Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 29

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mitgehen und mittragen können und nicht das Gefühl haben müssen, dass die Verän­derungen sie überrollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Für die Bevölkerung ist natürlich auch wichtig, was sie selbst spürbar mitbekommt und wo sie selbst Vorteile hat.

Wie sollen jetzt diese Maßnahmen im Speziellen helfen, den Kontakt der Bevölkerung mit der Verwaltung beispielsweise zu vereinfachen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Sebastian Kurz: Die Digitalisierung ist natürlich auch eine Chance in vielen Bereichen, nicht nur im wirtschaftlichen, sondern auch für die Verwaltung bezie­hungsweise im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie wissen, dass viele Be­hördenwege, auch wenn es ein Bemühen der Verwaltung gibt, diese möglichst unbüro­kratisch zu gestalten, teilweise für die Bevölkerung natürlich trotzdem noch sehr büro­kratisch wirken, weil man zu einem Amt pilgern muss, weil man ein endlos langes Formular ausfüllen muss, weil das teilweise sehr viel Aufwand mit sich bringt.

Es ist ein großes Ziel dieser Bundesregierung, sicherzustellen, dass wir Behörden­wege, wo immer möglich, neben dem physischen Angebot auf dem Amt auch digital anbieten können. Das ist ein Projekt, dessen sich gerade die Digitalisierungsministerin annimmt, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir schon innerhalb der nächsten Jahre werden sicherstellen können, dass die gängigsten Amtswege, die es in Österreich gibt, in Zukunft auch digital erledigt werden können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet. Herzlichen Dank allen Fragenden und dem Herrn Bundeskanzler. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.18.30Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 351/J bis 375/J

2. Anfragebeantwortung: 93/AB (siehe 13. NR, 19.3.2018)

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (23 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (24 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (25 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versiche­rungs­ver­tragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden Versiche­rungs­vertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 - VersVertrRÄG 2018) (26 d.B.)

 


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