Rechtsanwaltsordnung, EIRAG, Änderung (71/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Ermöglichung des weiteren Tätigseins als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärterin/Rechtsanwaltsanwärter in Österreich auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für dessen Staatsangehörige, die vor dem 1. Jänner 2021 eingetragen wurden und die ein Recht auf Daueraufenthalt haben.
  • Rechtssicherheit für britische Staatsangehörige mit Recht auf Daueraufenthalt in Österreich, die eine rechtsanwaltliche Tätigkeit in Österreich gemäß dem Europäischen Rechtsanwaltsgesetz (EIRAG) anstreben und die Integrationsschritte bis 31. Dezember 2020 initiiert haben.
  • Präzisierung des Vorgehens bei der Verteilung der allgemeinen Pauschalvergütung.

Inhalt

  • Das Staatsangehörigkeitserfordernis für die Eintragung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärterin/Rechtsanwaltsanwärter soll auch nach dem Brexit für Personen mit britischer Staatsangehörigkeit, die vor Ablauf des Übergangszeitraums eingetragen wurden, als erfüllt gelten.
  • Ermöglichung einer nach dem EIRAG bereits eingeleiteten Vollintegration einer europäischen Rechtsanwältin/eines europäischen Rechtsanwalts aus dem Vereinigten Königreich.
  • Klarstellung für Amtsverteidigerinnen/Amtsverteidiger zur "allgemeinen" Pauschalvergütung, deren Uneinbringlichkeit festgestellt wurde.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Vereinigte Königreich ist am 31. Jänner 2020 aus der Europäischen Union unter Abschluss eines Austrittsabkommens, in dem eine Übergangszeit unter Weitergeltung der bisherigen Rechtslage bis 31. Dezember 2020 vereinbart wurde, aus der EU ausgetreten. Für die Zeit ab 1. Jänner 2021 sollen im rechtsanwaltlichen Berufsrechts Anpassungen erfolgen, um klare Verhältnisse für Personen mit Staatsangehörigkeit zum Vereinigten Königreich zu schaffen.

Bei dieser Gelegenheit soll eine Anpassung um die Kriterien der Verteilung der "allgemeinen" Pauschalvergütung für Verfahrenshilfen vorgenommen werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 22.10.2020

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