8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 403/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt (297 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Österreich tut gut daran, sich vehement und wie schon in den vergangenen Jahrzehnten gegen die Todesstrafe auszusprechen; selbstverständlich haben hier alle Parteien dem entsprechenden Antrag zugestimmt.
Ich erinnere dran – das Datum gibt ja Anlass dazu –, dass die Republik Österreich 1918 die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren abgeschafft hat, dass wir das 1968 auch im Militärstrafverfahren gemacht haben und dass es Vertreter Österreichs wie insbesondere Christian Broda gewesen sind, die international, auch über den Europarat, alles unternommen haben, um die Todesstrafe zu ächten und zu verhindern. Deshalb ist es richtig, wenn auch das Parlament wiederholt und immer wieder die Aufforderung an die Bundesregierung richtet, alles international Tunliche und Mögliche zu unternehmen, um die Todesstrafe weiter zu ächten und zu bannen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Richtig ist es auch – und das sage ich als jemand, der sich als Jugendlicher sehr erfreut darüber gezeigt hat, dass die Sandinistas das Somoza-Regime in Nicaragua beseitigt haben –, sich jetzt dagegen zu wenden, welche Ausformungen und Auswirkungen das derzeit in Nicaragua angenommen hat. Auch diesbezüglich halte ich es für ganz selbstverständlich, dass das Parlament gegen die Art und Weise auftritt, wie dort mit der Opposition umgegangen wird und wie versucht wird, durch massive Menschenrechtsverstöße das politische Establishment in Nicaragua weiterhin an der Macht zu halten; auch das ist richtig.
Ein Problem habe ich aber damit – und ich versuche, der Lust zu wiederstehen, jetzt ein rechtsphilosophisches Seminar mit Ihnen abzuhalten (Abg. Scherak: Schade eigentlich! – Abg. Bösch: Das verhindert die Redezeit...!) –, den letzten Antrag wirklich weiter zu betreiben.
Die Ächtung der Todesstrafe ist eine Form von secular religion der Republik Österreich geworden, und, so komisch es klingt, die Ächtung der Todesstrafe ist umso wirkungsvoller und der Auftritt gegen die Todesstrafe ist umso glaubwürdiger, wenn man sich ungeachtet der politischen und religiösen Überzeugung der Betroffenen gegen die Todesstrafe und die Verletzung von Menschenrechten wendet, weil man das als grundsätzlich dem Humanum widersprechend sieht. Jede Form der Besonderheit, auf die man hinweist, macht den Widerstand gegen die Todesstrafe und auch den Widerstand gegen Menschenrechtsverletzungen schwächer.
Deshalb habe ich schon mit der Formulierung im letzten Entschließungsantrag, nämlich „Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen“, ein prinzipielles Problem. Es werden eben nicht nur – leider nicht nur – Christen verfolgt, es werden viele andere auch verfolgt. Ein Entschließungsantrag, der gelautet hätte: „Die
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