Bundes-Verfassungsgesetz, Rechnungshofgesetz u.a., Änderung; Informationsfreiheitsgesetz (95/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen werden

Kurzinformation

Ziele

  • Transparenz staatlichen Handelns
  • Transparenz von Unternehmungen mit staatlicher Minderheitsbeteiligung
  • Transparenz verfassungsgerichtlicher Entscheidungen
Die Amtsverschwiegenheit soll abgeschafft und durch eine verfassungsgesetzliche Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse über ein zentrales Informations(metadaten)register und durch ein verfassungsgesetzliches Recht auf Zugang zu Informationen ersetzt werden.
Der Rechnungshof soll die Gebarung von Unternehmungen schon ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent prüfen können.
Beim Verfassungsgerichtshof sollen eine „Cooling-off-Phase“ für alle Mitglieder und Ersatzmitglieder eingeführt sowie die Abgabe von Sondervoten ermöglicht werden.

Inhalt

  • Einrichtung eines Informationsregisters
  • Rascher Informationszugang
  • Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes
  • „Cooling off-Phase“ aller Mitglieder sowie Ermöglichung der Abgabe von Sondervoten beim Verfassungsgerichtshof
Es sollen die verfassungsgesetzlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen und in einfachgesetzlichen Ausführungsbestimmungen präzisiert werden, die insbesondere das Verfahren zur Informationserteilung im Hinblick auf Zuständigkeit, Antragsvoraussetzungen, Fristen, Form der Informationserteilung, Kosten und Rechtsschutz gegen die Verweigerung der Information betreffen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden soll. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden. Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit und Einführung einer allgemeinen Informationsfreiheit durch Schaffung einer verfassungsgesetzlichen Informationsverpflichtung und eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 22.02.2021

Übermittelt von

Sebastian Kurz (V)

Bundeskanzleramt

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