Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 15

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Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Seit den Siebzigerjahren gab es immer Worte, die bei der Bildungspolitik das Zaubermittel darstellen sollten. Das hat mit der Mengenlehre begonnen und ist hinaufgegangen bis zum Wort Kompetenzmessung. Dieses Wort ist noch nicht einmal mit Patina versehen, da kommt schon das Wort Autonomie. Die Au­tonomie soll das Heil bringen. – Das wird es wohl nicht ganz sein, aber die Autonomie ist sicherlich sehr wichtig. Nun stellt sich die Frage:

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„Welche Maßnahmen der im Vorjahr beschlossenen Bildungsreform, insbesondere des beinhalteten Autonomiepakets, wurden bereits initiiert oder umgesetzt, welche Schritte in Zusammenhang mit dieser sind noch offen?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Minister Faßmann, bitte.


Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Danke schön für die Fragestellung! Mit dem Bildungsreformgesetz ist die Einrichtung der Bildungsdirektionen verbunden. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Wenn Sie so wollen, sind diese Bildungsdirektionen ein One-Stop-Shop, wo sowohl die Bundes- als auch die Landesangelegenheiten wahrgenommen werden. Wir sind derzeit dabei, die­se Bildungsdirektionen mit 1.1.2019 operational zu machen, wir haben die Bildungsdi­rektoren und -direktorinnen bestellt, ebenso die Bereichsleiter. Wir sind auch dabei, die Bildungsdirektoren, die eine schwierige Position zwischen den Landesinteressen und den Bundesinteressen haben, auch zu einer gewissen Loyalität sowohl der einen als auch der anderen Gebietskörperschaft gegenüber zu bringen. Wir machen regelmäßig Jours fixes mit ihnen. Wir sind derzeit dabei, die Schulaufsicht neu aufzustellen. Was im Rahmen der Bildungsreform vielleicht noch fehlt, ist ein einheitliches Controlling­system.

Zu Ihrer zweiten Detailfrage, die Sache mit der Schulautonomie: Der Gesetzgeber ist davon überzeugt, dass bestimmte Entscheidungen vor Ort besser getroffen werden können. Ich kann mich dem durchaus anschließen, die Schule und die dort unter­richtenden Lehrer und Lehrerinnen wissen sehr gut, was zu machen ist. Im Rahmen der Schulautonomie gibt es eine Autonomie der Unterrichtsgestaltung, aber auch der Klassengröße. Es gibt eine Flexibilisierung der Unterrichtsdauer und der Öffnungszei­ten der Schule. Eine Schule kann, wenn es regional notwendig ist, auch um 7 Uhr öff­nen. Es gibt die Möglichkeit der autonomen Schwerpunktbildungen. Es gibt auch – was ganz wesentlich ist – eine gewisse Personalautonomie. Schulen können dann Lehrer und Lehrerinnen aussuchen, je nachdem, wie gut eine Lehrerpersönlichkeit zum eige­nen Schulprofil passt.

Wir sind also sowohl im Bereich der Einrichtung der Bildungsdirektionen als auch bei der Schulautonomie auf einem guten Weg, und ich halte es auch für einen sehr sinn­vollen Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Gerade bei den Bildungsdirektionen und bei den anderen Antworten, die Sie gegeben haben, sind sehr stark strukturelle Dinge im Vordergrund gestanden. Inhaltliche Punkte haben Sie jetzt auch erwähnt. – Werden diese Inhalte noch weiter intensiviert werden? Gibt es dahin gehend Pläne und Ideen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.


 


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