euro 9 Millionen Euro auszugeben plant, oder ist das aus einer der manipulierten Dateien oder einer der gehackten Dateien, in die man eingedrungen ist?

Ist die Spendenliste, lieber Karl Nehammer, umfassend veröffentlicht, und wenn ja, wur­de mit Vorsatz so gespendet, dass nicht an den Rechnungshof gemeldet werden muss?

Viertens: Von wem vor allem ging die Initiative zu dieser Umgehung aus, von Heidi Horten oder von Karl Nehammer?

Fünftens: Führt die ÖVP eine oder mehrere Buchhaltungen? Und wozu dienen diese unterschiedlichen Buchhaltungen, um zu vertuschen oder um das Gesetz zu biegen?

Sechstens: Stimmt es, dass eine einzige türkise Jubelveranstaltung in der Wiener Stadthalle 1 Million Euro gekostet hat, oder ist auch das manipuliert?

Siebtens: Stimmt es, dass das Umfärben und Erstellen des ÖVP-Logos 3,5 Millionen Euro gekostet haben und damit selbst die exorbitanten, aberwitzigen Logokosten der Österreichischen Gesundheitskasse von 2,5 Millionen Euro um sage und schreibe 1 Million Euro überschreiten? (Zwischenruf des Abg. Zarits.)

Stimmt es, dass die ÖVP Schulden wie der sprichwörtliche Stabsoffizier hat?

Stimmt es also, dass das Geld vom Wirtschaftsbund kreditiert wurde?

Stimmt es, dass ihr bei den Ländern verschuldet seid?

Stimmt es, dass ihr Geld oder auch Kredite von Spendern bekommen habt?

Etymologisch betrachtet – das ist vielleicht eine interessante Betrachtung –: Im Wort Schulden steckt der Begriff Schuld drin. Wem gegenüber seid ihr jetzt in der Schuld? Seid ihr in der Schuld des Wirtschaftsbundes, in der Schuld der Landesparteien, in der Schuld der Banken oder in der Schuld der Spender?

Klar ist jedenfalls: Wenn so viel über Schuldenbremsen in der Verfassung die Rede ist, bedarf es einer einzigen wirklichen Schuldenbremse, und das ist die Schuldenbremse in der Lichtenfelsgasse. (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

Weil heute die Diskussion über den Rechnungshof geführt wurde, auch von Kollegin Griss, möchte ich dazu folgenden Antrag der Parteivorsitzenden einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „umgehende Einsetzung eines ‚Weisenrates‘ zur Evaluierung und Verbesserung der Kontrolle der Parteienfinanzierung in Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, unter Einbindung der politischen Parteien um­gehend einen Weisenrat zur Evaluierung der Kontrolle der Parteienfinanzierung in Österreich zusammenzustellen. Bei der Arbeit des Weisenrates sollen – unter Beteili­gung nationaler und internationaler ExpertInnen – Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa aus Deutschland berücksichtigt werden. Auf dieser Expertise und auf den Erfahrungen des Wahlkampfes aufbauend, sollen Optimierungen erarbeitet und dem neu gewählten Nationalrat so schnell wie möglich konkrete Vorschläge, mit welchen noch bestehende Kontroll- und Transparenzdefizite im Parteiengesetz beseitigt werden können, vorgelegt werden.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pilz.)

17.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, Mag. Thomas Drozda

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesregierung

betreffend umgehende Einsetzung eines „Weisenrates“ zur Evaluierung und Verbes­serung der Kontrolle der Parteienfinanzierung in Österreich

eingebracht im Zuge der Dringlichen Anfrage der Abg. Dr. Peter Pilz zum Thema „Cyberangriff, Desinformationsangriff und weitere Affären.“

Die Vorgänge und Sachverhalte rund um die Finanzierung von Parteien in der Zeit seit dem Erscheinen des sogenannten Ibiza Videos haben deutlich gemacht, dass Optimie­rungspotenzial im Hinblick auf Parteispenden und Finanzierungstransparenz im öster­reichischen Parteiengesetz gegeben ist.

Mit der Novelle 2019 zum Parteiengesetz wurden – als Reaktion auf die Enthüllungen im Ibiza Video – ganz wesentliche Schritte gesetzt. Die österreichische Politik soll un­ab­hängig von Großspendern nur die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Durch verschiedene Maßnahmen wie etwa vor allem durch die Herabsetzung der Spendengrenze pro Jahr und Person auf € 7500 ist dies auch gelungen. Über­schreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze werden seit der erwähnten Novellierung des Parteiengesetzes mit wirksameren Sanktionen bestraft.

Trotzdem reißt die mediale Diskussion zu möglichen Lücken und Defiziten des Kon­trollsystems nicht ab, was dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik allgemein und in die Parteiendemokratie im Speziellen abträglich ist. Um etwaige Umgehungs­mög­lichkeiten, mögliche Kontrolldefizite und sonstige Transparenzlücken zu identifizieren und aufzuzeigen sowie Verbesserungsvorschläge zu machen, wird nun vorgeschlagen, dass die amtierende Bundesregierung unter Einbindung der politischen Parteien um­gehend einen Weisenrat zur Evaluierung und Optimierung der Kontrolle der Parteien­finanzierung in Österreich zusammenstellt. Dabei sollen – unter Beteiligung nationaler und internationaler ExpertInnen – Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa aus Deutschland berücksichtigt werden.

Auf dieser Expertise und auf den konkreten Erfahrungen des Wahlkampfes aufbauend, sollen Optimierungsvorschläge erarbeitet und dem neu gewählten Nationalrat so rasch wie möglich zugeleitet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, unter Einbindung der politischen Parteien um­gehend einen Weisenrat zur Evaluierung der Kontrolle der Parteienfinanzierung in Österreich zusammenzustellen. Bei der Arbeit des Weisenrates sollen – unter Be­teiligung nationaler und internationaler ExpertInnen – Erfahrungen aus anderen Län­dern wie etwa aus Deutschland berücksichtigt werden. Auf dieser Expertise und auf den Erfahrungen des Wahlkampfes aufbauend, sollen Optimierungen erarbeitet und dem neu gewählten Nationalrat so schnell wie möglich konkrete Vorschläge, mit welchen noch bestehende Kontroll- und Transparenzdefizite im Parteiengesetz besei­tigt werden können, vorgelegt werden.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Höbart. – Bitte.


17.22.26

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Nationalrat! Eines muss ich schon loswerden: Ich finde es schon lustig, wenn die Sozialdemokratie hier über Vereine, über irgendwelche Spenden spricht. Wie sich der Verband der Wiener Arbeiterheime in Wien geriert, was da für Geschäfte gemacht werden, damit das Geld am Ende des Tages in den Taschen der SPÖ Wien landet, darüber, glaube ich, könnten wir jetzt auch stundenlang diskutieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt da irgendwo zwei Welten, auf der einen Seite die Welt des Peter Pilz. Wir wissen, sie ist in der Regel völlig überzogen – Karl Nehammer hat davon berichtet –, 64 Anzeigen, nur bei fünf ist etwas hängen ge­blieben.

In der Vorbereitung auf meine Rede habe ich überhaupt gesagt: 99 Prozent seiner Ausführungen sind Hypothesen, an 1 Prozent ist etwas dran. Wir haben das ja auch schon in den Untersuchungsausschüssen in den letzten Jahren sehr oft mitbekommen: Eins und eins ist drei. Viele Medien sind ihm auf den Leim gegangen, aber ich bin überzeugt, am 29. September sagt man diesen Methoden des Herrn Pilz: Game over, das Spiel ist zu Ende. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses 1 Prozent aber, liebe ÖVP, das muss man sich natürlich schon auf der Zunge zergehen lassen. Das sind Dinge, die sich in den letzten Monaten abgespielt haben, die schon auch bei euch picken bleiben, und da kann euch niemand aus der Verantwortung nehmen. Es ist dazu heute schon vieles gesagt worden.

Die Schredderaffäre: Bitte, wo kommt das vor, dass einer der engsten Mitarbeiter von Sebastian Kurz Festplatten aus dem Bundeskanzleramt unter Angabe falscher Per­sonendaten mehrfach schreddern lässt? Ich muss das jetzt nochmals auf den Punkt bringen, denn das hat natürlich ein diffuses Bild erzeugt.

Die Mailaffäre: Bevor oder kurz nachdem belastende E-Mails rausgegangen sind, ging man an die Öffentlichkeit und sagte: Die sind gefälscht.

Die dritte Sache ist die viel zitierte Hackeraffäre, bei der noch kurz davor mög­licher­weise doppelte Buchhaltungsdaten an den „Falter“ ergangen sind – um Gottes willen, wir stehen diesem Medium überhaupt nicht nahe –, und kurze Zeit später gibt es auf einmal einen Hackerangriff, der noch immer nicht nachgewiesen wurde; das möchte ich vielleicht nur festhalten. Monatelange Hackerangriffe sollten einer gut aufgestellten Informationstechnologie sehr wohl auffallen.

Die Stückelungsaffäre mit den Spenden: Wir haben kürzlich mit dieser ganzen Par­teispendengeschichte ein Ende gemacht – das war auch gut so –, aber man sagt immer: Es ist alles gesetzeskonform abgelaufen. Spendet dann aber eine Dame aus Kärnten mehrfach knapp unter der Veröffentlichungsgrenze, dann hinterlässt das einfach einen Nebel, ein schiefes Licht, und da haben nicht wir etwas zu tun, sondern das liegt ganz klar auf der Seite der ÖVP.

Es gibt zum Thema Hacker auch eine kurze Ausführung im „Ehrlich gesagt“ des Herrn Nimmerwurscht aus der „Kronen Zeitung“, dem Kurz-Medium im Übrigen: „Die Hacker haben das ÖVP-Programm scheinbar teilweise ganz raffiniert durch das FPÖ-Partei­programm ersetzt.“ Wenn es zu einem entsprechenden Erfolg verhilft: Wir haben oft gesagt, das Einzige, was unsere ehemalige Partnerpartei kann, ist auf die Kopiertaste zu drücken und unsere Programmatiken zu kopieren. (Zwischenruf des Abg. Zarits.)

Ich habe das schon ausgeführt, es ist jedenfalls ein komisches, diffuses, eigenartiges Licht auf die ÖVP entstanden, und es liegt ja an Ihnen, es liegt an euch, dass es da zu klaren Aufklärungen kommt. Nicht nur einmal eine Pressekonferenz abhalten, sondern Fakten auf den Tisch! Im Übrigen, das kann ja nicht so lange dauern.

Ich sage ganz oft, Österreich braucht die Fortsetzung dieses erfolgreichen Weges. Auch was Herbert Kickl vorhin gesagt hat: Auf der einen Seite wird von krimineller Energie gesprochen, wenn Hackerangriffe starten, auf der anderen Seite wird wohl­weislich darauf verzichtet, auch seitens der ÖVP, dass man die Vorgänge rund um das Ibizavideo aufklärt. Das bitte war eine kriminell implementierte Falle, wo mit Sub­stanzen gearbeitet wurde, wo mit gewissen Fragemethoden gearbeitet wurde, um Aussagen zu erpressen. Warum man dann die Regierung gesprengt hat, das entzieht sich noch immer unserer Kenntnis – Klammer auf, Klammer zu –, aber wir wollen diesen Weg, diesen erfolgreichen Weg, fortsetzen.

Die Freiheitliche Partei war der Reformmotor in der Regierung. Die FPÖ war auch der verlässliche Partner in der letzten Regierung, und wir haben großartige Reformen auf den Weg gebracht. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Wir müssen am Ende des Tages so stark werden, dass man an der FPÖ nicht vorbeikann. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Schellhorn: Der verlässliche Partner für Ausländerfeindlichkeit!)

17.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pilz. – Bitte.


17.27.19

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na ja, einige der Reaktionen von ÖVP und FPÖ zeigen nicht nur mir, dass es ganz vernünftig war, dass wir heute diese Dringliche Anfrage gemacht haben. (Abg. Zarits: Abschiedstour!)

Ihnen allen nur ins Stammbuch: Es gibt kaum ein großes Korruptionsverfahren dieser Republik, dessen Ausgangspunkt nicht eine parlamentarische Untersuchung war. Das gilt für Noricum, das gilt für Buwog, das gilt für Eurofighter, das gilt für Hypo Alpe-Adria. Hätte es früher nicht die grüne Kontrolle und jetzt die Kontrolle durch die Liste JETZT gegeben, hätte es kein einziges dieser Strafverfahren gegeben. Wir sind die Kontrolle, und nur wir sind die Kontrolle, und die Menschen in dieser Republik wissen das auch.

Weil wir der Stachel im riesigen türkisen Hintern sind, deswegen wird immer so gejam­mert, und deswegen wird immer so geschimpft, und deswegen wird immer über die Schmutzkübel geredet.

Das sind keine Schmutzkübel. Das ist parlamentarische Kontrolle, und je mehr sie der ÖVP und je mehr sie der Freiheitlichen Partei wehtut, desto besser ist sie. (Beifall bei JETZT.) Das ist ein Kompliment, meine Damen und Herren der Ibizaparteien, das Sie heute der parlamentarischen Kontrolle gemacht haben. Ich danke, nehme es namens meiner Fraktion entgegen und appelliere an die NEOS, endlich auch Kontrolle zu lernen; übrigens auch an die SPÖ. – Das ist der eine Punkt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Der zweite Punkt, und der ist mir auch wichtig: Kontrolle gilt allen gegenüber. Ich habe mich jetzt einige Tage zu den Vorfällen in Wien nicht zu Wort gemeldet, weil es mir persönlich nicht leichtfällt, als einer der Mitgründer der Grünen dazu Stellung zu nehmen, aber ich werde jetzt einige Worte dazu sagen.

Als ich dabei war, vor 35 Jahren die Grünen zu gründen, da war das vollkommen klar: Das wird eine Partei außerhalb und innerhalb des Parlaments sein, die nicht käuflich ist, um keinen Preis der Welt. (Abg. Neubauer: Heumarkt!) 2016 habe ich in Wien anlässlich des Projekts Heumarkt festgestellt, dass das in dieser Form nicht mehr stimmt. Das war für uns alle eine sehr schwierige und sehr problematische Erfahrung.

Ich erinnere mich an eine Landeskonferenz der Wiener Grünen im Jahr 2016, bei der ich mit einer dicken Tasche voll Akten, voll Beweisen dafür, wie Gelder der Hypo Alpe-Adria aus Istrien nach Wien geschleust werden, um über dubiose Spekulanten das Projekt Heumarkt zu finanzieren, von meinen damaligen Parteifreundinnen und -freunden eine Redezeit von 2 Minuten bekam, keine Akten vorlegen durfte und mir dann das Wort verboten wurde; und mit mir Gabi Moser und mit mir Wolfgang Zinggl und mit mir Karl Öllinger und vielen anderen auch.

Das war für mich ein Abschluss, weil sich damals meine Grünen in Wien zwischen einem dubiosen Spekulanten namens Michael Tojner und der funktionierenden Kon­trolle im österreichischen Nationalrat für den Investor entschieden haben. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Ich habe das damals öffentlich erklärt. Wolfgang Zinggl hat eine Pressekonferenz nach der anderen gemacht, und Wolfgang Zinggl ist genau deshalb auf der Wiener Landesliste nicht mehr aufgestellt worden.

Heute hat der Justizminister eines bestätigt, und das war eine der wichtigsten Ant­worten in dieser parlamentarischen Anfrage. Antwort auf Frage 37: Ja, der Verdacht gegen Christoph Chorherr wegen der §§ 302 und 304 des Strafgesetzbuches hat sich erhärtet. § 302 ist der Amtsmissbrauch, § 304 ist die Bestechlichkeit. Ich füge dem nichts hinzu, aber ich appelliere dringend an alle Grünen, jetzt nicht Christoph Chorherr wegzulegen, so wie es die ÖVP oder vielleicht die Freiheitliche Partei machen würden, sondern diesen Fall nicht nur in Wien aufzuklären, aufzuklären im eigenen Interesse, damit eine Partei wie die Grünen, die in der Frage einer sauberen Umwelt nach wie vor zu 100 Prozent glaubwürdig ist, auch die Chance hat, als eine Partei der sauberen Kontrolle wieder Glaubwürdigkeit zu erhalten. Das ist für mich keine Kleinigkeit, genau über das zu reden, aber das ist ein Punkt, zu dem auch das gesagt werden muss, damit wir nicht das Recht verspielen, über das viel größere und mit den Grünen nicht vergleichbare Maß an Korruption bei den beiden Ibizaparteien zu reden.

Jetzt komme ich zum sogenannten Hackerangriff zurück: Stellen Sie sich einen Super­markt vor, wo in der Kassa das Geld fehlt, es gibt keine Einbruchsspuren, keine Scheibe ist eingeschlagen, kein Schloss beschädigt, und jemand stellt fest, da fehlt etwas in der Kassa und sagt: Das muss ein Einbrecher von außen gewesen sein, vollkommen klar, ein Einbrecher von außen. Es gibt zwar keine einzige Spur, aber es muss ein Einbrecher von außen gewesen sein.

Jetzt gibt es zwischen Computern und einer Supermarktkassa einen Unterschied: Beim Computer, meine Damen und Herren der ÖVP aus dem 19. und 20. Jahrhundert, ist alles von außen, weil man nur von außen in ein Netzwerk und in ein Computersystem einsteigen kann, außer die Parteiführung der ÖVP wohnt in einem Server, was ich ihr nicht empfehlen würde, insbesondere aus Platzgründen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Gehen wir also davon aus, dass die Parteiführung der ÖVP nicht in einem Server wohnt, nicht einmal Abgeordneter Nehammer, bei dem man nie genau weiß, wo er ist, sondern außerhalb!

So. Dann kommt alles von außen, der Hacker kommt von außen, der Maulwurf kommt von außen und Herr Nehammer, der mit Sicherheit niemals einen False-Flag-Angriff geplant hat, denn ein ÖVPler plant doch nicht einen vorgetäuschten Hackerangriff. In der ÖVP ist doch nie getäuscht worden, nie gelogen worden, da war immer die Wahr­heit. – Schauen Sie, Lügen haben kurze Beine. Nach all dem, was ich in den letzten Monaten seit Ibiza erlebt habe, sage ich Ihnen: Wenn Lügen kurze Beine haben, ist Sebastian Kurz beinfrei. Das ist so. (Heiterkeit und Beifall bei JETZT und bei Ab­geordneten der SPÖ sowie Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Das ist so. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, aber das muss doch Folgen haben.

Herr Justizminister, bitte verwenden Sie dann nicht, weil das nicht korrekt ist, in diesem Zusammenhang den Begriff Hackerangriff. Sie haben selbst gesagt, Sie sagen nichts über das Verfahren. Es gibt keine Beweise. Sie können Datenleak sagen, Sie können illegaler Datenabfluss sagen, aber niemand von uns kann sagen, es war ein Maulwurf, es war ein Hacker, oder es war ein False-Flag-Angriff aus den Reihen der ÖVP. Ich bitte, da korrekt zu bleiben, das ist extrem wichtig.

Ein letztes Wort zur parlamentarischen Kontrolle: Frau Abgeordnete Griss, bei allem Respekt, aber wir haben die Aufgabe, die weisungsabhängigen Teile der Justiz – und das sind auch die Staatsanwaltschaften – zu kontrollieren. Sie haben vollkommen recht, es ist nicht unsere Aufgabe, bei jeder Ermittlung als Abgeordnete daneben­zu­sitzen und reinzuschauen.

Ich habe auch volles Verständnis dafür, dass der Justizminister aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen viele unserer Fragen nicht beantwortet. Das war mir klar. Ich habe einige dieser Fragen gestellt, damit überhaupt klar ist, was da in Frage steht und unklar ist. Einige Fragen hätte er aber schon beantworten können. Einiges hätte er schon sagen können. Im Fall Chorherr hat er eine wichtige Antwort gegeben. Ich wäre froh gewesen, wenn er gesagt hätte: Ja, der Angriff ist von außen gekommen, aber wir können derzeit nicht sagen, ob es ein Hacker oder ein Maulwurf oder ein False-Flag-Angriff war.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Eines will ich trotzdem wissen, wenn nicht vom Justizminister und vom Staatsanwalt, dann von der Österreichischen Volkspartei: Legen Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen offen, damit wir überprüfen können, ob es da eine Fälschung gibt, oder ob Sie, was ich immer deutlicher annehme, bewusst ein zweites Mal in diesem Wahlkampf ein Gesetz verletzen wollten und damit Wieder­holungstäter sind! Das sind Sie dieser Republik schuldig. Karten auf den Tisch, Unterlagen auf den Tisch, öffentliche Überprüfung! Dann sollen die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie eine Partei wählen, die nur einmal ein Gesetz vorsätzlich gebrochen hat oder bereits ein zweites Mal den Bruch eines Gesetzes plant. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Laimer.)

17.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.


17.36.26

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Es tut mir wirklich im Herzen weh, Peter Pilz einmal recht zu geben – das können Sie mir glauben –, aber ich denke schon, dass diese Debatte heute bis zu einem gewissen Grad gerechtfertigt ist. Man kommt nicht darum herum, das zu sagen, aber es gab in letzter Zeit einige sehr seltsame Vorfälle in der österreichischen Innen­politik, und viele dieser seltsamen Vorfälle haben sich im Bereich der ÖVP abgespielt. Da liegt natürlich der Verdacht nahe, wenn ich mir die Argumentationslinien der letzten Zeit anschaue (Zwischenrufe bei der ÖVP), dass es immer wieder Vorwärtsstrategien gegeben hat.

Lieber Karl Nehammer, was mich so stört, ist, dass es, wenn es ein Problem gibt, dann immer dieses zizerlweise Zugeben gibt. Man gibt immer nur das zu, was schon irgend­jemand hat. Dann gibt es wieder eine Vorwärtsstrategie, oder es wird am Ende des Tages einfach der dritte Mann erfunden. Ich glaube, so viel Schneid sollte man auch in der Politik haben, dass man, wenn man einen Fehler macht, wenn wirklich etwas passiert ist, es auch zugibt.

Ein bisschen erinnert mich das – viele von uns haben Kinder – daran: Ich komme meinen Kindern schon drauf, wenn sie mich ein bisschen anflunkern. Diesen Eindruck habe ich manchmal bei der ÖVP auch. Da fehlt mir manchmal schon das Vertrauen.

Unangenehm wird das Ganze dann, wenn es auch noch über das ÖVP-Netzwerk in der Justiz flankiert wird, wenn die Justiz plötzlich feststellt, dass aus dem Bröserl­hau­fen der geschredderten Festplatten festzustellen ist, dass es nichts mit Ibiza zu tun gehabt hat. Das habe ich interessant gefunden. Unangenehm ist es auch, wenn auf der einen Seite die justizielle Fast Lane durch die ÖVP angeworfen wird und man auf der anderen Seite in der Ibizaaffäre Wochen gebraucht hat, um Ermittlungen einzu­leiten und sage und schreibe drei Monate, um eine Hausdurchsuchung bei einem Anwalt zu machen, der am dritten Tag nach Ibiza bereits namentlich bekannt war.

Lieber Herr Justizminister, ich würde mir darüber Gedanken machen, was in der Justiz abläuft, und im Übrigen auch darüber, wie die Infos aus der Justiz immer wieder zu Peter Pilz kommen.

Ich fordere daher abschließend, dass wir wirklich ein politisches Ermittlungsverfahren starten, um die Justiz zu unterstützen, wenn sie es selbst nicht alleine aufklären kann, und dass wir in der nächsten Gesetzgebungsperiode auch einen entsprechenden Untersuchungsausschuss zu all diesen Vorfällen einleiten.

Leider Gottes bleibt mir nicht mehr genug Zeit, mich noch mit Peter Pilz auseinan­derzusetzen. Ich wünsche ihm jetzt von hier aus alles Gute für seine Zukunft in Inns­bruck, denn ich denke, da werden die meisten Verfahren, die noch offen sind, in Zukunft nachgeholt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Haubner.)

17.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bißmann. – Bitte.


17.38.56

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Prä­sident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Bürgerinnen und Bürger vor allem! Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet, um mich zum Hackerangriff zu äußern, ob dieser wahr oder ein Fake gewesen ist. Ich habe mich zu Wort gemeldet, um unsere Wählerinnen und Wähler daran zu erinnern, dass derjenige Abgeordnete, der diese Dringliche Anfrage eingebracht hat, Peter Pilz, ein Politikerkollege ist, der bei jedem und bei jeder aufdecken will außer bei sich selbst. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker.)

Ich möchte unsere Wählerinnen und Wähler daran erinnern, dass dieser Kollege sein Mandat vor zwei Jahren ursprünglich nicht angenommen hat, da Vorwürfe sexueller Belästigung in zwei Fällen publik geworden sind.

Wurden diese Vorwürfe eigentlich jemals aufgeklärt? – Von Peter Pilz selbst jedenfalls nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in beiden Fällen, die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. Warum? – Eine der beiden Frauen wollte nicht aussagen und entzog der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Strafverfolgung; vermutlich aus Angst, ihr Gesicht und ihren Namen öffentlich zu machen. Der andere Fall wurde aufgrund von Verjährung eingestellt. Damit hat sich Peter Pilz öffentlich als schuldfrei dargestellt und wollte unbedingt wieder zurück in den Nationalrat, was er ja am Ende auch geschafft hat.

Was ist nun mit diesen Vorwürfen? Wann werden diese endlich aufgeklärt? Sind das wirklich die einzigen zwei Fälle sexueller Belästigung während der politischen Karriere des Kollegen? Wussten andere Menschen darüber Bescheid, auch in der eigenen Partei? Wurde jemals mit den Opfern Kontakt aufgenommen, um einen Wiedergut­machungsprozess anzustoßen, auch außergerichtlich? Und vor allem: Wo ist die Untersuchungskommission, die sich den völlig ungeklärten und überhaupt noch nicht thematisierten Vorwürfen der sexuellen Belästigung von mindestens zwei Frauen wid­met?

Werte Kolleginnen und Kollegen! Es schreckt mich zutiefst, dass es möglich ist, dass sich eine Person, die es nicht schafft, diese Vorwürfe, die gegen sie selbst gerichtet sind, die strafrechtlich relevant waren und sind, aufzuklären, immer noch als Aufdecker der Nation porträtieren darf. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Aber verstehen Sie mich nicht falsch, Kolleginnen und Kollegen der ÖVP: Sollte ein derartiger Hackerangriff inszeniert worden sein oder sollte es einen Maulwurf gegeben haben – wie auch immer, das ist in jedem Fall fatal. Jeder Ausgang in dieser Sache ist fatal. Es ist allerdings nicht meine Aufgabe hier, die Echtheit des Hackerangriffs zu beurteilen. Das mögen andere beurteilen und analysieren. Es ist auch nicht meine Aufgabe als Abgeordnete zum Nationalrat, die Vorwürfe, die gegen Peter Pilz gerichtet sind, aufzuklären. Es ist aber meine Aufgabe als Abgeordnete und Volksvertreterin, diejenigen geschätzten Wählerinnen und Wähler, die einen hohen Anspruch in Bezug auf Werte und Anständigkeit der Politikvertreter haben, daran zu erinnern, dass im Fall von Peter Pilz die Anständigkeit in Bezug auf den Umgang mit dem weiblichen Ge­schlecht noch nicht zu erkennen ist oder zumindest nicht nachgewiesen ist und dass allgemein die notwendige Ernsthaftigkeit für dieses Thema auch in der Gesellschaft noch nicht vorhanden ist. Jeder möge vor seiner eigenen Tür kehren, bevor er andere klagt, aufdeckt und beschuldigt.

Ich spreche hier für die Frauen, die sich selbst nicht trauen, öffentlich auszusprechen, was ihnen widerfahren ist; vor allem wenn es sich um eine Person des öffentlichen Lebens mit viel Medienerfahrung handelt. Das hat viel mit Scham und der Angst davor, durch den Dreck gezogen zu werden, zu tun. Das kennen wir aus der Gewaltschutz­arbeit.

Wir Politiker sind Vorbilder, und es darf nicht sein, dass sich ein Abgeordneter aus der Verantwortung zieht und somit eine negative Signalwirkung auf andere Männer in diesem Land hat, die sich dann vielleicht denken: Es geht ja eh, es geht ja eh durch, es wird ja eh unter den Teppich gekehrt! – Nein, so darf es nicht gehen und so wird es nicht gehen! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

17.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.


17.43.29

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Es sind zwei Dinge, die aus dieser Debatte für mich übrig bleiben. Das Erste ist einmal: Wir fahren durch unser Land und sehen Plakate, auf denen steht: „Wen würde der Anstand wählen?“ – Wenn ich lese, welche Spenden der Verein des Herrn Chorherr bekommen hat, dann ist zumindest die erste Wahlfrage beantwortet: Die Grünen wird der Anstand nicht mehr wählen (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ), wenn gerade sie, die mit Transparenz und Anstand werben, dann hinausziehen und, nachdem sie die Investorenpolitik der Stadt Wien kritisiert haben, dann selber in Verantwortung nichts anderes tun. Wenn also auch die Grünen schon bereit sind, den besten Rotwein zu trinken und allen Andersdenkenden norma­les Wasser zu predigen, dann sind sie nicht die Erlösung, die da auf uns zukommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Viel beeindruckender ist aber trotzdem das, was uns Herr Kollege Pilz hier heute wieder geboten hat. Herr Kollege Pilz ist seit 30 Jahren in der Politik, und wenn man sich so ein bisschen die letzten zehn Jahre anschaut, dann sieht man, dass er immer dadurch auffällig geworden ist (Abg. Neubauer: Dass er nie da ist!), dass einerseits seine Präsenz im Plenarsaal selten ist – das kann man für das letzte Jahr durchaus unterschreiben –, dass er aber andererseits, wie auch Kollegin Bißmann schon gesagt hat, ständig irgendetwas aufgedeckt hat.

Ich kann mich noch erinnern: Eurofighter – Pilz umgeben von einer Schar von Jüngern mit Kameras, mit irgendwelchen Zetteln, er habe die Smoking Gun gefunden. Jetzt ist der dritte Eurofighter-Untersuchungsausschuss vorbei, und wir haben weder eine Pis­tole gefunden, noch hat es geraucht. Keine Substanz, kein Substrat, keine Aufklärung von irgendetwas – aber Peter Pilz, meine Damen und Herren, ist der Aufklärer der Nation!

Immer wieder hat er Unterlagen über irgendwelche Vorfälle von staatlichen Behörden in den Händen, und man fragt sich, wie er dazu kommt.

Ganz schnell beschuldigt er jeden Andersdenkenden, wenn es auch nur irgendwie geht, wieder unter Teilnahme der Jünger mit den Kameras. Er werde diesen und jenen zu Fall bringen, er habe diesen und jenen angezeigt. – Am Ende des Tages kommt nie etwas heraus. Keine Substanz, kein Substrat, es ist überhaupt nie etwas aufgeklärt worden – aber Peter Pilz, meine Damen und Herren, ist der Aufdecker der Nation!

Und heute stellt sich Peter Pilz hier heraus und unterstellt in einer erratischen, unlo­gischen Anfrage diesmal der Österreichischen Volkspartei, sie habe einen Hacker­angriff selber inszeniert. Er lässt sich natürlich auch nicht durch die gegenteilige Ant­wort des Vizekanzlers belehren, sondern kritisiert dafür noch die Justiz. Wiederum Vorwürfe, die jeder Substanz entbehren, kein Substrat, nichts aufgedeckt – aber Peter Pilz ist der Aufdecker der Nation!

Wenn aufdecken gleichzusetzen ist mit vernadern, mit skandalisieren, mit krimina­lisie­ren und ungerechtfertigten Beschuldigungen, dann ist Peter Pilz ein Aufdecker, sonst nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das, meine Damen und Herren, gipfelt ja dann auch noch in einem Gesetzesvorschlag, dass man Andersdenkende möglichst von Regierungsämtern ausschließen soll. Das ist dann die letzte Chance: Gesetze zu machen, die man sonst aus Venezuela oder ande­ren Diktaturen kennt. Wenn man jene, die anders denken, nicht auf normalem Weg in Wahlen besiegen kann, dann schließt man sie von Ämtern aus. Da ist Venezuela sicher ein gutes Beispiel.

Das offenbart das Demokratieverständnis des Peter Pilz, und in Anbetracht dieser Politik, Herr Kollege, die Sie machen, mag es nicht verwundern, dass 99 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, Sie sollten in politischer Hinsicht Ihren Ruhestand beginnen. Wenn die Wähler am 29.9.2019 Ihren Ruhestand einläuten, dann haben sie auch etwas zur Klimaverbesserung in diesem Land beigetragen, denn dann wird das politische Klima in diesem Land und in diesem Hohen Haus wesentlich angenehmer und besser sein, als es jetzt ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.48

17.48.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich darf nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderprüfung Familienfest“ über­leiten.

Ich bitte die Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 120)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehende Einsetzung eines ,Weisenrates‘ zur Evaluierung und Verbesserung der Kontrolle der Parteien­finanzierung in Österreich“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür entscheiden, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

17.49.0811. Punkt

Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geän­dert wird (941/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 11. Tagesordnungspunkt.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Bericht­erstattung eine Frist bis zum 4. Juli gesetzt.

Liegt ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung vor? – Das ist nicht der Fall.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Graf. – Bitte.


17.49.46

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer! Wir debattieren jetzt ein ganz wichtiges Thema, nämlich unser gemeinsames Bestreben, ältere Personen, die längere Zeit arbeitslos waren, wieder in Beschäftigung zu bringen.

Wir haben bei den Arbeitslosenzahlen in der letzten Zeit eine erfreuliche Entwicklung zu verzeichnen. Die Arbeitslosenzahlen sinken und es gibt eine Steigerung bei der Beschäftigung, trotzdem waren Anfang September 331 000 Personen ohne Beschäfti­gung. In dieser Zahl enthalten sind auch mehr als 94 000 Personen über 50, die auf Arbeits­suche sind. Die Zahlen schmerzen, wenn man bedenkt, auf welche Berufs­erfahrung die meisten Betroffenen zurückblicken und welche Qualifikation und Exper­tise sie haben. Und wenn wir bedenken, dass gerade unsere Unternehmen viele quali­fizierte Arbeitskräfte benötigen, ist es richtig und wichtig, dass wir Unternehmer und Arbeitsuchende zusammenbringen.

Die bisherigen Bemühungen, wie etwa die Aktion 20 000, die von der SPÖ gewünscht war, haben leider längst nicht alle betroffenen Arbeitslosen über 50 im Fokus gehabt und dem aktiven Arbeitsmarkt auch nicht wirklich gedient. Die Aktion war ursprünglich zwar gut gemeint, aber leider schlecht umgesetzt, denn die SPÖ-Förderung hat sich bei über 94 000 Arbeitsuchenden über 50 nur an 20 000 gerichtet. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ist das gerecht, einige zu fördern und die anderen nicht? (Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar!) – Ich sage: Nein, das ist natürlich nicht gerecht!

Ebenfalls nicht gerecht war die Beschränkung auf öffentliche Rechtsträger und gemein­nützige Unternehmen sowie der Ausschluss der Wirtschaft, des eigentlichen und ech­ten Jobmotors in unserer Republik. Deshalb war die Aktion 20 000 auch von Anfang an völlig zu Recht sehr umstritten und wurde daher auch 2017 richtigerweise eingestellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Es hat sich nämlich auch gezeigt: Mit dem Ende der Förderung im öffentlichen Bereich war auch der Job weg. Die Kosten pro Arbeitsplatz lagen zwischen 27 000 und 39 000 Euro, und das ist einfach zu hoch angesichts der fehlenden Nachhaltigkeit. Mit dem Geld, den ein Job in der Aktion 20 000 kostete, hätte man auf jeden Fall mehr Jobs in der Privatwirtschaft fördern können. Es wundert mich schon, dass zwar in der Umweltpolitik stets Nachhaltigkeit gefordert wird, in der sozialistischen Scheinwelt der Arbeitsmarktpolitik aber teilweise verantwortungslos argumentiert wird. Verantwor­tungs­volle Politik hat für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, zukunfts­weisend zu sein, und die Arbeitsmarktpolitik hat echte Akzente für nachhaltige Arbeits­plätze zu setzen, bei denen auch Geld durch Leistung verdient werden kann.

Für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik braucht es gute, praxisorientierte und arbeits­platzschaffende Ideen und nicht ständig neu aufgewärmte Uralt-Rezepte, die, wie wir wissen und auch schon oft erlebt haben, nicht funktioniert haben. Wir stehen selbst­verständlich zu dem Ziel, Ältere und Langzeitarbeitslose wieder in den Istprozess zu integrieren, denn wir wollen und können nicht auf deren wertvolle Lebens- und Berufs­erfahrung verzichten.

Es hat sich jetzt ein Abänderungsantrag von SPÖ und FPÖ ergeben, der nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch die Wirtschaft berücksichtigt, und daher können wir diesem auch zustimmen. Ich gehe aber schon davon aus, dass es für diese Förderung eine Förderrichtlinie geben wird, die der AMS-Verwaltungsrat noch beschließen wird. Ich hoffe auch auf praxistaugliche Anwendungen ohne zusätzliche Bürokratie für die Wirtschaft, denn die Wirtschaft möchte Arbeitsplätze schaffen, bei denen man mit Leistung Geld verdient. Natürlich hätten wir die Finanzierung lieber über die bestehen­den Rücklagen abgedeckt, anstatt das Budget der Folgejahre zusätzlich zu belasten.

Am Ende darf ich schon festhalten, dass auch wir in der Wirtschaft alles daransetzen, Personen über 50, die auf Jobsuche sind, vermehrt zu unterstützen, indem wir mit Qualifizierungen, Schulungen, Kombilohn und Eingliederungsbeihilfen die Perspektiven für einen neuen Job erweitern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.


17.54.15

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Ich wundere mich schon, Frau Kollegin Graf, dass Sie hier sagen, dass Ihnen diese Menschen wichtig sind. Ich frage Sie: Was haben Sie in den letzten 18 Monaten für diese Menschen 50 plus wirklich getan? (Beifall bei der SPÖ.) – 94 000 Menschen aus dieser Gruppe sind auf Jobsuche, und Sie haben eine Beschäf­ti­gungsmaßnahme auslaufen lassen und keine neue geschaffen. Sie haben nichts für diese Menschen übrig gehabt.

Es ist immer gesagt worden, das ist eine SPÖ-Beschäftigungsmaßnahme. Ich sage Ihnen jetzt, wie es bei mir im Bezirk Leibnitz war. Wir haben 25 Gemeinden in Leibnitz, davon haben elf Gemeinden von dieser Joboffensive für Menschen 50 plus, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, Gebrauch gemacht, drei SPÖ-geführte Gemeinden und acht ÖVP-geführte Gemeinden – das waren die Gemeinden Ragnitz, Tillmitsch, St. Johann, Straß, Ehrenhausen, Kitzeck, Leutschach. Das heißt, alle Bürgermeister haben gesagt: Das ist eine gute Aktion, wir haben für diese Menschen Jobs, die wir sonst nicht hätten besetzen können!

Wenn Sie die Beispiele nur kennen würden: ein IT-Techniker aus Oberösterreich, der beim Magistrat Linz einen Job bekommen hat, der dort als IT-Experte das Konzept für die Umsetzung des Datenschutzsystems aller Seniorenzentren in Linz gemacht hat; Frau Heidemarie H. aus Niederösterreich, die als Filialleiterin den Job verloren hat, drei Jahre arbeitslos war und dann in einer nicht von der SPÖ geführten Gemeinde als Stützkraft in einem Kindergarten ein behindertes Kind begleitet hat.

Das waren Maßnahmen, das war eine Win-win-Situation für alle, und Sie stellen sich jetzt hierher und sagen: Das ist wichtig, die Wirtschaft ist ja so wichtig?! – Warum nehmen Sie diese Menschen nicht in die Firmen? Warum bringen Sie sie nicht in Jobs? Warum fordern Sie neue Fachkräfte aus dem Ausland, bevor Sie die inländischen Fachkräfte wieder zurück in die Jobs bringen? (Beifall bei der SPÖ.)

Aus diesem Grund haben wir einen Antrag eingebracht – ich bedanke mich bei der FPÖ, dass sie diesen SPÖ-Antrag hinsichtlich der Fristsetzung mitunterstützt hat –, der das Ziel hat, diesen Menschen, die mit 1. Juli aus der Aktion 20 000 rausfallen, wieder die Vision zu geben, dass sie in diesem Land am Arbeitsmarkt noch gebraucht werden.

In den Verhandlungen ist es nun bis heute gelungen, einen gemeinsamen Abände­rungsantrag einzubringen, um nicht wie ursprünglich geplant zwei Mal 10 Millionen Euro für Förderanreize für die Menschen aus der Aktion 20 000 zur Verfügung zu stellen, sondern 50 Millionen Euro auf den Weg zu bringen, und zwar nicht aus den Rücklagen des AMS-Budgets, denn damit würden wir wieder andere zukünftige Maß­nahmen schwächen, sondern aus dem Budget. Diese 50 Millionen Euro sind jetzt für Menschen 50 plus, und entsprechend sind auch die neuen Förderrichtlinien von der AMS-Geschäftsführung und vom AMS-Verwaltungsrat zu gestalten.

Fakt ist: Wir werden mit diesem Abänderungsantrag wieder Fördergelder in eine Joboffensive fließen lassen, für eine Aktion 20 000 Neu mit neuen Richtlinien, mit neuen Kriterien für Menschen 50 plus, die Probleme haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Aus diesem Grund darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen

zum Gesetzesantrag 941/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 941/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

a) Z 1 lautet:

1. § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Über die Bestimmungen der Abs. (1) bis (4) hinaus, sind zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose insbesondere Langzeitbeschäftigungs­lose (Zielgruppe der Aktion 20.000) in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio. € wie Ausgaben nach dem ALVG zu behandeln.“

b) Z 2 lautet:

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt:

„(70) § 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2019 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“

*****

Damit haben wir eine Fortsetzung für diese Menschen geschaffen. – Vielen, vielen Dank an all jene, die da mitgewirkt haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch noch einen Appell an die ÖVP betreffend jugendliche Asylwerber in Lehre richten. Es wird seitens der SPÖ ein Entschließungsantrag dazu eingebracht werden, und ich ersuche, wirklich darüber nachzudenken! Wir haben ja heute als SPÖ einen Fristsetzungsantrag eingebracht, mit der Bitte und mit dem Appell: Stimmen Sie diesem Fristsetzungsantrag zu, damit unsere Experten bis zur Sitzung am Mittwoch nächster Woche eine gesetzliche Lösung finden, damit diese fast 900 jungen Menschen in Ausbildung in Ihren Betrieben, die Sie als Wirtschaftskammer betreuen, auch die Lehre entsprechend abschließen können!

Das ist ein Kompromiss, eine Brücke, ohne dass wir vieles andere weiter aufschnüren. Wir brauchen diesen Spielraum, damit diese jungen Menschen ihre Lehre fertig machen können. Alles andere am Entschließungsantrag ist zwar eine Willenserklärung, und das ist gut, das ist nett, aber es schafft keine rechtliche Basis dafür, dass der Innenminister da entsprechend auf die Stopptaste drücken darf; Sie wissen das.

Herr Abgeordneter Hammer, Herr Abgeordneter Kopf, ich ersuche euch wirklich: Schaut euch das an, was ich euch vor 42 Minuten übermittelt habe! Vielleicht schaffen wir es heute wirklich noch, diesem Fristsetzungsantrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzesantrag 941/A des Abg. Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 941/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

a) Z 1 lautet:

1. § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Über die Bestimmungen der Abs. (1) bis (4) hinaus, sind zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose insbesondere Langzeitbeschäftigungs­lose (Zielgruppe der Aktion 20.000) in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio. € wie Ausgaben nach dem ALVG zu behandeln.“

b) Z 2 lautet:

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt:

„(70) § 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2019 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“

Begründung

Derzeit sind rund 94.000 Menschen über 50 arbeitslos. Es ist höchste Zeit zu handeln, denn die Prognosen zeigen einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit für kommendes Jahr.

Es sollen daher zusätzliche Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen für die Gruppe der Arbeitnehmer/innen über 50 zur Verfügung gestellt werden.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.


18.00.57

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Aktion 20 000, so wie sie damals von Rot und Schwarz beschlossen wurde, war leider Gottes eine Einbahn­straße. Wir haben schon damals davor gewarnt und gesagt, dass diese Menschen nach zwei Jahren wahrscheinlich wieder auf der Straße stehen werden, sprich beim AMS stehen werden, und wie Sie wissen, haben wir leider recht behalten. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Es ist aber auch klar, dass diese Menschen eine Perspektive brauchen. Das ist not­wendig, denn ich glaube, es gibt nichts Schlimmeres, als arbeitslos sein zu müssen. Uns war es aber wichtig, dass man nicht versucht, künstliche Jobs zu schaffen, die es eigentlich nicht gibt, sondern dass man wirklich ernsthaft versucht, diese Menschen wieder in den Ersten Arbeitsmarkt hineinzubringen.

Wir haben uns daher auch entschlossen, diesen Antrag mitzutragen, dass wir 50 Mil­lionen Euro für die Arbeitslosen zur Verfügung stellen, die über 55 beziehungsweise über 50 Jahre alt sind, um diese wieder in den Arbeitsprozess hineinzubringen. Es war uns aber auch ganz wichtig, dass dieses Geld eben nicht aus den AMS-Rücklagen kommt. Wir wissen, dass wir möglicherweise auf eine Rezession zusteuern, und wir werden das Geld dann brauchen.

Ich glaube, das war eines der notwendigsten Dinge, die wir da gemacht haben, und dass das jetzt wirklich sinnvoll ist. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, und auch jeder Arbeitslose, der über 50 ist, ist einer zu viel. Das sind die Fachkräfte, von denen die Wirtschaft immer sagt, dass sie an allen Ecken und Enden fehlen. Genau deshalb ist es so dringend notwendig, dass wir diese Leute wieder in den Arbeitsmarkt hineinbringen. Das ist eigentlich eine Win-win-Situation für die Arbeitslosen wie für die Unternehmer.

