Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Aufnahme von datenschutzrechtlichen Löschfristen
- Streichung von postalischen Übermittlungspflichten
- beim Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben von über EUR 800 verbunden sind, müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden
- bestehenden Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten wird ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie weiterhin eine Selbstverwaltungskörperschaft bleiben, oder sich in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Mitbetreuung durch die ÖH bedienen wollen. Wollen sie durch die ÖH mitbetreut werden, erlischt mit Ablauf des 30. Juni 2022 die Rechtsstellung als Selbstverwaltungskörperschaft
- Festlegung von „Funktionsgebühren"
Stand: 17.02.2021