Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 12

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Strafrecht zwischen Gewaltverbrechen und Vermögensdelikten gibt, zu beseitigen und strengere Strafen bei Gewaltverbrechen möglich zu machen. Das ist etwas, wofür in­ner­halb der Regierung eine Taskforce gebildet wurde; die Staatssekretärin im Innen­ministerium leitet diese Taskforce gemeinsam mit dem Justiz- und dem Innenminister. Da hoffen wir auf gute Ergebnisse, um härtere Strafen auch für Gewaltverbrecher sicherzustellen.

Darüber hinaus braucht es natürlich Unterstützung für die Opfer. Wir haben hier in Österreich rund 30 Frauenhäuser, die aus meiner Sicht ausgezeichnete Arbeit leisten. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, 100 neue Betreuungsplätze zu schaffen, damit wir auch die Opfer bestmöglich unterstützen können.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Das ist ein sehr wichtiges Thema, denn wir wissen ja, dass Frauen, gerade wenn sie von Tätern aus anderen Kulturkreisen ver­gewaltigt werden, es oft als blanken Hohn empfinden, wenn diese Täter auf freiem Fuß angezeigt werden.

Deshalb jetzt auch meine Zusatzfrage: Welche Maßnahmen wird die Regierung ergreifen, damit Sexualstraftäter nicht mehr auf freiem Fuß angezeigt werden oder mit einer Fußfessel freikommen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Das Thema, das Sie ansprechen, ist genau das Thema, mit dem sich auch die Taskforce beschäftigt. Ich will jetzt den Ergebnissen der Taskforce nicht vorgreifen, aber die Zielsetzung ist klar, nämlich einerseits natürlich Gerechtigkeit, andererseits aber auch mehr Schutz vor Personen, die gefährlich für unsere Gesellschaft sind.

Weil Sie auch das Problem angesprochen haben, dass teilweise aus anderen Kultur­kreisen Gedankengut importiert wird, das so bei uns keinen Platz haben darf: Ja, Sie haben vollkommen recht, dieses Problem gibt es auch, und darauf fokussieren wir auch ganz besonders, denn unabhängig davon, woher jemand kommt, gilt die öster­reichische Gesetzeslage, und da hat Gewalt gegen Frauen definitiv keinen Platz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage von Frau Abge­ordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

 


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Ich möchte von dieser Law-and-Order-Diskussion ein bisschen in Richtung Prävention lenken – damit Frauen überhaupt erst gar nicht Opfer von Gewalt werden. In Österreich schaut die Situation ja aktuell so aus, dass eine von fünf Frauen ab dem Alter von 15 Jahren, das heißt 20 Prozent, Opfer von körperlicher und sexu­eller Gewalt wird beziehungsweise diese erfährt.

Wie schätzen Sie das ein, wenn sowohl die Präsidentin der Richtervereinigung als auch der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer und der Präsident der Opferschutzorganisation Weisser Ring bestätigen, dass höhere Strafrahmen nicht grundsätzlich von einer Tat abhalten?

Meine Frage: Wird die Bundesregierung deshalb für einen Ausbau von Präventiv­maßnahmen im Bereich der Täterarbeit und deren ausreichende Finanzierung sorgen, damit Frauen erst überhaupt nicht Opfer von Gewalt werden?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


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