Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- terminologische Anpassungen an das neue Privathochschulgesetz und das novellierte Fachhochschulgesetz
- datenschutzrechtliche und wirtschaftliche Adaptierungen
- Wahlrecht für bestehende Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben, oder von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden wollen
- Neuregelung der „Aufwandsentschädigungen“
- Festlegung der Wahltage für die ÖH-Wahlen 2021 (Verordnung)
- Einführung von Vereinfachungen bei der Organisation und Durchführung der ÖH-Wahlen (Verordnung)
Inhalt
- Aufnahme von datenschutzrechtlichen Löschfristen
- Streichung von postalischen Übermittlungspflichten
- beim Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben von über 800 Euro verbunden sind, müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden
- bestehenden Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten soll ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob sie weiterhin eine Selbstverwaltungskörperschaft bleiben, oder sich in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Mitbetreuung durch die ÖH bedienen wollen. Wollen sie durch die ÖH mitbetreut werden, erlischt mit Ablauf des 30. Juni 2022 die Rechtsstellung als Selbstverwaltungskörperschaft
- Zweiteilung der Aufwandsentschädigungen in einen Sockelbetrag und einen Zuschlagsbetrag
- Die ÖH-Wahlen 2021 finden von 18. bis 20. Mai 2021 statt (Verordnung)
- Reduzierung der Verlautbarungsbestimmungen (Verordnung)
- Digitalisierung des Wahlprozesses (Verordnung)
- Schaffung einer Alternative für das Sammeln von Unterstützungserklärungen eines Wahlvorschlages (Verordnung)
Redaktion: oesterreich.gv.at