Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird
Studienförderungsgesetz 1992, Änderung
Ziele
- Verbesserung der sozialen Lage von Studierenden
- Verbesserung der sozialen Lage älterer Studierender, berufstätiger Studierender, Studierender mit Kind(ern) und Studierender mit behinderten Geschwistern
- Weiterentwicklung der Gleichstellungsregelungen für ausländische Studierende
- Sicherstellung, dass Studienbeihilfe nur bei günstigem Studienerfolg vergeben wird
- Gerechtere Verteilung der Budgetmittel für Leistungs- und Förderungsstipendien
Inhalte
- Anhebung der Beihilfensätze und Einkommensgrenzen unter gleichzeitiger Änderung der Berechnungsmethode der Studienbeihilfenhöhe
- Neuregelung der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
- Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe um drei Jahre
- Anhebung des Absetzbetrages für behinderte Geschwister
- Ausweitung des Kostenzuschusses zur Kinderbetreuung
- Neuregelung der Gleichstellungsvoraussetzungen für ausländische Studierende
- Einführung zusätzlicher Studienerfolgskontrollen und Beschränkung der maximalen Anspruchsdauer
- Neuer Schlüssel für die Zuweisung von Budgetmitteln für Leistungs- und Förderungsstipendien
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 27.04.2022