Finanzierung der Digitalisierung des österreichischen Schulwesens (DigiSchG) (73/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des österreichischen Schulwesens (DigiSchG) beschlossen wird

Kurzinformation

Ziel

  • Pädagogisch-technische Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht
Mit der Umsetzung des 8 Punkte-Plans "Digitale Schule" werden in einem nächsten Entwicklungsschritt digital unterstützter Unterricht und innovative Lehr- und Lernformate breitflächig und nachhaltig im Bildungssystem verankert. Insbesondere liegen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht aller Schülerinnen/Schüler ab der 5. Schulstufe vor.
Dies umfasst
  • die technische Ausstattung der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau,
  • den Einsatz der digitalen Endgeräte im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts, das den Einsatz in die Besonderheiten jeder Schule einbindet und
  • einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen/Schüler am gleichen Schulstandort oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben
Die Vielzahl an Applikationen, Kommunikationswegen und Webpages ist verwirrend und wenig benutzerfreundlich. Ein zentrales Serviceportal Digitale Schule soll die Kommunikation zwischen Lehrerinnen/Lehrern, Schülerinnen/Schülern sowie Eltern und Erziehungsberechtigten verbessern. Als Single Point of Entry stellt es die wesentlichen Anwendungen für Pädagogik und Verwaltung mittels Single Sign On zur Verfügung.

Inhalt

  • Ausstattung mit digitalen Endgeräten
  • schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte
  • einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen
  • Serviceportal Digitale Schule

Hauptgesichtspunkte

Das Ziel dieses Bundgesetzes ist, Unterricht aller Schülerinnen/Schüler ab der 5. Schulstufe in allen Schularten (Schulformen und Fachrichtungen) mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung auch IT gestützt durchführen zu können (IT-gestützter Unterricht). Zur Erreichung dieses Ziels ist im Bundesgesetz als Zweck der Regelung die Finanzierung der Schaffung der pädagogischen, didaktischen und technischen Voraussetzungen für diesen IT-gestützten Unterricht vorgesehen. Dies soll insbesondere die Ausstattung von Schülerinnen/Schülern mit digitalen Endgeräten als Arbeitsmittel und die Schaffung der erforderlichen digitalen Lernumgebung (Portal, Lernplattform) umfassen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 28.10.2020

Übermittelt von

Dr. Heinz Faßmann (V)

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung