Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 21

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den Pakt!) Da geht es um die Souveränität Österreichs in der Migrationspolitik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

In den letzten Wochen wurde auch sehr intensiv darüber diskutiert, inwieweit dieser Pakt Verbindlichkeit hat. Eine Unterzeichnung bedeutet auch eine Bindung (Zwischen­ruf der Abg. Meinl-Reisinger), absolut, ja. Es wird über 80 Mal in diesem Dokument von Verpflichtung gesprochen, davon, dass man sich zu etwas verpflichtet, und es gibt auch einen Überprüfungsmechanismus, der festgeschrieben ist, um sicherzustellen, dass die geschriebenen Worte auch in die Tat umgesetzt werden. Das ist in meinen Augen bereits eine sehr weitgehende Formulierung.

Auch einige Experten sind der Ansicht, dass dieser Pakt in zukünftige Gerichtsurteile einfließen kann, dass der Pakt zu Völkergewohnheitsrecht werden kann oder im Wege von Soft Law rechtliche Wirkung entfalten kann.

Österreich ist keineswegs das einzige Land, das diese Bedenken zum Migrationspakt hat. Wir haben schon gehört, dies gilt auch für die USA, Israel, Tschechien, Estland und, wie vor Kurzem auch angeklungen, Australien. Andere Länder überprüfen den Mi­grationspakt auch, weil sie ähnliche Bedenken haben.

Ich möchte noch festhalten, dass das keineswegs eine Rechts-Links-Debatte ist. Das sieht man in den vielen Diskussionen und aktuellen Debatten in anderen Ländern, bei­spielsweise in Deutschland. Oberbürgermeister Boris Palmer, selbst Grünpolitiker, hat auf Facebook eine sehr umfangreiche Stellungnahme abgegeben, hat die angespro­chenen Bedenken ebenso geäußert und davon abgeraten, diesen Pakt allein mit: Au­gen zu und durch!, zu unterschreiben. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie meinen eher: Augen auf und lesen!)

Die Intention des Pakts ist sicherlich eine gut gemeinte, aber der Pakt ist in der End­fassung noch mit vielen Unklarheiten behaftet.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (fortsetzend): Wir müssen zwischen je­nen, die Schutz suchen, und jenen, die einfach auf ein besseres Leben hoffen, unter­scheiden. Unsere Aufgabe, unsere Pflicht ist es, die Kriterien und Bedingungen souve­rän festzulegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf recht herzlich die Lehrlinge der Berufs­schule für Rauchfangkehrer in Wien begrüßen. – Herzlich willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.


9.35.14

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Was wir heute dis­kutieren, ist einerseits die inhaltliche Frage, wie Österreich mit dem Migrationspakt der Vereinten Nationen umgeht. Was aber dahintersteht, ist die grundsätzliche Frage, wie diese Regierung eigentlich Außenpolitik versteht. Da ist eine totale Abkehr von der al­ten, erfolgreichen Tradition Österreichs erkennbar.

Österreich als kleines Land hat sich immer als Vermittler und als eines jener Länder verstanden, das gewusst hat, dass nur mit anderen Staaten gemeinsam Lösungen vo­rangebracht werden können. Österreich ist keine Superpower, die anderen Vorschrif­ten machen oder Weltpolitik durch militärische Kraft gestalten kann, sondern Österreich war eine politische Kraft, die Weltpolitik auf dem Verhandlungsweg gestaltet hat. Ge-


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