Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 3537/J bis 3565/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 30/JPR

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird (624 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (626 d.B.)

Justizausschuss:

Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 – HaftRÄG 2019 (623 d.B.)

Verfassungsausschuss:

2. Dienstrechts-Novelle 2019 (625 d.B.)

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um den Punkt 14 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzu­sehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, vom 3. April 2019 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Loacker, 622 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für die­sen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. – Danke schön.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 bis 6, 7 bis 9 sowie 10 und 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Es wird kein Einwand erhoben.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 3565/J der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Putins Freunde in der FPÖ bedrohen unsere liberale demokratische Ordnung in Europa und die ÖVP schaut zu“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3006/AB

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3006/AB der Anfrage 3041/J der Abge­ordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mitwirkung an einer ver­fassungsrechtlich bedenklichen und neuerlich gleichheitswidrigen Lösung betreffend das EuGH-Urteil zum Karfreitag“ durch die Frau Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird diese kurze Debatte im Anschluss daran stattfinden.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde eine Einigung erzielt, dass die Tagesblockzeit 7 „Wiener Stunden“ beträgt.

Die Redezeit gliedert sich wie folgt: ÖVP 130 Minuten, SPÖ und FPÖ je 116 Minuten sowie NEOS und JETZT je 39 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, insgesamt 20 Minuten, pro Debatte 5 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Redezeiten.

Ich bitte jene, die für den Vorschlag sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Einstimmigkeit. – Danke schön.