Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 115

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Lettenbichler, Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einheitliche Vorgangsweise durch Berücksichtigung eines Muster-Landesausführungsgesetzes zum Biomasseförderung-Grundsatzgesetz durch die Landesgesetzgeber“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 70)

14.56.377. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (544 d.B.): Bundes­gesetz zur Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya sowie der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (575 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 7. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Berlakovich. – Wir haben noch 3 Minuten bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage. Wollen Sie noch beginnen? (Abg. Berlakovich verneint dies.) – Gut, dann unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr.

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(Die Sitzung wird um 14.57 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

15.01.02Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­deskanzler betreffend „Bekämpfung des Rechtsextremismus in allen seinen For­men – klares Bekenntnis zur Europäischen Union – klares Bekenntnis zur libera­len Demokratie und zum Rechtsstaat“ (3402/J)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 3402/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Beginnen wir mit einer Selbstverständlichkeit: Der Verfassungsgerichtshof hat sich in mehreren Erkenntnissen klar dazu geäußert, dass die kompromisslose Ablehnung aller Formen des Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal der 1945 wiedererstan­denen Republik sei.

Dieser Konsens hat im Jahr 2019 dieselbe Selbstverständlichkeit zu haben und er hat nicht nur vom Verfassungsgerichtshof, sondern von allen Institutionen und Amtsinha­berinnen und Amtsinhabern dieser Republik geachtet und erhalten zu werden.

Mit diesen Sätzen wurde die dringliche Anfrage im Bundesrat am Donnerstag, den 11. April 2019 an Bundeskanzler Sebastian Kurz eingeleitet. Bedauerlicherweise hatte


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