Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 69

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Meine Damen und Herren, in einem sauberen Land zu leben ist doch wirklich ein erstrebenswertes Ziel für alle und muss in der Verantwortung von Politikern jeglicher Couleur liegen. Österreich hat schlicht und ergreifend Vorbild zu sein. Reich an Natur und Ressourcen: Wie schon in unserer Bundeshymne besungen, haben wir unsere Schätze zu hüten und nicht für Geschäftemacher zu heben.

Strenge Bewirtschaftungsauflagen und eine transparente, landesweite Erfassung der Dünger- und Pestizidaufzeichnungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur öster­reichischen Wasserqualität. Auch Arzneimittelrückstände sind jedoch eine latente Gefahr für unser Trinkwasser.

Ich gehe davon aus, dass wir uns heute zum Schutz unseres Trinkwassers auf eine einstimmige, nationale Kraftanstrengung, auf ein Staatsziel höchster Priorität verstän­digen können, zum Wohl unserer Menschen in unserem Land: Wasser schätzen, Was­ser schützen und Wasser keinem kommerziellen Zweck opfern. Das Element Wasser als Zukunftsfaktor für die Menschen respektieren, das muss heute der gemeinsame rot-weiß-rote Nenner sein. Schützen wir unser weißes Gold! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.20

11.20.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 677 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

11.21.532. Punkt

Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehr­bringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Wer­bung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherin­nen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nicht­raucher­schutzgesetz – TNRSG) geändert wird (859/A)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 2.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis 1. Juli 2019 gesetzt.

 


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