Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 290

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dafür sind, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftskammerwahlen demokratisch und transparent gestalten“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Wöginger: Bei der Arbeiterkammer hätten wir mitgestimmt!)

00.07.5623. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (375 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, die Zivilprozessordnung und das Verbraucherbe­hörden-Kooperationsgesetz geändert werden (UWG-Novelle 2018) (398 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


0.08.23

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich habe gerade mit meiner Klub­ordnerin gesprochen: Ich habe heute noch 35 Minuten Restredezeit, und es ist einfach schön, heute einmal stressbefreit hier antreten zu dürfen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir haben ja sonst immer ein bisschen eine Zeitenge.

Es ist mittlerweile 10 Minuten nach 12 Uhr, wir haben mittlerweile ein Geburtstagskind: Liebe Petra Wimmer, herzliche Gratulation zu deinem Geburtstag! (Allgemeiner Bei­fall.)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lasst mich jetzt ein bisschen tiefer in die Materie ein­tauchen! Es geht ja um das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und da­rum, dass Arbeitgeber einseitig Materien festlegen können, dahin gehend, was sie als Geschäftsgeheimnis bezeichnen dürfen. Das ist natürlich für die Betriebsräte und für die Arbeitnehmervertreter ganz, ganz, ganz schwierig, weil der Informationsfluss gera­de in diesem Bereich sowieso irrsinnig schwierig gestaltet wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz wird es natürlich noch schwieriger werden, und ich vermute fast, dass das kein Zufall ist. Es wäre relativ einfach gewe­sen, da eine Änderung herbeizuführen, nämlich zu sagen, dass die Informationsbe­schaffung der Belegschaftsvertretung ausgenommen wird. Das wurde leider nicht ge­macht. Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

0.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Kühberger. – Bitte.

 


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