Zum Entschließungsantrag der Kollegen Hammer und Karlheinz Kopf: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, meine Herren und auch Damen von der ÖVP, diesem Antrag können wir nicht zustimmen. (Abg. Neubauer: Genau!) Sie schreiben, dass Sie niemals das Asylverfahren aushebeln möchten, gleichzeitig hebeln Sie es aber aus, denn Sie schreiben drei Zeilen weiter unten: „Gleichzeitig soll ein negativer Asylbescheid erst nach Absolvierung der Lehre durchgesetzt werden.“

Was soll denn das heißen? – Jemand bekommt einen negativen Asylbescheid, darf drei Jahre lang die Lehre hier fertig machen, hat seinen Aufenthalt verfestigt und be­kommt das Bleiberecht. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Genau das ist das Aushebeln des Asylrechts, meine Damen und Herren von der ÖVP, und dafür stehen Sie! Dafür steht die neue Kurz-ÖVP! (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, was noch passieren kann, wenn ein Asylwerber abgelehnt wird, er die Lehre aber fertig machen darf? – Das ist ein erpressbarer Mitarbeiter. Ohne jetzt irgendjemandem etwas unterstellen zu wollen: Das sind billigste Arbeitskräfte. Genau deshalb wollen Sie sie ja auch haben. Da geht es nicht um Menschlichkeit, da geht es einzig und allein darum, dass Sie die Leute billig beschäftigen wollen. Wir wissen ja von diesen Asylwerberlehrlingen, dass mehr als die Hälfte überhaupt erst nach dem ersten negativen Bescheid mit der Lehre begonnen hat.

Die Dauer der Asylverfahren ist in der Regel schon auf sechs Monate geschrumpft, nur durch all diese Hunderttausenden Einsprüche – mit NGOs und Rechtsanwälten – werden die Verfahren verzögert und verlängert. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und jetzt gibt es auch noch die neue Idee, dass man sie dann eben in die Lehre steckt. Genauso ist das hier passiert – das sind ja Zahlen, die aus dem BMI gekommen sind –, genauso ist es hier passiert: Mehr als die Hälfte hat erst nach dem ersten negativen Asyl­bescheid mit der Lehre begonnen.

Sie wollen all diese Leute dahaben. Das bedeutet, jeder, der ins Land kommt und Asyl schreit, wird dableiben. Niemand wird mehr abgeschoben werden, denn jeder wird sich in eine Lehre flüchten. – Das ist der neue Weg der ÖVP! Dazu gratuliere ich; offen­sichtlich ist das schon die Morgengabe an die Grünen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Hammer ist zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.04.46

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Frau Sozialministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt – das wurde von den Vorrednern schon ange­sprochen – beschäftigen wir uns mit wichtigen Maßnahmen im Bereich des Arbeits­marktes, vor allem was die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer betrifft.

Ich glaube, dass wir da wirklich gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben, die wir auch gemeinsam tragen können. Damit das nicht missverständlich interpretiert wird, möchte ich aber schon darauf hinweisen – wir wollten das so nicht, und ich habe das mit Kollegen Stöger vor einigen Tagen auch inhaltlich diskutiert –, dass es auf keinen Fall eine Verlängerung oder eine Fortsetzung der Aktion 20 000 ist. Das ist es genau nicht, denn an dieser Aktion hatten wir gehörige Zweifel. Mit den Maßnahmen, die wir heute hier setzen, können wir eine nachhaltigere und sinnvollere Lösung finden.

Ich darf mich aber mit einem zweiten Punkt, der mit dem Arbeitsmarkt zusammenhängt und der uns in der letzten Zeit ebenfalls beschäftigt hat, befassen, bei dem es im We­sentlichen auch um den Bereich Fachkräfte gegangen ist – die Vorrednerin hat ja schon begonnen, sich darüber auszulassen –, nämlich mit dem Thema Lehrlinge und Asyl.

Ich glaube, es ist ganz klar – ich möchte das gleich eingangs unterstreichen; für die ÖVP ist das eine ganz klare Positionierung –, dass der Bereich Lehre und das Asylrecht nicht vermengt werden dürfen und das klar zu trennen ist. Wenn jemand Lehrling ist, hebelt das also nicht das Asylrecht aus, und das wird auch so bleiben. (Abg. Belakowitsch: Natürlich hebelt es das aus!) – Es hebelt es nicht aus, und das wird auch so bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir schlagen schlicht und ergreifend Folgendes vor, und da setzen wir uns wirklich für eine Lösung ein – unser Spitzenkandidat und Bundesparteiobmann Sebastian Kurz hat auch in der Öffentlichkeit eine pragmatische Lösung in Aussicht gestellt, und unser Entschließungsantrag geht in diese Richtung –: Wir haben derzeit rund 900 Lehrlinge im Asylbereich, und es sind einige oder viele Fälle dabei, bei denen ein negativer Asylbescheid ausgestellt wurde. (Abg. Wurm: Was ist bei den neuen Fällen?) – Unser Zugang, Herr Kollege Wurm, ist ganz einfach, dass man da eine sinnvolle und ver­nünftige Lösung erzielt, nicht das Asylrecht aushebelt, sondern einfach ermöglicht, dass keine fremdenpolizeilichen Maßnahmen gesetzt werden, sondern die Lehre abgeschlossen werden kann. Genau darum geht es. Das hat mit dem Asylstatus und dem Aufenthaltstitel in weiterer Folge nichts zu tun. Es geht einfach darum, dass die Lehre entsprechend abgeschlossen werden kann.

Klar ist, wer hinkünftig eine Lehre beginnen will, braucht einen positiven Asylbescheid. Es geht also um die Fälle, die schon vorliegen und in denen man eine entsprechende Lösung erwirken soll. Es geht um keine neuen Fälle, es geht um kein Aushebeln des Asylrechts. Ganz klar ist – das möchte ich an dieser Stelle auch sagen –, unser Fokus muss darauf liegen, dass wir vor allem jene Asylwerber, die einen positiven Bescheid haben, in Lehrstellen, in Beschäftigung bringen. (Abg. Wurm: Über 30 000!) – Das sind viele Tausende, da muss man ansetzen.

Jetzt geht es um Altfälle, die schon im System sind, und es geht um eine pragmatische Lösung, die im Sinne der Wirtschaft, auch im Sinne der Betroffenen ist, und das wollen wir entsprechend regeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „pragmatische Lösung für Asyl & Lehre“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert sicherzustellen, dass die ca. 900 Asyl­werber, die derzeit eine Lehrausbildung absolvieren, innerhalb der gesetzlich definier­ten Lehrzeit nicht durch fremdenrechtliche Maßnahmen daran gehindert werden, ihre Ausbildung abzuschließen.“

*****

Das heißt, es geht wirklich nur darum, die Lehre abzuschließen, und das hat nichts mit dem Asylverfahren als solches zu tun.

Herr Kollege Muchitsch, zu deinen Anträgen: Wir werden uns das noch entsprechend anschauen. Wir haben höchstes Interesse, dass wir für diese Fälle eine Lösung zu­sammenbringen. Das müssen wir uns entsprechend anschauen.

Mit dem Entschließungsantrag, für den ich um Zustimmung bitte, setzen wir ein klares Zeichen, dass wir diese 900 Fälle entsprechend lösen wollen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

18.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Karlheinz Kopf

Kolleginnen und Kollegen

betreffend pragmatische Lösung für Asyl & Lehre

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (941/ A)

Derzeit absolvieren rund 900 Asylwerber eine Lehre in Österreich. Die unterfertigen Abge­ordneten wollen bei diesen Fällen eine Abschiebung während der Lehrausbildung oder kurz vor dem Lehrabschluss verhindern und damit den Asylwerbern eine Perspek­tive geben.

Klar ist jedenfalls, dass eine Lehre das Asylverfahren und die damit verbundenen Ent­scheidungen der Gerichte niemals umgehen oder gar aushebeln kann. Vielmehr soll für die knapp 900 sich derzeit noch in Lehre befindlichen Asylwerber eine prag­ma­tische Lösung geschaffen werden soll. Sofern ein positiver Asylbescheid ausgestellt wird, profitiert der nun Asylberechtigte, aber auch die österreichische Wirtschaft, von der absolvierten Ausbildung. Gleichzeitig soll ein negativer Asylbescheid erst nach Absolvierung der Lehre durchgesetzt werden. Durch die abgeschlossene Ausbildung profitiert der rückkehrende Asylwerber, aber auch sein Heimatstaat.

Im Sinne der Rechtssicherheit für alle Betroffenen soll die Lehre künftig auch weiterhin erst nach einem positiven Asylbescheid erfolgen. Grundbedingung hierfür ist weitere Beschleunigung der Asylverfahren, damit möglichst schnell Klarheit über Perspektiven für Asylwerber geschaffen werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert sicherzustellen, dass die ca. 900 Asyl­werber, die derzeit eine Lehrausbildung absolvieren, innerhalb der gesetzlich definier­ten Lehrzeit nicht durch fremdenrechtliche Maßnahmen daran gehindert werden, ihre Ausbildung abzuschließen.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.08.51

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Kennen Sie den Unterschied zwischen schönen Reden und konkretem Han­deln? – Wir erleben heute schöne Reden, schöne Reden darüber, wie schlimm es ist, wenn Menschen arbeitslos sind. Wenn es dann um das konkrete Handeln geht, wird das, was man zustande gebracht hat, schlechtgeredet.

Ich frage Sie: Welcher Unternehmer in der ÖVP, welches Unternehmen hat es ge­schafft, in einem halben Jahr 3 900 Menschen, die über 50 Jahre alt sind, gut qualifi­ziert sind und ein Jahr lang arbeitslos waren, aufzunehmen, ihnen einen Job zu geben, ihnen eine Perspektive zu geben? – Mit der Aktion 20 000 haben wir das geschafft!

Wissen Sie, was mich besonders freut? – Mich freut ganz besonders, dass es gelun­gen ist, dass ein Drittel von diesen Menschen nach Auslaufen dieser Aktion beim bis­herigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt worden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Gibt man Menschen eine Perspektive, sind sie auch bereit, für die österreichische Volkswirtschaft Beiträge zu leisten. Diese Menschen haben wir nicht alimentiert, nein, wir haben ihnen eine Arbeit gegeben, Tätigkeiten, die die Gesellschaft dringend braucht, und sie haben uns sehr viel an Arbeitsleistung zurückgegeben – das macht die Aktion 20 000 so erfolgreich.

Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, dass man jetzt von den schönen Reden zum konkreten Handeln kommt. Es ist erforderlich, dass man die notwendigen Schritte setzt – danke dafür.

Ich möchte auch zum konkreten Handeln kommen, wenn es darum geht – lieber Abgeordneter Hammer, wir können gerne darüber diskutieren –, konkrete Lösungen zu schaffen. Ein Entschließungsantrag ist zwar nett, aber etwas Konkretes wäre, gesetz­liche Regelungen zu schaffen. Wenn ihr mitstimmt, wenn ihr unserem Fristsetzungs­antrag die Zustimmung gebt, können wir in der nächsten Nationalratssitzung aktiv wer­den.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrlinge – Integration vor Zuzug“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Abschiebungen von Asylwerbenden in Lehre sofort zu stoppen, um hier eine menschliche und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu schaffen. AsylwerberInnen, die nicht straffällig wurden, sollen weiterhin in Österreich eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren können und diese auch abschließen dürfen. Darüber hinaus soll mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland geschaffen werden. Damit können die im Inland ausgebildeten Facharbeiterinnen in Mangelberufen unter denselben Kriterien, die schon bisher für die Rot-Weiß-Rot-Karte gelten, auch im Inland arbeiten.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschen, die bei uns ausgebildet werden, haben immer einen guten Bezug zu Österreich, und das ist eine Investition in die Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen

betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug

eingebracht im Zuge der Debatte zum Gesetzesantrag 941/A des Abg. Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Trotz anhaltender Proteste - vor allem auch seitens der UnternehmerInnen – allen voran der Wirtschaftskammern - wurde im Ministerrat am 12. September von der Schwarz-Blauen Bundesregierung beschlossen, jenen Erlass aufzuheben, der seit 2012 den Zugang zur Lehre für junge AsylwerberInnen bis zum 25. Lebensjahr geöffnet hat, wenn die Lehrstelle nicht anderweitig besetzt werden konnte und damit die Möglichkeit für jugendliche AsylwerberInnen, während der Wartezeit im Asyl­ver­fahren eine Lehre zu machen, zu beseitigen. Ebenso beschlossen wurde, auf Wunsch von Innenminister Kickl, dass AsylwerberInnen, die derzeit eine Lehre absolvieren, die­se nun doch nicht beenden dürfen, wenn sie einen negativen Bescheid erhalten.

Dabei suchen Österreichische Betriebe dringend Lehrlinge. Der Mangel an Fach­kräftenachwuchs wird immer drängender. Viele Unternehmen beklagen aufgrund dieser Problematik Umsatzeinbußen.

Hinzu kommt, dass Asylverfahren länger denn je dauern. Solange sich Asylverfahren über drei Jahre und länger ziehen, macht es Sinn junge AsylwerberInnen zu beschäf­tigen. Hier braucht es eine menschlich vernünftige Lösung.

Zu bedenken gilt es weiters, dass diese jungen AsylwerberInnen, durch die Lehre von LeistungsempfängerInnen zu BeitragszahlerInnenn werden. Ohne die Möglichkeit zu arbeiten kosten sie Staat und Steuerzahlern Geld - und das über die gesamte Dauer des Asylverfahrens.

Im Februar 2019 veröffentlichten univ. Prof. Dr. h.c. Friedrich Schneider und Dr. Elisa­beth Dreer MSc. eine Studie über die Kosten und Nutzen von Asylwerbenden in Lehre. Wenn Asylwerbende, die sich in Lehre befinden, abgeschoben werden, sind die für die Ausbildung angefallen Kosten verloren und die zukünftige Wertschöpfung dieser Fach­kräfte entfällt, dem Staat entgehen dadurch Beitragszahlungen aus Steuern und Abgaben.

Es ist klar, dass Menschen mit negativem Asylbescheid in ihre Heimatländer zurück­kehren müssen. Es ist aber völlig widersinnig gut integrierte Menschen, die Ausbildung in Mangelberufen erhalten haben, abzuschieben. Denn dadurch haben weder die UnternehmerInnen, noch die betroffenen Lehrlinge (Planungs-)Sicherheit. Folglich blei­ben Stellen, für die dringend Fachkräfte gesucht werden, weiterhin unbesetzt, während gleichzeitig junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, ihr Potential nicht ent­falten können.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Abschiebungen von Asylwerbenden in Lehre sofort zu stoppen, um hier eine menschliche und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu schaffen. AsylwerberInnen, die nicht straffällig wurden, sollen weiterhin in Österreich eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren können und diese auch abschließen dürfen. Darüber hinaus soll mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland geschaffen werden. Damit können die im Inland ausgebildeten Facharbeiterinnen in Mangelberufen unter denselben Kriterien, die schon bisher für die Rot-Weiß-Rot-Karte gelten, auch im Inland arbeiten.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Auch dieser Antrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.12.49

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungs­mitglie­der! Hohes Haus! Im Jahr 2016 gab es in Österreich rund 50 000 langzeitbeschäf­ti­gungslose Menschen über 50 Jahre. Um gerade diesen Menschen, welche sich in einer besonders schwierigen Situation befinden, da meist mehrere Vermittlungs­hemm­nisse wie Alter, Langzeitarbeitslosigkeit oder auch gesundheitliche Probleme aufeinan­dertreffen, wieder eine Perspektive zu geben, wurde die Aktion 20 000 beschlossen.

Mithilfe der Aktion 20 000 sollten staatlich geförderte und kollektivvertraglich bezahlte Arbeitsplätze gerade für jene Menschen geschaffen werden, die es auf dem Arbeits­markt oft besonders schwer haben. Dabei sollten nur solche Arbeitsplätze bei Gemein­den, bei gemeinnützigen Organisationen oder sozialen Unternehmen geschaffen wer­den, welche ohne staatliche Beihilfen nicht realisierbar wären.

Am 30. Juni 2019 ist die zeitlich befristete Aktion ausgelaufen. Zwar liegen die finalen Ergebnisse der Evaluierung noch nicht vor, aber wir wissen, dass nur rund 3 800 Per­sonen auf geförderte Stellen vermittelt werden konnten.

Meine Damen und Herren! Trotz anziehender Konjunktur gibt es weiterhin eine große Zahl an arbeitslosen Menschen über 50 – gerade diesen gilt es zu helfen. Daher sollen zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose bis zu einer Obergrenze von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ein Fokus soll dabei auch auf die Zielgruppe der Aktion 20 000 gelegt werden.

Eine dahin gehende Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um über 50-jährigen arbeitslosen Personen eine Möglichkeit zu ge­ben, wieder aktiv in die Berufswelt einzutreten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stark. – Bitte.


18.15.04

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuschauer! Ich darf auf diesen Vorschlag eingehen und möchte auch ganz kurz auf die Beiträge der Kollegen Stöger und Muchitsch replizieren.

Grundsätzlich außer Zweifel stellen möchte ich vorab, dass Arbeitslosigkeit für jeden Menschen, egal welchen Alters, eine bedrohliche Situation ist, da sie meistens mit finanziellen, sozialen, gesellschaftlichen und nicht selten auch familiären Folgen ein­her­geht. Das heißt, wir alle und auch der Arbeitsmarkt sind aufgefordert, alles zu tun, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Über die Aktion 20 000 haben wir nun schon einiges gehört. In Wien waren beispiels­weise im Mai 694 Menschen über diese Aktion beschäftigt. Das eigentlich angestrebte Ziel von 20 000 Beschäftigten wurde nicht erreicht. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.)

Lieber Beppo, du hast die Gemeinden angesprochen, und Kollege Stöger hat auch die Vorzüge erwähnt. Ich möchte jetzt kurz in das Jahr 2017 zurückblenden: Bei den Gemeinden, lieber Beppo, war die Freude groß über die Ankündigung, dass der Bund zu 100 Prozent finanzierte Arbeitskräfte zur Verfügung stellt (Zwischenruf des Abg. Muchitsch) – die Freude war groß. Auch ich habe in meiner Stadt, eine ÖVP-Stadt, vier Menschen über dieses Programm beschäftigt – alles so weit, so gut. Diese Menschen haben sich in dieser Zeit integriert, sie waren motiviert, sie waren Teil von Teams, sie waren zugehörig und haben sich eigentlich wohlgefühlt.

Aber jetzt kommt es. Wir alle wissen, wie öffentliche Haushalte und wie öffentliche Institutionen funktionieren. Für die Beschäftigung von Menschen, die dann über die Gemeinden bezahlt werden sollten, braucht es einen Dienstpostenplan, der auch mit einem Budget hinterlegt ist, und genau da ist die Krux: Nach Ablauf dieser Zeit gab es in den meisten Gemeinden – auch in meiner war es so – keinen entsprechenden Dienstpostenplan, der dieses Mehr an Mitarbeitern berücksichtigt hätte.

Was folgte war eine bittere Enttäuschung dieser Menschen, denn die hatten gemeint, sie hätten jetzt einen Fuß in der Tür der Gemeinde und da praktisch einen sicheren Arbeitgeber. Die bittere Enttäuschung war, dass diese Hoffnung nicht erfüllt werden konnte, weil diese Beschäftigungsverhältnisse in den allermeisten Fällen beendet wurden. Das geht am Sinn der Aktion wirklich ganz grob vorbei, und ich würde jede Gemeinde davor warnen, diese Aktion zu wiederholen.

Was wir aber durchaus befürworten und was wir unterstreichen, ist, Menschen über 50, die länger arbeitslos sind, zu helfen, sie zu qualifizieren, sie fortzubilden und in Zeiten des Fachkräftemangels für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Darum meine Bitte: Verteilen wir in Zukunft nicht teure Geschenke, sondern machen wir eine nachhaltige Lösung für den Arbeitsmarkt, für die Wirtschaft für nachhaltige Arbeitsplätze in Unter­nehmen und nicht im öffentlichen Dienst! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.18


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


18.18.39

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin, ich möchte eine tatsäch­liche Berichtigung zu den Ausführungen des Abgeordneten Stark machen.

Lieber Christoph, du hast gesagt, dass die 20 000 nicht erreicht wurden. Es waren knapp 5 000, bevor diese Aktion überhaupt in Kraft getreten ist. Im Pilotversuch hatten wir über 5 000 Meldungen. Über einen Knopfdruck habt ihr am 1. Jänner 2018 diese Stopptaste gedrückt, ansonst wären das weit über 20 000 geworden. Also bevor dieses Projekt in Kraft getreten ist, habt ihr die Stopptaste gedrückt.

Ich berichtige: Das Projekt ist gar nicht gelaufen, es wären sonst locker die 20 000 geworden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stark: Eine Vermutung!)

18.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich nehme an, in der neuen GP wird man sich über die Formulierung einer tatsächlichen Berichtigung unterhalten müssen.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte.


18.19.38

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Ich begrüße den heutigen Antrag der Abgeordneten Muchitsch und Belakowitsch, weil ich es wichtig finde, dass Arbeits­lose über 50 nicht allein gelassen werden und dass wir in der Politik auch wirklich die Maßnahmen setzen, die notwendig sind, damit diese Personen wieder zurück in die Beschäftigung finden.

Es gibt aber auch weitere Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, die absolut notwendig wären. Schauen wir uns einmal den Fachkräftemangel an: Wir wissen ja – und ich zitiere zahlreiche Studien –, der Fachkräftemangel ist eines der größten Risiken für die österreichische Wirtschaft.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass es bis September 2018 die Möglichkeit gegeben hat, dass Asylwerber bis zu einem Alter von ungefähr 25 Jahren eine Lehre in Berufen beginnen können, in denen ein Lehrlingsmangel herrscht, sofern für diese Lehrstelle keine inländische oder gleichgestellte Ersatzkraft vermittelt werden konnte. Zahlreiche Betriebe haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und fanden so aus dem Kreis der Asylwerber Lehrlinge für die offenen Lehrstellen, die ansonsten unbesetzt geblieben wären.

Meine Damen und Herren! Diese Lehrlinge leisten hervorragende Arbeit. Sie sind motiviert, sie unterstützen unsere Betriebe, sie sind eine wichtige Stütze für unsere Gastwirte, für unsere Hotelbetriebe und für unsere Lehrbetriebe geworden – sehr gut, möchte man meinen. Für einen Großteil dieser Lehrlinge, für jene, die einen positiven Asylbescheid haben, ist es auch sehr gut. Es gibt aber, meine Damen und Herren, 900 Lehrlinge, denen die Abschiebung droht. 900 Lehrlinge können weggeschickt werden, sie dürfen dann nicht mehr in diesen Betrieben weiterarbeiten. – Das ist verheerend, sowohl für die Lehrlinge als auch für die Betriebe, die wirklich Geld investiert haben, um diese Lehrlinge auszubilden, und die auf diese Lehrlinge bauen und vertrauen.

Ich weiß, es ist eine unfassbar große Leistung, die diese Personen erbracht haben, denn man muss sich einmal vorstellen, diese Personen sind nach Österreich gekom­men, ohne ein Wort Deutsch zu sprechen. Sie haben auch keine Freunde hier, die sie unterstützen könnten, meistens haben sie auch keine Familien hier; und trotzdem haben sie es geschafft, trotzdem haben sie Unfassbares geleistet, um hier Anschluss zu finden, ein Teil der Gesellschaft zu werden und sich wirklich zu integrieren. Meine Damen und Herren, belohnen wir doch diese Integration! Belohnen wir den Einsatz dieser Menschen! Die ÖVP sagt ja auch immer: Integration durch Leistung! – Wenn das keine Leistung ist, dann weiß ich es auch nicht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

Ich bringe daher heute einen zusätzlichen Entschließungsantrag ein, weil es mir wichtig ist, dass der Innenminister aufgefordert wird, ein Gesetz zu entwerfen, das eine ausreichende Grundlage dafür schafft, dass diese 900 Personen nicht abgeschoben werden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Inneres, wird aufge­fordert, ehest eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die einen Verbleib von gut integrierten Menschen in Lehre bis zum Abschluss der Lehre ermög­licht.“

*****

Ich stelle diesen Antrag deswegen, weil ich der Meinung bin, dass wir dringend etwas tun müssen.

Es wird heute noch über einen Fristsetzungsantrag der SPÖ abgestimmt, der es ermöglichen würde, dass wir parlamentarisch ein Gesetz auf den Weg bringen, um tatsächlich auch die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass diese Menschen bis zum Abschluss der Lehre in Österreich bleiben können. Sollte das nicht möglich sein, dann bitte ich Sie alle, hier zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

18.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11 “Antrag der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (941/A)” in der 88. Sitzung des Nationalrats, XXVI.GP, am 19.September 2019

Begründung

Bis September 2018 bestand die Möglichkeit, dass Asylwerbende bis zu einem Alter von 25 Jahren eine Lehre in Berufen beginnen durften, in denen Lehrlingsmangel herrscht, sofern für diese Lehrstelle keine inländische oder gleichgestellte Ersatzkraft vermittelt werden konnte. Zahlreiche Betriebe machten von dieser Möglichkeit Ge­brauch und fanden so aus dem Kreis der Asylwerbenden Lehrlinge für Lehrstellen, die ansonsten unbesetzt geblieben wären.

Obwohl diese Menschen hervorragende Leistungen im Bereich der Integration leisten und obwohl sie von den Unternehmen, die sie ausbilden bzw. von unserer Gesellschaft dringend benötigt werden, besteht nach der aktuellen Judikatur des VwGH derzeit nicht die Möglichkeit, diesen Beitrag der Lehrlinge für die Gesellschaft und den Bedarf der Unternehmen ausreichend zu würdigen. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Inneres, wird aufge­fordert, ehest eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die einen Verbleib von gut integrierten Menschen in Lehre bis zum Abschluss der Lehre ermöglicht.

*****

18.24.01


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Auch dieser Antrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Da dazu nun niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte und frage den Herrn Berichterstatter, ob er ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den im Antrag 941/A der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Dr. Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Dr. Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1 und 2 des Gesetzentwurfes eingebracht. 

Wer diesen Änderungen beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Titel und Eingang des Gesetzentwurfes in der Fassung des Initiativantrages.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Somit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „pragmatische Lösung für Asyl & Lehre“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 109)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrlinge – Integration vor Zuzug“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aus­bildung statt Abschiebung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 110) (Abg. Wurm: Wo ist der Norbert Hofer? Norbert, wo bist du? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

18.26.3812. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 985/A der Abgeordneten Mag. And­reas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die per­so­nellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abgabenverwal­tungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundesabgaben­ord­nung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkohol­steuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlasten­sanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Arbeitskräfteüber­las­sungs­gesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außen­wirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Biersteuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Chemikaliengesetz 1996, das Einkommen­steuergesetz 1988, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizeikoope­ra­tions­gesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuer­ge­setz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gebührengesetz 1957, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Grundsteuerge­setz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Kraftfahrge­setz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Marktord­nungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Norm­verbrauchsabgabegesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutz­grün­den verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaum­weinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Stabilitätsab­gabe­gesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhand­berufs­gesetz 2017, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG) (692 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 12. Tagesordnungspunkt. (Un­ruhe im Saal.) – Meine Herren!

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.


18.27.11

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Bundesminister! Werte Bundesministerin! Mit den geplanten Änderungen des Finanz-Organisationsreformgesetzes sind mehrere Punkte verbun­den, die ich als Praktikerin für einen Nachteil für die Österreicherinnen und Öster­reicher halte.

Was mit dem Finanzamt Österreich einhergeht, ist die Zentralisierung des Fach­wissens in Ballungsräumen, insbesondere in der Bundeshauptstadt – etwas, das in Österreich ohnehin stark ausgeprägt ist. Andere Staaten setzen bewusst Akzente im ländlichen Raum und siedeln dort Bundes- oder Landesbehörden an. Das sichert – und das ist ganz wichtig – Arbeitsplätze vor Ort und damit die Infrastruktur im ländlichen Raum.

Vordergründig macht sich die ÖVP für die ländlichen Regionen stark, die reale Politik sieht jedoch anders aus. Unlängst war ich in Tirol auch wieder mit der offenbar geplanten Schließung von Bezirksgerichten konfrontiert, die unter Türkis-Blau anscheinend vorbereitet wurde.

Wir sind strikt gegen weitere Zentralisierungsmaßnahmen und Einsparungen im länd­lichen Raum, denn damit werden Arbeitsplätze in den Tälern vernichtet, den Menschen vor Ort kommen Ansprechpersonen abhanden und außerdem wird zusätzlicher Ver­kehr produziert.

Die türkis-blaue Regierung hat schon die Justiz ausgehungert, und das Gleiche droht in vielen anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, die für das Funktionieren einer Demokratie aber ganz wesentlich ist und die gute Arbeit leistet. Wir dürfen nicht vergessen, dass Einsparungen beim Personal der Finanzverwaltung gegenteilig wir­ken: Weniger Personal bedeutet mehr Steuervermeidung und Steuerbetrug. Es zahlen also jene drauf, die ehrlich ihre Steuern zahlen.

Wir reden davon, dass mit einer Digitalisierungsoffensive vieles von daheim aus er­ledigt werden kann, aber der Breitbandausbau ist in vielen ländlichen Gebieten noch nicht ausreichend fortgeschritten, und wenn dann auch die Ansprechpersonen vor Ort abhandenkommen, leidet das Bürgerservice enorm. Vor allem aber haben ältere Menschen nicht die dafür notwendige digitale Kompetenz. Das wird auch durch die Warteschlangen in den Infocentern der Finanzämter deutlich.

Die hervorragenden Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen sind ein Garant für Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, ein bestens funktionierendes Bildungssystem sowie qualitätsvolle Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Ich plädiere, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Gründen dafür, von diesem Beschluss Abstand zu nehmen. Die SPÖ wird diesem Gesetz jedenfalls nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


18.30.34

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Regierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Frau Kollegin Yildirim, ich glaube, Sie waren bei den Beratungen im Budgetausschuss nicht dabei. Sie waren, glaube ich, auch bei dem ganzen Weg zu diesem Gesetz nicht dabei, sonst hätten Sie, glaube ich, einen ganz anderen Zugang, denn dieses Gesetz – und das möchte ich einleitend gleich einmal betonen – bedeutet eine Stärkung des ländlichen Raums (Abg. Krainer: Aber weißt du, wo sie arbeitet?), und das ist mir insbesondere als ÖVP-Abgeordneter, als Wahlkreisabgeordneter aus einer ländlichen Region sehr, sehr wichtig. (Abg. Krainer: Aber, Andreas, weißt du, wo sie arbeitet? Sie arbeitet in einem Finanzamt!)

Was ich einleitend auch festhalten will: Ich möchte dem Herrn Bundesfinanzminister auch einmal danken und zu dieser Reformarbeit gratulieren. Seit ich mich mit poli­tischen Fragen beschäftige, geht es immer um Verwaltungsreformen. Ich habe schon viele Verwaltungsreformen kommen und gehen sehen, aber ich habe noch ganz selten eine Reform miterleben dürfen, die am Ende des Tages intern im Haus konsensual hat umgesetzt werden können.

Offensichtlich ist es gelungen, in einem langen Prozess von vornherein alle wichtigen Akteure und Stakeholder, auch die Personalvertretung und die Abteilungsleiter einzu­binden, und dazu möchte ich gratulieren, denn wir alle wissen: Veränderung bedeutet Veränderung – das ist nicht für alle immer gut, aber in diesem Fall ist das konsensual erfolgt. Ich glaube, das ist anerkennenswert, und dafür möchte ich auch herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Herr Kollege Hanger, Sie sollten der Kollegin Yildirim zuhören, sie spricht aus der Praxis! Sie arbeitet im Finanzamt Innsbruck!)

Was sind die wesentlichen Punkte? – Wir fassen 40 Finanzämter zu einem Finanzamt Österreich zusammen, neun Zollämter werden zu einem Zollamt Österreich zusam­mengefasst. Für Großbetriebe wird es ein Finanzamt für Großbetriebe geben. Die Finanzpolizei und die Steuerfahndung führen wir organisatorisch zu einem Amt für Betrugsbekämpfung zusammen, und im Zusammenhang mit der Reform der Sozialversicherungsträger wird auch der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge eingerichtet.

Das heißt, man verschlankt Strukturen, und aufs erste Hinsehen schaut es ja fast so aus, als käme es zu einer Zentralisierung, aber ganz im Gegenteil – das haben wir auch im Vorfeld im Budgetausschuss klären können –: Es bleibt jedes einzelne Finanz­amt bestehen, auch in den ländlichen Regionen, und wir können diese Finanzämter mit dieser Struktur stärken.

Ein bisheriger Nachteil war zum Beispiel, dass die Aufgaben zwischen den Finanz­ämtern ungleich verteilt waren. Manche Finanzämter hatten eine sehr große Aufgabe zu bewältigen, zum Beispiel bei Betriebsprüfungen, andere weniger. Es gibt da eine zentrale Steuerung, aber es gelingt damit auch, quasi Aufgaben in die ländlichen Regionen zu verlagern, und das ist, finde ich, sehr, sehr bemerkenswert, weil wir das Thema, dass wir in den ländlichen Regionen Behörden haben wollen, schon sehr lange diskutieren. Ich habe es aber noch nie so unmittelbar miterleben dürfen und habe es noch nie so unmittelbar nachvollziehen können, dass das tatsächlich funktioniert.

Einen Punkt, der im Budgetausschuss schon genannt worden ist, möchte ich auch hier ansprechen, der Herr Finanzminister hat es auch explizit gesagt: Es gibt natürlich in der Finanzverwaltung mit derzeit 11 000 Mitarbeitern große Herausforderungen – an dieser Stelle auch einmal ein großes Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung! Dort wird vielfach hervorragende Arbeit geleistet, und da ist es an der Zeit, einmal Danke zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Herr Finanzminister hat aber auch erwähnt, dass natürlich auch in den Finanz­ämtern der demografische Wandel zu spüren ist, es kommt zu großen Pensionie­rungswellen, und mit dieser Reform will man natürlich auf diese Entwicklungen ein­gehen. Der Herr Finanzminister hat auch explizit erwähnt, dass das auch eine Chance für die ländlichen Regionen ist. Dort gibt es viele gute, qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wir wissen, wir können diese guten Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter dann in den ländlichen Regionen halten, wenn es die entsprechenden Arbeits­platzangebote gibt. Ich glaube, diese Intention dieses Gesetzes ist tatsächlich sehr wichtig.

Sie haben sehr ehrgeizige Ziele definiert, Herr Finanzminister. Es geht darum, die Bearbeitungszeit bei der Arbeitnehmerveranlagung zu verkürzen, es geht zum Beispiel auch darum, die Bearbeitungszeit im Zusammenhang mit der Auszahlung der Fa­milienbeihilfe entsprechend zu verkürzen. Das sind sehr ehrgeizige Ziele, das bedeutet aber auch eine Stärkung des ländlichen Raums.

Natürlich nehme ich auch immer mit: Wir brauchen dann auch die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum. Was hilft es, wenn wir Finanzämter in den ländlichen Regionen haben, wenn sie nicht entsprechend an die digitale Infrastruktur angebunden werden? Das sind Aufgaben, an denen wir in den letzten Jahren intensiv gearbeitet haben, an denen wir auch zukünftig noch arbeiten müssen, um da Chancengleichheit herzu­stellen.

Zur Intention möchte ich aber wirklich gratulieren. Das Finanzamt Neu, dieses Finanz-Organisationsreformgesetz schafft eine Verschlankung der Strukturen, gleichzeitig aber auch eine Stärkung des ländlichen Raums. So gesehen ist das eine Reform, die wir von unserer Seite her nur unterstützen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Yildirim zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


18.35.08

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Abgeordneter Hanger von der ÖVP hat in seiner Rede behauptet, dass es einen Konsens gab. – Das ist unrichtig.

Der richtige Sachverhalt lautet: Es gab keinen Konsens mit der Belegschafts­ver­tretung, es gab oder es gibt keinen Konsens in der Parlamentsarbeit, und es gibt auch keinen Konsens mit den Ländervertretern. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hanger. – Abg. Krainer: Der Kollege Hanger meint Konsens in der ÖVP und verwechselt das mit Konsens in der Gesellschaft! Für dich eine lässliche Sünde! – Abg. Jarolim: Ein bisschen genauer sein würde euch nicht schaden! – Abg. Krainer: Wenn er in der ÖVP einen Konsens erreicht hat, glaubt er schon, das ist die Welt!)

18.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Rossmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


18.35.56

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Finanz­minis­ter – ah, dieses Mal sitzt er auf der anderen Seite! Wie Kollege Hanger richtigerweise angemerkt hat, hatten wir ja im Budgetausschuss eine Diskussion über die Neuorga­nisation der Finanzverwaltung, aber ich weiß nicht, ich habe den Eindruck, ich war in einem anderen Ausschuss, weil ich verschiedene Dinge anders wahr- und mitge­nom­men habe. (Abg. Hanger: Öfters schon, Herr Rossmann!)

Sie haben jetzt sehr häufig die Stärkung des ländlichen Raums angesprochen, und wir haben darüber diskutiert, wie das mit der Schließung von Finanzämtern im ländlichen Raum ist – und da gibt es keine Garantie. Sie haben sich beim Finanzminister dafür bedankt, dass es eine Garantie dafür gebe, dass Finanzämter im ländlichen Raum nicht geschlossen werden würden, aber die gibt es nicht. (Abg. Hanger: Die Intention des Gesetzes ... angesprochen!) Wenn in der Tat Finanzämter im ländlichen Raum geschlossen werden, fragt man sich dann schon, worin denn die Stärkung des ländlichen Raums besteht.

Aber ich beginne - - (Abg. Hanger: Es werden keine geschlossen!) – Bitte? (Abg. Hanger: Es werden keine Finanzämter geschlossen, haben ...!) – Dafür gibt es keine Garantie, das hat doch der Finanzminister auch gesagt (Abg. Hanger: Die Intention des Gesetzes!), und Kollege Krainer hat sich an dieser Debatte auch beteiligt. – Aber gut, wir waren wahrscheinlich in einer anderen Veranstaltung, oder ich zumindest. (Abg. Hanger: Ja, das glaube ich auch!)

Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Das Ziel dieses Organisations­reform­gesetzes ist ja prinzipiell richtig, insbesondere was die Finanzämter betrifft, denn es war ja schon im Vorfeld zu beobachten, dass Finanzämter unterschiedlich stark aus­gelastet sind. Ein Finanzamt im Großraum Wien hat eine andere Arbeitsbelastung gehabt als etwa ein Finanzamt im Waldviertel. Es war natürlich schon ein sinnvolles Ziel, die Agenden und die Aufgaben auf die bestehenden 40 Finanzämter in Österreich gleichmäßiger zu verteilen; dahinter stehe ich auch. Das Problem ist allerdings, dass aus den 40 Finanzämtern jetzt ein Finanzamt Österreich geworden ist – ein sehr mächtiges, sehr, sehr großes Finanzamt. Sie, Herr Finanzminister, haben ja gesagt – Sie haben versucht, meine Bedenken, die ich ursprünglich hatte, zu zerstreuen –, dass zwar einige kleinere Finanzämter zusammengelegt und dadurch einige Dienst­stellen­leitungen eingespart werden würden, dass es aber grundsätzlich nicht zu Neuaus­schrei­bungen kommen würde.

Nicht aus dem Weg geräumt ist aber, dass, wenn dieses Gesetz umgesetzt wird, am Ende des Tages fünf sehr mächtige Einheiten bestehen bleiben: das Finanzamt Öster­reich, die Großbetriebsprüfung, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämp­fung und schließlich – ich glaube, so heißt er – der Prüfdienst für lohnabhängige Ab­gaben und Beiträge. So: fünf mächtige, zentrale Stellen. Dort muss ausgeschrieben werden.

Meine Sorge war, dass es bei diesen Ausschreibungen zu politischen Besetzungen kommen würde, und das ist eine große Gefahr, weil sich dadurch natürlich die Zu­gänge von kleinen und mittleren Unternehmen zu den Entscheidungsträgern oder aber auch die Zugänge von größeren Betrieben in der Großbetriebsprüfung zu den Ent­scheidungsträgern sehr stark verändern. Und wenn es dort zu politischen Besetzungen kommt, dann ist das Gift für die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung muss eine sein, die politikfrei ist. (Beifall bei JETZT.)

Wenn ich daran denke, wie die Postenbesetzungen unter Schwarz-Blau in den beiden letzten Jahren gelaufen sind, muss ich sagen, man hat unschwer feststellen können, dass da ein riesiger Postenschacher betrieben wurde – ob das jetzt die Oester­reichische Nationalbank war, ob das die Öbag war, ob das der Verkehrsbereich war, wo auch immer –, und das erfüllte und erfüllt mich mit wirklich großer Sorge.

Ich glaube, ich habe recht behalten. Es war erstaunlich, ich habe nach der Budget­ausschusssitzung sehr, sehr viele E-Mails von Menschen, die in der Finanzverwaltung tätig sind, bekommen, die mir recht gegeben haben und die die Bedenken, die ich hatte, teilen. Genau das ist das Problem, Herr Finanzminister, und dieses Problem und diese meine Sorgen konnten Sie im Ausschuss nicht ausräumen. Das ist auch der Grund, warum ich dieses Gesetz ablehnen werde.

Sie haben mir im Ausschuss auf meine Frage keine Antwort gegeben. Ich habe danach gefragt, ob man die Lösung nicht auch anders hätte gestalten können, ob man die Ziele, die man im Rahmen der Reorganisation hinsichtlich einer gleichmäßigeren Aufteilung der Arbeit über den Raum Österreich anstrebt, nicht auch anders hätte erreichen können. Sie haben diese Frage nicht beantworten, Sie haben sie offen im Raum stehen lassen.

Noch einmal zusammengefasst: Ich habe Sorge, dass es da zu politischen Posten­besetzungen kommt, und die Finanzverwaltung und politische Postenbesetzungen passen nicht zusammen; das darf man nicht einreißen lassen. Das hat es in fernerer Vergan­genheit überhaupt nicht gegeben, in der jüngeren Vergangenheit ist es immer wieder zu politischen Postenbesetzungen gekommen, aber nicht in so mächtigen Äm­tern, wie sie jetzt geschaffen werden. Daher gibt es von meiner Seite ein klares Nein zu dieser Organisationsreform in der Finanzverwaltung. Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

18.42


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Ofenauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.42.08

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Für uns überwiegen natürlich die positiven Seiten dieses Finanz-Organisationsreformgesetzes. Allgemein steht der öffentliche Dienst in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen, in personeller Hinsicht aufgrund dro­hender Überalterung, in fachlicher Hinsicht aufgrund immer komplexerer Sachverhalte, aber auch Regelungen, vor allem auch in technischer Hinsicht; Schlagwort Digitalisie­rung. Deswegen sage ich an dieser Stelle den öffentlich Bediensteten auch ein herz­liches Dankeschön für die Leistungen, die sie tagtäglich erbringen, von der Justiz über den Kindergarten, die Schule, das Krankenhaus, die Polizei bis hin zur Finanz­ver­waltung. – Ein herzliches Dankeschön, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Veränderungen werden notwendig sein, Veränderungen, die auf diese Herausforde­rungen eingehen, die im Idealfall das Leben für die Menschen einfacher machen, die aber auch für die öffentlich Bediensteten die Möglichkeiten verbessern, ihre Aufgaben zu erfüllen. Es gilt natürlich auch, die Finanzämter an die zukünftigen Heraus­forde­run­gen anzupassen, und mit dieser Reform bringen wir die Finanzämter einen Schritt weiter ins 21. Jahrhundert und machen sie fit für die neuen Herausforderungen.

Frei nach Albert Einstein: Man kann nicht alles beim Alten belassen und hoffen, dass sich etwas ändert. – Wir hoffen nicht und wir warten auch nicht, sondern wir handeln aktiv und entschlossen. Der öffentliche Dienst ist für die Menschen da und soll für die Menschen da sein, aber er soll kein unübersichtlicher Dschungel an Zuständigkeiten sein; deswegen werden jetzt die 40 Finanzämter auf zwei bundesweit zuständige Abgabenbehörden reduziert, und zwar – es wurde bereits angesprochen – das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die Zollämter werden zu einem Zollamt vereinigt, und es wird ein Amt für Betrugsbekämpfung geben.

Damit wird die Expertise für die Menschen gebündelt, das Ziel ist vor allem aber auch, zu erreichen, dass die Verfahren schneller werden, weil die Verfahren dort geführt werden, wo die Ressourcen vorhanden sind. Für die Finanzbeamten wird sich nicht viel ändern, aber sie werden Teil eines effizienteren Systems. Wir nutzen damit das Potenzial unserer Finanzämter auch im Rahmen der Digitalisierung, FinanzOnline und so weiter, besser aus. Dabei – und es ist uns auch wichtig, das festzuhalten – stehen wir zu einer Stärkung des ländlichen Raums, zu qualitätsvollen Arbeitsplätzen im länd­lichen Raum. Das bedeutet, dass die jetzt bestehenden Dienststellen auch weiterhin bestehen bleiben sollen.

Nach dem Motto: Einfach nachmachen!, ermöglichen wir mit dieser Neuorganisation, dass Ressourcen besser ausgenützt werden, und verbessern letztlich auch die Leis­tungsmöglichkeiten unserer Finanzverwaltung. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, denn es ist ein guter Gesetzentwurf. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.45


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundes­minister Müller. – Bitte, Herr Minister.


18.45.06

Bundesminister für Finanzen Dkfm. Eduard Müller, MBA, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte ZuhörerInnen und ZuseherInnen! Die Finanzverwaltung steht vor großen Herausforderungen, hin­sicht­lich einiger davon wurde schon etwas beschlossen, hinsichtlich einiger davon solle noch etwas beschlossen werden, und zwar nicht nur die Finanzverwaltung betreffend, sondern das komplette Finanzressort.

Verzeihen Sie mir, wenn ich das sage – und Sie können mir dann vorwerfen, dass ich mein Amt und meine Kompetenz überschreite –, aber Max Weber hat vor ziemlich genau hundert Jahren, glaube ich, drei Qualitäten der Politik genannt: zum Ersten die Leidenschaft für die Sache, zum Zweiten das Verantwortungsgefühl in Bezug auf die Auswirkungen und zum Dritten das Augenmaß als rationalen Gegenpol zur emotio­nalen Leidenschaft; und er hat, glaube ich, außerdem das Postulat aufgestellt, dass alle drei Qualitäten immer und auch immer gleichzeitig gegeben sein müssen.

Sie haben heute noch eine Abstimmung vor sich, und ich würde Sie bitten, nicht für das Budget des Jahres 2019, nicht für den Ehrgeiz des Herrn Müller und auch nicht für das Seelenheil des Finanzministeriums, sondern für – wenn Sie so wollen – unsere ge­meinsame Zukunft, für die Herausforderungen der nächsten Jahre die richtige Entscheidung zu treffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Megathemen der Finanzverwaltung – und jetzt komme ich zu einem Thema, betref­fend das mich, das weiß ich sehr wohl, ein bisschen die Leidenschaft treibt; ich hoffe, nicht das Augenmaß verloren zu haben – sind die Digitalisierung, die Globalisierung, die Polarisierung im Verhalten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und auch die Altersstruktur und die demografische Entwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter. Ich denke, und davon bin ich wirklich auch persönlich felsenfest überzeugt, dass es angesichts dieser Herausforderungen auch neue Lösungen, unter anderem eben neue Strukturen, braucht.

Für digitale Konzerne macht es nämlich keinen Unterschied, ob sie Umsätze im Bur­gen­land, in Vorarlberg oder in Wien im 1. oder im 2. Bezirk machen. Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen wollen ihre Arbeitnehmerveranlagungen und ihre Familienbeihilfen­angelegenheiten dort erledigen, wo sie gerade sind, und zwar dann, wenn sie Zeit haben, und das ist im Regelfall nicht dort, wo sie wohnen, sondern das ist sehr häufig dort, wo sie erwerbstätig sind oder sich sonst gerade aufhalten. Dass sich Steuer­betrüger nicht an irgendwelche örtlichen Zuständigkeiten halten, versteht sich, denke ich, wohl von selber.

Mit dem vorliegenden, und das kann ich authentisch sagen, aus der Verwaltung hervorgegangenen Konzept für eine Reorganisation der Finanzverwaltung soll die österreichische Finanzverwaltung zukunftsfit gemacht werden. Wir bewegen uns, wenn Sie das so beschließen, Hohes Haus, hier auch durchaus in Richtung einer euro­päischen Entwicklung. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Kollegen – ich werde um halb neun wieder in einem Finanzamt sein, wo ich auch herkomme – bedeutet das die Chance auf eine gleichmäßige Arbeitsbelastung, auf qualitative Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, die Möglichkeit, sich zu spezialisieren, so wie es die Beratungsseite, die Unternehmen mittlerweile auch tun. Für die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das – und ich kann Ihnen das auch ver­sprechen – schnellere Erledigung im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerver­an­lagung, der Familienbeihilfe, einfach aufgrund der gleichmäßigen Verteilung der Arbeit auf ganz Österreich. Für die Unternehmen bedeutet das, klare Ansprechpartner zu haben, schnellere Verfahren, erweitertes Serviceangebot, Auskünfte und so weiter.

Damit all das möglich ist, soll es neue Strukturen geben. Das sind jetzt natürlich nur die Strukturen – und wie Sie alle wissen, steckt hinter einer Reform, einer Reorganisation, einer Modernisierung natürlich viel mehr, als nur neue Kästchen zu machen –, die Strukturen aber, die geschaffen werden sollen, wurden schon genannt: ein Finanzamt Österreich mit einer durchgängig digitalisierten Arbeitnehmerveranlagung zum Beispiel. Es laufen jetzt schon fast 70 Prozent über FinanzOnline, die restlichen 30 Prozent werden österreichweit eingescannt; da ist es egal, ob ich diese Arbeitnehmer­veran­lagung in Wien, in Oberwart oder in Bregenz erledige. Als Bearbeiter hat man überall die gleichen Unterlagen auf dem Bildschirm, was ein Vorteil für Unternehmen und für Bürger ist. Jedes Mal – und das sind Hunderttausende Mal in Österreich –, wenn je­mand seinen Wohnsitz, und sei es nur in Wien vom 1. in den 2. Bezirk, oder den Unternehmenssitz verändert, gibt es eine Aktenabtretung. Das heißt, man muss sich beim Finanzamt melden und das Finanzamt muss den Akt von A nach B schicken. All das sind Dinge die, denke ich, nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen.

Es gibt zweitens in diesem Modernisierungsgesetz, in diesem Reorganisationsgesetz ein Finanzamt für Großbetriebe, wobei auch die abgabenbehördliche Kompetenz mit der Prüfungskompetenz zusammengeführt wird und somit ganz einfach schnellere Verfahren möglich sind, da nicht mehr zwei Einheiten zuständig sind, und auch eine höhere Rechtssicherheit gegeben ist.

Zum Zollamt Österreich muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, dass wir, wenn Sie Maß­nahmen aus dem Abgabenänderungsgesetz, dem Steuerreformgesetz beschließen, wie insbesondere den Wegfall der 22-Euro-Regelung, das in einer Zollverwaltung mit neun lokal zuständigen Zollämtern – außer Sie beschließen eine kräftige Personal­erhöhung – nicht schaffen werden. Wir brauchen dazu ein Zollamt Österreich.

Das vierte neue Amt wird das Amt für Betrugsbekämpfung sein, damit wir dem nationalen und dem internationalen Abgabenbetrug entgegenwirken. Es ist dabei auch völkerrechtlich immer ein Ansprechpartner gefordert. Erhebungs- und Strafkom­peten­zen sollen zusammengeführt werden, um diesem immer spezialisierteren Steuerbetrug wirklich spezialisiert entgegenwirken zu können. – So viel zum vierten Amt.

Das fünfte Amt – das nicht Teil dieses Gesetzpaketes ist – ist der Prüfdienst für lohn­abhängige Abgaben und Beiträge, der Teil der Sozialversicherungsreform war.

Ich bin zwei Antworten, ich glaube, nicht schuldig geblieben, aber ich habe sie offenbar nicht gut genug formuliert. Eine andere Lösung, die Herr Abgeordneter Rossmann eingefordert hat, wollte ich sagen und ich hatte geglaubt, es gesagt zu haben, scheitert daran, dass wir in Österreich mit der monokroatischen Verwaltung, einem verfas­sungsmäßigem Gebot, das Recht auf den gesetzlichen Richter verbunden haben und dass sich daraus eben örtliche Zuständigkeiten ergeben. Wir müssten daher entweder mit Dienstzuteilungen oder eben mit Aktenabtretungen arbeiten, was ein relativ hoher – ein möglicher, aber ein hoher – bürokratischer Aufwand wäre.

Die zweite Klarstellung betrifft das Einvernehmen mit der Personalvertretung. Ich hatte gestern wieder den kompletten Zentralausschuss wegen vieler Themen bei mir. Es gab weder gestern noch in der Zeit davor, seit dieses Thema auf dem Tapet ist, ein so­genanntes §-10-Personalvertretungsgesetzverfahren. Im Gegenteil: Wir haben ver­sucht, und ich glaube, es ist auch gelungen, die gesetzliche Personalvertretung sehr, sehr breit einzubinden. Sie können auch einige Aussendungen des Zentralaus­schus­ses nachlesen – zumindest von meiner Seite aus, wenn sie der Zentralausschuss freigibt. Natürlich gibt es da und dort Bedenken, es gibt da und dort Punkte, die der Per­sonalvertretung wichtig sind. Wir haben versucht, diesen Punkten zu entsprechen und haben daher auch, glaube ich, wirklich Zustimmung – es ist keine Zustimmung im Sinne des PVG, aber ich nenne es Zustimmung  erhalten.

Noch eine letzte Klarstellung, weil auch das im Raum gestanden ist: Die Standorte, auch jetzt nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung, bleiben erhalten. Und die Stärkung des ländlichen Raumes: Was das heißt, können Sie jetzt schon in drei Finanzservicecentern in den Bundesländern sehen – die werden wir aufstocken –, die können Sie an einem spezialisierten Team zum Beispiel im Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart und an anderen Maßnahmen, die aufgrund dieser rechtlichen Konstruktion eben eines Finanzamts Österreich noch möglich sein werden, sehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.54

18.54.59


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 692 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen nun gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

18.55.4313. Punkt

Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend fi­nanzielle Absicherung des Vereins  Konsumenteninformation (VKI) (973/A)(E)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tages­ord­nung.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Konsumentenschutz eine Frist zur Berichterstattung bis 1. August 2019 gesetzt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


18.56.21

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Zuhöre­rinnen und Zuhörer! Es geht bei diesem Antrag um eine Thematik den Verein für Kon­sumentenschutz betreffend. Dieser Antrag, der vom Abgeordneten Peter Wurm eingebracht wurde, bewegt sich auf der Grundlage des Regierungsprogramms, und wir werden ihm in dieser Form die Zustimmung erteilen.

Ich möchte hier meine Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern des VKI zum Ausdruck bringen. Es ist in einer funktionierenden Marktwirtschaft für einen freien Wettbewerb notwendig, dass Beratung und Information auch in vollem Umfang gegeben sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wurm.)

Geschätzte Damen und Herren! Wesentlich ist, dass wir aber auch festhalten, dass wir in Österreich gerade bei der Rechtsdurchsetzung, dort, wo es Themen und Probleme gibt, wenn es um die Umsetzung in diesem Bereich geht, in Europa führend bei den Standards sind. Das wünschen wir uns für viele andere Mitgliedstaaten auch. Es ist daher im Interesse der österreichischen Wirtschaft notwendig, dass wir da das Prinzip des Beratens statt des Bestrafens forcieren und dass wir auch bei Kumulierungen von Strafen hinuntergehen, damit unsere KMUs auch in Zukunft geschützt bleiben.

Daher werden wir, meine Damen und Herren, dem Antrag, den SPÖ und FPÖ hier zusätzlich einbringen werden, nicht die Zustimmung erteilen, da der Herr Bundes­minis­ter beziehungsweise die Frau Bundesministerin beauftragt ist, bis nächste Woche ein komplettes Konzept vorzulegen; aber schon jetzt kommt ein eigener Antrag, der hier in diese Materie eingreift. Davon halten wir nichts, weil sich die beste Art von Kon­sumentenschutz darin ausdrückt, dass wir den Menschen mehr Netto vom Brutto geben, wie wir es heute mit dem Beschluss der ersten Etappe der Steuerreform auch durchgesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Das, meine Damen und Herren, machen wir, ohne neue Schulden zu machen, und wir gehen konsequent den Weg von Sebastian Kurz und der neuen Volkspartei weiter.

Erstens: Wir haben die kleinen und die niedrigen Einkommen entsprechend entlastet. Wir haben im Tourismus die Mehrwertsteuern gesenkt und wir haben den Familien­bonus Plus eingeführt, um den Menschen das Geld zurückzugeben, indem wir im System sparen und nicht bei ihnen. Das ist richtig und gut so.

Weiters geben wir, meine Damen und Herren, den PensionistInnen, die zum Beispiel 1 100 Euro brutto im Monat verdienen, jetzt mit der Steuerreform 200 Euro in ihr Brief­tascherl. Zudem haben wir, wenn eine Teilzeitbeschäftigte 1 200 Euro brutto verdient, 300 Euro mehr an Geld für diese Frau im Staat organisiert; nicht, weil wir es ihnen zurückgeben, sondern weil sie es sich verdient haben, dass das Geld bei den Men­schen bleibt, denn sie wissen, wie sie das Geld einzusetzen haben.

Ganz wesentlich, meine Damen und Herren, ist auch der Punkt, dass wir im Bereich der Energieversorgung, wenn jemand zu Hause Energie produziert, die Elektrizitäts­ab­gabe abschaffen. Somit ist auch in den neuen Arbeitswelten die Möglichkeit gegeben, dass sich die Menschen wiederfinden, denn heute ist nicht jeder nur Produzent oder Konsument, sondern es gibt auch viele Prosumenten, die einen Beitrag für den Klimawandel leisten. Und es ist notwendig, dass diese Menschen, die das machen, spüren, dass ihnen Geld bleibt und sie eine Erleichterung vorfinden.

In diesem Sinne ist es notwendig, dass wir bei der Anpassung der Institutionen wie des VKI diese neuen Geschäftsfelder genau im Auge behalten. Ich möchte daran erinnern, dass die ehemalige Sozialministerin Hartinger-Klein mit uns gemeinsam sehr intensiv das Thema der Sozialversicherungsreform umgesetzt hat (Abg. Krainer: Was hat das mit dem VKI zu tun?), dass es aber dann aufgrund des Inhalts des Ibizavideos für sie nicht mehr möglich war, einen Entwurf vorzulegen, wie sie sich vorstellt, dass die neue Finanzierung und die neuen Aufgabenstellungen des VKI aussehen sollen.

Wir unterstützen daher den grundsätzlichen Antrag des Abgeordneten Wurm, nicht aber den Abänderungsantrag von SPÖ und FPÖ.

In diesem Sinne: Meine Damen und Herren! Gehen wir den Weg des Wettbewerbs um die besten Ideen, den Weg von Sebastian Kurz mit der neuen Volkspartei weiter. – Wer Kurz will, muss Kurz wählen! (Beifall bei der ÖVP.)

19.01


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Vogl. – Herr Abgeordneter, bitte.


19.01.10

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kollege Peter Weidinger, im Regierungsprogramm ist nichts zum Konsumentenschutz gestanden. Du hast jetzt die einmalige Chance gehabt, dich hier als Konsumentenschutzsprecher der ÖVP herauszustellen und zu sagen, was ihr für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land erreichen wollt. Und was hast du gemacht? – Eine Wahlkampfrede gehalten. Davon haben die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land nichts! (Beifall bei der SPÖ.)

Natürlich gehört in der Politik auch Zuspitzung dazu. Gerade im Konsumentenschutz haben wir durchaus intensivere, härtere Konfrontationen gehabt, aber es gehört in der Politik auch dazu, sozusagen aufeinander zuzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden.

Da möchte ich mich beim Ausschussvorsitzenden Peter Wurm bedanken. Ich glaube, wir haben sehr intensive Diskussionen im Ausschuss gehabt. Es wurde uns auch ermöglicht, Ausschussbegutachtungen, Ausschusshearings zu machen und das breite Themenfeld des Konsumentenschutzes zu beleuchten.

Wir haben bis heute noch keine einzige Umsetzung, und darum freut es mich, dass wir jetzt am Ende der Gesetzgebungsperiode einen Antrag zustande bringen, der das wichtige Thema der Finanzierung des VKI regelt. Wir haben in der vergangenen Ge­setzgebungsperiode etwas gemacht, was wichtig ist: Wir haben dem VKI 1,5 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt, und zwar aus Kartellstrafen, also aus den Bußgeldern.

Es ist in der Politik oft so: Man macht etwas, das sich in der Theorie gut anhört, in der Praxis aber leider Gottes nicht den Erfolg hat, den man sich erhofft hat. Die Bußgelder kommen erst im Nachhinein, der VKI muss aber wissen, mit welchen Mitteln er bud­getieren und mit welchen Mitteln er rechnen kann. Deshalb gibt es diesen gemein­samen Antrag von Peter Wurm und uns, diese Förderung des VKI auf neue Füße zu stellen.

Der VKI braucht, um in seiner aktuellen Form seine Aufgaben wahrnehmen zu können, circa 4,75 Millionen Euro. Diese 4,75 Millionen Euro werden wir ab dem nächsten Jahr indexiert zur Verfügung stellen, und zwar folgendermaßen indexiert: Da der VKI vor­wiegend Beratungsleistungen durchführt und damit die Gehalts- und Lohnkosten den Hauptbestandteil der Ausgaben ausmachen, werden die Mittel an die Erhöhung der KV-Löhne angepasst, damit diese Steigerungen, die die Beschäftigten dort verdient haben, in der Finanzierung auch sichergestellt sind.

So funktioniert, glaube ich, gute gemeinsame Politik. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wurm.) Wie gesagt, es waren harte Verhandlungen. Ich sage danke, dass wir jetzt am Schluss noch diesen gemeinsamen Lösungsvorschlag im Sinne der Konsu­men­tinnen und Konsumenten zustande gebracht haben.

Natürlich, Peter Weidinger hat es angesprochen, wissen wir, dass zusätzliche Aufga­ben auf den Konsumentenschutz zukommen werden. Wir haben vieles davon in den Ausschüssen diskutiert, und es würde mich freuen, wenn im nächsten Regierungs­programm nicht nur eine Zeile, sondern deutlich mehr über den Konsumentenschutz zu finden ist. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.04.00

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, meine Vorredner haben schon ein bisschen erklärt, worum es geht. Es ist vielleicht nicht sehr spektakulär für die Zuseher, aber ich möchte es schon erklären, da es für ganz Österreich wichtig ist.

Wir alle sind Konsumenten, also alle knapp 8,7 Millionen Österreicher sind Konsumen­ten. Es hat sich doch herausgestellt, dass der VKI eigentlich der Konsumentenschutz in Österreich ist. Dieser VKI hat über Jahre und Jahrzehnte die Interessen von uns Konsumenten wahrgenommen, und das hat er meiner Meinung nach sehr gut ge­macht.

Der VKI ist aber, und wir oder ich persönlich haben das in den vorherigen Legis­laturperioden bereits klargemacht, in den letzten Jahren in massive finanzielle Tur­bulenzen geschlittert. Es war wirklich Knopf auf Spitz, um es ein bisschen, ja, einfach zu formulieren (Abg. Leichtfried: Spitz auf Knopf!) – danke, danke! –, ob der VKI die nächsten Monate überleben wird. Wir sprechen beim VKI von einer Organisation, die damals eigentlich von den Sozialpartnern gegründet wurde. Da waren Wirtschafts­kam­mer, Landwirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer und Gewerk­schaft dabei. Nach vielen, vielen Jahren und Jahrzehnten ist nur mehr die Arbeiter­kammer als einziges ordentliches Mitglied übrig geblieben.

Wir müssen im Bereich des VKI strukturell, organisatorisch sehr, sehr viele Änderun­gen vornehmen. Ich hätte das gerne noch in meiner Funktion als Obmann des Kon­sumentenschutzausschusses im Parlament gemacht. Wir werden sehen, was am 29. September herauskommt und wie es im Bereich des Konsumentenschutzes nach dem 29. weitergehen wird. Sollte ich Teil dieses Teams sein, dann werde ich das sehr gerne auch persönlich vorantreiben.

Ich möchte mich in diesem Rahmen aber auch ausdrücklich bei allen Mitgliedern aller Fraktionen des Konsumentenschutzausschusses des Parlaments bedanken. Es war immer der Versuch da, gemeinsam, auf sehr breiter Basis eine Lösung zu finden. Ich möchte auch das Kompliment an Kollegen Vogl von der SPÖ zurückgeben. Ich glaube, wir haben auch aufgrund unserer persönlichen Interessenlage in den letzten Jahren wirklich versucht, da eine Lösung zu finden, und ich bin sehr froh, dass wir jetzt am Ende der Legislaturperiode quasi noch eine Lösung gefunden haben, die den VKI langfristig finanziell absichert.

Das Ziel wäre eigentlich, dass im Budget für den Bereich Konsumentenschutz 0,1 Pro­mille des Gesamtbudgets aufgewendet werden. Wir sind von dieser Summe, sie würde in etwa 8 Millionen Euro pro Jahr betragen, immer noch ein großes Stück weit entfernt; um auch die Dimension klarzumachen. In Wahrheit gibt es jetzt nachhaltig eine zusätzliche Sonderfinanzierung von rund 600 000 bis 700 000 Euro pro Jahr. Also ich glaube, das ist eine sehr, sehr vertretbare Summe, und damit sichern wir den Konsu­mentenschutz in Österreich ab. Wichtig ist auch: Der Konsumentenschutz, der VKI soll unabhängig bleiben, denn nur dann, wenn er staatlich unabhängig bleibt, sind wir als Land Österreich auch bei den internationalen Kooperationen des Konsumenten­schut­zes weiter vertreten.

Grundsätzlich noch einmal: Der VKI hat trotz aller Schwierigkeiten eine Selbstfinanzie­rungsrate von knapp 70 Prozent. Es sind in etwa 120 Mitarbeiter dort beschäftigt. Ich nenne nur einige wichtige Aufgabenstellungen: Das ist natürlich der hoffentlich allseits bekannte „Konsument“, der uns Konsumenten regelmäßig über Testberichte, Erfah­rungsberichte informiert. Natürlich klagt der VKI auch für Konsumenten bei Unter­nehmen, wenn etwas nicht rechtmäßig abläuft, ich verweise nur auf den VW-Diesel­skandal, wobei sich der VKI intensiv eingesetzt hat. Es gibt aber auch sehr viele neue Aufgaben, die auf den VKI zukommen: IOT, ein Riesenthema, Sicherheit im Internet. Es gibt da also sehr, sehr viele Dinge, die den Konsumentenschutz für uns alle auch zukünftig betreffen werden, und dafür brauchen wir einen stabilen und ausfinanzierten VKI. Ich bedanke mich nochmals bei allen, die heute diesen Antrag mittragen und die Finanzierung sicherstellen.

Ich bedanke mich natürlich auch, das darf ich nicht unerwähnt lassen, bei Frau Minister Zarfl, mit der wir das letzte Stück noch gemeinsam gehen konnten und relativ schnell jetzt noch eine Lösung gefunden haben. Es ist ein bisschen kompliziert, daher muss ich diesen Entschließungsantrag in längerer Form vorlesen, ich hoffe, Sie schenken mir 2, 3 Minuten Ihrer Aufmerksamkeit.

Ich stelle folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Kon­su­men­teninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)“

Entschließungsantrag

Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, spätestens bis zum 1. November dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage über ein Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Ver­eins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019) mit nachfolgendem Inhalt zuzuleiten:

Artikel 1

Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsu­menteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)

Finanzierungsbetrag

§ 1. (1) Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation für Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher jährlich einen Gesamtbetrag von 4,75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

(2) Zu den Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher gehören insbe­sondere die Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Ver­bandsklagen (§§ 28 und 28a KSchG) und die Führung von Musterprozessen.

(3) Der Finanzierungsbetrag ändert sich in dem Ausmaß, in dem sich das arith­metische Mittel zwischen den Mindestgehältern der Verwendungsgruppe IV der Kollek­tivverträge für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung in Infor­mation und Consulting und für Angestellte im metallverarbeitenden Gewerbe ändert.

(4) Die Auszahlung des Finanzierungsbetrags hat über die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu erfolgen.

Verträge über die Leistungen des Vereins für Konsumenteninformation

§ 2. (1) Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat mit dem Verein für Konsumenteninformation Verträge über die Leistungen abzuschließen, die mit dem Betrag gemäß § 1 finanziert werden. Dabei ist auf eine ausgewogene Aufteilung des Finanzierungsbetrags auf die in § 1 Abs. 1 und 2 ange­führten Maßnahmen zu achten.

(2) Die in den Verträgen vereinbarten Entgelte haben dem Kostendeckungsprinzip zu entsprechen, wobei auch Gemeinkosten anteilig zu berücksichtigen sind.

(3) Die Verträge haben Bestimmungen zu enthalten, die eine wirksame Kontrolle sicherstellen. Entgelte für vereinbarte Leistungen, die vom Verein für Konsumenten­information nicht erbracht wurden, sind von diesem zurückzuzahlen.

(4) Die Verträge können auch für die Dauer von mehreren Jahren oder auf unbe­stimmte Zeit abgeschlossen werden.

Schutz der Interessen der Verbraucher und der Vereinsautonomie

§ 3. Unwirksam sind Vereinbarungen in den Verträgen, die

1. den Interessen der Verbraucher widersprechen;

2. dem Verein für Konsumenteninformation Verpflichtungen auferlegen, die nicht den Umfang und Inhalt der vereinbarten Leistungen oder die Kontrolle ihrer ordnungs­mäßen Erbringung betreffen; oder

3. den Statuten des Vereins oder Beschlüssen seiner Organe widersprechen oder aus anderen Gründen mit der Vereinsautonomie nicht vereinbar sind.

Vollziehung

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betraut.

Inkrafttreten

§ 5. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Artikel 2

Änderung des Kartellgesetzes 2005

Das Kartellgesetz 2005 – KartG 2005, BGBl. Nr. I Nr. 61/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 32 Abs. 2 lautet:

„(2) Von den Geldbußen sollen jährlich 1,5 Millionen Euro für Zwecke der Bundes­wettbewerbsbehörde verwendet werden.“

2. § 86 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 32 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“

*****

Vielen Dank für Ihre Geduld. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

19.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Markus Vogl

betreffend Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 13.) Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenten­infor­mation (VKI) (973/A(E))

Verbraucherrechte beruhen zum überwiegenden Teil auf Vorgaben in EU-Richtlinien, die Österreich auch zu einer wirksamen Durchsetzung dieser Rechte verpflichten (siehe z.B. Art. 7 RL 1993/13/EWG, Art. 9 RL 99/44/EG; Art. 11 und 16 RL 97/7/EG; Art. 26 RL 2011/83/EU; Art 11 RL 97/7/EG; RL 2009/22/EG). Dafür sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen notwendig. Erforderlich sind

- eine Information der Verbraucher über ihre Rechte,

- eine Unterstützung von Verbrauchern bei der Durchsetzung dieser Rechte und

- Abmahnungen und Verbandsklagen gemäß den §§ 28 und 28a KSchG zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und des Rechtsverkehrs.

In allen diesen Bereichen leistet der Verein für Konsumenteninformation (VKI), dessen außerordentliches Mitglied der Bund ist, seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Rechte der Verbraucher. Damit der VKI diese Aufgaben auch weiterhin erfüllen kann, sind gesetzliche Maßnahmen notwendig, die dauerhaft ge­währ­leisten, dass dem VKI die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre haben sich die Gründungsmitglieder Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund zurückgezogen. Dadurch hat sich die Finanzlage des VKI deutlich verändert. Ohne gesetzliche Regelung könnte der VKI seine bisherigen Leistungen, auch jene im öffentlichen Interesse, nicht mehr aufrechterhalten.

Außerdem hat sich die derzeit für die Finanzierung des VKI vorgesehene Bestimmung in § 32 Kartellgesetz in der Abwicklung als nicht praktikabel erwiesen. Da Einnahmen aus Kartellstrafen während eines Kalenderjahres erst sehr spät zufließen, können sie im laufenden Kalenderjahr nicht mehr verwendet werden.

Ausgehend von der derzeitigen Basisförderung in der Höhe von 1,6 Millionen Euro besteht ein Finanzierungsbedarf aus Bundesmitteln durch den vorgesehenen Wegfall der Geldbußen aus den Kartellstrafen in der Höhe von 1,5 Millionen Euro und ein weiterer Finanzierungsbedarf in der Höhe von 600.000 Euro jährlich plus Valorisierung (ergibt insgesamt einen Zusatzbedarf von 2,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln bei gleichzeitigem Wegfall des Anspruchs auf maximal 1,5 Millionen Euro aus den Geldbußen). Die derzeitigen sonstigen Förderungen des Bundes an den VKI und Werkverträge mit dem VKI betragen ca. 1,05 Million Euro (z.B. Werkvertrag Klags­projekt, Förderung Verbraucherrat, Betrieb einer Website). Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag in der Höhe von 4,75 Millionen Euro soll dem VKI im Rahmen von Verträgen, die er mit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsu­mentenschutz abzuschließen hat, zur Absicherung seiner Zukunft jährlich zur Verfü­gung stehen.

Im Detailbudget 21.01.03 muss daher bei der Budgeterstellung für das Jahr 2020 berücksichtigt werden, dass der Transferaufwand um 1,8 Millionen Euro zu verringern und gleichzeitig der betriebliche Sachaufwand um 3,75 Millionen Euro zu erhöhen ist. Die entsprechende Aufstockung der Untergliederung 21 hat sowohl im Bundesfinanz­rahmen als auch im jeweiligen Bundesfinanzgesetz zu erfolgen.

Der Gesetzesentwurf soll aber auch gewährleisteten, dass die dem VKI vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ver­wendet werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Bund dem VKI in seiner Rolle als Geldgeber nicht Vorgaben macht, die im Einzelfall nicht den Interessen der Verbraucher entsprechen oder die mit der Vereinsautonomie nicht vereinbar sind. Mit dem Gesetzesentwurf soll die Finanzierung der angeführten Aufgaben des VKI sicher­gestellt, nicht aber eine Steuerung des Vereins durch den Bund ermöglicht werden.

Dem Gesetzesentwurf liegt der Verbraucherbegriff des § 1 Abs. 1 Z 2 und Abs. KSchG zugrunde.

Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 17 B-VG (Privatwirtschaftsverwaltung).

Besonderer Teil

Zu Artikel 1 (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)

Zu § 1:

Damit der VKI seinen Beitrag zur Durchsetzung der Rechte der Verbraucher weiterhin dauerhaft erbringen kann, soll ihm ein jährlicher Betrag von derzeit 4,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet eine Erhöhung im Detailbudget 21.01.03 um den Betrag von 2,1 Millionen Euro ab dem Jahr 2020, wobei jedoch gleichzeitig die Mittel aus den Geldbußen nach dem Kartellgesetz (siehe Artikel 2) in der Höhe von 1,5 Millionen Euro frei werden.

Die Mittel dienen für Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher, insbe­sondere für die Verbraucherinformation (Information über Verbraucherrechte sowie über Produkte und Dienstleistungen), die Durchführung von Abmahnungen und Ver­bands­klagen (§§ 28 und 28a KSchG) und die Führung von Musterprozessen für Verbraucher.

Welche Leistungen mit diesem Betrag im Einzelnen finanziert werden, ist in Verträgen (siehe § 2) zu vereinbaren, die dem Kostendeckungsprinzip entsprechen müssen. Damit der an den VKI ausbezahlte Finanzierungsbetrag die Kosten, die dem VKI bei der Leistungserbringung entstehen, auch in Zukunft abdeckt, muss er an die Ent­wicklung dieser Kosten angepasst werden. Da die Gehälter der Mitarbeiter den ganz überwiegenden Teil der Kosten ausmachen, sieht Abs. 2 eine Anpassung des jähr­lichen Finanzierungsbetrags an die Entwicklung der Mindestgehälter der Kollektiv­verträge vor, die für die Mitarbeiter des VKI maßgeblich sind.

Die Ausgangsbasis für die Anpassung sind die kollektivvertraglichen Mindestgehälter, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes maßgeblich sind. Die Höhe des Finanzierungsbetrags, der dem VKI in den Folgejahren auszuzahlen ist, richtet sich nach den kollektivvertraglichen Mindestgehältern, die am Beginn des betreffenden Kalenderjahres maßgeblich sind.

Zu § 2:

Verträge, wie sie gemäß § 2 zwischen der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und dem Verein für Konsumenteninformation abgeschlossen werden müssen, werden in der Vertragspraxis des Bundes und des BMASGK im Allgemeinen als Werkverträge bezeichnet. Da solche Verträge ihrem Inhalt nach nicht immer in allen Punkten mit dem in den §§ 1165 ABGB geregelten Typus des Werkvertrags übereinstimmen, soll hier die neutrale Bezeichnung „Verträge“ verwendet werden. Aufgrund der Vorgaben des Abs. 2 müssen den in diesen Ver­trägen vereinbarten Entgelten aber jedenfalls immer unmittelbare äquivalente Gegen­leistungen des Vereins für Konsumenteninformation gegenüberstehen.

Ob der Abschluss der Verträge im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erfolgen muss, richtet sich nach den Durchführungsbestimmungen zum jeweiligen Bundesfinanzierungsgesetz.

Zu § 2 Abs. 1:

Durch die gemäß Abs. 1 vorgeschriebene ausgewogene Aufteilung des jährlichen Finanzierungsbetrags auf die in § 1 Abs. 1 und 2 angeführten Maßnahmen soll erreicht werden, dass der Verein für Konsumenteninformation seine derzeit erbrachten Leis­tungen weiterhin im bisherigen Umfang anbieten kann.

Zu § 2 Abs. 2:

Der jährliche Finanzierungbetrag ist unter Berücksichtigung des Kostendeckungs­prinzips auf die einzelnen in den Verträgen vereinbarten Leistungen aufzuteilen, um eine zweckmäßige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel zu gewähr­leisten, die dem VKI vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Kostenbeiträge, die der VKI von Verbrauchern verlangt, die seine Leistungen in Anspruch nehmen, vermindern die abzudeckenden Kosten dieser Leistungen.

Die Kalkulation der Entgelte für die vereinbarten Leistungen hat auf der Basis von Vollkosten zu erfolgen. Es sind daher sämtliche Gemeinkosten anteilig zu berück­sich­tigen.

Zu § 2 Abs. 3:

Entgelte für Leistungen, die nicht erbracht wurden, sind zurückzuzahlen. Hat der Ver­ein für Konsumenteninformation eine Leistung nur teilweise oder mangelhaft erbracht, ist das auf sie entfallende Entgelt anteilig entsprechend dem geminderten Wert der Leistung zurückzuzahlen.

Zu § 2 Abs. 4:

Die gemäß § 2 abgeschlossenen Verträge können unterschiedliche Laufzeiten haben.

Zu § 3:

Die Bestimmung soll verhindern, dass der Bund dem VKI in seiner Rolle als Geldgeber in den gemäß § 2 abzuschließenden Verträgen Vorgaben macht, die den Interessen der Verbraucher widersprechen oder in die Vereinsautonomie eingreifen. 

Die Wirksamkeit der Bestimmungen in den Verträgen wird durch nachträglich be­schlossene Statutenänderungen oder Beschlüsse nicht berührt.

Zu Artikel 2 (Änderung des Kartellgesetzes 2005)

Zu § 32 Abs. 2:

Derzeit sollen nach § 32 Abs. 2 von den Geldbußen, die vom Kartellgericht gemäß § 29 verhängt werden und dem Bund zufließen, jährlich jeweils 1,5 Millionen Euro für Zwecke der Bundeswettbewerbsbehörde und des Vereins für Konsumenteninformation verwendet werden. Nach der Erlassung des VKI-Finanzierungsgesetzes 2019 ist eine Zuweisung von Geldbußen an den VKI zur Sicherstellung seiner Finanzierung nicht mehr notwendig.

Wie schon zu § 1 ausgeführt sollen die Mittel zur Finanzierung des VKI aus dem allge­meinen Bundeshaushalt kommen, da Planungssicherheit ein wesentliches Kriterium für den Fortbestand des Vereins ist.  

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, spätestens bis zum 1. November dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage über ein Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019) mit nachfolgendem Inhalt zuzuleiten:

Artikel 1

Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsu­menteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2019)

Finanzierungsbetrag

§ 1. (1) Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation für Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher jährlich einen Gesamtbetrag von 4,75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

(2) Zu den Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher gehören insbe­sondere die Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Verbandsklagen (§§ 28 und 28a KSchG) und die Führung von Musterprozessen.

(3) Der Finanzierungsbetrag ändert sich in dem Ausmaß, in dem sich das arithmetische Mittel zwischen den Mindestgehältern der Verwendungsgruppe IV der Kollektivverträge für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung in Information und Consulting und für Angestellte im metallverarbeitenden Gewerbe ändert.

(4) Die Auszahlung des Finanzierungsbetrags hat über die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu erfolgen.

Verträge über die Leistungen des Vereins für Konsumenteninformation

§ 2. (1) Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat mit dem Verein für Konsumenteninformation Verträge über die Leistungen abzu­schließen, die mit dem Betrag gemäß § 1 finanziert werden. Dabei ist auf eine ausge­wogene Aufteilung des Finanzierungsbetrags auf die in § 1 Abs. 1 und 2 angeführten Maßnahmen zu achten.

(2) Die in den Verträgen vereinbarten Entgelte haben dem Kostendeckungsprinzip zu entsprechen, wobei auch Gemeinkosten anteilig zu berücksichtigen sind.

(3) Die Verträge haben Bestimmungen zu enthalten, die eine wirksame Kontrolle sicherstellen. Entgelte für vereinbarte Leistungen, die vom Verein für Konsumen­teninformation nicht erbracht wurden, sind von diesem zurückzuzahlen.

(4) Die Verträge können auch für die Dauer von mehreren Jahren oder auf unbe­stimmte Zeit abgeschlossen werden.

Schutz der Interessen der Verbraucher und der Vereinsautonomie

§ 3. Unwirksam sind Vereinbarungen in den Verträgen, die

1. den Interessen der Verbraucher widersprechen;

2. dem Verein für Konsumenteninformation Verpflichtungen auferlegen, die nicht den Umfang und Inhalt der vereinbarten Leistungen oder die Kontrolle ihrer ordnungs­mäßen Erbringung betreffen; oder

3. den Statuten des Vereins oder Beschlüssen seiner Organe widersprechen oder aus anderen Gründen mit der Vereinsautonomie nicht vereinbar sind.

Vollziehung

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betraut.

Inkrafttreten

§ 5. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Artikel 2

Änderung des Kartellgesetzes 2005

Das Kartellgesetz 2005 – KartG 2005, BGBl. Nr. I Nr. 61/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 32 Abs. 2 lautet:

„(2) Von den Geldbußen sollen jährlich 1,5 Millionen Euro für Zwecke der Bundes­wettbewerbsbehörde verwendet werden.“

2. § 86 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 32 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“

*****

19.13.41


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 973/A(E) der Ab­geordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absiche­rung des Vereins für Konsumenteninformation.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 111)

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurm, Ing. Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesgesetz über die Finan­zie­rung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 112)

19.14.3914. Punkt

Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewin­nung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicher­heitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, geändert wird (927/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 14. Tagesordnungspunkt.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berich­terstattung bis 4. Juli 2019 gesetzt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen somit zum ersten Redebeitrag, und ich erteile Frau Abgeordneter Povysil das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.15.22

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie, meine Damen und Herren, eine Bluttransfusion benötigen, dann interessiert es Sie überhaupt nicht, ob die von einer stationären Blutspendeeinrichtung oder von einer mobilen Blutspendeeinrichtung kommt. Das, was Sie wissen wollen, und lassen Sie mich das ganz einfach sagen, ist, ob das Blut gesund ist.

Im Frühjahr dieses Jahres hat eine Patientin nach einer Hüftoperation ein mit Malaria infiziertes Blut, also eine Bluttransfusion, bekommen und ist daran gestorben. Die Spenderin, die nicht angegeben hat, dass sie im Ausland war, und ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Gerade im Lichte dieses schweren Vorfalls und im Lichte des laufenden Verfahrens halten wir es gerade im Bereich der mobilen Blutspendeeinrichtungen für vollkommen verfehlt, die Sicherheits­standards der Eignungsuntersuchung von Spendern zu vermindern und Ärzte wegzu­rationalisieren, so wie es die ÖVP und die SPÖ in ihrem Antrag heute vorhaben.

Die Eignungsuntersuchung eines Blutspenders ist von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit für uns alle, die wir Blut brauchen. Wir alle wollen sicher sein, dass das Blut, das wir bekommen, die Bluttransfusion, gesund ist.

Ich habe mit Kollegen gesprochen, die an dem Fall der verstorbenen Patientin beteiligt waren, ich habe Briefe von Kollegen aus dem Roten Kreuz bekommen: Alle haben mir versichert, dass sie eine Bluttransfusion einer Transplantation gleichsetzen und dass damit die ärztliche Untersuchung für sie unabdingbar ist. Auch der Präsident der Öster­reichischen Ärztekammer, Universitätsprofessor Szekeres, hat versichert, dass er, wenn das Rote Kreuz organisatorische Probleme hat, Ärzte aufzutreiben, gerne behilflich ist, dass aber die ärztliche Untersuchung ein ganz wichtiger und klarer und nicht zu vernachlässigender Standard ist, wenn wir davon ausgehen, dass wir alle – in dem Fall, in dem wir es brauchen – gesundes Blut bekommen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen die Sicherheitsstandards nicht vermindern, wir wollen sie verbessern. Das heißt, der Arzt muss die Eignungsuntersuchung des Blutspenders durchführen. Es darf keinen Unterschied geben, ob eine Spende in einer mobilen Einrichtung oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die Eignungsfeststellung des Spenders muss in ganz Österreich, und das ist bis jetzt nicht der Fall, unter gleichen Bedingungen erfolgen. Das heißt, es muss ein standardisierter Fragebogen vorliegen und ein standardisierter Handlungsablauf erfolgen.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Bundesministerin für die gute Zusammenarbeit in dieser Frage und darf folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verpflich­tender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden“

Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen einer Novellierung der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspendeverordnung – BSV) und der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspende­ein­richtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blut­bestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden (QS-VO-Blut), einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorithmus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.

*****

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu und beherzigen Sie meine Warnungen! In Zukunft werden wir einerseits durch den Klima­wandel, andererseits auch durch die Migrationsbewegungen die Herausforderung haben, viele neue Infektionskrankheiten im Land zu haben und damit umgehen zu müssen, aber auch, dass alte, bereits von uns besiegte Krankheiten wieder neu aufflammen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.20

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil

betreffend verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 14.) Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999 geändert wird (927/A)

Die Eignungsfeststellung von Blutspendern in Österreich erfolgt derzeit nicht durch eine landesweite standardisierte Vorgangsweise. Dadurch kann es zur gesund­heit­lichen Gefährdung von Patientinnen und Patienten kommen, die eine Blutspende benötigen. Zuletzt wurde in den Medien über folgenden Fall berichtet:

Anklagen wegen infizierter Blutspende

Gegen eine 58-jährige Blutspenderin wird nun Anklage erhoben, wie die „Kleine Zeitung “ (Samstag-Ausgabe) berichtet. Ihr Blut war mit Malaria infiziert. Als eine 86-jährige Frau eine Blutkonserve mit diesem Blut erhielt, starb sie. Auch ein Rot-Kreuz-Mitarbeiter wird angeklagt.

Im März starb eine 86 Jahre alte Kärntnerin, als sie bei einer Hüftoperation im Elisa­bethinenspital in Klagenfurt eine Blutkonserve bekam. Es stellte sich heraus, dass die Frau mit Malaria infiziert war, obwohl sie nie in einem betroffenen Land war. Als Quelle wurde schließlich die Blutkonserve ermittelt – mehr dazu in Verseuchte Blutspende stammt aus Kärnten (kaernten.ORF.at; 22.3.2019).

Frau soll von Afrikareise berichtet haben

Nun brachte die Staatsanwaltschaft zwei Strafanträge wegen fahrlässiger Tötung ein, einerseits gegen die Spenderin, die sich vor der Blutspende in Uganda aufgehalten und sich trotz Prophylaxe mit Malaria infiziert hatte, andererseits gegen einen 61-jährigen Sanitäter, dem die Frau mitgeteilt haben soll, dass sie in Uganda war. Der Sanitäter soll diese Information der Spenderin nicht weitergeleitet haben. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. red, kaernten.ORF.at/Agenturen

Im Lichte dieser laufenden Verfahren soll die Eignungsfeststellung von Blutspendern in Österreich durch eine standardisierte Vorgangsweise verbessert werden.

Durch einen verpflichtenden standardisierten Anamnesefragebogen soll die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garan­tiert werden. Wir ersuchen die Bundesministerin in den einschlägigen Verordnungen Blutspendeverordnung – BSV bzw. QS-VO-Blut einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorith­mus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schut­ze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen einer Novellierung der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspendeverordnung – BSV) und der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspende­einrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden (QS-VO-Blut), einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorithmus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.20.38

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich darf zu Beginn einen redak­tio­nellen Abänderungsantrag der Kollegen Schwarz, Kucher und Loacker einbringen, in dem es um die genaue Definition der mobilen Blutspendeaktionen geht.

Kommen wir zum Blutspenden. Alle 90 Sekunden wird in Österreich eine Blutkonserve gebraucht, das sind 350 000 Beutel pro Jahr. Jede/jeder, die oder der Blut spendet, ist automatisch Lebensretterin oder Lebensretter, denn Blut ist lebensnotwendig und kann nicht künstlich ersetzt werden. Insbesondere im Sommer ruft das Österreichische Rote Kreuz immer wieder zum Blutspenden auf, weil im Sommer erfahrungsgemäß weniger Leute da sind. Über 100 mobile Blutspendeaktionen pro Jahr müssen von der Blutspendezentrale für Wien, Niederösterreich und das Burgenland abgesagt werden, weil nicht genügend Ärzte zur Verfügung stehen, die jetzt ja noch zwingend vorge­sehen sind. – Das wollen wir ändern.

Im vergangenen Jahr mussten außerdem 5 Prozent des Bedarfs aus dem Ausland zugekauft werden. Es ist noch nicht klar, wie viel das heuer sein werden. Vor Kurzem hat ein Transfusionsmediziner, der Leiter im AKH, davor gewarnt, dass es bald pas­sieren könnte, dass lebensnotwendige Operationen nicht mehr durchgeführt werden können, weil es an Blut fehlt.

Es ist höchst an der Zeit für uns, diese langen Diskussionen zu beenden. In sehr vielen konstruktiven Gesprächen ist es uns gemeinsam gelungen, eine Lösung zu finden, die bereits in sehr vielen europäischen Ländern der Fall ist, nämlich dass bei der mobilen Blutspende nicht mehr zwingend ein Arzt anwesend sein muss. Das heißt aber nicht, dass wir die Sicherheit aufs Spiel setzen, denn erstens ist jederzeit ein Arzt für Rück­fragen telefonisch erreichbar und zweitens gibt es selbstverständlich den standar­di­sierten Anamnesebogen schon, in dem genau erhoben wird, wie geeignet eine Spen­derin und ein Spender ist.

Wir wollen die Versorgungssicherheit wahren, aber ohne die Sicherheit der Spender und schon gar nicht jene der Patientinnen und Patienten zu gefährden. Blutspender sind – das wissen wir aus den Umfragen – gesünder als der Durchschnittsbürger und die Durchschnittsbürgerin in Österreich, schätzen sich auch selbst als gesünder ein, und es gab in den vergangenen 25 Jahren bei mobilen Blutspendeaktionen und 5 Millionen Blutspenden keine einzige lebensbedrohliche Situation. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, dann ist, das wissen wir, in 90 Prozent der Fälle innerhalb von 10 Minuten der Rettungsdienst vor Ort und braucht ein Notarzt nicht länger als 15 Minuten.

Was bedeutet es nun, wenn keine Ärzte mehr bei den mobilen Blutspendeaktionen dabei sind? – Wir wissen, dass diplomiertes Pflegepersonal in vielen Bereichen des österreichischen Gesundheitssystems wirklich wichtige Arbeit leistet. Wir wissen das auch sehr zu schätzen, und dieses Können, diese Qualität machen wir uns auch bei den Blutspendeaktionen zunutze. Dort können sie sinnvoll eingesetzt werden. Das sieht auch die Blutkommission im Gesundheitsministerium so. Die Eignungsfest­stel­lung wird, wie gesagt, auch in Zukunft durch standardisierte, genau festgelegte Anam­nesebögen erfolgen. ÄrztInnen spielen im Hintergrund selbstverständlich eine große Rolle.

Ausgestattet sind die mobilen Blutspendeaktionen mit halbautomatischen Defis und natürlich auch mit Notarztkoffern. Sicherheit – das sehen Sie, meine Damen und Herren – ist also nach wie vor für uns oberstes Gebot. Ich möchte, dass jeder und jede in Österreich, der oder die eine Blutkonserve braucht, diese auch erhält.

Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit bei den Tausenden von Blutspenderinnen und Blutspendern, die das ermöglichen und das hoffentlich auch in Zukunft tun werden. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)

19.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend den Antrag 927/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999) geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag 927/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspen­deeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999) geändert wird, wird wie folgt geändert:

a) Z 1 lautet:

„1. In § 7 Abs. 6 wird nach dem ersten Satz folgender Satz angefügt:

,Abweichend davon sind Vollblutspenden in mobilen Blutspendeeinrichtungen auch ohne Anwesenheit eines Arztes nach Vorgaben eines hiefür qualifizierten und zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Arztes in Anwesenheit eines hiefür qualifizierten Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997) zulässig, sofern eine unmittelbare Rückfrage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist.ʼ

b) Z 2 lautet:

„ 2. In § 7 Abs. 7 wird nach dem ersten Satz folgender Satz angefügt:

,Abweichend davon kann die Gewinnung von Vollblutspenden in mobilen Blutspende­einrichtungen auch ohne Anwesenheit eines Arztes nach Vorgaben eines hiefür quali­fizierten und zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Arztes durch einen hiefür qualifizierten Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesund­heits- und Krankenpflege erfolgen.ʼ“

c) Z 3 lautet:

„3. In § 9 Abs. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz angefügt:

,Abweichend davon kann in mobilen Blutspendeeinrichtungen anstelle der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Spendern über die Zulassung zur Vollblutspende aufgrund eines standardisierten Anamnesebogens und nach den Vorgaben eines hie­für qualifizierten und zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes durch hiefür qualifizierte Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kran­kenpflege entschieden werden, wenn diesen diese Aufgabe gemäß §§ 12 Abs. 3 iVm 15 Abs. 1 und 2 GuKG übertragen wurde und in Zweifelsfällen eine unmittelbare Rück­frage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist.ʼ

Begründung

Zu a) (Z 1 (§ 7 Abs. 6)):

Es soll während des Betriebs einer mobilen Blutspendeeinrichtung („Blutspendeaktion“, die tage- oder stundenweise außerhalb einer ortsfesten Blutspendeeinrichtung statt­findet) gewährleistet sein, dass eine unmittelbare Rückfrage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist, um den Gesundheitsschutz von Spender und Empfän­ger sicherzustellen.

Zu a) bis c) (Z 1 bis 3 (§ 7 Abs. 6 und 7, § 9 Abs. 2)):

Aus Gründen der Patienten- und Produktsicherheit soll der Betrieb einer Blut­spende­einrichtung und die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nur in Anwesenheit eines zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Arztes, der die hiefür entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufweist, zulässig sein. Ab­weichend von diesem Grundsatz soll es ermöglicht werden, dass bei mobilen Blutspende­ein­richtungen von der Anwesenheit eines hiefür qualifizierten Arztes unter den normierten Voraussetzungen abgesehen werden kann. Diese Maßnahme stellt eine ausreichende Verfügbarkeit von Blutkonserven sicher und entspricht auch einer in der Blutkommis­sion besprochenen und festgelegten Empfehlung.

Mit der Abänderung des Initiativantrages werden weiters redaktionelle und legistische Präzisierungen getroffen.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der verteilte Antrag wurde in den Grundzügen erläutert und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.


19.24.32

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir jetzt wirklich schwer. Wir sind zwar in Wahl­kampf­zeiten, aber ich bin persönlich doppelt enttäuscht über die Ausführungen der freiheitlichen Gesundheitssprecherin. Ich finde es wirklich schade, dass Norbert Hofer nicht hier ist, denn ich glaube, dass er das nicht unterstützen würde, nämlich diese Ausführungen und all das, was jetzt erzählt worden ist, und diese Geringschätzung, die da durchgekommen ist (Abg. Schimanek: Wovon redest du jetzt?) gegenüber Men­schen, die in Österreich im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege tagtäglich wertvollste Arbeit leisten. Das war so etwas von beschämend! Ich bin wirklich enttäuscht über das, was da passiert ist.

Kurz zur Vorgeschichte: Das Österreichische Rote Kreuz kommt zu uns und sagt: Wir müssen Blutspendeaktionen absagen, weil es nicht mehr möglich ist, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die diese auch betreuen. Machen wir doch bitte auch in Österreich das, was auf der ganzen Welt oder was in allen entwickelten europäischen Staaten funktioniert: Verschärfen wir die Standards und betrauen wir den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege mit dieser verantwortungsvollen Tätigkeit!

Anstatt jetzt zu sagen, die Kriterien bleiben gleich, wir machen das, was in ganz Europa funktioniert, auch in Österreich, erarbeiten gemeinsame Lösungen, schickt man heute irgendwelche Angst machenden Presseaussendungen aus. Anstatt den Tau­senden Menschen, die Blut spenden, und dem Roten Kreuz Danke zu sagen, geht man heute her und macht zwei Dinge: Man schürt aus parteitaktischen Gründen Angst und – was viel schlimmer ist – man sagt allen Krankenpflegern und -pflegerinnen in Österreich: Das, was in ganz Europa funktioniert, was eure Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa können, das schafft ihr nicht! Ihr seid geistig nicht in der Lage! – Das ist so etwas von beschämend! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist so etwas von beschämend, dass man, nachdem man zwei Jahre lang nichts getan hat, die Arbeitsbedingungen nicht verbessert hat, im Bereich der Pflege nicht einmal ansatzweise etwas weitergebracht hat – da ist gar nichts passiert –, heute diesen Menschen nicht Danke sagt, die wertvollste Arbeit am Krankenbett, in Opera­tionssälen leisten! Es ist beschämend, dass man diese Menschen noch beleidigt! (Abg. Schimanek: Was redest denn du da?) Da muss dann Norbert Hofer, der immer wieder von der Pflege redet, den Krankenschwestern in Österreich quasi sagen, dass er sie nicht für fähig hält. Ihr glaubt, dass die österreichischen Krankenschwestern nicht in der Lage sind, etwas zu tun, das in ganz Europa funktioniert. Ich finde das wirklich beschämend! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schimanek: Wovon redest du denn eigentlich?)

Ich darf abschließend noch sagen: Dieser Entschließungsantrag, der heute einge­bracht wird, ist doppelt merkwürdig. All diese strengen Regelungen haben wir ohnehin vorge­habt. Wir haben überhaupt kein Problem, beim Entschließungsantrag mitzugehen. Da sind wir gerne mit dabei. Ich darf aber doch bitten, dass man, auch wenn Wahlkampf ist, die Menschen, die in Österreich Blut spenden, nicht verunsichert, nicht irgend­welche Räubergeschichten erzählt (Abg. Schimanek: So ein Schwachsinn!) und behauptet, die Ausländer seien schuld – das ist ja zum Schluss auch noch gekommen.

Es ist ja wirklich beschämend, dass man jetzt im Wahlkampf so argumentieren muss. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Es ist doppelt beschämend, man kann doch gerade die KrankenpflegerInnen, die in Österreich so tolle Arbeit leisten, nicht so in Misskredit bringen und aus parteitaktischen Gründen kurz vor der Wahl solch eine Rede halten! Das ist unglaublich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schimanek: Keine Ahnung! Wovon redest du denn eigentlich?)

19.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.27.35

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Ein unter inhaltlichem Input des Ministeriums gemeinsam erarbeiteter Antrag kommt jetzt zur Abstimmung. Eine wesentliche Stoßrichtung ist das Abgehen von der ausgeprägten Ärztezentrierung im österreichischen Gesundheitssystem. Es gibt Gott sei Dank viele Angehörige anderer Gesundheitsberufe, die auch hochqualifiziert sind und sehr gute, wichtige Arbeit leisten. Die kommen besser zur Geltung, wenn sie ihre Fähigkeiten voll ausspielen dürfen. Um solch ein Beispiel geht es hier beim Blut­spen­den.

Es ist ein guter Anlass, denn morgen ist Tag der Wunde. Da gäbe es auch viele sehr gut ausgebildete Pflegekräfte, die nämlich im Wundmanagement ausgezeichnetes Wissen haben, auf diesem Gebiet vielleicht sogar mehr wissen als so mancher Arzt. Trotzdem sind sie aber bei der Behandlung der Kranken immer darauf angewiesen, dass es ärztliche Verordnungen gibt. Auch dürfen sie selbstständig der Krankenkasse gegenüber nichts abrechnen. Da wäre viel zu machen. Auch das Gesundheitswissen der ApothekerInnen könnten wir im Bereich Beratung oder auch Impfung umfang­reicher nutzen. So gäbe es neben dem Blutspendedienst noch viele Möglichkeiten, die vielen gut ausgebildeten Angehörigen verschiedenster Gesundheitsberufe besser im Sinne der Versicherten und der Patienten einzusetzen.

Ein Danke den Kolleginnen und Kollegen für dieses Beispiel! Arbeiten wir weiter daran! (Beifall bei den NEOS.)

19.29


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Zarfl. – Bitte, Frau Minister.


19.29.13

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Dr. Brigitte Zarfl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, kurz zu dieser vorliegenden Initiative Stellung zu nehmen. Die auch in enger Abstimmung mit den Experten meines Hauses erfolgten Klar­stel­lungen, die jetzt im Abänderungsantrag vorliegen, sind sinnvoll, weil sie klarstellen, dass diese Erweiterung des Tätigkeitsfeldes des diplomierten Gesundheitspersonals nunmehr in Zukunft in mobilen Blutspendeeinrichtungen stattgreift. Der stationäre Be­reich bleibt unverändert, wie ja bisher auch. Das ist wichtig.

Es steht außer Frage, dass die Tätigkeit der Blutabnahme bei der Blutspende durch das diplomierte Personal durchgeführt wird, aber im Sinne der Qualitätssicherung des gewonnenen Arzneimittels, der Blutspende hat es sich bewährt – und das ist eine der tragenden Säulen des österreichischen Blutspendewesens seit Ende der Neun­zi­gerjahre –, dass man auf den gesundheitlichen Zustand der österreichischen Blutspen­der achtet und bestimmte Ausschlüsse von Risikofaktoren durch eine ausführliche Anamnese der Spender vornimmt. Diese Tätigkeit war bisher Ärzten vorbehalten und sollte durch Ärzte erfolgen.

Der nun vorliegende Initiativantrag wird durch eine Anpassung der Blutspen­derver­ordnung flankiert werden, die derzeit bereits in meinem Haus in Vorbereitung ist und, wenn heute der Beschluss erfolgt, relativ zügig in Begutachtung gehen wird, sodass wir Regelungen haben werden, mit denen dann im Betrieb im mobilen Bereich Algorith­men, standardisierte Fragebögen für das diplomierte Personal österreichweit einheitlich zur Verfügung stehen, anhand derer die gesundheitliche Eignung des Spenders über­prüft werden kann.

Es zieht niemand die Qualifikation des diplomierten Personals für das Durchführen der Spende infrage, aber es braucht eine bestimmte, doch umfassende Überprüfung des­sen, ob ein Spender gesund genug ist, die Blutspende durchzuführen, oder nicht. Und in diesen Fällen ist es ebenfalls wichtig, dass im Zweifel ein Arzt durch das diplomierte Personal zurate gezogen werden kann.

Also noch einmal: Die Verordnung, die angesprochen wurde, wird sehr zügig von meinem Ressort in Begutachtung gehen. Sollten die Abstimmungen rasch erfolgen, gehen wir davon aus, dass die Verordnung noch im November verlautbart werden kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.32


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.32.32

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Ministerinnen! Jeder ist glücklich, wenn gesundes Blut in ausreichender Form durch seine Adern fließt. Das ist aber manchmal nicht der Fall. Das sehen wir daran, dass wir jährlich 350 000 Blutkonserven brauchen – das bedeutet, wie meine Kollegin schon angesprochen hat, alle 90 Sekunden eine Konserve.

Bei vielen lebensnotwendigen Operationen ist eben eine Blutkonserve erforderlich, und im Notfall kann die dann wirklich zum wichtigsten Medikament werden. Das Rote Kreuz führt Tausende mobile Blutspendeaktionen durch. Dafür möchte ich wirklich ein herz­liches Dankeschön sagen, denn dadurch kann eine lückenlose Versorgung mit Blut­kon­serven in Österreich garantiert werden. Ein Dankeschön aber vor allem den Blut­spenderinnen und Blutspendern für ihre freiwilligen und unentgeltlichen lebensretten­den Blutspenden, denn sie sind essenziell für die Allgemeinheit, für die flächen­decken­de Versorgung, sie sind einfach Lebensretter.

Wir haben es auch schon gehört: Es besteht die Gefahr, dass es zu Engpässen kommt. Vor allem das Österreichische Rote Kreuz weist uns schon des Öfteren darauf hin, dass die Blutkonserven knapp werden könnten.

Gerade in der Ostregion müssen manche Blutspendetermine abgesagt werden oder fallen aus, weil es zu wenig verfügbare Ärzte gibt. Dieser Zustand ist untragbar, denn es will niemand schuld sein und die Verantwortung tragen, wenn eine Transplantation nicht erfolgen kann, weil zu wenig Blutkonserven da sind.

Die Zulassung zur Blutspende erfolgt aufgrund eines standardisierten Fragebogens – ich hätte schon einen solchen mit (ein Schriftstück in die Höhe haltend) –, den man verwenden kann. Im mobilen Bereich soll diese Erhebung in Zukunft auch durch diplomiertes Gesundheitspersonal möglich sein. Wir sehen es an positiven Beispielen auch in anderen Ländern. In der Schweiz und in Finnland funktioniert es schon prob­lemlos. Wer befürchtet, dass es zu unlösbaren medizinischen Zwischenfällen kommt, dem möchte ich sagen, dass in den letzten 25 Jahren fünf Millionen Blutspender in den Blutspendezentralen Wien, Niederösterreich und Burgenland waren, bei denen es zu keinem einzigen lebensbedrohlichen Ereignis gekommen ist. Und wie gesagt: Im Ernstfall kann und soll auch immer ein Arzt hinzugezogen werden.

Daher wollen wir das im Sinne der Versorgungssicherheit in Österreich umsetzen, damit eben ausreichend Blutkonserven vorhanden sind, denn die beste gesund­heitliche Versorgung für unsere Bürger und Bürgerinnen – im Ernstfall und auch sonst immer – ist uns besonders wichtig. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kucher.)

19.35

19.35.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den im Antrag 927/A der Abgeordneten Schwarz, Kucher, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.

Hiezu haben die Abgeordneten Schwarz, Kucher, Loacker, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Schwarz, Kucher, Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1 bis 3 eingebracht.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativ­an­trages.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig, angenommen. (E 113)

19.37.5215. Punkt

Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A)(E)

16. Punkt

Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte (814/A)(E)

17. Punkt

Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A)(E)

18. Punkt

Antrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (986/A)(E)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich der Anträge 566/A(E), 814/A(E) sowie 986/A(E) wurde dem Gesundheits­ausschuss jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis 4. Juli 2019 gesetzt.

Hinsichtlich des Antrages 763/A(E) wurde dem Ausschuss für Land- und Forstwirt­schaft eine Frist zur Berichterstattung bis 4. Juli 2019 gesetzt.

Es liegt mir kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung vor.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.39.24

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Frauen Ministerinnen! Wir reden heute über Lebendtiertransporte in Österreich und – mit einem kleinen Aspekt – auch in der Europäischen Union.

Einleitend zu den Leistungen der österreichischen Landwirtschaft: Wir erzeugen Le­bensmittel höchster Qualität und wir sorgen für die schöne österreichische Landschaft. Wenn man Lebensmittel und Landschaft in der bäuerlichen Praxis paart, dann ist es notwendig, dass es Nutz- und Haustiere gibt – Rinder, Schweine, Geflügel oder Pferde zum Beispiel –, und ich kann Ihnen sagen: In der guten landwirtschaftlichen Praxis ist abgebildet, dass es unseren Tieren aus ethischen und aus ökonomischen Gründen gut gehen soll und dass es unser täglicher Auftrag ist – jener einer Bäuerin oder eines Bauern –, dafür zu sorgen, dass es den Tieren am Hof gut geht.

Was ist der Auftrag der Europäischen Union? – Wir sollen gesunde Lebensmittel er­zeugen, wir sollen diese gesunden Lebensmittel in ausreichender Menge und Qualität erzeugen, und wir sollen angemessene Preise gestalten, und zwar für die Bäuerinnen und Bauern auf der einen Seite, aber auch für die Konsumentinnen und Konsumenten auf der anderen Seite. Dieser Auftrag der Europäischen Union und der Öffentlichkeit in Europa fordert uns. Auch die Tiertransporte werden in der Europäischen Union mitge­regelt, und da darf ich berichten: Es gibt die Tiertransportverordnung (Abg. Vogl: Kein Golden Plating!), und es gibt ein System, ein Monitoringsystem, durch das zum Bei­spiel Langstreckentransporte europaweit überwacht werden, damit unsere Tiertrans­porte letztendlich auch gut dokumentiert sind.

Jetzt zu den Tiertransporten in Österreich: Wir verfügen über relativ strenge nationale Regeln. Ich darf da etwa eine Maximallänge von 4,5 Stunden oder eine 30-Grad-Obergrenze, speziell wenn es um Exporte in Drittländer wie zum Beispiel in die Türkei geht, anführen. Es gibt auch relativ strenge Kontrollen. 2016 sind 152 000 Kontrollen durchgeführt worden, wobei 1 400 Beanstandungen erfolgt sind – das sind 0,9 Pro­zent –, und aus dem Jahr 2015 wissen wir, dass circa die Hälfte dieser Beanstan­dungen rein bürokratische Probleme mit den Aufzeichnungen betrafen.

Ich darf wie folgt zusammenfassen: Die Kontrollen funktionieren ganz gut, es gibt Be­anstandungen in einem relativ geringen Ausmaß, und die Transportunternehmen halten sich im Großen und Ganzen recht gut an die gegebenen gesetzlichen Regelun­gen.

Es ist uns Bäuerinnen und Bauern aber wichtig, dass das Vertrauen – das Vertrauen zwischen den Produzenten und den Konsumentinnen und Konsumenten, das Ver­trauen in unsere Produktionsmethoden – aufrechterhalten wird, und überall, wo es Verbesserungen geben kann, sind wir gerne dabei.

Kollege Androsch hat einen Antrag eingebracht, und zu diesem Antrag 566/A(E) darf ich einen Abänderungsantrag mit folgendem Entschließungstext einbringen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Erstellung des nationalen Kontrollplans so zu gestalten, dass durch die Bildung von Schwerpunktaktionen die Anzahl der Straßenkontrollen, insbesondere bei Schlachttiertransporten auf der Langstrecke, risikobasiert verbessert wird.“

*****

Ich glaube, dass unser Antrag eine wesentliche Erweiterung des vorliegenden An­trages von Kollegen Androsch ist, und ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

19.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolle­ginnen und Kollegen, betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Trans­portweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A(E)) lautet zur Gänze wie folgt:

Die Arbeitsteiligkeit in der Landwirtschaft hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Damit einhergehen aber auch zunehmende Transport- und Logistikprozesse (u.a. Verarbeitung, Schlachtung, Vermarktung). Selbst in der EU bzw. in EU-nahen Re­gionen (Nordafrika und Naher Osten mit ca. 500 Mio. Einwohnerinnen und Ein­wohnern) gibt es oft nicht die Möglichkeit einer ausreichenden Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen tierischer Herkunft. Dies vor allem aus klimatischen Gründen, aufgrund fehlender Ressourcen oder aus politischen Gründen (z.B. fehlende Stabilität, Krieg, mangelnde Infrastruktur).

Die Ausfuhr von Zucht- und Nutzrindern in Regionen ohne ausreichender Eigen­versorgung, kann aus entwicklungshilfepolitischer Sicht eine echte Hilfe und Verbes­serung der Situation vor Ort herbeiführen. Der Aufbau von Tierbeständen in armen Regionen nach Tierseuchen, Kriegen oder als Basis für funktionierende Versorgungs­ketten ist allerdings nur im Wege von Tiertransporten erreichbar und dann vertretbar, wenn unter wirtschaftlich zumutbaren Kriterien Tierschutzstandards eingehalten wer­den. Das Ziel ist immer der Erhalt gesunder unverletzter Tiere am Bestimmungsort.

In Österreich werden Tiertransporte nach einem von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz entwickelten Stichproben- und Schwer­punktkontrollplan kontrolliert. Dieser Plan sieht Kontrollen sowohl auf der Straße als auch am Bestimmungsort vor.

Der Tierschutzbericht 2017 zeigt die erfolgreiche Kontrollarbeit der Behörden auf:

• Im Jahr 2015 wurden rund 159.000 Kontrollen durchgeführt, der Großteil am Schlachthof selbst.

• Bei 1.285 Kontrollen wurden zumindest eine Zuwiderhandlung nach dem TTG fest­gestellt (lediglich 0,8%). Davon betrifft die Hälfte Mängel bei den mitgeführten Doku­menten.

• Im Jahr 2016 wurden rund 152.000 Kontrollen durchgeführt, wobei 1.382 Bean­standungen festgestellt wurden (0,9%)

Die nationalen Kontrollen der Tiertransporte sollen in bestimmten Punkten weiterent­wickelt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Erstellung des nationalen Kontrollplans so zu gestalten, dass durch die Bildung von Schwerpunktaktionen die Anzahl der Straßenkontrollen, insbesondere bei Schlachttiertransporten auf der Langstrecke, risikobasiert verbessert wird.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der ordnungsgemäß eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.43.32

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vieles, was Kollege Strasser jetzt gesagt hat, ist ja zu teilen. Die Landwirt­schaft produziert tierische Lebensmittel, tierische Produkte von hoher Qualität, und das wollen wir auch in Zukunft so beibehalten. Das ist wichtig, deswegen haben wir uns ja auch in unseren Anträgen in der Vergangenheit für die Biowende, für mehr Tierwohl auf europäischer Ebene ausgesprochen. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik, die Förderung in der zweiten Säule, so verändert wird, dass wir noch mehr Tierwohl nach Österreich und in die Europäische Union bringen und den Bauern, die das gerne tun möchten, dementsprechend auch Fördermittel zur Verfügung stellen, um ihnen diese Wende in Richtung mehr Bio, bessere Produktion von Lebensmitteln, von Fleisch und Fleischprodukten, zu ermöglichen. Da stimme ich ja zu.

Nur in einem Punkt, Herr Kollege, kann ich dir nicht ganz zustimmen. Du hast erwähnt, dass es in Österreich sehr viele Kontrollen gibt – das stimmt, bei den Tiertransporten wird viel kontrolliert: beim Beladen, beim Entladen und am Transportweg –, und du hast erwähnt, wie wenige Überschreitungen und wie wenige Übertretungen es gibt. Wenn man sich die Zahlen aber im Detail anschaut, dann stellt man fest, dass man beim Transport auf der Straße wohl rund 1 000 Kontrollen im Jahr durchführt, aber rund ein Viertel an Beanstandungen hat. Und es gibt nicht, so wie es aussieht, ausschließlich Beanstandungen, die rein Formales zum Gegenstand haben, sondern es gibt dabei doch schwere Übertretungen des Tiertransportgesetzes, und das führt zu Tierleid. Das muss man ganz offen ansprechen, und diesem Thema muss man sich auch ganz offen widmen.

Das haben wir getan, wir haben uns das ganz genau angesehen, und deswegen fokussiert auch unser Antrag darauf – und ich habe nicht nur einen eingebracht, ich habe unter diesen Tagesordnungspunkten vier Anträge eingebracht, die wir auch in diesem Block diskutieren. In drei Anträgen geht es schwerpunktmäßig um die Tiertransporte und die Tiertransportkontrollen. Wir haben da entsprechende Ansätze, die ich im Folgenden erläutern werde. Gerade weil die Landwirtschaft hervorragende Lebensmittel produziert und im Hinblick auf das Tierwohl Gutes leistet, ist es uns wichtig, dass wir dieses Tierwohl und auch die Qualität letzten Endes nicht auf dem Transportweg verlieren.

Ich bin jemand, der selbst von der Polizei kommt und Tiertransportkontrollen auch durchgeführt hat, daher kenne ich die Thematik und weiß, dass es sehr wohl Über­tretungen und schwere Überschreitungen gibt. Wir haben das in Vorarlberg gesehen und wir haben das in Salzburg gesehen.

Daher haben wir drei Ansatzpunkte: Der erste ist jener, mehr Kontrollen, aber nicht nur Schwerpunktkontrollen, sondern mehr flächendeckende Kontrollen auf Österreichs Straßen vorzusehen, für eine deutliche Erhöhung der Anzahl dieser Kontrollen zu sorgen – nicht irgendwann, sondern jetzt – und in weiterer Folge der Frau Ministerin den Auftrag zu erteilen, auch die Kontrollpläne für die nächsten Jahre zu adaptieren. Das ist wichtig, um hier ein Zeichen zu setzen. Man kann ruhig Schwerpunktkontrollen machen, dagegen spreche ich mich nicht aus, aber wir dürfen nicht glauben, dass wir die flächendeckenden Kontrollen aus den Augen verlieren können und keine Kontrollen durchzuführen brauchen, weil ohnedies alles in Ordnung ist.

Ich habe vor Kurzem mit Vertretern des Rinderzuchtverbands gesprochen, und die haben mir bestätigt, dass es ihnen sogar wichtig ist, dass auf der Fläche insgesamt kontrolliert wird, weil wir dann auch den Nachweis führen können, dass es auf österreichischen Flächen, beim innerstaatlichen Transport gut funktioniert, aber im internationalen nicht. Trotzdem brauchen wir aber diese Kontrollen.

Der nächste Punkt ist, dass wir darangehen müssen, schwarze Schafe im Tier­trans­portbereich auch dementsprechend zu sanktionieren. Es ist notwendig, dass wir uns im Klaren darüber sind, dass wir uns auf europäischer Ebene auch dafür einsetzen müssen, dass die Lizenz für Tiertransporte, wenn es schwere Verstöße gibt, wenn es mehrmals, mehr als zweimal zu einem schweren Verstoß kommt, für die gesamte Europäische Union gänzlich entzogen wird. Das ist ein wichtiger Beitrag dazu – und nicht, darüber zu diskutieren, dass wir irgendwann einmal gerne darangehen werden, etwas tun werden. Das muss jetzt geschehen.

Ein wesentlicher Beitrag dazu ist auch, dass wir einen Tiertransportereduktionsplan machen – Kollegin Köstinger weiß das, wir haben darüber in den Ausschüssen diskutiert –, dass wir innerhalb der nächsten fünf Jahre – und es ist wichtig, diese Frist zu haben, damit die Wählerin und der Wähler letzten Endes feststellen können, ob die Maßnahmen, die gesetzt worden sind, passen und tatsächlich zur Reduktion geführt haben – mit einer Unterstützung für die Landwirtschaft, durch Aufzeigen von neuen Chancen und Vermarktungsmöglichkeiten die Regionalität, die regionale Vermarktung stärken und damit der Landwirtschaft und den kleinen Betrieben unter die Arme greifen. Das ist besonders wichtig. Wir können da nicht wegsehen, und wir dürfen auch dieses Thema nicht auf die lange Bank schieben, sondern wir müssen uns ganz klar dazu bekennen.

Als letzten Antrag habe ich noch jenen zum Thema der Katzenkastration eingebracht. Wir wissen, dass frei laufende Katzen sich vielfach vermehren. Allein in vier Jahren kann ein frei laufendes Katzenpaar – Kollege Riemer nickt – mehr als 2 000 Junge produzieren. Wenn dies unkontrolliert passiert, erzeugt es Tierleid, zum einen, weil die Katzen an Krankheiten, an Seuchen leiden und dann elendig zugrunde gehen – das wollen wir nicht –, und zum anderen deshalb, weil – und das ist ein Naturschutz- und ein Umweltschutzansatz – die Vogelwelt damit schwer belastet ist, weil eines der Hauptnahrungsmittel der Katzen natürlich Vögel sind, die wir aber im Bereich der Sing­vögel auch entsprechend brauchen.

Daher ersuche ich Sie, unseren Entschließungsanträgen die Zustimmung zu geben, damit wir mehr Tierwohl in die Tiertransporte bringen und damit wir auch hinsichtlich der Frage der Katzenkastration einen wesentlichen Fortschritt machen – entgegen­ge­setzt einer vorherigen Gesetzesnovelle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Riemer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Eßl –: Franz, mach jetzt keinen Blödsinn!)


19.49.13

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Meine lieben Freundinnen und Freunde im Plenum! Wir haben heute unter diesen Tagesordnungspunkten vier Entschließungsanträge zu behandeln.

Einer davon ist der Entschließungsantrag 814/A(E) des Kollegen Androsch betreffend „Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte“. Grundsätzlich ist der Inhalt dieses Antrages diskussionswürdig, ich glaube aber, dass das Problem der Datenfluss innerhalb der Europäischen Union ist. Daher möchte ich einen praxis­tauglichen Abänderungsantrag zu diesem Entschließungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die zeitnahe Vorlage einer Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung durch die Europäische Kommission einzusetzen, dabei soll eine regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen von zugelassenen Fahrzeugen zum Tiertransport verankert werden. Zudem sollen jene Verstöße festge­legt werden, welche zum dauerhaften Entzug der Zulassung für Tiertransporte führen.“

*****

Zweitens möchte ich auch zum Thema Katzenkastration ein paar Sätze sagen. Herr Kollege Androsch, diese Katzenkastrationspflicht besteht bereits; es gibt nur Ausnah­men für Zuchtkatzen, und diese müssen gechippt und in eine Datenbank eingemeldet werden. Dies ist in der Tierhaltungsverordnung unter Punkt 2 (10) zu lesen. Jetzt gibt es nach Ihrer Meinung eigentlich nur zwei Möglichkeiten: dass man entweder auch die Zuchtkatzen kastriert – dass das eine nicht ganz praktikable und sinnvolle Lösung ist, wird wohl auch für einen Laien erkennbar sein – oder, und das wäre dann die zweite Möglichkeit, dass man Zuchtkatzen ohne Zugang zur Natur innerhalb der eigenen vier Wände hält – auch das, glaube ich, wollen wir nicht. Wir brauchen da aus meiner Sicht keine Änderung. Und was die Zahl 2 000 betrifft, so mag sich das vielleicht bei den Mäusen so abspielen, bei den Katzen glaube ich es nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Und weil wir heute sehr viel über Transparenz und Geldflüsse diskutiert haben, hätte ich noch zwei Fragen. Die erste Frage richtet sich an Herrn Kollegen Pilz, und sie lautet: Wie finanziert Herr Dr. Balluch seinen Wahlkampf? Er kandidiert ja an vierter Stelle der Liste JETZT und hat sehr, sehr enge Verbindungen zum VGT, der schließ­lich ein Spendenaufkommen von jährlich 1 Million Euro hat. Also ich bitte um Antwort auf die Frage: Wie finanziert er sich?

Die zweite Frage geht in Richtung SPÖ: Mich interessieren die Geldflüsse rund um das Tierquartier Wien. Da sind auch 5 Millionen Euro, Spenden an die Gemeinde Wien, geflossen. Vielleicht kann Herr Kollege Leichtfried zuhören und diesen Geldfluss auf­klären. (Ruf bei der SPÖ: Sind wir hier im Wiener Landtag, oder was?) Wenn er das nicht kann, dann frage ich mich, wieso er bei allen anderen so kritisch ist und darauf keine Antwort hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Antworten auf diese zwei Fragen interessieren mich, und letztendlich darf ich feststellen: Wir, die ÖVP, wollen, dass es den Tieren gut geht. Wir wollen eine Tier­schutzpolitik, die Anreize gibt. Wir wollen da Überzeugungsarbeit leisten, und wir wollen praxisorientierte Gesetze. Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit gut gearbeitet, und wir wollen dies auch in der Zukunft tun. (Beifall bei der ÖVP.)

19.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Ge­nos­sinnen und Genossen, betreffend Entzug der Zulassung von Transportunter­neh­men für Tiertransporte (814/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Genossinnen und Genossen, betreffend Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertrans­porte (814/A(E)) lautet zur Gänze wie folgt:

Die Arbeitsteiligkeit in der Landwirtschaft hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Damit einhergehen aber auch zunehmende Transport- und Logistikprozesse (u.a. Ver­arbeitung, Schlachtung, Vermarktung). Selbst in der EU bzw. in EU-nahen Regionen (Nordafrika und Naher Osten mit ca. 500 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern) gibt es oft nicht die Möglichkeit einer ausreichenden Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen tierischer Herkunft. Dies vor allem aus klimatischen Gründen, aufgrund fehlender Ressourcen oder aus politischen Gründen (z.B. fehlende Stabilität, Krieg, mangelnde Infrastruktur).

Die Ausfuhr von Zucht- und Nutzrindern in Regionen ohne ausreichender Eigenver­sorgung, kann aus entwicklungshilfepolitischer Sicht eine echte Hilfe und Verbes­se­rung der Situation vor Ort herbeiführen. Der Aufbau von Tierbeständen in armen Regionen nach Tierseuchen, Kriegen oder als Basis für funktionierende Versorgungs­ketten ist allerdings nur im Wege von Tiertransporten erreichbar und dann vertretbar, wenn unter wirtschaftlich zumutbaren Kriterien Tierschutzstandards eingehalten wer­den. Das Ziel ist immer der Erhalt gesunder unverletzter Tiere am Bestimmungsort.

Von Bedeutung ist dabei, dass vor allem längere Transporte von kompetenten und fachlich versierten Unternehmen mit geeignetem Personal und dementsprechenden Fahrzeugen durchgeführt werden. Die Regelung der Zulassung für Tiertransporte soll somit in bestimmten Punkten weiterentwickelt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die zeitnahe Vorlage einer Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung durch die Europäische Kommission einzusetzen, dabei soll eine regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen von zugelassenen Fahr­zeugen zum Tiertransport verankert werden. Zudem sollen jene Verstöße fest­gelegt werden, welche zum dauerhaften Entzug der Zulassung für Tiertransporte füh­ren.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Riemer zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.53.28

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minister! Kollege Eßl war ja sehr wortgewaltig, wie immer, und er hat hier natürlich im Sinne des Tierwohls gesprochen. Was heißt denn Tierwohl? – Also Tierwohl heißt sicherlich nicht Tiertransport; das ist ein Marketinggag, den wir halt alle erfinden. Das kann es einmal nicht sein.

Tatsächlich aber geht es um Tierschutz. Ich glaube, dass man in Österreich sicher sehr bemüht ist, einen guten Tierschutz voranzutreiben. Was ich mir aber verbiete, von wem auch immer – ich habe schon Tierschutz betrieben, da war ich noch nicht in der Politik, und ich werde auch außerhalb der Politik Tierschutz betreiben –, ist, dass das Ganze dann von verschiedenen Vereinigungen so gestaltet wird, dass man Fristsetzungs­anträge aufgrund ihrer Komplexität ablehnt und nicht sagt: Ja, das machen wir heute sofort zum Gesetz!, und damit hergeht und eine Gruppe – ob das jetzt Bauern oder andere Menschen aus der Zivilgesellschaft sind – benachteiligt. Bitte, manche Dinge im Tierschutz muss man auch diskutieren, mit Experten diskutieren, denn wenn alles so einfach wäre, dann bräuchten wir auch gar kein Tierschutzgesetz. – Das ist einmal der erste Punkt in Richtung all jener, die glauben, selbsternannte Richter über andere Tierschützer zu sein.

Ich bedanke mich aber bei allen, die sich zum Thema Tierschutz zusammenfinden, denn Tierschutz hat nichts mit einer politischen Weltanschauung zu tun. Es geht dabei ja – das ist heute noch nicht erwähnt worden – um mitfühlende Wesen. Daher freut es mich natürlich, dass Kollege Androsch einige Anträge eingebracht hat, die wenigstens das Thema Tierschutz artikulieren. In einem Fall geht es um die Tiertransporte, um die Lebendtiertransporte.

Beim ersten Antrag, wir haben es schon gehört, geht es um die Kontrollen, darum, ob diese vor Ort, auf der Straße oder letztendlich am Zielort stattfinden. Sein Diskus­sionspunkt war: auf der Straße. – Bitte, wenn man allein nur die Straße nimmt, dann muss man sagen: Kontrollen gibt es genug. Wir haben von Kollegen Strasser auch gehört, dass es bei den Kontrollen auf der Straße dann in sehr vielen Fällen in Wirk­lichkeit um Belange wie den Fahrtenschreiber oder um sonstige Mängel geht; das müssen wir auch dazusagen.

Was die Frage betrifft, ob man das flächendeckend machen kann: Freunde, da fehlt die Praxis und die praktische Erfahrung! Wer soll denn das machen? Woher kommt die Polizei? Wie schaut denn das aus? Wenn wir heute die Kontrolle von Tiertransporten als Schwerpunkt haben, dann müssen zwei bis drei Polizisten dorthin fahren. Was ist, wenn gar kein Tiertransporter vorbeikommt? Wenn einer heute von Graz nach Liezen fährt – der Bezirk Liezen ist so groß wie Vorarlberg –, wie stellt man sich das vor? Haben wir die dazu ausgebildete Polizei? – Nein! Wir finden ja nicht einmal Polizisten, die das machen würden, weil sie es auch seelisch und nervlich teilweise nicht aus­halten würden. Die würden das nicht aushalten.

Was ist, wenn ein Tier vor Ort geschlachtet werden müsste? Was ist, wenn die Tiere abgeladen werden müssten, wenn irgendetwas passiert? Woher nimmt man die Men­schen? – So einfach ist das nicht. Es gehört die Ausstattung, das Equipment dazu – bitte, nicht einfach gleich so etwas behaupten, sondern sich die Realität an­schauen! Wer Tiertransporte einmal beobachtet hat, dabei war – ich war dabei –, der weiß: Einer wird 2 Stunden lang kontrolliert und 20 fahren zum Schlachthaus. Also wie wollen wir das machen? Und wenn wir heute einige Vergehen haben – bitte, wir haben immerhin noch Millionen von Tieren, die transportiert werden. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Also die Idee mit Schwerpunktkontrollen ist nicht ganz so von der Hand zu weisen.

Der andere Punkt ist natürlich auch der Entzug der Zulassung – ja, dem werden wir zustimmen – bei schweren oder ernsten Verstößen. Was mir gut gefällt, ist die Forde­rung des Antragstellers, zu definieren, was ein ernster Verstoß ist. Ja, das kann vieles sein. Ob man dem die Lizenz dann für immer wegnimmt, ob für einige Jahre, das ist eine andere Geschichte, denn in der EU-Verordnung steht auch – ich lese das gerne vor –, es muss dafür gesorgt werden, dass die Tiere gefüttert und getränkt werden – ja, das ist einmal wichtig – und dass die Begleiter eine Ausbildung haben. Bitte, das gehört in der EU-Verordnung auch einmal geändert: 8-Stunden-Kurs, und dann wissen die alle, wie das geht. – Also, warten wir.

Der nächste Punkt ist ein Reduktionsplan. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem zustimmen, aber wie soll das reduziert werden? Der Fleischbedarf in Österreich ist steigend: 60 Kilo Schweinefleisch pro Person, 90 Kilo, glaube ich, insge­samt pro Kopf und Jahr. Wie will man das machen? 5 Millionen geschlachtete Schweine, 2,5 Millionen noch aus dem Ausland: 7,5 Millionen Schweine! Wie will man da die Fahrtstrecken reduzieren? Der Schweinefleischbedarf ist ja stetig. Wollen wir den Menschen ihr Schnitzel verbieten? – Nein, das wollen wir nicht, das sage selbst ich als Vegetarier. Nein, das wollen wir nicht! Jeder hat das Recht, das haben wir gehört, bestmögliche Lebensmittel zu bekommen, gesunde Lebensmittel zu bekom­men! Die kriegen wir aber, trotz aller Kompromisse, die wir schließen müssen, haupt­sächlich von unseren heimischen Produzenten.

Wir haben heute auch die Katzenkastration als Thema: Ja, dieser Antrag ist wichtig, und er freut mich. Frau Minister Oberhauser habe ich sehr geschätzt, aber da ist sie leider umgefallen. Das ist ein Dilemma: Wenn man sagt, wir haben in Österreich ungefähr 1,5 Millionen wild lebende Katzen – es gibt ungefähr so viele Hauskatzen, sagen wir zwischen 1,2 oder 1,5 Millionen –, dann sind 600 000 davon weibliche Kat­zen. Jede Katzenmama bringt zweimal pro Jahr vier Katzenkinder auf die Welt. Wenn nur zwei Katzen davon überleben, ist das pro Jahr eine Population von 1,2 Millionen Wildkatzen.

Das ist ein Dilemma, das gelöst werden muss, das müssen wir in die Hand nehmen, ob jetzt betreffend die Singvögel oder etwas anderes. Oder wollen wir es alle verant­worten, dass, wenn wir spazieren gehen, dort Leichen von kleinen Katzenbabys lie­gen? – Mir hat man erzählt, man nimmt die Katzenbabys und ertränkt sie! Ja, das gibt es nämlich auch, das ist ganz einfach, etwa in bäuerlichen Betrieben – nicht alle, aber einige machen das. Oder man sagt: Nimm doch die Katze und hau sie gegen die Wand!

Bitte, ihr müsst der Realität in die Augen schauen! Was glaubt ihr, wo all die Katzen landen? – Oder die Städter setzen sie in der Südsteiermark aus, und dann kommen sie zu uns, klein, halb verhungert. Die österreichischen Tierschutzvereine können 20 000 bis 30 000 Katzen versorgen – von über einer Million! Da muss schnellstens einge­griffen werden – wie auch immer! Das ist eine Plage. Da tut man wirklich sehr viel für den Tierschutz zum einen, aber auch für den Menschenschutz zum anderen.

Ich sage Danke schön für die Aufmerksamkeit; aber bitte: Tierschutz – nicht Tierwohl als Marketinggag! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.00


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Lindinger gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.00.42

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir hier diese vier Anträge diskutieren, dann stellt sich für mich schon die Frage: Wer sind die wahren Tierschützer? Sind es die Vertreter der NGOs, die irgendwo in Wien in ihren klimatisierten Büros am Schreibtisch sitzen und keine Ahnung von praxisgerechter Haltung haben und uns Bäuerinnen und Bauern vor­schreiben, wie wir die Tiere zu halten haben? Oder sind es doch unsere Bäuerinnen und Bauern, die wissen, wie man die Tiere artgerecht hält, die tagtäglich für die Gesundheit der Tiere sorgen? Ein Sprichwort stimmt zu 100 Prozent: Geht’s den Tieren gut, geht’s den Bauern gut. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir hier heute die Anträge betreffend Tiertransporte diskutieren, dann möchte ich auf den Antrag von TOP 17 zu sprechen kommen. Es gibt auch in der EU Gebiete, auch in EU-nahen Regionen wie Nordafrika oder dem Nahen Osten, in denen es keine ausreichende Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen tierischer Herkunft gibt und in denen es schon aus entwicklungshilfepolitischer Sicht notwendig ist, als Hilfe und Verbesserung der Situation vor Ort, etwa nach Tierseuchen, nach Kriegen, mit der Ausfuhr von Zucht- und Nutzrindern in diese Regionen zu helfen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Eines ist bei allen Transporten klar: Ziel ist immer der Erhalt gesunder und unverletzter Tiere bis zur Erreichung des Bestimmungsortes. Deshalb darf ich folgenden gesamt­ändernden Abänderungsantrag einbringen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Androsch, Ecker, Preiner, Genossinnen und Genossen betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, ein Konzept zur Stärkung der regionalen Produktion (insbesondere der österreichischen Kalb­fleischerzeugung) und damit einhergehend der heimischen Wertschöpfung zu erar­beiten, um damit die Anzahl und Dauer von Tiertransporten zu verringern.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, eines ist ganz klar: Jede und jeder hier herinnen und in ganz Österreich hat es in der Hand. Wenn Sie Lebensmittel im Supermarkt kaufen, stellt sich für Sie die Frage: Greife ich zu den regionalen Lebens­mitteln oder greife ich zu den importierten Lebensmitteln, die stundenlang oder eine noch viel längere Zeit unterwegs waren und auch einen dementsprechenden CO2-Ausstoß verursachen?

