Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 177

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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, samt Titel und Eingang in 378 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehr­heit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die wei­tere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) in 383 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

18.09.109. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 485/A der Abgeordne­ten Mag. Dr. Rudolf Taschner, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssiche­rungsgesetz geändert wird (444 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.09.43

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz gewährleistet, dass ein verpflich­tendes Meldeverfahren für ausländische Angebote besteht.

Das ist vorher in einer privatwirtschaftlichen Art durchgeführt worden. Der Verfassungs­gerichtshof hat das beanstandet, und es soll jetzt in ein hoheitliches Verfahren über­geführt werden. Das soll der Transparenz dienen, damit man weiß, um welche Studien es sich handelt und wie diese Studien qualifiziert werden.

Wir sind sehr dankbar dafür, dass es durch Verhandlungen gelungen ist, dass dieses Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz in dieser neuen Fassung wohl jetzt einstimmig verabschiedet werden wird. Das ist ein gutes Zeichen für die Bemühungen, die auch der Wissenschaftsausschuss durchgeführt hat. Ich danke jedenfalls dafür, dass dieses Gesetz jetzt seinen Lauf nehmen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a An­drea Kuntzl. – Bitte.

 


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