Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, Änderung (84/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • terminologische Anpassungen an das neue Privathochschulgesetz und das novellierte Fachhochschulgesetz
  • datenschutzrechtliche und wirtschaftliche Adaptierungen
  • Wahlrecht für bestehende Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben, oder von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden wollen
  • Neuregelung der „Aufwandsentschädigungen“
  • Festlegung der Wahltage für die ÖH-Wahlen 2021 (Verordnung)
  • Einführung von Vereinfachungen bei der Organisation und Durchführung der ÖH-Wahlen (Verordnung)

Inhalt

  • Aufnahme von datenschutzrechtlichen Löschfristen
  • Streichung von postalischen Übermittlungspflichten
  • beim Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben von über 800 Euro verbunden sind, müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden
  • bestehenden Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten soll ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob sie weiterhin eine Selbstverwaltungskörperschaft bleiben, oder sich in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Mitbetreuung durch die ÖH bedienen wollen. Wollen sie durch die ÖH mitbetreut werden, erlischt mit Ablauf des 30. Juni 2022 die Rechtsstellung als Selbstverwaltungskörperschaft
  • Zweiteilung der Aufwandsentschädigungen in einen Sockelbetrag und einen Zuschlagsbetrag
  • Die ÖH-Wahlen 2021 finden von 18. bis 20. Mai 2021 statt (Verordnung)
  • Reduzierung der Verlautbarungsbestimmungen (Verordnung)
  • Digitalisierung des Wahlprozesses (Verordnung)
  • Schaffung einer Alternative für das Sammeln von Unterstützungserklärungen eines Wahlvorschlages (Verordnung)

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Neben terminologischen Anpassungen an das neue Privathochschulgesetz und das novellierte Fachhochschulgesetz, datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Adaptierungen sollen auch zwei zentrale Themen einer Neuregelung zugeführt werden:

Durch das Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG 2014) wurden unter bestimmten Voraussetzungen neue Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten eingerichtet. Mit dieser Novelle soll ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben, oder von der ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden wollen. Der zweite geplante Themenblock stellt eine Neuregelung der „Aufwandsentschädigungen“ dar. Die Ausübung der Funktion einer Studierendenvertreterin oder eines Studierendenvertreters ist ein Ehrenamt. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Die Aufwandsentschädigungen sollen angepasst werden.

Was die geplanten Verordnungen betrifft, sollen für die Durchführung der ÖH-Wahlen 2021 aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation einige Vereinfachungen bei der Organisation und Durchführung der ÖH-Wahlen eingeführt werden. Diese sollen nicht nur die Organisation und Durchführung der ÖH-Wahlen 2021 erleichtern, sondern dauerhaft bestehen bleiben.

Stand: 22.12.2020

Themen

Übermittelt von

Dr. Heinz Faßmann (V)

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung