Teil sind dafür die explodierenden Baukosten aufgrund der starken Nachfrage verantwortlich.
Und, und, und – also es gibt relativ viele Themen, die man hier anreißen könnte; wir werden es nicht allumfassend lösen.
Ein wichtiger Hinweis ist auch – vor allem weil ja Wien heute Thema war –: Die Betriebskosten machen einen immer größeren Anteil an den Wohnkosten aus. Auch diesen Bereich betreffend sind wir alle hier mitverantwortlich, da wir ja Gesetze beschließen, die sich dann auf die Betriebskosten auswirken, und das sollte man bei der Diskussion zum Wohnen auch immer mitberücksichtigen.
Summa summarum ist das, wie gesagt, eine sinnvolle und richtige Novelle. Sie wird unser Wohnproblem in Österreich nicht allumfassend lösen, aber sie ist ein richtiger Schritt, und wir unterstützen das. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)
16.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Wimmer ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! In der von Ihnen vorgelegten WGG-Novelle und den Erläuterungen werden Bauträger ja explizit angehalten, zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung mittels Eigenmittelvorlage erneuerbare Energieträger zu nutzen. Interessant ist dabei, dass ausschließlich im gemeinnützigen Wohnungsbereich Energiemaßnahmen wie Solarenergie oder Stromtankstellen für Elektroautos vorgeschlagen werden.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen – wie Sie das auch schon angesprochen haben – und von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ist natürlich zu begrüßen. Dass die Kosten dafür aber zur Gänze durch die Mieterinnen und Mieter getragen werden, ist unfair und unsachlich.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird den Mieterinnen und Mietern nämlich keine Einsparungen bringen, wenn ihnen einerseits die Errichtung einer solchen Anlage verrechnet wird und andererseits unter dem Titel erneuerbare Energie in Zukunft Kosten in Rechnung gestellt werden. Das ist kein Beitrag im Sinne eines leistbaren Wohnens, und für die SPÖ ist klar: Wohnen darf kein Luxus sein.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 25. lautet:
„25. Nach § 14a Abs. 2 Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:
5a. unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die Installation von technisch geeigneten Gemeinschaftseinrichtungen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie und die Herstellung der Leit-
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