Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 9. November 2017 / Seite 52

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14.36.563. Punkt

Wahl der Schriftführerinnen und der Schriftführer sowie der Ordnerinnen und der Ordner

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen jetzt zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, lasse ich diese Wahl entsprechend einer Vereinba­rung in der Präsidialkonferenz nicht mittels Stimmzettel, sondern durch Aufstehen und Sitzenbleiben vornehmen.

Überdies wird die Wahl der Schriftführerinnen und der Schriftführer sowie der Ord­nerinnen und der Ordner unter einem vorgenommen.

Erhebt sich gegen diese Vorgangsweise ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. Ich wer­de daher so vorgehen.

Wir kommen zur Wahl.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Abgeordneten Hermann Gahr, Mag.a Michaela Steinacker, Angela Lueger, Erwin Preiner, Wolfgang Zanger zu Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführern

sowie die Abgeordneten Johann Singer, Ulrike Königsberger-Ludwig, MMMag. Dr. Axel Kas­segger, Mag. Gerald Loacker und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl zu Ordnerinnen be­ziehungsweise Ordnern zu wählen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Wahlvorschlag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich frage auch in diesem Fall, ob alle Gewählten die Wahl annehmen. – Es nehmen alle die Wahl an. Vielen herzlichen Dank.

Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

14.38.594. Punkt

Wahl des Hauptausschusses

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen somit zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder des Hauptaus­schusses durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt.

Die Wahl erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung aufgrund von Wahl­listen, wobei von jeder Liste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Ver­hältnis der Zahl der Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt ha­ben.

Für die Wahl ist die Reihenfolge des Wahlvorschlages entscheidend.

Für den Hauptausschuss sind einvernehmlich 21 Mitglieder vorgeschlagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den ÖVP-Klub 7 Mit­glieder, auf den SPÖ-Klub 6 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 6 Mitglieder, auf den NEOS-Klub 1 Mitglied und auf den Klub Liste Pilz auch 1 Mitglied.

Es sind somit aufgrund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:

 


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