Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 166

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„17. § 13 Abs. 7 wird die Wortfolge „angemessene Kosten für baubedingte Leerstände als Grundkosten“ ersetzt durch die Wortfolge „die tatsächlich angefallenen Entgelt­ausfälle für baubedingte Leerstände als Grundkosten“.“

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Ich bringe einen zweiten Antrag gemäß § 53 Abs. 3 GOG-NR ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Bau­tenausschusses betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat möge in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert.

1. Z 11: § 8 Abs. 4, 5 und 6 entfallen

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Ich danke ganz herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

15.48

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Woh­nungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBl Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 16 wird folgende Z 16a. eingefügt:

„16a. § 13 Abs. 2c lautet:

„(2c) Abweichend von Abs. 2 ist anstelle des Verkehrswertes im Zeitpunkt des Grund­erwerbs ein niedrigerer Betrag mit der tatsächlichen Höhe des Grundwertes anzu­setzen, wenn dies der Veräußerer zur Senkung des Entgelts (Preis) vertraglich aus­bedungen hat oder das Grundstück von einer anderen gemeinnützigen Bauvereinigung veräußert bzw. getauscht wird. Können die tatsächlichen Kosten eines Grunderwerbs


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