Bundesgesetz vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, Änderung (1729/A)

Status

Zugewiesen an: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie, Beratungen noch nicht aufgenommen

Selbständiger Antrag

Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert wird

Parlamentskorrespondenz

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