Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 118

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 192 d.B., Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In der Anlage zu diesem Bundesgesetz wird der Eintrag unter der Klassifikations­num­mer 22.04.20, betreffend RGBl. Nr. 33/1868 gestrichen.

Begründung

Das Eidgesetz aus dem Jahr 1868 stellt einen Fremdkörper in einem modernen demo­kratischen Staatswesen dar und ist für die Rechtspflege verzichtbar. Darüber hinaus steht es in Konflikt mit der Menschenrechtskonvention (Religionsfreiheit).

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Tschank. – Bitte.


14.24.15

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bild­schirmen! Wir diskutieren heute das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz, das vor allem für Rechtsanwender viele Vorteile bringt. Vor knapp 19 Jahren hat das Hohe Haus bereits ein Erstes Bundesrechtsbereinigungsgesetz in ähnlicher Form beschlos­sen. Damals waren rund 250 von 500 Normen betroffen, und circa 170 weitere Rechts­vorschriften traten durch das Deregulierungsgesetz 2006 außer Kraft. Das nunmehr anstehende Gesetzesvorhaben ist der bislang umfangreichste Schritt zur Entrümpe­lung der österreichischen Rechtsordnung, und das ist auch gut so, sehr geehrte Da­men und Herren.

Es soll wieder einen guten Überblick über unsere Gesetze geben, und die Menschen sollen auch auf einen Blick wissen, was gilt und was eben nicht mehr gilt. Recht muss verständlich sein, damit man es in Anspruch nehmen kann, ist eine ganz wichtige Devise. Und das gilt nicht für die Sprache der jeweiligen Gesetze, sondern für ihre Systematik.

Die Gesetzesflut der letzten Jahrzehnte birgt die Gefahr, dass der Rechtsstaat an der Fülle seiner eigenen Gesetze erstickt. Es sollte ja nicht unser Anspruch sein, den Men­schen das Leben zu erschweren, sondern wir wollen das Leben der Menschen ein­facher gestalten. Und wenn die Bürokratie und die Regulierung ansteigen, gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen in diesem Land, sehr geehrte Damen und Herren. Wir wollen das Leben der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, auch das Leben der Behörden und Unternehmen vereinfachen und eben Freiheit und Eigenverantwortung stärken.

Durch dieses Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, sollen gegenstandslos gewor­dene Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt werden, um die Rechtssicherheit zu erhö­hen und die Grundlage für weitere Reformschritte zu schaffen. Totes Recht soll eben nicht länger völlig unnötigerweise Teil der österreichischen Rechtsordnung sein.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite