Universitätsgesetz, Fachhochschulgesetz u.a., Änderung (115/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Studien zur Weiterbildung über die Hochschulsektoren hinweg
  • Stärkung der nationalen Durchlässigkeit von Studien zur Weiterbildung
  • gesetzliche Verankerung eines neuen Studienformats (außerordentliches Bachelorstudium)
  • Titelklarheit bei den akademischen Graden in der Weiterbildung
  • Anwendung eines externen Qualitätssicherungsverfahrens für Studien zur Weiterbildung
  • weitere Verbesserung der Betreuungsverhältnisse durch die befristete Fortführung der bisherigen Zugangsregelungen im UG
  • Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Lehrerin/des Lehrers für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
  • Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Elementarpädagogin/des Elementarpädagogen
  • Verbesserung der (nationalen) Durchlässigkeit im Bereich der Lehramtsstudien
  • Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Anerkennung als private Pädagogische Hochschule
  • Erhöhung der Schutzmöglichkeiten für besonders vulnerable Studierendengruppen in betroffenen
  • Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential

Redaktion: oesterreich.gv.at

Inhalt

  • Anpassung der Regelungen im Universitätsgesetz 2002 (UG) hinsichtlich Universitätslehrgängen und deren rechtlichen Rahmenbedingungen (Zugang, akademischer Grad, Mindeststudienumfang etc.)
  • Anpassung von Bestimmungen im Fachhochschulgesetz (FHG) an Änderungen im UG sowie Aufnahme einer neuen Bestimmung zu Hochschullehrgängen zur Weiterbildung aufgrund der Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung
  • Anpassung von Bestimmungen im Privathochschulgesetz (PrivHG) an Änderungen im UG sowie die Aufnahme einer neuen Bestimmung zu Hochschullehrgängen zur Weiterbildung und Universitätslehrgängen aufgrund der Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung
  • Implementierung eines externen Qualitätssicherungsverfahrens für Studien zur Weiterbildung an Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)
  • Reduktion der anzubietenden Anzahl der Studienplätze für Studienanfängerinnen/Studienanfänger beim Studienfeld Pharmazie im UG
  • Verankerung eines neuen einheitlichen Quereinsteigermodells für Lehrerinnen/Lehrer in der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
  • Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Elementarpädagogin/des Elementarpädagogen
  • Vereinheitlichung des Umfangs der Schwerpunkte im Bachelorstudium für das Lehramt Primarstufe
  • Verwaltungsvereinfachung durch Vereinfachung des Verfahrens im Falle einer Adress- oder Namensänderung von anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule
  • Schaffung einer Satzungsermächtigung für die Verbesserung des Schutzes schwangerer und stillender Studierender sowie deren (ungeborener) Kinder
Stand: 23.04.2021

Themen

Übermittelt von

Dr. Heinz Faßmann (V)

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung