29. StVO-Novelle (39/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (29. StVO-Novelle)

Kurzinformation

Ziele

  • Steigerung der Leistungsfähigkeit von hochbelasteten Autobahnabschnitten
  • Erhöhung der Anzahl der Fahrstreifen ohne aufwändige Verbreiterung
  • Steigerung der Verkehrssicherheit durch geringere Stauerscheinungen und damit bedingte Reduzierung von Auffahrunfällen

Inhalt

  • Schaffung einer Verordnungsermächtigung betreffend Festlegung von Autobahnabschnitten, auf denen die Pannenstreifenfreigabe erlaubt werden kann
  • Festlegung der Voraussetzungen für die Pannenstreifenfreigabe
  • Schaffung eines neuen Hinweiszeichens, das die Fahrzeuglenkerinnen/die Fahrzeuglenker über die Pannenstreifenfreigabe informiert

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Novelle sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre Pannenstreifenfreigabe geschaffen werden. Dabei handelt es sich um ein international bewährtes Mittel, um die Leistungsfähigkeit auf hochbelasteten Autobahnabschnitten während der Spitzenzeiten zu verbessern.

Weitere Vorteile sind, dass die Anzahl der Fahrstreifen ohne aufwändige Verbreiterung erhöht werden kann und dass es durch geringere Stauerscheinungen zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit durch die Reduzierung von Auffahrunfällen kommt.

Die temporäre Pannenstreifenfreigabe wird auch in Deutschland, England, Niederlande und der Schweiz als schnell umsetzbare Maßnahme zur Kapazitätserweiterung des hochrangigen Straßennetzes genutzt.

Bevor die Leistungsfähigkeit eines Autobahnquerschnitts erreicht ist, wird der Pannenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigegeben. Sobald das Verkehrsaufkommen nachlässt, wird die Nutzung des Pannenstreifens wieder untersagt.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 04.04.2018

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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