Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 114

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14.10.1710. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (192 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kund­gemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechts­bereini­gungsgesetz – 2. BRBG) (225 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit gelangen wir zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. Ich darf ihm das Wort erteilen.


14.10.43

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Lausch, vielleicht noch zur Diskussion von vorhin: Fällt man bei Arbeitnehmerrechten so um wie die FPÖ in dieser Diskussion, darf man sich nicht wundern, dass man bald eine Lösung bekommt. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Aber geh!)

Das Geheimnis der raschen Lösung ist damit geklärt, Frau Präsidentin Griss. Ich glaube, das kann man so sagen.

Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Rechtsbereinigungsgesetz vorliegen, und das ist leider Gottes ein weiterer betrüblicher Höhepunkt an Verschwendung von Res­sourcen und von Geld, das wir für andere Dinge wesentlich dringender bräuchten als dafür mehr oder weniger nichts anderes zu machen als nach totem Recht zu graben.

Ich weiß, das ist ein Steckenpferd des Herrn Bundeskanzlers, daher war auch sein Auftrag an das Justizministerium, das umzusetzen. Er glaubt, dass er dadurch Inno­vation zeigt, er glaubt, dass er dadurch Umsetzungskraft und Umsetzungsstärke zeigt, aber in Wirklichkeit ist es eine massive Verschwendung von Steuermitteln.

Der Herr Bundeskanzler müsste das auch wissen, da er sich in zwei – von drei – Stu­dienabschnitten mit der Justizmaterie befasst hat. Ich nehme an, dass Verständnis dafür, ob das gut und notwendig ist, vorhanden sein muss und dafür, ob es vor allem wichtiger ist als es etwa die Ressourcen im Strafvollzug oder in anderen Bereichen sind, nachdem wir zuletzt erfahren haben, was sich im Grauen Haus abspielt.

Worum geht es da eigentlich? – Es geht dabei darum, dass in sehr aufwendiger Art und Weise nach totem Recht gesucht wird, nach Recht, das nicht mehr angewendet wird, als wäre das etwas besonders Wesentliches. Stellt man sich das bildlich vor, so soll auf einem Friedhof die Leiche, das tote Recht, aus einem Grab ausgegraben und neuerlich in einem anderen Grab versenkt werden, und dort liegt es dann. (Abg. Stefan: Noch nicht im Grab, das ist es ja! Im Leichenschauhaus!)

Auf Wunsch des Herrn Bundeskanzlers wird dafür über ein halbes Jahr, glaube ich, ein Aufwand betrieben, bei dem viele Beamtinnen und Beamte schauen, was wir noch brauchen und was wir eigentlich nicht brauchen, da alles, was vor dem Jahr 2000 Gesetz war, grundsätzlich gestrichen wird. Meine Damen und Herren, da reicht ein Student im zweiten oder dritten Abschnitt oder Semester, um zu sehen: Was ist denn um Himmels willen der Wert davon, dass ich totes Recht erkenne?

Eines kommt noch dazu: Man hat gesagt, na ja, möglicherweise braucht man das tote Recht doch irgendwann, um es anzuwenden, und daher wird auf diesem Friedhof noch ein Hochstand aufgestellt. Da oben sitzt dann jemand und schaut, wo sich unter Umständen noch eine Leiche bewegt, denn wenn das der Fall ist, dann exhumiert man


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