Börsegesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz u.a., Änderung (176/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Es sollen nationale Bestimmungen an die Maßnahmen des europäischen Capital Market Recovery Package (CMRP) angepasst werden, welche sich aus der Richtlinie (EU) 2021/338 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits ergeben.
  • Die Flankierung der Verordnung (EU) 2021/337 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre soll eine Verweisanpassung im nationalen Recht im Hinblick auf Prospektnachträge bezwecken.

Inhalt

  • Informationspflichten für Geschäfte mit professionellen Kundinnen/Kunden und geeigneten Gegenparteien sollen gelockert werden.
  • Die standardmäßige Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kundin/Kunde soll in elektronischer Form erfolgen, wobei für Kleinanlegerinnen/Kleinanleger auf Wunsch die Papierform erhalten bleibt.
  • Die Produktüberwachungspflichten für die Emission von Anleihen sollen gelockert werden, als Anleihen mit einer sog. „Make-Whole-Klausel“ davon ausgenommen werden.
  • Die Anwendung des Positionslimits-Regime beim Handel mit Derivaten soll auf signifikante und kritische Warenderivate eingeschränkt werden. Davon ausgenommen sollen jedoch Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse werden.
  • Die generelle Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit und damit der Anwendungsbereich der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) II-Regelungen soll klarer gefasst werden.
  • Wertpapierfirmen sollen für die Bereitstellung von Analysen und für die Erbringung von Ausführungsleistungen gemeinsam zahlen dürfen, womit die Sichtbarkeit von Emittenten auf den Finanzmärkten verstärkt werden soll und damit insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden sollen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Maßnahmen der Richtlinie (EU) 2021/338 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise (Capital Markets Recovery Package – CMRP-MiFID II) in das österreichische Recht umgesetzt werden. Zusätzlich soll auch eine Verweisanpassung im Hinblick auf Prospektnachträge vorgenommen werden, die sich aus der Flankierung der Verordnung (EU) 2021/337 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise (CMRP-Prospekt-VO) ergibt.

Die Änderungen betreffend CMRP-MiFID II sollen zielgerichtete Bestimmungen enthalten, welche zur Erholung der Kapitalmärkte nach der COVID-19-Krise beitragen sollen. Es sollen vor allem Erleichterungen für professionelle Kundinnen/Kunden und geeignete Gegenparteien vorgenommen werden, da diese aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen durch ihre regelmäßige Tätigkeit auf den Finanzmärkten ein geringeres Schutzniveau benötigen. Gleichzeitig soll der durch MiFID II etablierte hohe Anlegerschutz für Privatkundinnen/Privatkunden durch die gegenständlichen Maßnahmen nicht herabgesetzt werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 26.01.2022

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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