Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 145

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Schluss, dass Schmiergeldzahlungen auch in Österreich von nationalen Gerichten möglichst rasch aufgeklärt werden müssen.

Herr Minister, Gegengeschäfte müssen bei Beschaffungen verboten werden, sie haben auf dieser Ebene nichts mehr verloren! Jedenfalls ist mehr Transparenz notwendig und erforderlich. Das Bundesbeschaffungen betreffende Gesetz muss endlich auch bei Be­schaffungen im Rüstungsbereich zur Anwendung kommen.

Das Bundesheer leidet, wie wir wissen, an chronischem Geldmangel. Ich denke, die Budgetmittel, die fehlen, müssen dem Bundesheer bereits im kommenden Jahr 2020 zugeführt werden. Auch die Miliz ist ein wichtiger Bestandteil des Heeres. Die Öster­reicherinnen und Österreicher erwarten sich Schutz und Hilfe und vor allem auch, dass das Bundesheer für die österreichische Bevölkerung Katastropheneinsätze leistet. Da­her fordern wir dort, wo das noch notwendig ist, eine möglichst rasche und schonungs­lose Aufklärung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.42

16.42.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Daher gelangen wir zur Abstimmung über die Kenntnisnahme vom Bericht des Un­tersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusam­menhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017.

Wer die Zustimmung zur Kenntnisnahme von diesem Bericht gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

16.42.576. Punkt

Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspoli­zeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetz­buch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozeßord­nung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exeku­tionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertre­tungen erklärt werden, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Ge­setz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musikthe­rapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Bundes­gesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert werden (Gewalt­schutzgesetz 2019) (970/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum Tagesordnungspunkt 6.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Justizausschuss eine Frist zur Berichterstat­tung bis 24. September 2019 gesetzt.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Heinisch-Hosek. Ich erteile ihr dieses.

 


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