Ein aktuelles Beispiel dazu, weil der Lebensmittelhandel immer mit österreichischen Lebensmitteln Werbung macht; er sollte aber auch dazu stehen und die öster­reichi­schen Bäuerinnen und Bauern unterstützen: Letzte Woche habe ich in einem Super­markt Äpfel aus Südafrika gesichtet – jetzt in der Apfelhaupterntezeit in Österreich. Das kann es ja, bitte schön, nicht sein. Jede und jeder, die beziehungsweise der zu regio­nalen Lebensmitteln greift, unterstützt die heimische Wertschöpfung, unterstützt das Wohl und den Schutz der Tiere und unterstützt auch den Kampf gegen den Klima­wandel. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedanke mich bei allen Konsumentinnen und Konsumenten, die dazu ihren Beitrag leisten, die heimische Produkte kaufen, aber vor allem bedanke ich mich ganz herzlich bei den Bäuerinnen und Bauern, die qualitativ hochwertigste Lebensmittel tagtäglich produzieren. Ich glaube, eines ist ganz klar: Es gibt nur eine Partei, die hinter dem ländlichen Raum und hinter der Landwirtschaft steht – am 29.9. ÖVP, Sebastian Kurz ankreuzen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.04

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Cor­nelia Ecker, Erwin Preiner, Genossinnen und Genossen, betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A(E))

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Cornelia Ecker, Erwin Preiner, Genossinnen und Genossen, betreffend Tiertransporte-Reduktionsplan (763/A(E)) lautet zur Gänze wie folgt:

Die Arbeitsteiligkeit in der Landwirtschaft hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Damit einhergehen aber auch zunehmende Transport- und Logistikprozesse (u.a. Ver­arbeitung, Schlachtung, Vermarktung). Selbst in der EU bzw. in EU-nahen Regionen (Nordafrika und Naher Osten mit ca. 500 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern) gibt es oft nicht die Möglichkeit einer ausreichenden Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen tierischer Herkunft. Dies vor allem aus klimatischen Gründen, aufgrund fehlender Ressourcen oder aus politischen Gründen (z.B. fehlende Stabilität, Krieg, mangelnde Infrastruktur).

Die Ausfuhr von Zucht- und Nutzrindern in Regionen ohne ausreichender Eigen­ver­sorgung, kann aus entwicklungshilfepolitischer Sicht eine echte Hilfe und Verbesse­rung der Situation vor Ort herbeiführen. Der Aufbau von Tierbeständen in armen Regionen nach Tierseuchen, Kriegen oder als Basis für funktionierende Versorgungs­ketten ist allerdings nur im Wege von Tiertransporten erreichbar und dann vertretbar, wenn unter wirtschaftlich zumutbaren Kriterien Tierschutzstandards eingehalten wer­den. Das Ziel ist immer der Erhalt gesunder unverletzter Tiere am Bestimmungsort.

Da 60% des in Österreich verbrauchten Kalbfleischs importiert und gleichzeitig Kälber zur Mast exportiert werden, ist es notwendig Anreize zu schaffen, Kalbfleisch in Österreich zu produzieren, um damit auch die Anzahl der Tiertransporte zu verringern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, ein Konzept zur Stärkung der regionalen Produktion (insbesondere der österreichischen Kalb­fleisch­erzeugung) und damit einhergehend der heimischen Wertschöpfung zu erar­beiten, um damit die Anzahl und Dauer von Tiertransporten zu verringern.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der soeben ordnungsgemäß eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


20.04.51

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin­nen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die wir zu beantworten haben, ist: Wie halten wir es mit den Tiertransporten? – Den drei Anträgen betreffend Erhöhung der Kontrollen von Lebendtiertransporten, betreffend den Entzug der Zulassung von Transportunternehmen, die sich nicht an die Spielregeln halten, und betreffend einen Tiertransporte-Reduktionsplan stimmen wir zu.

Ich möchte aber auf ein darüber liegendes Thema eingehen, nämlich auf die Frage: Wie sehr verursachen wir eigentlich unnötige Tiertransporte? – Da gibt es schon zen­trale Elemente. Das erste Element ist, dass wir durch eine pauschale Förderung der Landwirtschaft und durch eine fehlgeleitete Förderung einzelner Agrarprodukte, das heißt durch Steuergeld, schlichtweg dazu beitragen, dass wir bestimmte Agrarprodukte produzieren und quer durch Europa und auch darüber hinaus transportieren. Das betrifft auch Lebendtiertransporte.

Ein einfaches Beispiel aus unserer Sicht ist, dass man die zweite Säule der euro­päischen Agrarförderungen stärker dafür nutzt, regionale und ökologisch nachhaltige Produktion – ich rede jetzt nicht von Bioproduktion, sondern von nachhaltiger Produk­tion – im Land anzukurbeln. Es geht auch darum, Möglichkeiten zu eröffnen, die heute technisch jederzeit schon machbar wären, die in Bezug auf das Tierwohl oder den Tierschutz auch uneingeschränkt zu nützen wären, aber gesetzlich noch nicht, wie zum Beispiel mobile Schlachtungen. Es ist viel einfacher, eine Schlachtung am Ort der Tierhaltung unter bestimmten Rahmenbedingungen durchzuführen, als die Tiere vorher kreuz und quer durch das Land zu transportieren. Das wären Möglichkeiten, über die wir diskutieren können.

Genauso gibt es ein zweites Element, nämlich die Frage nicht nur des Tierwohls und der Regionalität, sondern auch der ökologischen Nachhaltigkeit. Warum ist es heute oft günstiger, von einem Ende der Welt zum anderen Ende der Welt beispielsweise Rind­fleisch zu transportieren, als es regional zu produzieren? – Weil wir die Umweltver­schmutzung nicht mit einpreisen.

In unserem NEOS-Modell, in dem wir zur Steuerrevolution aufrufen und zur Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger, die auch heute schon Einkommensteuer zahlen, sehen wir auch vor, dass wir die Umwelt entlasten, indem wir einen fairen Preis für CO2 nutzen. Ein solcher Preis würde auch dazu führen, dass es weniger Transporte gibt, weil das Waldviertler Rind dann plötzlich auch vom Preis her attraktiver ist als vielleicht das eine oder andere Rind, das von weiter her kommt.

Das heißt, wenn wir über Tiertransporte reden, dann reden wir doch darüber, den Hausverstand einzuschalten und die Agrarförderung so zu nutzen, dass wir tatsächlich regionale Produktion und Kreisläufe fördern, und reden wir darüber, dass wir als Staat ökologisch handeln. Der Konsument und die Konsumentin müssen und sollen weiterhin die freie Entscheidung haben, aber das Steuergeld soll nicht so genutzt werden, dass wir unnötige Tiertransporte verursachen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS.)

20.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.


20.08.05

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen auf der Regierungsbank! Ge­schätzte ZuhörerInnen! Ja, wir haben Tierschutz wieder zum Thema gemacht, und das ist gut so und das wird auch für längere Zeit so bleiben, denn wenn man genauer hinter die Kulissen blickt, wenn man sich ansieht, was mit Tieren gemacht wird, nicht nur in Österreich, sondern europaweit, dann überkommt einen wirklich das Grauen. Es sind ekelhafte Zustände, die in Tierfabriken vorherrschen, grausame Zustände, die bei Tiertransporten oft vorherrschen. Genau deshalb ist es extrem wichtig, dass wir uns auch hier im Parlament damit befassen.

Die Zustände sind so grauslich, dass mein Kollege und Tierschutzsprecher der Sozial­demokraten heute vier Anträge zum Thema macht, um den Tierschutz zu verbessern, um unnötige Tiertransporte zu reduzieren und Tiertransporte besser kontrollieren und Verstöße auch dementsprechend ahnden zu können. Das ist grundsätzlich gut, ich unterstütze das und ich freue mich, dass es hier Fortschritte geben soll. Leider handelt es sich aber nur um Entschließungsanträge. Trotz allem glaube ich, wir sollten das machen, wir sollten diese Schritte voranbringen, und vielleicht kommt dann der eine oder andere Erlass, um gemeinsam im Sinne der Tiere und im Sinne des Tierwohls Verbesserungen erreichen zu können.

Doch sogar diese kleine Chance, diese klitzekleine Chance und dieser winzige Licht­blick für gequälte Tiere ist der Österreichischen Volkspartei schon wieder Risiko genug. Ich bin wirklich verwundert, dass man mit sogenannten gesamtändernden Ab­än­de­rungsanträgen, von Bauernbundfunktionär Franz Eßl gemeinsam mit den Kolle­ginnen und Kollegen eingebracht, dafür sorgt, dass Tiere in diesem Land einfach überhaupt keine Chance bekommen. Statt Tiere zu schützen, argumentieren Sie, die Profite der Tierindustrie schützen zu wollen. Ich erachte das wirklich als beschämend für einen sogenannten Tierschutzsprecher. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Ich will insbesondere auch der Freiheitlichen Partei, die sich ja auch gerne als Tier­schutzpartei positioniert und sich so vermarktet, diesen Betrug an den Tieren nicht durchgehen lassen – ganz ehrlich. Nach außen hin sagen Sie, man sei für Tierschutz, und dann lehnen Sie, Kollege Riemer, sämtliche Tierschutzanträge ab! Es geht nur darum, einem Fristsetzungsantrag zuzustimmen, und sogar das lehnen Sie ab!

Damit die Bevölkerung draußen weiß, was ein Fristsetzungsantrag ist: Es geht darum, der Behandlung eines Themas eine Frist zu setzen, damit überhaupt darüber diskutiert werden kann – aber nicht einmal die Diskussion wird zugelassen! Deshalb möchte ich heute, um diesen Betrug an den Tieren nicht weiter durchgehen zu lassen, erneut drei Fristsetzungsanträge zu folgenden Anträgen einbringen: Antrag 854/A: Verbot der Tötung von männlichen Küken zur Gewinnmaximierung; Antrag 877/A: Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration; Antrag 878/A: Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung mit zehnjähriger Übergangsfrist.

Um eines klarzustellen: Wenn Sie diesen Fristsetzungsanträgen, Kollege Riemer, heute zustimmen, dann haben wir die Chance, darüber zu diskutieren und nächste Woche, am 25. September, im Plenum inhaltlich darüber abzustimmen und sie zu einem Gesetz zu machen. Wenn Sie aber nicht zustimmen, wenn Sie heute nicht einmal der Fristsetzung zustimmen, dann sind Sie, Kollege Riemer, mitunter verant­wortlich für 9,7 Millionen Küken (ein Foto von Küken auf einem Förderband in die Höhe haltend), die jährlich in Österreich direkt nach dem Schlüpfen – die sind nicht einmal 1 Minute auf der Welt! – von einem Förderband (ein Foto von Küken, die geschreddert werden, in die Höhe haltend) in einen Schredder fallen und geschreddert werden, oder vergast, je nachdem, wie lustig man gerade ist. All das passiert in Österreich: 9,7 Mil­lionen Mal! Dieser Fristsetzung zuzustimmen würde nur bedeuten, dass wir darüber diskutieren und nächste Woche ein Gesetz beschließen können; aber nicht einmal die Diskussion wollen Sie!

Sie sind auch verantwortlich für den Schmerz (ein Foto von der Kastration eines Ferkels in die Höhe haltend), den ein Ferkel erleidet, wenn man ihm bei vollem Bewusstsein, ohne Betäubung die Genitalien, die Hoden, abschneidet – ohne Betäu­bung! –, eine betäubungslose Kastration durchführt! (Abg. Strasser: Mit Schmerz­mittel!) All das passiert in Österreich und wird aktuell gemacht. Alle 12 Sekunden, Tag und Nacht, erfolgt eine betäubungslose Ferkelkastration. Das ist kein Zustand! Das kann doch nicht die Art sein, wie wir mit Lebewesen umgehen!

Noch etwas: Sie sind auch verantwortlich dafür (ein Foto eines auf einem Vollspal­tenboden liegenden Schweins in die Höhe haltend), dass Hunderttausende Schweine monatelang – die kurze Zeit, die sie leben dürfen – im Ammoniakgestank leben, mit Wunden, verletzt, blutend, sich gegenseitig anknabbern, die Ohren, die Schwänze abkauen, weil ihnen auf Vollspaltenbetonböden so fad ist, weil sie kein Stroh, keine Einstreu haben. Für all das sind Sie verantwortlich, wenn Sie heute sogar diese Fristsetzungsanträge ablehnen, um jegliche Debatte darüber zu verhindern.

Noch einmal ganz zum Schluss: Ich habe heute Ihnen allen, allen Kolleginnen und Kollegen, eine Mail geschickt, in der ich Sie darum bitte, sich Gedanken darüber zu machen, wie Sie heute abstimmen werden. Und alle, die jeden Sonntag zur Kirche rennen, und alle, die immer am parlamentarischen Gebetsfrühstück teilnehmen, möchte ich ebenfalls bitten: Fragen Sie sich, ob Ihr Gott will, dass wir so mit der Schöpfung und den Lebewesen in diesem Land umgehen! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Erwin Preiner. – Bitte.


20.14.17

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause vor den Fernseh­apparaten! Ich möchte meine Ausführungen mit einem kurzen Zitat beginnen: „Rund 360 Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, dazu über eine Milliarde Stück Geflügel sind jährlich im Zuge von fast 400 000 Tiertransporten unterwegs.“

Österreich hat den aktuellsten Daten zufolge etwa 18 Millionen Tiere importiert und 7,8 Millionen exportiert, wobei fast 14 Millionen der eingeführten Tiere zur Schlachtung bestimmtes Geflügel sind. Das heißt, auch diese bekommen in Österreich das AMA-Gütesiegel. Es stellt sich die Frage: Werden unsere Standards, die Standards der EU, aber auch die nationalen Standards, außerhalb des EU-Raums auch entsprechend eingehalten? Wir haben vorhin einiges an Fotomaterialien gesehen, und davon ab­leitend würde ich sagen: absolut nicht!

Kolleginnen und Kollegen, artgerechte Tiertransporte – das ist meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich. Verstöße gegen die Tiertransportrichtlinie werden kaum ge­ahndet, das haben entsprechende Anfragen an die Ministerien bereits gezeigt. Es ist daher unbedingt notwendig, dass ein Tiertransporte-Reduktionsplan erstellt wird, dass ein Gesetz für weniger Tiertransporte auf nationaler Ebene, natürlich auch in Abstim­mung mit der entsprechenden Behördenstelle der EU, auf Schiene gebracht wird, denn viele Tiertransporte innerhalb der Europäischen Union, bei denen Tiere kreuz und quer durch Europa gekarrt werden, werden nur aus dem einfachen Grund durchgeführt, um noch höhere Profite zu machen. Das lehnen wir ab, es geht auch anders!

Kolleginnen und Kollegen, Verstöße gegen das Tierwohl bringen natürlich mehr Tier­leid mit sich. Wie sehen die Alternativen aus? – Ich denke, Alternativen gibt es zuhauf, denn hier in Österreich wird von den Landwirten, von den bäuerlichen Familien­betrie­ben sehr gute Arbeit geleistet, wenn es um Züchtungen, wenn es um die Haltung von Kälbern, von Schweinen geht. An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Landwirten für ihre wertvolle Arbeit. Wir müssen den Fokus aber auch auf die Europäische Union legen. Leider ist Frau Kollegin Köstinger jetzt nicht hier, die es in der Vergangenheit verabsäumt hat, sich im Zuge der noch laufenden GAP-Periode dafür einzusetzen, dass Fördergelder verstärkt für mehr Regionalität, für mehr Direktvermarktung, aber auch für mehr Biolandwirtschaft auch im Bereich der Tierhaltung, im Bereich der Fleischproduktion eingesetzt werden. Das ist etwas, wovon auch die bäuerlichen Familienbetriebe etwas haben. Das ist sehr wesentlich, um mit dem Einkommen auch das Auskommen zu haben.

Wir müssen für die Zukunft auch schauen – die GAP-Verhandlungen für die neue Finanzperiode der EU 2021 bis 2027 haben bereits begonnen –, dass wir den Fokus vorrangig in diese Richtung legen.

Ich bedanke mich auch beim EU-Unterausschuss dafür, dass er den Beschluss gefasst hat, dass die österreichischen Vertreter auf EU-Ebene dem Mercosur-Abkommen nicht zustimmen dürfen. Hier geht es letzten Endes auch darum, dass durch zusätzliche Tierimporte von den Mercosur-Staaten nach Österreich, in die EU auch wieder mehr CO2 produziert wird. Das lehnen wir ab, und das ist auch eine nachhaltige Maßnahme zur CO2-Reduktion und auch eine nachhaltige Maßnahme, Kolleginnen und Kollegen, für mehr Klimaschutz, für mehr Umweltschutz. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit vor allem der Umweltschutz in Zukunft nachhaltiger und besser funktioniert als in den vergangenen Jahren, fordere ich für die zukünftige Legislaturperiode ein eigenes Umweltministerium. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann. – Bitte.


20.18.45

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Prä­sidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Im Jahr 2015 wurden in der EU insgesamt 1,4 Milliarden lebende Tiere transportiert. Die Mitgliedsländer exportierten außerdem 238 Millionen lebende Tiere über die EU-Außen­grenzen hinweg. Das sind Zahlen, die auf eigenen Berechnungen des Deutschen Bun­destags basieren.

Abgesehen davon, dass die Tiere in klimaschädlichen Lkws durch die Gegend gefah­ren werden, sind Lebendtiertransporte Tierquälerei. Die Tiere werden auf engstem Raum zusammengepfercht, die Platzknappheit allein kann zu Beeinträchtigungen der Luftzirkulation führen und das Leben der Tiere gefährden. Ja, während der Tiertransporte sterben Tiere, viele Tiere sterben. Nebenbei erwähnt sei auch, dass die Maximaldauer der Tiertransporte nicht in der EU-Tiertransport-Verordnung definiert ist.

Die Tiere sterben an zu hohen oder zu niedrigen Umgebungstemperaturen, die zu Überhitzung oder Kälteschäden führen, oder sie dehydrieren oder verhungern durch unregelmäßige Fütterungen während der Transporte. Das sind nur einige Beispiele für das unvorstellbare Leid der Tiere. Dazu kommt bei weiblichen Transporttieren, dass Geburten während der Fahrt nicht selten sind. Die Tiere erleiden von der Beladung bis zur Entladung stressbedingt nicht nur psychische, sondern auch physische Schäden.

Die EU-Tiertransport-Verordnung verbietet eigentlich den Transport von verletzten Tieren – die Tiere verletzen sich, sie sterben –, trotzdem gibt es das täglich. Wie ist das möglich? – Ganz einfach: Es wird zu wenig kontrolliert. Aus diesem Grund unterstütze ich alle drei Anträge der SPÖ, die zu schärferen Kontrollen führen werden; erster Antrag: „Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinde­rung unnötigen Tierleids“; zweiter Antrag: „Entzug der Zulassung von Transport­unter­nehmen für Tiertransporte“; drittens: „Tiertransporte-Reduktionsplan“.

Meine Kolleginnen und Kollegen, auch liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte auch gerne dazu ermuntern, das Tierschutzvolksbegehren zu unterschreiben, das Ähnliches fordert. – Vielen Dank.

20.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Vogl. – Bitte.


20.21.24

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Kollege Lindinger hat behauptet: „Geht’s den Tieren gut, geht’s den Bauern gut“, und die Bäuerinnen und Bauern wüssten schon, was gut für die Tiere ist. – Ich glaube, die Diskussion hat gezeigt, dass man, solange es Vollspaltboden­haltung in der Schweinezucht gibt, nicht davon ausgehen kann, dass es diesen Tieren gut geht. Darum braucht es auch strengere Regelungen, und das ist das, was wir auch immer wieder fordern. Kollege Riemer sagt, dass das ein Wahnsinn ist, und fragt, wie das kontrolliert werden soll, schließlich sind Millionen von Tieren unterwegs. – Genau darum geht es in diesem Antrag: Wir wollen eine Reduktion der Tiertransporte, der Lebendtiertransporte. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir reden immer darüber, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, und genau da­rum geht es. Das geht aber nur dann, wenn man eine vernünftige Herkunftskenn­zeich­nung hat. Wir haben zum Beispiel den Gailtaler Speck – geschützte geografische Angabe –, das heißt, wir wissen zwar, dass die Ferkel nicht aus dem Gailtal kommen, aber ansonsten ist alles, sowohl die Mast als auch die Schlachtung und die Verar­beitung, im Gailtal gemacht worden. Das heißt, kurze Wege für den Transport der Tiere sind das, was wir wollen. Dass das funktioniert, zeigen solche Herkunfts­kennzeichnun­gen, nur müssen wir als Konsumentinnen und Konsumenten die Garantie haben, dass wir darauf vertrauen können.

Es braucht natürlich auch Tierwohlkennzeichnungen. Wir haben das in der Legehen­nen­haltung zum Glück umgesetzt. Da ist es gelungen, eine Kennzeichnung durch­zusetzen, die das Tierwohl für uns sichtbar macht. Wir wissen, ob das Ei aus Freiland­haltung oder Bodenhaltung kommt, und wir wissen vor allem auch, dass in Österreich Käfighaltung verboten ist. Darum geht es. Wir brauchen Kennzeichnungen, wir brauchen Regelungen, die uns als Konsumentinnen und Konsumenten in die Lage versetzen, zu erkennen, was produziert wird, wo es produziert wird und unter welchen Bedingungen es produziert wird.

Dabei haben wir in der Vergangenheit die ÖVP nicht als Partner gesehen. Es ist viel blockiert worden, gegen den Willen der Konsumentinnen und Konsumenten und auch gegen den Willen der Bäuerinnen und Bauern. Ich war letzte Woche am Genussmarkt in Linz: Wenn man sieht, wie viele junge Landwirtinnen und Landwirte engagiert arbei­ten, sich neue Existenzformen aufbauen, in der Landwirtschaft aktiv sind, im Voller­werb, dann ergibt das ein ganz anderes Bild der Landwirtschaft als jenes, das hier ständig von Ihnen gepredigt wird. Genau dieses Bild der Landwirtschaft wollen wir: eine regionale Landwirtschaft, die lebendig ist, die das Tierwohl mitberücksichtigt und bei der der Konsument die Möglichkeit hat, das auch im Regal zu finden.

Eine unserer Forderungen, die auch immer wieder abgelehnt worden ist, ist: Wir könnten diese Transporte auch einschränken, wenn wir durchsetzen könnten, dass bei der AMA-Kennzeichnung von Fleisch endlich auch Gentechnikfreiheit geboten wäre, denn dann würde man zumindest kein gentechnisch verändertes Soja aus Brasilien mehr verwenden können. Das wäre schon eine große Verbesserung für die Konsu­men­tinnen und Konsumenten in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24

20.24.18


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ich frage, ob seitens der Berichterstattung der Wunsch nach einem Schlusswort be­steht. – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entschließungsantrag 566/A(E) der Ab­ge­ord­neten Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids“.

Hiezu haben die Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag und im Falle einer Ablehnung über den Entschließungsantrag 566/A(E) abstimmen lassen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den gesamtändernden Abände­rungsantrag der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 114)

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entschließungs­antrag 814/A(E) der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte“.

Hiezu haben die Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde auch hier zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abände­rungs­antrag und im Falle einer Ablehnung über den Entschließungsantrag abstimmen las­sen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den gesamtändernden Abände­rungsantrag der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Daher gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 814/A(E) der Ab­ge­ordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte“.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 115)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entschließungs­an­trag 763/A(E) der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tier­transporte-Reduktionsplan“.

Hiezu haben die Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde auch hier zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungs­antrag und im Falle einer Ablehnung über den Entschließungsantrag abstimmen las­sen.

Wer sich für den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Eßl, Kolle­ginnen und Kollegen ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 763/A(E) der Abgeord­neten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tiertransporte-Reduktionsplan“.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 116)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entschließungs­antrag 986/A(E) der Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten wer­den“.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 117)

*****

Bevor wir nun zu Tagesordnungspunkt 19 kommen, möchte ich noch einmal darauf zurückkommen, dass wir zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 eine sehr umfang­reiche Abstimmung vor uns haben. Dem Präsidium liegt das Abstimmungscroquis vor, es ist aber natürlich jedenfalls erforderlich, diese komplexe Abstimmung auch noch einmal mit allen Fraktionen durchzugehen. Um das kurz zu besprechen und eine ge­meinsame Vorgangsweise zu finden, würde ich jetzt eine kurze Stehpräsidiale anbe­raumen.

Ich unterbreche kurz die Sitzung und bitte alle Klubvorsitzenden zu mir, um die wei­tere Vorgangsweise zu besprechen.

*****

(Die Sitzung wird um 20.29 Uhr unterbrochen und um 20.32 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich bedanke mich für die kurze Stehpräsidiale und gebe bekannt, dass der An­trag 952/A, also Tagesordnungspunkt 21, zurückgezogen wurde. Die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte wird aus Gründen der besseren Übersicht weiter beibehalten.

Ich gebe weiters bekannt, dass vereinbart wurde, dass wir nach den Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 20 die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 vornehmen werden.

20.32.4619. Punkt

Antrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen be­tref­fend Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigen­tü­mer (932/A)(E)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieses Antrags wurde dem Umweltausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis 12. September 2019 gesetzt.

Der Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager. – Bitte.


20.33.29

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Geschätzte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag und die Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt befassen sich damit, ob wir im Rahmen der inter­nationalen Zusammenarbeit am Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an Grundeigentümer teilnehmen sollen. Ich glaube, es ist ein wichtiges Zeichen, auch als Republik Österreich im internationalen Kontext auf den Erhalt und Schutz der Regenwälder hinzuwirken. Wenn das, so wie es bei vielen UNO-Deklarationen ist, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit stattfindet, werden wir dem auch nachkommen.

Wir sollten aber einen Fehler nicht machen, nämlich zu glauben, dass wir den Regen­wald schützen können, indem wir da oder dort mit der Geldkanne kommen. Wir sollten uns schon auch die Ursachen der Zerstörungen ansehen. Wir wissen, dass eine Hauptursache die landwirtschaftliche Produktion entlang des Äquators ist, deren Pro­dukte zum Teil nach Asien und Afrika gehen, wo es eine Lebensmittelversorgung gibt, die weit unter unseren Limits liegt. Dort wird der Bedarf ja nicht weniger werden, daher werden wir das auch nicht komplett zurückstellen können.

Wir müssen aber auch unsere Aufgaben lösen. Ich denke daran, dass wir gerade dabei sind, fossile Energieträger durch erneuerbare zu ersetzen. Gleichzeitig mischen wir in Europa Produkten aber Unmengen an Palmöl bei, anstatt heimische Produkte zu ver­wenden. Da müssen wir uns schon auch an der eigenen Nase nehmen und schauen, wie wir die europäische Produktion stärken können.

Da wir gerade von den Ölsaaten sprechen: Das wird ohne Pflanzenschutz nicht funk­tionieren. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, dass man den Regenwald schüt­zen will, auf der anderen Seite aber die Produktion in Europa zerstören. Da sollten wir homogener werden.

Wir werden aber auch darauf achten müssen, eigene Biomasse entsprechend zu nützen, vor allem aus der Forstwirtschaft. In den Wäldern haben die Borken­käfer­kala­mitäten enorme Auswirkungen, und wir ermutigen die Produzenten momentan nicht wirklich, wenn wir das größte Biomasseheizwerk Österreichs in Simmering in Wien schließen. Rot-Grün dreht erneuerbare Energien in Wien ab, das ist unerträglich! Das wird den Regenwald nicht schützen und vor allem die Wiederaufforstung in Österreich nicht fördern. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden den Regenwald aber auch nicht schützen können, wenn wir die Produktion aus Europa hinaus verlagern, auf andere Kontinente, denn wir haben nur einen Planeten. Das heißt, wir müssen unsere Ressourcen effizient nutzen und können nicht permanent eine Extensivierung der Landwirtschaft vorantreiben und unsere Produk­tions­aufträge auf andere Kontinente überwälzen. Das findet momentan aber statt und deswegen wird Regenwald abgeholzt.

Das heißt aber auch, dass wir konsequent in unserer Politik sein müssen. Die Debatte zu den letzten Tagesordnungspunkten hat zum Vorschein gebracht, dass manche Abgeordnete sichtlich nicht an morgen denken, das sieht man an einigen Forderungen, die gekommen sind, vor allem was den Tierschutz und die Produktion tierischer Lebensmittel in Europa betrifft. Wir importieren Tierleid nicht, wir exportieren auch kein Tierleid, aber wir verursachen Tierleid auf anderen Kontinenten, wenn wir keine geord­nete Produktion in Österreich und Europa haben.

Wenn Sie das Käfigei aus Uruguay wollen, dann machen Sie so weiter! Verunmög­lichen Sie die Produktion in Österreich! Wenn Sie tatsächlich den Betrug an den Tieren wollen, machen Sie so weiter! Verunsichern Sie die Bäuerinnen und Bauern in Europa, in Österreich, und Sie werden als Ergebnis noch stärkere Abholzungen der Regen­wälder auf der ganzen Welt haben! Wir werden, wenn wir das nicht durch eigene Produktion entsprechend abdecken können, die Klima- und Umweltdebatte internatio­nal nicht ehrlich führen können und letztendlich mit den Folgen zu leben haben. (Beifall bei der ÖVP.)

20.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Klaus Feichtinger. – Bitte.


20.37.28

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Konsequent an morgen denken: Kollege Schmuckenschlager, darauf werde ich dann noch zurückkommen.

Ich möchte gleich vorweg sagen, dass die sozialdemokratische Fraktion dem gegen­ständlichen Antrag zustimmen wird. Wir werden auch einem Entschließungsantrag, den Kollege Rossmann noch einbringen wird, der die Leistung eines angemessenen Beitrags „in der Höhe von 100 Millionen Euro bei der ersten Wiederauffüllung des Green Climate Funds“ zum Ziel hat, unsere Zustimmung erteilen.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals an die dramatische Situation in Brasilien erin­nern, die ja endlich auch entsprechende mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Das Abholzen, das Abbrennen des Regenwaldes hat Auswirkungen, die weit über die regionale Bevölkerung, ja über den Kontinent hinausgreifen.

Es braucht mehr Druck, mehr Maßnahmen, mehr Verhandlungen, vor allem aber ein Mehr an Überzeugung bei uns selbst, dass es dringend an der Zeit ist, nicht nur ein Umdenken, sondern auch ein Andershandeln in Gang zu bringen.

Ich möchte einen Punkt zur Sprache bringen, der mich in den beiden letzten Wochen sehr irritiert hat. Der Umweltausschuss hätte im Vorfeld der Nationalratssitzungen und der UN-Klimakonferenz einigen Diskussionsbedarf mit Ihnen, Frau Bundesministerin, gehabt. Wenn Sie sich, Frau Bundesministerin, schon für den seit Monaten fixierten Termin am 12. September aufgrund eines Auslandsaufenthalts entschuldigen – was aus unserer Sicht komplett okay ist –, aber gleichzeitig auch größtmögliche Flexibilität bei der Findung eines neuen Termins zusagen, dann verstehe ich ehrlich gesagt die Obstruktionshaltung des Ministeriums, aber vor allem der ÖVP beim Versuch einer Terminfindung überhaupt nicht.

Bei mir erweckt das den Anschein, dass an Umweltpolitik zwar in Zeiten des Wahl­kampfs Interesse vorgetäuscht wird, ansonsten aber gleich viel auf den Weg gebracht wird wie in den letzten beiden Jahren, nämlich möglichst wenig und möglichst spät. Genau dasselbe gilt auch für Ihren (in Richtung ÖVP) Entschließungsantrag zum Green Climate Fund. Denken Sie endlich um, handeln Sie anders! Der Parla­men­taris­mus und die Umwelt würden es Ihnen danken. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Walter Rauch ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.


20.40.19

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminis­ter! Frau Bundesminister! Hohes Haus! In der Umweltpolitik waren wir uns mit dir, lieber Klaus Uwe Feichtinger, in den letzten Monaten und Jahren nicht immer einig. Es hat zwar da oder dort Überschneidungen gegeben, über die wir diskutiert und die wir uns auch ausdiskutiert haben, nichtsdestotrotz machen wir aber Umweltpolitik mit Hausverstand – und das ist ein wesentlicher Unterschied zur SPÖ-Fraktion –, wir setzen hier definitiv Maßnahmen, die mit den Menschen und nicht gegen die Men­schen getroffen werden. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Das ist ein Bewusstsein, das wir hier auch dementsprechend vorantreiben wollen und werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn es um die Abholzung der Regenwälder zugunsten landwirtschaftlicher Produk­tion, landwirtschaftlicher Nutzflächen geht, sagen wir ganz klar, dass dem Einhalt geboten werden muss. Gleichzeitig muss man beim Import von diesen Lebensmitteln, Nahrungsmitteln auch aufpassen; und diesbezüglich sind wir auch gefordert, gesetz­liche Maßnahmen und Regeln einzuführen, dass es da zu keiner Wettbewerbs­verzer­rung auf der einen Seite mit der Landwirtschaft, aber natürlich auch mit den Produzen­ten der Nahrungsmittel kommt.

Es ist natürlich ein wesentlicher Faktor, diese Regenwälder zu erhalten. Das ist auch wichtig betreffend die Umwelt und den Naturschutz. Die Forderung des Kollegen Rossmann, 100 Millionen Euro jetzt ad hoc an diesen Green Climate Fund auszu­zah­len, teilen wir ganz und gar nicht. Das sehen wir ganz anders. Auch zu den 30 Millio­nen Euro, die jetzt anscheinend von der jetzigen Regierung so veranschlagt wurden, auch dazu haben wir eine andere Ansicht. Da gehören nationale Maßnahmen gesetzt, sodass wir unsere eigenen, unsere heimischen Wälder, unsere Forstbestände dement­sprechend fördern, forcieren und auch deren Erhalt vorantreiben.

Ich werde diesbezüglich einen Entschließungsantrag betreffend Erhalt der Forstbe­stände als natürliche CO2-Senken einbringen. Der Wald speichert klimaschädliches CO2, er ist Produzent des umweltfreundlichen Rohstoffes Holz, er bietet Raum für Erholung und Freizeit. Er bietet Schutz vor Naturkatastrophen. Der Wald speichert Wasser und bindet Schnee. Er vermindert Windstärke und schützt den Boden vor Erosion. All das bietet unsere heimische Waldwirtschaft, bieten unsere heimischen Wälder nicht nur in dieser Form. So produziert eine hundertjährige Buche auch 4 600 Kilogramm Sauerstoff pro Jahr. All diese natürlichen Vorkommen bieten eben viel Positives, und so müssen wir unsere Wälder in dem Bereich schützen. Gleichzeitig binden unsere heimischen Wälder, bindet unser Forst 800 Millionen Tonnen Kohlen­stoff; das ist 40 Mal mehr als das, was wir hierzulande an Treibhausgasen produzieren.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Forstbestände als natürliche CO2-Senken“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass unsere heimischen Forstbestände als natürliche CO2-Senken ausreichend gefördert und unterstützt werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

20.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Walter Rauch, Maximilian Linder Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhalt der Forstbestände als natürliche CO2-Senken

eingebracht in der 88. Sitzung des Nationalrates. XXVI. GP am 19. September 2019 im Zuge der Debatte über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszah­lungen an die Grundeigentümer (932/A(E))

Unsere Wälder und Ozeane sind die produktivsten Ökosysteme für den Kohlen­stoff­haushalt mit einem unverzichtbaren Einfluss auf das weltweite Klima. Knapp die Hälfte des Bundesgebiets ist mit Wald bedeckt. Diese 4 Mio. Hektar prägen nicht nur unsere Landschaft, sondern sie erfüllen wichtige Funktionen:

- der Wald speichert das klimaschädliche CO²,

- er ist Produzent des umweltfreundlichsten Rohstoffes Holz,

- er bietet Raum für Erholung und Freizeit,

- bietet Schutz vor Naturkatastrophen,

- der Wald speichert Wasser und bindet Schnee,

- er vermindert Windstärke und schützt den Boden vor Erosion.

Unsere Wälder tragen als bedeutendste Kohlenstoffsenke einen unverzichtbaren Bei­trag zum Klimaschutz bei und daher ist es wichtig, den Fortbestand unserer Wälder mit einer entsprechenden Förderung und Bewirtschaftung sicherzustellen.

Durch Extremwetterereignisse wie Starkregen, heftige Stürme und Trockenperioden kommt es vermehrt zu Pilzerkrankungen und auch Baumschädlinge wie der Borken­käfer verbreiten sich zu Lasten des heimischen Forstbestandes rasant. Dies führt dazu, dass nicht nur die Forstwirtschaft extreme Einbußen ertragen muss, sondern auch der Bestand an sich gefährdet ist.

4.600 kg Sauerstoff produziert eine 100-jährige Buche in einem Jahr. Diese Menge atmet ein Mensch in 13 Jahren. 2,1t CO2 hat eine Fichte in ihrem Leben absorbiert und dabei 570 kg Kohlenstoff gebunden. Der Waldboden speichert 585 Mio. t Kohlenstoff und 13t CO2 bindet ein Hektar Wald pro Jahr durch Stoffwechselvorgänge und Fotosynthese.

Unser heimischer Wald speichert laut Forschungen ca. 800 Mio. Tonnen Kohlenstoff. Das ist 40-mal so viel wie hier zulande jährlich an Treibhausgasen produziert wird. Mit dem derzeit stattfindenden Zuwachs an Holz in Österreich nimmt zwar auch der Kohlenstoffvorrat zu, jedoch lassen sich die globalen Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen aufgrund der ständig fortschreitenden Abholzung der Tropen­wälder nur in geringem Ausmaß kompensieren. Umso wichtiger werden unsere heimi­schen Waldbestände für den Umwelt- und Klimaschutz.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass unsere heimischen Forstbestände als natürliche CO2-Senken ausreichend gefördert und unterstützt werden.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


20.44.14

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Bundes­minis­terin! Geschätzter Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, wenn wir im österreichischen Parlament schon über den Regenwald reden, auch tatsächlich ein bisschen ausholen und mir das Ganze genauer anschauen. Ich möchte zuerst auf die wesentliche historische Komponente hinweisen, auf die wir achten müssen, wenn wir darüber reden, dass wir anderen Staaten vorschreiben wollen, wie sie handeln sollen. In Europa, im Nahen Osten und in Nordafrika haben wir es in den letzten 3 000 Jahren hervorragend geschafft, beinahe alle unsere Urwälder selbst zu roden und auch zu nutzen. Jetzt im Moment ist es so, dass es hauptsächlich entlang des Äquators, in Lateinamerika, in der Karibik, in Afrika und vor allem in Indonesien, noch weitere, und zwar große Bestände an Regenwald, an Urwäldern gibt.

Ganz zu Recht sagen jene Staaten: Ihr habt eure vernichtet und erwartet jetzt von uns, dass wir jene Ressourcen nicht nutzen! – Und dieses Verständnis muss man aus der historischen Betrachtung schon auch miteinbeziehen, insbesondere weil ja diese Beziehungen internationaler Art oft sehr stark belastet sind. Gerade die europäischen Staaten, die sich jetzt auch für den internationalen Klimaschutz und den Schutz des Regenwaldes starkmachen, wie Frankreich, Großbritannien, Spanien oder Portugal, sind jene, die eine belastete historische Beziehung beispielsweise zu Lateinamerika oder zu Afrika haben.

Diesbezüglich möchte ich auf ein paar Daten hinweisen. Wir sprechen in der öster­reichischen Politik im Wesentlichen meist von Brasilien, weil natürlich der dortige Präsident stark ins Auge sticht. Was sind aber die Daten, von denen wir sprechen? – Seit 1970 sind 800 000 Quadratkilometer an Regenwald in Brasilien, im Amazonas­gebiet, vernichtet worden. Das entspricht in etwa der zehnfachen Fläche Österreichs. Es ist allerdings nur eine Banalität im Vergleich zu dem, was weltweit passiert ist. Allein im letzten Jahr waren es 8 000 Quadratkilometer in Brasilien. Es waren aber in ganz Lateinamerika und der Karibik 56 000 Quadratkilometer. Es waren in Afrika 40 000 Qua­dratkilometer und in Asien 39 000 Quadratkilometer.

Das heißt, was wir brauchen, wenn wir über den Schutz von Regenwald reden, ist keine bevormundende internationale Politik, in der wir darüber reden, wie sich jemand anders verhalten soll, sondern wir brauchen einen internationalen Ausgleich – und der hat natürlich über die Vereinten Nationen stattzufinden. Aus Sicht der NEOS hat Österreich natürlich die besondere Rolle und auch die besondere Chance, dass es als Vertreter des sogenannten globalen Nordens ohne die historische Belastung einer kolonialen Vergangenheit eine Vermittlerrolle gegenüber den tatsächlich damals kolonialisierenden Staaten und dem globalen Süden einnimmt. Dafür braucht es nicht nur eine Verhandlung, sondern dafür gibt es auch bereits ein Instrument, das Öster­reich bereits 2016 ratifiziert hat, nämlich den Green Climate Fund.

Wir reden in der Klimapolitik tagein, tagaus über jene Maßnahmen, mit denen wir CO2-Emissionen verhindern können, mit denen wir CO2-Emissionen einsparen können. Wir sprechen viel zu wenig über jene Chancen und Maßnahmen, die eine aktive Politik ermöglicht, mit denen wir CO2 auch wirklich speichern können. Ein Regenwald, ein Urwald speichert aufgrund seines Bodens deutlich mehr CO2 als ein klassischer Nutzwald. Daher wäre aus unserer Sicht eher die Logik, nicht nur darüber zu reden, wie man über einen CO2-Preis lenkende Maßnahmen trifft, um Emissionen zu verhin­dern, sondern wie man vielleicht auch eine Form von Entlohnung für jene Ökodienst­leistungen findet, die heute schon im globalen Süden stattfinden.

Der Green Climate Fund war ein wesentliches Instrument, sodass wir diesen welt­weiten Klimavertrag 2015 in Paris verabschieden konnten. Die österreichische Bundes­regierung unter Türkis-Blau hat allerdings nie versucht, diesen Teil mit einer großen Ernsthaftigkeit zu lösen.

Das ist von meiner Seite ein wichtiger Punkt zum Abschluss: Wollen wir tatsächlich den Regenwald, den Urwald weltweit erhalten, wollen wir diesen schützen, dann braucht es ernsthafte internationale Verhandlungen, in denen wir einen wirtschaftlichen, einen ökonomischen Ausgleich finden, denn wir können nicht einerseits verlangen, dass man unsere Fehler nicht wiederholt, und andererseits dann verlangen, dass die wirt­schaftlichen Vorteile, die unsere Staaten und unsere Gesellschaften aus dieser Ro­dung damals gezogen haben, anderen verwehrt bleiben. Geben wir daher ein klares Bekenntnis zu einer aktiven Klimapolitik, ein klares Bekenntnis zu einer Zahlung von 100 Millionen Euro an den Green Climate Fund ab. So war das 2015 schon vorgesehen. So war das auch 2016 vorgesehen, als wir in Österreich das Pariser Klimaabkommen ratifiziert haben. Für uns NEOS ist klar, dass wir internationale Ver­einbarungen, die wir schließen, auch halten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Bruno Rossmann. – Bitte.


20.49.42

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Meine Dame, mein Herr auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Dieser Entschließungsantrag von mir zielt auf den Erhalt der Regenwälder und macht einen Vorschlag, wie das konkret gehen könnte. Was ich damit erreichen will, ist, dass es auf internationaler Ebene Ver­handlungen über Geldmittel zum Schutz der verbliebenen Regenwälder gibt – und diese Verhandlungen müssen, glaube ich, so rasch wie möglich starten, denn die Situation der Regenwälder, insbesondere im Amazonasbecken, ist mehr als drama­tisch und hat sich insbesondere seit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten Bolsonaro in Brasilien dramatisch verschlechtert.

Die Zahl der Rodungen ist um 50 Prozent gestiegen, stark zugenommen haben auch die Brände, die großteils auf Brandstiftungen zurückzuführen sind, und beides im Interesse oder aus Profitgier von Agrokonzernen, denen es nur darum geht, zusätz­liche Anbauflächen zu haben, um ihre Profite – für die Fleischindustrie im Beson­deren – auszuweiten.

Das war ja auch gestern ein Thema in der Sitzung des EU-Unterausschusses; und die Debatte darüber hat dann letztlich dazu geführt, dass wir einen gemeinsamen Antrag vom Kollegen Leichtfried und mir betreffend das Mercosur-Abkommen durchbringen und die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auffordern und verpflich­ten konnten, sich auf der EU-Ebene gegen dieses Abkommen auszusprechen. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das war, glaube ich, ein großer Erfolg, aber wir dürfen sozusagen auch im Umwelt­bereich nicht vor notwendigen Maßnahmen Halt machen. Daher ersuche ich zunächst einmal um Unterstützung für diesen Entschließungsantrag, der ja der Bundesministerin bis gestern gar nicht bekannt gewesen ist. Das hat mich sehr gewundert.

Ich möchte aber nun die Aufmerksamkeit auf den Green Climate Fund lenken, der hier schon mehrfach angesprochen worden ist. Der Green Climate Fund ist nichts anderes, als ein zentraler Fonds, der sich neben der internationalen Klimafinanzierung ebenfalls dem Schutz und der Wiederaufforstung entwaldeter Gebiete widmet. Er ist das wichtigste multilaterale Finanzierungsinstrument des Pariser Übereinkommens.

Die Wiederauffüllung dieses Fonds steht bevor. Diesbezüglich haben wir in den letzten Tagen von der Bundesregierung vernommen, dass sie die Mittel von bisher 26 Mil­lionen auf 30 Millionen Euro aufstocken müsse. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mit Österreich vergleichbare Länder deutlich mehr einzahlen, eine Schande. Nehmen wir Schweden als Beispiel her: Schweden zahlte bisher schon 580 Millionen Euro, und man munkelt, dass es unter Umständen zu einer Verdoppelung des Beitrags kommen könnte.

Es ist ja so, dass sich die Mitglieder der UNO-Weltgemeinschaft das Ziel gesetzt haben, diesen Fonds mit 100 Milliarden US-Dollar zu dotieren. Schauen wir uns jetzt an, was der angemessene Beitrag Österreichs wäre! – Der angemessene Beitrag Österreichs wären nicht 30 Millionen Euro, sondern 200 Millionen Euro. Das wäre sozusagen das Mindestmaß, das man eigentlich gemessen am Reichtum der Bevöl­kerung in diesen Green Climate Fund einzahlen sollte.

Wir haben uns jetzt entschlossen – und das entspricht auch den Forderungen von NGOs – für eine Dotierung dieses Green Climate Funds in der Größenordnung von 100 Millionen Euro zu votieren. Dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Michael Bernhard, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Green Climate Fund“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, einen angemessenen Beitrag in der Höhe von 100 Millionen Euro bei der ersten Wie­derauffüllung des Green Climate Funds bereitzustellen und eine entsprechende Zusage beim kommenden Climate Summit in New York City am 23. September 2019 abzugeben.“

*****

Das ist am kommenden Wochenende. Da müsste von der österreichischen Bundes­regierung oder dem Vertreter, der Vertreterin Klartext gesprochen werden.

Wir haben aber diese Bereitschaft nicht, und ich möchte an dieser Stelle den Appell an alle Fraktionen richten, also auch an die FPÖ und die ÖVP, der Aufstockung auf 100 Millionen Euro zuzustimmen. Ich halte den Entschließungsantrag der ÖVP für völlig unzureichend. Darin ist nämlich die Rede davon, dass dieser Beitrag für die Jahre 2020 bis 2023 zunächst evaluiert werden soll und dann unter Berücksichtigung der budgetären Nachhaltigkeitsziele angepasst werden soll. Das ist eine klare Absage für mehr Mittel als 30 Millionen Euro. Anders kann ich das wohl nicht interpretieren. In eine ähnliche Richtung geht der Antrag der FPÖ. Die sagt: Konzentrieren wir uns auf Österreich! Warum geben wir uns mit internationalen Problemen ab, das ist doch nicht unser Thema? – Das ist eine Schande für Österreich.

Noch einmal sei gesagt: Wir brauchen das! Wenn wir die Pariser Klimaziele erreichen wollen, dann müssen wir, konzertiert mit anderen Staaten, die das auch getan haben, etwas tiefer in die Tasche greifen.

Wie wenig Bereitschaft zur Diskussion über diese Themen aber besteht, haben wir ja auch in den vergangenen Tagen gesehen, als die Sitzung des Umweltausschusses zunächst abgesagt wurde, weil die Frau Ministerin einen Termin im Ausland hatte. Dann versuchten wir, einen neuen Termin zustande zu bringen; er scheiterte aber einerseits an der Frau Umweltministerin, andererseits aber auch an jenen Fraktionen, die nicht bereit sind, diesen Green Climate Fund höher zu dotieren, nämlich an der FPÖ einerseits und an der ÖVP andererseits. Das zeigt, welchen Stellenwert der Klimaschutz in Ihren Fraktionen hat. Das sagt, glaube ich, alles. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Michael Bernhard, Klaus Uwe Feichtinger, Kolle­gInnen

betreffend Finanzierung des Green Climate Fund

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 19: Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhand­lungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regen­wälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer

Begründung

Das in Österreich 2016 ratifizierte Klimaschutzübereinkommen von Paris verlangt, dass der globale Anstieg der Temperaturen auf deutlich weniger als 2 Grad begrenzt wird, um die Auswirkungen des Klimawandels zu beschränken. Um dem Folge leisten zu können, müssen rasche und konsequente Maßnahmen zur drastischen Absenkung der Treibhausgasemissionen in allen  Bereichen und Tätigkeiten der Wirtschaft und Gesellschaft gesetzt werden. Aber nicht nur innerhalb der eigenen Grenzen müssen wir handeln:  Treibhausgase wirken global, egal wo sie ausgestoßen werden. Sie ver­weilen bis zu 1000 Jahre in der Atmosphäre. Teil einer effizienten Klimapolitik ist daher auch die internationale Klimafinanzierung. Nur wenn es uns gelingt, auch Entwick­lungsländer mit an Bord zu holen, kann die Weltgemeinschaft die weltweiten Treib­hausgase noch im notwendigen Ausmaß drosseln. Die Beiträge der Industrieländer, denen eine historische Verantwortung zukommt und deren wirtschaftliche Entwicklung in der Vergangenheit zu immensen Emissionen geführt hat, sind dabei essentiell, um die drohende Überschreitung von kritischen Schwellen im Klimasystem zu verhindern. Der Green Climate Fund ist das wichtigste multilaterale Finanzierungsinstrument des Pariser Übereinkommens. Seine erste Wiederauffüllung steht unmittelbar bevor. Hier braucht es klare Bekenntnisse der Mitglieder der UNO-Weltgemeinschaft, damit das Ziel, den Fonds bis 2020 mit jährlich 100 Milliarden Dollar zu befüllen, erreicht werden kann.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, einen angemessenen Beitrag in der Höhe von 100 Millionen Euro bei der ersten Wie­derauffüllung des Green Climate Funds bereitzustellen und eine entsprechende Zu­sage beim kommenden Climate Summit in New York City am 23. September 2019 abzugeben.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte.


20.57.19

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich muss ganz zu Beginn einmal unsere Frau Umweltminister in Schutz nehmen, was die Terminfindung betrifft, denn am letzten Donnerstag, für den die Sitzung anberaumt war, war unsere Frau Bundesminister in Tschechien, um bezüglich Dukovany zu verhandeln – erster Punkt. Zweiter Punkt: Es war dann eigentlich geplant, die Sitzung des Umweltaus­schusses für den heutigen Tag anzusetzen, was dann natürlich wieder nicht ging, weil eben diese Sondersitzung einberufen wurde. Also das kann man ihr nicht zum Vorwurf machen; und in den nächsten Tagen wird sie dann in New York bei der Klimakonferenz sein. Das kann man also bitte unserer Frau Umweltminister nicht zum Vorwurf machen. Das möchte ich ausdrücklich hier voranstellen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Dass Klimaschutz eine globale Verantwortung und vor allem eine globale Heraus­forderung ist, das wissen wir und das ist tatsächlich so; und deswegen werden wir diesem guten Antrag der Liste JETZT auch zustimmen, nämlich dem für diesen Tages­ordnungspunkt ursprünglichen Antrag.

Manchmal hört man in der Diskussion über Klimaschutz: Na ja, was will das kleine Österreich bewirken, es entfallen ja nur – die Zahlen stimmen – 0,22 Prozent des welt­weiten CO2-Ausstoßes auf Österreich? – 0,22 Prozent sind prozentuell gesehen sehr wenig, aber dennoch haben wir die ganz dringende Pflicht, Maßnahmen zu treffen, um eben in vielen verschiedenen Sektoren gegen den Klimawandel und gegen die Klima­erwärmung anzukämpfen.

Das ist natürlich ein Mix aus internationalen und nationalen Maßnahmen. Der Voll­ständigkeit halber möchte ich hier schon anführen, dass Österreich in verschiedensten Bereichen finanzielle Hilfe für Klimaschutz im internationalen Kontext leistet – in Summe sind es jährlich circa 180 Millionen Euro –, und nur ein Instrument davon ist dieser Green Climate Fund. Für die Wiederauffüllung wurde jetzt auch ein Zuschuss Österreichs in der Höhe von 30 Millionen Euro fixiert.

Es ist eben nicht nur wichtig, international tätig zu sein, sondern auch, national klare Maßnahmen zu treffen. Da ist es schon verwunderlich, wenn mein Vorredner gleich Geld lockermachen will – das ist in Ordnung –, aber zum Beispiel dann nicht mitge­stimmt hat, als wir die Laufzeiten der Förderungen für Ökostromanlagen verlängern wollten. Da waren Sie wie auch die SPÖ dagegen. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Und das ist schon ein Widerspruch in sich, wenn ich nachhaltige Energieformen dann im nationalen Maßnahmenkatalog blockiere. (Beifall bei der ÖVP.)

Was vielleicht auch untergegangen ist – das wurde nämlich einen Tag vor der Ibiza­affäre bekannt gegeben –: Österreich steigt komplett aus der Kohlestromerzeugung aus. Es gibt weltweit ganz wenige Länder, die weder Atomkraftwerke noch Kohlekraft­werke betreiben, um die Stromproduktion sicherzustellen. Das ist auch ein ganz, ganz wesentlicher Beitrag für den Klimaschutz.

Wir werden in der nächsten Gesetzgebungsperiode, wenn dann voraussichtlich auch die Grünen wieder im Haus sind, sicher noch einige Diskussionen führen, denn man muss ja Strom irgendwo herstellen. In der Steiermark haben wir uns große Mühe gegeben, an der Mur einige neue Kraftwerke zu errichten, so eben auch in Graz. Und ausgerechnet wer ist vor Ort gestanden und hat versucht, das Projekt zu blockieren? – Es waren die Grünen in der Steiermark. Das werden wir noch öfters zu diskutieren haben, denn wenn man nachhaltige Energieerzeugung will, dann muss man auch bereit sein, in sie zu investieren und neue Projekte zuzulassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Klimaschutz ist ein internationales Großprojekt. Wir müssen und wir sollen als Öster­reich mit gutem Beispiel vorangehen, und wir tun das auch. Ich darf dazu auch einen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finan­zierung des Green Climate Fund“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die kommende Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird ersucht, den für die Wiederauffüllung des Green Climate Fund zugesagten Beitrag Österreichs von 30 Mio. Euro (für die Jahre 2020 bis 2023) zu evaluieren und diesen Beitrag im Rahmen ihrer Prioritäten und unter Berücksichtigung der budgetären Nachhaltigkeitsziele noch anzu­passen. Zusätzlich soll die Bundesregierung Optionen erarbeiten, um den österreichi­schen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung außerhalb des Green Climate Fund auch durch einen höheren Anteil privater Beiträge weiter zu erhöhen. Eine Platt­form zum Austausch zwischen Ministerien, ADA und privaten Akteuren soll ebenfalls ins Leben gerufen werden.“

*****

Ich bitte um Annahme dieses Antrages. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Finanzierung des Green Climate Fund

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 19: Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhand­lungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regen­wälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer

Begründung

Das Übereinkommen von Paris, welches von Österreich 2016 ratifiziert wurde, stellt einen Meilenstein in der internationalen Klimapolitik dar. Die internationale Staatenge­meinschaft bekennt sich darin zum Ziel, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Alle Staaten der Welt wer­den außerdem alle fünf Jahre nationale Beiträge zur Emissionsreduktion vorlegen und Anpassungen an den Folgen des Klimawandels treffen. Außerdem sollen vor allem auch die Anstrengungen der Entwicklungsländer mittels Kapazitätsaufbau, Techno­logie­transfer und Finanzierung unterstützt werden. Der österreichische Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ist im Einklang mit der Zusage aller Industrielän­der (im Rahmen der 15. Vertragsparteienkonferenz des Klimarahmenübereinkommens (UNFCCC) und setzt sich aus einer breiteren Menge an öffentlichen und privaten Quel­len zusammen.

Insgesamt leistet Österreich im Zuge seiner gesamten internationalen Klimafinan­zie­rung jährlich rund 180 Mio. Euro, im Jahr 2017 waren es 185,67 Mio. Euro. Diese Finanzierungen stammen aus den Bereichen der öffentlichen Klimafinanzierung, aus bilateralen und multilateralen Zuschüssen und Finanzinstrumenten sowie aus privaten Klimafinanzierung im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaften der Austrian Develop­ment Agency (ADA), der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) oder der Öster­reichi­schen Entwicklungsbank. Der Green Climate Fund (GCF) ist ein wichtigstes Instrument der internationalen Klimafinanzierung zur Erreichung Ziele des Überein­kommens von Paris, stellt aber nur ein Instrument von vielen dar. Im Rahmen der Erstkapitalisierung des Green Climate Fund hat Österreich einen Beitrag von insgesamt 26 Mio. Euro geleistet. Die erste Wiederauffüllung des Fonds wird derzeit verhandelt und Österreich hat bereits zugesagt, den Beitrag auf 30 Mio. Euro aufzu­stocken. Der angekündigte Rückzug der USA aus dem Pariser Übereinkommen, der auch mit einem Wegfall der Beiträge der USA verbunden ist, wird es aber zukünftig erforderlich machen, dass die internationale Staatengemeinschaft den Wegfall der USA-Beiträge ausgleicht. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die kommende Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen so­wie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird ersucht, den für die Wiederauffüllung des Green Climate Fund zugesagten Beitrag Österreichs von 30 Mio. Euro (für die Jahre 2020 bis 2023) zu evaluieren und diesen Beitrag im Rahmen ihrer Prioritäten und unter Berücksichtigung der budgetären Nachhaltigkeitsziele noch anzu­passen. Zusätzlich soll die Bundesregierung Optionen erarbeiten, um den österreichi­schen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung außerhalb des Green Climate Fund auch durch einen höheren Anteil privater Beiträge weiter zu erhöhen. Eine Platt­form zum Austausch zwischen Ministerien, ADA und privaten Akteuren soll ebenfalls ins Leben gerufen werden.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte.


21.02.16

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Ja, der Regenwald stirbt und mit ihm die Welt, und mit jedem Tag, an dem wir tatenlos dabei zusehen, nehmen wir unseren Kindern die Chance auf eine gesunde Zukunft. Um das zu veranschaulichen, habe ich Ihnen ein Bild mitgenommen (das im Folgenden beschriebene Bild in Form einer Zeichnung in die Höhe haltend): Es zeigt einen Vater mit einem Sack Geld, den er seinem Sohn gibt, der ein Sauerstoffgerät, ein Luftbeatmungsgerät trägt. Der Vater sagt zu seinem Sohn: „Here son, I saved all this money for your future“.

Wir können uns im Wahlkampf bekämpfen, uns hier im Plenum über Themen und Vor­gehensweise streiten, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Galerie und liebe Menschen zu Hause, lässt die herannahende Klimakatastrophe dies nicht alles kleinkariert und nebensächlich erscheinen? – Ich meine: Ja, das tut es! Wir müssen für unsere Erde in die Bresche springen. Wir müssen für unsere Zukunft und für die Zukunft unserer Kinder das Beste wollen, und dafür brauchen wir wirksame und soziale Klimapolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Gödl, Sie sollten nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern es braucht viele, es braucht uns alle, damit wir gemeinsam Wege erstreiten und gehen, um das zu gewährleisten. Die Erde hat Fieber, und wie sehr sich die Situation immer mehr zuspitzt, konnten wir letzten Monat mehr denn je sehen, insofern als allein im August mehr als 30 000 Brandherde im Amazonasgebiet gezählt wurden. Das entspricht einem Plus von 196 Prozent gegenüber dem gleichen Monat im Vorjahr, und täglich kommen mehr als 1 000 – 1 000! – neue Brandherde dazu.

Ich muss Ihnen, glaube ich, nicht noch mehr über die dringliche Situation, in der sich die Welt befindet, erzählen, darüber, wie bedeutsam der Regenwald als CO2-Speicher, als grüne Schatzkammer unseres Planeten und nicht zuletzt als Sauerstofflieferant ist. Das wurde in den letzten Wochen und Monaten ausführlich nachgewiesen und an­geführt. Und wenn die Ausgleichszahlungen an Grundeigentümer der besonders gefährdeten Waldstücke eine Möglichkeit sind, die Rodungen einzudämmen, so müssen wir natürlich dafür sein, denn gut 70 Prozent der Rodungen sind auf den Agrarsektor zurückzuführen. Das Problem betrifft nicht nur die Gebiete des Amazonas, es betrifft die ganze Welt, weshalb es nur legitim ist, dass wir uns gemeinsam für den Erhalt des Regenwaldes einsetzen.

Weil heute im Zusammenhang mit dem Thema Pensionen schon darüber diskutiert wurde, was wichtiger ist, ob Klimaschutz oder Menschenschutz, sage ich: Klimaschutz ist letztendlich immer auch Menschenschutz! Das kann man nicht gegeneinander ausspielen, das muss man einfach auf eine Ebene stellen. (Abg. Neubauer: Richtig! So ist es! Genau!) Deshalb von unserer Seite: Ja, zu diesem Antrag. (Beifall bei der SPÖ.)

Danke auch für das Nein zu Mercosur. Kein Freihandelsabkommen darf weder mittel­bar noch unmittelbar die Rodung von Schutzflächen unterstützen, Menschen belasten, unsere hohen Standards gefährden und für kurzfristigen Profit unsere Ressourcen aufbrauchen. Der Regenwald verbrennt und mit ihm unsere Zukunft. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

21.05

21.05.44


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Sitzplätze einzunehmen, wir kom­men zur Abstimmung. (Zwischenrufe von der Galerie. – BesucherInnen werden von MitarbeiterInnen des Ordnungsdienstes von der Galerie geleitet.) – So, dann beginne ich jetzt noch einmal mit dem Abstimmungsvorgang.

Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichs­zah­lun­gen an die Grundeigentümer“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (E 118)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Forstbestände als natürliche CO2-Senken“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch dieser Ent­schließungsantrag ist mit großer Mehrheit angenommen. (E 119)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Feichtinger, Bernhard, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Green Climate Fund“.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Köstinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung des Green Cli­mate Fund“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

21.08.1020. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018) (536/A)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für innere Angelegenheiten eine Frist zur Berichterstattung bis 4. Juli 2019 gesetzt.

Es liegt kein Wunsch nach einer mündlichen Berichterstattung vor.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Peschorn und Frau Bundesministerin Stilling.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.08.53

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Österreich bekennt sich im Staats­bürgerschaftsrecht zu seiner Verantwortung für die Verbrechen während der NS-Zeit. Für Verfolgte selbst gibt und gab es bereits die Möglichkeit, aufgrund eines soge­nannten Sondererwerbstatbestands, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Das gab es aber nicht für die Nachkommen, und es gibt viel Kritik und oft Kritik daran, dass dem nicht so ist.

Die Initiative betreffend Forderung der Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Opfern wurde in Form eines Initiativantrags unserer Vorsitzenden Pamela Rendi-Wagner im Dezember des Vorjahres eingebracht. Warum im Dezember des Vorjah­res? – Ich kann mich gut erinnern, voriges Jahr war ein großes Gedenkjahr, in dem sich alle Parteien darauf verständigt haben, dass wir dieses Thema hier aufarbeiten. Was ist passiert? – Der Antrag ist dem Innenausschuss zugewiesen worden, ist dort von den damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ mit der Begründung, die Regie­rungsparteien arbeiten bereits an einem Entwurf und Bundesminister Kickl habe bereits einen Entwurf, vertagt worden. Dieser Entwurf ist uns weder bekannt gewesen, noch haben wir ihn bekommen. Dann ist die Regierung auf Initiative des Herrn Ex-Kanzlers Kurz explodiert – und nichts ist passiert.

Es gab dann drei Fristsetzungsanträge, drei Fristsetzungsanträge, die jedoch vom Inhalt her so kontroversiell waren, dass man sie in der Form nicht beschließen konnte. Das war dann auch der Grund dafür – da möchte ich mich beim Herrn Bundesminister sehr herzlich bedanken –, dass wir, da wir wussten, es gibt keine Sitzung des Innen­ausschusses, ein Gespräch im Ministerium hatten, mit der Aufforderung, aus diesen drei Anträgen einen kompatiblen, machbaren Antrag zu schaffen; ausgearbeitet auch mit der zuständigen Behörde, die das Ganze ja dann auch handeln muss. Es war immer das Ziel, eine gemeinsame Vorgehensweise zu erzielen, aber das war irgend­wie ein schwieriger Punkt. Daher haben wir, auch auf meine Initiative hin, noch einmal versucht, uns auch außerhalb des Ausschusses zusammenzusetzen und im Sinne der Verfolgten, im Sinne der Nachkommen eine Lösung zu finden.

Es ist gelungen, aber ich kann Ihnen sagen, wir haben vor zwei Stunden noch dis­kutiert, um zu einer Einigung zu kommen. Wir zäumen das Pferd – verzeihen Sie mir den Vergleich – jetzt zwar von hinten auf, denn Kollege Engelberg wird dann den ursprünglichen Abänderungsantrag einbringen. Ich bringe jetzt den weiter reichenden Abänderungsantrag ein, in dem es um Folgendes geht – ich muss ihn leider vorlesen –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, Karl Mahrer, BA, Angela Lueger, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alfred Noll, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, 536/A, TOP 20

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (536/A, XXVI. GP) wird wie folgt geändert:

1. Vor Z 1 des Antrags wird folgende „Z 0“ eingefügt

„0. § 58c Abs. 1 lautet:

„(1) Ein Fremder erwirbt unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 und Abs. 2 Z 1 und 3 bis 7 die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigt, sich als Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-unga­rischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben zu haben, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen seines Eintretens für die sozialdemokratische Republik Österreich - -“


Präsidentin Doris Bures: Die demokratische Republik.


Abgeordnete Angela Lueger (fortsetzend): Entschuldigung, „für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.““

2. Nach Z 1 des Antrags wird folgende „Z 1a“ eingefügt

„1a. Nach § 58c Abs. 1a wird folgender „Abs. 1b“ eingefügt:

„(1b) Als Nachkommen gemäß Abs. 1a gelten auch Wahlkinder, die als Minderjährige an Kindesstatt angenommen wurden.““

3. Nach Z 2 des Antrags wird folgende „Z 2a“ eingefügt

„2a. Nach § 58c Abs. 4 wird folgender „Abs. 5“ eingefügt:

„(5) Die Behörde kann im Verfahren nach Abs. 1 bzw Abs. 1a den Nationalfonds der Republik Österreich zur Beurteilung der Nachvollziehbarkeit des Vorliegens der Vor­aussetzungen gemäß Abs. 1 und Abs. 1a als Sachverständigen beiziehen. Zu diesem Zweck ist der Nationalfonds ermächtigt, personenbezogene Daten einschließlich sen­sibler Daten dem Antragssteller und der Behörde zu übermitteln.““

*****

Ich hoffe, dass wir im Sinne der Antragsteller den Nachfahren hiermit geholfen haben, mit dem Wissen, dass es ein enormer Aufwand werden wird und auch schwierig für die Behörde sein wird – die anderen beiden Anträge werden dann Kolleginnen und Kolle­gen dieses Hauses einbringen –, ich hoffe aber trotz dessen auf ganz große Zustim­mung. (Beifall bei der SPÖ.)

21.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr.in Pamela Rendi-Wagner, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, Karl Mahrer, B.A., Angela Lueger, M.A., Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alfred Noll, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, Dr. Hannes Jarolim, Angela Lueger Genossinnen und Genossen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (536/A, XXVI. GP) TOP 20

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (536/A, XXVI. GP) wird wie folgt geändert:

1. Vor Z 1 des Antrags wird folgende „Z 0“ eingefügt

„0. § 58c Abs. 1 lautet:

„(1) Ein Fremder erwirbt unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 und Abs. 2 Z 1 und 3 bis 7 die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigt, sich als Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-unga­rischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben zu haben, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat oder weil er wegen seines Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.““

2. Nach Z 1 des Antrags wird folgende „Z 1a“ eingefügt

„1a. Nach § 58c Abs. 1a wird folgender „Abs. 1b“ eingefügt:

„(1b) Als Nachkommen gemäß Abs. 1a gelten auch Wahlkinder, die als Minderjährige an Kindesstatt angenommen wurden.““

3. Nach Z 2 des Antrags wird folgende „Z 2a“ eingefügt

„2a. Nach § 58c Abs. 4 wird folgender „Abs. 5“ eingefügt:

„(5) Die Behörde kann im Verfahren nach Abs. 1 bzw Abs. 1a den Nationalfonds der Republik Österreich zur Beurteilung der Nachvollziehbarkeit des Vorliegens der Vor­aussetzungen gemäß Abs. 1 und Abs. 1a als Sachverständigen beiziehen. Zu diesem Zweck ist der Nationalfonds ermächtigt, personenbezogene Daten einschließ­lich sen­sibler Daten dem Antragssteller und der Behörde zu übermitteln.““

Begründung

Zu Z 1 (§ 58c Abs. 1)

Die geltende Fassung von § 58c Abs. 1 definiert jene als „verfolgt“, die sich als Staats­bürger vor dem 9. Mai 1945 ins Ausland begeben haben aus Gründen der Verfolgung im Sinne des Gesetzes.

Diese Festlegung ist zu eng, da sie weder Fälle der verhinderten Rückkehr nach Österreich (im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zu den begünstigten Pensionen nach § 500 ff ASVG) noch Fälle der verspäteten Ausreise (ebenfalls im Sinne dieser Judikatur) berücksichtigt.

Damit sind nach geltendem Recht sowohl Personen, denen aus Gründen der Verfol­gung die Rückkehr nach Österreich nach 1938 nicht mehr möglich war, als auch jene Personen, die beispielsweise 1945 aus dem KZ befreit wurden und erst später ausge­wandert sind, nicht erfasst.

In der vorgeschlagenen Neufassung des Abs. 1 wird aus diesem Grund die Wortfolge „vor dem 9. Mai 1945“ durch die Wortfolge „vor dem 15. Mai 1955“ ersetzt, um auch dem genannten Personenkreis unter erleichterten Voraussetzungen die österreichische Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, die als Folge der erlittenen Verfolgung erst nach dem Kriegsende am 9. Mai 1945 emigriert sind (beispielsweise weil sie in Österreich aufgrund der Nachwirkungen der Verfolgung nicht mehr Fuß fassen konnten).

Darüber hinaus wird der begünstigte Personenkreis der Definition von § 10 Abs. 4 Z 2 StbG angeglichen und nimmt somit Bedacht auf die spezifische Situation von Men­schen, die als Nachfahren von Bürgern der Donaumonarchie zwar nicht die österreichi­sche Staatsbürgerschaft besaßen, aber ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatten und auf Grund des Naziregimes ihre Heimat Österreich, deren Staatsbürger sie zu diesem Zeitpunkt nicht waren, verlassen mussten.

Zu Z 2 (§ 58c Abs. 1b):

Als Nachkommen im Sinne des Abs. 1a sollen auch an Kindesstatt angenommene Personen und deren Nachkommen in direkter Linie gelten, sofern die adoptierte Per­son im Zeitpunkt der Annahme an Kindesstatt minderjährig war.

Zu Z 3 (§ 58c Abs. 5):

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde 1995 gegründet, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen.

Er erbringt unter anderem Leistungen an NS-Opfer, insbesondere an Personen, die keine oder eine völlig unzureichende Leistung erhielten, die in besonderer Weise der Hilfe bedürfen oder bei denen eine Unterstützung auf Grund ihrer Lebenssituation ge­rechtfertigt erscheint.

Der Nationalfonds der Republik Österreich hat darüber hinaus die gesetzlichen Auf­gabe, als Anlaufstelle für alle Opfer und ihre Nachfahren in verschiedensten Anliegen und aufgrund seiner Recherche im Rahmen der Antragsbearbeitung und Prüfung der Verfolgung für Entschädigungszahlungen (Nationalfonds sowie allgemeiner Entschäd­igungs­fonds) unterstützend zu wirken (vgl. § 2a Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus StF: BGBl. Nr. 432/1995).

Aufgrund seiner umfassenden Sachkunde und Kompetenz wird der Nationalfonds in diesem Zusammenhang dazu berufen, im behördlichen Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft nach § 58c als Sachverständiger auf Verlangen der Behörde mitzuwirken.

Die Behörde kann somit im Verfahren nach § 58c den Nationalfonds der Republik Österreich zur Beurteilung der Nachvollziehbarkeit des Vorliegens der Voraussetzun­gen gemäß Abs. 1 und Abs. 1a als Sachverständigen beiziehen, sofern ihr dies erfor­der­lich erscheint.

Zu diesem Zweck wird der Nationalfonds auch ermächtigt, personenbezogene Daten einschließlich sensibler Daten oder andere ihm zur Verfügung stehende Unterlagen dem Antragssteller und der Behörde zu übermitteln, sofern diese Unterlagen für das behördliche Verfahren von Relevanz sind.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Karl Mahrer. – Bitte.


21.15.35

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir stehen zehn Tage vor der Nationalratswahl am Höhepunkt eines Wahl­kampfs mit täglichen TV-Konfrontationen, die von den Medien als Duelle hochstilisiert werden, und jetzt darf ich zu einem Thema sprechen, das uns allen – das habe ich in den schwierigen, aber positiven Verhandlungen gespürt – am Herzen liegt und uns auch zeigt, wie wichtig es für die Politik ist, dass wir trotz aller Gegensätze das Verbin­dende vor das Trennende stellen.

Meine Damen und Herren, wir wollen heute durch den Beschluss eines noch von Kollegen Martin Engelberg zu referierenden Mehrparteienantrages von ÖVP, FPÖ und SPÖ ein wichtiges Anliegen der früheren Bundesregierung unter der Führung von Sebastian Kurz (Abg. Leichtfried: Maria, na! Dass man ihn wählen muss vielleicht auch noch sagen!) in Umsetzung bringen. Damit sollen auch Nachkommen von während der Zeit des Nationalsozialismus aus Österreich Vertriebenen künftig das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, und zwar unter Beibe­haltung ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft.

Frau Kollegin Lueger und alle, die vielleicht von der historischen Entwicklung der letzten eineinhalb Jahre da und dort nicht mehr alles in Erinnerung haben, darf ich daran erinnern, dass bereits im März 2018 im Rahmen eines Ministerrats der Auftrag zur Ausarbeitung eines derartigen Gesetzes erfolgt ist und im Innenausschuss im Februar des heurigen Jahres festgehalten wurde, dass dem Nationalrat noch im Jahre 2019 ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorgelegt wird.

Meine Damen und Herren, im Gegensatz zur Aussage von Frau Kollegin Lueger ist die Regierung nicht explodiert, sie wurde von Ihnen (Abg. Plessl: Nein, nein, nein, das stimmt nicht! Wir haben hier eine Mehrheit gehabt!) aus für mich unverständlichen Gründen abgewählt. Daher wollen wir als Nationalrat die Dringlichkeit und Wichtigkeit dieses Themas jetzt unterstreichen und dieses längst fällige Vorhaben endlich umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem Antrag von ÖVP, FPÖ und SPÖ wollen wir auch im Staatsbürgerschaftsrecht ein Zeichen setzen. Wir wollen den Opfern und deren Nachkommen Respekt zeigen und, da stimme ich mit Frau Kollegin Lueger wieder vollkommen überein, wir wollen auch die Verantwortung für die Verbrechen der NS-Zeit mittragen und auch heute noch bestehendes Unrecht ausräumen. Wir wollen mit diesem Antrag die ohnehin schon geltende Rechtslage erweitern und den möglichst unbürokratischen Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft auch für jene Nachkommen erleichtern, die nicht in Österreich leben oder deren Vorfahren nicht wieder Österreicher geworden sind.

Mich freut es aber auch, dass wir heute noch weitere Anträge, das ist schon erwähnt worden, gemeinsam mit den anderen Fraktionen einbringen, mit denen wir auch wei­tere wichtige Ergänzungen vornehmen. Wir berücksichtigen einerseits all jene, die in den Konzentrationslagern oder ähnlichen grauenhaften Einrichtungen interniert waren, die de facto gar nicht flüchten konnten und erst später in der Besatzungszeit ausge­wandert sind; und wir bereinigen andererseits einen zutiefst antisemitischen Erlass aus dem Jahr 1920, der den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Juden aus Galizien de jure verunmöglicht hat. Wir bereinigen damit also ein Unrecht gegenüber all jenen, die die Staatsbürgerschaft nach der Emigration verloren hatten und sie nicht mehr zurückerhielten, weil ihnen aus Gründen der Verfolgung durch die NSDAP die Rückkehr nach Österreich nach 1938 nicht mehr möglich war.

Meine Damen und Herren! Der Zugang zur österreichischen Staatsangehörigkeit für Nachkommen der während der Zeit des Nationalsozialismus Vertriebenen soll unter Be­rücksichtigung der für die Vollziehung schwierigen und umfangreichen Vorberei­tungs­arbeiten zum ehestmöglichen Zeitpunkt, ab 1.9.2020, Realität werden.

Die parlamentarische Arbeit, meine Damen und Herren, hat tatsächlich bis zum Schluss gedauert, aber man soll auch erwähnen, dass sie deshalb bis zum Schluss gedauert hat, weil es noch Anregungen verschiedenster Institutionen gegeben hat, und das soll man auch berücksichtigen. Diese Lösung liegt nun vor, meine Damen und Herren, und ich hoffe auf breite Zustimmung im Sinne der Betroffenen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit – um das Verbindende auch am Schluss meiner Rede noch einmal zu erwähnen – zum Schluss bei allen Abgeordneten und auch bei allen Expertinnen und Experten bedanken, die am Zustandekommen einer gemeinsamen Lösung beteiligt waren. Meine Damen und Herren, in Wahrheit ist es das, was sich die Menschen wünschen: nicht streiten, sondern als Politik gemeinsam Lösungen finden und auch umsetzen. – In diesem Sinne Dank an alle. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Bitte.


21.20.57

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Auf der Tagesordnung steht das Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz. Eingangs möchte ich betonen, dass ich meinem Vorredner Karl Mahrer inhaltlich nichts hinzuzufügen habe. Ich bedanke mich für deine Ausführungen, die ich auch vollinhaltlich unterstütze.

Es geht um die Umsetzung der im Regierungsprogramm enthaltenen Doppelstaats­bürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus. Wie man an der Stimmung im Haus erkennt, ist das erfreulicherweise eine einstimmige Materie. Es freut mich auch ganz besonders, dass es bei den vielen Abänderungsanträgen trotz intensiver Diskussion ebenfalls zu einer Einigung gekommen ist.

Das Regierungsprogramm zählt aber nicht nur diese Doppelstaatsbürgerschaft auf, sondern es könnten auch noch zusätzliche hinzukommen, denn wie wir aus der politischen Diskussion schließen, weiß man noch nicht, was in England passieren wird, ob man den Brexitopfern ebenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft wird anbieten müssen, wie ich meine, oder – wie das im Regierungsprogramm bereits enthalten ist – auch unseren Landsleuten in Südtirol.

Die Frage zu Südtirol ist in den letzten Tagen wieder aufgeflammt. Wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Gedenkfeiern in Südtirol wahrnehmen dürfen. Die wohl wür­digste hat im Tiroler Landtag stattgefunden, dort wurde der 100-jährigen Abtrennung, der Trennung vom Land Tirol gedacht. In Südtirol selbst war nach 1918 tiefe Depres­sion angesagt. Es hat bis 1972 gedauert, bis ein Autonomiestatut, das den Namen auch wirklich verdient, durchgesetzt werden konnte, und es hat wiederum 20 Jahre gebraucht, bis 1992 die Streitbeilegungserklärung bei der UNO eingereicht werden konnte.

Im Regierungsprogramm haben sich die ÖVP und die Freiheitliche Partei darauf verständigt, nun auch den Südtirolern die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, und ich stelle deshalb folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „enge bilaterale Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert, zeitnah mit ihrer italienischen Kollegin und ihrem italie­nischen Kollegen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung in Südtirol in bilaterale Gespräche zu treten, um das Thema ,Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler‘ zu erörtern. Nach diesen Gesprächen wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag für eine Doppelstaats­bürger­schaft für Südtiroler vorzulegen.“

*****

Ich bedanke mich für die Unterstützung bei der Österreichischen Volkspartei sehr herzlich, allen voran bei meinem lieben Freund und Südtirolsprecher Hermann Gahr, und ersuche insgesamt um Annahme unseres Antrages. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Hermann Gahr

Kolleginnen und Kollegen

betreffend enge bilaterale Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 20: Antrag 536/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wanger, MSc. betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018)

Beinahe hundert Jahre ist es her, dass Südtirol im Rahmen des Friedensvertrags von Saint-Germain von Tirol und Österreich abgetrennt wurde. Im Regierungsprogramm unter Bundeskanzler Sebastian Kurz war nicht nur die Wahrnehmung einer aktiven Schutzfunktion für Südtirol vorgesehen, sondern auch die Schaffung einer Möglichkeit für die Doppelstaatsbürgerschaft von Südtirolern: „Im Geiste der europäischen Inte­gration und zur Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf der Grund­lage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.“ Für die Realisierung dieses Vorhabens bedarf es einer guten Abstimmung zwischen Österreich und Italien, die im europäischen Geist erfolgen muss. Österreich sollte hier keine Alleingänge unterneh­men. Die Rechtspraxis zeigt, dass Fragen der Doppelstaatsbürgerschaft ein sensibles Thema sind, deren Durchsetzung oft zu bilateralen Verstimmungen führen können. Dies ist in jedem Fall zu vermeiden, dennoch sollte dieses Anliegen, das viele Süd­tirolerinnen und Südtiroler hegen, geprüft werden.

Aufgrund der Notwendigkeit der Abhaltung von vorgezogenen Nationalratswahlen konnten diese Abstimmungen nicht mehr umgesetzt werden. Gerade aber der 100. Jahrestag des Friedensvertrages von Saint-Germain ist Anlass im Sinne des Euro­päischen Gedanken in enger Abstimmung mit Italien und Südtirol diese Grenze zu überwinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden aufgefordert, zeitnah mit ihrer italienischen Kollegin und ihrem italieni­schen Kollegen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung in Südtirol in bilaterale Gespräche zu treten, um das Thema "Doppelstaatsbürgerschaft für Süd­tiroler" zu erörtern. Nach diesen Gesprächen wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag für eine Doppelstaatsbürger­schaft für Südtiroler vorzulegen."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist eingebracht, steht in Verhand­lung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Krisper. – Bitte.


21.24.45

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und die Herrschaften zu Hause und auf der Galerie! Vergangenes Jahr begingen wir den 100. Geburtstag un­serer Republik, im kommenden Jahr begehen wir ein zweites Jubiläum: den 65. Ge­burtstag unseres Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 über die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich. Das ist nun eben 65 Jahre her.

Unser Land ist nach dem Krieg mit dem Willen aufgebrochen, das dunkelste Kapitel unserer Geschichte zu schließen und ein neues zu schreiben. Wir gingen daran, die Ruinen im Land aufzubauen – bei den sichtbaren gelang uns das sehr gut, bei den unsichtbaren nur teilweise, denn manche Taten haben wir verabsäumt oder viel zu spät gesetzt. Heute können wir eine kleine Geste setzen, verbunden mit der Hoffnung, sie möge von den Betroffenen gesehen werden. Wir setzen heute eine kleine Geste für jene NS-Verfolgten und deren Nachkommen, die unser Land vor vielen Jahren ver­lassen mussten, aber trotzdem wieder eine Verbindung mit Österreich eingehen wollen und daran bisher rechtlich gehindert wurden.

Wie kam es zu dem konstruktiven Miteinander hier im Parlament? – Mit unserem im November 2018 eingebrachten Antrag erinnerten wir die Regierungsparteien an ihre eigene Zusage aus dem Regierungsprogramm, denn die Regierungsparteien ver­sprachen den Nachkommen von NS-Verfolgten, die Wiedererlangung der Staatsbür­ger­schaft zu erleichtern. In der Folge engagierte sich auch die SPÖ aktiv mit Anträgen, und nun gibt es einen Abänderungsantrag der drei Mittelparteien, den wir gerne mitgetragen hätten; aber so stimmen wir ebenso freudig zu.

Der Antrag ging uns NEOS nicht weit genug, wenn wir nämlich an jene Mitbürgerinnen und Mitbürger denken, die als Nachfahren von Bürgern der Donaumonarchie zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, aber ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet hatten und aufgrund des Naziregimes sehr wohl auch ihre Heimat verlassen mussten. Und wir denken auch an diejenigen, die aufgrund der Verfolgung erst nach dem Kriegsende am 9. Mai 1945 emigriert sind, weil sie in Österreich auf­grund der Nachwirkungen der Verfolgung nicht mehr Fuß fassen konnten. All diesen Menschen haben wir bisher nicht die Hand gereicht; daher unser Abänderungsantrag, der weiter geht, der auch ermöglicht, den Nationalfonds der Republik Österreich in das Verfahren offiziell miteinzubeziehen.

Ich möchte an den Nationalfonds erinnern: Er wurde 1995, also vor 25 Jahren, als Gremium des Parlaments eingerichtet, um die besondere historische Verantwortung unseres Landes zum Ausdruck zu bringen.

Schließen möchte ich mit einem besonderen Dank, und zwar danke ich der Israeli­tischen Kultusgemeinde und dem Verein Esra, dem Psychosozialen Zentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, der eine wichtige Anlaufstelle für Jüdinnen und Juden ist. Die IKG, Esra und Rechtsanwalt Vana haben uns dabei unterstützt, einen umfassenden Antrag auszuarbeiten. Ich möchte mich auch bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sehr für die finalen konstruktiven Gespräche bedanken und ich freue mich, dass sie den Antrag sogar mittragen.

Ich vergesse auch nicht, den Entschließungsantrag einzubringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erwerb der Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die zusätzlichen Per­sonal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Ver­tretungsbehörden die Neuregelung der Doppelstaatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus kundenfreundlich, professionell und rasch durchführen können.“

*****

Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

21.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr.in Pamela Rendi-Wagner, Petra Steger, Dr. Nikolaus Scherak, Karl Mahrer, B.A., Angela Lueger, M.A.,Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alfred Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerb der Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus

Im Hinblick auf das Vorhaben einer Doppelstaatsbürgerschaft fur Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich wird die unbefristete Möglichkeit geschaffen, die österreichische Staatsbürgerschaft in direkter absteigender Linie der Verfolgten durch eine Anzeige im Wege einer österreichischen Vertretungsbehörde annehmen zu können.

Dieses Vorhaben stellt einen weiteren Schritt der Wiedergutmachung für erlittenes Un­recht während der Nazi-Diktatur dar und soll zur Versöhnung sowie der Verständigung zukünftiger Generationen dienen. Mit der professionellen Umsetzung des Vorhabens soll der historischen Verantwortung Österreichs Rechnung getragen werden.

Der Berechtigtenkreis umfasst 500.000-800.000 Personen, mit ungefahr 50.000-80.000 Antragstellungen und damit auch einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Auslands­österreicherInnen ist zu rechnen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand wird sich zunächst voraussichtlich an den Vertretungsbehörden London, New York, Tel Aviv, Washington, Los Angeles, Canberra, Buenos Aires und in Südafrika konzentrieren und ist mit dem bestehenden Personalstand des Bundesministeriums für Europa, Inte­gration und Äußeres (BMEIA) nicht zu bewältigen.

Um eine kundenfreundliche, professionelle und rasche Abwicklung der Verfahren an den voraussichtlich am stärksten betroffenen Vertretungsbehörden zu gewährleisten wird daher eine Aufstockung bei entsandtem Personal sowie bei Lokalkräften nötig sein, wie auch die Deckung des budgetären Mehrbedarfs.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die zusätzlichen Per­sonal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Vertretungsbehörden die Neuregelung der Doppelstaatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus kundenfreundlich, professionell und rasch durchfüh­ren können.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist eingebracht, steht mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Sabine Schatz ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.


21.29.02

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

„Andre, die das Land so sehr nicht liebten,

warn von Anfang an gewillt zu gehn;

ihnen – manche sind schon fort – ist besser,

ich doch müßte mit dem eignen Messer

meine Wurzeln aus der Erde drehn.“ – Theodor Kramer, Schriftsteller, Österreicher, Jude.

1939 musste er seine geliebte österreichische Heimat auf der Flucht vor Verfolgung durch die Nationalsozialisten verlassen und nach London emigrieren. Das ist ein Schicksal, das er mit Zigtausenden Menschen in Österreich teilt, die aus Österreich fliehen mussten und ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren.

Österreich hat nach dem Ende des Nazifaschismus lange gebraucht, um den Opfer­mythos abzustreifen. Es war Bundeskanzler Franz Vranitzky, der sich 1991, also 46 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, erstmals offiziell zur Mitverantwortung Österreichs an den Gräueltaten des Nazifaschismus bekannt hat. Noch länger hat es gedauert, bis den Verfolgten des Naziregimes erstmals ermöglicht wurde, die öster­reichische Staatsbürgerschaft, die sie durch Flucht oder Vertreibung verloren haben oder die ihnen aufgrund der Nürnberger Rassegesetze entzogen wurde, zurückzube­kommen. Erst seit 1993 können NS-Verfolgte die österreichische Staatsbürgerschaft wie­dererlangen, was bisher oftmals mit langwierigen und komplizierten Verfahren ver­bunden war.

Wir werden heute diese Hürden beseitigen und eine Erleichterung und Sicherstellung des Zugangs zur österreichischen Staatsbürgerschaft für die Nachkommen der NS-Verfolgten ermöglichen. Wir sehen das als kleinen, aber wichtigen Schritt der Wieder­gutmachung an, aber vor allem ist es eine längst fällige politische Verantwortung, die wir durch unsere Geschichte tragen, eine moralische Verpflichtung und eine sym­bolische Geste. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch heute sind wir mit offenem Antisemitismus konfrontiert; ich erinnere an die Zerstörung der Portraits von Holocaustüberlebenden am Burgring im Mai 2019. Ebenso auch im Wahlkampf: Wer sich laufend antisemitischer Codes bedient und zum Beispiel immer wieder von Silberstein, dem gut verdienenden, sprich geldgierigen Juden spricht, schürt Ressentiments gegen Juden und Jüdinnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Diese Politik, sehr geehrte Damen und Herren, ist höchst gefährlich. Ich appelliere an all jene, die sich jetzt angesprochen fühlen, das zu unterlassen. Tragen wir gemeinsam die Verantwortung aus unserer Geschichte! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

21.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Martin Engelberg. – Bitte.


21.32.07

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerinnen! Herr Minister! Hohes Haus! Eigentlich war ich beeindruckt von den Worten meiner Vorrednerin, bis sie in den letzten Sätzen ihres Redebeitrages über dieses Thema, das ich für so wichtig halte, auch wieder in die Niederungen der Tagespolitik und des laufenden Wahlkampfs geführt hat. Ich werde das nicht tun, ich möchte tatsächlich die historische Bedeutung dieses Gesetzes oder dieser mehreren Anträge betonen und auch in einen Kontext stellen, und das über die Parteigrenzen hinweg, weil wir schließlich auch hier einem Allparteienantrag und hoffentlich auch einer einstimmigen Beschlussfassung entgegensehen.

