Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 23

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auch handelspolitische Fragen, und ich habe beispielsweise für eine Konferenz genau zu diesem Thema nicht nur den EU-Kommissar für Entwicklung Mimica eingeladen, sondern auch die EU-Handelskommissarin, weil mir sehr klar ist, dass ich EZA nicht ohne Handelspolitik machen kann.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Die zweite Spur ist natürlich der Auslandskatastrophenfonds, wenn es um Katastrophen geht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben ein enges Zeitkorsett. Ich weiß, viele Informationen lassen sich in einer Minute in einer Antwort nicht geben, aber trotzdem müssen wir schauen, dass wir dieses Zeitkorsett einhalten.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.


Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Frau Bundesministerin! In den letzten Wochen wurden die Verhandlungen, die bisher auf Beamtenebene abge­laufen sind, in der Breite und sehr emotional diskutiert. Vielleicht können wir wieder auf den rechtlichen Boden der Tatsachen zurückkommen. Vor allem der Zeitplan und die Rechtsfolgen für die Staaten sind ja sehr umstritten. Es ist auch die Befürchtung geäußert worden, dass da aufgrund der Annahme dieses Paktes ganz konkrete Rechtsfolgen entstehen. Was genau ist wirklich die Rechtsgrundlage dieses Migra­tions­paktes?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die Grundlage ist das New Yorker Rahmenübereinkommen, das 2016 geschaffen wurde, und die Grundlage ist einfach die Debatte, die dazu stattgefunden hat, und der Wunsch und die Notwendigkeit, dass man sich mit dem Thema Migration, das unterschiedliche Regionen unserer Welt unterschiedlich betrifft – wir sind ab 2011, 2015 so richtig betroffen gewesen, aber wir haben in Südasien Migrationsbewegungen, wir haben in Lateinamerika Migrationsbewegungen –, auf universaler Ebene auseinandersetzt. Das war das New Yorker Rahmenübereinkommen, aus dem dann die Arbeiten für den Migration-Compact hervorgegangen sind.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage von Frau Abgeord­neter Krisper. – Bitte.


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Außenministerin! Laut Präambel ist der ganze Pakt in seinen Verpflichtungen eben nicht verbindlich; aber wenn es so wäre: Was sind die drei Hauptpunkte, mit denen Sie inhaltlich Prob­leme haben? Die drei Bestimmungen? Die drei „Verpflichtungen“ – unter Anführungs­zeichen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Das ist die Entstehung eines Rechts auf Migration. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, und das ist auch die Verpflichtung eines Menschenrechts auf Migration. Das ist ein Punkt, aber natürlich auch das Erfordernis von Sozialleistungen, das entsteht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf recht herzlich das Goethe-Gymnasium aus Bischofswerda in Deutschland herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Die 6. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.


 


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