kehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (569 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Es liegt keine Wortmeldung vor.
Ich komme daher gleich zur Abstimmung.
Wer dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 511 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (502 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (577 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 16.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Gäste auf der Galerie! Ja, der weltweite Wettbewerbsdruck, der insbesondere um Innovation und Technologie herrscht, hat zu dieser Novelle geführt. Dazu muss man sagen, dass die Entwicklung der österreichischen Patentanmeldungen in den letzten Jahren sehr positiv ist. Es gab insgesamt 2 291 Anmeldungen von Patenten aus Österreich auf europäischer Ebene. Damit sind wir im europäischen Vergleich am siebten Platz, wenn wir das relativ pro Einwohner rechnen. Wir liegen bei 260 Patentanmeldungen pro einer Million Einwohner. Das zeigt durchaus auch eine positive Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich.
Trotzdem muss man sagen, dass es wichtig ist, dass immer wieder gute Ideen geboren werden. Wir sind in vielen Bereichen sehr innovativ. Ich spreche beispielsweise das Thema Weltraum und die TU Graz, die da immer wieder ganz besonders tolle Arbeit leistet, an. Genau diese Dinge verlaufen aber auch immer wieder im Sand, weil da extrem viel Bürokratie herrscht und dadurch viele Innovationen verhindert werden – umso positiver ist diese Novelle aus unserer Sicht zu sehen. Das zeigt auch der durchaus positive Zuspruch, den es in den Stellungnahmen diesbezüglich gegeben hat.
Wir haben allerdings kritisiert – und das haben wir auch im Ausschuss kritisiert –, dass FH-Studierende bei den Qualifikationsvoraussetzungen gegenüber Uniabsolventen, also gegenüber Absolventen normaler Universitäten, nicht gleichgestellt sind.
An dieser Stelle muss ich auch sagen, dass die Ausschusszusammenarbeit sehr konstruktiv war. Wir haben die letzten Wochen sehr intensiv darüber beraten und auch verglichen, was irgendwo auf europäischer Ebene anders funktioniert und was man daraus mitnehmen kann. Wir sind da nach wie vor auch in einem sehr guten Dialog. Deswegen haben wir uns auch dazu entschlossen, dem heute hier zuzustimmen und diesbezüglich auch noch weitere gemeinsame Schritte zu machen.
Wir müssen natürlich genau abwägen, wie das in anderen europäischen Ländern gehandhabt wird. Wenn wir in den Norden schauen, sehen wir, dass insbesondere die
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