Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- EU-Anpassungen für VO-Fahrzeuge
- Angleichungen für sonstige Fahrzeuge
- Modernisierung der Lenkzeitaufzeichnungen
Inhalt
- Die Erweiterung des Geltungsbereichs beider Verordnungen durch die Absenkung des Mindestgewichts von LKWs von 3,5 t auf 2,5 t ab 1. Juli 2026
- Das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen sowie die Verpflichtung zur Planung dieser regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, um diese mindestens einmal monatlich daheim verbringen zu können
- Neue Abweichungsmöglichkeiten von den Lenkzeiten, im Zusammenhang mit dem Heimfahren zur Absolvierung der wöchentlichen Ruhezeit, die auch aufgezeichnet werden müssen
- Angleichung der Regelungen für die sonstigen Fahrzeuge an den Inhalt der Verordnungen
- Die Verlängerung der Mitführpflicht für Lenkeraufzeichnungen ab 31. Dezember 2024
- Die Ersetzung des persönlichen Fahrtenbuchs durch das Lenkprotokoll
- Schaffung der Möglichkeit der Aufzeichnungen von Lenkzeiten am digitalen Kontrollgerät auch bei jugendlichen Berufskraftfahrerinnen/Berufskraftfahrern
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Am 31. Juli 2020 wurde das so genannte "Mobilitätspaket" im EU-Amtsblatt kundgemacht. Legistische Begleitmaßnahmen sind erforderlich. Die wichtigsten neuen Bestimmungen sind:- Die Erweiterung des Geltungsbereichs beider Verordnungen ab 1. Juli 2026. Diese gelten dann auf bestimmten Strecken für LKW bereits ab einer Höchstmasse von mehr als 2,5 t statt bisher 3,5 t. Die dafür notwendigen Anpassungen in den Definitionen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) werden bereits jetzt vorgenommen.
- Das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen sowie die Verpflichtung zur Planung dieser regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, um diese mindestens einmal monatlich daheim verbringen zu können.
- Neue Abweichungsmöglichkeiten von den Lenkzeiten, im Zusammenhang mit dem Heimfahren zur Absolvierung der wöchentlichen Ruhezeit, die auch aufgezeichnet werden müssen.
- Die Verlängerung der Mitführpflicht für Lenkeraufzeichnungen ab 31. Dezember 2024.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 05.07.2021