Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (216/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II)

Teuerungs-Entlastungspaket Teil II

Ziel

  • Gewährleistung einer inflationsneutralen Einkommensbesteuerung durch Abschaffung der kalten Progression

Inhalt

  • Automatische Anpassung der wesentlichen Tarifelemente in der Einkommensbesteuerung um zwei Drittel der Inflation
  • Entlastung von Bezieherinnen/Beziehern von Einkünften im Umfang des Volumens der noch nicht automatisch ausgeglichenen kalten Progression

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Nach dem bisher dem Einkommensteuergesetz 1988 zu Grunde liegenden Nominalwertprinzip ist für die Einkommensbesteuerung nur der zahlenmäßige, nicht aber der tatsächliche Geldwert maßgebend. Bei Preissteigerungen entspricht ein nomineller Einkommenszuwachs jedoch nicht dem realen Einkommenszuwachs. Im Rahmen des progressiven Einkommensteuertarifs kommt es in diesen Fällen im zeitlichen Verlauf zum Effekt der so genannten „kalten Progression“, weil die Eckwerte des progressiven Steuertarifes nicht an die Preissteigerungsrate angepasst sind.

Mit der Änderung soll der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst und so dem Effekt der „kalten Progression“ begegnet werden. Dabei sollen die anzupassenden Beträge definiert und in die Wirkweise der Inflationsanpassung umschrieben werden.
 
15.07.2022

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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