Wenn wir noch einmal resümieren: Ja, meine Damen und Herren, es gab Zeiten, da musste man sich als Österreicher schämen – schämen dafür, wie Österreich mit der Vergangenheit umgegangen ist, schämen dafür, wie Österreich mit den Opfern des Nationalsozialismus umgegangen ist. Als ich mit 13 Jahren zum ersten Mal allein nach Israel gereist bin, hat mich mein Vater zum Flughafen gebracht und gesagt: Du, wenn dich in Israel jemand fragt, woher du kommst, sag lieber, du kommst aus der Schweiz! Er wusste, dass man als Österreicher in der damaligen Zeit – das waren die 70er-Jahre – in Israel nicht gut angeschrieben sein wird.

Österreich hat sich zu lange, viel zu lange nicht seiner Vergangenheit gestellt: der hohen Zahl an Österreicherinnen und Österreichern, die in der Nazizeit Verbrechen an jüdischen Menschen begangen haben, Erniedrigung, Raub, Zerstörung, massenhaft Mord. Aber auch das Nachkriegsösterreich hat sich nicht mit Ruhm bekleckert. Ver­triebene Jüdinnen und Juden wurden nicht zur Rückkehr eingeladen. Ihr Eigentum wurde oft nicht zurückgegeben; es gibt Geschichten, wie alle möglichen Tricks, ge­setzliche und ungesetzliche, eingesetzt wurden, um die Rückgabe von Eigentum, von Wohnungen, Unternehmen, Liegenschaften und so weiter zu verhindern. Mir fällt dazu jetzt ad hoc das Beispiel der Residenz der israelischen Botschaft ein, die letztlich deshalb in das Eigentum des Staates Israel gelangte, weil den jüdischen Besitzern alle möglichen Fußangeln gestellt wurden, die es ihnen unmöglich gemacht hatten, diese Liegenschaft wiederzuerlangen, und sie sie daher dem Staat Israel geschenkt haben.

Andererseits ist anzuerkennen, dass sich diesbezüglich in Österreich in den letzten 30 Jahren, vor allem natürlich ausgelöst durch die heftigen Diskussionen im Zuge der Wahl von Kurt Waldheim zum Bundespräsidenten im Jahr 1986, sehr viel geändert hat. Anzuerkennen sind die wichtigen Reden des damaligen Bundeskanzlers Vranitzky sowohl hier im Hohen Haus als auch in Israel, bei denen er zum ersten Mal die Schuld von Österreicherinnen und Österreichern einbekannte. Unter Vranitzky und nachfol­genden Bundeskanzlern und Regierungen wurde dann der Erwerb der Staats­bürger­schaft ermöglicht, und es wurden auch Entschädigungszahlungen geleistet, geraubte Kunst restituiert und so weiter.

An dieser Stelle muss aber auch das Wirken von Sebastian Kurz in seiner Funktion als Außenminister und später auch als Bundeskanzler besonders gewürdigt werden. Ich habe das persönlich hautnah miterlebt, ihn dabei auch begleitet. Er hat bei seinen Besuchen in Israel und bei zahlreichen anderen Anlässen und Treffen in jüdischen Communities weltweit in einer ganz besonderen Art und Weise die richtigen Worte gefunden (Beifall bei der ÖVP) – Worte des Schuldeinbekenntnisses, der Verant­wortung, auch insbesondere gegenüber der Sicherheit des Staates Israel und ganz besonders aber auch der Sympathie für die Überlebenden und deren Nachkommen. Sebastian Kurz hat damit ganz Österreich einen großen Dienst erwiesen und in aller Welt und insbesondere auch in den jüdischen Communities große Sympathien erwor­ben.

Sebastian Kurz hat Worten auch Taten folgen lassen, wie eben durch die nunmehr vorliegende Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Nachkommen von öster­reichi­schen Jüdinnen und Juden, die Opfer des Nationalsozialismus waren, können nunmehr in einem vereinfachten Verfahren die österreichische Staatsbürgerschaft zu­rückbekommen, die sie ja eigentlich nicht verloren hätten oder aufgegeben hätten, hätte es den Nationalsozialismus und die Verfolgung in Österreich nicht gegeben. Es ist ein einfaches, unbürokratisches und, ich würde sagen, ehrliches und sauberes Ge­setz, das wir hier schaffen, ohne Fußangeln, ohne bürokratische Hürden, unnötige Fristsetzungen und so weiter.

Wie schon erwähnt: Den Beschluss zu dieser Gesetzesänderung hat die Bundes­re­gierung unter Bundeskanzler Kurz bereits im März 2018 gefasst. Es ist ein wichtiges Bekenntnis Österreichs zu seiner Verantwortung, aber auch ein schönes Zeichen der Verbundenheit und Freundschaft gegenüber den jüdischen Opfern des National­sozia­lismus und deren Nachkommen.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, der FPÖ und auch der NEOS danken, die sich für das Zustan­dekommen dieser Gesetzesänderung eingesetzt und sie gemeinsam mit der ÖVP in sehr konstruktiver Art und Weise erarbeitet haben. Es ist ein besonders schönes Zeichen, dass diese Gesetzesänderung mit den Stimmen aller Parteien im Nationalrat beschlossen werden wird; vielen Dank schon jetzt dafür.

Ich möchte an dieser Stelle auch einen großen Dank aussprechen – und ich möchte sie auch tatsächlich einzeln nennen – an die Beamten des Innenministeriums unter der Leitung des Innenministers, an die Beamten des Außenministeriums und aber auch an die zuständige Stelle der Stadt Wien, an die MA 35, die Magistratsabteilung MA 35, die einen enorm positiven Beitrag zum Zustandekommen dieser Gesetzesänderung beige­tragen haben. – Vielen Dank auch ihnen dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, wir sollten uns bewusst sein, dass Zehntausende und mehr jüdische Men­schen in aller Welt mit österreichischen Wurzeln und mit noch immer einer sehr großen Verbundenheit zu Österreich nach Österreich schauen, uns heute zuschauen und diese Gesetzesänderung als weiteres positives Zeichen des neuen Österreich be­grüßen werden. Es erfüllt mich mit Demut und Stolz, dass ich am Zustandekommen dieses Gesetzes mitwirken konnte. Es ist das heute einer der Momente, in dem ich sagen kann: Ich bin stolz, ein Österreicher zu sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Abschließend muss auch ich diese formelle Übung erfüllen und einen Abänderungs­antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Ing. Norbert Hofer, Mag. Martin Engelberg, Angela Lueger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, Dr. Hannes Jarolim, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (536/A, XXVI. GP)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (536/A, XXVI. GP) wird wie folgt geändert:

1. Z 1 lautet:

„1. Nach § 58c Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Ein Fremder erwirbt unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 und Abs. 2 Z 1 und 3 bis 7 die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigt und durch unbedenkliche Urkunden oder sonstige geeignete und gleichwertige Bescheinigungsmittel nachweist, dass er Nachkomme in direkter absteigender Linie einer Person ist, die gemäß Abs. 1 die Staatsbürgerschaft erworben hat oder erwerben hätte können. Die Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß. ““

2. Z 2 lautet:

„2. § 58c Abs. 4 lautet:

„(4) Die Anzeige, der Bescheid und im Verfahren beizubringende Unterlagen wie ins­besondere Zeugnisse, Personenstandsurkunden und Übersetzungen sind ge­büh­renfrei. § 19 Abs. 2 gilt.““

3. Z 3 lautet:

„3. Dem § 64a wird folgender Abs. 30 angefügt:

(30) Der § 58c Abs. 1a und Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. I XX/XXXX tritt mit 1. September 2020 in Kraft.““

4. Z 4 entfällt.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abgeordneten Krainer und Scherak.)

21.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner,MSc. Ing. Norbert Hofer, Mag. Martin Engelberg, Angela Lueger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, Dr. Hannes Jarolim, Angela Lueger Genossinnen und Genossen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (536/A, XXVI. GP)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Antrag (536/A, XXVI. GP) wird wie folgt geändert:

1. Z 1 lautet:

„1. Nach § 58c Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Ein Fremder erwirbt unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 und Abs. 2 Z 1 und 3 bis 7 die Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde (§ 39) unter Bezugnahme auf dieses Bundesgesetz schriftlich anzeigt und durch unbedenkliche Urkunden oder sonstige geeignete und gleichwertige Bescheinigungsmittel nachweist, dass er Nachkomme in direkter absteigender Linie einer Person ist, die gemäß Abs. 1 die Staatsbürgerschaft erworben hat oder erwerben hätte können. Die Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß. ““

2. Z 2 lautet:

„2. § 58c Abs. 4 lautet:

„(4) Die Anzeige, der Bescheid und im Verfahren beizubringende Unterlagen wie ins­besondere Zeugnisse, Personenstandsurkunden und Übersetzungen sind gebühren­frei. § 19 Abs. 2 gilt.““

3. Z 3 lautet:

„3. Dem § 64a wird folgender Abs. 30 angefügt:

(30) Der § 58c Abs. 1a und Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. I XX/XXXX tritt mit 1. September 2020 in Kraft.““

4. Z 4 entfällt.

Begründung

Zu Z 1 und 2 (§ 58c Abs. 1a und 4):

Österreich bekennt sich auch im Staatsbürgerschaftsrecht zu seiner Verantwortung für die Verbrechen während der NS-Zeit. Als besonderen Ausdruck dieses Bekenntnisses normiert § 58c in der geltenden Fassung einen Sondererwerbstatbestand für die damaligen Verfolgten des Nationalsozialismus. Demnach erwirbt ein Fremder unter erleichterten Voraussetzungen die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn er der Behörde anzeigt, sich als Staatsbürger vor dem 9. Mai 1945 in das Ausland begeben zu haben, weil er Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hat. Ebenfalls von der Bestimmung umfasst sind Personen, die in den Jahren vor dem 9. Mai 1945 wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten.

Diese Regelung wurde in der Vergangenheit oftmals dafür kritisiert, dass sie nur die in dieser Zeit Verfolgten umfasst, nicht aber deren Nachkommen. Diese Kritik aufgreifend soll dieser Sondererwerbstatbestand durch Einfügung eines neuen Abs. 1a auch auf die Nachkommen in direkter absteigender Linie der Verfolgten erweitert werden. Auch die mit dem Erwerbstatbestand des § 58c Abs. 1 in Zusammenhang stehenden Son­derbestimmungen der Abs. 2 und 3 werden sinngemäß für die erweiterte Zielgruppe übernommen.

Für die Nachkommen in direkter absteigender Linie soll gleichermaßen gelten, dass sowohl die Anzeige selbst als auch der Bescheid sowie die im Zusammenhang mit der Anzeige zu erbringenden Unterlagen gebührenfrei sind. Bei dieser Gelegenheit wird der veraltete Begriff der „Stempelgebühren“ aus dem Gesetzestext entfernt und stattdessen die Terminologie des §§ 57 Abs. 5 und 59 Abs. 5 verwendet.

Da im Rahmen des Verfahrens oft schwierige Fragen zu lange zurückliegenden, insbesondere auch personenstandsrechtlichen Sachverhalten zu klären sein werden, ist die Klarstellung angezeigt, dass der Antragsteller durch Vorlage unbedenklicher Urkunden oder sonstiger geeigneter und gleichwertiger Bescheinigungsmittel initiativ untermauert darlegen muss, dass er in die Zielgruppe der Regelung fällt. In diesem Zusammenhang wird auch vorgesehen, dass § 19 Abs. 2 gilt, da dies einerseits der gelebten Praxis bei Verfahren auf Basis einer Anzeige entspricht und ein mit Verordnung festgelegter Katalog der vorzulegenden Dokumente andererseits auch der Rechtssicherheit des Anzeigers dient.

Die Anwendbarkeit der neuen Regelung des Abs. 1a hängt weder davon ab, dass die Generation der Verfolgten von der Wiedererwerbsmöglichkeit des Abs. 1, noch dass eine dazwischenliegende Generation vom neuen Abs. 1a Gebrauch gemacht hat. Es kann sich daher beispielsweise auch der Enkel eines Verfolgten des neuen Erwerbs­tatbestandes bedienen, wenn keiner seiner Vorfahren (wieder) Österreicher geworden ist.

Voraussetzung dafür, dass sich ein Nachkomme auf den neuen Erwerbstatbestand des Abs. 1a berufen kann, ist, dass sein Vorfahre unter die Zielgruppe des Abs. 1 fällt. Der Vorfahre muss dabei entweder die Staatsbürgerschaft tatsächlich erworben haben oder sie erwerben hätte können.

Wenn der Vorfahre die Staatsbürgerschaft als Verfolgter tatsächlich wiedererworben hat, ist der Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen im Hinblick auf den Vorfahren jedenfalls erbracht.

In den Fällen, in denen der Vorfahre die Staatsbürgerschaft als Verfolgter nicht wie­dererworben hat, soll es – um unsachliche Ergebnisse zu vermeiden –  weder schaden, wenn er bereits vor Inkrafttreten des § 58c (BGBl. Nr. 521/1993) verstorben ist, noch wenn er die Staatsbürgerschaft zuvor auf andere Weise erworben oder nie verloren hat. Der Verweis auf § 58c Abs. 1 StbG bedeutet auch nicht, dass sich ein Nachkomme eines Verfolgten nur dann auf den neuen Erwerbstatbestand berufen kann, wenn der Verfolgte (oder ein Angehöriger einer dazwischenliegenden Gene­ration) jemals „Fremder“ war. Maßgebliche Rechtslage für die Prüfung, ob der Vorfahre die Staatsbürgerschaft hätte erwerben können, ist jene zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch den Nachkommen, dh. jene zum Zeitpunkt der Anzeigelegung (siehe Abs. 2). 

Vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Verfolgten aus dieser Zeit mittlerweile verstorben und seit dem Ende der NS-Zeit beinahe 75 Jahre vergangen sind, wird in den Fällen, in denen der Vorfahre die Staatsbürgerschaft als Verfolgter nicht wieder­erworben hat, an die Nachvollziehbarkeit des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 bis 6 und 8 und Abs. 2 Z 1 und 3 bis 7 kein unverhältnismäßig hoher Maßstab anzulegen sein.

So wird als geeignetes und gleichwertiges Bescheinigungsmittel im Sinne des Abs. 1a für den Nachweis der einzelnen Voraussetzungen beispielsweise eine ausdrückliche schriftliche und glaubwürdige Erklärung des Staatsbürgerschaftswerbers oder einer dritten informierten Person (zu denken wäre dabei vor allem an ältere Verwandte), wonach hinsichtlich des Vorfahren keine Versagungsgründe bekannt sind, ausreichen, sofern im Verfahren auch sonst kein gegenteiliger Hinweis hervorgekommen ist.

Zu Z 3 (§ 64a Abs. 30 ):

Abs. 30 regelt das Inkrafttreten. Der Vollzug des neuen § 58c Abs. 1a wird die be­troffenen Behörden vor große Herausforderungen stellen. Dies zum einen, weil die potentiell angesprochene Zielgruppe sehr groß ist und eine tatsächliche Antrag­steller­anzahl im mittleren fünfstelligen Bereich durchaus realistisch scheint; zum anderen, weil sich der Vollzug der Bestimmung nicht gleichmäßig auf alle Staatsbürgerschafts­behörden verteilen, sondern – im Hinblick auf die Zuständigkeit für Staatsbürger­schaftsverfahren von Personen, die nicht in Österreich geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben – das Land Wien (die Magistratsabteilung 35) die Hauptlast zu tragen haben wird. Da die österreichischen Berufsvertretungs­behörden im Ausland für die Entgegennahme der Anträge von im Ausland wohnhaften Antragstellern zuständig sind, wird es auch an ausgewählten österreichischen Bot­schaften und Generalkonsulaten (insbesondere Tel Aviv, Washington, New York, Los Angeles, London, Canberra und Buenos Aires) zu einem deutlich höheren Arbeitsanfall kommen.

Die Bestimmungen treten daher mit 1.September 2020 in Kraft.

*****


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Abgeordneter. Jetzt ist dieser Abände­rungsantrag auch ordnungsgemäß eingebracht, wir nehmen ihn mit in Verhandlung und werden ihn zur Abstimmung bringen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hermann Krist. – Bitte.


21.43.00

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Die Herren Minister! Die Frauen Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Neubauer hat einen Entschließungsantrag zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler eingebracht. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, und ich möchte das auch kurz begründen: einerseits, weil es eigentlich den bisher doch sehr guten Usancen der Zusammenarbeit im Südtirolausschuss widerspricht, dass ich jetzt, um 21 Uhr, diesen Antrag bekomme, also als er offiziell eingereicht worden ist. Das ist eigentlich unge­wöhnlich, aber ich nehme es zur Kenntnis. Auf der anderen Seite - - (Abg. Neubauer: Stimmt nicht! Vor 3 Stunden!) Um 21 Uhr haben wir ihn bekommen, ich habe die Uhrzeit draufstehen. (Abg. Hafenecker: Wir haben ja noch nie darüber geredet!)

Auf der anderen Seite, weil das Thema eigentlich eines ist, das wir seit 2010, seit der großen Unterschriftenaktion der Süd-Tiroler Freiheit ununterbrochen im Südtirolaus­schuss oder auch bilateral besprochen haben. Wir haben Gespräche in Bozen und in Österreich geführt, und das doch in einiger Regelmäßigkeit, es hat Anträge hier im Haus gegeben, es hat viele Einzelinitiativen aus Südtirol gegeben, von der SVP Landespartei, vom Klub der Altabgeordneten der SVP, von der Süd-Tiroler Freiheit, von den Freiheitlichen.

In der Zeit, in der Herr Kurz Außenminister war, war er vehementest und wortreich gegen diese Angelegenheit. Im Regierungsübereinkommen ist das vereinbart worden – alles klar. Es hat jede Menge an Gesprächen gegeben, und dann ist dieser Brief gekommen, unterschrieben von 19 Landtagsabgeordneten des Südtiroler Landtages; von 35 haben ihn 19 unterschrieben. Interessant ist, dass von den 17 SVP-Mitgliedern nur sieben unterschrieben haben und zehn nicht. Kein Landeshauptmann, kein Lan­desrat hat den Brief mitunterschrieben. Und in diesem Brief wurde der Wunsch ge­äußert, dass man das wieder in die Regierungsverhandlungen aufnimmt. – Ist passiert.

Wir haben uns eigentlich im Vorfeld ausgemacht gehabt, dass wir den Südtirolern jetzt nach so vielen Jahren endlich einmal sagen, ob wir das wollen oder nicht wollen. Das haben wir eigentlich vereinbart gehabt. Wir waren auf dem Weg dorthin, endgültig zu sagen, ob wir jetzt die Gesetzesänderungen angehen oder die Sache fallen lassen.

Jetzt kommt wieder ein Antrag, mit dem man dem zuständigen Minister einen Arbeits­auftrag erteilt, der allein aus zeitlichen Gründen gar nicht durchführbar und möglich ist.

Ich sage Ihnen: Wir stehen für vernünftige, offizielle und verbindliche Gespräche mit Regierung und Landtag Südtirol und Regierung und Nationalrat Österreich immer gerne zur Verfügung, wir haben uns dem nicht verwehrt, auch wenn sich unsere Be­geisterung für das Thema in Grenzen hält. Nette und bilaterale Gespräche führe ich auch gerne, aber dazu brauchen wir keinen Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

21.45


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Neubauer zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmun­gen der Geschäftsordnung. – Bitte.


21.45.58

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mein Vorredner Herr Krist von der SPÖ hat behauptet, er hätte den Antrag zu Südtirol nach 21 Uhr erhalten.

Ich berichtige tatsächlich: Laut Übertragung hat Herr Abgeordneter Krist den Antrag um 18.56 Uhr erhalten. Und es darf von einem Abgeordneten erwartet werden, dass er einen Antrag innerhalb von drei Stunden lesen kann. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Noll. – Abg. Krainer: ... schon etwas gehört von der 24-Stunden-Frist? – Abg. Loacker – in Richtung des Abg. Krainer –: Der Neubauer ist neu! – Unruhe im Saal.)

21.46


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Wolfgang Peschorn zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


21.46.45

Bundesminister für Inneres Dr. Wolfgang Peschorn: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich darf mich zu dem Initiativantrag, zu dem zwei Abänderungsanträge vorliegen, zu Wort melden und ge­statte mir als Bundesminister für Inneres, in dessen Vollzugsbereich das Staats­bürger­schaftsgesetz fällt, Ihnen dazu einige Details unserer Gespräche mitzuteilen.

Ich habe schon bei meiner Antrittsrede gesagt: Verwalten ist Gestalten im Rahmen der Gesetze. Und wenn man das ernst meint, dann sind die Gesetze der Rahmen des Verwaltungshandelns. Und damit das, was die Bürger von uns erwarten, nämlich dass etwas, wenn sie ein Recht darauf haben, auch rasch geschehen kann und umgesetzt werden kann, möglich ist – gegenständlich reden wir über eine gesetzliche Initiative, die es Menschen durch Anzeige ermöglicht, die Staatsbürgerschaft der Republik Öster­reich zu erlangen –, sollten die Gesetze klar formuliert und von den Verwaltungs­behörden, die dafür zuständig sind, umgesetzt werden können.

Ich danke für das Vertrauen des Nationalrates in meine Verwaltung, in das Bun­des­ministerium für Inneres, weil wir bei der Ausgestaltung dieses Abänderungsantrages mitgestalten konnten, des Abänderungsantrages, den wir heute von Abgeordnetem Mag. Engelberg vorgetragen bekommen haben.

Ich danke deswegen, weil es jenen Behörden, die nach Ihrer Beschlussfassung dieses Gesetz zu vollziehen haben – das wird im überwiegenden Ausmaß die Magistrats­abteilung 35, aber auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sein –, möglich sein wird, allen Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erlangen wollen, diese rasch zuzuerkennen.

Der Antrag, der von Frau Dr. Krisper vorgetragen wurde, ist sehr weitgehend, und in der Kürze war eine Beratung mit den Experten nicht mehr möglich. Der Wortlaut dieses Antrages ist sehr weit und ermöglicht dadurch nur schwer einen Vollzug.

Von der Systematik her soll die Novelle, über die Sie heute Beschluss fassen, einen Absatz 1a einfügen, der inhaltlich an den Absatz 1 des § 58c anknüpft. Und dort, im § 58c Abs. 1, ist schon seit langer Zeit der Vorfahre, von dem der Nachkomme sein Recht ableiten soll, definiert.

Mit dem Antrag der Abgeordneten Dr. Krisper erweitern Sie diesen Vorfahrenbegriff, und das führt dazu, dass zwischen jenen Personen, die nach Absatz 1 als Vorfahre, der verfolgt wurde, und jenen, die nun als Nachkommen sich auf den Vorfahren stützen können, eine Diskrepanz entsteht. Ich weiß, dass die Abstimmung in Ihrer Ingerenz liegt, ich wollte Ihnen diese Information als Orientierung geben.

Ich freue mich aber als Bundesminister für Inneres, dass ich den Ausführungen und auch den Bemühungen, einen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen, entnehmen konnte, dass hier im Hohen Haus Konsens über das Recht für einen Nachkommen eines Verfolgten, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erlangen zu können, besteht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.50

21.50.51


Präsidentin Doris Bures: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den im Antrag 536/A der Abgeordneten Dr.in Pa­mela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf.

Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Dr.in Rendi-Wagner, Steger, Dr. Scherak, Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Wöginger, Dr.in Rendi-Wagner, Ing. Hofer, Kollegin­nen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Wöginger, Dr.in Rendi-Wagner, Steger, Dr. Scherak, Dr. Noll, Kolle­ginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung der Ziffern 0, 1a und 2a zum Inhalt hat.

Wer diesen Zusätzen zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Wöginger, Dr.in Rendi-Wagner, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1, 2, 3 und 4 eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Titel und Eingang des Gesetzentwurfes in der Fassung des Initiativantrages.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte um Zustimmung auch in dritter Lesung. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „enge bilaterale Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. (E 121)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr.in Rendi-Wagner, Steger, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erwerb der Staats­bürger­schaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus“. (Abg. Wöginger: Wöginger ist auch drauf! Da ist Wöginger auch drauf!) – Auf meinem Croquis nicht, Herr Klub­obmann! (Abg. Wöginger: Warum nicht?)

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 122)

21.53.05Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis 10


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis 10.

Das ist jetzt eine Reihe von Abstimmungen, die wir durchzuführen haben. Ich frage noch einmal – es wurde so vereinbart –, ob alle Klubs auch die Abstimmungscroquis haben. – Gut. Dann gehen wir im Abstimmungsvorgang wie vereinbart vor. Ich werde über jeden Tagesordnungspunkt getrennt abstimmen lassen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Steuerreformge­setz 2020 in 687 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen, zwei Zusatzanträge der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatzantrag der Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, BA, Kolle­ginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeord­neten Krainer, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Matznetter und ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dipl.-Ing.in Doppelbauer vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­de­rungs­anträgen und Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Einfügung einer neuen Ziffer 1a in Artikel 1 und daraus resultierende Umnum­merierungen eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 1a eingebracht.

Jene, die sich hiefür aussprechen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 4 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 7a eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 13 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung von Ziffer 13a bis 13e in Artikel 1 eingebracht.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 13a in Artikel 1 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Einfügung von Ziffern 14a bis 14c in Artikel 1 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 14a in Artikel 1 eingebracht.

Wer ist für diesen Zusatzantrag? – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Einfügung einer neuen Ziffer 16a in Artikel 1 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer litera e in Art. 1 Z 21 eingebracht.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 21 lit. d eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Einfügung einer Ziffer 21a in Artikel 1 eingebracht.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 4 Z 2 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 4 Z 7 und 8 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 7 Z 3 und 4 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 9 des Gesetzentwurfes.

Hiezu haben die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so an­genommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikel 9 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so an­genommen.

Die Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 1a in Artikel 12 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 22.

Hiezu liegen mehrere Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Ziffern 1 bis 6 und daraus resultierende Umnummerierung der verbleibenden Ziffern eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 4a in Artikel 22 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag be­treffend Einfügung einer neuen Ziffer 6 und daraus resultierende Umnummerierung in Artikel 22 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit so ange­nom­men.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 22 Z 6b eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Novellierungsanordnung zu Art. 22 Z 7 einge­bracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 22 Z 7 § 376 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend Einfügung einer Wortfolge in Art. 22 Z 7 § 376 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über Art. 22 Z 7 § 376 Z 1 und 2 in der Fas­sung des Ausschussberichtes und unter Berücksichtigung des soeben angenommenen Abänderungsantrages.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Anfügung einer neuen Ziffer 3 in Art. 22 Z 7 § 376 ein­gebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 22 Z 7 § 377 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikel 22 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist hiefür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 23.

Hiezu liegen eine Reihe von Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen vor.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung der Ziffern 1 bis 4 und daraus resultierende Umnummerierung der verbleibenden Ziffern eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Fassung die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 1 in Artikel 23 und daraus resultierende Umnummerierung eingebracht.

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag be­treffend Einfügung einer neuen Ziffer 4 in Artikel 23 und daraus resultierende Umnum­merierung eingebracht.

Wer spricht sich hiefür aus? – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 23 Z 4b eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 23 Z 5 § 369 eingebracht.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend Einfügung einer Wortfolge in § 369 Z 1 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Anpassung einer Wortfolge in § 369 Z 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über Art. 23 Z 5 § 369 Z 1 und 2 in der Fas­sung des Ausschussberichtes und unter Berücksichtigung der soeben angenommenen Abänderungsanträge.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Anfügung einer Ziffer 3 in Art. 23 Z 5 § 369 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 23 Z 5 § 370.

Hiezu haben die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Art. 23 Z 5 § 370 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Artikels 23 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Des Weiteren gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 24 des Gesetz­entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhaltung des österreichischen Tabak­monopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „notwendige Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch Novellierung des Normverbrauchs­abgaben­gesetzes, Valorisierung der Freibeträge in § 35 EStG und Valorisierung der Beträge in der Verordnung für außergewöhnliche Belastungen“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 104)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Pen­sionsanpassungsgesetz 2020 in 688 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen, die Abge­ordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten Keck, Dr.in Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Haubner, Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen insgesamt sechs Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfs folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungs­weise Abänderungsantrag betreffend Einfügung von §§ 5a, 5b, 26, 152, 718 in Artikel 1 und die daraus resultierenden Umnummerierungen von Ziffern eingebracht.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungs­weise Abänderungsantrag betreffend Einfügung des § 221a in Artikel 1 und die daraus resultierenden Umnummerierungen eingebracht.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt. – Daraus ergibt sich auch, dass nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit vorliegt.

Die Abgeordneten Muchitsch, Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung des § 108h und die daraus resultierende Umnummerierung der Ziffer 1 in Artikel 1 eingebracht.

Wer hierfür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 1b sowie Änderung der Ziffer 4 in Artikel 1 eingebracht.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Keck, Dr.in Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 1c in Artikel 1 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Die Abgeordneten Haubner, Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 2 eingebracht.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist somit in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist mit Mehrheit so ange­nommen. (E 105)

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in statio­nären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird, in 689 der Bei­lagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Ing. Vogl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Ing. Vogl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 1 eingebracht.

Wer hierfür seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer gibt auch in dritter Lesung seine Zustimmung? Das ist die Mehrheit, der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird, in 690 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Haubner, MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Titel und Eingang des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Auch das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, samt Titel und Eingang in 691 der Beilagen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer spricht sich in dritter Lesung dafür aus? – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entschließungsantrag 974/A(E) der Abge­ord­neten Dr.in Belakowitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung von Sonderpensionsprivilegien.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr.in Belakowitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse sogleich über den Entschließungsantrag in der Fassung des Abänderungs­antrages der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer spricht sich dafür aus? Das ist einstimmig so angenommen. (E 106)

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entschließungs­an­trag 975/A(E) der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr.in Belakowitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse sogleich über den Entschließungsantrag in der Fassung des Abände­rungs­antrages der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer spricht sich dafür aus? Auch das ist einstimmig angenommen. (E 107)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entschließungsantrag 508/A(E) der Abge­ord­neten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auf­wertung der persönlichen Assistenz.

Wer spricht sich dafür aus? Das ist einstimmig angenommen. (E 108)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf be­treffend Abgabenänderungsgesetz 2020 in 686 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dipl.-Ing.in Dop­pelbauer vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim­mung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte um ein bejahendes Zeichen, wenn Sie das wollen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir haben die Abstimmung beendet. (Beifall bei der SPÖ.)

22.23.0522. Punkt

Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern (988/A)(E)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Hinsichtlich des Antrages wurde dem Gleichbehandlungsausschuss eine Frist zur Be­richterstattung bis 5. Juli 2019 gesetzt.

Mir liegt kein Wunsch auf Berichterstattung vor.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Juliane Bogner-Strauß. – Bitte.


22.24.00

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­den­tin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Eingangs möchte ich betonen, wie viel Wert ich als Frauenministerin auf den Gewaltschutz gelegt habe. Ich habe damals auch einen Schwerpunkt in diesem Themenbereich gesetzt und entsprechende Mittel umgeschichtet. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Auch jetzt als Frauensprecherin der ÖVP und als ÖVP-Frauenchefin ist mir eine rasche Hilfe für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, sehr, sehr wichtig. Entsprechend haben wir den Gewaltschutz auch in unserem Wahlprogramm verankert.

Österreich ist – das möchte ich hier einmal betonen – beim Gewaltschutz sehr, sehr gut aufgestellt. Wir haben dabei europaweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Dennoch möchte ich sagen, dass in Österreich zu viele Frauen und Mädchen von Gewalt betroffen sind, die Zahl ist stetig steigend, und dass es im Jahr 2018 41 Frauenmorde gegeben hat. Das macht uns alle sehr betroffen.

Es gilt, entsprechende politische Rahmenbedingungen und finanzielle Mittel zur Ver­fügung zu stellen, damit Frauen überhaupt nicht in diese Gewaltsituation kommen beziehungsweise dieser Gewaltspirale entkommen können.

Als Frauenministerin habe ich einen Schwerpunkt auf den Gewaltschutz gelegt. Das Frauenbudget war ja, wie Sie wissen, sehr beschränkt, nur knapp über 10 Millionen Euro; das wurde in den letzten zehn Jahren auch nicht angepasst. Wir haben einen Großteil dieses Geldes für Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die zweite Hälfte dieses Geldes für Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen ausgegeben.

Im März 2019 habe ich außerdem einen Gewaltschutzgipfel einberufen und habe alle politisch Zuständigen der Bundesländer am Tisch gehabt. Wir haben sehr gute Gespräche geführt, wir haben darüber diskutiert, wie wir bundesländerübergreifende Frauenhausplätze schaffen können, wie wir mehr Geld für Übergangswohnungen in die Hand nehmen können und wie wir vor allem die Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, die es in vier Bundesländern leider noch nicht gibt, ausbauen können.

Dafür hätte ich gerne im Jahr 2019 eine halbe Million Euro in die Hand genommen, aber das wurde ja durch Rot, Blau und JETZT und den Misstrauensantrag verhindert. (Heiterkeit des Abg. Lindner.)

Das Thema Gewalt, insbesondere die häusliche Gewalt, stellt uns in der Gesellschaft vor große Herausforderungen. Es gilt dabei, ein Bündel an Maßnahmen zu schnüren. Präventionsarbeit ist wichtig, Opferschutzarbeit ist wichtig, aber auch die opferschutz­orientierte Täterarbeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen die Gewalt eindämmen. Frauen sollen sich bei uns einfach sicher fühlen können. Es gibt mehrere Lösungsansätze und es braucht ausreichende budgetäre Mittel.

Ich möchte mich bei allen bedanken, bei den Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die sich da so einsetzen, ich möchte ihre Arbeit hier noch einmal in den Mittelpunkt stellen. Ich habe viele Gespräche mit den Frauen- und Mädchenberatungsstellen geführt, mit den Gewaltschutzzentren, mit den Interventionsstellen, und von allen wurde mir zugetragen, dass es mehr finanzielle Mittel für eine gute Präventionsarbeit braucht und um Frauen zu helfen, die bereits von Gewalt betroffen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in zehn Tagen gehen wir zur National­rats­wahl. Dann wird sich auch ganz klar zeigen, ob die vielen getroffenen Ver­sprechungen unserer politischen Mitbewerber und Mitbewerberinnen eingehalten werden oder wieder viele davon ins Leere gehen. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

Eines aber steht fest: Wir haben in unserem Programm – in den 100 Projekten unseres Wahlprogramms – den Gewaltschutz verankert und ihm einen Platz gegeben. Wir stehen dafür, dass die so dringend benötigten Mittel in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, damit wir für den Gewalt- und Opferschutz in Österreich mehr tun können. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist mir persönlich ein großes Anliegen. Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren, möchten, dass in Österreich fakten- und realitätsbasiert Frauenpolitik gemacht wird, dann gibt es am 29. September nur eine Wahl, und das ist die Neue Volks­partei. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Jarolim: Eine raffinierte Ansage!)

22.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.


22.29.35

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Frau Ministerin! Herr Vizekanzler! Kolleginnen und Kollegen! Kein Opfer von Gewalt in Österreich, keine Frau und kein Kind haben es sich verdient, dass man dieses Thema erstens unseriös, zweitens unaufrichtig und drittens doppel­bödig diskutiert, und dieser Verdacht drängt sich mir gerade ziemlich auf. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Frau Kollegin Bogner-Strauß! Blicken wir ein paar Jahre zurück: Öster­reich hat als eines der ersten Länder eine Europaratskonvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt ratifiziert, gültig seit 1.1.2014. Sofort hat damals ein nationaler Aktionsplan, der entwickelt wurde, Platz gegriffen, wurde vom Parlament einstimmig zur Kenntnis genommen, es waren viele Ressorts daran betei­ligt. Alle haben zusammengeholfen, um mit den auch damals nicht sehr üppigen Mit­teln einen guten Beitrag zu leisten.

Dann wurden wir nach Monaco als erster Staat von einer Kommission geprüft. Diese Kommission hat uns nach der Evaluierung doch einige Verbesserungsvorschläge auf den Tisch gelegt. Das Allererste war: Natürlich braucht es für den Gewaltschutz mehr Budget, natürlich ist das notwendig. Was haben wir gemacht? – Wir haben sofort eine Aufstockung um 5 Millionen Euro eingebracht – und jetzt kommt Türkis-Blau und jetzt kommen die Unaufrichtigkeit, die Doppelbödigkeit und die Unseriosität (Abg. Schimanek: Na, na, na, na!) –, und Sie haben es ignoriert. (Beifall bei der SPÖ.)

So, und heute kommen Sie daher – wir werden natürlich mit diesem Entschließungs­antrag mitgehen, das ist ja keine Frage – und fordern mehr Geld, eine Aufstockung des Frauenbudgets. Das war ja nicht das erste Mal. Wir haben ja auch dazwischen Entschließungsanträge eingebracht, dass es mehr Geld braucht (Abg. Stefan: ... so aufgeregt hab’ ....!): 3 Millionen Euro Sofortmaßnahmen nach diesen schrecklichen Frauenmorden, 2 Millionen Euro für den Opferschutz, 1 Million Euro für opferschutz­orientierte Täterarbeit – ignoriert von Türkis-Blau.

So, und was ist jetzt? – Nächste Woche werden wir hier ein großes Gewaltschutzpaket diskutieren. Da haben wir noch einmal Gelegenheit, aufzuzeigen, wer in diesem Land seriös arbeitet, wer gut mit den Einrichtungen zusammenarbeitet. Die Allianz gewaltfrei leben, die sich 2017 gebildet hat, besteht aus 35 Organisationen, die ernst genommen werden wollen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Die wollen auch wissen, was es bedeutet, mit weniger Stunden auszukommen. Diese Politik von Türkis-Blau, diese Ex-Ministerin hat es zu verantworten, dass viele Beratungsstunden leider gekürzt werden mussten. Und jetzt stellen Sie sich her und sagen: Nur wir sind die, die für mehr Geld sorgen.

Wir können auf eine jahrelange wunderbare Arbeit mit den Organisationen zurück­blicken und haben uns redlich bemüht, auch dem Gewaltschutz Rechnung zu tragen und Mädchen, Frauen und natürlich auch Männer bestmöglich zu schützen. Wenn Sie aber Anträge dieser Art einbringen, wissen Sie nicht, wovon Sie reden, denn auch der Grevio-Bericht sagt uns, dass wir eigentlich in Österreich 210 Millionen Euro bräuch­ten, um die volkswirtschaftlichen Folgen von Gewalt verhindern zu können.

Das Wort Prävention ist Ihnen nicht über die Lippen gekommen. Das wäre nämlich das Allerwichtigste, das wir in diesem Bereich angehen müssten. In Prävention investieren heißt auch, in keine Gewalttaten in der Zukunft zu investieren. Das ist Ihnen fremd. (Beifall bei der SPÖ.)

22.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Schimanek ist zu Wort gemel­det. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)


22.33.44

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Minister! Das Thema Gewaltschutz ist ein ernstes. Frau Kollegin Heinisch-Hosek, ich bin jetzt entsetzt. Ich bin jetzt entsetzt darüber, was Sie vom Rednerpult aus abgeliefert haben.

Ohne meinen Antrag wären wir ja heute nicht einmal so weit, dass wir gemeinsam für eine Erhöhung des Frauenbudgets kämpfen. (Zwischenruf des Abg. Lindner.) Sie wissen es ganz genau. Ich kann mich noch erinnern: Ich war eine junge Abgeordnete im Jahr 2008, im Jahr 2009, Sie haben nichts dafür getan. Sich heute hier herzustellen und zu sagen, wir haben nichts getan, das ist – nein, ich darf es ja nicht sagen, sonst bekomme ich vom Herrn Präsidenten einen Ordnungsruf – unredlich. Ich finde, das haben sich Frauen, die sich tagtäglich für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einsetzen, nicht verdient. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Das, was Sie jetzt gemacht haben, ist wirklich unredlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Thema Gewalt an Frauen ist so emotional. Wir wissen, dass jede fünfte Frau in Österreich von Gewalt betroffen ist. Ich glaube, das hat keine Polemik verdient. (Neuer­­licher Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Weitab von ideologischen Grenzen braucht es einen Schulterschluss, um dieses Frauenbudget zu erhöhen, und das machen wir heute. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Frauen bedanken, die sich in den Interventionsstellen, in den Frauenhäusern tagtäglich um Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind, kümmern. Das ist eine schwere Arbeit, das ist eine oft unbedankte Arbeit. Die Frauen, die von Gewalt betroffen sind, geschlagen werden, dann ins Frauenhaus flüchten, sind ja alle traumatisiert, und Sie machen daraus jetzt eine Polemik! Also ich bin wirklich nur mehr erschüttert.

Eigentlich müssen wir auch sagen – Frau Kollegin Bogner-Strauß hat es gesagt –, dass es im letzten Jahr 41 Frauenmorde gab; heuer waren es 14. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Was Sie aber vergessen: Wir hatten 2015 eine Flüchtlingswelle und haben mit dieser Flüchtlingswelle ein sehr antiquiertes Frauenbild mitimportiert. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wenn Sie jetzt glauben, das ist nicht wahr, kann ich Ihnen zwei Beispiele aus dem Innsbrucker Landesgericht nennen:

Es war einmal ein Afghane und einmal ein Syrer. Beide haben unisono gesagt, wenn sie gewusst hätten, dass sie in Österreich ihre Frau nicht umbringen dürfen, dann hätten sie es woanders gemacht. Das ist doch der totale Wahnsinn! Auch diese Frauen müssen wir schützen. Am Oberlandesgericht Innsbruck war gerade die Berufungs­verhandlung, bei der der Syrer noch gemeint hat: In diesem Sch-Staat kann es doch nicht sein, dass man seine Frau nicht ermorden darf.

Also wissen Sie was? Dann kommen Sie daher und reden so einen Schwachsinn, dass wir uns nicht für die Frauen in Österreich einsetzen! Das ist ja nur mehr erschütternd, und ohne mich und ohne die FPÖ stünde heute der Antrag nicht zur Debatte. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf der Abg. Erasim.)

22.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hager-Hämmerle. – Bitte.


22.37.20

Abgeordnete Mag. Doris Hager-Hämmerle (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Ich improvisiere jetzt, denn ich bin jetzt mindestens so aufgeregt wie die letzten beiden Rednerinnen. Wir sprechen hier über einen Antrag, der etwas fordert, was eigentlich selbstverständlich sein sollte (Abg. Schimanek: Genau!), und natürlich stimmen wir diesem Antrag zu. (Abg. Schimanek: No na!)

Ich möchte aber eines auch sagen: Frau Minister, ich hätte mich gefreut, Sie diese Woche beim ins Auge gefassten Ausschusstermin zu treffen. Die Sitzung fand aber leider nicht statt, weil zwei Fraktionen in diesem Haus der Meinung waren, das sei nicht notwendig. Da ich neu in diesem Haus bin, ist das etwas, was mich sehr überrascht hat, weil ich nicht wusste, dass dabei das Mehrstimmigkeitsprinzip gilt (Abg. Schimanek: Einstimmigkeitsprinzip!) – Einstimmigkeitsprinzip, ja genau, jetzt haben Sie es. Es gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Seit ich das weiß, erzähle ich das den Leu­ten draußen auch, und die sind dann genauso verblüfft wie ich.

Wir stimmen diesem Antrag natürlich zu, natürlich unterstützen wir das politisch weiter­hin, aber es ist schon bemerkenswert, wie unambitioniert dieser Antrag von ÖVP und FPÖ ist. Wir wurden heute von Finanzminister Müller an Max Webers drei Qualitäten eines Politikers erinnert, das sind Leidenschaft, Verantwortungsgefühl und Augen­maß. – Ich hoffe, das gilt auch für die Politikerin.

Im vorliegenden Antrag finde ich kein Wort darüber, dass ohne eine Erhöhung des Budgets in Wahrheit nicht einmal der Status quo gesichert ist, kein Wort darüber, dass es zusätzliche finanzielle Mittel braucht, um eines der Pilotprojekte der ehemaligen Frauenministerin auch tatsächlich umsetzen zu können, nämlich die Schaffung von 100 zusätzlichen Plätzen für von Gewalt betroffene Frauen. Leidenschaft, Verantwor­tungs­bewusstsein, Augenmaß: Liebe FPÖ, liebe ÖVP, nicht wirklich, oder?

Ich finde in diesem Antrag auch nicht den Hauch einer Idee über eine langfristig plan­bare Finanzierung aus einer Hand – nichts! Das jährliche Zittern aller Organisationen, die im Gewaltschutzbereich tätig sind, weil sie nicht wissen, ob sie wieder die gleiche Förderung oder überhaupt eine Förderung bekommen, stellen Sie damit nicht ab. Vielleicht wollen Sie das auch gar nicht abstellen.

Wir NEOS wollen das abstellen, und deshalb fordern wir eine koordinierende Stelle für die langfristige Planung und Finanzierung aller Gewaltschutzmaßnahmen. Das fordert übrigens auch die Grevio-Kommission. Was wir brauchen, wäre eigentlich nicht nur ein angemessenes Budget, sondern eine anständige Erhöhung, denn: Wie soll eine Frauenministerin wirkungsvolle Maßnahmen beschließen, wenn 99 Prozent ihres Budgets eh schon fix vergeben sind? Das ist im Antrag zwar super analysiert, sauber analysiert, aber in der Schlussfolgerung ist es dann nicht mehr relevant.

Was wir brauchen, ist einerseits eine bessere Koordination und Vernetzung der Stake­holder und andererseits eine Finanzierung oder eine bessere Unterstützung von Prä­vention und Information.

Interessant ist: Von vielem liest man im Gewaltschutzpaket der FPÖ und der ÖVP nichts. Stattdessen wollen Sie Strafrechtsverschärfungen und eine Anzeigepflicht für Gesundheitsberufe – von Opferschutzeinrichtungen wird das, vielleicht haben Sie es inzwischen gemerkt, zu Recht heftig kritisiert –, und das alles, und auch das ist bedauerlich, ohne ordentliche Debatte im Ausschuss. Tut mir leid, das ist schwach. – Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

22.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung darf ich nun Frau Abgeordnete Holzleitner ans Rednerpult bitten.


22.41.34

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich muss kurz eine tatsächliche Berichtigung zu den Ausführungen von Kollegin Schimanek machen, die gesagt hat, dass die ehemalige Bundesregierung ach so viel für die Frauen getan habe.

2018 wurde im schwarz-blauen Budget eine Kürzung von 200 000 Euro im Bereich der Frauenberatungsstellen und eine Kürzung um 1 Million Euro bei den Familienbe­ratungsstellen vorgenommen. – Gewaltschutz sieht anders aus! (Beifall bei der SPÖ.)

22.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.


22.42.00

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Herr Präsident! Sehr geehrte Vertreterin der Bundesregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ein Hallo an all die Gäste, die zu dieser späten Stunde noch hier sind! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Was haben ein halbes Kilo Brot, ein Liter Hafermilch und eine Tasse Espresso (einen kleinen Laib Brot, eine Packung Hafermilch und eine Espressotasse einer Stofftasche entnehmend und auf das Rednerpult stellend) mit dem Frauenbudget gemeinsam? Was haben sie alle gemeinsam? – Sie alle sind uns 2,30 Euro wert. (Die Rednerin stellt neben die genannten Artikel ein Schild mit der Aufschrift „2,30“.)

Was bedeutet das? – Beim Frauenbudget investieren wir pro Jahr 10 Millionen Euro in Gewaltschutz und Gleichstellungsarbeit. Bei einer Anzahl von 4 290 174 Frauen be­deutet das, dass wir pro Frau pro Jahr 2,30 Euro in Gewaltschutz und Gleichstellungs­arbeit investieren. Diese Summe hat sich noch dazu seit dem Jahr 2010 nicht verän­dert, wir haben sie nicht einmal an die Inflation angepasst. Meine sehr geehrten Da­men und Herren, das ist zu wenig!

Das kann ich aber auch in dem mir vorliegenden Antrag der Kolleginnen von ÖVP und FPÖ wiedererkennen. Darin steht auch, dass sie gerne das Budget erhöhen wollen, und es steht darin auch, dass sie ein angemessenes Budget fordern.

Was ist ein angemessenes Budget? – Laut der Empfehlung der Expertengruppe des Europarates zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt ist die Empfehlung: 210 Millionen Euro für den Opferschutz und für opferschutzbasierte Täterarbeit. – Genau so viel Geld sollte auch in die Hand genommen werden. Was passiert nämlich mit diesem Geld? – Damit werden Menschenleben gerettet, damit werden aber auch die Folgekosten von häuslicher Gewalt vermieden. Man muss sich einmal vorstellen: Diese Folgekosten liegen in Millionenhöhe! – Das heißt, hier muss investiert werden, und ich halte das für angemessen. (Beifall bei JETZT.)

Das heißt: Keine 2,30 Euro, sondern viel, viel mehr, meine Damen und Herren! Das ist angemessen. (Beifall bei JETZT, SPÖ und NEOS.)

22.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Stilling. Ich darf ihr das Wort erteilen.


22.45.00

Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Ines Stilling, betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegen­hei­ten für Frauen, Familien und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ohne Zweifel ist es notwendig, für den Schutz der Frauen vor Gewalt mehr Budgetmittel zur Verfügung zu stellen. Die Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren leisten in diesem Bereich seit vielen Jahren täglich unverzichtbare Arbeit. Die Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind, neben vielen anderen Aufgaben, oft erste Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen, und schon jetzt – das ist bereits mehrfach ausgeführt worden – sind diese Stellen, was ihre Ressourcenlage betrifft, oft mehr als prekär ausgestattet.

Um den Bedarf an Mitteln für diese bewährten Einrichtungen und ihre wichtige Arbeit für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in der bestehenden Form abzudecken, muss daher aktuell und seit vielen Jahren fast das gesamte Frauenbudget aufge­wendet werden. Mit der Fortführung des derzeitigen Budgets ist nicht einmal die Absicherung der bestehenden Einrichtungen gewährleistet, von einem nötigen Ausbau kann ich gar nicht reden.

Maßnahmen zur Prävention, wie zum Beispiel Informations- und Sensibilisierungs­arbeit, aber auch Forschung insbesondere zu neuen Gewaltformen – Onlinegewalt, Hass im Netz als Beispiel – und zur Evaluierung der politischen Maßnahmen sind kaum oder gar nicht möglich. Dazu hat sich aber Österreich mit der Istanbulkonvention sowohl rechtlich als auch international verpflichtet. (Abg. Martin Graf: Sie sind ja die Ministerin! Machen Sie was!) – Lassen Sie mich vielleicht weiter ausführen, dann kann ich Ihnen erzählen, was ich mache.

Mit dieser Situation waren meine Vorgängerinnen als Frauenministerin seit vielen Jahren konfrontiert und haben sich stets um eine Erhöhung des Frauenbudgets be­müht. Gemäß unserem Auftrag als Übergangsregierung und aufgrund dessen, dass wir auch einen Kassasturz machen, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich ganz konkret einen Mehrbedarf von jedenfalls 4 Millionen Euro im Frauenbudget sehe, um die Unterstüt­zungs­angebote für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen aufrechtzuerhalten und die dringend notwendigen Erweiterungen umzusetzen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen macht keine Pause – nicht im Sommer, nicht in Zeiten einer Übergangsregierung und auch nicht, wenn das Frauenressort mit Res­sourcenknappheit zu kämpfen hat.

Es ist mir gleichzeitig aber wichtig, Ihnen aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Stärkung des Gewaltschutzes zu berichten.

Sexuelle Gewalt ist ein sensibles Thema und fordert daher unsere besondere Aufmerk­samkeit und spezifische Beratung für betroffene Frauen und Mädchen. Es freut mich besonders, dass in den letzten Monaten ein wichtiger Schritt im Bereich der Unter­stützung dieser Opfer gelungen ist.

Bisher bestanden, wie auch meine Vorrednerin schon ausgeführt hat, in fünf Bundes­ländern spezielle Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt. Ab sofort werden Fach­beratungsstellen auch in drei weiteren Bundesländern, nämlich im Burgenland, in Vor­arl­berg und in Kärnten, angeboten. Die Beratungsstellen haben dort im August und September ihre Arbeit aufgenommen.

Gestern habe ich die Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt im Burgenland in Neusiedl am See besucht. Die dortigen Beraterinnen haben mir, so wie viele andere Mitarbeiterinnen aus Gewaltschutzeinrichtungen davor, die massiven und vielfältigen Probleme geschildert, die Frauen und Mädchen zu bewältigen haben, wenn sie von sexueller Gewalt betroffen waren oder sind. Dass es dafür spezifische Fachberatungs­stellen mit den nötigen Ressourcen gibt, ist aus meiner Sicht unerlässlich.

Noch fehlt ein Bundesland, aber ich hoffe, dass es mit vereinten Kräften bald gelingt, auch dort eine Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen einzurichten, und ich werde als zuständige Ministerin in meiner noch bestehenden Regierungszeit weiter darauf hinwirken.

Gestatten Sie mir abschließend, auch zu dieser schon etwas fortgeschrittenen Stunde, noch ein paar Anmerkungen zum Initiativantrag zum Gewaltschutzgesetz, den Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, kommende Woche behandeln werden!

Es haben mir die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen im Burgenland bei meinem gestrigen Austausch, aber auch Expertinnen und Experten im Bereich des Opferschutzes und der Gewaltprävention in zahlreichen Gesprächen, die ich geführt habe, all diese VertreterInnen der Interventionsstellen, der Gewaltschutzzentren, der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und weiterer Opferschutzeinrichtungen, spezia­lisierte RechtsanwältInnen und die zuständigen LändervertreterInnen, alle in diesem Bereich Tätigen in den Gesprächen ihre Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf geschildert. Einige von ihnen haben ihre Position auch in Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens dargelegt. Mit den Sprecherinnen und Sprechern im Gleichbehandlungs- und Justizausschuss gab es ebenfalls einen regen Austausch, für den ich sehr dankbar bin.

Dabei habe ich in der Rolle als Expertin und Ministerin auch konkrete Vorschläge zum Opferschutz unterbreiten dürfen. Gerne stehe ich auch weiterhin als Expertin für den Austausch zu den vorliegenden Vorschlägen zur Verfügung, auch ohne Ausschuss, wenn kein Termin zustande kommt, und ich freue mich über jede Debatte und jeden Ansatz, mit dem wir gemeinsam zur Stärkung und Unterstützung von von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen beitragen können. – In diesem Sinne vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Noll. – Rufe bei der SPÖ: Die versteht was von Gewaltschutz! Genau!)

22.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Pfurtscheller ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


22.49.51

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich denke, wir können uns darauf einigen, so weit wir bisher in der Diskussion auch auseinander gelegen sind, dass wir alle daran arbeiten möchten, dass es mehr Geld gibt.

Wir haben jetzt verschiedene Zahlen gehört: Frau Kollegin Cox hätte gerne 210 Mil­lionen Euro. Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat von einem Antrag, der von ihr einge­bracht worden ist, berichtet, in dem sie über 3 Millionen Euro mehr für das Frauen­budget gefordert hat. Die Frau Ministerin hat jetzt einen Betrag von 4 Millionen Euro genannt. Sie sehen schon, wir liegen ein bisschen auseinander; insgesamt aber, wie gesagt, eint uns das Bemühen, mehr Geld für den Gewaltschutz zu bekommen.

Ich möchte jetzt zwei Dinge ganz kurz anfügen: Liebe Frau Kollegin Heinisch-Hosek, du weißt, ich schätze dich sehr, du bist eine große Kämpferin für die Frauen, aber ich kann mich auch erinnern, dass es zu deiner Zeit als Frauenministerin nicht einfacher war als jetzt, genügend Geld aufzustellen. – Das ist das Erste, was ich festhalten möchte.

Das Zweite, was ich festhalten möchte, ist: Ich habe manchmal das Gefühl, die SPÖ wird sehr, sehr emotional, wenn es um den Gewaltschutz für Frauen geht – was total verständlich ist, weil es ein wichtiges Thema ist (Abg. Heinisch-Hosek: Das muss so sein, ja!) –, aber ihr unterstellt uns oft, wir von der konservativen Seite verstünden nichts von Gewaltschutz, und das möchte ich einfach zurückweisen.

Ich möchte gerne auch noch Folgendes ergänzen: Wir hätten alle miteinander gerne mehr Geld, und ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir es ja nicht nur für den Gewaltschutz gerne hätten, sondern zum Beispiel auch für Gleichstellungs­maßnah­men – ich schaue da Herrn Kollegen Lindner an. Ich finde es nämlich genauso wichtig, dass auch Gleichstellungsmaßnahmen finanziert werden können, und nicht nur Gewaltschutzmaßnahmen.

Der zweite Teil, der mir neben dem Budget noch wichtig ist – und etwas, das wir mit der nächsten Regierung, wie auch immer diese aussieht, umsetzen möchten –, ist das Gewaltschutzpaket und sind die Gewaltschutzgesetze, die in Aussicht genommen worden sind, und da möchte ich Ihnen schon ein Stück weit widersprechen, Frau Ministerin, und ein Zitat bringen. Neulich, am 18.9.2019, hat in Kössen in Tirol das Forum der Staatsanwälte stattgefunden, und da ging es auch um den Gewaltschutz. Da hat Frau Geschäftsführerin Rösslhumer von den autonomen Frauenhäusern ge­sprochen, und ich darf sie wörtlich zitieren:

„Wir haben nicht den Eindruck, dass gegen Täter lückenlos ermittelt wird. Nur zehn Prozent der Anzeigen führten zu Verurteilungen [...] Es wird viel zu oft gleich eingestellt.“ Dann gibt es einen Zwischensatz und dann geht es weiter: „Dabei gab es bei Frauenmördern zu 92 Prozent bereits amtsbekannte Vordelikte oder Wegweisun­gen!“

Herr Alexander Haydn von der Wiener Männerberatung hat moniert, dass es eine Barriere hin zur Täterarbeit gibt.

Ich glaube, diese zwei Stellungnahmen begründen sehr gut, warum es dieses Gewalt­schutzpaket braucht und warum es auch eine Verschärfung der Strafmaßnahmen braucht.

Insgesamt möchte ich noch einmal festhalten und einfach einen versöhnlichen Schluss formulieren: Wir alle kämpfen für mehr Mittel für die Gewaltschutzeinrichtungen, und ich hoffe sehr – ich will hier wirklich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen –, dass wir es schaffen, dass die neue Regierung hiefür auch die Bereitstellung von mehr Geld in Aussicht nimmt. Die ÖVP wird jedenfalls dafür kämpfen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte.


22.53.51

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr spannend an dieser Debatte war jetzt schon, dass die Amtsvorgängerin der amtierenden Bundesministerin, wäh­rend Sie gesprochen haben, Frau Ministerin, nicht zugehört hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr finanzielle Mittel, um Gewalt an Frauen zu verhindern – ja, selbstverständlich! Trotzdem ist dieser Antrag mehr als absurd: Die ehemalige Frauen- und Familienministerin, die diesen Job nach der Wahl ja gerne wieder hätte, fordert sich selbst auf, die Arbeit zu machen, die sie selbst in der letzten Regierung hätte machen können! (Beifall bei der SPÖ.) Sie hat diese aber nicht gemacht.

Heute erleben wir genau das, was wir in den letzten 18 Monaten mit der Ibizakoalition erlebt haben: Showpolitik. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frauenpolitik, genauso wie Gleichstellungspolitik, darf niemals Showpolitik sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man sich die Bilanz der Frauen- und Gleichstellungspolitik in den letzten Mona­ten anschaut, dann zeichnet das kein sehr, sehr positives Bild. Ich erinnere an die Kürzungen bei den Frauenberatungsstellen. Ich erinnere daran, dass alle Forderungen des Frauenvolksbegehrens abgelehnt wurden. Es gab Kürzungen bei den Familien­beratungsstellen, kein Levelling-up, den Angriff auf unersetzbare Expertinnen und Experten im Schulunterricht – ich erinnere an das Thema der Sexualpädagogik –, und im Bereich Gewaltschutz wurde der Ausbau um 100 Betreuungsplätze für betroffene Frauen zwar angekündigt, umgesetzt werden sollte er aber erst in zwei bis drei Jahren. 18 Monate Politik einer schwarz-blauen Bundesregierung für Frauen und Gleichstel­lung – da merkt man genau, was die Frauen- und die Gleichstellungspolitik bei euch wert ist.

Aber, Frau Kollegin Bogner-Strauß, Kampf gegen Gewalt ist vor allem auch Prä­ventions­arbeit. Es braucht mehr als scheinheilige Anträge, um die letzten 18 Monate vergessen zu machen, in denen Sie jene Institutionen, Organisationen und Vereine, die sich tatsächlich um Aufklärung, Prävention und ein sicheres Umfeld bemühen, be­kämpft und ihnen die Mittel gekürzt haben. Ich erwarte mir von jeder Frauenministerin, aber auch von jeder Abgeordneten und jedem Abgeordneten, dass sie und er sich für ein ausreichendes und qualitätsvolles Frauen- und Gleichstellungsbudget einsetzen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Nehmen wir uns an der amtierenden Frauenministerin Ines Stilling ein positives Beispiel! Sie weiß, was sie macht. Bitte weiter so, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf: 18 Monate Sportminister, und die österreichischen Mann­schaften gewinnen international alles! So schaut’s aus!)

22.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.


22.57.10

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Erstens einmal finde ich es bezeichnend, dass immer dann, wenn Frauenthemen und speziell auch Gewaltthemen hier herinnen diskutiert werden, die Aufmerksamkeit entsprechend sinkt und es hier auch entsprechend laut wird. Das ist offenbar die Ernsthaftigkeit, mit der man hier an Frauenthemen herangeht.

Sehr geehrte Damen und Herren, Gewalt einzudämmen und von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind und diese mitansehen müssen, bestmögliche Unterstützung, ja bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, ist, glaube ich, unser aller großes Anliegen. Daher ist es natürlich zu begrüßen, wenn die beiden ehe­maligen Regierungsparteien einen Antrag vorlegen, der das minimale Frauenbudget anheben will. Wieso haben Sie das nicht getan, als Sie in den letzten 18 Monaten dazu Zeit hatten? Diese Frage drängt sich unwillkürlich auf. Und: Wie hoch soll diese An­hebung überhaupt sein? Und was genau wollen Sie damit umsetzen? Die Antwort auf diese Fragen sind Sie in Ihrem Antrag leider schuldig geblieben. Ich hoffe, Sie gehen an dieses Thema auch nach dem Wahlkampf mit der notwendigen Ernsthaftigkeit heran.

Pamela Rendi-Wagner ist es als Frauenministerin 2017 gelungen, das minimale Frauenbudget um eine halbe Million Euro anzuheben. Leider wurde diese Anhebung in den Budgetverhandlungen und in der Budgetdebatte für 2018 und 2019 nicht mitgenommen und das Budget wieder auf das Vorjahresbudget von knapp über 10 Millionen Euro zurückgekürzt. Das alleine ist schon ein bedenkliches Zeichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte im Zusammenhang mit der Budgetdebatte noch einmal in Erinnerung rufen, dass Sie gleichzeitig für Kurz und Strache 66 Millionen Euro Körberlgeld beschlossen haben, also mehr als das Sechsfache des gesamten Frauenbudgets überhaupt.

Kollege Lindner hat es schon erwähnt, wir haben im Vorjahr 100 zusätzliche Betreu­ungsplätze für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen. Allerdings schlägt sich dies in keinem Budget nieder. Es bleibt also ein rein formeller Beschluss.

Wer das notwendige Geld für Gewaltschutzmaßnahmen, für Präventionsarbeit nicht in die Hand nimmt, bleibt diese auch schuldig. Dabei liegen die dringend notwendigen Aufgaben eigentlich auf dem Tisch. Die Expertisen von der Allianz gewaltfrei leben, in der sich 30 Organisationen und ExpertInnen quasi zusammengetan haben, liegen auf dem Tisch. Das notwendige Geld dafür muss jetzt zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel für die Abdeckung von weißen Flecken bei den Frauenhäusern – in Oberösterreich ist es zum Beispiel das Salzkammergut oder auch mein Wahlkreis, das Mühlviertel, wo wir dringenden Bedarf haben – oder für Präventionsmaßnahmen an Schulen oder für opferschutzorientierte Täterarbeit. Es fehlt das notwendige Geld, um diese Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.

Frauenpolitik und Gewaltschutz im Besonderen dürfen kein Nebenschauplatz in der Politik bleiben. Wir müssen mit vereinten Kräften dafür sorgen, dass es auch wirklich eine entsprechende Anhebung des Frauenbudgets geben kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.00

23.00.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 988/A(E) der Abgeord­neten Schimanek, Bogner-Strauß, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr finan­zielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern“ überleiten.

Ich darf die Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 123)

23.01.0823. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Österreichische Korruptionsstatistik (821/A)(E)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Justizausschuss eine Frist zur Berichterstat­tung bis zum 1. September 2019 gesetzt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.


23.01.33

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Grundsätzlich stimmen wir diesem Entschließungsantrag heute zu, aber ich möchte zur Antragstextierung ein paar Worte verlieren.

Frau Abgeordnete Griss! Kolleginnen und Kollegen! Die Antragstextierung insinuiert natürlich, dass wir in einer Bananenrepublik leben, die vor Korruption trieft – und das tut sie definitiv nicht! Die Kriminalstatistik, die grundsätzlich ausreichend wäre, um die Fälle, von denen Sie da wissen wollen, zu dokumentieren, weist eindeutig aus, dass Österreich keine Republik ist, die voll von Korruption ist, so wie es dieser Antragstext insinuiert. Frau Kollegin Griss, der Antragstext ist aus meiner Sicht verstörend. Es nützt uns auch nichts, wenn wir permanent insinuieren, dass dieses Land in Korruption er­stickt, weil das auf die Politik durchschlägt und Sie damit die Politik auch schlecht­machen, obwohl sie das nicht ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir können nicht ständig hier in diesem Haus die Dinge selbst so schlechtmachen, dass wir am Schluss vielleicht selbst daran glauben oder vielmehr die Öffentlichkeit daran glaubt, dass es sich bei Österreich um eine korrupte Republik handelt. Das ist Österreich nicht!

Und das Zweite, was ich Ihnen sagen will: Wir fordern Berichte, Berichte, Berichte bis zum Gehtnichtmehr ein und beklagen gleichzeitig, dass die Justiz an manchen Stellen überlastet ist. Wir pflastern aber die Richter und Gerichtsbediensteten mit Dokumen­tationspflichten zu, sodass ihnen dann die Zeit für ihre eigentliche Arbeit fehlt.

Daher: Sie kriegen die Zustimmung zu diesem Antrag, aber mit einer klaren Ein­schränkung, nämlich dass das in einer Art und Weise machbar sein muss, dass keine weitere Dokumentationsbelastung für die Gerichte entsteht, und dass wir diese Art von Berichten letztlich auch in die Justiz 3.0 hineinbringen und digitalisieren, damit wir nicht die Gerichte mit weiteren Berichtspflichten belasten. Es spricht nichts dagegen, die Kriminalstatistik um diese Fälle zu erweitern, aber ich bitte Sie, aufzupassen, wohin Sie mit Ihren Anträgen oder Ihren Ansinnen gehen. „So sind wir nicht!“, hat der Herr Bun­despräsident schon gesagt, und so sind wir auch nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Justizminister und Vizekanzler Jabloner. – Bitte sehr.


23.04.04

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Herr Präsident! Hohes Haus! Aus meiner Sicht handelt es sich um ein positives Unterfangen. Ich glaube auch nicht, dass es schlimm wäre, wenn man eine Korruptionsstatistik aufstellt, wenn es Korruptionsdelikte gibt. So, wie das hier angedacht wird, sprengt es aber die Ressourcen des Justizministeriums, es ist schlechthin nicht bewältigbar. Wir haben außerdem im Jahr 2016 schon eine umfassende Evaluierung in diesem Bereich vorgelegt.

Ich darf vielleicht illustrativ sagen, dass das Justizministerium im Jahr 2010 beim Inst­itut für Konfliktforschung eine Studie zu Formen und Verbreitung von Korruption in Österreich mit einem Fokus auf die Straftatbestände in Auftrag gegeben hat, die fast 80 000 Euro gekostet und einen Mitarbeiter netto acht Monate Vollzeit beschäftigt hat.

Wir können allerdings gewisse Surrogate erwägen. Es wäre möglich, ein Kapitel in den Sicherheitsbericht aufzunehmen, das der Korruptionsbekämpfung gewidmet wäre. Denkbar wäre auch eine Einbindung des Parlaments in das vom Justizministerium geleitete Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung, das circa viermal jährlich tagt und wozu man auch die parlamentarischen Fraktionen einladen könnte.

Weiters hat der Ministerrat am 31. Jänner 2018 eine nationale Antikorruptionsstrategie beschlossen, wobei ein Teil dieser Strategie die Verabschiedung von Aktionsplänen ist, die etwa im Zweijahresrhythmus evaluiert und aktualisiert werden sollen. Der erste Nationale Aktionsplan wurde am 16. Jänner 2019 beschlossen und allfällige Um­setzungsberichte könnten auch dem Parlament zugeleitet werden. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jarolim. – Bitte sehr.


23.06.19

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Kolle­ginnen und Kollegen! Also wo es Kollege Fürlinger hernimmt, dass wir keine Korrup­tionsprobleme haben, verstehe ich nicht. Ich meine, die Buwog alleine und alles rundherum, das tief in die Politik hinein geht, sind eigentlich die Klassiker. Das sind Paradebeispiele für einschlägige Delikte aus der Korruptionsklasse, die auf den Universitäten vorgetragen werden. Ich verstehe es also nicht.

Daher: ein klares Ja zu dieser Korruptionsstatistik. Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes weiß sehr wohl, was gut für dieses Land ist, und wir werden das natürlich unterstützen, keine Frage, in der Art und Weise, wie das Ministerium imstande ist, damit umzugehen; ich nehme an, das wird ausreichend sein. Ich glaube, dass das wichtig ist, um klar aufzuzeigen, was Sache ist und was man dagegen machen kann. Dann wird es vielleicht einmal möglich sein, dass Kollege Fürlinger in zwei oder drei Jahren diese Rede wieder hält und sie dann stimmen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.


23.07.28

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss sagen, am ehesten habe ich hier den Ausführungen des Herrn Kollegen Fürlinger folgen können. Auch wir werden da zustimmen, weil wir grundsätzlich die Intention, Informationen zu bekom­men, gut finden. Allerdings ist es ein Problem, denn es werden immer wieder noch mehr und noch detailliertere Berichte eingefordert. Wir haben gerade auch vom Herrn Vizekanzler gehört, dass das von der Justiz praktisch gar nicht machbar ist.

Man muss also schon immer aufpassen, welchen Aufwand man mit der lockeren Forderung: Ich möchte dazu einen Bericht haben!, erzeugt. Macht man es aber in einer abgespeckten Version, so, wie eben das Justizministerium dazu in der Lage ist, und wir dann Grundlagen bekommen, dann ist es gut. Man muss sich nur schon auch be­wusst sein, es ist noch lange keine Maßnahme gegen Korruption, sondern es ist ein­fach einmal vielleicht eine Grundlage. In diesem Sinne werden wir zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Griss. – Bitte.


23.08.33

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ja, ich kann Sie beruhigen, es ist daran gedacht, dass Korruptionsdelikte im Sicherheits­bericht eigens ausgewiesen werden, und das ist dann eine Grundlage dafür, dass man eine Korruptionsanalyse gezielt durchführen kann. So eine Korruptionsanalyse wäre dann wieder die Grundlage für die Korruptionsprävention.

Wir werden ja das nächste Mal die Rechnungshofberichte zur Korruptionsbekämpfung in den Ministerien vorliegen haben, und da werden wir sehen, dass wir da viel Nachholbedarf haben, dass da die Sensibilität noch keineswegs entwickelt ist.

Es wäre sehr gut, wenn es keine Korruption gäbe, aber es ist nicht so. Die gibt es nicht nur weiter südlich und weiter östlich, die Gefahr der Korruption gibt es auch bei uns, und es ist sinnvoll und notwendig, dem vorzubeugen. Und um dem vorbeugen zu können, braucht man Daten, und solche Daten kann man durch eine solche Korrup­tionsstatistik gewinnen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

23.09

23.09.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 821/A(E) der Abgeord­neten Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreichische Korruptions­statis­tik“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 124)

23.10.1924. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) geändert wird (968/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesord­nung. (Abg. Jarolim begibt sich bereits zum Rednerpult.)

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Verfassungsausschuss eine Frist zur Bericht­erstattung bis zum 4. Juli 2019 gesetzt.

Herr Kollege Jarolim, es tut mir leid, aber Sie sind noch nicht dran.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Ist eh so besser


23.10.51

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit diesem Antrag wollen SPÖ, NEOS und die Liste JETZT erreichen, dass die Strafrechtssektion im Justizministerium in eine Strafrechtslegistik- und in eine Weisungssektion geteilt wird. Das soll heißen, dass in Zukunft im Strafrecht die Theorie und die Praxis voneinander getrennt sind und wieder nebeneinander laufen. Viel Energie scheint mir in diesen Antrag, der uns vorliegt, nicht investiert worden zu sein. Die Begründung mit dem lapidaren Satz, die Zusammenlegung zu einer einheitlichen Strafrechtssektion habe sich nicht bewährt, wie man in den letzten Jahren beobachten konnte, ohne irgendein Beispiel dafür zu bringen, das ist für mich keine sachlich fundierte Begründung und auch nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich gestehe gerne zu, dass man in der politischen Meinungsbildung zu den Themen Strafrechtslegistik- und Weisungssektion verschiedene Ansichten haben kann. Darüber kann man gerne diskutieren, und es wird in unserem Parlament wohl verschiedene Meinungen geben können und dürfen.

Meines Erachtens hat die Zusammenführung der Sektionen im Jahr 2010 – das ist ja immerhin schon gut neun Jahre her – aber dazu geführt, dass es in der Sektionsleitung eine gute, ja eine exzellente Zusammenschau von Straflegistik und Anwendung der Straftatbestände bei der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften gibt, denn oft – das wissen wir alle – sind es ja die Praktiker, die untersuchenden Staatsanwälte, die gegebenenfalls Änderungsnotwendigkeiten artikulieren und argumentieren. Und die Legistik kann dann so auf kurzem Wege entsprechend nachziehen.

Lassen Sie mich ein Beispiel bringen: Im Zusammenhang mit staatsfeindlichen Ver­bindungen konnte die Sektion einerseits die Staatsanwaltschaften entsprechend unter­stützen und beraten, auch bei der Frage, welche Art der Delikte angeklagt werden kann. Andererseits gab es da Lücken im Gesetz, die in der Praxis offensichtlich wurden und die zu schließen dem Parlament vorgeschlagen wurde.

Was außerdem auffällt, ist, dass der Antrag eine Detailregelung über eine Sektion im Bundesministeriengesetz vorsieht, und meiner Ansicht nach ist es systemwidrig, wenn man im Bundesministeriengesetz so ins Detail geht. Es wird ja im Antrag vorgesehen, dass der Absatz 8 des § 7 geändert werden soll, wodurch detailliert festgelegt wird, wie die Einteilung des Ressorts zu erfolgen hat.

Meine Damen und Herren! Es obliegt laut dem Gesetz, nämlich laut genau diesem Paragrafen, dem Herrn Bundesminister, dem Vizekanzler, die grundsätzliche Organi­sa­tion seines Ressorts vorzunehmen, und dieser Bundesminister ist mit all dem, was er tut, uns, dem Parlament, auch entsprechend verantwortlich. Ich halte es nicht für klug, dem Minister genau vorzuschreiben, wie er sein Haus zu führen hat und wie er sein Ressort aufzubauen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man schon so einen Antrag macht, dann sollte man die Dinge auch zu Ende denken, denn wenn man eine neue Sektion schafft, dann müsste man gleichzeitig auch die Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ändern, weil ja dann der Sektions­chef, die Sektionschefin in ein neues Schema und eine andere Verwendungsgruppe ein­zuordnen ist. Auch das fehlt in diesem Antrag.

Zudem ist es meiner Ansicht nach fünf Minuten vor zwölf, ein schlechter Zeitpunkt. Es stellt sich die Frage, warum gerade am Ende einer Gesetzgebungsperiode eine solche Änderung überhastet vorgenommen werden soll. Die Regelungen im Bundesminis­teriengesetz treffen – das wissen wir alle! – normalerweise am Beginn einer Legis­laturperiode die Regierungsparteien, die sich anlässlich einer Regierungsbildung zu­sammengefunden haben.

Wir werden daher dem Antrag auf Rückverweisung an den Verfassungsausschuss, der schon am Präsidium liegt und den Abgeordneter Stefan dann einbringen wird, zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim ist wieder im Begriff, zum Rednerpult zu gehen.)

23.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Jabloner. – Bitte. (Allgemeine Heiterkeit.)


23.15.23

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde Sie bitten, in dieser Angelegenheit nichts übers Knie zu brechen, sondern sich eine solche gesetzliche Maßnahme gründlich zu überlegen, und würde daher auch empfehlen, diese Materie an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen.

Man kann über die Einteilung des Justizministeriums verschiedener Ansicht sein. Das ist eine politische Frage, es ist aber auch eine fachliche Frage, und ich halte nichts davon, Organisationseinheiten ad personam zu verändern. Ich weiß, dass das natürlich dauernd passiert, dass das üblich ist, aber ich muss dieses Spiel ja nicht mitspielen und bin daher der Meinung, dass man da sachlich vorgehen sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube auch, dass es wenig Sinn hat, das Bundesministeriengesetz am Ende der Legislaturperiode zu verändern, denn das Erste, was die neue Bundesregierung tun wird, ist, das Bundesministeriengesetz zu ändern. Ich sehe daher relativ wenig Sinn darin, jetzt eine solche gesetzliche Maßnahme vorzusehen.

Ich glaube auch, dass man legistisch an diesem Entwurf feilen müsste, selbst wenn man ihn für richtig hält. Es sind einige Unklarheiten drinnen. Es ist nicht ganz klar, was damit gemeint ist, dass der Minister nicht sein Weisungsrecht delegieren kann – was immer das bedeutet. Wie schaut es dann mit der internen Weisungssituation aus? Es ist auch so, dass eine solche Formulierung es zwar ausschließen würde, einen Generalsekretär einzusetzen – was ich für eine sehr gute Idee hielte, weil ich von den Generalsekretären wenig halte –, aber man muss bedenken, dass es Staatssekretäre gibt, und die können verfassungsgesetzlich immer zwischen den Bundesminister und einen Sektionschef geschoben werden.

Ich würde Sie also bitten, die Sache gründlich zu überlegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. Jetzt ist er tatsächlich dran. – Bitte.


23.17.49

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Kolle­ginnen und Kollegen! Ich glaube, die Form der Ausgestaltung, die wir derzeit haben, dass der Chef der Legistik gleichzeitig auch der Chef der Weisung in Einzelstrafsachen ist, ist die verpolitisierteste Form insgesamt, wie man diese Position besetzen kann.

Wir sind seit Jahren für die Schaffung eines Bundesstaatsanwaltes, vom Parlament hier gewählt, der aus neutraler Position von außen die Staatsanwaltschaft leitet. Das ist das absolute Gegenteil von dem, was wir derzeit haben. Es ist auch nicht eine politische Frage, Herr Vizekanzler, sondern ich glaube, es ist eine sachliche Frage. Wenn man die Geschichte zurückverfolgt, wie es zu der Zusammenlegung gekommen ist – die Zusammenlegung erfolgte 2008 –, dann sieht man ja, wie sehr es hier eigentlich um eine rein politische Maßnahme gegangen ist.

Die Kommentare damals von Juristen jeglicher Art – Universitätsprofessoren, Staats­anwälten, Richtern – waren ja eindeutig negativ. Die damalige Justizministerin Bandion-Ortner wollte einen seit zwei Jahren im Amt befindlichen Sektionschef – Bogensberger war das, der nunmehr eine internationale Größe ist – absetzen, und da wurde geschaut, wie es möglich ist, einen auf fünf Jahre bestellten Sektionschef, der erst zwei Jahre im Amt gewesen ist, abzuhalftern. Es ist eben nur dadurch gegangen, dass man eine Änderung des Bundesministeriengesetzes das Justizministerium betreffend durch­geführt hat, und zwar in der Form, dass man gesagt hat, ja, wir müssen unbedingt zwei Sektionen zusammenlegen.

Das waren aber genau jene zwei Sektionen, die eigentlich nicht zusammenlegbar sind, denn: Der eine ist der Legist, der mit allen Parteien Kontakt hat, der mit ihnen die Vorhaben diskutieren muss, die Vorhaben klären muss, der der Inbegriff der Kontakt­person mit der Politik ist; und der andere sollte aber eigentlich im stillen Kämmerchen die Verfahren ohne Berührung mit der Politik anschauen und Weisungen so geben, dass es nicht so ist wie derzeit, dass man dem Herrn Sektionschef dann sagt: Ja, im Übrigen, da gibt es ja auch noch etwas, und so weiter und so fort. – Daher gab es damals auch wirklich jede Menge Kritik.

„Wer die Regeln macht, sollte nicht auch über die Einhaltung wachen“, sagt Helmut Fuchs, einer der renommiertesten Universitätsprofessoren für Strafrecht. Peter Schick, Strafrechtsprofessor in Graz mit ebenfalls großem Renommee, sagt: „Eine Zusam­menlegung von Legistik und Einzelstrafsachen wäre nicht im Sinne unserer schönen Tradition der Gewaltentrennung. Wir sollten die Trennung aufrechterhalten. Ex-Sek­tionschef Miklau, auch eine anerkannte Größe, erklärt: „Die Trennung von Straflegistik und Einzelstrafsachen hat eine Balance geschaffen.“ Die sollten wir nicht anrühren, alles andere wäre „vordergründig“.

Meine Damen und Herren, es hat damals einen personellen Anlassfall gegeben, es ging darum, den Herrn Sektionschef einzusetzen und den anderen abzuhalftern. Dafür kann der jetzige Sektionschef nichts. Das ändert aber nichts daran, dass das eine zutiefst unsachliche Lösung ist, die eigentlich in dieser Form nicht bestehen sollte.

Ich hätte mir gewünscht und eigentlich auch erwartet, dass die Justizminister der Vergangenheit – da kann man dem Herrn Vizekanzler, der erst kurze Zeit im Amt ist, sicher keinen Vorwurf machen – dieses System abgeschafft hätten. Ich habe das da­mals auch mit Minister Brandstetter besprochen, er hat durchaus Sympathien dafür gehabt und gesagt, dass er das eh einsieht.

Das ist ja der Klassiker, dass ich dann ins Parlament hinübergehe und dort mit dem einen und dem anderen darüber und gleichzeitig über Verfahren rede. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Es gibt ja nicht wenige Verfahren, die auch dieses Haus be­rühren. Daher verstehe ich das überhaupt nicht; es gibt eine sehr, sehr starke Zustim­mung, beziehungsweise war sogar einer der Mitanlässe, als diese Idee geboren wurde, aufseiten der FPÖ. Ich denke, das ist eben ein Begräbnis anderer Art. Ich bin schon auf die Argumentation gespannt, die Kollegin hat es eigentlich eh schon vorgegeben.

Ich glaube, es ist also ein Zeichen der Schwäche. Ich glaube, dass es kein gutes Argument ist. Ich glaube auch, dass es eine sachliche Lösung und keine politische Lösung ist, etwas zu finden, was ein kleiner Schritt zu mehr Neutralität, in Richtung einer objektiven staatsanwaltschaftlichen Leitungsbehörde wäre. Das, was wir derzeit haben, ist sicherlich die schlechtestmögliche Lösung, und dabei bleibe ich auch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stefan ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


23.22.39

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass dieser Antrag heute hier auf der Tagesordnung steht, hängt maßgeblich damit zusammen, dass wir dem Fristsetzungsantrag zugestimmt haben. Wir haben dafür gesorgt, dass dieser Antrag heute zur Debatte steht, weil wir grundsätzlich diese Intention oder diese Überlegung, was die Zusammenlegung der Weisungssektion und der Strafrechtslegistik in einer Sektion betrifft, nachvollziehen können. Das ist nicht wirklich die beste Lösung, und daher konnten wir uns diesem Antrag nähern und haben gesagt: Ja, wir denken darüber nach, ob das im Antrag Vorgeschlagene die richtige Lösung ist.

Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Antrag nicht die richtige Lösung bietet, und zwar aus verschiedenen Gründen. Das fängt einmal damit an – da bin ich auch anderer Meinung als der Herr Vizekanzler –, dass der Generalsekretär, den wir für eine sehr sinnvolle Institution halten – deswegen haben wir ihn ja auch eingeführt –, wieder ausgeklammert worden wäre. Weiters ist es natürlich schon ein Problem, wenn man am Ende einer Legislaturperiode das Bundesministeriengesetz ändert, das dann innerhalb kürzester Zeit von der nächsten Regierung wieder zurück­geändert würde. Das ist also sicherlich auch in dieser Hinsicht nicht der richtige An­satz.

Ich teile auch nicht die Meinung, dass wir einen Bundesstaatsanwalt brauchen. Ich glaube nicht, dass das irgendetwas bringen würde. Ganz im Gegenteil: Wer die öster­reichische Realität kennt, weiß, dass auch so ein Bundesstaatsanwalt, der offiziell unabhängig wäre, letztlich in irgendeiner Form politisch besetzt würde. (Abg. Plessl: ... Verantwortung des Parlaments!) Das wäre auch eine neue Behörde, es wäre also auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung keine Verbesserung. Außerdem würde die politische Verantwortung des Ministers, der jetzt eben letztendlich an der obersten Stelle der Anklagebehörde steht, wegfallen. Wir sind also gegen den Bundesstaats­anwalt.

Da wir aber der Meinung sind, dass diese Idee nicht grundsätzlich falsch ist – und da greife ich auch das auf, was der Herr Vizekanzler gesagt hat –, und daher wollen, dass das in der parlamentarischen Debatte bleibt, stelle ich hiermit den Antrag, den vor­liegenden Antrag an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Der wird wohl kaum tagen!)

23.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte.


23.25.11

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Also ich kann bestätigen, was Herr Abgeordneter Jarolim gesagt hat. Ich erinnere mich gut an die damalige Diskussion, als es um die Zusammenlegung der beiden Sektionen ging. Das war der Grund, warum man es gemacht hat, und schon damals gab es große Bedenken. Diese Bedenken sind darin begründet, dass durch die notwendigen, nütz­lichen Kontakte des Chefs der Straflegistik mit der Politik der Anschein entstehen kann, dass das bei Einzelstrafsachen ein Einfallstor für politische oder politisch motivierte Interventionen sein kann. Das ist jetzt nicht etwas, was man erfinden muss; es passiert, dass dieser Anschein entsteht. Daher ist es im Sinne einer unabhängigen Justiz, einer Justiz, der vertraut wird, dass man diese Anlässe beseitigt. Da spricht ja eigentlich nichts dagegen. Warum soll man nicht die beiden Sektionen getrennt füh­ren?

Ich gebe Frau Abgeordneter Steinacker schon recht, es kann im Einzelfall günstig sein, aus der praktischen Anwendung eines Strafgesetzes zu sehen, dass da Entwick­lungs­bedarf besteht, dass man da etwas tun muss. Es kann eine Anregung sein, wenn man sieht, dass die Norm nicht exakt gefasst ist, dass sie etwas erfasst, das eigentlich nicht strafwürdig ist, oder dass sie etwas nicht erfasst, das eigentlich bestraft werden sollte. – Das stimmt schon.

Dem gegenüber steht eben der Nachteil, dass dieser Eindruck entsteht, denn es ist wichtig und notwendig, dass der Chef der Straflegistik diese Kontakte hat. Dann kann er durch sein Fachwissen auch verhindern, dass vielleicht parteipolitisch motiviert Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden, die nicht so günstig für das System sind. Das ist der Grund dafür, dass eine solche Trennung sinnvoll wäre, und es ist auch der Grund dafür, dass ich mich dafür eingesetzt habe. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.27

23.27.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rednerliste hierzu ist erschöpft. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Stefan, den Gegenstand an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen. Der Antrag liegt schriftlich vor.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag die Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Der Antrag wird rückverwiesen.

23.28.1725. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz (Zl. 19 St 67/19y) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Ab­geordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (693 d.B.)

23.28.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit kommen wir zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 693 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 297 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

23.29.3426. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Linz (Zl. 21 St 94/19h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez, PMM (694 d.B.)

23.29.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesord­nung.

Auch hierzu liegt keine Wortmeldung vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag in 694 der Beilagen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Efgani Dönmez wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten [...] besteht.“

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

23.30.30Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über die in dieser Sitzung eingelangten Fristsetzungsanträge.

Ich werde über die Fristsetzungsanträge einzeln, unter Nennung des Ausschusses sowie der Nummer des jeweiligen Antrages und der Antragsteller abstimmen lassen, damit das jeder auch nachvollziehen kann. Es ist eine ganze Reihe an Abstimmungen, die wir noch zu erledigen haben.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Scherak, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 58/A eine Frist bis zum 24. September zu setzen. – Das ist die Minderheit.

Antrag der Abgeordneten Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Be­richterstattung über den Antrag 704/A(E) eine Frist zu setzen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Antrag der Abgeordneten Krisper, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 705/A(E) eine Frist bis zum 24. September zu set­zen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Antrag des Kollegen Loacker, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 827/A eine Frist bis zum 24. zu setzen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Krisper, dem Aus­schuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 976/A(E) eine Frist bis zum 24. zu setzen. Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Weiters: Antrag der Abgeordneten Krisper, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 979/A(E) eine Frist bis zum 24. zu setzen. – Auch das bleibt in der Minderheit.

Ebenso stellt Frau Abgeordnete Krisper den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 981/A(E) eine Frist bis zum 24. September zu setzen. – Auch das bleibt in der Minderheit.

Weiters: Antrag des Abgeordneten Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 868/A eine Frist bis 23. dieses Monats zu setzen. – Das bleibt in der Minderheit, abgelehnt.

Ebenso: Antrag des Abgeordneten Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 870/A eine Frist bis zum 23. September zu setzen. – Der Antrag erhält eine Mehrheit, angenommen.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 878/A der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber eine Frist bis zum 23. des Monats zu setzen. – Das bleibt in der Minderheit, abgelehnt.

Weiters: Antrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, dem Gesundheitsaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 854/A eine Frist bis zum 23. September zu setzen. – Das bleibt ebenfalls in der Minderheit.

Weiters: Antrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, dem Gesundheits­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 877/A ebenfalls eine Frist bis zum 23. September zu setzen. – Das bleibt in der Minderheit, abgelehnt.

Weiters: Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Lueger und Kollege, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 388/A eine Frist bis zum 24. zu setzen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abgeordnete Becher, Kolleginnen und Kollegen stellen den Antrag, dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur Berichterstattung über den Antrag 516/A eine Frist bis zum 24. September zu setzen. – Das bleibt auch in der Minderheit.

Antrag der Nationalrätin Yildirim, Kolleginnen und Kollegen, dem Gleichbehand­lungs­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 471/A(E) eine Frist bis zum 24. zu setzen. – Dieser Antrag erhält eine Mehrheit, angenommen.

Wir kommen nun zum Antrag der Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Berichterstattung über den Antrag 130/A eine Frist bis zum 24. zu setzen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Weiters: Antrag von Kollegin Griss und Kollege, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 953/A eine Frist bis zum 24. dieses Monats zu setzen. – Der Antrag findet keine Mehrheit, abgelehnt.

Antrag des Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 947/A eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen. – Das bleibt in der Minderheit, abgelehnt.

Antrag der Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 532/A(E) eine Frist bis zum 24. zu setzen. – Das bleibt in der Minderheit, abgelehnt.

Weiters: Antrag des Abgeordneten Androsch, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 860/A eine Frist bis zum 24. zu setzen. – Das bleibt in der Minderheit, abgelehnt.

Antrag der Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 344/A(E) eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen. – Das bleibt ebenfalls in der Minderheit, abgelehnt.

Letzter Antrag: Antrag der Abgeordneten Schellhorn und Kollegin, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 896/A(E) der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 24. September 2019 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.37.23Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 991/A bis 1025/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 25. September, um 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen.

Die Sitzung ist geschlossen.

23.37.44Schluss der Sitzung: 23.37 Uhr

 

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