Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 265

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Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Rechnungshofes, den Bericht des Rechnungs­hofes betreffend Weinmarketing; Follow-up-Überprüfung, III-217 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist einstimmig so zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Rechnungshofes, den Bericht des Rechnungs­hofes betreffend Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser im Weinviertel; Follow-up-Überprüfung, III-220 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme? – Auch das ist einstimmig so zur Kenntnis ge­nommen.

Tagesordnungspunkt 30: Antrag des Rechnungshofes, den Bericht des Rech­nungshofes betreffend finanzielle Berichtigungen im Agrarbereich; Follow-up-Über­prüfung, III-81 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme? – Auch dieser Bericht ist einstimmig so zur Kenntnis genommen.

23.38.2031. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018) (536/A)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen gleich in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.


23.38.42

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Liebe Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die erste Lesung des Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetzes. Vielen während der NS-Diktatur Vertriebenen, Verfolgten ist die österreichische Staats­bürgerschaft aberkannt worden; seit 1993 haben wir eine Regelung, mit der Betroffene diese wieder zurückerhalten, wenn sie sich melden. Das ist nicht ausreichend publiziert und bekannt gegeben worden, und daher ist es natürlich so, dass viele der Betroffenen gar nicht wussten, dass sie diese Möglichkeit haben.

Diese Regelung wurde dann auch auf die Ehegattinnen und Ehegatten ausgeweitet. Nunmehr geht es darum – das passt, glaube ich, auch von der Zeit her gut: 100 Jahre Republik und 80 Jahre Novemberpogrom –, dass man diese Regelung auch auf die Kinder und Enkelkinder ausweitet. Sie sollen die Möglichkeit haben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, denn wären die Eltern oder Großeltern hiergeblieben, wären sie ja österreichische Staatsbürger. Aus der Vergangenheit lernen wir, dass es sehr wichtig ist, die entsprechenden Informationen weiterzugeben, und daher ist es wichtig, dass die Vertretungen Österreichs im Ausland da auch mitwirken.

Wir werden das sicher umfassend diskutieren. Eigentlich hatten wir beabsichtigt und das auch Herrn Bundeskanzler Kurz empfohlen, dass man im Rahmen der öster-


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