Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Sitzung eröffnen und begrüße in unserer Mitte herzlich unseren Bundespräsidenten Dr. Alexander Van der Bellen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall. – Bundespräsident Van der Bellen erhebt sich von seinem Platz und dankt mit einer Verbeugung.)
Ich darf recht herzlich alle Damen und Herren Abgeordneten des Nationalrates, die Damen und Herren auf der Galerie, die Journalistinnen und Journalisten und die Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten begrüßen.
Die Amtlichen Protokolle der 13. und der 14. Sitzung vom 19. März 2018 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ing. Androsch, Mag. Greiner, Mag. Dr. Hammerschmid sowie Mag. Hauser.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 508/J bis 516/J
2. Anfragebeantwortungen: 141/AB und 142/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 – BFG 2018) samt Anlagen (13 d.B.)
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen (14 d.B.)
4. Anträge: 167/A bis 171/A
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird; von ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlagen betreffend die Bundesfinanzgesetze 2018 und 2019 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen.
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