KommAustria-Gesetz, Änderung (92/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel
  • Absicherung einer eigenständigen österreichischen Medienlandschaft im digitalen Zeitalter und
  • Gewährleistung für Konsumentinnen/ Konsumenten, dass österreichische Medieninhalte,
  • insbesondere auch regionale Inhalte, auch weiterhin verfügbar bleiben.
Inhalt
Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau der bereits existierenden Förderungssysteme durch Hinzufügung eines weiteren Förderungsbausteins geschaffen werden. Dieser verfolgt den Zweck der Erhaltung der Vielfalt an Anbietern der Print- und der Rundfunkbranche und zur Förderung des Auf- und Ausbaus des digitalen Angebots in der Medienlandschaft.
Das Gesetzesvorhaben sieht folgende überblickweise beschriebene Förderungsziele vor:
  • Digital-Transformations-Förderung
Zur Modernisierung der digitalen Distribution durch verbesserten Zugang zu Online-Inhalten sowie zur Schaffung und Erneuerung digitaler Infrastruktur und Erstellung und Nutzung von innovativen, digitalen Inhalten.
  • Digital-Journalismus-Förderung
Für Maßnahmen zur berufsbegleitenden, für die journalistische Arbeit notwendigen Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern.
  • Förderung von Maßnahmen zu Jugendschutz und Barrierefreiheit
Zur Unterstützung der Kennzeichnung, Einstufung und Beschreibung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können und der Sicherstellung von Altersverifikation oder vergleichbaren Maßnahmen der Zugangskontrolle; zur finanziellen Unterstützung bei der schrittweisen und fortlaufenden Erhöhung der barrierefrei zugänglichen Medieninhalte.
Mit der Verwaltung und Vergabe wird die RTR-GmbH, der bereits seit längerer Zeit die Verwaltung des Fernsehfonds Austria und zweier Rundfunkfonds obliegt, betraut. Die konkrete Vergabe erfolgt auf der Grundlage von noch zu erlassenden Richtlinien, die der Abstimmung mit der Europäischen Kommission im Hinblick auf ihre beihilfenrechtliche Unbedenklichkeit bedürfen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Regierungsprogramm sieht unter dem Titel „Österreichischen und europäischen Medienstandort stärken“ vor, das Förderungswesen weiterzuentwickeln und dazu auch eine Digitalisierungsförderung einzuführen, die dem Grundsatz „Geld für Wandel“ folgend eine projektbezogene finanzielle Unterstützung nach konkret festgelegten Kriterien ermöglicht. In der Überzeugung, dass es angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung eines differenzierenden und differenzierten Ansatzes zur Stärkung des Medienstandorts Österreich bedarf, sieht das Regierungsprogramm weiters auch den Ausbau und die Stärkung der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten als zusätzlichen Beitrag zur Erleichterung der Anpassung an die digitale Medienwelt vor. Mit dieser Novelle zum KommAustria-Gesetz und dem neuen „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ sollen österreichische Medienunternehmen im Presse- und Rundfunkbereich bei notwendigen Digitalisierungsschritten finanziell unterstützt werden.

Stand: 29.01.2021

Übermittelt von

Sebastian Kurz (V)

Bundeskanzleramt