4. Punkt
Wahl des Hauptausschusses
Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen somit zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt.
Die Wahl erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung aufgrund von Wahllisten, wobei von jeder Liste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Verhältnis der Zahl der Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt haben.
Für die Wahl ist die Reihenfolge des Wahlvorschlages entscheidend.
Für den Hauptausschuss sind einvernehmlich 21 Mitglieder vorgeschlagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den ÖVP-Klub 7 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub 6 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 6 Mitglieder, auf den NEOS-Klub 1 Mitglied und auf den Klub Liste Pilz auch 1 Mitglied.
Es sind somit aufgrund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:
vom ÖVP-Klub: Werner Amon, MBA, Martina Diesner-Wais, Peter Haubner, Elisabeth Köstinger, Dr. Reinhold Lopatka, Mag.a Michaela Steinacker und August Wöginger;
vom SPÖ-Klub: Doris Bures, Mag. Christian Kern, Kai Jan Krainer, Mag.a Andrea Kuntzl, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Andreas Schieder;
vom FPÖ-Klub: Heinz-Christian Strache, Ing. Norbert Hofer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Walter Rosenkranz, Dr.in Dagmar Belakowitsch und Anneliese Kitzmüller;
vom NEOS-Klub: Mag. Dr. Matthias Strolz;
vom Klub Liste Pilz: Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.
Damit sind die Wahl und die Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls vollzogen.