Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Studien zur Weiterbildung über die Hochschulsektoren hinweg
- Stärkung der nationalen Durchlässigkeit von Studien zur Weiterbildung
- gesetzliche Verankerung eines neuen Studienformats (außerordentliches Bachelorstudium)
- Titelklarheit bei den akademischen Graden in der Weiterbildung
- Anwendung eines externen Qualitätssicherungsverfahrens für Studien zur Weiterbildung
- weitere Verbesserung der Betreuungsverhältnisse durch die befristete Fortführung der bisherigen Zugangsregelungen im UG
- Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Lehrerin/des Lehrers für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
- Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Elementarpädagogin/des Elementarpädagogen
- Verbesserung der (nationalen) Durchlässigkeit im Bereich der Lehramtsstudien
- Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Anerkennung als private Pädagogische Hochschule
- Erhöhung der Schutzmöglichkeiten für besonders vulnerable Studierendengruppen in betroffenen
- Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential
Redaktion: oesterreich.gv.at
Inhalt
- Anpassung der Regelungen im Universitätsgesetz 2002 (UG) hinsichtlich Universitätslehrgängen und deren rechtlichen Rahmenbedingungen (Zugang, akademischer Grad, Mindeststudienumfang etc.)
- Anpassung von Bestimmungen im Fachhochschulgesetz (FHG) an Änderungen im UG sowie Aufnahme einer neuen Bestimmung zu Hochschullehrgängen zur Weiterbildung aufgrund der Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung
- Anpassung von Bestimmungen im Privathochschulgesetz (PrivHG) an Änderungen im UG sowie die Aufnahme einer neuen Bestimmung zu Hochschullehrgängen zur Weiterbildung und Universitätslehrgängen aufgrund der Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung
- Implementierung eines externen Qualitätssicherungsverfahrens für Studien zur Weiterbildung an Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)
- Reduktion der anzubietenden Anzahl der Studienplätze für Studienanfängerinnen/Studienanfänger beim Studienfeld Pharmazie im UG
- Verankerung eines neuen einheitlichen Quereinsteigermodells für Lehrerinnen/Lehrer in der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
- Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Elementarpädagogin/des Elementarpädagogen
- Vereinheitlichung des Umfangs der Schwerpunkte im Bachelorstudium für das Lehramt Primarstufe
- Verwaltungsvereinfachung durch Vereinfachung des Verfahrens im Falle einer Adress- oder Namensänderung von anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule
- Schaffung einer Satzungsermächtigung für die Verbesserung des Schutzes schwangerer und stillender Studierender sowie deren (ungeborener) Kinder
Stand: 23.04.2021